Im Namen des Volkszorns

Es ist schwierig mit der “Bild”-Redaktion und dem Rechtsstaat. Der heutige Kommentar im Blatt handelt vom Urteil im Prozess gegen eine Mutter, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten den eigenen Sohn missbraucht und an Pädophile verkauft hat. “Bild”-Ressortleiter Christian Stenzel schreibt:

Ausriss Bild-Zeitung - Kein Urteil im Namen des Volkes

Was muss man in Deutschland tun, um nicht mehr aus dem Gefängnis herauszukommen?

Seit gestern wissen wir: Als Mutter den eigenen Sohn zu missbrauchen und an Kinderschänder aus ganz Europa zu verhökern, reicht nicht. Es wird nicht einmal die Höchststrafe verhängt.

15 Jahre Haft wären laut Gesetz möglich gewesen. Nur 12 Jahre hat die Horror-Mutter von Staufen bekommen. Die Milde des Richters mag vom Gesetz gedeckt sein — wütend macht sie trotzdem. Aus drei Gründen besonders.

1.) Zugutegehalten wird Berrin T., dass sie ein zögerliches Geständnis abgelegt hat. Leugnen hätte sie aber auch kaum können — sie hat den Missbrauch selbst auf Film festgehalten!

2.) Die Horror-Mutter ist nicht vorbestraft.

Rechtlich ist sie vielleicht eine Ersttäterin. Doch kann jemand nach dem gesunden Menschenverstand ein Ersttäter sein, der sein Kind 19-fach missbraucht? Sie konnte ja auch nicht zuvor verurteilt werden. Warum nicht? Weil Jugendämter gepennt haben, ersten Hinweisen auf Missbrauch nicht nachgegangen sind.

3.) Sicherungsverwahrung war laut Gesetz nicht möglich, Wiederholungsgefahr bestünde auch nicht.

Der Gesetzgeber sollte darüber nachdenken, ob das Gesetz für Fälle wie in Staufen angepasst werden muss.

Wer tat, was Berrin T. tat, sollte das Gefängnis nie wieder verlassen dürfen. Ich bin kein Richter. Aber ich bin sicher: Das Urteil von Freiburg ist kein Urteil im Namen des Volkes.

“Bild”-Chef Julian Reichelt hat Stenzels Kommentar komplett bei Twitter gepostet und dazu wiederholt:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Die Täterin von Staufen hat nicht einmal die Höchststrafe bekommen. Sie habe ein Recht auf Resozialisierung, so der Richter. Wenn unsere Gesetze es nicht hergeben, solche Menschen für immer wegzusperren, sollte die Politik die Gesetze ändern.

Ja, der Missbrauch macht wütend. Und man kann sich definitiv darüber wundern, dass das Freiburger Landgericht darauf verzichtet hat, gegen Berrin T. die Höchststrafe von 15 Jahren zu verhängen, die für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgesehen ist. In seiner Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter Gründe, die zur Strafmilderung führten, darunter das abgelegte Geständnis. Dennoch kann man sich der Frage anschließen, die Heribert Prantl bei Süddeutsche.de stellt:

Wann, wenn nicht in diesem Fall, soll denn bitte die Höchststrafe verhängt werden?

Einen wichtigen Punkt erwähnen Stenzel in seinem Kommentar und Reichelt in seinem Kommentar zum Kommentar interessanterweise überhaupt nicht: Im Prozess von Freiburg wurde jemand “für immer weggesperrt”, die Gesetze geben es also bereits her. Der Lebensgefährte von Berrin T., der ebenfalls angeklagt war, bekam zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Unterschied zwischen den beiden Angeklagten: Der Lebensgefährte war bereits vorbestraft wegen sexuellen Missbrauchs. Das Gericht entschied daher, dass von ihm als Wiederholungstäter auch weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Für Berrin T. hingegen hat ein Gutachter festgelegt, dass sie nicht pädophil veranlagt sei. Daher sehe man keine Wiederholungsgefahr. Ihr stehe unter anderem deswegen die Chance auf Resozialisierung zu.

Wofür plädiert Christian Stenzel stattdessen in seinem Kommentar? Ein Strafmaß nach dem “gesunden Menschenverstand”? Gesetze und Urteile dem wutgeladenen Bauch nach? “Im Namen des Volkes” heißt nicht: im Namen des Volkszorns.

Aber noch mal zurück zur Resozialisierung: Dass die im Fall von Berrin T. kaum klappen wird, dafür wird die “Bild”-Redaktion schon sorgen, so, wie sie häufig dafür sorgt, dass die Resozialisierung von Straftätern nicht klappt. Sie legt damit heute schon los, indem sie die verurteilte Frau, anders als viele andere Medien, im Blatt und online ohne Verpixelung zeigt.

Wer in Deutschland ein Recht auf Resozialisierung hat, entscheidet laut “Bild” immer noch “Bild” und nicht so ein Pillepalle-Verein wie ein Gericht.

Ach, und eine Bitte noch, Christian Stenzel und “Bild”: Überlegen Sie doch mal, ob Ihnen nicht ein anderer Begriff als das unsägliche Wort “Kinderschänder” einfällt. Warum das im Sinne der Opfer dieser schrecklichen Taten ist, können Sie hier nachlesen.