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Presseratsrügen für “Bild” 2005

“Bild” berichtet unangemessen sensationell über Unfall
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-66/05)

Ein Arzt-Ehepaar verunglückt mit dem Auto in Spanien, der Mann wird schwer verletzt, seine Frau getötet. Die “Bild”-Zeitung zeigt Fotos der beiden, die sie aus dem Internetauftritt der gemeinsamen Praxis hat – ohne dafür eine Zustimmung eingeholt zu haben. “Bild” nennt auch Namen und Heimatort des Paares – obwohl die Familie ausdrücklich darum geben hatte, es nicht zu tun. Die Angehörigen halten die Aufmachung für reißerisch, pietätlos und schockierend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erwidert, an dem Umglück und seinen Opfern habe ein “zeitgeschichtliches Interesse” bestanden, da die Verunglückten auf dem Weg zu einer spektakulären Rallye und in ihrem Heimatort als Rennfahrer bekannt gewesen seien.

Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, hinter dem das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurücktreten müsse. Außerdem sei die Darstellung von “Bild” “unangemessen sensationell” gewesen. Einen Verstoß gegen Ziffer 4, die “unlautere Methoden” bei der Beschaffung z.B. von Fotos untersagt, sieht der Presserat allerdings nicht: Die Fotos hätten zwar nicht veröffentlicht werden dürfen. Der “Schwerpunkt der Unlauterkeit” habe aber nicht in der Beschaffung, sondern in der Verwendung der Bilder bestanden. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” schädigt Ruf eines Ehemannes
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-67/05)

Unter der Überschrift “Hartz IV macht ihr das Leben zur Hölle” berichtet “Bild” aus der Sicht der Ehefrau darüber, wie sie aus finanziellen Gründen trotz zerrütteter Ehe weiter mit ihrem Mann unter einem Dach wohnen muss. “Bild” nennt den Wohnort und die vollen Namen aller Beteiligten, inklusive des 15-jährigen Sohnes. “Bild” zeigt auch ein Foto des Jungen und ein Hochzeitsfoto, auf dem der Ehemann klar zu erkennen ist. Der Ehemann beanstandet diese Veröffentlichungen, denen er nicht zugestimmt habe. Einige Angaben seien zudem falsch. Insgesamt sei der Artikel für ihn sehr rufschädigend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erklärt, gerade die Personifizierung dieses Erfahrungsberichts mache das politische Modell von Hartz IV in seinen vielschichtigen Auswirkungen bekannt und damit auch überprüfbar. Die Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Ehemannes. Die Frau habe das Recht, ihr Schicksal gerade unter Nennung ihres Namens zu schildern: Dass damit auch der Mann identifizierbar werde, habe er infolge der Güter- und Interessenabwägung hinzunehmen.

Der Presserat urteilt, dass die Berichterstattung ohne die Einwilligung des Mannes unzulässig war. Dass es der Zeitung überhaupt darum gegangen sei, das politische Modell von Hartz IV “überprüfbar” zu machen, hält die Beschwerdekammer für einen Vorwand. Darum sei es nur ganz am Rande gegangen – und eine Identifizierung der Betroffenen sei dafür nicht nötig gewesen. “Bild” habe den Grundsatz verletzt, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Verdächtigen zum “Kannibalen”
Verstoß gegen Ziffern 8 und 13 (BK2-124/05)

“Bild” berichtet über die Wiederaufnahme eines Mordprozesses: Der Angeklagte war seinerzeit angeklagt worden, seine Cousine getötet und teilweise aufgegessen zu haben, wurde aber nicht verurteilt. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” nun ein riesiges Foto des Verdächtigen, auf dem es scheint, als würde er sich den Mund ablecken. Der Angeklagte beschwert sich beim Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos verletzte sein Persönlichkeitsrecht; außerdem gebe es keine Beweise, dass er der Täter sei oder Teile der Leiche verzehrt habe.

Die Springer-Rechtsabteilung beruft sich auf ein “öffentliches Interesse” an der Berichterstattung, das auch die Veröffentlichung des Fotos rechtfertige.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Die Abbildung des Fotos sei in dieser “besonders sensationsheischenden” Form nicht zulässig, sondern verletze dessen Persönlichkeitsrecht. Und die Überschrift erwecke den Eindruck, dass der Mann seine Cousine im Backofen gegrillt habe, was nicht der Wahrheit entspreche. “Bild” habe gegen das Verbot der Vorverurteilung verstoßen. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Die schärfste Sanktion”.)

