Mit dem Impeachment eines US-Präsidenten und der daraus möglicherweise resultierenden Amtsenthebung ist das aber auch nicht ganz einfach: Was entscheidet das Repräsentantenhaus? Was der Senat? Wo braucht man welche Mehrheiten? Und fliegt ein Präsident, der impeached ist, schon aus dem Weißen Haus? Es gibt inzwischen einige erhellende Erklärtexte und –videos zu dem Thema.
Bei Bild.de scheitert’s aber schon sechs bis sieben Stufen weiter unten: Heiko Roloff, laut Eigenbeschreibung bei Twitter immerhin “US-Correspondent for Germany’s most popular News outlet”, bekommt es nicht hin, Republikaner und Demokraten auseinanderzuhalten.
In einem Artikel über schlechte Umfragewerte für US-Präsident Donald Trump schreibt Roloff:
Die Stimmung der Wähler ist bei einem Impeachment von großer Bedeutung. Denn am Ende ist es kein juristischer Prozess, in dem es um Schuld oder Unschuld geht, sondern ein politischer. Dass heißt, die Republikaner entscheiden, was für sie besser ist: ihren Präsidenten wie 1973 fallen zu lassen oder sich wie 1998 hinter ihn zu stellen.
Das ist gleich mehrfach falsch: Mit “wie 1998” meint Roloff Bill Clinton. Der Demokrat, der 1998 impeached wurde, war für die Republikaner aus parteipolitischer Sicht ganz bestimmt nicht “ihr Präsident”. Und selbst wenn es so gemeint sein sollte, dass die Republikaner als us-amerikanische Staatsbürger Clinton als “ihren Präsidenten” sehen konnten, ist es immer noch falsch, was Roloff schreibt: Sie standen nicht hinter ihm. Beim Impeachment durch das House of Representatives stimmten die Republikaner mehrheitlich gegen Bill Clinton. Beim Senate trial stimmten sie mehrheitlich gegen Bill Clinton. Es reichte im Senat aber nicht für die nötige Zweidrittelmehrheit, um den Präsidenten aus dem Amt zu entfernen.
“War bei der Entwicklung dieser Blöcke eine Frau beteiligt? Ich glaube nicht”, sagt die deutsche Sprinterin Gina Lückenkemper. Mit “diesen Blöcken” meint sie die neuen Startblöcke, die bei der derzeit laufenden Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Doha im Einsatz sind. Ihre Besonderheit: Vorne sind Kameras eingebaut, die den Sportlerinnen und Sportlern vor dem Start unter anderem ins Gesicht filmen sollen. Doch man kann noch mehr sehen: Sie finde es “sehr unangenehm”, so Lückenkemper, “in den knappen Sachen über diese Kamera zu steigen, um in den Block zu gehen”.
Gina Lückenkemper will sich verständlicherweise nicht in den Schritt filmen lassen.
Was würde wohl der Altherrenverein “Die geilen Böcke” dazu sagen? Vermutlich sowas wie: “Na, Mäuschen, stell dich nicht so an, normalerweise gehst du kaum einer Kamera aus dem Weg.”
Und wie teasert die “Bild”-Sportredaktion einen Artikel zum Thema bei Facebook an? Genau:
Nachdem sich mehrere nationale Verbände über die Aufnahmen der neuen Kameras beschwert hatten, reagierte der WM-Veranstalter übrigens: Die Bilder, die entstehen, während die Athletinnen und Athleten in den Block gehen, sollen nun geschwärzt werden.
I think the article misrepresents statistics and cherry picks some facts to support its position while ignoring relevant ones.
The author misleads the audience with flawed logic, omission of important information, and cherry-picked examples.
The article contains numerous scientific errors, does not provide references for some of its key claims, and ignores much of the published literature on the subjects discussed.
Der Däne ist Politologe und Statistiker und schreibt immer wieder in verschiedenen englischsprachigen Medien Artikel zum Thema Klimawandel. Das führt wiederum zu Urteilen wie oben, die auf der Plattform “Climate Feedback” erscheinen, wo Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Medienberichte aus ihren Fachgebieten kommentieren und bewerten. Lomborgs Texte wurden durchweg als “biased” und “misleading” eingestuft. Diese Einschätzungen bestätigt auch der Abschnitt “Rezeption” seiner Wikipedia-Seite, die eine illustre Sammlung von kleineren und größeren wissenschaftlichen Katastrophen ist: Da findet man den Vorwurf, Lomborg nutze öfter nicht-peer-reviewte Arbeiten anstatt die entscheidende wissenschaftliche Literatur, er soll mit schiefen Vergleichen und irreführendem Zahlenmaterial soziale und ökologische Probleme verharmlosen und habe Daten erfunden.
Dieser Björn Lomborg schreibt jetzt für “Bild” und Bild.de. Das passt doch.
Nun könnte man erstmal auf den Kniff der Bild.de-Redaktion hinweisen, Lomborg auf der Startseite als “Forscher” zu bezeichnen und nicht etwa als Politologen oder Statistiker. “Forscher” erinnert im allgemeinen Sprachgebrauch vermutlich stärker an “Naturwissenschaftler”, der sich in Klimafragen auskennen könnte. Allerdings muss man auch sagen, dass in der Politikwissenschaft ebenfalls geforscht wird. Interessanter ist da eigentlich zu gucken, wie sehr Lomborg denn überhaupt forscht in einem wissenschaftlichen Sinne. Und da sieht es recht mau aus: Fast alle seiner Veröffentlichungen seien Meinungsstücke, die von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern so gut wie nie zitiert werden, so die Kritik.
Unter der Überschrift “Ja, die Erderwärmung ist real, ABER …” stellt Björn Lomborg also heute in “Bild” die “Thesen von Greta Thunberg infrage”. Zum Beispiel so:
CO2 STEHT FÜR WOHLSTAND
Wir stoßen CO2 nicht aus Böswilligkeit aus. CO2 hat Menschen aus der Armut geholt. Noch vor 100 Jahren war unser Leben mit Knochenarbeit verbunden. Unsere Situation hat sich erheblich dadurch verbessert, dass große Mengen an Energie zur Verfügung stehen. Unsere Lebenserwartung hat sich verdoppelt. In den letzten 25 Jahren hat Energie mehr als eine Milliarde Menschen aus der Armut befreit.
Es ist ein rasanter Sprung, den Lomborg innerhalb von wenigen Zeilen hinlegt: Erst schreibt er von “CO2”, rasch ist er bei “Energie”, und schon wirkt es so, als wollte irgendjemand generell die Energiegewinnung statt den CO2-Ausstoß stoppen. Eine derartige Forderung von Vertretern von Fridays For Future, ernstzunehmenden Wissenschaftlerinnen oder seriösen Forschern ist uns nicht bekannt.
Weiter geht’s bei Lomborg mit:
WENIGER TODESFÄLLE
Tatsache ist, dass wetterbedingte Katastrophen vor 100 Jahren jedes Jahr eine halbe Million Menschen getötet haben. Aufgrund von zurückgehender Armut und besserer Klimaresistenz kommen heute nur 20 000 Menschen durch Dürren, Überflutungen und Hurrikans ums Leben.
Neben “zurückgehender Armut und besserer Klimaresistenz” dürften noch andere Gründe für den Rückgang verantwortlich sein, schreibt ein Klimawissenschaftler dazu, etwa das deutlich verbesserte weltweite Gesundheitswesen. Außerdem merkt er an, dass Todesfälle durch Hitzewellen durchaus steigen.
Nimmt man einen anderen Bezugspunkt als “vor 100 Jahren”, sieht es auch schon anders aus als in Lomborgs Darstellung: Einem UN-Bericht zufolge haben die Schäden durch klimabedingte Naturkatastrophen zwischen 1998 und 2017 im Vergleich zum vorangegangenen 20-Jahres-Zeitraum deutlich zugenommen.
Am Ende schreibt Björn Lomborg noch:
WAS MENSCHEN WIRKLICH WOLLEN
Als die UN zehn Millionen Menschen weltweit befragten, was ihre Prioritäten seien, waren die Antworten: Gesundheit, Bildung, Jobs und Nahrung. Das Klima wurde als letzte von 16 Antwortmöglichkeiten genannt. Nicht, weil es unwichtig ist, sondern weil für große Teile der Menschheit andere Themen viel dringlicher sind.
Wie in seinem gesamten “Bild”-Artikel gibt Lomborg auch hier keine Quelle an. Wir vermuten, er bezieht sich auf die MyWorld Survey der UN von 2015. Damals haben 9,74 Millionen Menschen Themen genannt, die für sie von Bedeutung sind. Tatsächlich landete dabei “Action taken on cliamte change” auf Platz 16.
Zu der groß angelegten Umfrage sei angemerkt, dass die verschiedenen Länder der Erde nicht gerade proportional in den Ergebnissen vertreten sind: 48,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus nur zwei Ländern (Nigeria und Mexiko). Der Grund dafür dürfte sein, dass die Partnerorganisationen der UN dort besonders fleißig waren.
Vor allem aber gibt es inzwischen eine neuere Auflage dieser MyWorld Survey, die noch bis 2030 laufen soll. Daran haben zwar noch nicht zehn Millionen Menschen teilgenommen, aber immerhin schon knapp 500.000. Der Aspekt “Climate Action” liegt nun auf Rang 8 der Prioritäten. Die Daten, mit denen Lomborg argumentiert, sind schlicht überholt.
Als “Bild” vor knapp drei Wochen Björn Lomborgs Thesen schon einmal groß im Blatt präsentierte (“Was ist schlimmer — Greta oder die Zukunft, Herr Professor?”), gab es direkt Widerspruch und Gegenargumente von zwei Professoren. Die Redaktion verkaufte das Ganze am nächsten Tag als große Debatte (“Die Klima-Debatte wird immer heißer”). Und sie fand auch Unterstützer für Lomborgs Aussagen: zwei FDP-Politiker.
Man würde doch meinen, dass Redaktionen etwas vorsichtig sind und Distanz wahren, wenn bei “Betrugsvorwürfen” und angeblichen “Unregelmäßigkeiten” eine der zentralen Quellen ein Twitter-Account ist, der vor wenigen Tagen noch nicht existierte, der weder vor noch nach dem Tweet, auf dem die aktuelle Aufregung basiert, irgendetwas veröffentlicht hat, dem gerade mal 15 andere Accounts folgen und der nicht offiziell von Twitter verifiziert ist. Würde man meinen.
Sudan-Coach Zdravko Logarusic twitterte ein Foto seines Stimmzettels, auf dem das Erststimmen-Kreuz neben dem Namen des Ägypters Mohamed Salah vom FC Liverpool gesetzt ist. Laut der offiziellen Fifa-Liste ging die Stimme jedoch an Messi.
… schreibt die dpa heute.
Es geht um eine Wahl des Weltfußballverbands FIFA, die am Montag stattfand und bei der Trainer, Spieler, Journalisten und Fans “The Best” wählen konnten. Bei den Männern gewann der Argentinier Lionel Messi. Auch Zdravko Logarusic, Nationaltrainer des Sudan, durfte abstimmen. Laut offizieller FIFA-Liste (PDF) stimmte er mit seiner Erststimme für Messi, mit seiner Zweitstimme für Virgil van Dijk und mit seiner Drittstimme für Sadio Mané.
Vorgestern tauchte allerdings ein Tweet auf, in dem ein Zdravko Logarusic behauptet, gar nicht für Messi, van Dijk und Mané gestimmt zu haben, sondern für Mohamed Salah, Mané und Kylian Mbappé.
Weil viele Redaktionen die Meldungen der dpa automatisch übernehmen, steht die oben zitierte Passage, in der keinerlei Zweifel daran besteht, dass diese Aussage wirklich von Logarusic stammt, nun etwa bei Süddeutsche.de, FAZ.net, NOZ.de und NZZ.ch. Unabhängig von der dpa berichtete “Sport Bild” bereits gestern und berief sich dabei auf den angeblichen Logarusic-Tweet. Und auch Bild.de schreibt über die “Betrugsvorwürfe”:
Zudem wirft Sudan-Trainer Lugarisic dem Weltverband vor, dass sein veröffentlichter Stimmzettel nicht dem entspreche, was er tatsächlich gewählt habe. Auch Lugarisic will Salah auf Platz 1 gewählt haben. Mit einem Foto seines Stimmzettels, das er bei Twitter postete, will er das beweisen. In der Fifa-Auflistung unter seinem Namen auf Platz 1: Lionel Messi.
Es ist zweifelhaft, ob hinter dem Twitter-Account tatsächlich Zdravko Logarusic steckt. Wie bereits erwähnt, ist er erst im September 2019 erstellt worden, offenbar nur für diesen einen Tweet, der nun überall zitiert und eingebettet wird. Schaut man sich das Foto von dem Stimmzettel, das Logarusic getwittert haben soll und das Bild.de auf der Startseite zeigt, etwas genauer an, fallen einem Merkwürdigkeiten auf: Es sieht so aus, als seien in den Kästchen bei Lionel Messi, Virgil van Dijk und Sadio Mané — also bei der offiziellen Erst-, Zweit- und Drittstimme von Logarusic — mal Kreuze gewesen, die wegretuschiert wurden:
(Draufklicken für größere Version.)
Inzwischen haben auch manche Redaktionen mitbekommen, dass mit dem Twitter-Logarusic etwas nicht stimmen könnte. Bei n-tv.de beispielsweise steht nun unter der dpa-Meldung:
In einer früheren Version dieser Meldung haben wir einen vermeintlichen Tweet des Nationaltrainers des Sudans, Zdravko Logarusic, eingebettet. Darin war ein Foto eines Stimmzettels zu sehen, das eine Wahlmanipulation suggerieren sollte. Da weder die Echtheit der Behauptung noch des Fotos bewiesen sind, haben wir uns dazu entschieden, beides zu entfernen. (Anm.d.Red.)
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 28. September: Die dpa hat auf unseren Beitrag reagiert und wie folgt dazu Stellung genommen:
Wir haben unsere Berichterstattung überprüft und berichtigt. Zwar soll der sudanesische Nationaltrainer sich in gleicher Weise auch beim TV-Sender Al Arabija geäußert haben. Es bestehen aber so erhebliche Zweifel an der Echtheit des Accounts, dass wir die Berichterstattung korrigiert haben.
Nachtrag, 29. September: Wir konnten inzwischen Zdravko Logarusic per Telefon erreichen und mit ihm bei WhatsApp schreiben. Auf unsere Frage, ob der Twitter-Account @ZLogarusic sein eigener ist, sagte er: “No, I never use Twitter.”
Über die FIFA-Wahl und seinen Stimmzettel wollte Logarusic noch nicht mit uns sprechen, da es dazu nach seiner Aussage am heutigen Sonntag noch eine Besprechung mit dem sudanesischen Fußballverband geben soll, die er abwarten möchte.
Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.
Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Die Redaktion schreibt dazu:
Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.
Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.
Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.
Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:
Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.
Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.
Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:
BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.
Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:
Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.
Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:
Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.
Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:
Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!
Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.
Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.
Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat heute der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine sechsjährige Stieftochter getötet haben soll. Dem Angeklagten wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der Pflichtverteidiger des Mannes sagt, dass sein Mandant die Tat bestreite.
Auch Bild.de berichtet über den ersten Prozesstag und erfindet dabei gleich mal den Rechtsstaat neu:
Was ist geschehen?
Als die Rettungssanitäter am Abend des 12. Januar eintreffen, liegt Leonie (6) tot in der Wohnung der Familie. Später wird klar: Das Kind starb an schweren Kopfverletzungen. Ihr Stiefvater David H. behauptet es handle sich um einen tragischen Unfall. Das muss er Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen.
So grausam die Taten sein mögen, die David H. vorgeworfen werden, gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Nicht er muss “Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen”, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe; die Staatsanwaltschaft muss David H. den Mord nachweisen.
Die Richter aus der Bild.de-Redaktion haben ihr Urteil übrigens schon längst auf der Startseite gesprochen:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Mit Dank an Harald und @unalternativ für die Hinweise!
Nachtrag, 25. September: Mehrere Leserinnen und Leser haben uns darauf hingewiesen, dass der Mittelfinger, den der Angeklagte laut Bild.de dem Vater gezeigt haben soll, ja auch dem Fotografen gegolten haben könnte, dessen Foto die Redaktion verwendet. Und tatsächlich gibt es solche fragwürdigen Interpretationen, bei denen die “Bild”-Medien einen ausgestreckten Mittelfinger etwa als Verhöhnung des Gerichts auslegen, obwohl er vermutlich dem eigenen Fotografen galt.
In diesem Fall dürfte die “Bild”-Darstellung hingegen stimmen. Jedenfalls zeigt ein Video vom Prozessauftakt, das UM.tv bei Facebook gepostet hat, dass der Angeklagte den Mittelfinger zumindest in jene Richtung streckt, in der der Vater des verstorbenen Mädchens sitzt.
Bruce Springsteen hat heute Geburtstag, 70 Jahre ist der Musiker nun alt, und ist man so bekannt wie Springsteen, hat man das Pech, dass einem alle möglichen Leute gratulieren:
1949, heute vor 70 Jahren, wurden Sie geboren, ein Junge aus New Jersey. Vater Busfahrer, Mutter Sekretärin, Bildungschancen keine, Schule abgebrochen. Für Ihre Eltern war es normal, nicht mehr zu wollen, als vor dem Fernseher zu sitzen.
Heute würden wir sagen, Bruce Springsteen stammt aus einer Hartz-IV-Familie.
Dieser Hartz-IV-Junge ist heute der gefeiertste Rockstar aller Zeiten.
Nun könnte man sicher sehr leidenschaftlich darüber debattieren, ob Springsteen wirklich “der gefeiertste Rockstar aller Zeiten” ist, doch hier soll es um Franz Josef Wagners herablassenden Hartz-IV-Unsinn gehen.
Kaum Bildung, keine Ambitionen und ständig vor der Glotze — das macht für den “Bild”-Briefonkel offenbar eine typische “Hartz-IV-Familie” aus. Diese Vorurteile passen bestens in das verächtliche Bild von faulen “Hartz-IV-Schmarotzern”, das die “Bild”-Redaktion seitJahrenverbreitet. Dass Springsteens Eltern als Busfahrer beziehungsweise Sekretärin beide arbeiteten, schreibt Wagner zwar selbst; dass sie mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienten und wohl kaum Hartz-IV-berechtigt gewesen wären, scheint ihn bei seinem Urteil hingegen nicht weiter zu interessieren.
Wagners Behauptungen zu den fehlenden Bildungschancen und zu Springsteens Schulabbruch sind übrigens schlicht falsch. Bruce Springsteen hatte durchaus Bildungschancen und nutzte diese auch, was ihm 1967 einen High-School-Abschluss brachte. Er soll zwar nicht zur Graduiertenfeier erschienen sein, die Schule hat er aber erfolgreich beendet — im Gegensatz zu Franz Josef Wagner, der seine Abiturprüfung nie bestanden hat.
Immerhin haben sie nicht geschrieben, dass US-Präsidentin Dolly Parton Karotten-Experte Bugs Bunny zum neuen Sicherheitsberater gemacht hat, aber ansonsten ist an diesem Artikel von Bild.de so gut wie alles falsch:
Vielleicht erst einmal zu den involvierten Personen: US-Präsident Donald Trump dürfte bekannt sein. A$AP Rocky ist ein ziemlich erfolgreicher Rapper aus den USA, der im Juli und August mehrere Wochen in Schweden in Untersuchungshaft saß und wegen Körperverletzung dort vor Gericht stand. Und Robert O’Brien ist Jurist, war bisher Trumps Sondergesandter für Entführungsfälle und ist nun eben Nachfolger des gerade erst entlassenen Nationalen Sicherheitsberaters John Bolton.
Bild.de schreibt:
Robert O’Brien wurde Anfang August zum Helden US-amerikanischer Rap-Fans — nun wird er der Nationale Sicherheitsberater der USA!
