Archiv für August 6th, 2014

“NZZ” zieht blank

Jetzt hat auch die Schweiz ihren eigenen Sommerloch-Twitter-Porno-Skandal. Die “Neue Zürcher Zeitung” berichtete heute Morgen über …

Nach “Recherchen der NZZ”, heißt es dort, mache eine Sekretärin des Bundeshauses in ihrem Büro regelmäßig Nacktfotos von sich und veröffentliche diese auf ihrem Twitter-Profil.

Dass diese Bilder früher oder später jemand sehen könnte, mit dem sie beruflich zu tun hat, ist ihr bewusst. «Das Thema beschäftigt mich ständig», sagt die Frau, der auf Twitter über 11 000 Nutzer folgen, auf Anfrage. Da die Aufnahmen jedoch Teil ihres Privatlebens seien, sehe sie keinen Interessenkonflikt mit ihrer beruflichen Funktion.

Ob sie damit falschliegt, konnte die “NZZ” nicht sagen. Und auch sonst war sich die Zeitung offensichtlich nicht sicher, was sie der Frau nun eigentlich vorwerfen soll. Sie schreibt lediglich, dass “der Sachverhalt” nicht “ganz so einfach” sei — “immerhin sind auf den Bildern die Büroräumlichkeiten erkennbar”.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) wollte sich gegenüber der Zeitung nicht dazu äußern, weil jede Verwaltungseinheit die Regeln im Umgang mit den Sozialen Medien selbständig umsetze.

Das EPA verwies jedoch auf den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung, der vorsieht, dass Angestellte auch im Privatleben darauf achten sollten, den guten Ruf und das Ansehen des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Ob dies durch Nacktaufnahmen am Arbeitsplatz geschieht, ist eine Interpretationssache.

Ein von der “NZZ” zitierter Arbeitsrechtler hegt jedoch starke Zweifel daran, dass die Frau mit einer Kündigung rechnen muss:

«Es sei denn, der Arbeitgeber stuft die Tätigkeit als Sicherheitsrisiko ein» (…). Dies könnte der Fall sein, wenn der Arbeitgeber zum Schluss kommt, die Angestellte könnte durch die Bilder erpressbar werden.

Die Schweizer Boulevardmedien jedenfalls fanden die Sache auch so skandalös genug und sprangen eifrig mit auf. Zum Beispiel die Online-Ausgabe des Gratisblatts “20 Minuten”:

Dass die Fotos “während ihrer Arbeit” veröffentlicht wurden, hatte die “NZZ” übrigens nie behauptet.

Und weil das Blatt auch weder den richtigen noch den Twitter-Namen noch sonst irgendwelche persönlichen Informationen der Sekretärin verraten hatte, begann sogleich die Jagd nach ihrer Identität — und natürlich: nach ihren Fotos.

Kleine Auswahl aus den Kommentaren bei “20min.ch”:

Auch die Journalisten wollten unbedingt mehr wissen, darum bat “20 Minuten” die Leser sogar um sachdienliche Hinweise:

Die “NZZ” versuchte zwar noch, die von ihr ausgelösten Wogen zu glätten…

… doch der Zwischenruf verhallte im tosenden Sturm der Sekretärinnenjäger.

Kurze Zeit später tauchten dann auch die ersten (halbherzig verpixelten) Fotos auf. Der Schweizer “Blick” zeigt sie online, inklusive abgekürztem Namen der Frau:

(Unkenntlichmachung von uns.)

Auch 20min.ch konnte nun endlich verkünden:

… und den Lesern in einer Klickstrecke die lang ersehnten Nacktfotos zeigen.

Inzwischen hat der “Skandal” einen eigenen Namen (natürlich: “Selfiegate”), der Account ist gelöscht, die Identität der “Porno-Sekretärin” weitestgehend bekannt, die ersten Politiker fordern die Kündigung der Dame und Journalisten wie Leser machen sich weiterhin empört aber sabbernd über die Fotos her. Und uns bleibt nur der Verweis auf den Schweizer Presserat, der mal geschrieben hat:

Auch Amtspersonen haben ein Recht darauf, dass ihre Privatsphäre respektiert wird. Wenn Medien darüber berichten, dass von einer solchen Personen Sexbilder im Internet abgerufen werden können, befriedigt das allenfalls die Neugier des Publikums. Ein schützenswertes öffentliches Interesse an solchen Informationen gibt es in der Regel nicht – selbst dann nicht, wenn die Amtsperson eine hohe Stellung hat oder prominent ist.

Mit Dank an Flavio F.

Filterblasen, Allan Nairn, Tatort

1. “Statistik: Wo verkauft sich Bild am besten – wo am schlechtesten?”
(meedia.de, Jens Schröder)
Am besten verkauft sich “Bild” nach einer “Meedia”-Auswertung in den Städten Halle, Frankfurt und Neumünster sowie in den Landkreisen Stormarn, Leipzig und Pinneberg. Am schlechtesten in den Städten Berlin, Bonn und Köln sowie in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Tübingen und Oberhavel.

2. “‘Dieses Recht ist völlig verrückt'”
(nzz.ch, Stefan Betschon)
Bezüglich des durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geschaffenen Rechts auf Vergessenwerden hat Google bisher “mehr als 91 000 Anträge auf die Entfernung von insgesamt 328 000 Verweisen auf Web-Seiten (URL) erhalten. Am meisten Anträge kamen aus Frankreich (17,500 Anträge mit 58,000 URL), Deutschland (16,500, 57,000 URLs) und Grossbritannien (12,000, 44,000). Mit Bezug auf die URL wurden mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Löschanträge ausgeführt, die entsprechenden Suchanfragen führen nun bei Google ins Leere.” Siehe dazu auch “Wikipedia link to be hidden in Google under ‘right to be forgotten’ law” (theguardian.com, Juliette Garside, englisch).

3. “Israel, Gaza, Krieg & Daten – Die Kunst, Propaganda zu personalisieren”
(de.globalvoicesonline.org, Gilad Lotan)
Eine Übersetzung des Texts “Israel, Gaza, War & Data” (medium.com, englisch), in dem Gilad Lotan über Propaganda und Filterblasen schreibt.

4. “Spy Agency Stole Scoop From Media Outlet And Handed It To The AP”
(huffingtonpost.com, Ryan Grim, englisch)
Die Exklusivität der Story “Barack Obama’s Secret Terrorist-Tracking System, by the Numbers” (firstlook.org/theintercept) wird von der US-Regierung hintertrieben. “The government’s decision to spoil a story on the topic of national security is especially unusual, given that it has a significant interest in earning the trust of national security reporters so that it can make its case that certain information should remain private.”

5. “Dürfen wir vorstellen: der Journalist, der Kriegsverbrecher vernichtet”
(vice.com, Max Metzger, englisch)
Max Metzger spricht mit Investigativjournalist Allan Nairn: “Oftmals besteht die Ironie darin, dass die Leute, die Nairn anprangert, ihn nicht töten oder foltern können, denn er ist US-Staatsbürger—das würde die amerikanische Förderung und Unterstützung gefährden.”

6. “‘Eine Leiche ist ausreichend'”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Susanne Schneider und Alexandros Stefanidis)
Ein Interview mit fünf “Tatort”-Kommissaren. Klaus J. Behrendt: “Wenn wir die Polizeiarbeit eins zu eins abbilden müssten, würden wir von den 90 Filmminuten etwa 70 oder 80 im Büro verbringen, in den Computer glotzen oder Akten lesen.”