1. “Keine per se seriöse Quelle”
(taz.de, Michael Kees)
Die Polizei sei keine per se seriöse Quelle, Pressestellen der Polizei hätten gar kein Interesse daran, neutral zu berichten … Was sich wie Aussagen von Aktivisten und Antifa anhört, stammt vom Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten. Journalistinnen und Journalisten sollten bei Schilderungen der Polizei besonders misstrauisch sein: “Sie können eigentlich nie etwas für bare Münze nehmen.”
Nachtrag: Der von der “taz” interviewte Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten scheint ein fragwürdiger Interviewpartner sein. Thomas Wüppesahl wurde wegen eines Versuchs der Beteiligung an einem Raubmord und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechtskräftig verurteilt. Daraufhin wurde er aus dem Polizeidienst entlassen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten soll laut Wikipedia nur aus zwei Personen bestehen.
2. Anmerkungen zu unserer Recherche für den Artikel “Gezielte Kampagne”
(spiegel.de)
Der “Spiegel” hat einen Beitrag über die die Lobbyarbeit eines deutsch-jüdischen und eines proisraelischen Vereins veröffentlicht (“Gezielte Kampagne”) und wird dafür stark kritisiert. Der Vorwurf: Die Redaktion bediene antisemitische Klischees. In einem Betrag in eigener Sache reagiert das Magazin auf die Vorwürfe.
3. Die Biedermänner zündeln
(djv.de, Hendrik Zörner)
Nachdem “Monitor”-Leiter Georg Restle sich kritisch zur AfD geäußert hat, dreht die Partei nun auf und antwortet mit einer Schmutzkampagne, in der sie den Journalisten als “totalitären Schurken”, “erbärmlichen Linksextremisten” und “abstoßenden Feind der Demokratie” bezeichnet. Und befeuert damit die Wut ihrer Anhänger, die Restle auf Twitter mit Beschimpfungen überziehen. Die Journalistin Anna-Mareike Krause kommentiert auf Twitter: “Was die AfD mit @georgrestle macht, ist kein Ausrutscher. Dahinter steckt die Strategie, Gegner solange mit Schmutz zu bewerfen, bis etwas hängenbleibt. Hier soll ein wichtiger Kritiker mundtot gemacht werden.”
4. Sprache im Dienst der Propaganda
(deutschlandfunk.de, Stefan Koldehoff, Audio: 10:18 Minuten)
Der Journalist Matthias Heine hat ein Buch über die sprachlichen Hinterlassenschaften der Nationalsozialisten geschrieben. Bei manchen Worten erschließt sich der historische Zusammenhang sofort, andere überraschen — wie der Begriff vom “Eintopf”. Das Wort sei auf die sogenannten Eintopf-Sonntage der 30er-Jahre zurückzuführen: “Da sollte man einmal im Monat immer nur sonntags statt des Sonntagsbratens einen Eintopf kochen und das gesparte Geld dem Winterhilfswerk, dieser Hilfsorganisation, spenden.”
5. Netflix schneidet Szene aus “Tote Mädchen lügen nicht”
(sueddeutsche.de, Jacqueline Dinser)
In der erfolgreichen Netflix-Serie “Tote Mädchen lügen nicht” geht es um die Vorgeschichte der Selbsttötung einer amerikanischen High-School-Schülerin. Auf sieben Audiokassetten erzählt die Protagonistin von den Gründen ihres Selbstmords, darunter Mobbing und sexuelle Gewalt. Diese Art der Darstellung wurde vielfach kritisiert, unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte. Jahre später hat Netflix reagiert und schneidet die dreiminütige Szene heraus, in der man dem Mädchen bei ihrem Suizid zuschaut.
6. CumEx-Affäre: Journalist betrieb keine Wirtschaftsspionage
(infosperber.ch)
“Correctiv” berichtete über den milliardenschweren Betrug mit Cum-Ex-Geschäften. Dies führte unter anderem dazu, dass eine Bank zu ersten Schadensersatzzahlungen in Höhe von 45 Millionen Euro verurteilt wurde. Anstatt sich bei den Aufklärern dafür zu bedanken, zeigte die Schweizer Justiz “Correctiv”-Chef Oliver Schröm bei der Staatsanwaltschaft Hamburg an. Der Vorwurf: “Verdacht der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen”. Nun haben die Hamburger Staatsanwälte die Akte geschlossen. Auf der “Correctiv”-Website heißt es dazu: “Nach 423 Tagen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg aufgehört gegen den CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm zu ermitteln: Das “Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt”, teilte die Behörde in einem Einzeiler mit. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, der eine weitere Ermittlung oder gar Anklage rechtfertige.”