Die deutschen Medien werden einfach nicht warm mit “Glorious” von Cascada. Seit zwei Wochen suchen sie nach Argumenten, mit denen sie den deutschen Beitrag zum diesjährigen Eurovision Songcontest torpedieren können. Doch nachdem die von ihnen selbst angestoßene Plagiatsdiskussion (BILDblog berichtete) nun endgültig begraben sein dürfte, müssen sie andere Dinge finden, die sie dem Lied vorwerfen können.
Die “Süddeutsche Zeitung” wagte gestern den Versuch, die angebliche Unbeliebtheit des Songs anhand nackter Zahlen zu belegen:
Wer wissen will, wie wichtig die deutschen Musikkäufer das Werk nehmen, werfe einen Blick auf die Hitparaden. So rangiert der Song in den Amazon-Downloadcharts gerade einmal auf Platz 26, und in den von Media Control ermittelten Singlecharts vom 22. Februar, also acht Tage nach dem Gewinn des nationalen Vorentscheids, reicht es auch nur für einen Einstieg auf Rang 36.
Rang 36 ist für ein Lied, das Deutschland beim weltweit größten Trällerwettbewerb vertreten soll, jämmerlich, beinahe so etwas wie die nachträgliche Disqualifikation. Erst recht, wenn man bedenkt, dass dieser Tage manchmal schon zehntausend verkaufte Einheiten für eine Spitzenplatzierung reichen.
Das Fazit der “SZ”:
Was schon am Abend des Sieges deutlich wurde, verfestigt sich nun in Zahlen. Es ist den Menschen hierzulande schlichtweg egal, wer da nach Malmö fährt.
Der letzte Satz ist interessant. Vor allem, weil er in einem Text zu finden ist, der sich, genauso wie unzählige weitere Artikel der letzten zwei Wochen, ausgiebig damit beschäftigt, “wer da nach Malmö fährt”. Und auch sonst hält sich die “Süddeutsche” hier allenfalls an die halbe Wahrheit. Denn es mag zwar stimmen, dass der Song in den Downloadcharts bei Amazon auf Rang 26 (momentan sogar noch schlechter) platziert ist. Bei iTunes stand er hingegen zeitweise in den Top 20, bei Musicload belegt er Platz 14. Im Text wird das verschwiegen.
Die restliche Charts-Argumentation ist schlichtweg falsch. Denn die “jämmerlich[e]” Platzierung in den Singlecharts, von der die Zeitung hier spricht und die belegen soll, wie unbeliebt, wie egal das Lied doch eigentlich ist, dieser läppische Rang 36, der “beinahe so etwas [ist] wie die nachträgliche Disqualifikation” – ist in Wirklichkeit eine Fehlinformation. Denn wie uns Media Control auf Anfrage bestätigte, stand “Glorious” zwar tatsächlich auf Rang 36 – diese Platzierung ergab sich aber aus den Verkaufszahlen vom 8. bis 14. Februar, also aus der Zeit vor dem nationalen Vorentscheid. In der Woche danach verkaufte sich der Titel dann so gut, dass er von Platz 36 direkt auf Platz 6 sprang. Das hatte Media Control am Montag, einen Tag vor Erscheinen des “SZ”-Artikels, auch offiziell mitgeteilt.
Wer also wissen will, wie wichtig die deutschen Musikkäufer das Werk nehmen, und wer das dann auch noch als zentrales Argument in einen Text einbauen will, der werfe, liebe “SZ”, doch auch bitte einen Blick auf die richtigen Hitparaden.
Als die Österreicherin Natascha Kampusch im Sommer 2006 nach achtjähriger Gefangenschaft plötzlich wieder auftauchte, begann im deutschsprachigen Journalismus eine Jagd. Eine völlig groteske Jagd, die nur ein einziges Ziel hat: Die Antwort auf die Frage, ob Natascha Kampusch Sex mit ihrem Entführer hatte.
Die Jagd beginnt im Jahr 2006. Am 23. August erfährt die Welt, dass das Mädchen wieder aufgetaucht ist. Acht Jahre lang war sie verschwunden, gefangengehalten von Wolfgang Priklopil, der sich noch am Tag ihrer Flucht das Leben nimmt. Jetzt ist sie frei und wohlauf, es ist eine Sensation. Überall auf der Welt berichten Medien über den spektakulären Fall aus Österreich. Und bereits zwei Tage später wird deutlich, was einige daran am allermeisten interessiert:
(…) Vielleicht hat er das Mädchen zu seiner Sex-Sklavin gemacht, vermuten österreichische Medien.
(…) Die Beamtin geht auch davon aus, dass das Mädchen sexuell missbraucht worden ist – “doch das ist ihr nicht bewusst, sie ist der Meinung, es freiwillig gemacht zu haben”. Natascha schilderte auch den Tagesablauf in Gefangenschaft: Sie frühstückte mit der Sex-Bestie, musste im Haushalt helfen.
Seine Sklavin – Sie musste für ihn putzen. Er forderte auch Sex von ihr
(…) Was spielte sich im Keller ab? Eine Polizistin sagt, sie glaube, dass Priklopil Natascha zum Sex zwang: “Aber sie sagt, sie habe das immer freiwillig gemacht.”
“Express”, 26.08.2006
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Zum Sex gezwungen? Natascha und ihr Entführer hatten intime Kontakte
Die mehr als acht Jahre gefangen gehaltene Österreicherin Natascha Kampusch hatte der Polizei zufolge sexuellen Kontakt zu ihrem Entführer.
“Nürnberger Nachrichten”, 28.08.2006
Nun, bis hierher unterscheidet sich dieser Fall nicht wesentlich von anderen, in denen entführte Kinder wieder aufgetaucht sind. Die Selbstverständlichkeit, mit der hier über den “sexuellen Kontakt” zwischen Opfer und Entführer spekuliert wird, ist im heutigen BoulevardJournalismus nichts Ungewöhnliches und zum Teil sicherlich unserem eigenen Voyeurismus geschuldet. Detaillierte Schilderungen der durchlebten Qualen sind zum Pflichtprogramm in der Berichterstattung geworden; wer über ein entführtes Kind berichtet, berichtet im selben Atemzug auch über das, was es durchmachen musste. Es scheint, als gehöre das dazu.
Und wenn heutzutage deutsche Journalisten – so wie im Fall von Stephanie R. vor ein paar Jahren geschehen – in einer großen Magazingeschichte die Leiden eines 13-jährigen Mädchens nachzeichnen, das “mehr als 100-mal” missbraucht wurde, gehört es offenbar auch dazu, dass geschildert wird, wo und wann und wie der Entführer das Mädchen vergewaltigt hat – und woran es dachte, “während er in ihr” war. Der “Spiegel” jedenfalls hatte 2006 kein Problem damit, solche Details zu veröffentlichen.
Der Eurovision Song Contest rückt näher. Wird mal wieder Zeit für:
Es ist eine seit Jahrzehnten fast schon liebevoll gepflegte ESC-Tradition. Und in diesem Jahr geben sich die “BamS”-Reporter besonders viel Mühe bei dem Versuch, den deutschen ESC-Teilnehmern ein Plagiat nachzuweisen. Es geht um die Band “Cascada”, die Deutschland beim diesjährigen ESC in Malmö mit ihrem Song “Glorious” vertreten wird, der für viele, nun ja, gewisse Ähnlichkeiten mit dem Sieger-Song aus dem letzten Jahr aufweist.
Die letzten Takte des Siegertitels perlten noch in der Luft, da musste sich die Gewinnerin schon Plagiatsvorwürfe anhören. Klingt “Glorious”, also unser Lied für Malmö, nicht genau wie “Euphoria”, also der ESC-Siegertitel von 2012?
Um diese Frage zu beantworten, holt sich “BamS” diesmal sogar professionelle Unterstützung:
BILD am SONNTAG übergab “Euphoria” und “Glorious” als Musikdateien dem Institut für Sprachwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität in Kiel.
Vermutlich waren alle Musikwissenschaftler Deutschlands gerade auf einem gemeinsamen Musikwissenschaftlerausflug, weshalb “BamS” auf ein sprachwissenschaftliches Institut zurückgreifen musste. Aber was soll’s – es sind ja Wissenschaftler. Und die kennen sich aus. Es klingt zumindest so:
Ein Sprachanalyse-Programm warf den ESC-Sieger von 2012 und den deutschen Beitrag von 2013 als Oszillogramm und Sonagramm in dreidimensionaler Frequenzdarstellung aus: ein akustischer Fingerabdruck, bei dem sich Laustärke, Grundfrequenz und Spektraldaten penibel genau vermessen und vergleichen lassen.
