Dortmund darf bleiben, Schleichender Tod, Pressevögel der Lüge

1. Dortmund darf online bleiben
(taz.de, Christian Rath)
Der Verlag Lensing, der in Dortmund die Tageszeitung “Ruhr Nachrichten” herausbringt und das Webportal ruhr24.de betreibt, fühlte sich gestört vom Onlineangebot der Stadt Dortmund. Diese mache mit ihrem Angebot privaten Medien unzulässige Konkurrenz, so der Vorwruf. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die städtische Seite dortmund.de darf bleiben.
Weiterer Lesehinweis: Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Betreiber von Stadtportalen und die Redaktionen zu einem fairen Miteinander auf (djv.de, Hendrik Zörner).

2. Der schleichende Tod des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(dwdl.de, Bendix Lippe)
Bendix Lippe saß zwei Jahre lang im ZDF-Fernsehrat und war dort mit seinen Mitte 20 das jüngste Mitglied. In einem Gastkommentar bei “DWDL” schreibt er, warum er die Institution mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlässt, was Thomas Gottschalk gegen ihn hatte, und warum junge Menschen in die Gremien eingebunden werden müssen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft eine Rolle spielen will.

3. Wie sich Radiosender ein Jahr nach der Flut neu aufgestellt haben
(deutschlandfunk.de, Stefan Fries, Audio: 6:04 Minuten)
Bei der Flutkatastrophe 2021 kamen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschen auch deshalb ums Leben, weil Medien nicht oder zu spät gewarnt hatten. Stefan Fries hat sich umgeschaut, was von den Besserungsversprechen umgesetzt wurde.

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4. Was man alles nicht wusste
(faz.net, Axel Weidemann)
Der öffentlich-rechtliche RBB sieht sich rund um den Bau und die Verträge seines neuen “Digitalen Medienhauses”, das bis 2026 fertig gestellt werden soll, Vorwürfen ausgesetzt. Es soll zu Unregelmäßigkeiten beim Vergabeverfahren gekommen sein. Deshalb habe man sich entschlossen, das Vergabeverfahren aufzuheben. Der Sender wolle den “gesamten Komplex jetzt noch einmal durch eine unabhängige Kanzlei” prüfen lassen.

5. Internet Archive wehrt sich gegen Millionenklage
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
In den USA haben einige große Buchverlage das “Internet Archive”, das Bücher zur Ausleihe anbietet, verklagt. Da es dabei um eine Forderung in Millionenhöhe geht, die für das gemeinnützige Projekt existenzbedrohend ist, hat das Archiv mit einem Antrag auf Beendigung der Klage reagiert: “Das Internet Archive und die Hunderte von Bibliotheken und Archiven, die es unterstützen, sind keine Raubkopierer oder Diebe. Sie sind Bibliothekare, die sich bemühen, ihren Kunden online genauso zu dienen, wie sie es seit Jahrhunderten in der stationären Welt getan haben. Das Urheberrecht hindert eine Bibliothek nicht daran, ihre Bücher an ihre Kunden auszuleihen, und zwar eines nach dem anderen”, so Corynne McSherry, Leiterin der Rechtsabteilung der Electronic Frontier Foundation, die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt.

6. Pressevögel der Lüge!
(uebermedien.de, Mats Schönauer)
Bei “Übermedien” lädt Mats Schönauer zum rituellen Schlagzeilenbasteln ein: “Hätten Sie das Zeug, in einer Regenbogenredaktion zu arbeiten? Sind Sie kreativ und skrupellos genug, um aus winzigen Nichtigkeiten große Todes-Schocks, Psycho-Krisen oder Knast-Mafia-Dramen zu zaubern?”