Selfies gegen Griechenland: Presserat missbilligt “Bild”

In seiner Sitzung vor ein paar Tagen hat der Presserat neben zwei Rügen auch mehrere Missbilligungen gegen “Bild” und Bild.de ausgesprochen.

Unter anderem für ihre Selfie-Kampagne gegen die “gierigen Griechen” (BILDblog berichtete):

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Insgesamt waren beim Presserat fast 20 Beschwerden zu der Kampagne eingegangen. Viele Beschwerdeführer kritisierten die Formulierung „die gierigen Griechen“, mit der ein ganzes Volk pauschal diffamiert werde. Außerdem sei der Aufruf, sich den Artikel auszudrucken und ein Selfie damit zu posten, ein Aufruf an die Leser, gegen die Griechen zu hetzen.

Der „Bild“-Justiziar konterte in seiner Stellungnahme:

Sinn der Veröffentlichung und insbesondere der Selfie-Aktion sei gewesen, zur Beschäftigung mit dem Thema der Griechenland-Rettung und einer Meinungsäußerung anzuregen. Die primäre Aufgabe der Medien sei es, den Einzelnen so mit Informationen zu versorgen, dass er sich seine Meinung bilden könne.

Eben. Dass die „Bild“-Zeitung (gerade zum Thema Griechenland) immer nur die Informationen liefert, die man braucht, um sich ihre Meinung zu bilden, ist natürlich bloß Zufall.

Darüber hinaus sei es gewollt und für das Bestehen eines demokratischen Staates unerlässlich, dass sich der Bürger selbst politisch betätige und durch Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit am demokratischen Willensbildungsprozess partizipiere. Nur so sei der Aufruf der Redaktion an den Leser zu verstehen, seinen Standpunkt kundzutun.

Aber klar.

Die Redaktion habe dem Leser eine Plattform geboten, auf der er mit seiner Meinung von Dritten wahrgenommen werden könne. Durch die Aktion schaffe es die Redaktion auch eher, den Glauben an eine funktionierende Demokratie zu bestärken, als durch bloße eindimensionale Berichterstattung.

„Bild“, die große Stütze der Demokratie.

In keiner Weise sei versucht worden, das griechische Volk oder jeden Griechen in seinem Ansehen herabzusetzen – also in seiner Ehre zu verletzen – oder dazu aufzurufen eine feindliche Gesinnung gegenüber Angehörigen des griechischen Volkes einzunehmen. Der Gebrauch des Adjektivs „gierig“ sei klar differenzierend und nicht pauschalisierend. Entscheidend sei, dass das „Nein“ an die abstimmungsberechtigten Bundestagsabgeordneten gerichtet gewesen sei. Dies umfasse die Besorgnis der Öffentlichkeit, dass die Mittel gar nicht erst beim griechischen Bürger ankommen, sondern in das Finanzierungssystem eines Staates fließen und damit am Ende lediglich internationale Kreditgeber befriedigt würden. Mit Beginn des Beitrags werde durch die Zitate und weiteren Informationen mehr als deutlich, dass die Formulierung „gierig“ keineswegs auf jeden Griechen oder das griechische Volk als solches bezogen sei. Vielmehr gehe es um wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung, die Versprechungen hinsichtlich einer Rückzahlung gemacht hätten, ohne dass es bisher dazu gekommen sei. (…) Diese Differenzierung werde noch durch den zeitgleich veröffentlichten Kommentar (…) des BILD.de-Chefredakteurs sowie den Kommentar (…) des BILD-Chefredakteurs vom 28.02.2015 vertieft.

Das sah der Presserat anders.

Der Argumentation, man solle für das Verständnis eines Beitrages auch die Kommentierung zum Thema bzw. die weitere Berichterstattung berücksichtigen, folgt das Gremium nicht.

Entscheidend sei der Eindruck, den ein Beitrag „auf einen durchschnittlich verständigen Leser“ mache. Und der sei ein anderer:

Das Gremium sieht in der Überschrift „NEIN! Keine weiteren Milliarden für die gierigen Griechen!“ eine pauschale Diskriminierung einer nationalen Gruppe. Für einen durchschnittlich verständigen Leser wird der Eindruck erweckt, die Zuschreibung „gierig“ beziehe sich auf das griechische Volk als Ganzes.

Auch in der Gesamtbetrachtung des Artikels werde „nicht hinreichend deutlich, dass damit ausschließlich wenige Eliten und die jeweiligen Mitglieder der griechischen Regierung gemeint sein sollen“.

So erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen das in Ziffer 12 des Pressekodex festgeschriebene Diskriminierungsverbot und sprach eine Missbilligung aus.

Übrigens: Der Aufruf an die Leser, sich per Selfie “zu einer aktuellen politischen Entscheidung zu äußern”, verstoße “nicht schon prinzipiell gegen den Pressekodex”, erklärt der Presserat und schiebt in seiner so typischen, fast-kritischen Art hinterher:

Ob ein solcher Aufruf in der konkreten Situation die geeignete Art der Berichterstattung darstellt, ist eine journalistische Abwägung, die weitgehend der jeweiligen Redaktion überlassen bleibt.

Mit Dank an Tobias F.