Der US-Rapper A$AP Rocky (30) saß in Schwedens Hauptstadt Stockholm wegen einer Schlägerei in Untersuchungshaft. Dann schickte US-Präsident Donald Trump (73) seinen Sondergesandten für Geiselangelegenheiten nach Schweden: Robert O’Brien, der als Sonderbotschafter Diplomaten-Status genießt. (…)
Was Trump jedoch erreichte: Er machte aus einer Gerichtsverhandlung eine diplomatische Angelegenheit — und der Rapper wurde tatsächlich freigesprochen!
A$AP Rocky wurde allerdings gar nicht freigesprochen. Das Gericht in Stockholm hat ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er wurde auch nicht von O’Brien “befreit”, wie Bild.de in der Dachzeile behauptet. Es war eine Entscheidung des zuständigen Gerichts, den Rapper Anfang August, nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung, bis zur Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Und somit “erreichte” auch Donald Trump nichts in diesem Fall, im Gegenteil: Seine wiederholten Interventionsversuche bei Schwedens Regierungschef Stefan Löfven führten nur zu der peinlichen Situation, dass Löfven dem US-Präsidenten mehrfach die Unabhängigkeit der schwedischen Justiz erklären musste.
Die völlig falsche Zusammenfassung, dass Trump gemeinsam mit O’Brien dafür gesorgt habe, dass A$AP Rocky “freigesprochen” und “befreit” wurde, hätte sich die PR-Abteilung des Weißen Hauses nicht besser ausdenken können.
Popstar Sam Smith schrieb am vergangenen Freitag bei Twitter:
Mit dieser Aussage landete Smith auch bei Bild.de:
Sam Smith (27) möchte ab sofort nicht mehr mit männlichen Pronomen angesprochen werden, stattdessen wünscht sich Smith ab jetzt eine genderneutrale Ansprache.
Bereits Anfang des Jahres erklärte Sam Smith, non-binär zu sein, sich also weder dem männlichem, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig zu fühlen. Damals sagte Smith jedoch, er wolle weiter mit “er”, also dem männlichen Pronomen angesprochen werden. Dies hat sich nun geändert.
Dass Sam Smith aus Sam Smiths Sicht “WEDER MANN, NOCH FRAU” ist, wie Bild.de in der Dachzeile schreibt, kann man zumindest bezweifeln. Vor knapp zwei Jahren sagte Smith in einem Interview mit der “Sunday Times”: “I feel just as much woman as I am man”. Aber eigentlich soll es hier sowieso um etwas anderes gehen, nämlich um dieses lobenswerte Versprechen, das die Bild.de-Redaktion im Artikel gibt:
BILD möchte Sam Smiths Wunsch natürlich folgen, daher wird in diesem Artikel nur der Name genutzt.
Was dieses Versprechen wert ist, sieht man allerdings, wenn man den direkt darauffolgenden Absatz liest:
BILD möchte Sam Smiths Wunsch natürlich folgen, daher wird in diesem Artikel nur der Name genutzt.
Smith schreibt auf Twitter, dass er weiß, dass einige Menschen Fehler machen werden, ohne ihm etwas böses zu wollen. Er wünscht sich nur, dass jeder zumindest versucht, seinen Wunsch nachzugehen.
Bei Bild.de kann Smith sich das offenbar noch lange wünschen.
In unseren Augen ist das ein so billiger und durchsichtiger Versuch der “Bild”-Redaktion, rumpelnd Aufmerksamkeit zu bekommen und zu provozieren, dass wir die Sache hier eigentlich nicht thematisieren wollten. Aber dann gab es heute doch noch eine ganz schöne Pointe. Denn Freiheit und Klima beziehungsweise deren Vertreter Joshua Wong und Greta Thunberg wollten sich offenbar nicht von den “Bild”-Mitarbeitern für deren ekligen Versuch einspannen lassen, zwei wichtige Bewegungen und zwei junge Menschen gegeneinander auszuspielen (an dieser Stelle sei noch einmal an Gertjan Verbeeks “Arschlocher”-Analyse erinnert).
Und so kommentierte Joshua Wong heute einen Tweet Greta Thunbergs:
Und Thunberg schickte prompt eine Solidaritätsbekundung zurück an Wong: