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Lynchvorlage (2)

Im Juli hatte “Bild” groß über einen Mann berichtet, der ein siebenjähriges Mädchen in Thüringen sexuell missbraucht und getötet hatte. Im Rahmen ihrer Berichterstattung bezeichnete die Zeitung den geständigen mutmaßlichen Täter als “Schwein” und zitierte einen BKA-Beamten mit den Worten “Wenn er sich nicht selbst etwas antut, gäbe es im Knast genügend andere, die das gerne übernehmen würden.”

Wie um es den genügend Anderen im Knast einfacher zu machen, hatte “Bild” den Fall mit einem großen, unverfremdeten Foto des Mannes illustriert (BILDblog berichtete):

Das ist Mary-Janes Mörder: Er hat sie missbraucht, gewürgt und warf sie lebend in den Bach

Wir haben uns beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de beschwert. Wie in solchen Fällen üblich nahm die Abteilung Verlagsrecht der Axel Springer AG dazu Stellung und erklärte unter anderem, es entspräche der ständigen Spruchpraxis des Deutschen Presserats, dass bei vorliegendem Geständnis auch identifizierend über Tatverdächtige berichtet werden dürfe. (Der Presserat merkt dazu an, dass sich das Justiziariat dabei “auf den einzigen Fall mit diesem Tenor” berufe.)

Die Bezeichnung “Schwein” drücke nach Ansicht der Axel Springer AG aus, was der “weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung” über den Mann und die ihm zur Last gelegten Taten denke. Wer das Vertrauen und die Unterlegenheit eines Kindes ausnutze, um es sexuell zu misshandeln und es dann qualvoll umzubringen, sei nach herrschender Ansicht als “Schwein” zu bezeichnen. Auch die Einordnung als “beruflich und privat ein ewiger Verlierer” sei zulässig, da der mutmaßliche Täter sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich sein Leben nicht “auf die Reihe” bekommen habe, wie der Verlag weiter ausführte.

Den Abdruck des Fotos rechtfertigten die Springer-Juristen so:

Schon die Tatsache, dass jemand ein siebenjähriges Mädchen sexuell misshandele und sie danach ermorde, sei so außergewöhnlich, dass damit eine Fotoveröffentlichung gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei. Ein Großteil der deutschen Tagespresse haben über den Fall Mary-Jane berichtet.

Auszüge aus dem Pressekodex:

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen

(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats ließ sich von dieser Begründung nicht beeindrucken und kam zu der Überzeugung, dass die Beiträge von “Bild” und Bild.de die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzten und damit gegen Ziffer 8 in Verbindung mit Richtlinie 8.1 (s. Kasten) des Pressekodex verstoße.

Die identifizierbare Abbildung des Täters ist aus Sicht des Beschwerdeausschusses “ethisch nicht vertretbar”. Ein Tatverdächtiger könne ausnahmsweise abgebildet werden, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liege oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen werde. Eine solche Ausnahme sei im konkreten Fall aber nicht gegeben, “Bild” hätte auch ohne Abbildung der Person oder mit ausreichend unkenntlich gemachten Bildern umfassend über den Fall berichten können.

Einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex, die zur Achtung der Menschenwürde mahnt, konnte der Beschwerdeausschuss jedoch nicht feststellen. Durch die Verwendung der Bezeichnung “Schwein” werde deutlich, “dass die Tat von der Redaktion als Schweinerei verstanden werde”. Sie bringe mit “bildhafter Sprache” eine zulässige Bewertung zum Ausdruck.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die letzten Ausführungen sind bemerkenswert, hatte der Presserat den Begriff “Schwein” (anders als etwa den Begriff “Bestie”) oder “Dreckschwein” doch bisher meist als Verletzung der Menschenwürde angesehen.

Insgesamt wertete der Beschwerdeausschuss den Verstoß gegen Ziffer 8 aber als so schwerwiegend, dass er eine “Missbilligung” aussprach (s. Kasten). Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung “empfiehlt” der Beschwerdeausschuss jedoch die Veröffentlichung.

Bild  

Der Leichnam aus einer anderen Welt

Es fällt schwer, das zuzugeben oder zu glauben, aber wenn in “Bild” mal die Stimme der Vernunft spricht, dann tut sie es meist aus der Kolumne von Franz Josef Wagner.

Der schreibt heute ausnahmsweise mal nicht an, sondern über etwas:

Gaddafis Leiche,

sie liegt auf einer Matratze in einem Supermarkt-Kühlhaus aus. Schlangen davor, alle 10 Minuten neuer Einlass der Anstehenden.

Alle wollen den toten Gaddafi sehen. Es wird kein Eintrittsgeld verlangt im Museum des Krepierten.

Wagner gibt sich als Humanist zu erkennen:

In unserer Welt zieht man den Reißverschluss des Leichensacks zu. Wer immer auch tot ist, hat seine Würde. Wir alle wissen nicht, was der Tod ist. Egal, ob man ein Massenmörder ist oder ein Dichter – der Tod ist so ungeheuerlich.

Zwar erklärt Wagner nicht, was genau diese, seine, “unsere Welt” ist, aber der Begriff scheint ihm wichtig zu sein:

Ich verstehe, dass die Rebellen Libyens den toten Diktator bespucken. Aber dies kann nicht unsere Welt sein. Tote sollten nicht bespuckt werden. Tote sind in einer anderen Welt der Gerechtigkeit.

In der Franz-Josef-Wagner-Welt werden Leichen also nicht bespuckt und nicht öffentlich vorgezeigt.

Währenddessen, zwölf Seiten weiter in der “Bild”-Welt:

Schlange stehen zum Gaddafi-Gaffen. Halb nackt, blutverschmiert: der Leichnam Gaddafis im Kühlhaus.

Mit Dank auch an MB.

Nachtrag, 18.20 Uhr: Zwölf Seiten, pah! In der Hamburger “Bild”-Ausgabe ist der tote Gaddafi gleich auf der selben Seite abgebildet wie Wagners Text:

Schlange stehen zum Gaddafi-Gaffen. Halb nackt, blutverschmiert: der Leichnam Gaddafis im Kühlhaus.

Mit Dank an Helga B.

“Bild” darf Christian Klar wieder nicht zeigen

Seit der frühere RAF-Terrorist Christian Klar im Dezember 2008 aus dem Gefängnis entlassen wurde, druckt “Bild” immer wieder aktuelle Fotos des Mannes, deren Veröffentlichung der Zeitung immer wieder von den Gerichten untersagt werden (BILDblog berichtete etwa hier, hier, hier, hier und hier).

Insofern dürfte der gestrige Termin vor dem Berliner Landgericht durchaus als “Folklore” und “Brauchtum” durchgehen: Klar war gegen die Veröffentlichung mehrerer Fotos in “Bild” und auf Bild.de vorgegangen und konnte gestern eine Einstweilige Verfügung erwirken.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes (traditionell festgesetzt als “bis zu 250.000,00 EUR”) oder Ordnungshaft wurde “Bild” untersagt, “ein Bildnis, das Christian Klar zeigt auf dem Fahrrad” noch einmal zu drucken. Bild.de muss “ein Bildnis, das Christian Klar zeigt auf dem Fahrrad” und “ein Bildnis, das Christian Klar zeigt mit offenem Antlitz und nicht unkenntlich gemacht” offline nehmen.

Aufhänger, die aktuellen Bildnisse von Klar zu zeigen, war seine Ladung als Zeuge im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart, der vorgeworfen wird, 1977 am Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein.

Dazu zeigte “Bild” am 15. September unter der Überschrift “Hier radelt der Ex-Terrorist durch Berlin” auf Seite 2 der Bundesausgabe ein Foto von Klar auf einem Fahrrad. Das Foto war laut Klars Anwalt Johannes Eisenberg zwischen Anfang Juli und Mitte August in Berlin-Kreuzberg entstanden und hat “nichts mit Stuttgart-Stammheim oder der Zeugenladung zu tun”. Der Fotograf habe Klar “aufgelauert” und das Bild “heimlich erbeutet”.

