Manchmal — also wirklich nur manchmal — finden wir, dass selbst die “Bild”-Redaktion auf ganz gute Ideen kommt. Wenn sie zum Beispiel bei Bild.de dieses Foto …
(Unkenntlichmachung des Gesichts durch uns, Verfremdung des Foto-Hintergrunds durch Bild.de.)
… extra verfremdet und im Artikel in einer Bildunterschrift dazu erklärt:
Dieses Selfie von Anis Amri fanden die BKA-Ermittler auf dem Handy des Terroristen. Es zeigt den späteren Weihnachtsmarkt-Attentäter vor dem Berliner Wohnhaus von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Foto entstand am 23. Oktober 2016, wenige Wochen vor dem Anschlag. BILD hat das Foto verfremdet, um keine Rückschlüsse auf den Wohnort von Angela Merkel zuzulassen
Das klingt ja erstmal so, als hätte sich jemand richtig Gedanken gemacht. Blöd nur, wenn im selben Artikel ein paar Absätze weiter unten steht:
Wenige Minuten zuvor hatte der Terrorist sich auch vor dem Wohnhaus von Merkel abgelichtet. Die Ermittler des BKA erwähnen in ihrer Auswertung jedoch nur das benachbarte […]-Haus, seit Jahren Sitz der […] Gesellschaft.
Viel mehr konkrete Hinweise, die “Rückschlüsse auf den Wohnort von Angela Merkel zulassen”, kann man kaum geben. Google braucht nicht mal eine Sekunde und spuckt einem dann aus, wo genau sich dieses “Haus” und diese “Gesellschaft” befinden.
Mit Dank an Chris B. für den Hinweis!
Nachtrag, 25. Oktober: Mehrere Leserinnen und Leser haben uns geschrieben, dass die Adresse von Angela Merkels Wohnhaus in Berlin durchaus bekannt ist, bei Stadtrundfahrten gern auf das Haus hingewiesen wird, und selbst bei Wikipedia die Information zu finden ist, wo genau die Bundeskanzlerin wohnt.
Uns ging es in diesem Beitrag auch gar nicht so sehr darum, dass Bild.de ein großes Geheimnis verraten haben könnte — wir fanden einfach die Widersprüchlichkeit innerhalb eines Artikels ganz amüsant. Und wir fanden die Scheinheiligkeit interessant, denn inanderenFällen ist die Redaktion nicht so rücksichtsvoll. Daher fänden wir es gut, wenn die “Bild”-Redaktion mit den Wohnadressen der Personen, über die sie berichtet, generell vorsichtiger umginge.
“Holland-Hof” und “Holland-Horror” mögen aus Sicht einer Boulevardredaktion schöne Alliterationen sein. Aber was bringt eine schöne Alliteration schon, wenn sie inhaltlich falsch ist? Und auch ohne Alliteration bleibt es falsch, wenn Bild.de vom “HOLLÄNDISCHEN RUINERWOLD-HOF” oder von der “HOLLAND-FAMILIE” schreibt.
Denn der Ort Ruinerwold, in dem vor wenigen Tagen mehrere Menschen entdeckt wurden, die offenbar seit Jahren isoliert auf einem abgelegenen Bauernhof lebten, liegt nicht in Holland, sondern in der niederländischen Provinz Drenthe.
Wobei das falsche Gleichsetzen von Holland und den Niederlanden durch die Bild.de-Redaktion nur eine Kleinigkeit ist im Vergleich zum Lapsus des österreichischen Boulevardportals oe24.at. Dort stand heute auf der Startseite:
(Unkenntlichmachung im Original.)
Nun ist es eine Sache, lediglich eine solch halbherzige Verpixelung zu wählen, wenn sich der Erkenntnisstand noch im “soll”-Stadium befindet. Die andere Sache ist noch gravierender: Das ist ganz sicher nicht “der Vater der Kinder”. Stattdessen handelt es sich um einen Mann, der für ein Stockfoto posiert und dabei versucht, ein Feuer zu entfachen:
Dieses Foto kann sich jeder für ein paar Euro herunterladen.
Die Redaktion von oe24.at hat es inzwischen von der Seite entfernt.
“Bild” will bald Fernsehen machen. Heute gab es einen Vorgeschmack darauf, was uns da erwarten könnte: Zum Terroranschlag in Halle (Saale) auf eine Synagoge sowie auf einen Dönerladen gab es bei Bild.de eine “Bild live”-Sendung. Wir haben uns das mal angeschaut.
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Im “Bild live”-Studio stehen Moderator Moritz Wedel und Redakteur Björn Stritzel, und der eine fragt den anderen: “Björn, was kannst Du uns zu den Tätern sagen?” Stritzel antwortet, er kenne noch keine Details, und das sei alles natürlich noch Spekulation — was eine hervorragende Zusammenfassung für die kommenden eineinhalb Stunden ist.
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Die Redaktion schaltet zu Michel Milewski. Der ist eigentlich Redakteur bei “Sport Bild” und dort zuständig für den Bereich eSports, aber jetzt ist er in Halle. Wedel leitet über mit: “Michel, Du warst Augenzeuge”.
Nee, war Milewski nicht, wie er selbst sagt, sondern in einem Café “100 Meter” vom Tatort entfernt. Er habe auch gar nichts mitbekommen und erst von dem Anschlag erfahren, als der Gastronom sagte, man solle in einen Raum ohne Fenster gehen.
Jetzt ist er aber wirklich vor Ort. Und hat auch was zu berichten: Das Sondereinsatzkommando sei nämlich gerade eingetroffen. Milewski gibt das alles durch und erzählt auch detailliert, wohin das SEK so geht und was es gerade macht. Dass das möglicherweise ziemlich hilfreiche Informationen für einen flüchtigen Täter sein könnten, hält ihn nicht davon ab weiterzuerzählen. Aber gerade hat er sowieso ganz andere Sorgen: “Jetzt muss ich leider ein bisschen Platz machen”.
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Weiter zur nächsten Schalte. Dieses Mal mit “Bild”-Chefreporter Frank Schneider, der davon erzählt, dass seine neuesten Informationen sagen, dass es einen Toten in der Synagoge gegeben habe und einen Toten auf der Straße. Dass nur ein paar Minuten später ein Polizeisprecher in einem Video, das Bild.de einspielt, sagt, dass es einen Toten in einem Dönerimbiss und einen Toten auf der Straße gegeben haben soll, und dass das alles nicht zusammenpasst, kümmert bei “Bild” offenbar niemanden. Hauptsache erstmal alles raus, was man so an Informationen hat.
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Moderator Weidel verkündet, es gebe jetzt Fotos und Videos, die Augenzeugen in den Sozialen Netzwerken verbreiten würden. Verifizieren könne man das alles nicht, aber zeigen — ja, warum eigentlich nicht?
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Als neueste Entwicklung blendet die “Bild”-Redaktion ein: “REPORTER DARF LOKAL NICHT VERLASSEN”.
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Jetzt kommt das bereits erwähnte Video mit dem Polizeisprecher. Ein Reporter konfrontiert ihn mit allen möglichen Gerüchten, die zu diesem Zeitpunkt so die Runde machen. Etwa: “Kann man schon etwas sagen: Handelt es sich da möglicherweise um, wie sacht man, ein Beziehungsdrama? Oder wir das als Terroranschlag eingestuft?” Oder: “Im Polizeifunk war eben zu hören, dass man ihn [den Täter] direkt vor sich hätte.”
Auf die Frage, ob der Anschlag dem jüdischen Friedhof galt, betont der Polizeisprecher noch mal, dass das alles Mutmaßungen seien: “Das ist Spekulation. Wir wissen noch nicht, warum weshalb diese Tat hier geschehen ist.”
Das alles wirkt eher wie ein Recherchegespräch, das zufällig mit dem Smartphone mitgefilmt wurde. Der Reporter notiert sich zwischendurch auch immer wieder die Aussagen des Polizisten. “Bild”-Reporter filmen sich selbst bei der Arbeit.