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“Bild” verletzt die Ehre eines Unglücksfahrers
Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 (BK1-177/05)

Sieben junge Leute kommen ums Leben, als ihr Auto gegen eine Hauswand rast. “Bild” berichtet über den 22-jährigen Fahrer unter der Überschrift “Er raste eine ganze Clique in den Tod”, zeigt wiederholt ein Foto von ihm und veröffentlicht anonyme Behauptungen, wonach der “Totfahrer” unzuverlässig, gewalttätig und arbeitsscheu sei und sehr viel Haschisch konsumiert habe. Die Eltern des 22-Jährigen beschweren sich beim Presserat, weil das Andenken an ihren Sohn massiv verletzt werde. “Bild” habe kein Recht gehabt, das Foto ihres Sohnes zu veröffentlichen, die Polizei habe keine Beeinflussung durch Drogen festgestellt, viele Details seien falsch.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG beruft sich bei der Darstellung auf Aussagen früherer Bekannter des 22-Jährigen, die anonym bleiben wollten. Auch die Tatsachen stimmten: Weil die Rücksitze des Fahrzeugs ausgebaut worden seien, sei es zum Beispiel zulässig gewesen, das Auto “alt und klapprig” zu nennen.

Nach Ansicht des Presserates hat “Bild” unbegründete Beschuldigungen ehrverleztender Natur über den Fahrer veröffentlicht. Das Persönlichkeitsbild, das “Bild” zeichne, stützte sich ausschließlich auf bloße Vermutungen von anonymen Bekannten aus einer früheren Lebensphase, überprüfbare Tatsachen fehlten. Auch hätte “Bild” den Fahrer nicht wiederholt erkennbar zeigen dürfen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Leiche eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-202/05)

Ein österreichischer Polizeibeamter nimmt sich in Dresden das Leben. “Bild” nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Tätigkeitsfeld des Mannes, zeigt ein Portraitfoto sowie ein Bild vom Ort des Geschehens, auf dem der Leichnam zu sehen ist. Unter der Überschrift “Ein letzter Schuss traf sein gebrochenes Herz” berichtet “Bild” angebliche Details aus dem Privatleben des Toten und spekuliert über die Motive für die Selbsttötung.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG sagt, es handele sich bei dem Suizid um ein “zeitgeschichtliches Ereignis”, da der Betroffene Bezirks-Inspektor in Österreich gewesen sei. Mehrere Fotos von ihm seien über das Internet zu erhalten, auf der Titelseite (nicht aber im Innern) habe man das Gesicht mit einem Balken versehen. Auf dem Foto vom Tatort sei der Körper des Toten weitestgehend verdeckt.

Der Presserat rügt “Bild”, weil die Zeitung nicht die bei Selbsttötungen verlangte besondere Zurückhaltung gezeigt habe. Es handele sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse. Mit ihren Spekulationen über den Freitod habe “Bild” unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” berichtet identifizierend über Todesfälle auf Friedhof
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (BA2-2/05)

Eine 72-jährige Frau bricht am Grab ihres Mannes tot zusammen, ein 75-jähriger herzkranker Zeuge, der zur Hilfe eilt, erliegt kurz danach ebenfalls einem Anfall. “Bild” zeigt das Grab, auf dem der Name deutlich zu lesen ist, und ein teilweise gepixeltes Foto des toten Helfers. Der Sohn der Verstorbenen beschwert sich über “Bild”: Beide Fotos seien ohne Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht worden. Der Fotograf habe zudem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, von anderen Dorfbewohnern Fotos zu bekommen.

Nach Angaben der Rechtsabteilung von Axel Springer war der Name auf dem Grabstein versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden. Der Fotograf habe aber keine falschen Angaben gemacht. Ein öffentliches Interesse an der ungewöhnlichen Tragödie bestehe fraglos.

