Archiv für August 12th, 2004

Okey-dokey, supi-dupi, alles easy

Natürlich kann eine Zeitung, wenn sie will, auf ihrer Titelseite eine Kooperationsaktion großflächig bewerben. Wenn sie dann sowas wie “Sommer-Knaller von LIDL und BILD: Heute Eis für alle! Eins kaufen, eins geschenkt!” dazuschreibt, ist dagegen nichts zu sagen.
Ganz hinten in der “In/Out”-List der “Bild” taucht am selben Tag allerdings auch folgende Empfehlung auf:

Schlecken, z.B. mit dem supi-dupi ‘Lidl’-zwei-für-ein-Eis-Angebot

Aber was heißt das? Nur weil die “Bild” auf der Titelseite groß Werbung in eigener Sache macht, darf der Hinweis auf die Kooperation im redaktionellen Teil weggelassen werden?! Befragen wir doch den Pressekodex (Ziffer 7):

“Verleger und Redakteure (…) achten auf ein klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.”

Gut, dann wäre das geklärt.

Wirklich schlimm

“Zehntausende” riefen bei “Bild” an, um Fragen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV zu stellen. Experten der Bundesagentur für Arbeit konnten fast jeden der Anrufer beruhigen:

Nein, Uwe Klütt (45), die Ausbildungsvergütung ihrer Tochter wird nicht auf Ihr Arbeitlosengeld II angerechnet.
Nein, Brigitte Roth (69), Ihr arbeitsloser Sohn und seine Frau müssen ihre Eigentumswohnung nicht aufgeben.
Nein, Karsten Gueinzius (31), Sie müssen Ihr Auto nicht verkaufen.
Nein, Gisela Kottwitz (61), die Rente ihrer erwerbsunfähigen Tochter wird nicht auf das Arbeitslosengeld Ihres Mannes angerechnet.

Angekündigt wird diese vielfältige Entwarnung von bild.de auf der Homepage (und als großer Aufmacher auf Seite 1 der gedruckten “Bild”) mit der beunruhigenden Schlagzeile: