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Mit “Bild” beim Teenie-Sex im Spaßbad

Fassen wir die Geschichte zur Sicherheit einmal trocken zusammen: Ein junges Pärchen (volljährig) war im vergangenen Winter im Schwimmbad, hatte dort (so eine Art) Sex, wurde erwischt, angezeigt und schließlich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt.

Und jetzt in den Worten von “Bild”-Mann Jörg Völkerling:

Das war wirklich ungezogen, was diese liebestollen Teenager ausgezogen in der Erlebnisgrotte abzogen …

(kurze Pause, bis sich das Johlen im Publikum gelegt hat … so, weiter geht’s)

Feucht-fröhliche Liebesspiele im Spaßbad […] brachten Paul R.* (18) und seine Freundin Lisa M.* (19, *Namen geändert) jetzt vor das Augsburger Amtsgericht. Wegen (heftiger) Erregung öffentlichen Ärgernisses!

Besonders einsichtig zeigten sich die beiden nicht. Zum Prozess kam das Paar 15 Minuten zu spät, fläzte sich frech auf die Anklagebank. Als Richter Bernhard Kugler nachfragte, antwortete Paul R. lässig: „Ich bin wegen dem Verkehr zu spät.“

Mit dem Verkehr hat der junge Mann offenbar so seine Probleme.

(…)

Paul R. zeigt sich weiter uneinsichtig. Deshalb entschließt sich der Richter, die Videos der Unterwasserkameras zu zeigen.

Dafür schickt er die Öffentlichkeit aus dem Saal (was Völkerling erst in einem späteren Artikel erwähnt) und lässt sie erst danach wieder rein.

Er verurteilt Paul R. zu einem Dauerarrest von zwei Wochen, die Angeklagte zu einem Freizeitarrest und zu 32 Stunden Hilfsdienst – so viel Strafe hatte nicht einmal die Staatsanwaltschaft gefordert. Doch in diesem Fall wollte das Gericht wohl ein (S)Exempel statuieren.

So weit Völkerlings Pointenfeuerwerk — erschienen am Dienstagabend in vergleichsweise dezenter Aufmachung:

Im Normalfall hätten die Leute von “Bild” es vermutlich dabei belassen oder höchstens noch die ein oder andere Sammlung heißer Sex-Urteile oder ein paar Promi-Zitate zu pikanten Jugend-Sünden hinterhergeschoben, doch keine vier Stunden später veröffentlichte Bild.de schon den nächsten Artikel zu dem Fall, wieder von Völkerling, aber viel größer aufgemacht. Im Grunde genau der gleiche Text, doch diesmal mit einem ganz speziellen Extra: Fotos!

Von den Teenis!

Beim Sex!


(Verpixelung von uns. Gilt auch für alle folgenden Screenshots.)

Allerdings gab’s die „scharfen Unterwasser-Fotos“ (Bild.de) nur für zahlende Kunden:

Sehen Sie mit BILDplus, wie wild es Paul R. (18) und seine Freundin Lisa M. (19) wirklich trieben!

Am nächsten Morgen dann auch „Porno pur“ für alle Print-Leser, nahezu halbseitig auf dem Titelblatt:

Im Innenteil dann noch mal in aller Ausführlichkeit:

Und am Mittag, endlich:

Über eine Minute lang sind die (unkenntlich gemachten) Sex-Versuche aus mehreren Perspektiven zu sehen — aber wieder nur gegen Bezahlung:

Sehen Sie mit BILDplus die delikaten Videoaufnahmen. Was wirklich geschah, und warum das als Beweismittel so wichtig ist – schauen Sie selbst!

Hereinspaziert, hereinspaziert. Sehen Sie junge Amateure beim Unterwasser-Fummeln, exklusiv bei Deutschlands weltgrößtem News- Informations- Dings-Portal!

Zwischendurch gab’s tatsächlich noch den halbherzigen Versuch einer sinnvollen Annäherung an das Thema, diesmal auch ohne Paywall:

Bebildert — natürlich — so:

Im Text kommt ein Herr “von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.” zu Wort und erzählt allerlei vom “Recht am eigenen Bild” und Datenschutz, aber unter Wasser muss man das ja alles nicht so eng sehen:

Unproblematisch hingegen seien die Unterwasser-Aufnahmen. Michael Weilandt: „Die Unterwasserkameras zur Aufsicht sind nicht so ein großes Problem, weil die Qualität nicht so gut ist und die Personen ja nicht wirklich erkennbar sind.“

(Man beachte auch, wie Bild.de aus einem nicht so großen Problem gar keins mehr macht.)

Wie es um die anschließende Veröffentlichung solcher Aufnahmen bestellt ist, erklärt der Mann nicht. Aber danach haben ihn die “Bild”-Leute bestimmt auch nicht gefragt.

Die machen auf jeden Fall munter weiter, so lange das Eisen noch feucht, äh, ja. Völkerling, Ihr Stichwort.

Online gibt’s das alles selbstverständlich wieder nur bei “Bild-Plus”:

Wie es zu dem wilden Unterwasser-Sex kam, was die Teenager über ihr Liebesleben sagen und warum sie sich von den Bademeistern schlecht behandelt fühlen – das lesen Sie hier!

