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“Bild” zimmert aus alten Stühlen historisches Mobiliar

„Bild“-Reporter Kolja Gärtner treibt sich für seine irren und bizarren Geschichten normalerweise in den Gerichtssälen Hessens herum, für seine neuesten Knaller hat er sich aber mal nicht mit kranken Killern oder metzelnden Messer-Mördern beschäftigt, sondern mit vergleichsweise edlen Dingen.

Auf einer Auktionsseite für ausgemustertes Behörden-Eigentum stieß er nämlich auf das hier:

Voller Ehrfurcht berichtet der Reporter:

An diesen Tischen und auf diesen Stühlen wurde hessische Geschichte geschrieben: Der Landtag versteigert 50 Möbelstücke aus der Frühzeit unseres Bundeslandes.

Am 1. Dezember 1946 trat die hessische Landesverfassung in Kraft – Geburtsstunde des Landes. Vermutlich im Folgejahr schaffte der Landtag die jetzt zum Verkauf stehenden Stücke an. (…)

Historische Stücke, die wohl von Politik-Legenden wie Georg-August Zinn (SPD, 1901-1976, Ministerpräsident 1959 – 69), Holger Börner (SPD, 1931-2006, Ministerpräsident 1976-87), Walter Wallmann (CDU, 1932-2013, Ministerpräsident 1987-91) und Joschka Fischer (67, 1985-87, erster grüner Minister) genutzt wurden.

(Wo hier gerade so schön mit Zahlen geworfen wird: Zinn war nicht von 1959 bis 1969 Ministerpräsident, sondern von 1950 bis 1969, aber das nur am Rande.)

Anders gesagt: Wer diese Exemplare erwirbt, kann …

Sitzen wie Georg-August Zinn, tafeln wie Joschka Fischer

So jedenfalls die Version der „Bild“-Zeitung.

Der hessische Landtag, von dem die Möbel kommen, erzählt die Geschichte allerdings ein wenig anders:

Wiesbaden – Entgegen der Berichterstattung der Bild Zeitung handelt es sich bei den (…) angebotenen Möbelstücken nicht um historisches Mobiliar.

Die 39 Stühle und 11 Tische wurden 1947 angeschafft und zunächst in der damaligen Kantine verwendet. Nach der Auflösung der Kantine (ca. Mitte der siebziger Jahre) wurden die Möbel für verschiedene Zwecke im Landtag verwendet, unter anderem als Mobiliar für Sitzungsräume und als Büroausstattung. Eine besondere Nutzung durch bekannte Landespolitiker wie in dem Artikel dargestellt ist nicht bekannt oder belegbar.

Auch sonst klingt die offizielle Version irgendwie nicht mehr ganz so romantisch:

Die Möbel sind aufgrund ihrer langjährigen Verwendung abgenutzt und insbesondere die Stühle im Holzwerk nicht mehr stabil. Zudem entsprechen die Stühle nicht den heutigen Anforderungen an Sitzmöbel für Besprechungsräume oder als Büroausstattung.

Aus diesem Grund wurden die Möbel zur Aussonderung freigegeben. Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Zuge des Aussonderungsverfahrens mitgeteilt, dass die Ausstattung in der Nutzungs- und Baugeschichte des Stadtschlosses keine nachhaltige Phase darstellt und somit keinen historischen Wert hat.

Tja.

Doch von so doofen Fakten lässt sich „Bild“ freilich keine Story kaputtmachen: Der Text ist heute, zwei Tage nach der Richtigstellung des Landtags, immer noch unverändert online.

Von diesem ganzen Recherchegedöns scheint “Bild”-Mann Gärtner aber ohnehin nicht viel zu halten. Der Landtag schreibt noch:

Vor der Berichterstattung hat es keine offizielle Anfrage bezüglich des historischen Wertes des Mobiliars bei der Pressestelle des Hessischen Landtags gegeben.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Aus dem lustigen Leben eines “Bild”-Sportreporters

Jürgen Klopp, der ehemalige Trainer von Borussia Dortmund, hat sich in seiner Zeit beim BVB bekanntermaßen gerne mal aufgeregt, mitunter auch über Journalisten. Die Mitarbeiter der “Bild”-Zeitung hatten es ihm dabei immer ganz besonders angetan.

Nach einem Spiel etwa, in dem BVB-Stürmer Marco Reus den Linienrichter umgehauen hatte, kam es, wie “Bild” später nicht ohne Stolz berichtete, zu folgender Szene:

Ich [der “Bild”-Reporter] frage Klopp: „Haben Sie sich kurz Gedanken um den Linienrichter gemacht, als Marco Reus ihn abgeräumt hat?“

Klopp schäumt.

Er weiß, für wen ich arbeite, fragt aber süffisant: „Von was für einer Zeitung sind Sie?“

Ich: „BILD.“

Klopp: „Neeee… So viel Fußball heute, und dann müsst ihr so eine Kack-Geschichte machen. Boah ist das ein Drecksleben, das tut mir wirklich leid!“

Das wollte der “Bild”-Reporter nicht auf sich sitzen lassen.

Drecksleben als BILD-Reporter?

Das ist beleidigend und falsch

Und wie! Denn in Wahrheit ist das Leben als “Bild”-Reporter vor allem eins: megafunny! Besonders dann, wenn man mit Jürgen Klopp zu tun hat.

Fragen Sie mal Jörg Weiler. Der ist auch “Bild”-Reporter — ebenfalls zuständig für den BVB — und hat anlässlich des Abschieds des Dortmunder Trainers neulich „von seinen lustigsten Momenten in sieben Jahren mit Jürgen Klopp“ erzählt.

Zum Beispiel das hier:

Bei einem Testspiel in Emmendingen war es, wo er [Klopp] mir vorher gesagt hat: „Du musst mir einen Gefallen tun: Geh nicht zu meiner Mutter! Die kommt heute mal ins Stadion, um mal zuzugucken, und du wirst nicht zu meiner Mutter gehen!“

Das war ein langweiliges Testspiel, es hat geregnet in Strömen, und dann hatte ich natürlich irgendwann doch die Idee, zumindest aus Neugier mal zu gucken, wie die Mutter aussieht.

Natürlich.

Bin zu der Mutter hingegangen, hab mich nur kurz vorgestellt, ‘n Smalltalk mit ihr gehalten, und bin wieder abgehauen. Und ich schätze mal, das waren 80 bis 90 Meter Entfernung, die der Klopp da irgendwie gucken musste, um das überhaupt mitzubekommen.

Auf der anschließenden Pressekonferenz dann:

Und plötzlich merke ich, wie mir einer vor’s Scheinbein tritt. (…) Dann kommt der zweite Tritt, mitten vor’s Schienbein, und ein dritter Tritt, und ich hatte gute Schmerzen. Irgendwann sehe ich: Es war der Klopp. Ich sag’ zu ihm: „Hömma, was soll der Kack denn? Was machst du denn da?“ Und darauf entgegnete er mir nur: „Hömma, ich hab’ genau gesehen, dass du bei meiner Mutter warst, das hatte ich dir doch extra gesagt, dass Du da nicht hingehen sollst.“

(grinst)

Hihi, ja, ganz schön ulkig, dieses Dasein als “Bild”-Mensch. Mütter behelligen, die man nicht behelligen soll — oder Gespräche belauschen, die man nicht belauschen soll:

Ich kann mich noch erinnern, es war sehr, sehr warm, knalleheiß (…), und das Fenster war eben offen. Und wir standen da, weil der Ordner vergessen hatte, uns wegzuschicken, und ich konnte mal live eine Mannschaftssitzung von Borussia Dortmund miterleben und habe gehört, wie’s da eben zuging. Kloppo wurde schon sehr, sehr deutlich (…). Dann hab ich nach dieser Sitzung allerdings einen Kardinalfehler gemacht: Habe ihn auf die Sitzung angesprochen, worauf der Mann dann fast einen Blutstau bekommen hat vor Wut, dass wir eben da vor dem Fenster gestanden haben und alles mithören konnten. Muss ich heute noch im Nachhinein Sorry an Willi sagen, den Ordner, weil der hat da richtig einen zwischen die Hörner bekommen. Tut mir leid, Willi, das war mein Fehler, aber es war trotzdem ein unvergessenes Erlebnis.

Der Off-Sprecher fasst zusammen:

Kein Zuckerschlecken, sich als Journalist mit Jürgen Klopp anzulegen.

Und erst recht keins, so jemanden wie Jörg Weiler am Bein zu haben.

Mit Dank an Hannes.

Rügen-Drama! Helene Fischer und das Killer-Kommando

Vergangene Woche hat der Presserat neben der Germanwings-Berichterstattung auch die “regulären” Beschwerden bearbeitet und im Anschluss (zusätzlich zu den zwei Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweisen zu Germanwings) sechs Rügen, 26 Missbilligungen und 27 Hinweise ausgesprochen.

Am fleißigsten unjournalistisch unterwegs waren mal wieder die “Bild”-Medien und die der Regenbogenpresse.

***

Eine Rüge bekam Bild.de für die Veröffentlichung eines Notruf-Mitschnitts aus den USA, in dem eine schwer verletzte Frau berichtet, dass sie schwanger sei und ihr der Bauch aufgeschnitten wurde:

(Inzwischen offline.)

Der Beschwerdeausschuss bewertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationell (Verstoß gegen Ziffer 11):

Der über fünf Minuten lange Mitschnitt ermöglichte es den Hörern, am Leiden der Frau teilzunehmen. Ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Da die Frau auch mit Bild gezeigt wurde und sie bei dem Notruf ihren Vornamen, ihr Alter und ihre Adresse nennt, lag zudem eine Verletzung des Schutzes ihrer Persönlichkeit vor.

Dass ein Begleittext fehlte, ist übrigens so nicht ganz richtig. Im Video-Bereich von Bild.de erschien das Video zwar ohne eigenen Text, geschrieben hat das Portal über den Fall aber an anderer Stelle. Und da umso ausführlicher:


Darüber hat sich aber niemand beim Presserat beschwert.

„Bild“ und Bild.de erhielten außerdem fünf Missbilligungen.

Auf Bild.de war ein Artikel über einen Mann erschienen, der angeblich heimlich ein Mädchen gefilmt hatte und von dessen Vater daraufhin zu Tode geprügelt wurde. Im Artikel wurden beide Männer unverpixelt gezeigt, worin der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) erkannte.

Ebenfalls gegen Ziffer 8 verstieß nach Ansicht des Presserats dieser Artikel:

… weil Bild.de die Gesichter der Opfer unverpixelt gezeigt hatte.

Auch in diesem Fall …

… verzichtete Bild.de auf eine Anonymisierung des Opfers, allerdings ist wohl davon auszugehen, dass eine Erlaubnis der Eltern vorlag (sie haben sich auch selbst von „Bild“ fotografieren lassen).

Eine Erlaubnis für das Zeigen des Täters hatte Bild.de aber offensichtlich nicht; der Presserat sprach erneut eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 aus.

Missbilligt wurde zudem dieser Beitrag:

Das Video wurde zwar von der Mutter selbst veröffentlicht, dennoch erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde).

***

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegen die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ aus. Das Blatt hatte eine Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl veröffentlicht. Darin stand, dass die Verdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss bewertete das als diskriminierend und als „einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtinie 12.1 des Pressekodex“, in der steht:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Dieser Bezug fehlte nach Ansicht des Presserats in diesem Fall.

***

Ebenfalls gerügt wurde die „Märkische Allgemeine“. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen den Lesern jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde (Notizbuch, Haarpflegemittel, Raumspray), inklusive Produktfotos und Preisnennung. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel zudem als „Wundermittel“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuss sah durch diese Angaben die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 überschritten.

***

Alle weiteren Rügen gingen diesmal wieder an die Regenbogenpresse.

Unter anderem an “Das neue Blatt“. Das Heft aus dem Bauer-Verlag hatte im vergangenen Jahr getitelt:

Die Geschichte ging so: Neulich ist mal eine Artistin im Düsseldorfer Varieté aus vier Metern Höhe gestürzt und hat sich verletzt. Helene Fischer macht bei ihrer Tour auch ein paar Kunststücke in luftiger Höhe. Ende.

Oder wie „Das neue Blatt“ zusammenfasst:

Sie will überraschen, das Publikum begeistern: Für ihre Fans gibt Helene Fischer alles! Dabei ist die Gefahr, sich zu verletzen oder dass Schlimmeres passiert, groß, wie ein schwerer Unfall zeigt. […] Ob Helene nach diesem Drama vernünftig wird?

