Wahlberichterstattung, No-SLAPP-Handbuch, Macrons Mission

1. “Das Vergangene ist nie tot. Es ist nicht einmal vergangen.”
(mdr.de, René Martens)
Der Medienkolumnist René Martens analysiert den Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt und geht der Frage nach, inwiefern etablierte Parteien und Medien den Diskurs zugunsten der Rechten verschoben haben. Unter Verweis auf Analysen von “Zeit”-Journalist Christian Bangel und Soziologe Oliver Nachtwey konstatiert er, dass die Übernahme harter migrations- und klimaskeptischer Narrative (“Abgrenzung durch Anpassung”) nicht zu einer Schwächung, sondern zur Legitimation des rechtsextremen Originals geführt habe (Issue-Ownership-Theorie).
Weiterer Hörtipp in eigener Sache: Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator: “Da sitzt also ein Mann im ARD-Studio, wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Desinformation vor und will den Vertrag kündigen. Und die Sendung läuft weiter, als hätte er irgendwas Langweiliges zum Straßenbau zwischen Magdeburg und Halle gesagt.” (radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:11 Minuten)

2. Es erinnert an Donald Trump
(taz.de, Mohamed Amjahid)
Nach dem Wahlerfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt warnt der Journalist Mohamed Amjahid vor drastischen Einschnitten für die Presse- und Rundfunkfreiheit. Ausgehend von eigenen Erfahrungen sowie von gezielten Einschränkungen für Journalistinnen und Journalisten am Wahlabend zieht Amjahid Parallelen zur Medienfeindlichkeit von Donald Trump sowie zu autoritären Entwicklungen in Polen und Ungarn. Um die Pressefreiheit wirksam zu verteidigen, müsse die Medienlandschaft aufhören, rechtsextreme Spitzenkandidaten unkritisch zu normalisieren.

3. Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen
(lto.de)
Das Berliner Kammergericht habe “Nius” eine identifizierende Berichterstattung über die Asylanwältin des Attentäters von Solingen untersagt und dem Onlineportal des ehemaligen “Bild”-Chefredakteurs Julian Reichelt zum Schadenersatz verpflichtet. Das Gericht habe die namentliche Nennung als unzulässige Prangerwirkung eingestuft. Formulierungen im Text hätten eine direkte Verbindung zwischen der regulären anwaltlichen Vertretung und der späteren Tat suggeriert und gravierende Diffamierungen sowie Bedrohungen gegen die Juristin provoziert. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, eine Revision nicht zugelassen. Dagegen habe “Nius” eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

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4. Vertrauensverlust: Nachrichtenmedien unter Druck
(blog.medientage.de, Marlene Röhner)
Laut aktuellen Studien wie dem “Social-Media-Atlas 2026” und dem “Reuters Institute Digital News Report 2026” gerate die klassische redaktionelle Berichterstattung zunehmend unter Druck: 43 Prozent der Menschen in Deutschland (bei den 20- bis 49-Jährigen sogar über die Hälfte) würden Beiträge in Sozialen Netzwerken mittlerweile für glaubwürdiger als redaktionelle Nachrichten halten. Zugleich nehme die gezielte Vermeidung von Nachrichten infolge von Reizüberflutung und Krisenmüdigkeit stark zu. Dies führe dazu, dass traditionelle Medienhäuser im digitalen Raum zusehends die Kontrolle über die Distribution und die gesellschaftliche Meinungsbildung verlören.

5. No SLAPP Handbuch: Strafrecht
(verdi.de, Robert Brockhaus)
Das No-SLAPP-Handbuch der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in Verdi befasst sich mit dem wachsenden Phänomen missbräuchlicher Strafanzeigen wegen Beleidigungsdelikten, die als strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP) eingesetzt würden, um Journalistinnen und Journalisten einzuschüchtern, finanziell zu belasten oder an deren Privatadressen zu gelangen. Für den Fall einer Strafanzeige empfiehlt der Leitfaden Betroffenen, zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Außerdem sei es ratsam, frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen und rechtzeitig Schutzvermerke gegen die Weitergabe der Wohnanschrift in der Ermittlungsakte zu erwirken.

6. Macrons Mission: Höchste Zeit, den Film vor Big Tech zu retten
(dwdl.de, Torsten Zarges)
Auf dem von Frankreich und Südkorea initiierten “Lumière Summit” an der Côte d’Azur habe Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron dazu aufgerufen, die Zukunft des Films gegen die Verwertungslogik von Big Tech zu verteidigen. Die Rechenleistung von Künstlicher Intelligenz dürfe nicht mit echter menschlicher Schaffenskraft verwechselt werden. Als Gegenmodell forciere der Gipfel einen “Multilateralismus des Bewegtbilds”. Kernstücke seien die von 120 Akteuren unterzeichnete “Lumière Declaration” zum Schutz von Kreativen und Urheberrechten sowie eine gemeinsame Förderpartnerschaft zwischen Frankreich und Südkorea.