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Jetzt ist Björn Stritzel wieder im Studio und erzählt noch einmal genau dasselbe wie vorhin schon (man wisse natürlich noch nichts rein faktisch über die Täter). Nur scheint er dieses Mal etwas besser zum jüdischen Feiertag Jom Kippur informiert zu sein. Beim vorangegangenen Auftritt kam er dabei etwas ins Schwimmen (man möge ihn korrigieren).
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Nun ist wieder Michel Milewski von vor Ort dran. Das SEK habe jetzt eine Straße abgesperrt, ein Panzerwagen sei auch eingetroffen. Man vermute hier wohl einen weiteren Täter. Er sei auch schon recht weit weggeschickt worden. Aber keine Sorge, er versuche, wieder ein bisschen näher ranzukommen. Man könne es hoffentlich sehen, dass auf der Straße ein vollvermummter Polizist stehe und “an der Ecke” zwei weitere Spezialeinsatzkräfte.
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Bei Moderator Weidel sind es jetzt schon drei Tote, was aber auch nur ein Versprecher sein könnte. Währenddessen ist die Einblendung zu sehen: “AUFRUF DER POLIZEI — BITTE BEWAHREN SIE RUHE”.
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Die “Bild”-Redaktion hat vier, fünf verschiedene Videos, die sie immer und immer wieder abspielt — das ist der Fluch des Fernsehens in Breaking-News-Situationen: Es gibt eigentlich kaum etwas zu berichten, aber die Sendezeit muss irgendwie gefüllt werden. Zwischendurch gibt es die Schalten und Gespräche im Studio. Jetzt ist Polizeigewerkschafter Rainer Wendt am Telefon. Frage von Moderator Weidel: “Haben Sie Hintergrundinformationen vielleicht zu den möglichen Tätern oder zur Motivlage?”
Wendt antwortet, dass er die nicht habe. Da könnte man auch “nur spekulieren”, und dafür sei jetzt nicht der richtige Moment. Spätestens wenn Rainer Wendt neben einem wie ein besonnener Medienethiker wirkt, solltest man mal überlegen, ob das alles richtig läuft.
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Nächste Schalte zu Reporter Milewski, bei dem nun eine Anwohnerin steht, die aber nicht gezeigt werden und anonym bleiben möchte, “ja, aus Angst”, wie Milewski sagt.
Die Zeugin sagt, dass sie mit sowas wie dem Anschlag gerechnet habe. Warum, wird aber nicht so richtig klar. Auf die Frage des Reporters, ob das jetzt ein Grund für sie sei wegzuziehen, sagt sie: “Nein.” Dann ist die Anwohnerin, die aus Angst anonym bleiben möchte, auch schon wieder weg, und Michel Milewski erzählt noch schnell, wo und in welcher Straße die Frau arbeitet.
Wirklich Neues weiß der “Bild”-Reporter auch nicht zu berichten. Außer Schreie, die er während der Schalte hört. Aber warum es die gab, wisse er nun auch nicht.
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Im Studio steht jetzt Karl von Guttenberg, der bei “Bild” der Waffenkenner sei. Auf die Frage, was das denn für eine Waffe sei, mit der der Attentäter in einem Video zu sehen ist, sagt der Kenner: “Im Moment noch etwas schwer zu sagen.” Und zum Täter: Das könnte vielleicht ein Sammler sein, der die Waffe zu Hause hatte; vielleicht hat er sie auch selbst gebaut. Das sei jetzt noch völlig unklar.
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“Bild”-Chefreporter Frank Schneider spekuliert auch weiter: Es könnte sein, dass einer der Täter sich noch im Nahbereich aufhalte, sich vielleicht in einem Haus verschanzt habe. Vielleicht habe er sogar Geiseln genommen in einer der Wohnungen. Ja, vielleicht.
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Michel Milewski ist zwar wieder mit einer Schalte dran, aber richtige Neuigkeiten hat er immer noch nicht: Viel könne er leider gar nicht sagen. Es habe sich nicht viel geändert. Die größte Neuigkeit sei, dass ein zweiter Polizeihubschrauber im Einsatz ist.
