Suchergebnisse für ‘unkenntlich’

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Heute anonym XI

Gestern berichtete die Aachener Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung über einen jüngst verurteilten Sexualstraftäter in Düren. Im Vergleich zur Berichterstattung etwa der “Aachener Nachrichten” und der “Aachener Zeitung” finden sich darin jedoch mehrere Ungereimtheiten: So behauptete “Bild” beispielsweise pauschal, der Mann habe “fünf Jungen (…) in über 14 Fällen sexuell missbraucht” und sei “wegen schweren sexuellen Missbrauchs an fünf Kindern” verurteilt worden — wohingegen die Lokalzeitungen (übrigens vor knapp einer Woche!) berichtet hatten, er sei zwar “für insgesamt 14 Taten” bzw. “14 Taten von sexuellem Missbrauch und sexueller Nötigung” verurteilt worden, allerdings habe es sich nur “in einem Fall um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt”.*

“Bild” zeigt zudem ein Flugblatt (“Warnung vor diesem Mann!!!! Er hat meine 6-jährige Tochter sexuell missbraucht!!!!”, siehe Ausriss), das eine Mutter der missbrauchten Kinder vor dem Prozess in der Nachbarschaft verteilt hatte. Und man mag darüber streiten, wie sachdienlich es ist, dieses Flugblatt abzubilden, obwohl ausgerechnet der auf dem Flugblatt geäußerte Vorwurf “vor Gericht nicht zweifelsfrei zu beweisen” gewesen sei, wie die “Bild”-Zeitung schreibt, die den Artikel trotzdem mit den Worten beginnt: “Er soll eine Sechsjährige missbraucht (…) haben.”

Unstrittig aber ist, dass sich die Kollegen der Aachener “Bild”-Redaktion offenbar alle Mühe gegeben haben, den Verurteilten unkenntlich zu machen: Im Text ist sein Name durchgängig abgekürzt, und das Foto des Mannes (immerhin) mit einem schwarzen Balken versehen.

Genutzt allerdings hat die ganze Mühe nichts: Denn zwar hat “Bild” auch das Foto auf dem abgebildeten Flugblatt unkenntlich gemacht, nicht aber (siehe Ausriss) den vollen Namen und die komplette Adresse des Verurteilten, die von der Mutter ebenfalls auf ihrem Flugblatt notiert worden waren…

Mit Dank an Martin M. für den Hinweis, den selbstlosen “Bild”-Zeitungskauf und den Scan!

*) Übrigens lagen die Lokalzeitungen offenbar zumindest näher an der Wahrheit als “Bild”. Wie uns das Landgericht Aachen auf Anfrage mitteilt, wurde der Mann für insgesamt 14 Fälle von sexuellem Missbrauch, versuchtem sexuellen Missbrauch und sexueller Nötigung verurteilt, darunter zwei Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch.

Kurz korrigiert (306)

Sagen wir’s so: Wenn wir ausschließen, dass man bei “Bild” eingesandte Leser-Fotos vor der Veröffentlichung nicht überprüft (oder anschaut) und “BILD-Leser-Reporter” Joachim Nolte in Stralsund tatsächlich einen “unter Trümmern begrabenen Golf” entdeckte, dann hat man sich bei “Bild” offenbar entschieden, stattdessen lieber einen unter Trümmern begrabenen Polo* zu zeigen. Wenn nicht, hätten wir einen praktischen Tipp: Im Zweifelsfall tun’s auch Wörter wie “VW”, “Auto” oder “Ding”.

*) Das Nummerschild haben wir übrigens schnell mal unkenntlich gemacht.

Mit Dank an Tobi, Alex, Boris M. und Julian.

Nachtrag, 20 Uhr: Inzwischen hat Bild.de den “Bild”-Fehler hier korrigiert, hier hingegen nicht.

Heute anonym X

Am Donnerstag veröffentlichte die Zentralstelle Kinderpornografie des Bundeskriminalamtes Fotos von einem jungen Mädchen, das vermutlich Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurde. Die Polizei hoffte, dass jemand das Kind erkennt. Die Sendung “Aktenzeichen XY” zeigte das Foto. “Bild” auch.

Tatsächlich hatte die Fahnung Erfolg, das Mädchen konnte aufgrund von Hinweisen identifiziert werden. “Bild” berichtet heute darüber, zeigt ein verpixeltes Foto des Mädchens und erklärt dies so:

BILD hat das Gesicht des Kindes auf Wunsch der Polizei unkenntlich gemacht.

Feine Sache. Wörtlich las sich der “Wunsch der Polizei” allerdings so:

Da mit der Identifizierung des Opfers der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien ersucht, bislang veröffentlichte Bilder nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Und einmal dürfen Sie raten, ob die “Bild”-Zeitung auch das unverpixelte Foto des Mädchens aus ihrem Internetportal entfernt hat.

Danke an Nils K., Gerald H., Mareike, Mike D. und Ulrich B.

Nachtrag, 14. Januar. Jetzt lautet die Antwort Ja.

Allgemein  

“Bild” klaut Bild

Wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert, versucht “Bild” für gewöhnlich irgendwie an Fotos von Beteiligten zu gelangen. Dabei ist “Bild” offenbar jedes Mittel recht.

Am 2. Januar passierte etwas Schlimmes im Landkreis Böblingen. Ein Mann erschlug seine Mutter. Darüber berichtete “Bild” am 3. Januar. “Bild” war auch an ein Foto des Mannes, der als Künstler arbeitet, gelangt und druckte es in der Stuttgarter Ausgabe sehr groß und in der bundesweiten Ausgabe etwas kleiner ab. Am 4. Januar fand sich das gleiche Foto noch einmal groß zumindest in der Stuttgarter Ausgabe.

“Bild” hat das Foto wahrscheinlich aus dem Internet und hätte es nicht abdrucken dürfen. Es wurde nämlich von einem freien Fotografen für die Baden-Württembergische Lokalzeitung “Gäubote” anlässlich einer Ausstellungseröffnung aufgenommen. Und beim “Gäuboten” teilt man uns mit:

Weder die “Gäubote”-Redaktion, noch der Fotograf haben dafür das Einverständnis gegeben — davon abgesehen, dass es nicht einmal den Versuch der “Bild” gab, das Einverständnis überhaupt einzuholen.

Warum “Bild” nicht versucht hat, das Einverständnis einzuholen, wissen wir nicht. Daran, dass sie nicht wusste, woher das Foto stammt, kann es jedenfalls nicht gelegen haben. In der Stuttgarter “Bild”-Ausgabe vom 3. Januar gibt es nämlich einen korrekten Fotonachweis (siehe Ausriss), der allerdings in der Bundesausgabe fehlt.

Wer weiß, vielleicht ahnte man bei “Bild”, wie man beim “Gäuboten” reagieren würde. Vergangenen Montag erschien jedenfalls unter der Überschrift “Ungefragt und gegen unseren Willen” im “Gäuboten” ein Kommentar zum Thema. Darin heißt es:

Ohne unser Wissen und erst recht ohne unsere Billigung hat “Bild” in der vergangenen Woche ein “Gäubote”-Foto von dem Täter, das ihn vor einem Nackt-Gemälde zeigt und im Dezember von unserem Fotografen Gabriel Holom aufgenommen wurde, großformatig abgedruckt und auch im Internet verwendet. Der Foto-Vermerk “Gäubote/Holom” unter diesem Bild legt den Schluss nahe, Fotograf und “Gäubote” hätten dieses Bild aus freien Stücken und womöglich noch gegen Geld der “Bildzeitung” zur Verfügung gestellt. Genau das aber ist nicht Fall. Weder Fotograf noch “Gäubote”-Redaktion sind um Erlaubnis gefragt worden. Wären wir gefragt worden, so hätten wir aus Gründen unseres Selbstverständnisses nicht zugestimmt. Vielmehr hat die “Bildzeitung” — trotz des urheberrechtlichen Schutzes – dieses Bild eigenmächtig aus dem “Gäubote”-Internetarchiv beschafft. Ein klassischer Raubdruck. Komplize einer solch’ billigen Darstellung wollen wir nicht sein. Gegen Verantwortliche der “Bildzeitung” sind deshalb rechtliche Schritte eingeleitet worden.

Außerdem will der Fotograf seine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen, wie man uns beim “Gäuboten” sagt. Und der “Gäubote” hat beim Presserat eine Beschwerde gegen “Bild” eingereicht, in der es u.a. heißt:

“Mit dem Foto-Vermerk in der Bildzeitung ‘Gäubote/Holom’ wird außerdem indirekt eine Unterstützung und Billigung der vorliegenden Bild-Veröffentlichung durch uns suggeriert, die den ‘Gäubote’ als seriöse lokale Tageszeitung in ihrem Ruf schädigt. Wir selbst haben aus ethischen Gründen auf die Veröffentlichung des Fotos (Aktbild mit [dem Künstler]) verzichtet, da uns diese Darstellung im Kontext der Bluttat als unangemessen und billige Effekthascherei erschienen ist.”

  

Ein Geschenk für “Bild”

Es ist guter Brauch, in der Weihnachtszeit auch die Bedürftigen nicht zu vergessen. Menschen zu unterstützen, denen oft das Nötigste fehlt. Deshalb wollen wir “Bild” heute etwas schenken.

Es gibt dafür auch einen aktuellen Anlass: Am vergangenen Samstag berichtete “Bild” zum wiederholten Mal über einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft offenbar “einen besonders schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz” vorwirft, durch den möglicherweise sechs Menschen zu Tode kamen.

“Bild” illustrierte den Bericht mit zwei Fotos des Angeklagten:

  • Eines zeigt ihn im Gerichtssaal — und “Bild” hat sein Gesicht durch Verpixelung anonymisiert.
  • Ein zweites, direkt daneben, zeigt ihn mit zwei “schönen Frauen”, deren Gesichter “Bild” verpixelt hat. Das Gesicht des Beschuldigten hingegen ist auf diesem Foto von “Bild” in keiner Weise anonymisiert worden.

Schlimm.

Eigentlich kann es dafür nur eine Erklärung geben: Trotz einer ohnehin strengen Spar- und Rationierungspolitik

…gehen “Bild” zum Jahresende die Verpixelungen aus!!

Und weil wir beim Aufräumen des BILDblog-Büros entdeckten, dass wir noch ein paar Unkenntlichmachungen übrig haben, woll’n wir mal nicht so sein — und verschenken sie an “Bild”!

Einfach ausschneiden und aufkleben!
(Passend für jede Gelegenheit.)

“taz” verhöhnt deutsche Chefredakteure

Woher kommt bloß dieser Haß?

Die “taz” verhöhnt Deutschlands bekannteste Journalisten, druckt eine intime Fotomontage von Helmut Markwort und Kai Diekmann. Angeblich aufgenommen von “taz-Leserreportern”!

Es sind Fotomontagen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Paar Markwort/Diekmann “beim Nackt-Boulen am Strand”.

Dazu brachte die “taz” heute auf Seite 1 prominent in der Mitte die hämische Schlagzeile “Mehr als nur Kollegen?”. Das deutsche Wort “Kollege” bedeutet laut Duden “jmd., der mit anderen zusammen im gleichen Beruf tätig ist”.

Diekmann wird in der Überschrift als “BILD-hübsch” bezeichnet. Er assistiere Markwort mit einer TitelGeschichte, lasse sogar Gaga-Kolumnist Franz Josef Wagner von der Leine.

Der Artikel beginnt mit dem spöttischen Satz: “Wie ‘Focus’ und ‘Bild’ mit nichtpublizierten FKK-Fotos von EU-Kommissar Günter Verheugen Politik zu machen versuchen”. Darüber die zweideutige Überschrift “Nackten, Nackten, Nackten”. Das heißt eigentlich soviel wie “unbekleidet” — könnte aber auf den “Focus”-Werbespruch anspielen: “Fakten, Fakten, Fakten”.

Und wenn Ihnen dieser kursiv gesetzte Text jetzt irgendwie bekannt vorkommt: Keine Sorge, uns auch!

Allgemein  

“Bild” gerügt, gerügt, gerügt und gerügt

Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik

So sah die “Bild”-Zeitung am 30. Mai dieses Jahres aus. Verpixelt war im Original nur das Gesicht der Lehrerin — nicht das des zwölfjährigen Schülers. Auf Seite 3 der Ausgabe Berlin-Brandenburg berichtete “Bild” auf fast einer ganzen Seite und zeigte den 12-jährigen Jungen erneut ohne irgendeine Unkenntlichmachung auf einem rund 20 Zentimeter hohen Foto. Auch am folgenden Tag zeigte “Bild” ein weiteres großes Foto des Jungen.

Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt. Es habe “kein öffentliches Interesse” gegeben, “das die Identifizierbarkeit der Personen gerechtfertigt hätte”. “Bild” verstieß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex, wonach die Presse “das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen” achten soll. In Richtlinie 8.1 heißt es:

Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über (…) Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) sind in der Regel nicht gerechtfertigt.

Der Presserat verurteilte auch diesen “Bild”-Artikel vom 17. Mai 2006 über eine Familientragödie in Erftstadt:

Landarzt erschießt seine Familie

“Bild” zeigte große Fotos von dem Vater sowie seiner Frau und ihrem gemeinsamen zehnjährigen Sohn, die er erschossen haben soll — nach dem Urteil des Presserates zu unrecht. “Bild” hatte nur das Gesicht des überlebenden jüngeren Sohnes verpixelt.

Gerügt wurde die “Bild”-Zeitung außerdem dafür, dass sie das Foto einer Frau veröffentlichte, die verdächtigt wurde, ihr neugeborenes Kind erstickt zu haben.

Schließlich berichtete “Bild” im Sommer detailliert über den Selbstmord einer Mutter, die zuvor offenbar ihr Kind getötet hatte. Die Richtlinie 8.5 des Pressekodex lautet:

Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände.

Diese Regel hat einen sehr konkreten Hintergrund: Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass ausführliche Berichte in den Medien über Selbstmorde dazu führen, dass mehr Menschen Selbstmord begehen.

“Bild” berichtet dennoch immer wieder detailliert, identifizierbar und unter Schilderung der konkreten Begleitumstände über Selbstmorde, wird dafür immer wieder gerügt und ist von diesen Rügen offenbar nachhaltig unbeeindruckt.

Im konkreten Fall zeigte “Bild” nicht nur ein großes, unverpixeltes Foto der Mutter, die sich das Leben nahm, und des Hauses, von dem sie in den Tod sprang, inklusive eines kleinen roten Pfeils, der ihren Sturz symbolisierte. “Bild”-Autor Moritz Stranghöner spekulierte auch ausführlich für das Motiv ihres Suizids, schilderte die Lebensumstände der Frau und erzählte minutiös den Ablauf des Dramas nach.

Der Presserat sprach eine öffentliche Rüge aus.

Bei Bild.de ist der gerügte Artikel unverändert online. Bereits in einem früheren Fall hat die “Bild”-Zeitung uns gegenüber deutlich gemacht, dass eine Rüge für sie kein zwingender Grund ist, einen Artikel aus dem Angebot von Bild.de zu entfernen oder zu ändern.

PS: In den ersten drei Fällen muss “Bild” die Rügen nicht veröffentlichen. Dies sei “im Sinne der Betroffenen”, erklärte der Presserat. “Nicht-öffentliche Rügen” werden angeblich ausgesprochen, um die Opfer zu schützen. Inwieweit es ihr Leben erschütterte, wenn die “Bild”-Zeitung in, sagen wir: ein oder zwei Jahren einen einzigen kryptischen Satz über die Rüge auf einer hinteren Seite versteckt, weiß wohl nur der Presserat.

Blog-, Presse- und Leserstimmen (2)

…zur BILDblog-Aktion “BILD-Chef-Reporter”:

“Dieckmann sollte daher lieber in Zukunft aufpassen, wenn seine Blase drückt, keine Toilette in der Nähe ist und er den Ernst-August machen muss. Sonst macht es plötzlich Klick. Und wir erfahren dann womöglich die volle Wahrheit.”
Telepolis

“Kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich BILDblog um der lieben PR willen genau auf das Niveau herabbegibt, das es sonst so leidenschaftlich anprangert.”
marco kitzmann

“…es ist fraglich, ob sich das BILDkritische Weblog … mit der Aktion einen Gefallen tut.”
Blogpiloten.de