Scheinbar hat sich der ganze Aufwand gelohnt, denn:
Das Ergebnis ist eindeutig. “‘Glorious’ wirkt wie eine Kopie von ‘Euphoria’ mit kleinen, raffinierten stilistischen Änderungen”, sagt die Phonetikerin Dr. Tina John, 31.
Aufbau der Beats, Gesangsdynamik und Pausensetzung stimmten in weiten Teilen überein. “Am Anfang ist der Gesang absolut identisch, der Refrain benutzt die gleiche Akzentuierung, der Schluss gipfelt in einer identischen Kombination. Die Sängerinnen benutzen sogar die gleiche Atemstylistik.”
Kurz: ein Plagiat in einem Atemzug! ESC-Experte Jan Feddersen, 55: “Wenn es sich bei ‘Glorious’ um eine Kopie von ‘Euphoria’ handelt, dürfte Cascada nicht antreten.”
Andere Medien fanden das alles offenbar schlüssig und griffendieNachrichtraschauf. Dabei macht die “Bild am Sonntag” allein mit dem lieblos drangeklatschten Schlusssatz ziemlich deutlich, worauf sie hier hinauswill: Auch dem letzten Skeptiker soll klar werden suggeriert werden, dass es auf die in der Überschrift gestellte Frage letztlich nur eine Antwort gibt. Und die steht für “BamS” längst fest.
Jan Feddersen “bereut” es derweil, dem “BamS”-Reporter diesen “banalen, immerwahren Satz” gesagt zu haben, wie er im Eurovision-Blog des NDR zugibt. Laut seinen Angaben hatte der Reporter ihm gegenüber behauptet, die Analyse gehe auf “eine Kieler musikwissenschaftliche Abteilung” zurück.
Ich antwortete jedenfalls, ich hielte die Debatte für Unfug, schwachsinnig und doof – weil Loreen und Natalie Horler [Sängerin von “Cascada”] möglicherweise sich der gleichen überlieferten Tonfolgen bedienten, wie die meisten Musiker auch. Aber die Titel hörten sich für mich ähnlich an, allerdings einschränkend, dass ich persönlich kaum in der klassischen Musik differenzieren könne, ebenso wenig im Techno oder im Bereich der Dancegeschichten.
“Glorious” klinge “für dance-ungeübte Ohren wie alle Musik, die in Großdissen so gespielt wird” — ebenso wie sich für Menschen, “die kein Gefühl für Jazz oder Blues haben”, alle “Blues-Songs oder Jazzdinger vollständig gleich” anhörten.
Insofern: In der Frage der “Bild am Sonntag” steckt bereits eine dümmliche Unterstellung, die naiv tut und doch nur Skandal will.
Davon mal abgesehen ist die Methode, mit der “BamS” hier auf vermeintlich wissenschaftliche Weise ein Plagiat nachgewiesen haben will, natürlich mehr als fragwürdig.
Wir haben den Musikwissenschaftler Dr. Klaus Frieler gefragt, was er von der in “BamS” beschriebenen Untersuchungsmethode hält. Frieler ist seit Jahren als musikwissenschaftlicher Gutachter tätig, insbesondere wenn Plagiatsverdacht erhoben wird. Derzeit ist er für ein Forschungsprojekt an der Hochschule für Musik “Franz Liszt” in Weimar tätig. Er hat uns unter anderem beschrieben, wie er im Fall eines offiziellen Plagiatsgutachtens vorgeht. Er schreibt etwa:
Ein Sonagramm ist kein adäquates Mittel, um Musikwerke zu vergleichen, dazu sind die dort enthaltenen Informationen bei einem komplexen Musikstück mit einem Mix vieler Instrumente viel zu sehr miteinander verschränkt, als dass eine einfache Zuordnung der spektralen Anteile zu den einzelnen Instrumenten möglich wäre. (…)
Für ein Plagiatseinschätzung bedarf es viel musikwissenschaftliches Hintergund- und Fachwissen, sorgfältige Abschätzung der Werkteile im jeweiligen musikalischen und stilistischen Kontext usw. Kurz, ein seriöses Plagiatsgutachten basiert immer auf menschlichem Expertenwissen, mit manueller, maximal semiautomatischer Transkription der melodischen Anteile. Diese Arbeit kann zwar durch die Hilfe des Computers im Einzelfall erleichtert, aber bisher (und wahrscheinlich auch in Zukunft) durch diese nicht ersetzt werden.
Frieler hat sich die beiden Songs selbst mal angehört. Für eine “hieb- und stichfeste Einschätzung” müsste er zwar erst “eine genauere Analyse (vor allem der Melodien)” durchführen, doch nach einem ersten Höreindruck schreibt er:
Ich denke mittlerweile, wenn ich das noch weiter analysieren würde, käme ich wohl eher zu dem Schluss, dass es sich **nicht** um ein Plagiat handelt, sondern wahrscheinlich um ein Soundalike. Ein Soundalike ist ein Werk, das einen sehr ähnlichen Gesamteindruck wie ein Original bewirken soll, aber in den entscheidenden, geschützten musikalischen Details abweicht. Sehr üblich in der Werbung, um Lizenzgebühren zu sparen. Hier wahrscheinlich mit der (bewussten oder unbewussten) Absicht geschehen, an dem Vorjahreserfolg von Loreen anzuknüpfen.
(Die ausführliche Version dieser Einschätzung ist hier nachzulesen.)
Der NDR hat nach Aufkommen der Vorwürfe mittlerweile ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, wie ARD-Unterhaltungschef Thomas Schreiber am Wochenende mitteilte. Er fügte hinzu:
Im Übrigen gehören Versuche, den ESC zu skandalisieren und Plagiatsvorwürfe nach den Sendungen zur Folkore des ESC: Im vergangenen Jahr wurde Loreen und ihren Produzenten vorgeworfen, dass “Euphoria” bei drei verschiedenen Titeln “geklaut” sei, unter anderem bei Rihanna und David Guetta.
Diese Anschuldigungen hätten sich aber als haltlos erwiesen. So wie im Übrigen fast alle Plagiatsvorwürfe, die bisher im Rahmen des ESC erhoben wurden. Dem Jagdfieber im Hause Springer tut das aber keinen Abbruch. Schon am Tag nach dem Vorentscheid stöhnte Bild.de:
Und liebäugelte am selben Tag noch mit den Zweitplatzierten des Vorentscheids, mit den “verrückten Jungs” von “LaBrassBanda”, die für viele ja die “Sieger der Herzen” seien. Die Leser werden ohne große Umschweife gefragt: “Hätten Sie lieber LaBrassBanda beim ESC 2013 gesehen?” Das Ergebnis — mal wieder eindeutig:
Wobei die Umfrage doch ein wenig an Überzeugungskraft verliert, wenn man sieht, wie viele Leute sich an ihr beteiligt haben:
Mit Dank an Dennis, Holger K. und Monika G.
Nachtrag, 26. Februar: Inzwischen ist auch der vom NDR beauftragte Gutachter zu einem Ergebnis gekommen. Auf der deutschen ESC-Seite heißt es:
Cascadas ESC-Song “Glorious” ist kein Plagiat von Loreens Vorjahres-Siegertitel “Euphoria” – das hat ein vom NDR in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben. “Es lässt sich zusammenfassen, dass ‘Glorious’ und ‘Euphoria’ keine urheberrechtlich bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche Berührung ohne urheberrechtlichen Belang”, so das Fazit von Matthias Pogoda, der seit 1992 als Musikgutachter und Sachverständiger für Plagiatsfragen tätig ist und unter anderem Musikverlage und Urheberrechtskammern als Gerichtsgutachter berät.
(…) In seiner Bewertung schreibt der Musikexperte abschließend: “Für einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten meines Erachtens detaillierte Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall.”
Das war’s dann also. Der Asteroid “2012 DA14” hat unseren Planeten gestern Abend planmäßig passiert. Höchste Zeit für die Medien, mal rückblickend festzuhalten, wie verdammt knapp wir da einer kosmischen Katastrophe entkommen sind.
Wir leben noch! Der Asteroid “2012 DA 14” ist an der Erde vorbei gerast, verschwindet jetzt wieder in der Tiefe des Alls.
Um 20.24 Uhr am Freitagabend erreichte der Himmelskörper seinen erdnächsten Punkt: In 27 357 Kilometern Entfernung sauste er an uns vorbei. (…)
Zu sehen war er allerdings nur mit guten Ferngläsern. Dennoch ist in der Geschichte der modernen Astronomie noch kein Himmelskörper der Erde so nahe gekommen wie “2012 DA14”.
Dass uns noch nie zuvor ein Asteroid so nahe gekommen sei, hatten auch einige Agenturen vermeldet. Viele Medien übernahmen die Info, einige hübschten sie im Sinne der Knalligkeit auch gleich noch ein wenig auf:
Zu sehen war er allerdings nur mit guten Ferngläsern. Dennoch war in der Geschichte der modernen Astronomie noch kein Himmelskörper der Erde so nahe gekommen wie “2012 DA14”.
Der Himmelskörper bewegte sich um 20.24 Uhr deutscher Zeit in 27.357 Metern Abstand an unserem Planeten vorbei, wie die Nasa am Freitag mitteilte. Dies war soweit bekannt die bisher kürzeste Distanz eines Asteroiden zur Erde.
Wahrscheinlich werden da draußen und auf dem Boulevard der Hysteriker Entfernungen anders gemessen, tatsächlich kommt 2012 DA14 der Erde nur so nahe wie noch kein anderer Himmelskörper zuvor, nahe, das sind in diesem Fall 27 500 Kilometer.
So dicht wie nie zuvor in der Geschichte der Astronomie ist ein Himmelskörper an der Erde vorbeigerast.
Um es kurz zu machen: Das ist falsch.
Wie etwa die “Near Earth Object”-Datenbank der NASA belegt, war “2012 DA14” bei weitem nicht der erste vorhergesagte Asteroid, der uns so nahe gekommen ist. “2011 MD” zum Beispiel war zwar deutlich kleiner, doch er rauschte — mit einer Distanz von knapp 12.000 Kilometern — viel dichter an unserem Planeten vorbei. Und nur der Vollständigkeit halber: Die Behauptung, “kein anderer Himmelskörper” sei der Erde jemals so nahe gekommen, ist natürlich der völlige Unsinn.
“Spiegel Online” macht sich heute per Video mal ein bisschen über das russische Staatsfernsehen lustig:
In der Beschreibung heißt es:
Das russische Staatsfernsehen ist in der Berichterstattung zu dem Meteoriten-Hagel im Ural offenbar einem betagten Internetvideo auf den Leim gegangen.
Die Off-Sprecherin ergänzt in süffisant-seriösem Ton:
Der Moderator sagt in der aktuellen Berichterstattung: “Sie sehen hier den Krater, der sich dort gebildet hat.” Dann werden Bilder gezeigt, die erstmals vermutlich schon 2007 ins Netz gestellt wurden. Für den TV-Sender hagelt es nun Spott. Denn mit dem aktuellen Meteoritenphänomen hat diese Einschlagsstelle nichts zu tun.
Gut erkannt, “Spiegel Online”! Mit dem aktuellen Meteoritenphänomen hat diese Einschlagsstelle nichts zu tun.
Sie hat sogar mit überhaupt keinem Meteoritenphänomen zu tun. Es ist nämlich gar keine Einschlagsstelle. Das Video zeigt vielmehr den als “Tor zur Hölle” bekannten Krater in Turkmenistan, der 1971 bei der Suche nach Erdgas entstanden ist.
Wenn da mal nicht jemand einem betagten Internetvideo auf den Leim gegangen ist.
Mit Dank an Lukas.
Nachtrag, 16.27 Uhr: Das ging schnell: “Spiegel Online” hat das Video gelöscht.
Nachtrag, 16.31 Uhr:Hier ist es aber noch zu sehen.
Auch viele andere Medien berichteten, jetzt stehe “der ‘Blade Runner’ unter Mordanklage” (mopo.de) oder “die Polizei” (!) habe “Anklage erhoben” (stern.de). Doch wie man es auch dreht: Es stimmt einfach nicht, dass der Mann unter “Mordanklage” steht. Bisher besteht lediglich ein Verdacht. Das ist im Strafrecht ein gewaltiger Unterschied — nicht nur in Deutschland, auch in Südafrika.
Ein deutschsprachiger Anwalt aus Pretoria hat uns auf Anfrage geschrieben:
Die endgültige Anklage wird erst viel später formuliert. Zur Zeit geht es lediglich darum, dass die Polizei eine Mordanklage untersucht. Ob es für Mord Beweise geben wird bleibt abzuwarten (…).
(…) Zur Zeit geht es lediglich um die Frage ob Pistorius auf Kaution freigelassen wird. Bis es zur Verhandlung kommt werden mindestens sechs Monate, wahrscheinlich aber über ein Jahr vergehen.
Immerhin ruderten einige Medien im Laufe des Nachmittags zurück und korrigierten sich (heimlich). “Spiegel Online” etwa hat in der Überschrift die “Mordanklage” durch “Mordverdacht” ersetzt und schreibt:
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Leichtathlet erst am Freitag einem Haftrichter in Pretoria vorgeführt worden. Dieser muss dann entscheiden, ob Mordanklage erhoben wird und ob Pistorius gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt werden kann. Zunächst hatten Nachrichtenagenturen gemeldet, es sei bereits Mordanklage gegen Pistorius erhoben worden.
Stutzig gemacht haben diese Agenturmeldungen aber offenbar niemanden.
Mit Dank an Martin.
Nachtrag, 18.01 Uhr:Bild.de hat die Anklage jetzt ganz übersprungen und aus dem Verdacht schon mal Gewissheit gemacht:
Sie war die strahlende Frau an der Seite des Sprint-Stars Oscar Pistorius (26). Jetzt ist sie tot!
Der Sportler erschoss seine Freundin letzte Nacht in Südafrika.
Nachtrag, 16. Februar: Dass Bild.de schreibt, Pistorius habe seine Freundin erschossen, ist natürlich nicht mit einer Vorverurteilung im Sinne von “hat seine Freundin ermordet” gleichzusetzen. Dieser Eindruck ist im ersten Nachtrag vielleicht entstanden. Wir wollten lediglich darauf hinweisen, dass Bild.de die — gewiss sehr wahrscheinliche, aber eben nicht zweifelsfrei erwiesene — Vermutung bereits kurz nach der Festnahme als Tatsache dargestellt hat. Vielleicht sind wir, was den Umgang mit Tatverdächtigen angeht, ein bisschen empfindlich geworden.
Heute sind in einem italienischen Magazin erneut Fotos der leicht bekleideten Herzogin Kate veröffentlicht worden. Auch der Schweizer “Tagesanzeiger” berichtet in seiner Online-Ausgabe darüber:
Das Magazin “Chi” hat es wieder getan: Heute veröffentlichte das italienische Klatschblatt Bikini-Bilder der schwangeren Herzogin Kate. “Dies ist ein klarer Bruch der Privatsphäre”, sagte ein Sprecher des St. James Palasts in London. (…)
Der “Daily Mirror” berichtete von einem “Aufschrei” den es gegeben haben soll, als die Bilder in Italien gedruckt wurden. Die Boulevardzeitung will erfahren haben, dass das australische Magazin “Womans Day” 100’000 Pfund für die Fotos bezahlt haben soll.
Der “Tagesanzeiger” hat das deutlich ressourcenschonender gelöst:
(Auch wenn es wohl überflüssig ist, das zu erwähnen: Unkenntlichmachung von uns.)
Wenn Journalisten mit Statistiken jonglieren, ist immer äußerste Vorsicht geboten. Bei Umfrageergebnissen verhält es sich offenbar ganz ähnlich. Fangen wir bei “stern.de” an.
Zwei Tage nachdem Schwarz-Gelb Ende Januar bei der Landtagswahl in Niedersachsen eine Schlappe hinnehmen musste, hatte das Portal doch noch eine gute Nachricht für die Anhänger von Union und FDP:
“stern.de” weiß:
Die Union kann weiter zuversichtlich auf das Wahljahr blicken.
