Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Diamonds are Gala’s best friends” (klatschkritik.blog.de, Antje Tiefenthal)
Die Zeitschrift “Gala” setzt ihren Werbekunden und Veranstaltungspartner Tiffany & Co. auch im redaktionellen Teil groß in Szene: “Auf der sieben Seiten langen Strecke trägt das Model neben Kleidung von verschiedenen Herstellern auch Schmuck — und der stammt ausschließlich von Tiffany & Co. Die gezeigten Klunker haben insgesamt einen Wert von über einer Million Euro.”
3. “Stuss und Fehlurteil” (berlinonline.de, Ulrike Simon)
Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn behauptet im ZDF über den Burda-Verlag: “Der Verlagsvorstand Philipp Welte hat jeden deutschen Chefredakteur von Bedeutung angerufen und versucht, ihn für eine negative Berichterstattung gegen Kachelmann zu gewinnen.”
4. “‘Nie wieder Malaria’ – Tagesschau.de über Homöopathen in Afrika” (beim-wort-genommen.de, Jonas Schaible)
Jonas Schaible vermisst in einem Artikel über “Homöopathen ohne Grenzen” jede kritische Einordnung und findet stattdessen PR-Formulierungen und eine Verklärung der “Wunderheilerinnen”.
5. “Quo vadis, Gurke?” (juliane-wiedemeier.de, Juliane Wiedemeier)
Der Fluch der täglichen Katastrophenbebilderung: Wie die Hintergrundgrafikengestalter der “Tagesthemen” die Suche nach dem Ehec-Erreger in Szene setzen.
6. “Ich kann mir die nicht alle vorstellen, es sind einfach zu viele” (zeit.de, Harald Martenstein)
Harald Martenstein schafft es nicht mehr, sich all die als glückliche Menschen vorzustellen, von denen die Medien ihm sagen, er müsse sie sich als glückliche Menschen vorstellen.
Es ist ein vernichtender Satz, den das Mannheimer Landgericht am Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann den Medien mit auf den Weg gegeben hat. Michael Seidling, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, formulierte in seiner Urteilsbegründung:
Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.
(Hervorhebung von uns.)
Er nannte leider keine Namen, aber vermutlich ist eh kein größeres Medium gemeint, das man kennen könnte.
Ausführlich hatte der Richter zuvor die Medien gescholten:
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.
Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente. (…)
Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun. (…)
Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.
Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.
Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.
Gemeint ist mit dem letzten Punkt mindestens die Zeitschrift “Bunte”, die drei Zeuginnen für ihre anklagenden Auftritte im Blatt bis zu 50.000 Euro zahlte.
die “Süddeutsche Zeitung”, die am 22. April 2010 unter der Überschrift “Messer mit Fingerabdrücken” exklusiv berichtete, Ermittler hätten “nach eigener Aussage Teile von Fingerabdrücken und DNS von Kachelmann“ auf einem Messer gefunden. In Wahrheit hat die Spurensicherung keine eindeutig nachweisbaren Spuren gefunden.
die “Zeit”, in der Sabine Rückert massiv Partei für Kachelmann ergriffen hat — in der Regel (und auch aktuell) ohne die Leser wenigstens darüber darüber zu informieren, dass Rückert mit dem Anwalt Kachelmanns zusammengearbeitet hat und ihn sogar der Verteidigung empfohlen hat.
der “Focus”, der im Dezember eine “neue Zeugin gegen Kachelmann” präsentierte, deren Aussage ihn angeblich “schwer belastet”, und bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung “Indizien auch im Bad” gefunden, “Tausende Ermittlungsseiten” der “Akte Kachelmann” protokolliert und das Tagebuch des mutmaßlichen Opfers abgedruckt hatte.
Am Sonntagmorgen meldete der “Spiegel”, dass das oberste Aufsichtsgremium der ARD empfehle, Monica Lierhaus als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie abzulösen. Inzwischen will er das offenbar nicht mehr behaupten.