Aber er nennt mal wieder einen Namen einer Straße, in der das SEK angeblich gerade alle Häuser durchsucht. Das passt auch gut zu einer Meldung im Liveticker bei Bild.de:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Währenddessen bittet die Polizei Sachsen bei Twitter darum, “bitte keine Fotos und Videos von Einsatzkräften, deren Ausrüstung oder Standorten” zu verbreiten.
Plötzlich sagt ein Beamter zu Milewski: “Das ist hier ein Gefahrenbereich. Wenn Sie das geil macht hier …” Aber der “Bild”-Reporter sagt, dass er von der Presse sei, und muss während der Schalte seinen Presseausweis vorzeigen.
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Waffenexperte von Guttenberg ist weiterhin im Studio und sagt, er möchte jetzt nicht weiter spekulieren, aber es deute — und dann spekuliert er ein bisschen zur Munition und zur “Selbstladerszene”. Und er hat auch eine Theorie: Es könnte sich doch um einen “aus einem Hobby heraus entstandenen Anschlag” handeln.
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Die beste Nachricht verkündete Moderator Moritz Wedel um 15:26 Uhr. “Das soll’s gewesen sein mit unserer BILD-live-Sondersendung”.
Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.
Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Die Redaktion schreibt dazu:
Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.
Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.
Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.
Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:
Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.
Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.
Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:
BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.
Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:
Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.
Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:
Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.
Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:
Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!
Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.
Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.
Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat heute der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine sechsjährige Stieftochter getötet haben soll. Dem Angeklagten wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der Pflichtverteidiger des Mannes sagt, dass sein Mandant die Tat bestreite.
Auch Bild.de berichtet über den ersten Prozesstag und erfindet dabei gleich mal den Rechtsstaat neu:
Was ist geschehen?
Als die Rettungssanitäter am Abend des 12. Januar eintreffen, liegt Leonie (6) tot in der Wohnung der Familie. Später wird klar: Das Kind starb an schweren Kopfverletzungen. Ihr Stiefvater David H. behauptet es handle sich um einen tragischen Unfall. Das muss er Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen.
So grausam die Taten sein mögen, die David H. vorgeworfen werden, gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Nicht er muss “Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen”, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe; die Staatsanwaltschaft muss David H. den Mord nachweisen.
Die Richter aus der Bild.de-Redaktion haben ihr Urteil übrigens schon längst auf der Startseite gesprochen:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Mit Dank an Harald und @unalternativ für die Hinweise!
Nachtrag, 25. September: Mehrere Leserinnen und Leser haben uns darauf hingewiesen, dass der Mittelfinger, den der Angeklagte laut Bild.de dem Vater gezeigt haben soll, ja auch dem Fotografen gegolten haben könnte, dessen Foto die Redaktion verwendet. Und tatsächlich gibt es solche fragwürdigen Interpretationen, bei denen die “Bild”-Medien einen ausgestreckten Mittelfinger etwa als Verhöhnung des Gerichts auslegen, obwohl er vermutlich dem eigenen Fotografen galt.
In diesem Fall dürfte die “Bild”-Darstellung hingegen stimmen. Jedenfalls zeigt ein Video vom Prozessauftakt, das UM.tv bei Facebook gepostet hat, dass der Angeklagte den Mittelfinger zumindest in jene Richtung streckt, in der der Vater des verstorbenen Mädchens sitzt.
Die “Bild”-Redaktion will und muss ihren “Bild plus”-Abonnenten natürlich etwas bieten. Und man findet ihn bei Bild.de ja tatsächlich, den ganz besonderen Service für zahlende Kunden. Wenn man beispielsweise ein gewaltbereiter Noch-Ehemann ist, der plant, seine Noch-Ehefrau umzubringen, sie dafür aber noch aufspüren muss, dann hat Bild.de derzeit was für einen:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Und wer jetzt denkt: Ja, gut, dieses “So” ist doch bestimmt so zu sehen, wie ein “So” bei klickgetriebenen Portalen meistens zu sehen ist — als Versprechen, das nach dem Klick nicht eingelöst wird —, dem sei gesagt: Nein, die Bild.de-Redaktion erklärt im Artikel tatsächlich recht detailliert, wie der Mann herausfinden konnte, wo sich seine Frau vor ihm versteckte. Im Teaser, der hinter die Bezahlschranke locken soll, schreibt sie:
Nach einem Fall von häuslicher Gewalt hatte sich die junge Mutter († 32), die mit einem neuen Partner ein Baby (zwei Monate) hatte, vor ihrem Ehemann im Frauenhaus Iserlohn versteckt. Einige Monate lebte sie dort in Frieden, doch dann fand der Kosovo-Albaner seine Ex-Frau, erstach sie und den neuen Lebenspartner bestialisch. Wie der Täter herausfand, wo die Frau untergetaucht war und wo er sie tödlich attackierte, lesen Sie mit BILDplus.
Nach den rassistisch motivierten Schüssen auf einen Eritreer im hessischen Wächtersbach, bei denen das Opfer lebensgefährlich verletzt wurde, haben “Bild”-Reporter die Stammkneipe des Täters im Nachbarort besucht, mit dem Wirt gesprochen und gleich mehrere Artikel veröffentlicht:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
In dieser Kneipe soll Täter Roland K. mehrmals angekündigt haben, jemanden umbringen zu wollen, auch am Tattag, bevor er aus dem “Martinseck” loszog und auf den Eritreer schoss. Bei der Polizei meldete das niemand, auch nicht der Wirt, dem die “Bild”-Medien nun eine Menge Platz geben, sich zu rechtfertigen. Immerhin “kursieren Gerüchte”, er “würde die Tat dulden.”
Und so kann der Wirt erzählen, was für ein bunter Haufen das doch in seiner Kneipe so sei:
30 Prozent von Dirks Gästen sind Ausländer: “Ob meine Gäste schwarz oder grün sind, blonde Haare oder braune Locken haben, ist mir egal. Hauptsache, sie zahlen und pöbeln nicht.”
Und die Gäste, die zum türkischen Vorbesitzer gegangen sind, kämen ja auch weiter zu ihm:
Vor vier Jahren hat Dirk “Zum Martinseck” übernommen, von einem Türken: “30 Jahre war die Kneipe in türkischer Hand. Die Gäste von damals kommen heute noch.” Morgens kommen Rentner, Urlauber. Ab halb fünf Lkw-Fahrer, Bauarbeiter nach der Schicht. Krach gab’s noch nie: “Meinungsverschiedenheiten ja. Ich lasse jedem seine Meinung. Wenn es extrem wird, wird er rausgeschmissen.”
Das, was Roland K. gemacht hat, finde der Wirt auch “nicht gut”:
Er sagte zu BILD: “Ganz deutlich, ich bin kein Nazi. Ich verabscheue die Tat aufs Schärfste. Er hat einen unschuldigen Menschen fast umgebracht, das kann man nicht gut finden. Das ist das Allerletzte.”
Und “Nazi-Sprüche”? Nee, die hätte er nicht geduldet:
Wenn Roland K. hier war, war er eher ruhig: “Wir haben eigentlich nur über Essen geredet. Er war ja Metzger, hat das gelernt, ich hab auch ‘ne Metzgerlehre gemacht, das war unsere Basis. Roland fiel nie durch Nazi-Sprüche oder sowas auf, das hätte ich nicht geduldet.”
Mit dem Willen zu fünf Minuten Recherche hätten die “Bild”-Leute mal auf die öffentliche Facebook-Seite des Wirtes gucken können. Und dort hätten sie nach etwas scrollen — denn zugegeben: die Posts liegen schon einige Jahre zurück — entdecken können, dass der Wirt “Nazi-Sprüche” selbst verbreitet hat. Etwa diesen hier von der Neonazi-Partei NPD:
Er macht auch ganz gern mal Stimmung gegen “die Fremden”:
Reichsbürgerhaft sei “für die BRD kein Platz mehr”:
Zudem würden “immer mehr Ausländer hier angesiedelt”:
Außerdem: “DEUTSCH SEIN IST KEIN VERBRECHEN!”:
Und Angela Merkel und Joachim Gauck könnte man auch mal ganz gut aus dem Flugzeug “hinunterwefen”, dann “freut sich ganz Deutschland”:
Natürlich können Menschen ihre Ansichten nach Jahren geändert haben (sollte das so sein, könnten sie allerdings auch alte NPD-Reichsbürger-die-Fremden-kriegen-alles-und-wir-nix-Posts von ihrer Facebook-Seite löschen). Es wäre jedenfalls etwas gewesen, mit dem die “Bild”-Reporter den Wirt hätten konfrontieren können, anstatt ihn unwidersprochen von seiner angeblichen Multikulti-Kneipe erzählen zu lassen. Hätte man mal vorher recherchiert.
Nachdem BILD über eine mutmaßliche Vergewaltigung auf Mallorca berichtete, erhielt ich eine Vielzahl von Briefen, in denen sich Leser hasserfüllt darüber beschwerten, dass die Verdächtigen als “Deutsche” bezeichnet wurden — obwohl Namen und Aussehen auf einen Migrationshintergrund hindeuteten.
Meine Antwort: “Die Redaktion kann den Verdächtigen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen.” Es ist nicht ihr Auftrag, die Herkunft von Menschen, über die sie berichtet, über möglichst viele Generationen zurückzuverfolgen. Wer einen deutschen Pass hat, ist ein Deutscher — auch wenn das nicht allen passt.
Für “Bild” zählt also nicht die Herkunft eines Menschen, sondern einzig und allein sein Pass?
Bullshit.
Erst vor gut einer Woche berichtete Bild.de über die mutmaßliche Vergewaltigung eines Mädchens in Herne:
Zu den Tatverdächtigen schrieb die Redaktion:
Die Tatverdächtigen sind libanesischer Herkunft, haben aber auch einen deutschen Pass.
Wenn nur der Pass zählt, warum dann erwähnen, dass sie “libanesischer Herkunft” sind? Und was heißt das überhaupt? Wie viele Generationen hat “Bild” diesmal zurückverfolgt?
Oder hier:
H. , ein Deutscher mit kasachischer Herkunft, hatte in der Nacht zum Samstag seine Ex verfolgt, (…)
Oder hier:
Die Hauptbeschuldigten — ein Mann (51) aus Simbabwe und eine Deutsche (62) russischer Herkunft — wurden festgenommen.
Oder hier:
Bei dem Getöteten handelt es sich laut Polizei um einen 16-jährigen Intensivtäter. Der Deutsche albanischer Herkunft ist einschlägig bekannt.
Oder hier:
Der Deutsche ist jetzt der Spieler mit den meisten Turnierpartien (202) und — allein mit Preisgeld-Einnahmen von mehr als 3,5 Millionen Dollar — der finanziell erfolgreichste E-Sportler überhaupt.
Ach, nee. Wenn es um etwas Positives geht, erwähnt “Bild” die Herkunft eines Menschen (in diesem Fall: Iran) in der Regel nicht. Dann zählt nur der Pass, dann sind sie einfach bloß: Deutsche. Dann sind sie welche von “uns”. Nur wenn sie vergewaltigen, rauben und morden, sind sie: Ausländer, die zufällig einen deutschen Pass haben.
Aber nochmal zurück zu Ernst Elitz, der ja darüber jammert, dass der “Bild”-Zeitung Hass entgegenschlage. Was Elitz natürlich nicht erwähnt und vermutlich nicht mal bemerkt: Tatsächlich hat sich die Redaktion das selbst eingebrockt. Denn der Grund für die ganze Aufregung ist ja, dass die Verdächtigen zwar Deutsche sind, nach der Meinung einiger Leserinnen und Leser aber nicht deutsch aussehen — wie zum Beispiel die Kommentare auf der “Bild”-Facebookseite zeigen:
(Augenbalken von “Bild”, alle anderen Unkenntlichmachungen von uns.)
Auch rechte Krawallschreiber wie “Tichys Einblick”, die Zweifel an der Deutschheit der Verdächtigen hegten, begründeten dies mit Fotos, die sie bei “Bild” gesehen hatten, auf denen sie “Südländer” zu erkennen glaubten.
Das konnten sie allerdings nur, weil “Bild” den Männern lediglich einen Augenbalken verpasst hatte, den Rest aber erkennbar ließ. Hätte die Redaktion die Verdächtigen — wie es auch die deutscheRechtsprechung verlangt — komplett unkenntlich gemacht, wäre es womöglich gar nicht zu all dem Hass gekommen.
Aber eine Komplettverpixelung bekommen bei “Bild” ja traditionell nur Verdächtige, die nicht “südländisch” aussehen. Was wiederum die Frage aufwirft, ob “Bild” den Hass nicht sogar absichtlich geschürt hat. Der Frage sollte man mal nachgehen. Ernst Elitz, übernehmen Sie!
Wobei … lassen Sie’s. Die Antwort können wir uns eh schon denken.
Erst klaut der Mann reichlich Tulpen aus einem öffentlichen Beet, dann prügelt er auf einen Passanten ein, der ihn dabei filmt, und dann, bei der Gerichtsverhandlung, laut “Bild” und Bild.de auch noch das:
(Unkenntlichmachungen durch uns.)
Gestern zeigte der polnische Räuber, was er von dem Prozess gegen ihn hält — zeigte im Gerichtssaal den Stinkefinger.
Wir haben allerdings starke Zweifel, dass der “Tulpendieb” mit dem Mittelfinger tatsächlich das Gericht verhöhnen wollte: Erstens muss das Foto vor der Gerichtsverhandlung entstanden sein, denn während eines Prozesses darf nicht fotografiert werden. Und zweitens saß in der Richtung, in die der Mann seinen Mittelfinger streckte, nicht der Richter. Der befand sich aus Sicht des Angeklagten auf der linken Seite, wie man in einem Bericht des MDR sehen kann. Den Mittelfinger hielt er aber nacht rechts. Und da stand wer? Genau: der “Bild”-Fotograf.
Nach einem schweren Busunfall auf Madeira im April dieses Jahres, bei dem 29 Menschen starben, zeigte Bild.de viele Fotos, auf denen die Opfer des Unglücks zu sehen waren. Über diese Veröffentlichung beschwerten sich mehrere Personen beim Deutschen Presserat.
Zum Prozedere gehört es dann, dass auch die Redaktion, gegen die sich eine Beschwerde richtet, Stellung nehmen kann. Das hat in diesem Fall Julian Reichelt übernommen. Und der “Bild”-Chef entgegnete den Vorwürfen mit einer sehr eigenen Version der Vorgänge. Im Bericht des Presserats steht:
Der Vorsitzende der Chefredaktionen trägt vor, die Beschwerde sei erkennbar unbegründet, weshalb er sich kurzfassen wolle: An dem tragischen Busunglück in Madeira, von dem auch viele deutsche Urlauber betroffen waren, habe ein besonders großes öffentliches Informationsinteresse bestanden. Diesem Interesse habe man entsprochen, nicht mehr und nicht weniger — wie alle anderen Medien auch. Und unter Einhaltung sämtlicher presseethischer Grundsätze über ein Aufsehen erregendes zeitgeschichtliches Ereignis berichtet. Anders als die Beschwerdeführer behaupten, habe man insbesondere keine Fotos der getöteten oder lebensgefährlich verletzten Opfer gezeigt. Man habe aber — natürlich, weil man als Presse dazu verpflichtet sei — die Fotos der Unfallstelle gezeigt, an der eine Vielzahl von Helfern darum bemüht war, den Opfern zu helfen. Teilweise — mit “viel gutem Willem” — identifizierbar seien lediglich einige wenige leicht verletzte Opfer des Busunglücks. Dies jedoch sei im Rahmen des unstreitig gegebenen öffentlichen Interesses i.S.v. Ziffer 8 Pressekodex im Hinblick auf eine vollständige und umfassende Berichterstattung unvermeidbar und verletze weder Recht noch Presseethik.