Denn im “stern-RTL-Wahltrend” hält sie “mit 42 Prozent (…) einen ihrer besten Werte seit Angela Merkel Bundeskanzlerin ist”. Die SPD hingegen “verharrt weiter im Tief: Zum zweiten Mal in Folge erreicht sie nur 23 Prozent”.
Durchgeführt wurde die Befragung für den “stern-RTL-Wahltrend” vom Forsa-Institut, dessen Chef Manfred Güllner ebenfalls zu Wort kommt:
Dass die SPD trotz des rot-grünen Wahlerfolgs in Niedersachsen bundesweit schwach bleibt, ist für Forsa-Chef Manfred Güllner nur auf den ersten Blick ein Gegensatz.
Auf den zweiten Blick ist ihm dann vielleicht etwas ganz anderes aufgefallen. Nämlich, dass sein Institut die Umfrage vom 14. bis 18. Januar durchgeführt hat – also mehrere Tage vor der Niedersachsenwahl. Dass die Wahl die Umfrageergebnisse nicht beeinflusst hat, könnte also durchaus daran liegen, dass sie zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht mal begonnen hatte.
Das müssten die Leuten bei “stern.de” eigentlich auch bemerkt haben, denn am Ende des Artikels schreiben sie selbst:
Datenbasis: 2506 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger, befragt vom 14. bis 18. Januar 2013, statistische Fehlertoleranz: +/- 2,5 Prozentpunkte. Institut: Forsa Berlin.
Und schon am Anfang des Textes:
Im stern-RTL-Wahltrend, der vor der Wahl in Niedersachsen erhoben wurde, (…)
(Hervorhebungen von uns.)
Und auch sonst beweist “stern.de” viel Geschick darin, inhaltliche Widersprüche einfach zu ignorieren. Während es noch in der Überschrift heißt, es gebe “keine Gefahr für Schwarz-Gelb auf Bundesebene”, und im Teaser, Schwarz-Gelb habe im Wahltrend “triumphiert”, stellt sich dieser Triumph im Text ein bisschen anders dar: Die FDP ist bundesweit nämlich “nur auf 4 Prozent” gekommen — und wäre damit nicht mal im Parlament. Nicht die besten Voraussetzungen für eine schwarz-gelbe Zukunft.
Eine ähnliche Verrenkung hat heute “Spiegel Online” hinbekommen:
Die Deutschen scheinen die Union wegen der Aufregung um Annette Schavan nicht abstrafen zu wollen, ganz im Gegenteil: Trotz der Aberkennung des Doktorgrads und dem Rücktritt der ehemaligen Bildungsministerin klettern CDU und CSU laut dem Wahltrend von “Stern” und RTL im Vergleich zur Vorwoche um zwei Prozentpunkte.
Dass die Union “trotz Schavans Plagiatsaffäre” zulegt, mag ja sein. Das heißt aber nocht nicht, dass sie es “trotz der Aberkennung des Doktorgrads und dem Rücktritt” tut:
Der Doktortitel wurde Frau Schavan am 5. Februar aberkannt. Durchgeführt wurde der Wahltrend, wie “Spiegel Online” selbst schreibt, “in der Zeit vom 4. bis 8. Februar”. Einige Befragte konnten also noch gar nichts von der Aberkennung des Doktortitels wissen. Vom Rücktritt wussten sogar noch weniger der befragten Personen — niemand, um genau zu sein. Denn der wurde erst einen Tag nach der Umfrage bekanntgegeben.
Mit Dank an Jascha H.
Nachtrag, 20.10 Uhr: “Spiegel Online” hat sich unauffällig korrigiert. Der betreffende Absatz lautet nun so:
Die Deutschen scheinen die Union wegen der Aufregung um Annette Schavan nicht abstrafen zu wollen, ganz im Gegenteil: Trotz der Debatte um ihre Doktorarbeit klettern CDU und CSU laut dem Wahltrend von “Stern” und RTL im Vergleich zur Vorwoche um zwei Prozentpunkte.
Und aus dem Satz …
Für die Umfrage wurden 2505 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger in der Zeit vom 4. bis 8. Februar befragt.
