Archiv für Juli 7th, 2008

Kollateralschaden einer “BamS”-Recherche

Im März war gegen zwei “BamS”-Reporter ein Strafbefehl wegen Nötigung in Höhe von je 15 Tagessätzen à 50 Euro erlassen worden. Die “BamS”-Reporter hatten dagegen Einspruch eingelegt. (Wir berichteten.) Heute kam der Fall vors Amtsgericht Osnabrück.

  • Von BILDblog-Reporter Nicolas Schweers

Im Auftrag der “Bild am Sonntag” waren die Reporter Matthias Niehues und Jürgen Damsch am 16. November vergangenen Jahres im niedersächsischen Melle, um einen inzwischen verurteilten Pädophilen zu “interviewen”.

Die beiden waren offenbar gerade dabei, das Haus des “Sex-Täters” zu fotografieren, als dort der 40-jährige Gemeindearbeiter Marco H. mit einem städtischen Kastenwagen vorbeifuhr. “Herr H. machte Anstalten, in die Einfahrt des Hauses einzubiegen, fuhr dann jedoch unvermittelt schnell weiter”, erklärte Damsch vor Gericht. Und weil Marco H. nach Aussage der “BamS”-Reporter dem tags zuvor auf RTL gezeigten Pädophilen geähnelt habe, seien sie ihm mit dem Auto gefolgt – und fotografierten ihn im Vorbeifahren. Dass H. an einer Bushaltestelle anhielt, um dort den Abfalleimer zu entleeren, wurde von den Verfolgern jedoch offenbar fehlinterpretiert: In der Verhandlung sprachen sie von “bizarren Fahrmanövern” H.s und Versuchen, die beiden abzuschütteln, indem er “rechts blinkte und links fuhr”.

Laut H. sollen die beiden “BamS”-Reporter ihn aber später auf einer Landstraße überholt, ausgebremst und weitere Fotos von ihm geschossen haben. Die “BamS”-Reporter gaben dagegen an, H. habe angehalten, um mit ihnen zu sprechen. Schließlich, da sind sich alle einig, habe H. die Journalisten von ihrem Irrtum überzeugen können und sie für weitere Recherchen an die Pressestelle der Gemeinde verwiesen.

Anschließend hatte Marco H. (“Diese Schweinerei kann ich mir doch nicht gefallen lassen!”) nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten Anzeige erstattet – und das Amtsgericht Osnabrück einen Strafbefehl gegen Niehues und Damsch erlassen. Darin jedoch sehen die beiden, wie sie heute vor Gericht angaben, eine Kampagne der Stadt, um eine freie Berichterstattung zu unterdrücken. Nicht nur, so Niehues, sei die Polizei “nicht an einer Klärung interessiert”, auch habe man sie angewiesen, Bilder zu löschen. Und H. habe den “dreifach vorbestraften Kinderschänder” wohl ohnehin schützen wollen. Schließlich habe der Pädophile, wie sie später erfahren hätten, die Ablenkung durch H. genutzt, um seine Sachen zu packen und wegzufahren. Vorwürfe, über die im Saal nur milde gelächelt wurde.

Bei der Frage, ob die “BamS”-Reporter mit ihrem BMW die gesamte Landstraße blockierten oder nur die rechte Spur, stand letztlich Aussage gegen Aussage. Und weil der Tatbestand der Nötigung nicht zweifelfrei nachgewiesen werden konnte, entschied die Richterin nun, das Verfahren gegen den Fahrzeugführer Niehues gegen Auflage (250 Euro an eine Kinderhilfsorganisation) und gegen den Beifahrer Damsch ohne Auflagen einzustellen.

Damit bleibt das Verfahren für die Reporter zwar ohne weitere Konsequenzen, und auch die erste Strafzahlung von 15 Tagessätzen zu 50 Euro sind die beiden los. Doch den erhofften Freispruch gab es auch nach eineinhalb Stunden nicht. Das Verfahrung wurde lediglich eingestellt. “Massiver Aufwand wegen einer Lappalie”, kommentierte Niehues’ Anwalt. Und Damschs Rechtsbeistand wünschte seinem Klienten noch einen schönen Resturlaub. Schließlich sei dieser ja nur wegen des Prozesses extra aus Berlin angereist.

Halbwahrheiten über Sterbehilfe in der Schweiz

Anlässlich der Sterbehilfe, die der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch Anfang vergangener Woche einer Rentnerin leistete, berichtete “Bild” am Samstag in einer großen Titelgeschichte über “Die Wahrheit über Sterbehilfe in Deutschland”.

