Autoerotischer Journalismus

Es ist ein außergewöhnlich detailreicher Artikel, den der Kölner “Express” nebst eindrucksvollem Symbolbild vergangene Woche über ein Gerichtsurteil veröffentlichte:

Köln: Tödliche Selbstbefriedigung. Gericht: Versicherung muss nicht zahlen

Eine “große Versicherung” musste eine “Lebensversicherungssumme in Höhe von knapp 300.000 €” nicht auszahlen, weil sich ein “Kölner Familienvater (†55)” und “Manager”, der “statt einer Hose” “ein im Schritt freies Leder-Ketten-Arrangement” trug, “an einem Sommertag” “versehentlich am Ehebett erdrosselt” hatte.

Sogar aus den Akten des Kölner Landgerichts werden pikante Details zitiert:

“Durch leichtes Herauf- und Herunterfahren der Rückenlehne drückte er sich dabei die Luft ab”, heißt es in den Akten.

Dieses Detailwissen ist insofern erstaunlich, als sich in der Pressestelle des Kölner Landgerichts niemand mehr an diesen Fall erinnern kann. “Das war lange vor unserer Zeit und ist mindestens fünf Jahre her”, erklärte man uns auf Anfrage.

Richter Jörg Baack, der im “Express” mehrfach zitiert wird, datiert das Urteil etwa auf das Jahr 2003, weil er seit 2004 nicht mehr für Lebensversicherungen zuständig sei. An Details des Falles könne er sich aber auch nicht mehr erinnern, weil er in der Zwischenzeit “etwa drei- bis viertausend Fälle” verhandelt habe.

Und wie kam der Fall dann jetzt in den “Express”? Baack habe vor kurzem in einer Runde mit Pressevertretern über den Richterberuf im Allgemeinen gesprochen, wie er uns auf Anfrage sagt. Um zu verdeutlichen, dass man als Richter auch in jungen Jahren schon mit außergewöhnlichen und dramatischen Fällen konfrontiert sein könne, habe er anekdotisch und allgemein einen Fall erwähnt, über den er selbst zu Beginn seiner Laufbahn zu befinden hatte: eben den einer Witwe, deren Ehemann bei einem “autoerotischen Unfall” ums Leben gekommen sei.

Kurz darauf habe er dem “Express” Altersangaben und Fakten entnehmen können, an die er sich selbst nicht mehr erinnern konnte, sagt Baack.

Im Übrigen sei das Urteil von der 23. Zivilkammer gesprochen worden und nicht von der 21., wie im “Express” stehe, und der Begriff der Fahrlässigkeit sei für den Fall unerheblich gewesen. Der Finanzjournalist Andreas Kunze vermutet darüber hinaus in seinem Blog, dass es sich allenfalls um eine Unfalltod-Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung gehandelt haben könne, weil bei der Auszahlung von Lebensversicherungen irgendeine Form von “grober Fahrlässigkeit” gar keine Rolle spiele.

Wir halten fest: Der “Express” veröffentlicht einen Artikel über einen mindestens sechs Jahre alten Fall (ohne jede Zeitangabe) voller Details, an die sich niemand beim Gericht mehr erinnern kann, und vertut sich an entscheidender Stelle mit den juristischen Begrifflichkeiten.

Wer könnte so einen Fall einen Tag später aufgreifen, dem Richter weitere wörtliche Zitate in den Mund legen und ihm einen falschen Vornamen verpassen?

Lebensversicherung muss nicht zahlen: Tod bei bizarrem Selbstbefriedigungs-Spiel - Mann erdrosselt sich versehentlich im eigenen Ehebett

“Express”-Chefreporter Volker Roters erklärt, dass er nach wie vor zu seinem Text stehe, seine Informationen “aus seriöser Quelle im Bereich des Kölner Justizpalastes” habe und die Akten beim Landgericht eingesehen habe. Dass das Urteil schon Jahre zurückliege, streitet er nicht ab — aber so ein Fall könne ja auch mit zeitlichem Abstand noch relevant sein.