Zugang zur AfD-Wahlveranstaltung, “Erkennbar Satire”, Reformwille

1. AfD muss Medienvertreter zur Wahlparty nach Thüringen-Wahl zulassen
(deutschlandfunk.de)
Nachdem die AfD Thüringen Journalistinnen und Journalisten bestimmter Medien den Zutritt zu einer Wahlveranstaltung verwehren wollte, und die betroffenen Medienhäuser juristische Schritte dagegen angekündigt hatten (siehe die “6 vor 9” von gestern), habe nun das Landgericht Erfurt entschieden: Die AfD müsse allen Medien denselben Zugang zu ihrer Wahlparty gewähren. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die AfD könne Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Weiterer Lesetipp mit AfD-Bezug: “Correctiv” berichtet, dass ein verurteilter Volksverhetzer, der unter dem Pseudonym “Shlomo Finkelstein” bekannt sei, maßgeblich an einer Tiktok-Kampagne zur Unterstützung der AfD bei den anstehenden Landtagswahlen beteiligt gewesen sein soll. Die sogenannte “Tiktok-Guerilla” habe mit manipulativen Taktiken Inhalte der Partei viral verbreitet. Obwohl die AfD offiziell eine Zusammenarbeit bestreite, gebe es enge Verbindungen zu rechtsextremen Akteuren (correctiv.org, Gabriele Scherndl & Kimberly Nicolaus).

2. “Erkennbar Satire”
(faz.net)
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte den MDR zur Ausstrahlung eines umstrittenen Wahlwerbespots der Satirepartei Die Partei verpflichtet. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen gewandt. Das OVG hat nun endgültig, da unanfechtbar entschieden: Der MDR muss den zuvor abgelehnten Wahlwerbespot von Die Partei ausstrahlen.

3. NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen
(lto.de, Max Kolter)
“Eine trans Frau darf nicht im Frauenfitnessstudio trainieren, berichtete im Mai das Nachrichtenportal NiUS – und bezeichnete sie dabei als Mann. Dagegen wehrt sie sich nun erfolgreich vor Gericht. Für NiUS-Chef Julian Reichelt ein Déjà-vu.” Bei “Legal Tribune Online” fasst Max Kolter den Fall zusammen und geht insbesondere auf die juristischen Aspekte ein.

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4. Medienvielfalt in Sachsen schrumpft
(verdi.de, David Bieber)
Die Medienvielfalt in Sachsen werde durch die Einsparungen bei der “Sächsischen Zeitung” stark eingeschränkt, erklärt David Bieber im Medienmagazin “M” der Gewerkschaft Verdi. Die Zeitung werde ihre Eigenständigkeit weitgehend verlieren und enger mit der “Leipziger Volkszeitung” zusammenarbeiten, was eine Reduzierung der Lokalredaktionen zur Folge habe. Diese Entwicklung könnte negative Auswirkungen auf den Lokaljournalismus und die politische Meinungsbildung in Sachsen haben, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl.

5. Wie weit geht der Reformwille der Medienpolitik?
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Unter Berufung auf eine Artikel in der “FAZ” berichtet “DWDL”, dass der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinter den Erwartungen des Zukunftsrates zurückbleiben könnte, insbesondere was die Reform der ARD-Organisation betrifft. Statt einer zentralen Einheit werde weiterhin auf das “Federführungsprinzip” und eine rotierende ARD-Vorsitzenden-Struktur gesetzt.

6. Staatsferne muss bleiben
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) betont, dass die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in Zukunft voll gewährleistet bleiben müsse, und äußert Bedenken gegen einen geplanten Medienrat, in den die Landesregierungen Mitglieder entsenden könnten. Der DJV kritisiert zudem, dass eine Reduzierung der Berichterstattung über sportliche Großereignisse die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags gefährden könnte. Darüber hinaus fordert der DJV, Journalistinnen und Journalisten frühzeitig in die Diskussion über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag einzubeziehen.