“Eine klasse Aktion.”
RT Zapper

“Der oberste Herr der ‘Bild-Leser-Reporter’ wird … so beliebt wie nie zuvor. Zumindest als Fotomotiv.”
Augs.Blog

“[BILDblog] dreht damit den Spieß ‘BILD-Leser-Reporter’ exzellent um! Chapeau!”
Basic Thinking

“Hier überhöht sich moralisch mal wieder eine Internetseite, weil sie meint zur Guten Seite zu gehören.”
Nuke News

“Da kann ich mitmachen, ohne mich wirklich anzustrengen; so oft steht der nicht bei uns beim Bäcker.”
Tageslicht

“Es ist … schlichtweg pervers, wenn die Kritiker in BILD-Manier handeln und die eigene Glaubwürdigkeit derart aufs Spiel setzen.”
lanu

“… ein absolutes Armutszeugnis für die Grimme-Preisträger und eine dunkle Stunde für die Bloggerei.”
BooCompany

“ich bitte um veröffentlichung der bilder ohne jegliche unkenntlichmachung, aber unbedingt mit menschenverachtenden bildunterschriften und superdummen kesslertextchen.”
Bittersweetchoc

“Herrlich! Bitte lasst diese Kampagne erfolgreich werden.”
d-blog

“[Herr Diekmann] freut sich bestimmt auch, wenn man so sieht was er in der Freizeit privat macht. Er freut sich ja auch, wenn die Leser zeigen, was der Herr Jauch so macht oder die Frau Merkel oder sonstwer.”
Kiri’s Blog

“Interessant könnte es werden, sollte Diekmann zur Wahrung der eigenen Persönlichkeitsrechte vor Gericht ziehen: er würde argumentativ den übelriechenden Sumpf seines ‘journalistischen’ Treibens selbst trockenlegen müssen.”
basquiat

“Also Leute, manchmal muss man über seinen Schatten springen und indiskret sein. Wenn Ihr ihn sehen solltet, auf den Auslöser drücken!”
Hannaxels Blog

“Da wird der Jäger zum Gejagten – ob ihm das wohl Spass macht?”
Gossip Blog

“… scheint mir das jetzt gestartete ‘Experiment’ keinen Deut besser zu sein als die unsägliche Aktion des Springer-Blatts.”
hinrinde.de

“Das BILDblog ist auf dem Niveau der BILD angekommen — herzlichen Glückwunsch.”
f!xmbr

“Das unterstütz ich!”
Christians Ecke

Schleichwerbung für BILDblog

Unser Leser Dominik J. hatte angesichts der aktuellen Leser-Reporter-Schwemme und gewisser Defizite der “Bild”-Redaktion bei der Anonymisierung von Personen eine praktische Idee:

Der BILDblog-Balken — die Unkenntlichmachung für unterwegs. Schützt zuverlässig vor versehentlicher Identifizierung durch übereifrige “Bild”-(Leser-)Reporter.

(Nein, nicht im BILDblog-Shop erhältlich.)

Nachtrag, 1.10.2006: Mit Dank an Alexander S. gibt es den “BILDblog-Balken” jetzt immerhin zum Ausdrucken und Selberbasteln.

Wie “Bild” die Interessen der Opfer wahrt

Am 29. Dezember 2004 machte die “Bild”-Zeitung groß auf mit den verwundeten Gesichtern der zehnjährigen Sophia und des neunjährigen Kevin, deren Eltern nach dem Tsunami in Thailand verschollen waren. “Bild” fragte:

Mama, Papa, wo seid ihr?

Im Inneren zeigte “Bild” weitere Kindergesichter, fotografiert von Till Budde, darunter das eines 13-jährigen Mädchens, das verletzt in einem Krankenhaus schläft.

BILD war im Vachiar-Hospital von Phuket. Auf der Station der traurigen deutschen Kinder.

Unter anderem von der 13-jährigen ließ sich “Bild”-Reporter Julian Reichelt schildern, wie sie das Unglück erlebt hatte, wie sie um ihr Leben kämpfte, wie sie von ihren Eltern getrennt wurde, die seitdem vermisst wurden. Er schrieb alles ausführlich auf.