Auch der Presserat wertete die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile als „bewusst irreführend“ und als Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt).

***

Gleich zwei Rügen (ebenfalls wegen Verstößen gegen die Ziffern 1 und 2) kassierte der „Alles Gute Verlag“ — für einen identischen Artikel in zwei verschiedenen Heften. Beide hatten getitelt:


Diese Mehrfachverwurstung ist in der Regenbogenpresse übrigens üblich.

Die Informanten für die Story sind angeblich irgendwelche „Palastinsider“, die angeblich „von einer ausgewachsenen Depression“ bei Norwegens Prinzessin sprechen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung liefern die Blätter nicht.

Das Foto auf dem Titel haben die Redaktionen noch dazu komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Ja, sie weint auf dem Foto, aber nicht wegen der angeblichen „Schock-Diagnose“, sondern weil sie um die 77 Opfer trauert, die bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 ums Leben kamen. Darunter auch Mette-Marits Stiefbruder, der auf der Insel Utøya erschossen wurde.

Die Fotos wurden bei einer Trauerfeier aufgenommen und werde seitdem immer wieder von den Regenbogenredaktionen missbraucht, um ihre Lügengeschichten zu illustrieren.

Apropos. Die „Freizeit direkt“ aus dem Deltapark-Verlag sieht zurzeit so aus:

Und der “Alles Gute Verlag” hat seinen soeben doppelt gerügten Artikel einfach noch ein drittes Mal rausgejagt. Die aktuelle “Freizeit heute” sieht so aus:

Zu den Mitteilungen des Presserats

Malen nach russischen Zahlen

In der (bis morgen noch) aktuellen Ausgabe verkündet der “Spiegel” eine …

Die gilt allerdings nicht für alle und jeden, sondern nur für amerikanische Unternehmen:

Wenn es für die amerikansiche Wirtschaft wichtig ist, nimmt die westliche Supermacht eine Auszeit vom neuen Kalten Krieg mit Russland.

Was der “Spiegel” damit meint: Trotz der im Rahmen der Ukrainekrise verhängten Sanktionen gegen Russland sollen US-Firmen weiter fröhlich Handel mit russischen Geschäftspartnern treiben:

Europäische Unternehmen leiden unter den Russland-Sanktionen, ihre US-Konkurreten machen dort weiter gute Geschäfte.

So soll ein texanischer Hubschrauberbauer gerade einen dicken Deal mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, das “zum Reich des Staatskonzerns Rostec” gehöre. Rostec stehe allerdings “auf der amerikanischen Sanktionsliste”. Und auch Flugzeugbauer Boeing deckt sich weiter mit Rohstoffen aus Russland ein.

Um zu zeigen, dass dies keine Einzelfälle sind, vergleicht der “Spiegel” Zahlen des russisch-amerikanischen Außenhandels mit Zahlen des russisch-europäischen:

Diese Entwicklung hatte bereits Russlands Präsident Wladimir Putin in einer Rede zur Lage der Nation thematisiert:

Genüsslich verwies er auf russische Statistiken, nach denen der amerikanische Handel mit Russland 2014 deutlich gewachsen sei, der mit Deutschland allerdings gesunken.

Sowohl Putin als auch die Zahlen des “Spiegel” beziehen sich auf Statistiken aus Russland. Es gibt aber auch welche aus den USA zum Außenhandel der beiden Länder. Und die sehen etwas anders aus.

Demnach ging die Summe des Warenhandels zwischen den USA und Russland von 2013 (38,2 Milliarden US-Dollar) nach 2014 (34,4 Milliarden US-Dollar) um knapp zehn Prozent zurück. Damit setzte sich der seit 2011 anhaltende Negativtrend fort.

Weiter schreibt der “Spiegel” mit Bezug auf die russischen Zahlen, dass inzwischen auch der amerikanisch-russische Außenhandel rückläufig sei, allerdings nicht so stark wie der zwischen der EU und Russland:

Der Außenhandel der EU mit Russland brach in den ersten beiden Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um etwa ein Drittel ein, der amerikanisch-russische Warenverkehr jedoch lediglich um sechs Prozent.

Auch hier sagen die US-Zahlen etwas anderes: Im Januar und Februar 2014 betrug die Summe aus Im- und Export demnach noch 5,6 Milliarden US-Dollar, 2015 nur 4,2 Milliarden — ein Rückgang von 25 Prozent.

