Aus dem heutigen “Weser-Kurier”:
Mit Dank an Wolfgang L.!
Aus dem heutigen “Weser-Kurier”:
Mit Dank an Wolfgang L.!
“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung nach Meinung des Deutschen Presserats schon oft berichtet — diesmal über den Tod von Michael Jackson. Am 27. Juni hatte “Bild” auf der Titelseite ein riesiges Foto veröffentlicht, auf dem Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war (Ausriss rechts oben, Verpixelung von uns). In Kombination mit der Überschrift “Hier verliert er den Kampf um sein Leben” entstehe bei Lesern der Eindruck, einem Menschen unmittelbar beim Sterben zuzusehen. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und hat “Bild” für diese Titelseite gerügt. Auch bei einem Popstar wie Jackson könne “das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen”.
Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Auch Bild.de wurde gerügt: Dort war im Zuge der Berichterstattung über Jacksons Tod ein “grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare” (O-Ton Presserat) veröffentlicht worden, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Der Presserat erklärte, Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhten, gehörten in die Privatsphäre des Verstorbenen und seien auch durch das öffentliche Interesse am Tod des Popstars und den Umständen nicht gedeckt. Die Darstellung wurde daher als schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte beurteilt.
Ebenfalls gerügt wurde Bild.de wegen der Veröffentlichung von Bildern einer amerikanischen Überwachungskamera, auf denen zu sehen war, wie eine Mutter auf einem Schießstand erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss, und die nach Ansicht des Presserats allein dazu dienten “zu schockieren”, sowie für die fiktive Darstellung eines brutalen Überfalles von Neonazis auf einen jungen Mann. (Solche Zeichnungen benutzt “Bild” in letzter Zeit öfter, um auch die schlimmsten Dinge, von denen es zum Glück keine Bilder gibt, zeigen zu können.) In beiden Fällen sah der Presserat die Veröffentlichungen als “unangemessen sensationell” an.
Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:
6 vor 9
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die Rieplsche Fata Morgana”
(handelsblatt6.blogg.de, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer analysiert die Liebe vieler Medienmenschen zum “Rieplschen Gesetz” und meint: “Wenn Herr Riepls Dissertation der Rettungsring der Medienhäuser ist, dann ist die Empfehlung, einen Schwimmkurs zu belegen, nicht die schlechteste.”
2. “Warum Kassieren online so schwierig ist”
(spiegel.de, Christian Stöcker)
“Google hat US-Zeitungsverlegern ein System vorgeschlagen, mit dem man für Journalismus im Internet Geld einziehen könnte. Solche Systeme gibt es längst, durchgesetzt haben sie sich aber nie. Reicht die Macht der Suchmaschinisten, auch das Bezahlen im Netz zu revolutionieren?”
3. “Die kommende Blogger-Elite”
(freitag.de, John Crace)
John Crace vom “Guardian” porträtiert Teenie-Blogger (hier im Original).
4. “Mutprobe Nr. 6: Zu Besuch in der Redaktion”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Axel Hacke)
Axel Hacke zieht eine verwegene Mutprobe durch – er besucht die Redaktion der “Süddeutschen Zeitung”.
5. “Der öffentliche Babybauch”
(zeit.de, Ursula März)
In der Rubrik “Gesellschaftskritik” stellt Ursula März prominente Schwangere in Frage, die “ihr wachsendes Bäuchlein in allen Stadien in die Kameras halten”. Denn: “Was sagt eigentlich das Kind zu einem solchen Foto?”
6. ZDF blendet Ronaldo statt Cristiano Ronaldo ein
(youtube.com, Video, 2:32 Minuten)
Fußball: Das ZDF illustriert einen Bericht über Cristiano Ronaldo mit Ronaldo.