Gericht kürzt Diekmanns Blog

Nachdem Jung-Blogger Kai Diekmann sich zu Beginn damit brüsten konnte, von der “taz” verklagt und von einer falschen Alice Schwarzer als “Sexist” beschimpft worden zu sein (BILDblog berichtete), kann er nun den neuesten Erfolg für sich reklamieren: Das Landgericht Berlin hat ihm auf Antrag des Kulturmagazins “Lettre International” offenkundig falsche Behauptungen untersagt, wie kress.de berichtet.

“Lettre International” hatte ein Interview mit dem Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin geführt, das bald darauf Aufsehen erregte. “Bild” hatte dieses Interview nahezu vollständig in seiner Printausgabe und bei Bild.de zitiert — ohne Einwilligung von “Lettre International”, wie deren Chefredakteur Frank Berberich sagte.

Kai Diekmann hielt in seinem Blog dagegen und behauptete, dass es “normal” sei, wenn eine “große Zeitung” eine “kleine Zeitschrift” “zitiert”. Dass “Bild” die Genehmigung für den Abdruck fast des gesamten Interviews hatte, meinte Diekmann sogar mit einem handschriftlichen Vermerk der “Lettre”-Redatktion belegen zu können:

Lieber Herr Berberich: Da müssen Sie etwas übersehen haben. Denn natürlich haben wir das Interview nicht geklaut, sondern uns vorher die Erlaubnis zur Veröffentlichung geholt. Mein Kollege Hans-Jörg Vehlewald aus der Politikredaktion bat dafür telefonisch in ihrem Büro um den kompletten Text, den er anschließend auch per Fax bekam - versehen mit dem handschriftlichen Vermerk: "z. Hd. Herrn Vehlewald, mit Nennung der Quelle: Lettre International" (siehe ganz unten).

Nun muss man BILD ja nicht mögen. Und man kann sich auch immer alles anders überlegen. Aber uns zuerst den Abdruck zu erlauben, und dann davon nichts mehr wissen zu wollen, finde ich…komisch.

“Komisch” dürften auch Nicht-Juristen Diekmanns Behauptung gefunden haben, dass aus den Worten

z. Hd. Herrn Vehlewald, mit Nennung der Quelle: Lettre International

die Genehmigung zu einem Komplettabdruck zu entnehmen sei.

Berberich blieb entsprechend bei seinen Vorwürfen, wie kress.de vergangene Woche meldete, und zog vor Gericht. Das entschied: Diekmann muss seine Behauptungen unterlassen. Außerdem muss er in seinem Blog eine Gegendarstellung veröffentlichen, in der “Lettre” wiederholt, “Bild” keine Genehmigung zum Komplettabdruck gegeben zu haben. Diese Gegendarstellung soll in gleicher Aufmachung wie der “Erlaubnis-Text” veröffentlicht werden und so lange dort abrufbar sein wie der beanstandete Eintrag.

Der allerdings ist seit heute um die zwei oben zitierten Absätze kürzer:

Hier stand ein Absatz, den wir aus rechtlichen Gründen nicht mehr veröffentlichen dürfen (raten Sie, wer das erwirkt hat…)