Abhören des Pressetelefons, Opfer der “B.Z.”, Landrat muss antworten

1. Abhören des Pressetelefons der Letzten Generation verstößt gegen die Pressefreiheit – GFF und Reporter ohne Grenzen gehen mit betroffenen Journalisten vor Gericht
(freiheitsrechte.org)
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) lässt gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen und drei betroffenen Journalisten die Abhöraktion der Generalstaatsanwaltschaft München gegen das Pressetelefon der “Letzten Generation” gerichtlich überprüfen. “Recherchen zu Protestgruppen und das Auftun von Quellen seien elementarer Ausdruck der Pressefreiheit. Wenn Journalist*innen befürchten müssen, dass ihre Gespräche abgehört werden, ist die freie Berichterstattung in Gefahr”, so Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF: “Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Generalstaatsanwaltschaft und das Amtsgericht die Pressefreiheit offensichtlich komplett außer Acht gelassen haben.”

2. Opfer rechter Gewalt wird posthum auch noch Opfer der “B.Z.”
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier schreibt über einen Fall, der traurig und wütend zugleich macht. Ein mutmaßlicher Ladendieb – so ganz geklärt ist der Fall nicht – wurde von einem offenbar fremdenfeindlichen Supermarktbetreiber in einem Gewaltexzess so zusammengeschlagen, dass er wenige Tage später an den Verletzungen starb. Nun wollen Lokalpolitiker einen bislang namenlosen Platz nach dem Opfer benennen. Für die “B.Z.” ein willkommener Anlass, wieder einmal die ganze Bösartigkeit des Boulevards herauszukehren.

3. Sieg für die Pressefreiheit: Landrat muss Auskunft über Flüchtlingsunterkunft geben
(suedkurier.de, Günter Ackermann)
Das Landratsamt des Bodenseekreises muss dem “Südkurier” umfassend Auskunft über die Verwendung von Steuergeldern geben. Im konkreten Fall geht es um die Kosten für die mehrjährige Anmietung einer geplanten Flüchtlingsunterkunft, in der nie Geflüchtete untergebracht wurden.

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4. Reichelts “Pleiteticker” darf trans Frau nicht als Mann bezeichnen
(dwdl.de, Alexander Krei)
Wie Alexander Krei bei “DWDL” berichtet, hat das Landgericht Frankfurt seine Entscheidung aus dem März bestätigt: Eine trans Frau dürfe im Blog des geschassten “Bild”-Chefredakteurs Julian Reichelt nicht als Mann bezeichnet werden. Die Äußerung sei im Gesamtkontext “bewusst verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend”, so das Gericht. Einem Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge habe Reichels Anwalt angekündigt, die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht anzufechten.

5. Interdisziplinäres Schritt halten
(taz.de, Emily Kietsch)
Emily Kietsch stellt in der “taz” das Hans-Bredow-Institut vor, in dem sich 87 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Medien und deren Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft wissenschaftlich beschäftigen. In dieser Forschung geht es auch um die Fragen, wie sich Medienformen im Laufe der Zeit verändern, über welche Kanäle Menschen kommunizieren und welche Probleme Massenmedien mit sich bringen.

6. Können Sie KI-Bilder von echten Fotos unterscheiden?
(spiegel.de)
Der “Spiegel” hat das Titelbild seiner aktuellen Ausgabe mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz generiert und die Überlegungen dazu sowie die generierten Bilder in einem begleitenden Artikel vorgestellt. Wer ausprobieren möchte, wie gut er oder sie maschinell generierte Fotos von echten unterscheiden kann, sollte das kleine Bilderquiz mit elf Beispielbildern ausprobieren.