Sie wissen es. Sie wissen ganz genau, was ihre Artikel anrichten können. Sie wissen, wie katastrophal die Folgen sein können, wenn sie detailliert über Suizide berichten. Und trotzdem machen sie es.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns in diesem Fall entschieden, über das Thema Suizid zu berichten. Leider kann es passieren, dass depressiv veranlagte Menschen sich nach Berichten dieser Art in der Ansicht bestärkt sehen, dass das Leben wenig Sinn habe.
… schreibt Bunte.de.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns entschieden, in der Regel nicht über Selbsttötungen zu berichten, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Der Grund ist die hohe Nachahmerquote.
… schreibt die Onlineredaktion der “Berliner Zeitung”.
BILD berichtet in der Regel nicht über Selbsttötungen, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben – außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.
… schreibt Bild.de.
Also eigentlich wollen sie ja gar nicht berichten, die Leute bei Bunte.de, bei der “Berliner Zeitung”, bei Bild.de und bei all den anderen Portalen, die aktuell über den angeblichen Suizid des schwedischen DJs Avicii berichten: Express.de, inFranken.de, Kurier.at, Rollingstone.de, Heute.at, Musikexpress.de, oe24.at. Aber, hey: die “besondere Aufmerksamkeit”! Es ist Avicii! Da kann man ja gar nicht anders. Und dann machen sie es eben doch: berichten, obwohl sie den “Werther-Effekt” kennen, der beschreibt, dass eine ausführliche Berichterstattung über einen Suizid zu Nachahmungen führen kann; obwohl sie wissen, dass die Nennung der Suizidmethode Leserinnen und Leser in Gefahr bringen kann; obwohl sie die wichtigen Ratschläge der “Stiftung Deutsche Depressionshilfe” (PDF) und der “Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention” (PDF) kennen oder zumindest kennen könnten.
Die Redaktionen fügen seit ein paar Jahren einen Absatz in ihre Artikel ein, in denen die oben zitierten Sätze stehen und dazu noch die Telefonnummern der TelefonSeelsorge (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222), an die sich Menschen mit Suizid-Gedanken wenden können. Das ist eigentlich sinnvoll, aber inzwischen auch nur noch eine Alibihandlung. Als wäre ein kurzer Hinweis auf die TelefonSeelsorge für die Redaktionen ein Freifahrtschein, der sie dazu berechtigt, alles zu schreiben: “Wir nennen hier in diesem Artikel mal all die Details, die Dich in Deinen Suizid-Gedanken bestärken könnten, und hier ist übrigens die Nummer, an die Du Dich wenden kannst, wenn wir Dich damit in Gefahr gebracht haben sollten.”
Im aktuellen Fall schreiben sie wirklich alles, und das im größtmöglichen Format. Bild.de nennt die Suizidmethode in der Überschrift auf der Startseite (!):
(Unkenntlichmachung durch uns.)
“Focus Online” nennt die Methode zwar nicht, schickt dafür abergleichvierTweets (dreimal von @focusonline selbst, einmal von @focuskultur und von @focusonline retweetet) an die knapp 520.000 Follower, damit’s auch ja niemand verpasst.
Und wiederum die “Bild”-Redaktion sendet eine Push-Meldung an alle App-Nutzer:
Das ist dann nicht nur bedenklich in Hinsicht auf den “Werther-Effekt”, sondern auch ekeligster Clickbait mit dem Tod eines Menschen.
Um der eigenen Leserschaft den nächsten “Irrsinn” … Pardon, “IRRSINN” präsentieren zu können, stellen “Bild” und Bild.de nun auch recht logische Vorgänge als komplett unverständlich dar. Heute wundert sich die Redaktion über einen “ABSCHIEBE-IRRSINN”:
(Alle Unkenntlichmachung in diesem Beitrag durch uns.)
Vor rund acht Wochen haben afghanische und us-amerikanische Einsatzkräfte ein Taliban-Versteck im Süden Afghanistans gestürmt und dabei Thomas K. festgenommen. Was bei der “Bild”-Überschrift sicherlich nur aus Versehen nicht direkt klar wird: Der Mann ist Deutscher. Er soll Taliban-Kämpfer sein und wurde vor wenigen Tagen per Flugzeug nach Deutschland gebracht. Ein Deutscher, offenbar Terrorist, der von den afghanischen Behörden nach Deutschland zurückgeschickt wird — klingt erstmal ganz sinnig. Wohin sollte Afghanistan ihn sonst abschieben? Nach Uruguay? Nach Papua-Neuguinea?
Ständig fordert “Bild” von den zuständigen Behörden, von der Bundesregierung, von allen, dass kriminelle Ausländer schneller und konsequenter aus Deutschland in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen. Nun schiebt Afghanistan einen kriminellen — aus afghanischer Sicht — Ausländer in sein Heimatland ab, und die “Bild”-Leute krähen “ABSCHIEBE-IRRSINN”:
Wenn Deutschland islamistische Gefährder oder Kriminelle abschieben will, dauert das oft Jahre oder geht gar nicht.
In die andere Richtung geht’s ganz schnell! Acht Wochen, nachdem der deutsche Taliban-Kämpfer Thomas K. (36) in Afghanistan gefasst wurde, landete er jetzt schon in Düsseldorf.
Dass Abschiebungen in die eine Richtung, aus Afghanistan nach Deutschland, eher funktionieren als in die andere, aus Deutschland nach Afghanistan, hat mitunter gute Gründe. Einer davon: In Deutschland gibt es einen funktionierenden Rechtsstaat, der garantiert, dass abgeschobene Personen nicht gefoltert werden, und die Sicherheit, dass sie nicht von Milizen umgebracht werden.
“Bin Ladens Leibwächter” ist ein 41-jähriger Tunesier, der als “Gefährder” gilt und sich jeden Tag bei der Polizei melden muss. Er lebt seit 1997 in Deutschland, soll zwischenzeitlich im Ausland in einem Terror-Camp ausgebildet worden und in die Leibgarde von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden aufgestiegen sein. Er wohnt mit seiner Familie in Bochum. Eine Abschiebung nach Tunesien verhindert ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ein “sehr hohes Risiko” sieht, dass dem Mann dort “Folter und unmenschliche Behandlung” drohen. Das mag für “Bild”-Populisten gänzlich unverständlich sein, aber: Der Schutz des Rechtsstaats gilt auch für Menschen, die ihn in ihrer Ideologie ablehnen. Damit die Abschiebung nun doch noch klappt, präsentieren verschiedene Politiker in “Bild” eine Idee: Tunesien solle Deutschland zusichern, dass der Tunesier nach seiner Rückkehr nicht gefoltert wird. Genial.
Über den Fall des Mannes berichten “Bild” und Bild.de schon seit einigen Tagen durchgehend, auch weil er “1100 Euro Stütze” im Monat kassiere, was nun auch etwas ungenau ist: Die Summe bekommt nicht nur er, sie bezieht sich auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für ihn, seine Frau und vier Kinder. In den Kommentaren unter dem zugehörigen Facebook-Post der Redaktion äußert die “Bild”-Leserschaft ihre Tötungsfantasien (“Erschießen und gut ist …..”, “Ein Magizin und Thema hat sich erledigt”).
Doch zurück zum “ABSCHIEBE-IRRSINN” von heute. Schon klar, bei wem dieser Alarmismus gut ankommt:
In den Kommentaren zum Facebook-Post der “Bild”-Redaktion kann man schön sehen, dass auch die Leserinnen und Leser es völlig abwegig finden, dass ein Deutscher nach Deutschland abgeschoben wird (oder dass sie nur die irreführende Überschrift und nicht den Artikel gelesen haben und daher gar nicht wissen, dass es sich um einen Deutschen handelt):
Warum lassen die USA,,die Tote zu Beklagen haben,,den Mann frei,,oder die Afghanische Armee,,da stimmt doch was nicht?? Er gab Informationen über die Taliban,, darum nach Deutschland,, Schutzhaft?? Fragen,,die nicht von Behörden beantwortet werden, und die Mütter haben Angst um Ihre Kinder,,
Das ist so was von lächerlich was hier abgeht.
Da fehlen mir echt die Worte.
Können wir nach einfach sagen … Nö den nehmen wir nicht zurück, der könnte ja kriminell sein. Die Länder von den Scheinsylanten machen es doch genau so.
Ach nee … wir sind ja hier in der Bananenrepublik Deutschland. Da kommt jeder rein selbst ohne Pass , aber keiner mehr ohne Pass raus.
LÄCHERLICH !!!!!!!!!!!!!!!
In zwei wochen hat er ein Deutsche pass.good old Germany.
Mit Dank an Christian S. und @MCalavera für die Hinweise!
Diekmann wohnt in Potsdam in einer Villa am Jungfernsee. Nach einer Klausurtagung in einem nahe gelegenen Hotel grillten die “Bild”-Leute bei ihm. Man trank und badete im See, Diekmann auch nackt. Am Ende dieser Nacht stand ein ungeheurer Vorwurf im Raum: Diekmann wurde von einer Mitarbeiterin beschuldigt, sie im See vergewaltigt zu haben.
Einige Wochen später zog Diekmann Reichelt ins Vertrauen, fast verzweifelt. Der war zwar beim Baden im See nicht dabei gewesen, aber auf der Party. Und Reichelt wusste offenbar, was zu tun war.
Reichelt fertigte ein Gedächtnisprotokoll über seine Erfahrungen mit der Kollegin an, das einer charakterlichen Vernichtung gleichkommt: Sie habe etwa während der Recherche über den Absturz einer Germanwings-Maschine damit geprahlt, einen Pilotenschein zu besitzen, um später davon wieder abzurücken. Er sei schon vorher zu dem Schluss gekommen, sie sei eine “unfassbare, gefährliche Hochstaplerin”.
Ein Mitarbeiter Reichelts schrieb auf dessen Bitte hin zusammen, welche Erfahrungen er bei der Zusammenarbeit mit der Kollegin im Haus gemacht habe. Ein weiterer “Bild”-Mitarbeiter erkundigte sich an ihrer Universität nach ihrer Dissertation. Die Recherche lief wie eine “Bild”-Kampagne im eigenen Haus.
Reichelt schickte Diekmann zudem ein Foto. Er hatte es in jener Nacht um kurz vor vier Uhr gemacht, im Hotel, wo die Belegschaft einquartiert war. Zu sehen ist darauf besagte Mitarbeiterin, die nach der Party mit Kollegen auf der Terrasse noch etwas trinkt, vermeintlich gut gelaunt.
Springer schaltete einen externen Anwalt ein, der Zeugen und Kollegen befragte. Das Prozedere gipfelte in einer absurden Szene, die wohl in keinem anderen Konzern vorstellbar wäre: Die Mitarbeiterin und Diekmann wurden, nacheinander, vor dem Vorstand und Verlegerin Friede Springer befragt. Döpfner persönlich stellte Fragen. Er kannte dabei augenscheinlich auch die Informationen aus Reichelts Niederschrift.
Erst danach gab der Konzern den Fall an die Staatsanwaltschaft ab.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Verfahren gegen Diekmann bereits vor Monaten eingestellt, man habe keinen hinreichenden Tatverdacht ermitteln können.