Das alles heißt natürlich nicht, dass die These des “Spiegel”, US-Firmen würden auf die Russlandsanktionen pfeifen, falsch ist. Es ist aber schon bemerkenswert, dass er für den Artikel nur die russischen Zahlen heranzieht und die — deutlich abweichenden — amerikanischen nicht einmal erwähnt.

Mit Dank an Martin!

Presserat rügt “Bild” für Germanwings-Opferfotos

Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”

Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.

Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblog berichtete):

Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.

Laut Presserat dürfen Fotos und Namen von Opfern aber …

nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:

So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.

Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:

Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.

Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.

„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.

Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)

Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.

Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.

So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.

Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.

Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.

Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.

Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:

Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:

Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Zur Mitteilung des Presserats

“Bild” lässt Leser auf Presserat los

Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zu mobilisieren.

Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.

Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:

(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)

Und so:

„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.

Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:

Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.

Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:

(Unkenntlichmachung von uns.)

Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:

Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …

Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).

Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:

Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“

Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:

Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:

Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:

Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.

Weiter schreibt der Presserat, …

dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.

Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:

Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.

Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:

Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.

Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”

Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz begonnen hat.

Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.

Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:

Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!

Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:

„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:

Und, klar:

Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:

Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …

Es ist hoffnungslos.

Keine Reise nach Jerusalem

Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier ist in den vergangenen Tagen durch den Nahen Osten gereist. Mitte Mai war er schon einmal in der Region und besuchte den Libanon und Jordanien, ein Abstecher nach Jerusalem oder Tel Aviv stand hingegen nicht auf dem Programm. Das soll diplomatische Folgen gehabt haben, wie der “Spiegel” in seiner aktuellen Ausgabe schreibt:

Und tatsächlich ist ein ziemlich umständlicher Weg nötig, wenn man aus der libanesischen in die jordanische Hauptstadt (oder umgekehrt) fliegen will. Allerdings nicht nur für deutsche Außenminister, die ihre israelischen Polit-Kollegen verärgert haben sollen, sondern für jeden Passagier eines jeden Verkehrsflugzeugs.

Da wegen des weiter geltenden Kriegszustands zwischen dem Libanon und Israel aktuell kein Luftkorridor zwischen beiden Ländern besteht, können Flugzeuge nicht die direkte 240-Kilometer-Route von Beirut nach Amman über israelisches Gebiet nutzen. Sie müssen entweder einen Umweg über Syrien fliegen, so wie es “Zeit”-Redakteur Yassin Musharbash erlebt und aufgeschrieben hat. Oder sie fliegen raus aufs Mittelmeer in Richtung zyprischen Luftraum und dann in einem weiten Bogen über Ägypten nach Jordanien. Alternativ soll es auch einen Weg über Zypern und anschließend über israelisches Hoheitsgebiet geben (wofür wir allerdings keine aktuellen Flugdaten gefunden haben).

Die Route, die die Regierungsmaschine von Frank-Walter Steinmeier vor knapp zweieinhalb Wochen nehmen musste, ist also nicht so ungewöhnlich, wie der “Spiegel” es darstellt. Das ist auch dem “Israelnetz” aufgefallen. Autor Ulrich W. Sahm hat sowohl beim Auswärtigen Amt als auch im israelischen Außenministerium nachgefragt, was an der “Spiegel”-Meldung dran ist. Beide Seiten erklärten, dass es weder eine Verägerung noch einen “unfreundlichen Akt” gegeben habe.

Der “Spiegel” hat inzwischen auch reagiert und online eine leichte Korrektur veröffentlicht. Die Redaktion bleibt aber bei ihrem Standpunkt, dass die Israelis “eine deutlich kürzere Route” im “Falle Steinmeiers verweigerten”.

“Bild am Sonntag” serviert FIFA-Kaiserschmarrn

In einem Artikel über die FIFA und Franz Beckenbauer schrieb die “Bild am Sonntag” gestern:

Fragen zur Korruption bei der WM-Vergabe an Russland und Katar drohen Beckenbauer erneut, diesmal von der Schweizer Justiz. Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun auch in der Sache und hat bereits zehn Mitglieder des Exekutivkomitees von 2010 als Zeugen geladen. Nach Informationen aus Justizkreisen sollen auch die übrigen 14 Mitglieder von damals vernommen werden. Darunter wäre auch Beckenbauer.

Wir haben bei der Bundesanwaltschaft nachgefragt, was an der Geschichte dran ist. Auf eine Antwort mussten wir — wie beim letzten Mal — nur wenige Minuten warten. Der Pressesprecher schreibt:

F. Beckenbauer gehört nicht zu den von der BA zu befragenden Auskunftspersonen. Dies sind explizit KEINE Zeugen, sondern Auskunftspersonen, was juristisch ein wesentlicher Unterschied ist. Weitere Personen sind zur Zeit nicht zur Befragung vorgesehen. Die Geschichte der BamS ist somit mehrfach falsch.

Und das hätte sie mit einem kurzen Anruf bei der Bundesanwaltschaft auch selbst herausfinden können. Nachgefragt hat sie dort aber nie:

Eine entsprechende Anfrage der BamS oder von Bild ist bei der BA nie gestellt worden.

Auch der Sport-Informations-Dienst (sid) hat auf die Recherche verzichtet und sich bei seiner Agenturmeldung lieber blind auf die „BamS“ verlassen:

Schlageile des sid: 'BamS: Schweizer wollen Beckenbauer befragen'

Die Meldung findet sich jetzt unter anderem auf den Seiten des „Handelsblatts“, der „Welt“, der “11 Freunde”, bei „Zeit Online“, „Focus Online“, N24.de, Sport1.de, ran.de, spox.com und vielen mehr.

So verbreitet sich zum zweiten Mal innerhalb von vier Tagen eine FIFA-Falschmeldung, obwohl das Abschreiben der Geschichten länger dauert, als herauszufinden, dass sie Quatsch sind.

dpa  etc.

Die antirussische Ente vom verbotenen Oktoberfest

Diese bekloppten Russen mal wieder!

Es hätte so schön sein können: Oktoberfest in Moskau. Aber nein, die Verwaltung der russischen Hauptstadt verwehrt einheimischen Bierfans die große Sause und verbietet die Gaudi einfach.

So schrieb es die “taz” vor zwei Wochen. Aber das war noch lange nicht die ganze Geschichte. Bei der dpa (die die Story in Deutschland verbreitete) war nämlich zu lesen:

Moskauer Stadtverwaltung nennt Oktoberfest “antirussisch”

Moskau (dpa) – Die Verwaltung der russischen Hauptstadt Moskau hat einer ausschweifenden Bierparty nach dem Vorbild des Oktoberfestes in München eine Absage erteilt. Eine solche Veranstaltung mit großen Zelten, Trachtenkleidung und Gerstensaft vom Fass sei «antirussisch», sagte Behördensprecher Alexej Nemerjuk der Agentur Interfax.

Was in etwa so ausgesehen haben dürfte:

Gut, ob Nemerjuk auch eine Augenklappe trägt, ist nicht überliefert, aber bei diesen Irren weiß man ja nie.

Jedenfalls schreibt die dpa weiter:

“Für die Deutschen ist das Oktoberfest eine historische Realität, aber in Russland gibt es eine solche Tradition nicht.” Nemerjuks Aussagen stehen im Widerspruch zum allgemeinen Trend in Russland. Bier wird in der Heimat des Wodkas seit Jahren immer beliebter. Der Gesundheitsbehörde zufolge stieg der jährliche Pro-Kopf-Konsum seit dem Jahr 2000 von 36 Liter auf mehr als 70 Liter.

Auch das noch. Das Volk will Bier, aber Moskau verwehrt es ihm. Russenpolitik. Typisch.