“Bild” hat mit dieser Berichterstattung damals massiv gegen den Pressekodex verstoßen. Der Presserat urteilte nach einer Beschwerde des Onkels des Mädchens:

In Richtlinie 4.2 ist festgehalten, dass bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen besondere Zurückhaltung geboten ist. Explizit genannt werden (…) u.a. Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, sowie Kinder und Jugendliche. Jedes dieser Merkmale trifft auf das betroffene 13-jährige Mädchen zu. Das Foto wurde zudem unstreitig ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gemacht. (…)

Die Zeitung untermauert die rechtmäßige Beschaffung ihrer Informationen damit, dass der Redakteur mit der 13-Jährigen und mit anderen Kindern gesprochen habe. Alle seien froh gewesen, sich in ihrer Heimatsprache mitteilen zu könne. Diese Schilderung bestärkt die Kammer in der Überzeugung, dass die Kinder und insbesondere die 13-Jährige hier durch die Extremsituation überfordert waren. Dies spricht ebenfalls dafür, dass die besondere Situation der Kinder zur Beschaffung von Informationen ausgenutzt worden ist. (…)

In beiden Veröffentlichungen werden die Persönlichkeitsrechte des 13-jährigen Mädchens verletzt. Es wird jeweils ohne jegliche Unkenntlichmachung und mit voller Nennung seines Vornamens abgebildet. Es wird — verletzt, schlafend und dadurch besonders wehrlos — für einen breiten Leserkreis erkennbar. Diese Abbildung widerspricht nicht nur dem Grundsatz von Richtlinie 8.1, wonach die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern in der Berichterstattung über Unglücksfälle in der Regel nicht gerechtfertigt ist. Auch der in Richtlinie 8.2 geforderte Schutz von Orten der privaten Niederlassung, wie z.B. Krankenhäusern, wird durch diese Veröffentlichung nicht beachtet.

Die Beschwerdekammer sprach “Bild” eine Missbilligung aus.

Das war praktisch für “Bild”, denn eine Missbilligung ist für die Zeitung folgenlos. Insbesondere werden Missbilligungen — anders als Rügen — vom Presserat nicht veröffentlicht. Sie erscheinen nur (im Fall der 13-Jährigen jetzt, also mit eineinhalbjähriger Verspätung) in dessen “Jahrbuch”, allerdings ohne Angabe der jeweiligen Zeitung. Wer nicht weiß, dass die Geschichte der “traurigen deutschen Kinder” von Phuket in “Bild” stand, kann die Missbilligung nicht der Zeitung zuordnen.

Kenner könnten es allenfalls schließen aus der unbeirrten Art, in der die Rechtsabteilung der Axel Springer AG die Berichterstattung von “Bild” gegenüber dem Presserat zu rechtfertigen suchte. Im konkreten Fall gab sie an, “Bild” habe “im allgemeinen Informationsinteresse” gehandelt und den Behörden beim Versuch der Familienzusammenführung geholfen. (Der Presserat stellte dagegen fest, dass “keines der Bilder etwa mit einem Suchaufruf oder ähnlichem verbunden wurde”.)

Das Springer-Justiziariat erklärte weiter:

Dass die Zeitung in diesem Rahmen die berechtigten Interessen der Opfer gewahrt habe, zeige sich u.a. darin, dass auf den Abdruck von Anzeigen neben den Berichten von der Flutkatastrophe verzichtet worden sei, um die menschliche Dimension dieses Ereignisses nicht durch banale Werbetexte zu relativieren.

Auf den Abdruck von Anzeigen “verzichtet”? Der Artikel mit dem Foto, um das es in der Beschwerde ging, erschien auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung. Die zweite Seite der “Bild”-Zeitung ist grundsätzlich werbefrei. Jeden Tag.

Und die Bilder der neunjährigen Sophia und des zehnjährigen Kevin standen am selben Tag auf Seite 1 in “Bild”. Unmittelbar links davon war eine Anzeige für Schmerztabletten von “Neuralgin” (“Äußerst günstig!”). Rechts unten auf derselben Seite warb die Firma Quelle für eine Espresso-Maschine im neuen Quelle-Katalog.

Unsere Übersicht über die Presserats-Rügen für “Bild” enthält jetzt auch das Jahr 2005.

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