Das oberste Aufsichtsgremium der ARD empfiehlt, die Fernsehmoderatorin Monica Lierhaus als Werbebotschafterin bei der Fernsehlotterie auszuwechseln. Statt der Moderatorin solle man ein ebenso bekanntes Gesicht finden, das sich allerdings ohne Gage für diese Werbung zur Verfügung stelle, hieß es bei einer Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz in Stuttgart. (…)
Der “Spiegel” erwähnt erstaunlicherweise nicht, wann diese Sitzung stattgefunden hat: bereits vor acht Wochen, Anfang April. Durch den Verzicht auf jede Zeitangabe kann man die angebliche Empfehlung auch als Reaktion der Gremienvorsitzenden auf den ersten Fernsehauftritt von Lierhaus am vorletzten Sonntag missverstehen.
Das scheint aber nicht die einzige Verkürzung und Zuspitzung zu sein, die der “Spiegel” vorgenommen hat. Nach mehreren Dementis Beteiligter veröffentlichte “Spiegel Online” am Sonntagnachmittag eine neue Version eines Artikels zum Thema, die — ohne das kenntlich zu machen — in einigen Punkten von der bisherigen Darstellung abweicht:
Hohe Gage
ARD-Aufseher wollen Lierhaus austauschen
450.000 Euro bekommt Monica Lierhaus als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie – das hat für viele gekündigte Abos und auch intern für Unmut gesorgt. Nun wollen Aufseher in der ARD Lierhaus nach Informationen des SPIEGEL gegen ein “bekanntes Gesicht” austauschen – und künftig ohne Gage auskommen.
450.000 Euro bekommt Monica Lierhaus als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie – das hat intern für Unmut und viele gekündigte Abos gesorgt. Mitglieder eines Aufsichtsgremiums der ARD wollen Lierhaus nach SPIEGEL-Informationen nun gegen ein “bekanntes Gesicht” austauschen lassen.
Stuttgart – Das oberste Aufsichtsgremium der ARD empfiehlt, Moderatorin Monica Lierhaus als Werbebotschafterin bei der Fernsehlotterie auszuwechseln. Statt Lierhaus solle man ein ebenso bekanntes Gesicht finden, das sich allerdings ohne Gage für diese Werbung zur Verfügung stelle, hieß es bei einer Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz in Stuttgart. (…)
Stuttgart – Statt Lierhaus solle man als Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie ein ebenso bekanntes Gesicht finden, das sich allerdings ohne Gage für diese Werbung zur Verfügung stelle, heißt es in einem Protokoll des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), in dem auch über Inhalte einer Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Anfang April in Stuttgart berichtet wird. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor. (…)
—
Einen formalen Beschluss des Gremiums in der Causa Lierhaus gab es indes nicht. (…)
Ausgerechnet von der “Bild”-Zeitung muss das Nachrichtenmagazin sich heute fragen lassen:
SCHREIBT “DER SPIEGEL” DIE WAHRHEIT ÜBER DIE BELIEBTE MODERATORIN?
Die Frage ist berechtigt.
Nachtrag, 6. Juni. In seiner aktuellen Ausgabe hat der “Spiegel” folgende “Korrektur” veröffentlicht:
Der SPIEGEL hatte berichtet, dass die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), das oberste Kontrollgremium der ARD, empfohlen habe, Monica Lierhaus als Werbebotschafterin bei der Fernsehlotterie auszuwechseln, und sich dabei auf das Protokoll einer Sitzung des MDR-Rundfunkrats bezogen, in dem dies so stand. Eine derartige formale Empfehlung der GVK hat es nicht gegeben. Allerdings wurde die Causa Lierhaus in der GVK Anfang April hitzig diskutiert. Im GVK-Protokoll ist von einem “erheblichen Unwillen der Gremien” die Rede. Nötigenfalls seien “Konsequenzen zu ziehen”.
Perp Walk nennen die Amerikaner den Gang, mit dem Verdächtige vor der Öffentlichkeit bloßgestellt werden. Meist in Handschellen und umringt von Polizisten werden sie medienwirksam abgeführt.