… ist Folgender geworden:
Für die Umfrage wurden 2505 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger in der Zeit vom 4. bis 8. Februar befragt – also noch vor dem Rücktritt der Ministerin. Diese zog sich am 9. Februar vom Amt der Bildungsministerin zurück.
Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:
“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.
Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …
(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.
Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.
Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.
“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.
Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …
(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.
Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:
Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.
Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.
“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.
In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.
Wenn die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen Bericht herausbringt, schalten sie bei “Bild” reflexartig in den Katastrophen-Modus um. Als wäre das Schlimmste passiert, was hätte passieren können. Hätte ja passieren können! In der “Bild”-Sprache tragen solche Vorfälle dann Namen wie “Horrorflug”, “Beinahe-Crash”, “Beinahe-Absturz”, “Beinahe-Katastrophe”, “Beinahe-Unfall”, “Beinahe-Zusammenstoß”, “Fast-Katastrophe”, “Fast-Absturz” oder “Fast-Unfall”.
Richtig schlimm wird es aber, wenn bei einem Zwischenfall tatsächlich etwas passiert ist. Wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.
Anfang Dezember sind bei einem Flugzeugunglück in Hessen acht Menschen ums Leben gekommen. Damals waren zwei Kleinflugzeuge bei klarem Himmel in der Nähe von Wölfersheim kollidiert und abgestürzt. Die BFU kündigte kurz nach dem Unglück an, frühestens Anfang Februar einen ersten Untersuchungsbericht vorzulegen. Doch “Bild” veröffentlichte schon am vergangenen Dienstag “erste Details aus dem Flugunfall-Bericht”:
(Natürlich verzichtet “Bild” nicht darauf, drei große unverpixelte Fotos — hier abgeschnitten — von einigen der Opfer zu zeigen.)
Im Artikel heißt es:
Am 8. Dezember krachen zwei Kleinflugzeuge am Himmel der Wetterau zusammen. Acht Menschen sterben, darunter 4 Kinder.
Mitte Februar soll das Unfallgutachten veröffentlicht werden. BILD liegen schon jetzt erste Details vor.
Es sind schreckliche Einzelheiten, die die Ermittler in ihr Unfall-Gutachten schreiben müssen.
Die “Bild”-Autoren schildern unter anderem, dass sich die beiden Erwachsenen in einer der Maschinen “von den Kindern (…) ablenken” ließen, dass das eine Flugzeug das andere “von hinten im 30-Grad Winkel” traf, dass das Hauptfahrwerk “in die Kabine” schoss und dabei das 4-jährige Mädchen sofort tötete und dass “die tiefstehende Sonne (…) anscheinend nicht der Grund für die Kollision” war.
All diese Details aus dem Bericht der BFU hat “Bild” exklusiv. So “exklusiv”, dass nicht mal die BFU sie kennt.
Die Behörde reagierte noch am selben Tag, an dem der “Bild”-Artikel erschienen war und schrieb auf ihrer Website:
Im Umlauf befindliche Berichte der Boulevardpresse basieren nicht auf den vorliegenden Untersuchungen.
Normalerweise kommentiere die Bundesstelle Presseberichte nicht, teilte uns Klaus-Uwe Fuchs von der BFU auf Anfrage mit. Diesmal sah sie sich aber offenbar gezwungen: Die Details, die in dem “Bild”-Artikel geschildert werden, seien “reine Spekulation”, erklärte Fuchs, der die Untersuchung des Unglücks von Wölfersheim leitet. Mit den Ermittlungen der BFU stünden sie jedenfalls nicht im Einklang.
Andere Medien indes waren misstrauisch genug, die erfundenen exklusiven “Bild”-Informationen nicht weiter zu verbreiten. Immerhin.
Mit Dank an Torsten L., M.H. und an Paul C. für den Scan.
Nachtrag, 22. Januar: Die Pressemitteilung der BFU ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Sie habe die Funktion gehabt, schrieb uns Klaus-Uwe Fuchs, “(…) Presseagenturen und Nachrichtenredaktionen darüber zu informieren, dass die gemachten Angaben in dem besagten Presseorgan nicht mit den Untersuchungen der BFU im Einklang stehen”. Diesen Zweck habe sie nun erfüllt und sei deshalb wieder gelöscht worden.