Das Vorgehen von Julian Reichelt und seiner zwei Helfer — das Zusammenstellen einer Art Dossier, um die Reputation eines vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers einer Vergewaltigung zu zerstören, noch bevor die zuständigen Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit aufnehmen — ist aber erschreckend: Was hat eine etwaige Lüge zu einem Pilotenschein mit einer möglichen Vergewaltigung zu tun? Was hat eine Dissertation mit einer möglichen Vergewaltigung zu tun? Können Frauen, die schon mal gelogen haben, nicht vergewaltigt werden? Reichelt und seine zwei Minions mögen von Beginn an davon überzeugt gewesen sein, dass die heftigen Vorwürfe gegen Kai Diekmann nicht haltbar sind. Falsche Vergewaltigungsvorwürfe können schreckliche Folgen haben und ganze Leben zerstören. Und natürlich gilt auch für Diekmann die Unschuldsvermutung. Aber gilt nicht genauso, dass man einen Vorwurf eines möglichen Vergewaltigungsopfers ernst nehmen sollte? Ist das Vorgehen von Julian Reichelt nicht das exakte Gegenteil? Und was ist das für ein merkwürdiges Verständnis einer ordentlichen Ermittlungsarbeit, wenn man noch vor Start dieser Ermittlung ein mögliches Opfer mit Schmutz überschüttet?
Was für einen (berechtigten) Skandal würde “Bild” wohl daraus machen, wenn bei den aktuellen Belästigungs-Vorwürfen beim WDR rauskommen würde, dass beispielsweise WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn noch vor jeder Aufklärung erstmal Schmutz-Dossiers über die Frauen angefertigt hat, die sich beim Sender beschwert haben?
Das haben wir auch Julian Reichelt gefragt. Er hat darauf nicht geantwortet. Er hat auch nicht auf die Frage geantwortet, ob die vom “Spiegel” geschilderten Vorgänge stimmen. Und auch nicht darauf, ob er es für einen angemessenen Vorgang hält, ein mögliches Opfer eines sexuellen Missbrauchs erstmal zu diskreditieren und erst dann den Fall aufklären zu lassen. Bei Kai Diekmann haben wir nachgefragt, ob Reichelts Dossier in seinem Auftrag erstellt wurde. Es kam keine Antwort. Auch nicht auf unsere Frage an Diekmann, ob das Ganze so abgelaufen ist, wie vom “Spiegel” behauptet. Springer-Chef Mathias Döpfner haben wir all das auch gefragt und dazu noch, ob die von Julian Reichelt zusammengetragenen Informationen bei der Befragung durch ihn eine Rolle spielten. Verlagssprecherin Edda Fels antwortete, dass man zum “Spiegel”-Bericht keine Stellung nehme und der Fall mittlerweile für alle Beteiligten abgeschlossen sei. Springer habe den Vorwurf und die eigene Aufklärungspflicht sehr ernst genommen, ebenso die Fürsorgepflicht beiden Personen gegenüber. Die Betroffenen hätten absolut freiwillig an der internen Aufklärung mitgewirkt und seien von eigenen Anwälten beraten und begleitet worden. Es sei niemand diskreditiert worden.
Reicht es für Redaktionen, sich bei der eigenen Berichterstattung einzig auf Polizeimeldungen zu verlassen? Ein aktueller Fall aus Nordhessen zeigt, dass das keine gute Idee ist.
In der Nacht von Sonntag auf Montag holte die Polizei im hessischen Witzenhausen einen 27-jährigen Syrer aus dessen Wohnung, weil dieser nach Bulgarien abgeschoben werden sollte. Ziemlich schnell versammelten sich Menschen auf der Straße vor dem Haus. Sie protestierten gegen die Festnahme und umzingelten die geparkten Polizeiautos, um diese am Wegfahren zu hindern. Die Polizei rief daraufhin Verstärkung. Auch die Gruppe der Demonstranten vergrößerte sich, auf rund 60 Personen. Was alles in den knapp zwei Stunden in dieser Nacht passiert ist, ist noch nicht endgültig geklärt — es stehen Aussagen gegen Aussagen: Die Polizei behauptet, es seien Steine auf sie geworfen worden. Dem widersprechen die Demo-Teilnehmer, die wiederum sagen, dass Pfefferspray und Schlagstöcke gegen sie eingesetzt wurden, was die Polizei bestätigt. Bei der Frage, ob dieser Einsatz angemessen war, gehen die Meinungen auseinander.
Bereits um 5:03 Uhr am Montag, also gut zwei Stunden, nachdem sie ihren Einsatz in Witzenhausen beendet haben, veröffentlichten die Beamten der Polizeidirektion Werra-Meißner eine erste Pressemitteilung. Darin werden auch die angeblich geworfenen Steine erwähnt. Bereits eineinhalb Stunden später, um 6:40 Uhr, verbreitete die dpa ihre erste Meldung über den Landesdienst Hessen. Einzige Quelle: die Polizei:
Protestaktion gegen Abschiebung: 60 Menschen umzingeln Streifenwagen
Witzenhausen (dpa/lhe) – Bis zu 60 Menschen haben in der Nacht zu Montag in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreises) gegen die Abschiebung eines 27-jährigen Syrers protestiert. Nachdem der Mann festgenommen wurde, wurden die beiden Streifenwagen umzingelt und Fahrradfahrer blockierten den Weg, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten hätten nicht wegfahren können und Verstärkung gerufen. Während der Räumung der Straße kam es laut Polizei zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten, bei denen Steine geworfen und Pfefferspray sowie Schlagstöcke eingesetzt wurden. Mehrere Teilnehmer der Protestaktion wurden dabei verletzt. Nach zwei Stunden habe sich die Demonstration aufgelöst.
Vier Stunden später, um 10:53 Uhr, schickte die dpa einen fast wortgleichen Artikel über den größeren Basisdienst. Auch hier bezieht sich die Agentur ausschließlich auf die Polizeimeldung. Dieser Text ist bei mehreren Nachrichtenseiten als erste Information zu dem Vorfall in Witzenhausen erschienen und dort noch immer abrufbar, etwa bei Welt.de, bei “Zeit Online”, bei shz.de und vielen weiteren.
