Gestern hat das Landgericht Darmstadt das Urteil im Tuğçe-Prozess gesprochen. Der Angeklagte Sanel M. wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Während der gesamten Ermittlungen hatte es immer wieder harsche Kritik an den Medien gegeben, sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und dem Richter. Vor allem die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung wurde stark kritisiert: Sie habe ein falsches Bild von Täter und Opfer gezeichnet, Zeugen beeinflusst und die Ermittlungen damit massiv erschwert.
Rückblick. An einem Abend im November schlug Sanel M. der Studentin Tuğçe A. auf einem Parkplatz in Offenbach gegen den Kopf. Die junge Frau stürzte, erlitt schwere Kopfverletzungen, fiel ins Koma und starb zwei Wochen später.
Was in den Minuten vor dem Schlag geschah, ist zwar bis heute nicht eindeutig geklärt. Doch für „Bild“ war die Sache schon drei Tage nach der Tat völlig klar:
Lehramts-Studentin Tugce A. (22) wollte nur helfen – und wurde ins Koma geprügelt. (…) Samstagnacht in einer Offenbacher McDonald‘s-Filiale: Tugce A. greift mutig ein, als zwei Frauen auf der Damen-Toilette von drei Männern belästigt werden. Vor dem Fastfood-Laden eskaliert der Streit: Die junge Türkin wird von einem der Männer angegriffen!
Ein Schlag trifft sie an der Schläfe, sie knallt mit dem Kopf auf den Boden – Schädelbruch, Klinik, künstliches Koma.
Sofort waren die Rollen verteilt: hier der brutale Verbrecher, dort die mutige Heldin; Teufel gegen Engel, so einfach, so eindeutig. „Es ist die Geschichte Böse gegen Gut“, schrieb „Bild“-Kolumnist Franz-Josef Wagner Anfang Dezember.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten „Bild“, „Bild Frankfurt“ und die “Bild am Sonntag” schon über dreißig Artikel zu der Sache gedruckt:
Das sind, wohlgemerkt, allein die Artikel, die in den ersten drei Wochen nach der Tat gedruckt wurden (eine Sammlung der Online-Artikel haben wir im Dezember hier zusammengestellt). Dieses Ausmaß ist selbst für „Bild“-Verhältnisse ungewöhnlich. Der Umgang mit dem Täter ist es nicht.
„Koma-Schläger“ und „Totschläger“ nannten ihn die “Bild”-Medien, sie veröffentlichten Details aus seinem Privatleben und zeigten immer wieder Fotos von ihm, meistens unverpixelt oder nur mit winzigem Balken über den Augen.
Eine regelrechte Kampagne, wie auch der Vorsitzende Richter laut „FAZ“ gestern bei der Urteilsverkündung sagte:
„Anfangs hat es eine Kampagne gegeben, das lässt sich gar nicht anders beschreiben“ (…). Da sei ein junger Mann von gerade 18 Jahren gewesen, „der sich mit seinen Mitteln nicht dagegen wehren kann, einer großen Zeitung ausgeliefert zu sein“. (…) Einen „Killer“ und „Koma-Schläger“ habe man ihn dort genannt – das sei er aber nicht.
M. habe mit seinem Schlag „vieles gewollt, was nicht in Ordnung ist, aber sicher nicht den Tod eines Menschen“. Aber gegen das Bild, das von ihm gezeichnet und „von vielen Medien blind“ übernommen worden sei, das sich aber im Prozess „wenn überhaupt nur in Teilen bestätigt“ habe, sei M. nicht angekommen.
(Sogar bei Bild.de haben sie gestern ein paar dieser Sätze zitiert, aber so getan, als wüssten sie nicht, wer gemeint ist: Der Richter habe die Worte “an die Presse” gerichtet, heißt es nur.)
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Punkt, den der “Spiegel” im Dezember erwähnt hat:
Die Ermittler in Offenbach fragen sich inzwischen, ob Sanel M. überhaupt jemals wieder in Deutschland leben kann, wenn er nach der Untersuchungshaft oder einer möglichen Freiheitsstrafe wieder auf freien Fuß kommt. Und die Empörten, die im Internet sein Bild verbreiten und nach einer knallharten Strafe für den “Koma-Schläger”, wie ihn die Bild-Zeitung nennt, verlangen, könnten sogar das Gegenteil bewirken. “Grundsätzlich ist es so, dass solche Auswüchse in Berichten und Kommentaren von Gerichten auch strafmildernd gewertet werden können”, sagt der Offenbacher Oberstaatsanwalt Axel Kreutz.