Der Presserat rügte “Bild”: Ein Friedhof und die besonderen Umstände begründeten einen besonderen Bereich des privaten Familienlebens, der eines besonderen Schutzes bedürfe. “Bild” hätte so berichten müssen, dass die Opfer nicht zu identifizieren sind, und sich nicht über den ausdrücklichen Wunsch der Familie hinwegsetzen dürfen, keine Fotos zu zeigen. (Nicht-öffentliche Rüge)

Allgemein  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

Blöde Frage

Heute zeigt “Bild” im Raum Berlin-Brandenburg mal wieder große Fotos zweier Angeklagter “auf dem Weg ins Gericht”. “Bild” hatte über die beiden bereits im April berichtet und sich damals vorverurteilende Sätze ausgedacht wie “Baby von den Eltern halbtot gefoltert!” oder “(…) ein so junges Leben, geprägt von "Was haben diese Eltern zu verbergen?"
Schlägen, Tritten, Folter!”
— obwohl inzwischen (nicht nur, aber) auch “Bild” weiß: “Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden keine Quälerei vor.” Dennoch fragt “Bild” heute scheinheilig naiv:

“Was haben diese Eltern zu verbergen?”

Denn: “Sie verstecken ihre Gesichter (…). Was haben sie jetzt zu verbergen?” Ja, was nur? Ihr Gesicht etwa? “Mutter Janine E. (17) versteckt sich hinter einer Zeitung”, schreibt “Bild”, “Vater Thomas P. (19) zieht sich voller Scham seinen Pullover über den Kopf.”

Voller Scham? Vielleicht. Auf die Idee, dass E. und P. andernfalls ihr Gesicht womöglich ohne jede Unkenntlichmachung in der Zeitung wiedergefunden hätten, ist “Bild” offensichtlich nicht gekommen. Wieso auch? Schließlich wäre das ja wohl laut Pressekodex mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht gerechtfertigt”, oder?

Erwischt!

“Es ist ganz einfach: Sie machen ‘klick’ und wir zahlen!”
(Hinweis für “BILD-Leser-Reporter”)

Gestern noch, als “Bild” u.a. ein Foto von “Altkanzler Gerhard Schröder auf Borkum im Liegestuhl” veröffentlichte (siehe Ausriss), stand bei Bild.de zum Thema “So werden Sie Leser-Reporter bei BILD und Bild.t-online” folgender Hinweis:

Wichtig! Teilnehmen können nur Fotos, dessen Urheber Sie auch sind, das bedeutet, Sie selbst haben das Foto gemacht. Die abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung in BILD und unter www.bild.t-online.de einverstanden sein.

Heute nun ist dieser berechtigte Hinweis bei Bild.de (ähnlich wie unlängst schon der Hinweis, dass die Einsendungen der “Leser-Reporter” “überprüft und journalistisch nachrecherchiert” würden) spurlos verschwunden.

Doch was bedeutet das? Entweder möchten “Bild” und Bild.de ihre “Leser-Reporter” plötzlich einfach nur nicht mehr darauf hinweisen, dass die fotografierten Personen mit der Veröffentlichung in “Bild” und auf Bild.de einverstanden sein müssen. Oder “Bild” und Bild.de ist das für solche Veröffentlichungen notwendige* Einverständnis völlig egal.

Für letzteres spricht beispielsweise das eingangs erwähnte Schröder-Foto. Denn nach BILDblog-Informationen war Gerhard Schröder mit einer Veröffentlichung des Liegestuhl-Fotos in “Bild” und auf Bild.de nicht einverstanden.

*) Entsprechend dem sog. “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (von “Bild” schlicht “Maulkorb-Urteil” genannt) können Fotos aus dem Alltagsleben, die Prominente bei rein privaten Tätigkeiten zeigen bzw. ausschließlich Einzelheiten ihres Privatlebens betreffen und ohne ihre Einwilligung, zuweilen auch heimlich aufgenommen wurden, nicht als Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichem Interesse angesehen werden. Deshalb verletze eine Veröffentlichung das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene “Recht auf Achtung des Privatlebens”.

Nachtrag, 19.22 Uhr: Seltsam, aber wer seine Fotos nicht als “BILD-Leser-Reporter” anbietet, sondern als Teilnehmer beim aktuellen “Foto- und Videowettbewerb: Die peinlichsten Urlaubs-Pannen” von Bild.de, wird ausdrücklich auf die Teilnahmebedingungen hingewiesen…

Es muss nicht immer Apfelsaftschorle sein (2)

Soso, aha: Da hat also Maurizio M. bei der tollen “BILD-Leser-Reporter”-Aktion mitgemacht und per MMS, E-Mail oder Upload sein tolles “Leser-Reporter”-Foto an “Bild” geschickt, richtig?

Na, es muss ja so sein. Schließlich wird das doch alles “überprüft und journalistisch nachrecherchiert”. Steht doch so auch bei Bild.de — beziehungsweise stand. Denn zur Zeit ist der Hinweis auf die angebliche journalistische Nachrecherche dort, wo er kürzlich noch stand, nicht mehr zu finden. Jetzt steht da bloß:

“Wichtig! Teilnehmen können nur Fotos, dessen Urheber Sie auch sind, das bedeutet, Sie selbst haben das Foto gemacht.”

Was wiederum nicht stimmt. Denn “das Foto von Maurizio M.”, dem “Leser-Reporter”, hat teilgenommen, obwohl Maurizio M. wohl eher nicht der Urheber ist. Zumindest findet sich dasselbe Foto ursprünglich (wie viele andere ähnliche Fotos) auf der Homepage des Straßenmalers Julian Beever sowie auf irgendwelchen Websites und nun eben auch bei Bild.de — als eines der “25 Top-Fotos der Leser-Reporter”.

Mit Dank an Daniel R. für den Hinweis.

Nachtrag, 24.8.2006: Bild.de hat das Foto (das übrigens nicht einmal “auf einem Pariser Bürgersteig” aufgenommen wurde, sondern am selben Ort wie dieses Foto) aus der Bilder-Galerie entfernt.

Heute anonym VIII

Wie schon so oft, war es Bild.de auch heute wieder nicht gelungen, die Unkenntlichmachung von Personen zum Schutz ihrer Persönlichkeit konsequent durchzuhalten. Seit heute mittag zeigte Bild.de auf ihrer “News”-Seite einen Teaser (“Arbeitstag eines Strandhändlers – ‘Sonnebrille? Gutt Preiss”), auf dem “der Senegalese Latif (25, Name geändert)” zu sehen ist. Doch während das Gesicht des Mannes im eigentlichen Artikel von Bild.de durch Verpixelung unkenntlich gemacht worden war, fehlte die Unkenntlichmachung im Teaser.

Nachdem wir Bild.de auf die abermalige Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir abermals keine Antwort. Abermals aber wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt.

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Allgemein  

Biere zu Apfelsaftschorlen

Hä? Am Montag zahlte “Bild” zwei “BILD-Leser-Reportern” 500 Euro für ein Foto, das einen Polizisten beim Apfelsaftschorle-Trinken zeigt.
 
Aber vielleicht sollte man die Geschichte ein wenig anders erzählen. Denn “Bild” behauptete u.a. (zumindest in Teilen ihrer Auflage und online), auf dem Foto sei “ein Polizist beim kühlen Bierchen am Vormittag” zu sehen. Darüber hinaus hieß/heißt es suggestiv eher vage:

[Die “Bild”-Leser] erwischten diesen relaxten Polizisten beim Trinken. Ein Bierchen oder doch nur eine Apfelschorle? Hoffentlich hatte der schon Feierabend

Allerdings stand anderntags in der “Korrekturspalte” von “Bild”:

Das Polizeipräsidium Bielefeld legt Wert auf die Feststellung, daß der Beamte der Stadtwache auf Fußstreife in der Innenstadt war und bei seiner kleinen Pause kein Bier getrunken hat.

Deutlicher wurde die “Neue Westfälische”, die ebenfalls gestern ausführlich über das falsch beschriftete “Bild”-Foto berichtete (siehe Ausriss):

Das vermeintlich kühle Bier ist eine Apfelsaftschorle, die der Polizeikommissar vormittags am Stehtisch auf der Bahnhofstraße (…) trank. “In diesem Geschäft gibt es nicht einmal Bier”, sagt Polizeisprecher Martin Schultz.

Was abermals die Frage aufwirft, wie es dazu kommen kann, wenn “Bild” tatsächlich (wie behauptet) die Leserfotos genauso prüft wie die Angebote professioneller Fotografen. Eine Frage, auf die wir von “Bild” bislang noch keine Antwort bekommen haben.

Mit Dank an Jan. G, padeluun, Dirk B. und Markus P. für die Scans.