Im Artikel ging es jedoch auch um Sterbehilfe in der Schweiz:

Wie unsagbar grausam AKTIVE Sterbehilfe sein kann, zeigt der Fall einer unheilbar kranken Krebspatientin († 43) aus Deutschland. Die Frau war 2007 in die Schweiz gereist, um sich dort legal von der Sterbehilfe-Organisation “Dignitas” beim Sterben helfen zu lassen. Doch das Gift wirkte nicht richtig! Als die Frau im Sterbezimmer den Todes-Cocktail trank, schrie sie laut vor Schmerzen “Ich verbrenne! Ich verbrenne!” und lief violett an. Erst nach 38 Minuten Höllenqualen stellte ein Arzt den Tod fest.

Nun handelt es sich bei diesem Fall allerdings, anders als “Bild” schreibt, nicht um “AKTIVE Sterbehilfe”. Die ist auch in der Schweiz verboten. Vielmehr geht es hier um eine – in der Schweiz straflose – Form der Beihilfe zum Selbstmord. Dignitas hatte der Krebspatientin zwar offenbar den “Todes-Cocktail” besorgt, getrunken hat sie ihn aber selbst (wie sich ja auch aus der “Bild”-Schilderung ergibt).

Was allerdings den konkreten Ablauf angeht, existieren dazu zwei Versionen:

  • die von “Bild” geschilderte, die Anfang 2007 in der Schweizer “SonntagsZeitung” stand (und die “Bild” auch damals übernommen hatte)
  • und die des Dignitas-Chefs Ludwig A. Minelli: Zwar hätten zwei der vier anwesenden Zeugen den Tod der Krebspatientin so wie von “Bild” geschildert dargestellt, so Minelli zu uns. Die anderen beiden “Begleitpersonen” hätten Dignitas jedoch “mündlich und schriftlich versichert”, dass “die Schilderung der beiden haltlos” sei. Die Krebspatientin habe nicht gelitten und auch nicht “Ich verbrenne” geschrien. (Ähnlich war das auch schon Anfang 2007 beispielsweise in der “Berliner Zeitung” und bei “Spiegel Online” nachzulesen.)

Was stimmt, wissen wir ebenso wenig wie “Bild”. Nur hat sich “Bild” entschieden, eine der beiden Versionen als Tatsache zu präsentieren.

6 vor 9

Hans Dichand und seine ‘Krone’
(profil.at, Marianne Enigl und Christa Zöchling)
“Hans Dichand, Herausgeber der ‘Kronen Zeitung’, scheint der mächtigste Mann der Republik zu sein, jedenfalls glauben das die meisten Politiker. Dem designierten SPÖ-Chef Werner Faymann kann das nur recht sein.”

China hält die Hand davor
(vanity-care.de, Timo)
“Willkommen im Reich der Mitte der Medienzensur. Dass Journalisten einen schweren Stand haben in der Volksrepublik, war bekannt. Dass nicht alles gezeigt werden darf, was ein Team filmen möchte auch. Das ZDF lieferte nun ein Dokument [Video, 6:26 Minuten], wie es aussieht, wenn die Obrigkeit einschreitet. Und das live im Frühstücksfernsehen.” (Dazu: Von chinesischer Stasi festgehalten, tz-online.de)

“In Erinnerung bleiben – traurigerweise – die schlimmsten Ereignisse”
(persoenlich.com, David Vonplon)
Caspar Selg, langjähriger Chefredaktor der Sendung “Echo der Zeit“, gibt die Redaktionsleitung ab: “Die Geschwindigkeit hat sich im ganzen Geschäft enorm erhöht. Ein Korrespondent hat bei einem Ereignis früher zwei, vielleicht auch drei Beiträge geschrieben. Heute sind es fünf, sieben, neun. Erfuhr ein Korrespondent früher über ein Ereignis, reichte es, wenn er in der nächsten Primetime einen Beitrag brachte. Heute muss man sofort zu schreiben beginnen, kaum hat man vom Ereignis gehört.”

Fox News airs altered photos of NY Times reporters
(mediamatters.org)
Fox News verändert in einem Bericht über Journalisten der New York Times die Portraitbilder. Das heisst: macht aus kleinen Nasen grosse Nasen, aus weissen Zähnen gelbe Zähne, verändert den Haaransatz und baut Augenringe ein.

Mit dem ZDF auf Expedition in “Feuchtgebiete”
(welt.de, Antje Hildebrandt)
“In der Reihe ‘Sommernachtsfantasien’ versorgt das Zweite seine Zuschauer ab morgen mit ‘erotischen’ Betthupferln. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr die Lust der Frau. Mindestens ein Film schrammt jedoch haarscharf an der Grenze zur Pornografie vorbei. Gehören explizite Sexszenen jetzt auch schon zur Grundversorgung?”

Elvis und das Gegenteil
(informationarchitects.ch, Oliver Reichenstein)
“Fred, ein 14-jähriger Video-Blogger hat?s irgendwie geschafft, eine Fangemeinde von 45 Millionen Usern um sich zu scharen. Statt das Phänomen Fred zu analysieren und zu verstehen, versuchen die Vermarktungs- und Internet-Onkel den surrealen Triumph des Teenagers klein zu reden.”