Über dieses Ritual wird gerade wieder heftig diskutiert, weil der zurückgetretene Chef des Internationalen Währungsfonds IWF, Dominique Strauss-Kahn, es über sich ergehen lassen musste, nachdem er in New York festgenommen wurde. Die “Süddeutsche Zeitung” versuchte deshalb vergangene Woche, die Geschichte des Perp Walksnachzuerzählen:
Den längsten “Perp Walk” hatte Timothy McVeigh, der Attentäter von Oklahoma City, zu erdulden. Drei Stunden lang wurde er öffentlich ausgestellt, bevor er dem Richter vorgeführt wurde.
Das kann man sich sehr schlecht vorstellen. Entweder hätte der Transporter viele Kilometer vom Gefängnis entfernt geparkt sein müssen. Oder McVeigh hätte viele Male um das Gebäude herum- oder immer wieder hin- und hergeführt werden müssen. Oder man hätte ihn — ohne Schutzweste — drei Stunden vor einem Pulk aufgebrachter Bürger herumstehen lassen müssen.
In Wahrheit dauerte McVeighs Perp Walk nur wenige Sekunden (Video). Es mag dem SZ-Autor wie Stunden vorgekommen sein, weil diese Aufnahmen so oft wiederholt wurden. Wahrscheinlicher ist, dass er eine leicht missverständliche Formulierung aus dem englischen Wikipedia-Eintrag zu Perp Walk missverstanden hat. Dort heißt es:
In 1995 Oklahoma City bomber Timothy McVeigh, already in Oklahoma State Police custody for a firearms violation, was paraded before television cameras by the FBI nearly three hours before he was officially arrested for the bombing.
Die knapp drei Stunden sind der Zeitpunkt (vor der offiziellen Verhaftung wegen des Attentates), nicht die Länge des Perp Walks. Aber das hat nicht nur die SZ falsch verstanden.
Es gibt viele Beispiele dafür, dass “Spiegel Online” Fehler transparent korrigiert. Man könnte deshalb annehmen, dass “Spiegel Online” alle seine Fehler transparent korrigiert. Das wäre ein Irrtum.
Am Freitagabend machte “Spiegel Online” mit einer spektakulär erscheinenden Meldung auf:
Angesichts der Positionierung ganz oben auf der Startseite konnte man den Eindruck gewinnen, irgendwelche Leute der Piratenpartei hätten ein französisches Atomkraftwerk sabotieren wollen.
Die Geschichte hätte vermutlich etwas weniger Aufmerksamkeit (und Klicks) bekommen, wenn “Spiegel Online” deutlich gemacht hätte:
Es wurde nicht die Piratenpartei durchsucht, sondern ein von ihr gemieteter Server beschlagnahmt.
Das Vorgehen der Polizei richtete sich nicht gegen die Piratenpartei selbst.
Ob die Polizei einen “Angriff” “vereitelt” hat, ist ungewiss, aber unwahrscheinlich.
Die Hacker nahmen nicht die Anlagen des Stromkonzerns oder gar ein Atomkraftwerk ins Visier, sondern eine Internetseite*.
Im Lauf des Abends muss auch bei “Spiegel Online” jemand gemerkt haben, dass man es selbst für eigene Erregungsverhältnisse übertrieben hatte. Nun sah die Geschichte plötzlich so aus:
Auch die aktuelle Version ist mit Formulierungen wie “Hacker sollen Angriffe auf Energieversorger geplant haben” zum Foto eines Atomkraftwerkes immer noch sensationsheischend. Aber “Spiegel Online” hat einige Dinge verändert. Zum Beispiel:
Alte Version
Neue Version
Polizei vereitelt Hacker-Angriff auf AKW-Betreiber
Hacker planten Angriff auf AKW-Betreiber
Hacker planten offenbar einen Angriff auf einen französischen Energieversorger: Auch in Deutschland rückten Ermittler aus, die Server der Piratenpartei wurden abgeschaltet. Sie sollen zur Planung der Tat benutzt worden sein. Die Partei sieht zwei Tage vor der Wahl in Bremen ihre Arbeit boykottiert.
Ein französischer Energieversorger war offenbar im Visier von Hackern. Auch in Deutschland rückten Ermittler aus, die Server der Piratenpartei wurden abgeschaltet. Sie sollen zur Planung der Tat benutzt worden sein – offenbar ohne das Wissen der Partei, die kurz vor der Bremen-Wahl ihre Arbeit behindert sieht.
Unbekannte planten offenbar einen konzertierten Hacker-Angriff auf einen französischen Elektrizitätskonzern, so berichteten es am Freitag mehrere Quellen.
Unbekannte hatten offenbar einen konzertierten Hacker-Angriff auf einen französischen Elektrizitätskonzern geplant, so berichteten es am Freitag mehrere Quellen. Nun sollen die Motive für den womöglich bereits erfolgten Angriff aufgeklärt werden.
Das Amtsgericht in Offenbach erteilte am Freitag den Durchsuchungsbeschluss, weil über einen Server der Piratenpartei ein sogenannter SSH-Key verbreitet wurde. Dieser ließe sich zu einem Angriff auf den Konzern verwenden.
Das zuständige Amtsgericht erteilte am Freitag den Durchsuchungsbeschluss, weil über einen Server der Piratenpartei ein sogenannter SSH-Key verbreitet wurde. Dieser ließe sich zu einem Angriff auf die Website des Konzerns verwenden, teilte die Piratenpartei unter Berufung auf Ermittler mit.
Es werde jedoch nicht gegen die Piratenpartei ermittelt, betonten Sprecher der Partei.
Die Ermittlungen richteten sich jedoch nicht gegen die Piratenpartei, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt auf Anfrage mit.
Dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt klargestellt hatte, das Verfahren richte sich nicht gegen die Piratenpartei, hatte die Nachrichtenagentur dpa übrigens bereits am Freitagmittag um 13:46 Uhr gemeldet.
PS: Die voreilige Überinterpretation aus der Überschrift, die “Spiegel Online” unauffällig korrigiert hatte, blieb auch danach in der Welt bzw. in der “Welt”. “Welt Online” titelte zufällig: “Polizei verhindert Hacker-Angriff auf AKW-Konzern”. Im zugehörigen Artikel ist keine Rede davon.
*) Nachtrag/Korrektur, 11:20 Uhr. Ganz so eindeutig ist es nicht, dass es nur um eine Website ging. Je nachdem, was wirklich auf dem Server der Piratenpartei lag, hätten Hacker damit womöglich auch Unfug in der IT-Infrastruktur anstellen können, zum Beispiel mit Kundendaten o.ä.
In der vergangenen Woche veröffentlichte die Nachrichtenagentur dpa eine Meldung, die sie offenbar selbst nicht glaubte. Schon die Überschrift klang zweifelnd:
Hugh Laurie steigt angeblich bei “Dr. House” aus
London (dpa) – Hauptdarsteller Hugh Laurie (50) will angeblich aus der amerikanischen Krankenhausserie “Dr. House” aussteigen. Wie der “Daily Mirror” im Internet meldet, soll Schluss ein, wenn die letzte Episode der achten Staffel im Sommer abgedreht sein wird. Laurie verriet einem englischen Radiosender, warum er diese Entscheidung gefällt hat: Er möchte wieder mehr Zeit für seine Familie zu Hause in England haben. (…)
Klickt man auf den Link, den die Nachrichtenagentur ihren Kunden freundlicherweise als Service mitliefert, stellt man fest, dass die Quelle für den “Daily Mirror” keineswegs ein “englischer Radiosender” ist, sondern die “Radio Times”, eine britische Programmzeitschrift.
Das ist schon mal peinlich, aber das grundsätzliche Problem ist viel größer: Warum verlässt sich die vermeintlich seriöse deutsche Nachrichtenagentur auf ein britisches Boulevardblatt, dem sie selbst nicht traut, anstatt kurz in der Originalquelle nachzusehen, was Hugh Laurie wirklich gesagt hat?
Schon in der Überschrift des insgesamt dreiseitigen Artikels in der “Radio Times” wird die Behauptung von “Daily Mirror” (und dpa) deutlich relativiert. Von einer bereits gefallenen Entscheidung kann dort keine Rede sein. Dort heißt es nur:
Hugh Laurie’s days as the world’s highest paid actor in a TV drama may be numbered.
Im Artikel selbst steht:
The family are used to the transatlantic routine, even if it might be coming to an end — after filming this summer for the forthcoming eight series, “the end of that season, right now, looks like the end of the show”.
Is that Laurie’s choice? “Well, that’s as far as they’ve got me for,” he replies carefully, referring, presumably, to the limits of his contract.
Mit anderen Worten: Laurie sagt bloß, dass sein aktueller Vertrag als Darsteller des “Dr. House” nur bis zum Ende der nächsten Staffel läuft, für die die Dreharbeiten im Sommer beginnen. Danach könnte Schluss sein. Es ist aber weder von einem bereits gefallenen Entschluss die Rede, danach aufzuhören, noch davon, dass die Trennung von seiner Familie der Grund dafür ist.
Die dpa-Ente fand großen Anklang bei deutschen Medien. Sie schaffte es unter anderem in die “B.Z.” (die lustigerweise zwei Tage zuvor unter Berufung auf den vermeintlichen “Branchendienst” quotenmeter.de schon dasselbe gemeldet hatte), in die “Welt”, den “Tagesspiegel”, die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” und — mit Tagen Verspätung, aber nicht weniger falsch — heute in die “Süddeutsche Zeitung” und auf “Spiegel Online”.
Nachtrag, 17. Mai. dpa hat heute eine berichtigte Fassung der Meldung herausgegeben:
Lauries Tage als “Dr. House” könnten gezählt sein
London (dpa) – Der britische Schauspieler Hugh Laurie (51) hat in einem Interview angedeutet, dass seine Zeit als Hauptdarsteller in der US-Krankenhausserie “Dr. House” zu Ende gehen könnte. Das werde möglicherweise nach der achten Staffel sein, die diesen Sommer abgedreht werden soll, schreibt der “Daily Mirror”. Die britische Boulevardzeitung beruft sich dabei auf das Magazin “Radio Times”. Laurie sagte der BBC-Programmzeitschrift: “Es sieht im Moment so aus, als würde das Ende der Staffel das Ende der Show bedeuten.” Vorsichtig schränkte er ein: “Nun, nur bis dahin haben sie mich engagiert.” (…)
Die Agentur teilt Ihren Kunden darüber hinaus mit, dass es sich um eine Berichtigung handelt:
Die Meldung dpa 0744 vom 10. 5. wurde neu gefasst und mit Zitaten aus der Originalquelle versehen, um deutlich zu machen, was Laurie genau zu einem möglichen Ende seiner Tätigkeit als “Dr. House” sagte. Außerdem wurde geändert: das Magazin “Radio Times” rpt das Magazin “Radio Times” – statt einem englischen Radiosender. Alter: 51 rpt 51 – nicht 50.
Gestern endete die achte Staffel der RTL-Castingsoap “Deutschland sucht den Superstar” mit einem Sieg von Pietro Lombardi. Was insofern überraschend ist, als “Bild” vor zwei Wochen behauptet hatte:
Dass die prognostischen Qualitäten der “Bild”-Autoren Daniel Cremer und Dora Varro beschränkt sind, war schon eine Woche später klar, als es Ardian Bujupi nicht einmal ins Finale schaffte. Doch auch die Behauptung, “‘Bild’ kennt die geheimen Anruferzahlen” war falsch. Irgendjemand hatte die “Bild”-Leute nur halb richtig informiert — oder sie hatten etwas halb falsch verstanden. Jedenfalls schrieben sie damals:
30 Prozent stimmten bei der letzten Sendung für Pietro Lombardi, knapp dahinter liegt derzeit Ardian Bujupi mit 28 Prozent. Sarah Engels holte 22 Prozent.
Nach den offiziellen Zahlen, die RTL heute veröffentlichte, war es allerdings Sarah Engels, die mit 28,9 Prozent knapp hinter Lombardi lag. Ardian Bjujpi bekam nur 23 Prozent.
Tragisch: Schlecht recherchiert und im Größenwahn verspekuliert.
Der Jugendsender eines Kultursenders? Der Ableger eines Ablegers? Sicher, nichts scheint unmöglich bei ARD und ZDF. Aber stutzig machen könnte den unbefangenen Leser, dass die Nachricht nicht nur nirgends sonst steht, sondern auch nicht hier. Im Artikel selbst ist zwar von einem Jugendkanal und einem Kulturkanal die Rede, aber in keiner Weise von einem Jugendkanal eines Kulturkanals.
Es scheint, als habe der diensthabende Mensch, der aus dem Artikel aus der gedruckten “Welt” eine Fassung für “Welt Online” machen musste, das Stück nur sehr flüchtig gelesen und nicht verstanden, dass es sich bei dem Jugendkanal um einen Jugendkanal der ARD handelt, der aus den Digitalkanälen “Eins Festival” und “Eins Plus” entstehen könnte.
Nun ist es tatsächlich leicht, den Artikel misszuverstehen, weil er überwiegend aus Wutschaum besteht und, was bei dem Thema ARD und ZDF häufiger vorkommt, scheinbar nicht von einem Journalisten, sondern der Lobbyabteilung der Axel Springer AG verfasst wurde. In der gedruckten “Welt” trägt er die programmatische Überschrift: “Dafür haben wir nicht GEZahlt!”
Autor Ekkehard Kern schreibt über die Digitalkanäle:
Nur selten vermag einer der sechs Miniatursender der Öffentlich-Rechtlichen die Ein-Prozent-Einschaltquotenhürde zu nehmen — was ARD und ZDF jedoch nicht davon abhält, im Segment dieser Spartenprogramme eifrig weiterzuplanen und deren Existenz dem großen Publikum in den reichweitenstarken Hauptprogrammen Das Erste und ZDF aus unerfindlichen Gründen konsequent zu verschweigen.
Er muss schon lange nicht mehr das ZDF eingeschaltet haben, um die vielen Programm-Ankündigungen für ZDF_neo verpasst zu haben. Auch für ZDF.Kultur wirbt das Hauptprogramm.
Im Lobbyistenton fantasiert er weiter:
Schelte für ihre oft wenig durchschaubare Expansionspolitik haben ARD und ZDF reichlich kassiert. Man denke nur an die herrlich überflüssige “Tagesschau”-App für das iPad und überhaupt die digitale Ausbreitung im Internet – einem Terrain, das die Öffentlich-Rechtlichen unangetastet lassen müssten, denn “Rundfunk” beinhaltet eben schon per definitionem nur Radio und Fernsehen.
Vieles ist der “Tagesschau”-App vorgeworfen worden, gerade auch von Springer, aber dass sie überflüssig ist, nun gerade nicht. Und über die Definition von “Rundfunk” lässt sich lange streiten, was daran liegt, dass keinewegs klar ist, ob sie “nur Radio und Fernsehen” beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht etwa sieht das durchaus anders.
Der Autor lästert dann noch ein bisschen über die “grauen Eminenzen von ARD und ZDF”, den “bizarr sturen Apparat” und den “Seniorenkanal” ZDF, bevor er vage auf den Wunsch des SWR-Intendanten nach einem Jugendkanal zurückkommt:
Ein ProSieben der Öffentlich-Rechtlichen mag dem SWR-Intendanten Boudgoust vorgeschwebt haben. Nur sinnvoller, versteht sich. Denn die Quote, so betont man bei den Öffentlich-Rechtlichen gerne und stets vorsorglich, bedeute einem nichts.
Dafür hätte man dann doch gerne einmal einen Beleg gelesen. Der ARD-Programmdirektor Volker Herres jedenfalls sagt regelmäßig Sätze wie: “Ich will Programm für alle Menschen machen und Quote sind nichts anderes als Menschen.” Vielleicht hat der Autor aber auch nur flüchtig ein Interview mit der ARD-Vorsitzenden Monika Piel im aktuellen “Focus” gelesen, in dem sie sich gegen den Vorwurf der Quotenfixierung wehrt. Die Überschrift lautet allerdings: “Quote ist nicht alles.”
Weiter im Text:
Sehr zupass und pünktlich zur Frühjahrstagung der ARD kam dann jetzt auch eine Wortmeldung des Chefs der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD).
[Stadelmaier] will mit dem noch vagen Plan des Jugendsenders endlich Ernst machen. Monika Piel, die derzeitige ARD-Chefin, denkt jetzt über eine Kooperation mit dem ZDF nach. Welch neues Projekt aus diesen Diskussionen erwächst, weiß bisher keiner so ganz genau. Aber in der labyrinthischen Welt der Öffentlich-Rechtlichen ist es wie in der Baumarktwerbung: Es gibt immer was zu tun.
Kern hat sich so besinnungslos auf ARD und ZDF eingeschossen, dass er gar nicht merkt, dass Piels Gedankenspiele ganz in seinem Sinne sein müssten. Schon im Januar sagte sie der “taz”:
Es wird keinen “Sender-Zuwachs” mehr geben. Wir müssen uns natürlich in der ARD weiter entwickeln, aber das bedeutet künftig: umverteilen, etwas Anderes lassen, damit man etwas Neues machen kann. Von daher wird es wohl am Ende meiner Amtszeit eher weniger geben — und ich hoffe bei den Digitalkanälen auf mehr Zusammenarbeit mit dem ZDF — analog zu Phoenix und KiKa.
Nichts in Kerns Artikel ist neu. Aber so tendenziös und falsch ist das womöglich tatsächlich noch nicht aufgeschrieben worden.
Sie sind ein Glücksfall für die Boulevardzeitungen, die Videoaufnahmen von dem Angriff auf einen jungen Mann in der Berliner U-Bahn-Station Friedrichstraße. Sie können gar nicht aufhören, die Bilder zu zeigen, auf ihren Titelseiten und in ihren Online-Angeboten. Vermutlich lohnt sich das.
Was sich auch lohnt, um den Volkszorn anzustacheln und von ihm zu profitieren: Fragen zu stellen, ohne sie zu beantworten. Bei Bild.de lesen sie sich unter anderem so:
Muss jemand, der einen anderen halb tot prügelt, nicht ins Gefängnis? Darf man einen solchen Schläger einfach wieder auf die Leute loslassen?
Darauf könnte man vielerlei antworten. Zum Beispiel, dass noch gar nicht ausgemacht ist, ob der 18-Jährige, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, nicht ins Gefängnis muss — ein Urteil steht noch aus. Oder auch, dass man einen “solchen Schläger” nur dann “wieder auf die Leute loslassen” darf, wenn nicht davon auszugehen ist, dass er erneut zum Schläger wird.
Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein “dringender Tatverdacht” allein reicht dafür nicht aus. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr. Im konkreten Fall hat der Richter entschieden, dass beides nicht vorliegt, und er hat gute Gründe dafür. Der mutmaßliche Täter ist bislang nicht polizeilich auffällig gewesen; er ist sozial integriert; er hat sich selbst gestellt, und er ist reumütig.
Wenn “Bild” die Mutter des Opfers fragen lässt: “Wie kann es sein, dass bei versuchtem Mord die Täter einfach entlassen werden?”, muss man ihr also antworten, dass Untersuchungshaft nicht der Strafe dient und dass sie nicht unmittelbar davon abhängt, wie schwer der Tatvorwurf ist. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter erklärt uns auf Anfrage, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verdächtiger versucht, sich einem Verfahren zu entziehen, steigt, je höher die zu erwartende Strafe ist. Trotzdem müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob es wahrscheinlich ist, dass er flüchten will, und er somit in Untersuchungshaft gehört.
Und wenn “Bild” einen Leser fragen lässt: “Leben wir in einem Wattebausch-Land?”, muss man ihm antworten: Nein, in einem Rechtsstaat.
“Bild” versucht, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs zusammen:
Beim Haftrichter gibt der Brutalo-Treter zu, volltrunken Streit gesucht zu haben. Trotzdem lässt ihn der Richter laufen. (…)
Aufregung, weil der Schläger-Schüler Haftverschonung bekam, gegen Auflagen auf freien Fuß kam – und das obwohl er sein zufällig ausgesuchtes Opfer aus purer Streitlust fast tot geprügelt hätte!
(Hervorhebungen von uns.)
Besonders perfide ist, dass das Blatt den Eindruck erweckt, damit sei die Sache erledigt, dabei hat das Verfahren noch nicht einmal begonnen. Die Haftverschonung wird implizit mit einem Freispruch gleichgesetzt — und die Reaktionen der entsprechend in die Irre geführten, empörten Leser stolz vorgeführt.
Danach erwecken “Bild” und “B.Z.” den Eindruck, ihre Berichterstattung habe dazu beigetragen, dass bereits in den nächsten Wochen Anklage erhoben werden soll. Die “B.Z.” schreibt:
Der massive Druck der Öffentlichkeit zeigt offenbar Wirkung.
Vom Dementi der Staatsanwaltschaft und dem Hinweis, dass die günstige Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen und der Geständnisse ein schnelles Verfahren ermöglichen, hat sich das Blatt offenbar nicht überzeugen lassen wollen.
Kaum verholen fordert die “B.Z.” auf ihrer heutigen Titelseite den Abschied vom Rechtsstaat. Denn “einfach mal Strafe” bedeutet im konkreten Fall offenbar: ohne Verhandlung, ohne Urteil. (Und sowieso ohne Betrachtung der Frage, ob es dadurch wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird, dass ein junger Mann auch in Zukunft straffällig wird.) Anders als die “B.Z.” behauptet, ist der Begriff für ein solches Vorgehen nicht “Gerechtigkeit”, sondern “Rache”.
Der “Bild”-Leitartikler Georg Gafron ist fassungslos, dass in Deutschland Menschen nicht einfach so ohne Verfahren und guten Grund eingesperrt werden können:
Ob der Richter, der diese nicht nachvollziehbare Freilassung zu verantworten hat, sich überhaupt der Tragweite seines Handelns bewusst ist?
Diese Art von Gutmenschen-Justiz fordert Nachahmungstäter geradezu heraus, statt sie mit unnachsichtiger Härte abzuschrecken!
Und hat sich dieser Richter in seiner unendlichen Milde auch einmal überlegt, was er mit dieser unverantwortlichen Entscheidung provozieren könnte:
Dass Menschen, die den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, irgendwann einmal das Recht selbst in die Hand nehmen könnten?
Wir wollen keine Bürgerwehr — aber einen wehrhaften Staat!
Ob sich Gafron in seinem unendlichen Populismus auch einmal überlegt hat, wer begeistert daran arbeitet, den Menschen den Glauben an den Rechtsstaat zu nehmen, indem er ihn bis zur Unkenntlichkeit karikiert, anstatt korrekt über die Abläufe und zum Beispiel das Wesen von “Untersuchungshaft” zu informieren?
Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben — auch bei geständigen Beschuldigten — dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.
Doch die Boulevardzeitungen haben stattdessen längst den Richter an den Pranger gestellt (“Bild”: “Dieser Richter schickte Torben P. (18) nach Hause”; “B.Z.”: “Das ist der Richter, der den Schläger freiließ”) und zeigen ihn teils auch groß im Bild. Die Berliner Verteidiger protestieren: “Eine solch tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung … widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.” In einer gemeinsamen Erklärung bemängeln die Präsidenten des Berliner Kammergerichts und des Amtsgerichts Tiergarten die Fehler in der Berichterstattung und mahnen:
Auch eine lebhafte und kritische öffentliche Diskussion darf die persönliche Integrität der Beteiligten nicht verletzen. (…) Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden.
“Spiegel Online” macht seit kurzem immer wieder mit besonders großen Abbildungen auf. Journalistisch ist das, was dort gefühlt überlebensgroß präsentiert wird, aber nicht immer. Den Ausgang der heutigen Landtagswahl in Baden-Württemberg illustrierte die Seite so:
Schönes Foto, nur zeigt es — anders als man denken könnte — nicht, wie sich Nils Schmid und Winfried Kretschmann, die Spitzenkandidaten von SPD und Grünen, über die “Sensation” freuen. Das Foto entstand bei einem gemeinsamen Wahlkampfauftritt vor vier Tagen in Karlsruhe.
Es handelt sich also bloß um ein Symbolfoto. Den Lesern verriet “Spiegel Online” dies nicht.