Die Pressestelle der Polizeidirektion Werra-Meißner gab um 11:17 Uhr eine “Folgemeldung” raus. Neu ist nun, dass nicht nur “rund ein Dutzend Teilnehmer der Spontanversammlung” verletzt worden seien, sondern auch “mehrere Polizeibeamte”. Die dpa griff auch diese Polizeimeldung auf, verzichtete erneut auf andere Quellen und schickte um 12:14 Uhr einen Text über den Landesdienst Hessen, der so anfängt:
Witzenhausen (dpa/lhe) – Bei einem gewalttätigen Spontan-Protest gegen die Abschiebung eines Syrers sind in der Nacht zum Montag im nordhessischen Witzenhausen mehrere Polizisten und etwa ein Dutzend Demonstranten verletzt worden. Beamte seien mit Steinen beworfen worden.
Steinewerfer bei “einem gewalttätigen Spontan-Protest”.
Um 19:34 Uhr schrieb die dpa in einer weiteren Meldung (erneut im Landesdienst Hessen) noch immer von einem “gewalttätigen Spontan-Protest”, nun kommt aber erstmals auch der Arbeitskreis Asyl Witzenhausen zu Wort:
Witzenhausen (dpa/lhe) – Bei einem gewalttätigen Spontan-Protest gegen die geplante Abschiebung eines Syrers sind in der Nacht zum Montag im nordhessischen Witzenhausen mehrere Polizisten und etwa ein Dutzend Demonstranten verletzt worden. Beamte seien mit Steinen beworfen worden. Die Polizei musste nach eigenen Angaben Reizgas und Schlagstöcke einsetzen. Ein Arbeitskreis Asyl Witzenhausen ging von deutlich mehr verletzten Demonstranten aus.
Zu diesem Zeitpunkt steht längst fest, dass es auch andere Versionen als die der Polizei zum nächtlichen Geschehen in Witzenhausen gibt. Die Onlineredaktion der “Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen” veröffentlichte am Montag um 14:01 Uhr einen Artikel (von der Redaktion um 15:30 Uhr desselben Tages noch einmal aktualisiert), in dem unter anderem steht:
Mehrere Leser und Anwohner haben sich dagegen mit einer anderen Version der Ereignisse an die HNA gewandt: Sie berichten, dass die Proteste friedlich gewesen seien und die Gewalt von den Polizisten ausgegangen sei. “Die Demonstrierenden waren lautstark und haben mit ihren Sprechchören “Kein Mensch ist illegal” auf sich aufmerksam gemacht, aber nicht mit irgendeiner Form von Gewalt”, schreiben Teilnehmer der Solidaritätskundgebung. “Ich beobachtete auch, dass Polizisten ohne Vorwarnung Menschen ins Gesicht schlugen “um ihnen die Trillerpfeifen wegzunehmen””, schreibt eine Anwohnerin.
In der “HNA”-Reportage von einer spontanen Kundgebung am Montag gegen die Abschiebung des Syrers und gegen Polizeigewalt zitiert der Autor Personen, die Sonntagnacht dabei waren:
Unabhängig voneinander erzählen die Zeugen der vorigen Nacht dieselbe Geschichte. Einer von ihnen trägt eine Armschlinge, rund um sein Schlüsselbein leuchten rote Blutergüsse. Er sagt, dass mehrere Polizisten ohne Vorwarnung mit Schlagstöcken auf sie eingeschlagen hätten.
Das bestätigt auch eine junge Frau. Sie berichtet von über 50 Menschen, die sich ab 1.12 Uhr vor dem Haus von Bangin H. versammelt hätten. Rund um die Polizeistreife, in der Bangin H. später nach Eschwege gebracht wurde, hätten sie eine Menschenkette gebildet, um das Auto zu blockieren. Entgegen der Angaben der Polizei sei von den Protestierenden dabei keine Gewalt ausgegangen — und schon gar kein Stein geworfen worden. Nachdem sie aber der Aufforderung der Polizei, sich von dem Wagen zu entfernen, nicht nachgekommen seien, sei eine Front von Polizisten auf sie zugekommen, habe “einfach so geprügelt” — auch auf die, die bereits auf dem Boden gelegen hätten.
Bei der dpa, die um 21:44 Uhr eine weitere Meldung über den Landesdienst Hessen schickte, ist das alles offenbar nicht angekommen. Zwar wird erneut erwähnt, dass der Arbeitskreis Asyl Witzenhausen “von deutlich mehr verletzten Demonstranten” ausgehe; doch noch immer ist von “einem gewalttätigen Spontan-Protest” die Rede, als gäbe es keine Zweifel daran. Und auch sonst sind keine weiteren Gegenstimmen zur Version der Polizei im Text der dpa zu finden.
Erst am Dienstag um 11:43 Uhr berichtet die Agentur im Landesdienst Hessen über “Knochenbrüche”, “Klagen” und den Widerspruch zur Polizei-Meldung:
Demonstranten klagen wegen «Polizeigewalt» in Witzenhausen
Witzenhausen (dpa/lhe) – Der Polizei-Einsatz bei einer Demo gegen die Abschiebung eines Syrers im nordhessischen Witzenhausen hat ein juristisches Nachspiel. Der für den Arbeitskreis Asyl Witzenhausen tätige Rechtsanwalt Sven Adam hat Klagen beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht. Es solle festgestellt werden, dass der Polizei-Einsatz mit Pfefferspray und Schlagstöcken übertrieben und rechtswidrig gewesen sei. Zwei Klagen von Betroffenen seien am Montag eingereicht worden, sagte Adam. (…)
Nach Polizei-Angaben wurden die Beamten mit Steinen beworfen. Es habe Verletzte gegeben. Der AK Asyl Witzenhausen widersprach der Schilderung.
In ihrer (bis dato) letzten Meldung, erschienen am Dienstag um 16:16 Uhr im Landesdienst Hessen, zitiert die dpa zusätzlich noch die Polizei, die es für “eine schwere Frage” halte, ob ihr Einsatz angemessen gewesen sei.
Über einen ganzen Tag hat es gedauert, bis auch die Demonstranten ihre Sicht bei der dpa erzählen durften und beispielsweise das Steinewerfen dementieren konnten. Bis dahin schien einzig die Version der Polizei Gültigkeit zu besitzen. In Berichten überregionaler Medien, die sich größtenteils auf die Agentur verlassen und die nicht, wie die “HNA”, selbst vor Ort recherchiert haben, spiegelt sich das wider. Bild.de titelt:
Sich bei der Berichterstattung einzig auf Aussagen der Polizei zu verlassen, reicht oft nicht. Erst recht nicht, wenn die Polizei Partei in einem Konflikt ist, wie Sonntagnacht in Witzenhausen. Es gibt genug Beispiele, in denen Redaktionen Falschinformationen der Polizei ungeprüft verbreitet haben: der vermeintlich unter Strom gesetzte Türknauf in der Friedelstraße 54 in Berlin etwa oder die falschen Molotowcocktails bei den G20-Krawallen in Hamburg.
Der 27-jährige Syrer, der nach Bulgarien abgeschoben werden sollte, weil er dort zuerst in die Europäische Union einreiste, ist übrigens wieder frei. Er hätte auch gar nicht von der Polizei mitgenommen werden dürfen: Bereits vor einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht Kassel, dass der Mann nicht nach Bulgarien abgeschoben werden darf, weil das Asylsystem dort “insbesondere hinsichtlich bereits anerkannter Flüchtlinge an systemischen Mängeln” leide. Die Polizei konnte das wohl nicht wissen, vermutlich liegt der Fehler bei Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Syrer lebt nun weiter in Witzenhausen, wo er einen Job hat und bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist.
Heute Abend wird es eine große Feier im Axel-Springer-Hochhaus in Berlin geben, Amazon-Chef Jeff Bezos kommt und soll im Journalisten-Club einen Preis verliehen bekommen. Mit dem “Axel Springer Award” wolle man “herausragende Persönlichkeiten” auszeichnen, “die in besonderer Weise innovativ sind, Märkte schaffen und verändern, die Kultur prägen und sich gleichzeitig ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen.”
“In besonderer Weise innovativ” — okay. “Märkte schaffen und verändern” — ja. Aber im positiven Sinne “die Kultur prägen” und sich einer “gesellschaftlichen Verantwortung stellen”? Jeff Bezos?
Klar, Amazon ist wahnsinnig erfolgreich, Bezos wahnsinnig reich. Und ohne Zweifel hat sein Kauf der “Washington Post” dazu geführt, dass aus einer angeschlagenen Traditionsmarke ein hervorragendes Medienunternehmen wurde.
Doch gibt es nicht genug gute Gründe, Jeff Bezos nicht zu ehren?
Diese Frage stellte das Springer-Medium wenige Tage, nachdem Bezos vom “Internationalen Gewerkschaftsbund” zum “schlimmsten Chef des Planeten” gewählt wurde. Einige Gründe dafür: Mitarbeiter, deren Bewegungen überwacht werden, fehlende Zeit für Mittagspausen, Gängelung, Druck, das systematische Vorenthalten von Urlaubsgeldern, Einschüchterung mit “Inaktivitätsprotokollen” und viele weitere Schweinereien. Den Mann, der das letztlich verantwortet, will der Springer-Verlag heute für seine “gesellschaftliche Verantwortung” ehren.
In Deutschland weigert sich Amazon schon lange, die Mitarbeiter in den Logistikzentren nach dem Tarifvertrag für den Versand- und Einzelhandel zu bezahlen. Den Mann, der das letztlich verantwortet, will der Springer-Verlag heute für seine “gesellschaftliche Verantwortung” ehren.
Jeff Bezos gehört mit Amazon zu den größten Experten in Sachen Steuervermeidung. Erst im Oktober vergangenen Jahres forderte die EU-Kommission von Amazon eine Steuernachzahlung in Höhe von 250 Millionen Euro. Den Mann, der das letztlich verantwortet, will der Springer-Verlag heute für seine “gesellschaftliche Verantwortung” ehren.
Seit Jahren setzt Amazon Buchverlage unter Druck, fordert höhere Rabatte und blockiert auch schon mal die Auslieferung von Büchern einzelner Verlage, die nicht spuren wollen. Den Mann, der das letztlich verantwortet, will der Springer-Verlag heute dafür ehren, dass er auf positive Weise “die Kultur prägt”.
Man kann es als zynisch bezeichnen, dass Springer ausgerechnet einen Steuervermeider, Tarifvertragsverweigerer, Angestelltenüberwacher und Preisdrücker wie Jeff Bezos mit einem Award ehrt, in dem es auch um die Prägung der Kultur und gesellschaftliche Verantwortung geht. Dementsprechend gibt es auch Protest: Am Logistikzentrum in Bad Hersfeld wird seit gestern gestreikt. In Berlin protestiert die Initiative “Make Amazon Pay” gemeinsam mit Amazon-Angestellten aus Deutschland und Polen, erst am Oranienplatz (ab 16 Uhr) und später vor dem Axel-Springer-Hochhaus (ab 18 Uhr). EBuch, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss aus kleinen und mittleren Buchhandlungen, hält die Ehrung Bezos’ für einen “Fauxpas erster Güte”.
Vor zwei Jahren bekam übrigens Facebook-Chef Mark Zuckerberg den “Axel Springer Award” verliehen, auch weil er laut Springer zu denjenigen gehört, die sich “ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen”. In Anbetracht des aktuellen Datenskandals hätte die Wahl nicht viel peinlicher sein können.