Ein klassischer Russland-Aufreger also mal wieder, und weil die Geschichte von der dpa kam, deren Meldungen von vielen Medien direkt übernommen werden, landete sie unter anderem in den Newstickern von Bild.de, “Focus Online”, FAZ.net, “Zeit Online”, Stern.de, N24, News.de, “Shortnews”, T-Online, auf den Seiten der “Siegener Zeitung”, des “Handelsblatts”, der “Schweriner Volkszeitung”, des “Kölner Stadt-Anzeigers”, der “Mittelbayerischen”, der “Kölnischen Rundschau”, der “Emder Zeitung”, des “Trierischen Volksfreunds”, der “Mitteldeutschen Zeitung”, der “Augsburger Allgemeinen”, der “Stuttgarter Nachrichten”, der “Berliner Morgenpost”, der “Welt”, der “Passauer Neuen Presse”, der “Westdeutschen Zeitung”, der “Abendzeitung”, der “Süddeutschen Zeitung”, der “Frankfurter Neuen Presse”, des “Berliner Kuriers”, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”, der “Freien Presse”, der “Dattelner Morgenpost”, der “Frankfurter Rundschau”, der “Lübecker Nachrichten”, der “Stuttgarter Zeitung”, der “Ruhr Nachrichten”, der “Saarbrücker Zeitung”, des “Express”, der “Südwestpresse”, des “Greenpeace Magazins”, der “Münsterlandzeitung”, des “Merkur”, der “Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen”, des “Nordkuriers”, des “General Anzeigers”, des “Berchtesgadener Anzeigers”, der “Neuen Presse”, der “Schwäbischen”, der “Berliner Zeitung” und vielen mehr:




Die Geschichte wurde auch gedruckt, unter anderem in der “Süddeutschen”, der “Berliner Morgenpost” und der “Welt” (Ausriss):

Und nun der große Haken.

Schaut man sich (mit entsprechenden Russischkenntnissen) die Originalmeldung der Agentur Interfax an, wird klar: Das Wort „antirussisch“ kommt dort überhaupt nicht vor. Auch sonst liest sich die Originalmeldung viel harm- und belangloser als das, was die dpa daraus gemacht hat.

Übersetzt lautet die Interfax-Meldung:

In Moskau ist eine Veranstaltung im Sinne des Oktoberfestes nicht geplant, teilte der Leiter der Moskauer Abteilung für Handel und Dienstleistungen, Alexei Nemerjuk, am Mittwoch mit.

“Sicher ist: Es gibt keine Pläne für ein Bierfestival”, betonte Nemerjuk. Das Oktoberfest sei eine “historische Gegebenheit” für die Deutschen. In Russland gebe es solch eine Tradition nicht. “Es gab keine Anfrage von Seiten der Eventplaner Bierhersteller [korrigiert am 30.5.], und eine Tradition gibt es auch nicht”, so der Beamte.

Laut seiner Aussage startet im Sommer jedoch das Festival “Moskauer Konfitüre”, das bereits vergangenes Jahr durchgeführt wurde. Im Herbst erwarte die Bevölkerung das Festival “Goldener Herbst” und Ende des Jahres die traditionelle Veranstaltung “die Reise zum Christfest”.

Von Verboten ist da keine Rede, von “antirussisch” erst recht nicht. Der Beamte sagt bloß, dass kein Oktoberfest geplant sei und es für ein solches Fest keine Tradition in Russland gebe.

Wir haben sicherheitshalber auch noch bei Interfax nachgefragt. Hätte ja sein können, dass es eine weitere Meldung gab, in der tatsächlich das Wort „antirussisch“ auftaucht. Aber: Fehlanzeige.

Kurzum: “Antirussisch” ist an dieser Geschichte allein die Tatsache, dass deutsche Journalisten einem Moskauer Beamten Worte in den Mund legen, die die russische Politik schlecht(er) dastehen lassen, die er in Wahrheit aber nie gesagt hat.

Selbst wenn es keine böse Absicht war, sondern nur die Schludrigkeit des übersetzenden Journalisten — bei Lesern, die die Originalmeldung gelesen haben, kommt es so an, als wollten die deutschen Medien Russland bewusst schaden:

Und man kann ihnen diese Interpretation (zumindest in diesem Fall) nicht mal übelnehmen.

So untergraben die Medien ihre eigene Glaubwürdigkeit und stellen sich — sei es nun mit Absicht oder aus schierer Doofheit — selbst in die russlandfeindliche Ecke. Und das Traurigste ist: Sie merken es nicht mal. Oder sie wollen es nicht merken. Der Leser-Kommentar (Screenshot) ist inzwischen über zwei Wochen alt, seither haben auch einige andere Leser auf den Fehler hingewiesen. Trotzdem steht die Quatschgeschichte bei allen Medien, die wir oben aufgelistet haben, auch heute noch unverändert online.

Mit Dank an Ben, Katha K. und Mascha B.!

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