Zu Fotos, die Klar im Stuttgarter Gerichtsgebäude zeigen, erklärt Eisenberg:

Der Antragsteller [Klar] hat versucht, sein Antlitz zu verbergen und sich ständig eine Zeitung vor das Gesicht gehalten. Es gab ein Gedrängel am Gerichtseingang, vermutlich wurde der Antragsteller absichtsvoll bedrängt, um ihn zu zwingen, die Zeitung herunter zu nehmen. Er war dort als Zeuge und hat seiner Zeugenpflicht genügt, bei Gericht zu erscheinen. Er hat damit keinen aktuellen Anlass gegeben, ihn zu fotografieren. Die Antragsgegnerin [Bild.de] zeigt selbst weitere Bilder, die den Versuch des Antragstellers zeigen, sich unsichtbar zu machen.

Klar hatte von der Axel Springer AG und Bild.de zunächst Unterlassungserklärungen gefordert und war dann, als diese ausblieben, vor Gericht gezogen. Springer und Bild.de können gegen die Einstweilige Verfügung vorgehen und wir wären ehrlich gesagt überrascht, wenn sie es nicht täten.

Leichenschau

Beim Giro d’Italia, einem der wichtigsten Radsport-Etappenrennen der Welt, kam es am Montag zu einem schweren Unfall, bei dem einer der Teilnehmer tödlich verunglückte. Und weil bei großen Events jede Menge Kameras laufen und deshalb auch das passende Bildmaterial vorhanden ist, treten mit Bild.de und dem Online-Auftritt der “Hamburger Morgenpost” zwei der üblichen Verdächtigen den Pressekodex mit Füßen.

Unter Ziffer 11 — Sensationsberichterstattung, Jugendschutz heißt es:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Unter der Überschrift “Tod beim Giro” zeigt Bild.de eine Bildergalerie mit insgesamt drei Fotos, auf denen Rettungskräfte letztlich vergeblich versuchen, den sterbenden Radprofi wiederzubeleben.

Dazu schreiben die beiden Autoren:

Weylandt (…) soll auf der Abfahrt vom Passo del Bocco (957 m) etwa 25 km vor dem Ziel mit der rechten Pedale an der Felswand hängengeblieben und danach 20 m durch die Luft geflogen sein.

Weylandt knallte brutal auf das Pflaster, blutete stark aus Mund und Nase. “Wouter Weylandt war schon bewusstlos, als wir eintrafen. Wir haben 40 Minuten versucht, ihn zu reanimieren. Aber es war nichts mehr zu machen”, teilte Giro-Arzt Dr. Giovani Tredici mit.

Und von wegen Jugendschutz — heute schaffte es eines der Fotos des sterbenden oder bereits gestorbenen Radprofi sogar auf die Startseite von Bild.de:

Schwangere Freundin trauert um toten Rad-Star
(Unkenntlichmachung von uns)

Auch mopo.de hat keine Skrupel, ein Foto des Verunglückten zu zeigen — inklusive Lupensymbol, damit man sich den Sterbenden per Klick noch ein wenig genauer ansehen kann.

In einem zweiten Artikel auf mopo.de — ebenfalls mit Foto — heißt es ironischerweise sogar:

Aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen und die Teamkollegen hatte das italienische Fernsehen RAI keine Bilder vom direkten Unfallhergang gezeigt.

Soviel Feingefühl kann man leider nicht von jedem erwarten.

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Böhse Journalistenz

Seit Kevin Russell, der ehemalige Sänger der Band “Böhse Onkelz”, am Silvesterabend 2009 einen Verkehrsunfall mit zwei Schwerverletzten verursachte und anschließend Fahrerflucht beging, konnten es “Bild” und Bild.de kaum noch erwarten, ihn hinter Gittern zu sehen.

BILDblog dokumentiert auszugsweise die wachsende Empörung und Ungeduld von “Bild” und Bild.de.

5. Januar 2010:

Warum ist dieser Typ immer noch frei?

14. Januar 2010:

Er raste 2 Menschen ins Koma, beging Fahrerflucht und hat keinen festen Wohnsitz Warum ist dieser Böhse Onkel immer noch frei?

8. Oktober 2010:

"Böhse Onkelz"-Sänger Kevin Russell Noch immer nicht im Knast Staatsanwaltschaft geht in Revision

16. Oktober 2010:

Fall Kevin Russell öhse-Onkelz-Sänger noch bis Februar frei?

8. März 2011:

Urteil gegen Kevin Russell rechtskräftig! "Böhse Onkelz"-Sänger muss jetzt endlich in den Knast

Konsequenterweise und vermutlich einfach nur, weil sie es können, nutzt “Bild” heute die vielleicht letzte Chance, um noch einmal nachzutreten. Überregional sieht das so aus:

"Böhse Onkelz"-Sänger endlich hinter Gittern

Das Foto, auf dem Russell die Zunge heraustreckt, entstand allerdings nicht, wie von “Bild” behauptet, “nach dem Urteil”, sondern bereits am zweiten Verhandlungstag. Die ausgestreckte Zunge galt wohl vor allem den Fotografen, von denen Russell ständig umgeben war. “Bild” schrieb damals übrigens:

DER BÖHSE ONKEL VERHÖHNT DIE OPFER!

Bei der Urteilsverkündung meinte Bild.de hingegen:

Kevin Russell nahm das Urteil (zwei Jahre und drei Monate Haft) nahezu regungslos zur Kenntnis

Der Gipfel ist aber dann doch, wie Max Schneider in der Frankfurter Regionalausgabe von “Bild” mit der völlig überflüssigen Information, in welchem Gefängnis Russell seine Strafe absitzen muss, umgeht:

Knast

(Unkenntlichmachung von uns)

Der Name der JVA steht außerdem in der Bundesausgabe und auf Bild.de. Offenbar will “Bild” Russell das Leben ganz bewusst so schwer wie möglich machen:
JVA

(Unkenntlichmachung von uns)
Mit Dank an Benjamin T.
B.Z., Bild  etc.

Volksgerechtigkeit

Sie sind ein Glücksfall für die Boulevardzeitungen, die Videoaufnahmen von dem Angriff auf einen jungen Mann in der Berliner U-Bahn-Station Friedrichstraße. Sie können gar nicht aufhören, die Bilder zu zeigen, auf ihren Titelseiten und in ihren Online-Angeboten. Vermutlich lohnt sich das.

Was sich auch lohnt, um den Volkszorn anzustacheln und von ihm zu profitieren: Fragen zu stellen, ohne sie zu beantworten. Bei Bild.de lesen sie sich unter anderem so:

Muss jemand, der einen anderen halb tot prügelt, nicht ins Gefängnis? Darf man einen solchen Schläger einfach wieder auf die Leute loslassen?

Darauf könnte man vielerlei antworten. Zum Beispiel, dass noch gar nicht ausgemacht ist, ob der 18-Jährige, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, nicht ins Gefängnis muss — ein Urteil steht noch aus. Oder auch, dass man einen “solchen Schläger” nur dann “wieder auf die Leute loslassen” darf, wenn nicht davon auszugehen ist, dass er erneut zum Schläger wird.

Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein “dringender Tatverdacht” allein reicht dafür nicht aus. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr. Im konkreten Fall hat der Richter entschieden, dass beides nicht vorliegt, und er hat gute Gründe dafür. Der mutmaßliche Täter ist bislang nicht polizeilich auffällig gewesen; er ist sozial integriert; er hat sich selbst gestellt, und er ist reumütig.

Wenn “Bild” die Mutter des Opfers fragen lässt: “Wie kann es sein, dass bei versuchtem Mord die Täter einfach entlassen werden?”, muss man ihr also antworten, dass Untersuchungshaft nicht der Strafe dient und dass sie nicht unmittelbar davon abhängt, wie schwer der Tatvorwurf ist. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter erklärt uns auf Anfrage, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verdächtiger versucht, sich einem Verfahren zu entziehen, steigt, je höher die zu erwartende Strafe ist. Trotzdem müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob es wahrscheinlich ist, dass er flüchten will, und er somit in Untersuchungshaft gehört.

Und wenn “Bild” einen Leser fragen lässt: “Leben wir in einem Wattebausch-Land?”, muss man ihm antworten: Nein, in einem Rechtsstaat.

“Bild” versucht, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs zusammen:

Beim Haftrichter gibt der Brutalo-Treter zu, volltrunken Streit gesucht zu haben. Trotzdem lässt ihn der Richter laufen. (…)

Aufregung, weil der Schläger-Schüler Haftverschonung bekam, gegen Auflagen auf freien Fuß kam – und das obwohl er sein zufällig ausgesuchtes Opfer aus purer Streitlust fast tot geprügelt hätte!

(Hervorhebungen von uns.)

Besonders perfide ist, dass das Blatt den Eindruck erweckt, damit sei die Sache erledigt, dabei hat das Verfahren noch nicht einmal begonnen. Die Haftverschonung wird implizit mit einem Freispruch gleichgesetzt — und die Reaktionen der entsprechend in die Irre geführten, empörten Leser stolz vorgeführt.

Danach erwecken “Bild” und “B.Z.” den Eindruck, ihre Berichterstattung habe dazu beigetragen, dass bereits in den nächsten Wochen Anklage erhoben werden soll. Die “B.Z.” schreibt:

Der massive Druck der Öffentlichkeit zeigt offenbar Wirkung.

Vom Dementi der Staatsanwaltschaft und dem Hinweis, dass die günstige Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen und der Geständnisse ein schnelles Verfahren ermöglichen, hat sich das Blatt offenbar nicht überzeugen lassen wollen.

Kaum verholen fordert die “B.Z.” auf ihrer heutigen Titelseite den Abschied vom Rechtsstaat. Denn “einfach mal Strafe” bedeutet im konkreten Fall offenbar: ohne Verhandlung, ohne Urteil. (Und sowieso ohne Betrachtung der Frage, ob es dadurch wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird, dass ein junger Mann auch in Zukunft straffällig wird.) Anders als die “B.Z.” behauptet, ist der Begriff für ein solches Vorgehen nicht “Gerechtigkeit”, sondern “Rache”.

Der “Bild”-Leitartikler Georg Gafron ist fassungslos, dass in Deutschland Menschen nicht einfach so ohne Verfahren und guten Grund eingesperrt werden können:

Ob der Richter, der diese nicht nachvollziehbare Freilassung zu verantworten hat, sich überhaupt der Tragweite seines Handelns bewusst ist?

Diese Art von Gutmenschen-Justiz fordert Nachahmungstäter geradezu heraus, statt sie mit unnachsichtiger Härte abzuschrecken!

Und hat sich dieser Richter in seiner unendlichen Milde auch einmal überlegt, was er mit dieser unverantwortlichen Entscheidung provozieren könnte:

Dass Menschen, die den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, irgendwann einmal das Recht selbst in die Hand nehmen könnten?

Wir wollen keine Bürgerwehr — aber einen wehrhaften Staat!

Ob sich Gafron in seinem unendlichen Populismus auch einmal überlegt hat, wer begeistert daran arbeitet, den Menschen den Glauben an den Rechtsstaat zu nehmen, indem er ihn bis zur Unkenntlichkeit karikiert, anstatt korrekt über die Abläufe und zum Beispiel das Wesen von “Untersuchungshaft” zu informieren?

Die “Vereinigung Berliner Strafverteidiger” erklärt das Prinzip kurz und bündig so:

Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben — auch bei geständigen Beschuldigten — dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.

Doch die Boulevardzeitungen haben stattdessen längst den Richter an den Pranger gestellt (“Bild”: “Dieser Richter schickte Torben P. (18) nach Hause”; “B.Z.”: “Das ist der Richter, der den Schläger freiließ”) und zeigen ihn teils auch groß im Bild. Die Berliner Verteidiger protestieren: “Eine solch tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung … widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.” In einer gemeinsamen Erklärung bemängeln die Präsidenten des Berliner Kammergerichts und des Amtsgerichts Tiergarten die Fehler in der Berichterstattung und mahnen:

Auch eine lebhafte und kritische öffentliche Diskussion darf die persönliche Integrität der Beteiligten nicht verletzen. (…) Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden.

Mit Dank an die Hinweisgeber!

Innocence in Danger, Wikileaks, Prinz William

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Doch kein Verbot von Spiegelreflexkameras in Kuwait”
(golem.de, asa)
Die Tageszeitung “Kuwait Times” zieht einen Bericht zurück, in dem behauptet wurde, Spiegelreflexkameras würden in Kuwait für die nicht-journalistische Verwendung verboten. Die Meldung wurde unter anderem von welt.de und taz.de aufgegriffen.

2. “Undurchsichtige Finanzen, dubiose Methoden”
(berlinonline.de, Katja Tichomirowa und Matthias Thieme)
Katja Tichomirowa und Matthias Thieme begutachten den Verein “Innocence in Danger”, der durch die RTL2-Sendung “Tatort Internet” und die Präsidentin des Vereins, Stephanie zu Guttenberg, einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde. Das Fazit: “Ein massenwirksames Brimborium zum Schaden echter Opferhilfe – finanziert mit Spenden.”

3. “Wikileaks und die Medien”
(dondahlmann.de)
Don Dahlmann zum gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis zwischen Wikileaks und den Medien: “Einerseits zeigt es, dass Wikileaks ohne die Hilfe der Medien nicht in der Form existieren könnte, andererseits sieht man auch, dass die Medien ohne Wikileaks derartige Daten nicht bekommen würden, oder die Gefahr bestünde, dass sie aus politischer Rücksichtsnahme nicht an die Öffentlichkeit kämen.”

4. “Prinzenhochzeit: Boulevard setzt auf Buchmacher”
(kobuk.at, Yilmaz Gülüm)
Wann soll die Hochzeit von Prinz William und Kate Middleton stattfinden? Am 29.4., am 8.7. oder am 13.8.2011? Princeofwales.gov.uk schreibt: “The marriage of Prince William and Miss Catherine Middleton will take place at Westminster Abbey on Friday 29th April 2011.”

5. “Das Buch als Geldbäumchen”
(online-merkur.de, Kathrin Passig)
Kathrin Passig denkt über das gedruckte Buch nach: “Eines Tages wird man es betrachten wie heute das wändefüllende Schallplattenregal: als exzentrisches, ein wenig rückwärtsgewandtes und beim Umzug beschwerliches Wohnaccessoire.”

6. “Ich nehme mir ein Recht”
(lawblog.de, Udo Vetter)
Udo Vetter ärgert sich, dass sein Haus bei Google Street View unkenntlich gemacht wurde: “Das ärgert mich nicht nur diffus, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Mir gehört nicht nur eine Wohnung in dem Haus. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Vermietungschancen durch die Verpixelung des Objekts sinken.”

Bild  

“Tatort Internet” und das Recht zu schweigen

Mindestens genauso spannend wie das, was in der Zeitung steht, ist ja häufig das, was nicht in der Zeitung steht.

Aber erst mal zurück zu dem, was tatsächlich gedruckt wird:

Seit dem Start von “Tatort Internet” berichtete “Bild” immer wieder wohlwollend über die RTL2-Sendung. Stephanie zu Guttenberg, First Lady von “Bilds” Gnaden und Gastmoderatorin der ersten Ausgabe, wurde für ihr Engagement gefeiert und zur “Gewinnerin” ernannt (BILDblog berichtete mehrfach darüber).

Am 12. November vermeldete “Bild” auf Seite 2:

“Tatort Internet” verstößt nicht gegen Jugendschutz

München – Wichtiger Erfolg für die RTL-2-Reihe “Tatort Internet”: Die TV-Sendung verstößt nicht gegen die Jugendschutzbestimmungen! Das bestätigte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring sagte, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung “ein Stück weit breiter diskutiert” und neue Zielgruppen erreicht würden.

Vergangene Woche sprach der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann bei einem Symposium der Initiative “White IT” in Hannover mit Fachleuten von Polizei und Wirtschaft über die Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch jenseits medialer Show-Effekte. Im Rahmen der Veranstaltung wurde “Tatort Internet” mehrfach kritisiert — so forderte die EU-Abgeordnete Sabine Verheyen (CDU) von den Medien “gehaltvolle Information” und setzte hinzu: “Damit meine ich nicht, was in der letzten Zeit über den Äther gegangen ist”.

Die Lokalredaktion Hannover jedoch ignorierte die Veranstaltung nahezu komplett und lud Minister Schünemann zum gemeinsamen Fernsehgucken, um seine Meinung zu “Tatort Internet” zu erfahren. Schünemanns durchaus differenzierte Antworten (“Eine ehrenwerte Idee.”, “Fahndung ist Aufgabe der Polizei, nicht von TV-Reportern.”) fasste “Bild” in der Überschrift so zusammen:

Innenminister über TV-Jagd auf Kinderschänder: "Dieser dunkle Bereich gehört ins Licht der Öffentlichkeit"

Diesen Dienstag teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) mit, dass “Tatort Internet” gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen habe: In den beiden ersten Folgen seien die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht worden, “so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren”.

Zahlreiche Medien berichteten über die Entscheidung der ZAK — in “Bild” ist dazu nichts zu finden.

Mit Dank an a Friend.

Was du nicht willst, was man dir google …

Wenn ein Boulevardmedium von einer “peinlichen Bordell-Panne” schreibt, bringt man das vielleicht nicht unbedingt direkt mit dem heute in Deutschland gestarteten “Street View”-Dienst von Google in Zusammenhang. Doch genau so ist es laut Bild.de, dem Zentralorgan der StreetViewVerdammung:

Screenshot: Bild.de

Sagen Sie nicht, der Mann auf dem Street-View-Screenshot sei ja wohl unkenntlich gemacht: “BILD hat diese Fotos massiv verfremdet”.

Dieses und sechs andere Fotos, die den Weg des Street-View-Autos vorbei an dem Bordell “in einer deutschen Großstadt” dokumentieren, bis schließlich …

Eingang noch da, Mann plötzlich weg. Ob er tatsächlich ins Bordell ging, bleibt unklar

Bild.de ist deshalb ernsthaft erzürnt:

Fatal: Die Gesichter von zwei vermeintlichen Freudenmädchen sind von Google unkenntlich gemacht. Das Gesicht des Mannes ist aber teilweise deutlich von der Seite zu sehen. Bild.de hat diese Szene unkenntlich gemacht.

Es stimmt: Auf einigen der Bilder bei Street View ist der Mann unverpixelt im Halbprofil zu sehen. Eine Position, mit der sich viele Angeklagte, die “Bild” vor Gericht fotografiert hat, wohl schon zufrieden geben würden.

Aber es heizt natürlich die Street-View-Panikmache an, wenn man jetzt schon Gefahr läuft, dass der Puffbesuch öffentlich gemacht wird.

Apropos:

Der vermeintliche Puffgänger, den “Bild” vor zwei Jahren unverpixelt zeigte, war allerdings psychisch krank.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 19. November: Google hat reagiert und den Mann deutlich(er) anonymisiert.

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