Archiv für September 15th, 2006

Allgemein  

Happiger Unsinn

Vorgestern berichtete “Bild”-Stuttgart über den “Streit um die geplante Akademie für Darstellende Kunst” in Ludwigsburg:

"Streit um Luxus-Uni: Ein Student würde uns 71 000 Euro im Jahr kosten"

71.000 Euro pro Student und Jahr!? Das ist in der Tat “happig”, wie “Bild” einen “Insider” zitiert. Oder besser: Das wäre happig, wenn es denn stimmte. Allerdings macht “Bild” dafür eine etwas sonderbare, vermeintlich “interne”, Rechnung auf:

Denn nach internen Berechnungen auf Grundlage des bisherigen Konzepts (vier Studiengänge à 7 Schüler und zwei Mio. Euro Unterhaltskosten/Jahr) würde allein ein Student die Landeskasse mit 71 000 Euro/Jahr belasten!

“Bild” hat also offenbar einfach zwei Millionen Euro durch 28 Studenten geteilt. Da kommen dann wirklich 71.428 Euro pro Student zusammen. Aber das ist natürlich Unsinn: Zwar soll es tatsächlich vier verschiedene Studiengänge an der Akademie geben, wie uns eine Sprecherin bestätigt (Bühnenbild/Kostüm, Regie, Dramaturgie und Schauspiel), allerdings dauern die auch je vier Jahre. Folglich befänden sich spätestens im fünften Jahr vier Jahrgänge à “vier Studiengänge à 7 Schüler” an der Akademie.

Wenn schon, müsste “Bild” also mit 112 Studenten pro Jahr (4×4×7) rechnen und käme auf rund 18.000 Euro.* Von einer “Luxus-Uni” zu sprechen fiele dann schon etwas schwerer. Insbesondere da sogar der von “Bild” zitierte “Insider” meint, ein Student koste sonst “im Schnitt 20.000 Euro”.

*) Die verantwortliche Filmakademie Baden-Württemberg rechnet übrigens in einer gestern herausgegebenen “Richtigstellung” mit 80 Studenten pro Jahr und kommt in ihrer auf 20 Jahre angelegten Zählung auf 14.219 Euro, weil die Akademie für Darstellende Kunst in den ersten sieben Jahren komplett von der Landesstiftung finanziert werde und die Landeskasse damit überhaupt nicht belaste. Für die Jahre 8 bis 20 werden Kosten von 1,75 Mio. Euro pro Jahr angesetzt.

Mit Dank an Christian G. für den sachdienlichen Hinweis.

Real existierende Desorientiertheit

“Die Symptomatik zeigt typischerweise ein gemischtes und wechselndes Bild, beginnend mit einer Art von “Betäubung”, mit einer gewissen Bewusstseinseinengung und eingeschränkten Aufmerksamkeit, einer Unfähigkeit, Reize zu verarbeiten und Desorientiertheit.”
Aus dem Diagnoseschlüssel der “International Classification of Diseases” (ICD) für die Akute Belastungsreaktion (Schock) (ICD-10 F43.0).

"Schock-Bericht der Weltbank: Deutschland sozialistischer als China"

Es muss “Bild” schon ziemlich schlimm erwischt haben, denn der “Schock-Bericht der Weltbank” (der eigentlich “Doing Business in 2007” [pdf] heißt und übrigens keine Aussagen darüber trifft, wie “sozialistisch” ein Land ist) wurde schon vor neun Tagen veröffentlicht und “Bild” zeigt heute offenbar Schock-Symptome.

Die Titel-Schlagzeile ist jedenfalls ziemlich irreführend und entgegen ihrer Ankündigung sagt “Bild” auf Seite zwei nicht, “wie schlimm es wirklich um Deutschland steht” — jedenfalls nicht, soweit es die Ergebnisse des Weltbank-Reports betrifft. “Bild” hat sich lediglich einen Teilaspekt des Berichts herausgepickt und schreibt:

Schock-Studie der hochangesehenen Weltbank: Deutschland ist starrer, bürokratischer, sozialistischer als das kommunistische China — zumindest was den Arbeitsmarkt betrifft! (…) – dem Zuständigkeitsbereich von Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD).

Was “Bild” mit “zumindest” meint, erfährt man, wenn man sich die Ergebnisse der Weltbank-Studie mal im Einzelnen anschaut. Deutschland liegt in sieben von zehn Kategorien zum Teil weit vor China, in einer mit China gleichauf und in der Gesamtwertung (“Ease of doing business”) kommt Deutschland unter 175 untersuchten Ländern auf Rang 21, während China Platz 93 belegt.

P.S.: Dass Jugendliche in Deutschland nur zwischen sechs und 20 Uhr arbeiten dürfen, wie “Bild” schreibt (und worin sie einen der “schlimmsten Job-Killer” entdeckt haben will), stimmt zwar, allerdings ist das, anders als “Bild” behauptet, eher nicht “unmöglich für das Gaststättengewerbe, wo deutlich länger geöffnet ist”. Es gibt nämlich Ausnahmen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Zum Beispiel dürfen “Jugendliche über 16” im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr arbeiten.

Mit Dank an Philipp S. und Thorsten L. für die Hinweise.

Allgemein  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

6 vor 9

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