Je härter also ein Medium auf einen Täter einprügelt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er eine mildere Strafe bekommt. Das haben sie bei “Bild” anscheinend nicht verstanden. Oder es steckt Kalkül dahinter, schließlich lässt sich dann wieder gegen die Weichei-Justiz wettern, und fertig ist der Empörungskreislauf.
Der Oberstaatsanwalt jedenfalls kritisierte die Berichterstattung ebenfalls und sagte laut „FAS“, man habe „am Anfang“ den Eindruck haben können, „dass Teile der Medien jeden Grauton vermeiden wollten“.
Bei „Bild“ kamen leichte Grautöne erst zum Vorschein, als der „Spiegel“ am 8. Dezember berichtete, dass laut Augenzeugen die Provokation nicht nur von Sanel M. ausging, sondern auch von Tuğçe A. (wovon inzwischen auch der Richter ausgeht). Von da an nahm die Intensität der „Bild“-Berichterstattung stark ab, auch die Darstellung des Geschehens wurde etwas differenzierter. Aber da hatte sich das Schwarz-Weiß-Bild, diese “Geschichte Böse gegen Gut”, längst in den Köpfen der Öffentlichkeit etabliert und schon eine Menge Schaden angerichtet.
Insbesondere die Ermittler klagten immer wieder darüber, dass die Berichterstattung die Untersuchungen massiv erschwere. Schon vor einem halben Jahr schrieb die „FAZ“:
Aus den Behörden ist zu hören, dass es enorm schwierig sei, in einem Fall zu ermitteln, der medial so stark begleitet werde. Mit „medial“ meinen die Beamten auch die Einträge in den sozialen Netzen, die von Anfang an vom Entsetzen über die Tat und Beileidsbekundungen bis hin zu Beschimpfungen und Drohungen gegen den mutmaßlichen Täter reichten. Polizeigewerkschafter Grün sagt, es gebe auch in vermeintlich eindeutigen Fällen kein „Schwarz und Weiß“. Womöglich auch in diesem Fall nicht.
Zum Problem wurde die Schwarz-Weiß-Malerei der Medien auch bei der Befragung der Zeugen. Laut „FAZ“ sagte der Richter gestern, dass eigentlich alle Zeugenaussagen als „vergiftet“ zu betrachten seien, …
weil die Freunde des Täters wie auch die Freundinnen des Opfers vor allem durch die Berichterstattung erheblich beeinflusst gewesen seien. Die dichotomische Fixierung der Medien auf M. und [A.] habe dazu geführt, dass Zeugen besonders M. Handlungen zugeschrieben hätten, deren Urheber er nicht gewesen sein könne.
Auch der Reporter der „FAS“ beobachtete, dass sich die Freundinnen des Opfers …
weniger an der eigenen Wahrnehmung orientierten als vielmehr versuchten, diese mit der öffentlichen Stimmungslage in Deckung zu bringen. Bei denjenigen Zeugen, die man zum Lager des Angeklagten rechnen kann, war es nicht besser, nur dass sie in ihren Aussagen, zum Teil erklärtermaßen, versuchten, das Bild, das in der Öffentlichkeit entstanden war, zu konterkarieren. Auch mehrere neutrale Zeugen konnten sich den Umständen offensichtlich nicht entziehen. Besonders deutlich wurde das, wenn sie vermeintlich Belastendes über die Tote sagten und dabei das Wort „leider“ anfügten.
Besonders stark kritisiert wurde die “Bild”-Zeitung für die Veröffentlichung des Überwachungsvideos, auf dem die Tat zu sehen ist:
Sowohl in der Print-Ausgabe als auch bei Bild.de wurden die Szenen der Überwachungskamera — „die letzten Minuten, die Tugce bewusst erlebte!“ — detailliert dokumentiert, die entscheidenen Momente hatte die Redaktion sogar extra von einem Illustrator nachzeichnen lassen:
Schon kurz nach der Veröffentlichung äußerten Staatsanwaltschaft und Polizei die Befürchtung, dass die Zeugen dadurch beeinflusst werden könnten:
Durch die Veröffentlichung des Videos werde das Beweismittel zwar nicht wertlos für den Gerichtsprozess, allerdings bestehe die Gefahr, dass dadurch Zeugen in ihrer Aussage manipuliert werden könnten. “Man muss damit rechnen, dass sich Zeugen vor ihrer Vernehmung das Video anschauen und ihre Aussage dann damit abgleichen”, so [Oberstaatsanwalt] Kreutz. Dadurch könnten unter anderem subjektive Erinnerungen an das Geschehen eingefärbt werden.
Auch Interpretationen des Videos, die im Vorfeld eines Prozesses über die Medien verbreitet würden, könnten einen Einfluss auf Zeugenaussagen haben — womöglich auch auf die Schöffen in einem Gerichtsverfahren.
Und so kam es dann auch: Laut „FAS“ hatten „im Grunde alle Zeugen“ das Video vor ihrer gerichtlichen Einvernahme “und zum Teil schon vor ihrer Aussage bei der Polizei gesehen”.
Eine Vernehmungsbeamtin sagte deshalb vor Gericht, es sei schwer gewesen, überhaupt eine objektive Aussage zu bekommen.
Von all der Kritik ist in der “Bild”-Zeitung von heute natürlich kein Wort zu lesen. Die titelt:
Belege finden sich im Artikel keine. Dafür aber ein großes Foto der Mutter des Täters — ohne jede Unkenntlichmachung.
Mit Dank an alle Hinweisgeber!
Behindert, Sturmhorst, EGMR
1. “‘Lübecker Nachrichten’ kapitulieren vor Trolls”
(tagesspiegel.de, Sonja Álvarez)
Sonja Álvarez kommentiert den Entscheid der “Lübecker Nachrichten” “Berichte in Sachen Flüchtlinge in Lübeck” zukünftig nicht mehr auf Facebook zu teilen: “In Richtung der Trolls ist das ein fatales Signal: Je heftiger sie hetzen, um so größer ist offensichtlich die Wirkung. Statt sich künftig sachlicher zu verhalten, wie es die Redaktion offenbar erreichen will, dürften sie künftig nur noch mehr pöbeln – in der Hoffnung, dass auch über andere für sie unliebsame Themen nicht mehr berichtet wird. Das Nachsehen haben all die Leser, die sich über die Facebook-Seite über aktuelle Themen informieren und austauschen wollen.”
2. “Pöbeln gilt nicht!”
(faz.net)
Ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) “hat die Verantwortung eines Internetportals für beleidigende Kommentare seiner Nutzer bekräftigt. Wenn diese beleidigende und unflätige Einlassungen absetzen oder gar Hetze betreiben, ist das Portal zu Schadensersatz verpflichtet.” Die Medienmitteilung dazu ist als PDF-Datei via echr.coe.int einsehbar.
3. “Die neuen Online-Kundenmagazine – ein Überblick”
(upload-magazin.de, Klaus Eck)
“Konzerne blicken verzückt auf das elektronische Magazin und entdecken seine vielfältigen Möglichkeiten im Content-Marketing”, schreibt Klaus Eck und stellt eine “Renaissance der eZines” fest: “Bislang fällt mir vielen deutschsprachigen Magazinen auf, dass viele Online-Artikel nur selten geteilt werden. Vielleicht erreichen sie bislang noch nicht wirklich ihre Stakeholder.”
4. “‘Behindert’ als Schimpfwort”
(blog.zeit.de/stufenlos, Christiane Link)
Die Anwendung des Worts “behindert”: “Neulich sagte mir ein junger Mann in einer Mitarbeiterschulung, die ich gehalten habe, er würde das Wort ‘behindert’ gar nicht nutzen, denn das sei ja ein Schimpfwort. Er kannte das Wort als neutrale Beschreibung von Menschen mit Behinderungen überhaupt nicht. Er kannte es nur als Schimpfwort.”
5. “China and Russia Almost Definitely Have the Snowden Docs”
(wired.com, Bruce Schneier, englisch)
“Do countries like China and Russia have copies of the Snowden documents?”, fragt Verschlüsselungsfachmann Bruce Schneier. Und antwortet: “I believe the answer is certainly yes, but that it’s almost certainly not Snowden’s fault.”
6. “Der mediale Irrsinn von #Sturmhorst: Die aSozialen Medien”
(flurfunk-dresden.de, gast)