Kurzum: Ihre Bild- und Textberichterstattung über den tragischen Unglücksfall auf Madeira sei absolut medienubiquitär und in keiner Weise zu beanstanden. Die Beschwerden seien allesamt zurückzuweisen.
Erstmal zur Frage der Identifizierbarkeit der von Bild.de gezeigten Personen. Zu dem Thema schreibt der Medienrechtler Udo Branahl in seinem Lehrbuch:
An die Erkennbarkeit des Betroffenen stellt die Rechtssprechung (…) nicht sehr hohe Anforderungen. Sie verlangt nicht etwa, dass ein erheblicher Teil des Publikums die gemeinte Person erkennen kann, sondern lässt es ausreichen, dass sie von Kollegen, Freunden, Bekannten oder Verwandten erkannt werden kann.
Wenn Reichelts Redaktion Aufnahmen veröffentlicht, die Personen in einer Totalen unverpixelt zeigen, ist also nicht “viel guter Wille” notwendig, um von einer identifizierenden Berichterstattung zu sprechen. Das dürfte auch für das Foto gelten, auf dem ein Verletzter deutlich größer, aber verpixelt zu sehen ist, da dieser für “Kollegen, Freunde, Bekannte oder Verwandte” etwa anhand seiner Kleidung immer noch zu erkennen sein dürfte.
Reichelts Argument, dass man insbesondere keine Fotos der getöteten oder lebensgefährlich verletzten Opfer gezeigt habe, ist schlicht falsch. Entweder weiß er nicht, was seine Redaktion so alles veröffentlicht hat, oder er lügt. Bild.de zeigte noch am Tag des Unfalls ein Foto, auf dem Leichen vor dem verunglückten Bus unvepixelt zu sehen waren:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag stammen von uns.)
Und als Bild.de die Aufnahme bereits nach und nach verpixelt hatte, druckte die “Bild”-Zeitung ein ähnliches Foto noch einmal komplett ohne Unkenntlichmachung:
Der Presserat sah es dann auch anders als Julian Reichelt und sprach eine Missbilligung aus:
Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung unter der Überschrift “Reisebus mit 55 Menschen auf Madeira verunglückt” einen Verstoß gegen den in Ziffer 8 des Pressekodex festgeschriebenen Schutz der Persönlichkeit und die in Ziffer 11 des Pressekodex festgehaltene Sensationsberichterstattung.
Das Gremium sieht in der Veröffentlichung von Fotos, die Opfer des Unglücks unverfremdet und identifizierbar zeigen, einen Verstoß gegen deren Persönlichkeitsschutz gemäß Richtlinie 8.2 des Pressekodex. Der Umstand, dass jemand Opfer eines Busunglücks wird, macht denjenigen grundsätzlich nicht zu einem legitimen Objekt des öffentlichen Interesses. Das Wissen um die Identität der Betroffenen trägt vorliegend in keiner Weise zum besseren Verständnis vom Unfallhergang bei. Bloße Neugier der Leser rechtfertigt hingegen keine identifizierende Berichterstattung. Daher überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Die Veröffentlichung von unverfremdeten Fotos der Opfer im Moment ihres Leids lässt diese in der Öffentlichkeit erneut zu Opfern werden und verstößt insofern auch gegen Richtlinie 11.3 des Pressekodex.
Nachtrag, 4. Juli: Zu dieser Aussage des pflichtbewussten Julian Reichelt: “Man habe aber — natürlich, weil man als Presse dazu verpflichtet sei — die Fotos der Unfallstelle gezeigt, an der eine Vielzahl von Helfern darum bemüht war, den Opfern zu helfen.” schickte uns ein Leser die Frage, wo und in welcher Form die Presse “dazu verpflichtet sei”, Fotos einer Unfallstelle zu zeigen. Darauf wissen wir leider auch keine Antwort. Von so einer Pflicht haben wir jedenfalls noch nie gehört. Und, das nur nebenbei: Es gab auch Fotos von der Unfallstelle, die etwas später aufgenommen wurden und bei denen die Leichen von den Helfern bereits abgedeckt waren.