Die bigotten Hüter des Urheberrechts

Gestern konnte man bei Bild.de richtig was lernen — ohne Witz. Vor allem die Mitarbeiter des Portals selbst dürften durch diesen Artikel eine Menge Neues erfahren haben:

Denn die Fragen, die die Redaktion erst stellt und dann mit Hilfe eines Beitrags aus der Zeitschrift “Finanztest” beantwortet, haben sich die Leute bei Bild.de unserer Meinung nach bisher viel zu selten durch den Kopf gehen lassen:

Doch darf man andere Personen einfach fotografieren? […] Wer darf fotografiert werden und wer nicht? Was darf ich veröffentlichen? Wann brauche ich das Einverständnis der Abgelichteten?

Also: Zettel und Stifte raus und mitschreiben, liebe Bild.de-Mitarbeiter — in nur zwei Schritten zum rechtschaffenen Boulevardredakteur.

Lektion 1: das Recht am eigenen Bild.

Jeder darf selbst bestimmen, ob er fotografiert oder gefilmt werden möchte oder nicht

Und wie sieht’s mit dem Veröffentlichen von Fotos aus?

Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob ein Bild von ihm veröffentlicht wird. […] Gesetzlich gewährleistet ist letztlich das Recht des Menschen auf Anonymität.

Und Fotos von Kindern — muss ich da was Besonderes bei der Veröffentlichung beachten?

Nur mit Einwilligung der Eltern! Darüber hinaus muss auch das minderjährige Kind gefragt werden — sofern es in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite seiner Einwilligung zu überblicken.

Alles klar.

Weiter zu Lektion 2: das Urheberrecht.

Prinzipiell gilt: Wer das Foto knipst, ist auch der Urheber des Fotos. […] Er muss immer im Zusammenhang mit seinem Foto genannt werden.

Und was passiert, wenn das — mal rein theoretisch — ein Boulevardblatt missachtet?

Ohne Einverständnis des Urhebers darf ein Foto nicht veröffentlicht werden, sonst drohen empfindliche Geldstrafen.

Aber gilt das auch für dieses Internet?

Selbstverständlich gilt das Urheberrecht auch fürs Internet. […] Eine Veröffentlichung des Fotos liegt bereits vor, wenn es im Internet verwendet wird, denn dort wird es wieder anderen Nutzern zugänglich gemacht.

So einfach ist das, alte Rechtsmissachter von Bild.de. Und jetzt könnt ihr euer neues Wissen anwenden, indem ihr euch eure Kollegen von “Bild” und “Bild am Sonntag” schnappt und mal euer gesamtes Archiv nach Verletzungen der oben aufgeführten Grundsätze durchsucht. Die gibt es nämlich massenweise.

Zum Start könntet ihr euch beispielsweise hiermit beschäftigen …

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder hiermit

… oder mit all den anderen Fällen, in denen ihr auf Facebook-Profilen von Privatleuten gewildert, deren Fotos geklaut und ohne Nachfrage veröffentlicht habt; in denen euch das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht völlig Wurscht waren.