Schröder zu privat

Am 21. Januar dieses Jahres veröffentlichte “Bild” eine ganze Reihe von Fotos, die Altkanzler Gerhard Schröder, Doris Schröder-Köpf und ihre beiden (unkenntlich gemachten) Töchter “auf Kurzurlaub in Italien” zeigten. Nicht weniger als sieben dieser Fotos druckte “Bild” auf der letzten Seite und eines auf der Titelseite. Die Seite-1-Schlagzeile lautete:

"Schröder ganz privat"

Damit traf “Bild” den Kern der Sache schon ganz gut.

Die Schröders waren sogar so privat, dass Fotos davon gar nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das jedenfalls entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Die Schröders hatten gegen die Veröffentlichung in “Bild” (und in “Bunte”, wo die gleichen Fotos Anfang Februar zu sehen waren) geklagt, und das Gericht gab den Schröders Recht. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil “die Abbildungen den Kläger bei einem Zusammensein mit seiner Familie in einer nicht bewusst der breiten (Medien)Öffentlichkeit zugewandten Eltern-Kind-Situation zeigten”, wie uns ein Gerichtssprecher erklärt.

Anders ausgedrückt: Gerhard Schröder mag zwar als Altkanzler eine absolute Person der Zeitgeschichte sein, deren Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Das rechtfertigt aber nicht, dass man Fotos von ihm und seiner Familie beim ganz privaten Zusammensein im Urlaub veröffentlicht, wie “Bild” es getan hat.

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

Kein Tabubruch ohne “Bild”

Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Das ist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.

Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.

Wie diverse andere Medien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:

Im Text schreibt “Bild”:

Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).

“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:

So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997

Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.

Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.

“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleich appellierten sie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.

“Bild” verleumdet Sozialarbeiterin

Manchmal würde es schon helfen, wenn die “Bild”-Zeitung ihren eigenen Texten traute.

Am vergangenen Mittwoch schrieb sie in einem Artikel über den zwölfjährigen Jungen, der in Berlin seine Lehrerin verprügelt haben soll, den Satz:

Jetzt gibt die Berliner Sozialarbeiterin Fatma Celik (33) dem Prügelkind scheinbar recht!

Und genau so ist es: In einem Interview mit der “taz” hat sie scheinbar Verständnis für die Tat geäußert, tatsächlich aber nur berichtet, dass das Kind “auf der Straße und von den anderen Jugendlichen als Held gefeiert” werde: In deren Augen sei das “eine Heldentat. Übrigens auch für manche Erwachsene.”

Korrekt zitiert “Bild” drei Sätze aus dem Interview — und schon aus denen lässt sich erahnen, dass Frau Celik selbst dem Jungen nicht “recht gibt”:

Wir hatten hier letzte Woche einen Jungen, der ins Krankenhaus musste, weil sein Lehrer ihn angegriffen hat. So etwas erscheint in den Medien nicht. Und vor diesem Hintergrund sagen nun manche: Endlich wehrt sich mal ein Kind.

Die “Bild”-Zeitung sieht in Celiks Stimmungsbericht einen “neuen Skandal”. Das ist ein bisschen erstaunlich. Vollends abwegig wird es aber, wenn sie über ihren Artikel groß die Schlagzeile setzt:

Denn dass die Lehrerin “sehr engagiert” und “bekannt und beliebt” sei und “kein Feindbild” darstelle, hatte Celik in der “taz” ausdrücklich betont — und die Tat, um es noch einmal zu sagen, mit keinem Wort gerechtfertigt.

Die Lehrerin geht laut “Bild” nun gegen Celik vor. Und Celik ihrerseits will sich gegen “Bild” (sowie den “Tagesspiegel”) juristisch wehren. Der “taz” sagte sie: “Die Zitate sind so zusammengestellt, dass ihr Inhalt völlig falsch dargestellt wird.”

Na sowas.

PS: Ein interessanter Gedanke aus dem “taz”-Interview mit Celik hat die “Bild”-Zeitung offenbar völlig unbeeindruckt gelassen: Der, dass der Zwölfjährige auch deshalb für viele eine Art Held ist, weil er “auf Titelblättern von Zeitungen erscheint” und “Schlagzeilen macht”. Eine ganz ähnliche Befürchtung hatte, wie berichtet, auch schon der Sohn der Lehrerin geäußert. “Bild” aber zeigte das Foto des Jungen auch in dieser Woche wieder ohne jede Unkenntlichmachung.

Mehr dazu hier.

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