Außerhalb unserer werktäglichen Empfehlungen “6 vor 9” hier ein Sonder-Lesetipp fürs Wochenende: Das “Spiegel”-Duo Isabell Hülsen und Alexander Kühn hat “Bild”-Chef Julian Reichelt begleitet, vergeblich an Hotelbars auf ihn gewartet, ihn im Axel-Springer-Hochhaus besucht, vergeblich in Hotel-Frühstücksräumen auf ihn gewartet, versucht ihn zu verstehen. In ihrem siebenseitigen Portrait, das ab morgen im gedruckten “Spiegel” am Kiosk erhältlich sein wird und jetzt schon in der “Spiegel”-Digitalausgabe zu finden ist, schreiben Hülsen und Kühn über Reichelts Widersprüchlichkeit, sein Riesen-Ego, seine Krebs-Erkrankung, sein Boulevard-Talent. Und sie suchen Antworten auf die Fragen:
Deckt sich der wild gewordene Twitterer mit dem Menschen Reichelt? Wie viel ist Pose, wie viel Überzeugung? Und wie schafft es jemand wie er so weit nach oben?
In dem ausführlichen Stück gibt schöne Details aus Julian Reichelts Vita, etwa:
Mit 17 erfindet er seine eigene “Bild”. In der Schülerzeitung, die er am Gymnasium in Hamburg-Othmarschen gründet, gibt es große Fotos und knallige Überschriften. Die Redaktionskonferenzen finden im elterlichen Wohnzimmer statt. An eine Schlagzeile kann sich Reichelt noch erinnern. In der Nähe der Schule waren drei Autos aufgebrochen worden. Er titelte: “Welle der Gewalt”.
Zur Hochform lief “Bild” nach den Krawallen beim G-20-Gipfel in Hamburg auf. Da wurde die Zeitung zum Pranger umfunktioniert. Auf dem Titelblatt fahndete sie unter anderem nach dem 19-jährigen Kevin, der Steine in Richtung eines Wasserwerfers geschmissen hatte. Er stellte sich daraufhin der Polizei. Reichelt twitterte: “Meine Prognose: Das macht Kevin nicht noch mal.” Er sei froh, sagt Reichelt heute, “dass unsere Berichterstattung Auswirkungen hatte”.
Aber weil Reichelt ja ein Guter ist, hat er den jungen Mann angerufen und ihm einen Job bei “Bild” angeboten, wenn sein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist — es soll ein Resozialisierungsangebot sein: “Man muss helfen, wenn man die Möglichkeit dazu hat.”
Und ebenfalls faszinierend: Die eigene Zündelei im Stile der AfD nicht sehen zu wollen und gleichzeitig einzuräumen:
Dass “Bild” mitzündele, findet er nicht: “‘Bild’ ist kein Brandstifter, sondern ein Ventil.” Das Blatt trete für die Leser den Beweis an, dass der gern von der AfD bemühte Satz “Das darf man ja nicht mehr sagen” nicht stimme — weil “Bild” es doch sagt. Als wäre es weniger gefährlich, wenn “Bild” Ängste schürt, bevor die AfD das tut.
Wie oft wurde die frühere AfD-Politikerin Frauke Petry in ihrem Leben wohl als “Negerin” beschimpft?
Wie oft der ZDF-Moderator Peter Hahne?
Wie oft die Linke-Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz?
Wie oft der Politikwissenschaftler Robert Feustel?
Das sind vier völlig blöde Fragen, schließlich haben Petry und Hahne und Köditz und Feustel alle eine sehr helle Hautfarbe, was sie vor einer solchen unsäglichen rassistischen Beleidigung schützt. Und doch hätte sich die Redaktion des MDR Sachsen diese Fragen mal stellen können, denn heute Abend um 20 Uhr will der Radiosender mit diesen vier Studiogästen die Frage klären, ob man “noch ‘Neger'” sagen darf:
Um erstmal auf die Frage einzugehen: nein. Es handelt sich um eine Beleidigung (dass man sowas wirklich noch klarstellen muss). Selbst der Duden schreibt, dass die Bezeichnung “im öffentlichen Sprachgebrauch als stark diskriminierend” gelte. Sie verletzt Menschen. Man kann das Wort benutzen, ja. Aber dann kann man sich nicht damit rausreden, dass man nicht wisse, was für eine üble rassistische Beleidigung man benutzt hat.
In der Sendung des MDR Sachsen soll es laut Ankündigung allgemein um die Frage “Politisch korrekt oder korrekt politisch?” gehen. Es ist bemerkenswert, dass eine Redaktion eines öffentlich-rechtlichen Senders in die dazugehörige Twitter-Ankündigung das N-Wort einbaut. Die Frage wirkt wie ein kalkulierter Tabu-Bruch: Längst Indiskutables zur Diskussion stellen, nur um Aufmerksamkeit zu bekommen — eine Strategie, die man ständig bei der Neuen Rechten beobachten kann. Allein das Stellen dieser Frage ist ein Rückschritt, schließlich lässt dies es so wirken, als könnte man ernstzunehmende unterschiedliche Positionen zu ihr einnehmen. Was könnte man denn noch so diskutieren? Darf man heute noch “Kümmeltürke” sagen? Darf man heute noch “Judensau” sagen? Darf man Schwule “Schwuchteln” nennen? Darf man einen Menschen mit Trisomie 21 “Mongo” nennen? Die Antworten wären übrigens: nein, nein, nein und nein.
Was viele Twitter-Nutzer stört ist nicht nur die Reproduktion einer rassistischen Beleidigung durch den MDR Sachsen, sondern auch die Zusammensetzung der Talk-Runde: Warum sitzt keine von Rassismus betroffene Person am Mikrofon, die sagen könnte, was sie von der Verwendung des Wortes hält? Etwa jemand, der “Zigeunerschnitzel”- und “Negerkuss”-Verteidiger Peter Hahne im Studio erklären könnte, wie kränkend das Wort ist. Warum diskutieren ausschließlich Weiße darüber, mit welchen Rassismen sie Schwarze versehen dürfen und mit welchen nicht?
