Momentan geistert ein Handyvideo durch die Sozialen Netzwerke, das einen hilflosen älteren Mann zeigt, der von einer 17-Jährigen und einem 20-Jährigen übel verprügelt wird. Bild.de berichtet seit vorgestern fleißig darüber, drei Artikel hat das Portal inzwischen veröffentlicht. Der aktuellste endet so:
Im selben Artikel verbreitet Bild.de das Video.
Genauso wie schon im ersten der drei Artikel und im zweiten. Die Printausgabe zeigte gestern vier große Standbilder aus der Videoaufnahme. Und auf der “Bild”-Facebook-Seite und im hauseigenen Twitter-Kanal teasert die Redaktion mit einem Bild, das einen Tritt des Mädchens ins Gesicht des Rentners zeigt.
Aus zwei Gründen warne man davor, das Video weiter zu verbreiten, erklärte uns Rüdiger Ulrich, Sprecher der Polizei Salzgitter:
Das unerwünschte Aufzeichnen von Personen in deren Wohnung ist unter Strafe gestellt. Gleiches gilt, wenn jemand diese Aufnahmen verbreitet.
Oder wie die Polizei Braunschweig noch deutlicher bereits vorgestern auf ihrer Facebook-Seite schrieb (mit interessanten Antworten der Polizei im Kommentarbereich):
Wir danken allen für die eingegangenen Hinweise und weisen darauf hin, dass das Teilen oder die weitere Verbreitung dieses Videos eine Straftat gem. § 201 a StGB (Verletzung des pers. Bereichs durch Bildaufnahmen) darstellt und strafrechtlich verfolgt werden muss.
Außerdem sei der Warnhinweis eine Präventivmaßnahme der Polizei gewesen, so Ulrich:
Wir wollen damit möglichen Reaktionen von Personen vorbeugen, die schnell mal strafrechtlich relevante Dinge äußern, wie: “Mit denen müsste dieses oder jenes anstellen.” Und wir wollen Belagerungszustände beim Opfer und auch bei den Tatverdächtigen vermeiden.
Dass diese Befürchtungen sehr berechtigt sind, kann man auf der Facebook-Seite der “Bild”-Zeitung nachverfolgen, wo der vom Prügelvideo aufgeheizte Mob schon eifrig dabei ist, die Adressen und Telefonnummern der Täter herauszufinden.
Von Seiten der Polizei Salzgitter, so ihr Sprecher Rüdiger Ulrich, sei der Fall inzwischen aufgeklärt und werde nun strafrechtlich aufgearbeitet, jegliche Informationen seien vorhanden. Ein weiteres Verbreiten der Videoaufnahmen sei daher sowieso nicht nötig.
Auf die Frage, was er von der Verbreitung des Videos bei Bild.de halte, sagt Ulrich:
Nicht alles, was “Bild” und Bild.de veröffentlichen, ist hilfreich für die Polizeiarbeit.
Wie fatal die sensationsgierige Berichterstattung für die Aufklärung eines Verbrechens sein kann, hat gerade erst der Gerichtsprozess im Fall Tuğçe gezeigt.
Mit Dank an noir, Pauli und Christian S. und Anonym.
Nachtrag, 10. Juli: Da die Polizei Braunschweig auf ihrer Facebookseite schreibt, dass die weitere Verbreitung des Videos eine Straftat darstelle, die strafrechtlich verfolgt werden müsse, kam die Frage auf, ob das auch für Bild.de gilt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte uns auf Nachfrage:
Bei einem Verstoß gegen § 201a des Strafgesetzbuchs handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt. Wir können es also erst dann verfolgen, wenn ein Strafantrag vorliegt.
Und der muss vom Geschädigten kommen, in diesem Fall also von dem älteren Mann, in dessen Wohnung die Aufnahmen gemacht wurden. Sollte er keinen Strafantrag stellen, hat die Veröffentlichung für Bild.de (genauso wie für “RTL2”, das das Video in seinen Nachrichten gezeigt hat) keine rechtlichen Folgen.
Außenstehende könnten zwar auch Anzeige erstatten, so die Staatsanwaltschaft. Dann würde die Behörde Kontakt zum Geschädigten aufnehmen, um die Anzeige zu prüfen. Einem Strafantrag komme das aber nicht gleich.