Presserat rügt, RBB muss doch nicht, Aus Springer wird Döpfner

1. Rügen für Video und Fotos von Messerangriff in Mannheim
(presserat.de)
Der Deutsche Presserat hat mehrere Rügen wegen unangemessen sensationeller Berichterstattung und Verstößen gegen den Pressekodex ausgesprochen, insbesondere im Zusammenhang mit der Darstellung einer Messerattacke in Mannheim. Medien wie Schwaebische.de, bz-berlin.de und Bild.de hätten detaillierte Fotos und Videos der Tat gezeigt, die die Würde des Opfers und die Gefühle der Angehörigen verletzt und Sensationsinteressen bedient hätten. Darüber hinaus wurden weitere Rügen wegen irreführender Überschriften, unsachgemäßer Berichterstattung und mangelnder journalistischer Sorgfalt ausgesprochen.

2. Israel schließt Al-Jazeera-Büro im Westjordanland
(tagesspiegel.de)
Israelische Streitkräfte haben das Büro des arabischen Senders Al-Jazeera in Ramallah im Westjordanland gestürmt und eine vorübergehende Schließung für 45 Tage angeordnet. Israel werfe dem Sender aus Katar vor, ein Sprachrohr der Hamas zu sein. Der Schritt habe international Kritik ausgelöst, auch von deutscher Seite. So kritisiert Mika Beuster, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes: “Das ist ein willkürlicher Schlag gegen die Pressefreiheit, der mit einer angeblichen und nicht bewiesenen Gefährdung von Israels Sicherheit durch Al Dschasira begründet wird.”

3. RBB muss nun doch nicht Ergebnisse von Kleinstparteien nennen
(dwdl.de, Alexander Krei)
Vergangenen Freitag berichteten wir in den “6 vor 9” über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach der öffentlich-rechtliche RBB nicht in seiner Rundfunkfreiheit verletzt werde, wenn er die Wahlergebnisse von Klein- und Kleinstparteien wie der Tierschutzpartei in seiner Wahlberichterstattung gesondert nennen muss. Diese Entscheidung wurde am Samstag, also noch kurz vor der gestrigen Landtagswahl in Brandenburg, vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Senders ausgesetzt.
Weiterer Hörtipp: Beim Deutschlandfunk diskutieren Brandenburg-Korrespondent Christoph Richter, Politikwissenschaftlerin Julia Reuschenbach und August Modersohn von “Zeit im Osten” über die Berichterstattung anlässlich der “Landtagswahlen ‘im Osten'” (deutschlandfunk.de, Sascha Wandhöfer, Audio: 45:55 Minuten).

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4. Aus Springer wird Döpfner
(taz.de, Steffen Grimberg)
Nachdem Ende vergangener Woche bekannt wurde, dass das Geschäft des Axel-Springer-Konzerns aufgeteilt werden soll (siehe die “6 vor 9” vom Freitag), macht Steffen Grimberg in seinem Kommentar klar, was das konkret für den Medienbereich des Unternehmens bedeutet: “Der Laden, der mit rund 10.000 Mit­ar­bei­te­r*in­nen weltweit nicht gerade zum Medienmittelstand zählt, gehört nach Abschluss der Aufspaltung dann jeweils zur Hälfte Friede Springer und Mathias Döpfner. Aber auch das stimmt nur auf dem Papier, denn die 81-Jährige hat ihrem Axel-­Alter-Ego Mathias bereits das Stimmrecht ihres Anteilspakets überschrieben. Springer heißt jetzt Döpfner.”

5. Wie berichten über Katastrophen?
(verdi.de, Claudia Krieg)
Claudia Krieg fasst die Ergebnisse einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung über das “Berichten über Leid und Katastrophen” zusammen. Dazu zählen auch konkrete Empfehlungen: “Medienschaffenden wird unter anderem vorgeschlagen, sich mittels Schulungen stärker mit ethischen Fragen und psychologischem Grundwissen im Hinblick auf Stresssituationen zu beschäftigen. Es wird angenommen, dass sie, wenn sie stärker über ihre Arbeitsweisen aufklären und öffentliche Erwartungen reflektieren, aktiv die Medienkompetenz ihres Publikums erhöhen können.”

6. X lenkt im Streit mit Brasiliens Justiz ein
(spiegel.de)
Nach dem Verbot von Elon Musks Plattform X/Twitter in Brasilien habe der Kurznachrichtendienst eingelenkt und Zugeständnisse gemacht. Der zuständige Bundesrichter Alexandre de Moraes habe jedoch die Vorlage weiterer Dokumente gefordert und dafür eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Zudem laufe parallel ein Ermittlungsverfahren gegen Musk wegen Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten.