Archiv für Juni 4th, 2015

Presserat rügt “Bild” für Germanwings-Opferfotos

Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”

Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.

Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblog berichtete):

Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.

Laut Presserat dürfen Fotos und Namen von Opfern aber …

nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:

So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.

Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:

Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.

Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.

„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.

Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)

Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.

Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.

So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.

Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.

Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.

Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.

Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:

Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:

Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Zur Mitteilung des Presserats

Hitlers Cognac und die falschen Flaschen von der “Bild”-Zeitung

Die Leute von Bild.de wollen, dass ihre Leser für manche Artikel zahlen, “Bild+” nennen sie dieses Abo-Modell. Klar, dass die Redaktion da schon was Besonderes bieten muss. Zum Beispiel solche Service-Artikel:

Die Tipps für die Bilderklau-Suche sollte sich auch mal François aus dem Cognac-Forum anschauen. Der hatte vor zweieinhalb Jahren nämlich in Paris ein paar alte Flaschen Schnaps ausfindig machen können und diesen dollen Fund stolz seinen Sammler-Kollegen im Internet präsentiert. Und wo findet man François’ Cognac-Fotos seit heute ohne irgendeine Quellenangabe wieder? Logo:

Nach Hitlers Badewanne, Hitlers Pferden und Eva Brauns Schlüpfer jetzt also der Cognac-Keller.

Die Entdeckerstory läuft groß bei Bild.de

… etwas kleiner in der “Bild”-Bundesausgabe …

… und riesengroß in der Dresdenausgabe:

Und jedes Mal dabei: die Flaschen von François, die rein gar nichts mit Hitlers angeblichem Cognac-Keller zu tun haben.

Autor der Geschichte ist “Bild”-Redakteur Jürgen Helfricht. Genau, DER Jürgen Helfricht: Erfinder des Katzenbenzins, kritischer Beobachter der “LAUSITZ-WÖLFE”, kritischer Beobachter aller anderen Wölfe, Enthüller der seit Jahrzehnten bekannten “Wahrheit über den Dresdner Feuerstum”, Rechtehändler des Sandmanns und Weinkenner.

Logisch, dass nur dieser “Bild”-Tausendsassa Adolf Hitlers geheimen Cognac-Keller entdecken kann, und zwar in der Nähe des sächsischen Wasserschlosses Moritzburg:

Während Deutschland hungerte, versteckte Adolf Hitler (†56) hier Ende 1944 seine Delikatessen und Unmengen Cognac…

Neben dem Alkohol habe Hitler auch noch “hunderte Kisten” mit “Käse, Leibnitz-Keksen, Butter, Salamiwurst, Kaffee, Schokolade, Zigaretten” dorthin geschafft, schreibt Helfricht.

Nun soll Adolf Hitler seit seiner Jugend Nichtraucher gewesen sein und keinen Alkohol getrunken haben, später auch keinen Kaffee mehr und seit 1932 vegetarisch gelebt haben. Doch für Jürgen Helfricht und “Ortschronist” Silvio Stelzer ist das kein Grund, an ihrer Entdeckung zu zweifeln.

Von Hobby-Historiker Stelzer kam der entscheidende Tipp zu Hitlers geheimer Lagerstätte. Ihm gehört der Fundort, an dem er zufällig ein Restaurant betreibt. Helfricht widmete dem Gastronom erst vor sechs Wochen einen größeren Artikel.

Gemeinsam erkundete das Duo jetzt die Kellerräume. Der einzige Hinweis darauf, dass die angeblich mit Hitler zu tun haben, ist dieser eine Satz:

Der Ortschronist fand die Sensation kürzlich in den Aufzeichnungen des letzten Schlossbewohners Prinz Ernst Heinrich von Sachsen (1896-1971).

Was genau in diesen “Aufzeichnungen” stehen soll, verrät Helfricht nicht, er geht mit keinem weiteren Wort auf den vermeintlichen Beweis ein. Blöderweise haben Helfricht und Stelzer — der das Kellergewölbe mit einer Taschenlampe betritt und auf dem nächsten Foto plötzlich einen Kerzenständer in der Hand hält — nicht einmal Belege dafür, dass in Moritzburg all die Fressalien mal zu finden waren.

Stelzer: „Der Sachsens-Prinz [sic] erhielt für das Verstecken der Kisten ein Führerpaket mit Delikatessen. Von all den Lebens- und Genussmitteln blieb nichts übrig. Nach dem 8. Mai 1945 plünderten russische Truppen alles.“

Und genau deswegen brauchte Jürgen Helfricht die Fotos von François‘ verstaubten Cognac-Flaschen, die er und “Bild” (ohne Quellenangabe) so präsentieren, als stammten sie aus Hitlers Sammlung. Dann sieht es zumindest auf den ersten Blick so aus, als könnte an dieser Geschichte tatsächlich was dran sein.

Mit Dank an Philipp!

Menschenfleisch, Rand Paul, Elisabeth II.

1. “Interview zu angeblichen MH17-Manipulationen: ‘Bellingcat betreibt Kaffeesatzleserei'”
(spiegel.de, Benjamin Bidder)
Bildforensiker Jens Kriese spricht über Analysen von Satelliten-Aufnahmen bezüglich der Absturzursache von Malaysia-Airlines-Flug 17: “Wir können nicht wissen, ob die Bilder zeigen, was Moskau behauptet. Diese ‘Analyse’ aber hat nichts gebracht – die Steigerung der Bekanntheit von Bellingcat einmal ausgenommen.” Siehe dazu auch “Falsche Wolken über der Ukraine? Die Photoshop-Arbeiten des Kreml und die Fehler der Bellingcat-Analyse” (stefan-niggemeier.de).

2. “Kodexfusion bei der ‘Zeit’: Gemeinsame ethische Richtlinien für Print und Online”
(stefan-niggemeier.de)
Stefan Niggemeier veröffentlicht den neuen “Code of Ethics von ZEIT ONLINE und DIE ZEIT”.

3. “BBC-Journalistin erklärt Queen fälschlicherweise für tot”
(blog.zeit.de/teilchen, Tobias Dorfer)
Eine BBC-Journalistin twittert, Königin Elisabeth II. sei gestorben. “Der Fauxpas sei während einer ‘technischen Übung’ passiert. ‘Die Tweets wurden inzwischen gelöscht und wir entschuldigen uns für den Vorfall.'”

4. “Vorsicht Fake: Wie man Falschmeldungen im Netz enttarnt”
(fachjournalist.de, Bernd Oswald)
Bernd Oswald gibt Tipps, um Fakes zu enttarnen: “Man kann es vermeiden, falschen Identitäten aufzusitzen, wenn man die Herkunft des Profils hinterfragt und mit anderen Web-Profilen vergleicht. Im Zweifelsfall ist das gute alte Telefon der wichtigste Verbündete beim Überprüfen von sonderbar anmutenden Informationen.”

5. “Kannibalen-Falschmeldung kreist 2 Jahre lang durchs Netz”
(kobuk.at, Moriz Büsing)
Servierte ein Restaurant in Nigeria Menschenfleisch, wie das “Heute” und “Österreich” behaupten? Nein. “Es ist doch bemerkenswert, wie eine Meldung von einem nigerianischen Blog fast 2 Jahre später noch um die Welt gehen kann. Und in diesen 2 Jahren hat es sich niemand (bis auf die BBC heute) angetan, bei der nigerianischen Polizei nachzufragen, ob an der Geschichte etwas Wahres dran ist.”

6. “Fox News Explains Why Rand Paul Was Left Out of 2016 Poll Graphic”
(mediaite.com, Matt Wilstein, englisch)