Die Reaktion des MDR Sachsen auf diese Kritik ist gelinde gesagt eine Katastrophe:
Was für eine Bankrotterklärung einer Redaktion: Auf Anrufe von Betroffenen hoffen, weil man es (im besten Fall) verpennt hat oder (im schlimmeren Fall) für unnötig hielt, die Menschen ins Studio einzuladen, die die Beleidigung im Alltag betrifft.
Anderen Kritikerin entgegnet der MDR Sachsen, dass sie mal etwas sorgfältiger lesen sollen:
Das wäre ziemlich lustig, wenn es nicht so traurig wäre: Dass eine Redaktion, heischend nach Aufmerksamkeit, an den Anfang ihres Tweets eine rassistische Beleidigung stellt und bei Kritik daran sagt, dass man sich mal nicht von der rassistischen Beleidigung blenden lassen solle. Und vielleicht zeichnet eine gute Überschrift auch aus, dass sie die Leserschaft den Inhalt einer Sendung nicht falsch verstehen lässt.
Der MDR Sachsen hat nun auch etwas grundsätzlicher auf die Kritik reagiert:
Auch dazu könnte man einige Fragen stellen, etwa: Was an der “Einstiegsfrage” soll eine “Überspitzung” gewesen sein? Das war keine “Überspitzung”. Das war schlicht das Wiedergeben einer rassistischen Beleidigung.
Die zwei angekündigten Studiogäste Kerstin Köditz und Robert Feustel haben ihre Teilnahmen an der Diskussionsrunde inzwischen übrigens abgesagt:
Ein letzter Gedanke: Ja, auch wir haben hier nun diese Beleidigung mehrfach verwendet. Das lässt sich bei einer Kritik an manchen Stellen leider nicht vermeiden. Wir haben uns jedenfalls Mühe gegeben, das Wort so selten wie möglich zu verwenden.
Manchmal stehen in der “Bild”-Zeitung auch interessante Sätze. Zum Beispiel am vergangenen Samstag in der Leipzig-Ausgabe:
Wenn sich das so bestätigt, ist das ohne Frage eine widerliche Tat. Aber klar sollte auch sein: Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich strafbar machen.
Oder leicht abgewandelt ebenfalls am Samstag bei Bild.de:
Wenn sich das so bestätigt, ist das ohne Frage eine widerliche Tat. Allerdings: Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich möglicherweise strafbar machen.
Das, was sich “so bestätigen” könnte, ist ein Vorfall vom vergangenen Dienstag im sächsischen Schkeuditz. Dort soll ein Mann beim örtlichen Reitverein eine Stute mit einem stockähnlichen Gegenstand missbraucht haben. Eine Überwachungskamera lieferte Fotos des Mannes, die eine Pferdewirtin auf Zettel druckte, die sie wiederum in der Region verteilte. Die FDP Nordsachsen verbreitete die Aufnahmen des Mannes, ebenfalls ohne Unkenntlichmachung, auf der eigenen Facebook-Seite und fragte dazu: “Wer kennt diesen Mann?”
Darüber berichteten dann auch “Bild” und Bild.de:
Diese Fahndung sei nicht in Ordnung, sagt ein Polizeisprecher in “Bild”:
“Wir fangen erst an zu ermitteln und haben längst nicht alle Mittel ausgeschöpft. Eine Öffentlichkeitsfahndung ist dabei die letzte Maßnahme!”
Im Anschluss weisen die “Bild”-Medien in der bereits zitierten Passage darauf hin, dass man sich mit einem privaten Fahndungsaufruf strafbar machen könne.
Es ist gut und wichtig, dass die “Bild”-Redaktion mal so deutlich Position bezieht zu Fahndungsaufrufen, die nicht durch Gerichte angeordnet wurden. Denn als “Bild”-Leserin oder -Leser könnte man fast meinen, dass derartige Fahndungsaufrufe von Privatleuten oder Privatunternehmen das Geilste sind, wo gibt völlig in Ordnung sind.
Zur Erinnerung: So sah die “Bild”-Titelseite wenige Tage nach den Ausschreitungen rund um das G20-Treffen in Hamburg aus:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
Die “Bild”-Redaktion veröffentlichte im vergangenen Juli diesen Fahndungsaufruf in Millionenauflage, Vorverurteilung inklusive. Eine Öffentlichkeitsfahndung der Polizei gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Wir zitieren an dieser Stelle gern die Leipziger “Bild”-Ausgabe vom vergangenen Samstag:
Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich strafbar machen.
Anderes Beispiel. Im vergangenen Oktober hat in Hamburg ein Mann seine eigene Tochter getötet und ist dann geflohen. Polizei und Staatsanwaltschaft verzichteten auf eine Öffentlichkeitsfahndung, weil man noch über erfolgsversprechende Ermittlungsansätze verfügte, die am Ende auch zur Festnahme des Mannes führten. Bild.de fragte bereits wenige Stunden, nachdem der Tod des Kindes bekannt geworden war, ungeduldig:
Warum fahndet die Polizei nicht öffentlich nach dem Killer?
Ein paar Tage später — es gab weiterhin keine Öffentlichkeitsfahndung durch die Polizei — reichte es den “Bild”-Medien. Sie veröffentlichten, ohne irgendeine Verpixelung, ein Foto des damals Tatverdächtigen:
Noch einmal:
Wer private Fahndungsaufrufe verbreitet, kann sich strafbar machen.
Man muss aber nicht mal ins Archiv schauen, um auf die “Bild”-Bigotterie zu stoßen. Es reicht schon, in derselben Leipziger “Bild”-Ausgabe, aus der die Aussage zu privaten Fahndungsaufrufen stammt, vier Seiten zurückzublättern. Dann landet man im überregionalen Teil und bei dieser Geschichte:
Nicht nur Marianne “kriegt (…) Fotos der Diebe” zu sehen, sondern auch die gesamte “Bild”- und Bild.de-Leserschaft. Sowohl online als auch in der Printausgabe zeigt die Redaktion ein unverpixeltes Foto der zwei Jungen, die die 70-Jährige beklaut haben und laut “Bild” “etwa zehn Jahre alt” sein sollen. Etwa zehn (!) Jahre alt.
