Anfang Januar zeigten die “Bild”-Zeitung und ihre Schwesterzeitung “B.Z.” mehrmals groß und auf der Titelseite aktuelle Paparazzi-Fotos des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar. Die “B.Z.” ließ zudem ihren Anwalt Jan Hegemann im Blatt erklären:
Wenig später untersagte das Berliner Landgericht “Bild”, Bild.de und “B.Z.” auf Antrag von Klars Anwalt per einstweiliger Verfügung, die Fotos von Klar zu zeigen.
Gegen diese Unterlassungsverfügungen legte der Axel Springer Verlag Widerspruch ein (wir berichteten hier, hier, hier und hier).
Wie “Spiegel Online” meldet und uns eine Landgerichts-Sprecherin bestätigt, lehnte das Gericht heute die Widersprüche des Axel Springer Verlags ab. “Bild”, Bild.de und die “B.Z.” dürfen zwar über Christian Klar berichten, aber weiterhin keine aktuellen Fotos von ihm ohne seine Erlaubnis veröffentlichen. Insoweit räumte das Gericht dem Resozialisierungsgedanken Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an Klars Aussehen ein.
Der Axel Springer Verlag kann Berufung gegen das Urteil einlegen, und es würde uns nicht überraschen, wenn er das auch tut.
Mit Dank an Thomas S. für den Hinweis.




Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde die “Bild”-Zeitung mal wieder vom Presserat gerügt. Die Rüge bezog sich auf die “Bild”-Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal, bei dem 18 Passagiere ums Leben kamen. “Bild” hatte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto abgedruckt, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Im Innenteil hatte “Bild” zudem mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer gezeigt (siehe Ausriss).
Gestern druckte “Bild” die “rätselhafte” Rüge ab, wie es ihre Pflicht ist. Sie ist, wie üblich, nicht besonders prominent platziert (siehe Ausriss), aber der Text ist 