Im Artikel sagt ein Polizeisprecher:
“Wir haben die Fotos der Jungen gesichert und fahnden jetzt nach ihnen.”
Es braucht also keine zusätzliche, mediale Fahndung nach zwei Kindern durch “Bild” und Bild.de. Zumal man sich mit dieser “strafbar machen” könnte. Das stand jedenfalls mal in “Bild”.
Mit Dank an Thomas, andreas und Alex F. für die Hinweise!
Und was würde zu dieser Frage besser passen als dieses Foto?
In der Bildunterschrift schreibt die Redaktion:
Bei dieser Buntwäsche drückt der Vermieter wohl beide Augen zu
Vielleicht hat aber auch der Bild.de-Bildredakteur bei der Fotowahl beide Augen zugedrückt und einfach nur irgendetwas rausgesucht, das nach Wäsche auf einem Balkon aussieht. Denn man kann diese tibetische Gebetsfahne bestimmt in die Buntwäsche packen. Sie hängt dort aber sicher nicht zum Trocknen.
Es ist eine wirklich positive Entwicklung: Wenn Redaktionen über Suizide berichten, dann binden sie inzwischen fast immer einen kleinen Kasten in ihre Artikel ein, in dem die Leserschaft die Internetadresse der “TelefonSeelsorge” (telefonseelsorge.de) sowie die kostenlosen Telefonnummern (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222) der Organisation finden kann.
In der heutigen Düsseldorf-Ausgabe der “Bild”-Zeitung gibt es auch einen solchen Kasten. Er ist überschrieben mit “Selbstmordgedanken? Hier bekommen Sie Hilfe” und endet mit den Worten: “Unter der kostenlosen Hotline (…) erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.” Wie gesagt: Das ist gut. Aber es ist fragwürdig, wie ernst die Redaktion es wirklich mit der Suizidprävention rund um ihre Berichterstattung meint.
Der Hinweis zur “TelefonSeelsorge” gehört zu einem Artikel über einen 17-Jährigen, der sich das Leben genommen hat:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
Auch bei Bild.de erschien der Artikel, weit oben auf der Startseite:
Der Junge hatte eine Ausbildung zum Busfahrer begonnen und ist — ohne den nötigen Busführerschein — reguläre Linienbusse mit Fahrgästen durch Wuppertal gefahren. Nach einigen Fahrten ist er aufgeflogen. Die “Wuppertaler Stadtwerke” sollen laut “Bild” daraufhin Schlüssel und Dienstausweis zurückgefordert und dem Jungen Hausverbot erteilt haben. Die “Bild”-Autorin schreibt dazu einen ausgesprochen bedenklichen Satz:
Bis ihn die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) bei einer seiner illegalen Touren erwischten. Da sah B(.) keinen Ausweg — und nahm sich das Leben.
Es gibt verschiedene Leitfäden für Medien, wie sie — wenn sie denn unbedingt wollen — am besten über Suizide berichten sollten. Denn seit Jahrzehnten zeigt sich, dass eine intensive Berichterstattung über Suizide zu weiteren Suiziden durch Nachahmer führen kann (“Werther-Effekt”). Rücksichtslose Schlagzeilen und Artikel können Menschenleben kosten. Einer dieser Leitfäden stammt von der “Stiftung Deutsche Depressionshilfe” (PDF), ein anderer von der “Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention” (PDF). In beiden Leitfäden wird vor einem solchen Satz, wie ihn “Bild” und Bild.de heute veröffentlichen, gewarnt:
In der Berichterstattung sollte alles vermieden werden, was zur Identifikation mit den Suizidenten führen kann, zum Beispiel den Suizid als nachvollziehbare, konsequente oder unausweichliche Reaktion oder gar positiv oder billigend darzustellen beziehungsweise den Eindruck zu erwecken, etwas oder jemand habe “in den Suizid getrieben”. (“Für ihn gab es keinen Ausweg”)
… schreibt die “Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention”. Und die “Stiftung Deutsche Depressionshilfe” schreibt:
Nachahmung setzt Identifikation voraus. Diese Gefahr steigt, wenn der Suizid als nachvollziehbare Reaktion oder als einziger Ausweg bezeichnet wird
Der so wichtige Ausweg, den es so gut wie immer gibt und mit dem “Bild” die Hotline der “TelefonSeelsorge” bewirbt, fehlt im “Bild”-Beitrag komplett.
Und auch weitere Aspekte, die in den Medienleitfäden gennant werden, missachtet der Artikel:
Die “Bild”-Medien berichten groß und ausführlich und prominent platziert über den Fall (im Leitfaden steht: “Diese Gefahr steigt, wenn durch Titelgeschichten, Schlagzeilen und Fotos Aufmerksamkeit erregt wird”).
“Bild” (im Blatt) und Bild.de (auf der Startseite) zeigen ein unverpixeltes Foto des Jungen, vermutlich mit Erlaubnis der Eltern. Jedenfalls hat die “Bild”-Autorin mit den Eltern gesprochen, Zitate der Mutter kommen im Artikel vor, genauso ein Foto der Eltern (im Leitfaden steht: “In der Berichterstattung sollte vermieden werden, ein Foto der betreffenden Person (besonders auf der Titelseite) zu präsentieren”).
Die “Bild”-Autorin nennt die Suizidmethode, den (anonymen) Ort sowie weitere Details zum Suizid (im Leitfaden steht: “Diese Gefahr steigt, wenn die Suizid-Methode detailliert beschrieben wird”).
Ja, es hat sich einiges verbessert bei der Berichterstattung über Suizide, auch bei den “Bild”-Medien. Es bleibt aber vieles, was sich noch verbessern muss.