Fehlt eigentlich nur noch die Sammlung heißer … ach, schau an:

Selbst einen Brief von Franz-Josef Wagner hat der “liebe Sex im Schwimmbad” inzwischen bekommen (“Sex ist die Nähe zum Glück. Lassen wir doch die beiden Liebenden schwimmen. Herzlichst”).

Woher „Bild“ die Bilder der Überwachungskameras hat, ist indes unklar.

Das Gericht schrieb uns auf Anfrage, es habe „das fragliche Bild- und Videomaterial nicht an die ‘Bild’-Zeitung oder an Bild.de ausgehändigt“. Auch der Geschäftsführer des Schwimmbads erklärte gegenüber BILDblog, das Video nicht weitergegeben zu haben. Zurzeit werde noch überprüft, wie das Blatt an die Bilder kommen konnte. Ein Anwalt sei bereits eingeschaltet.

Warum „Bild“ die Bilder der Überwachungskameras, die das Gericht bewusst nicht der Öffentlichkeit zeigte, seit Tagen bewusst der Öffentlichkeit zeigt, ist allerdings nicht schwer zu erraten:

Mit Dank an Lukas H., Tobias H., Daniel K. und Thomas D.

Presserat rügt “Bild” für Germanwings-Opferfotos

Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”

Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.

Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblog berichtete):

Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.

Laut Presserat dürfen Fotos und Namen von Opfern aber …

nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:

So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.

Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:

Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.

Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.

„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.

Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)

Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.

Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.

So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.

Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.

Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.

Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.

Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:

Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:

Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Zur Mitteilung des Presserats

“Bild” lässt Leser auf Presserat los

Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zu mobilisieren.

Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.

Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:

(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)

Und so:

„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.

Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:

Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.

Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:

(Unkenntlichmachung von uns.)

Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:

Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …

Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).

Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:

Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“

Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:

Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:

Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:

Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.

Weiter schreibt der Presserat, …

dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.

Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.

Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:

Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.

Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:

Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.

Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”

Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz begonnen hat.

Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.

Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:

Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!

Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:

„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:

Und, klar:

Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:

Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …

Es ist hoffnungslos.

Bild  

“Bild” braucht keine Erlaubnis für Opferfotos

Vor vier Wochen hat die „Bild“-Zeitung in ihrer Print- und Online-Ausgabe mehrere unverpixelte Fotos von Menschen veröffentlicht, die zwei Tage zuvor beim Absturz der Germanwings-Maschine in den Alpen gestorben waren. „Bild“ nannte auch ihre Vornamen, abgekürzten Nachnamen, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge.

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Als wir vom Axel-Springer-Verlag wissen wollten, ob die Angehörigen der Veröffentlichung zugestimmt hatten, verwies „Bild“-Sprecherin Sandra Petersen zunächst auf eine imaginäre Twitter-Diskussion der „Bild“-Chefs, inzwischen hat sie nach mehrfacher Nachfrage aber doch geantwortet. Sie schreibt:

Wir halten es für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden, nur so wird die Tragik deutlich und fassbar. Bei dem Flugzeug-Absturz handelt es sich um ein furchtbares zeitgeschichtliches Ereignis, in solchen Fällen halten wir es für möglich, Fotos von Betroffenen ohne explizite Einwilligung zu zeigen. Wir haben auf Fotos zurückgegriffen, die im medialen Umfeld oder im Umfeld der Trauer-Aktionen veröffentlicht wurden.

Heißt konkret: „Bild“ hat sich die Fotos bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Im Blatt selbst hieß es:

Gestern postete eine Freundin von […] dieses Foto …

Im Feuerwehrhaus der Stadt steht ein Bild des Verstorbenen …

Dieses Gruppen-Selfie der Verstorbenen wurden [sic] auf dem Marktplatz in […] aufgehängt …

Dieser Bilderrahmen […] steht in einem Versicherungsbüro auf dem Arbeitsplatz von …

Ob der Schreibtisch eines Verstorbenen zu seinem „medialen Umfeld“ oder zum „Umfeld der Trauer-Aktionen“ zählt, wissen wir allerdings nicht.

Immerhin, so schreibt die „Bild“-Sprecherin:

Dem vereinzelten Wunsch von Betroffenen, ihre Angehörigen nicht weiter abgebildet zu sehen, kommen wir nach.

Dann muss man sich also, wenn man zwei Tage zuvor ein Familienmitglied verloren hat, nur schnell durch die „Bild“-Redaktionen telefonieren und schon wird das Foto künftig nicht mehr gezeigt. Es ist dann zwar schon millionenfach gedruckt und auf der ganzen Welt herumgereicht worden, aber so ist das nun mal, wenn jemand ohne eigenes Zutun Teil eines Ereignisses wird, bei dem die „Bild“-Zeitung sich nicht in der Lage sieht, die Tragik ohne Opferfotos “fassbar” zu machen.

Übrigens: Als es um die Namensnennung des Co-Piloten ging, wurde „Bild“-Chef Kai Diekmann ja nicht müde, den Pressekodex zu zitieren:

Richtlinie 8.2 hat leider nicht mehr draufgepasst, darum reichen wir sie gerne nach:

Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Nachtrag, 8. Juli: “Bild” und Bild.de sind für die Veröffentlichung der Opferfotos vom Deutschen Presserat öffentlich gerügt worden.

Anchorman, Bayern 1, Qualitätsgesang

1. “Das Q-Wort”
(de.ejo-online.eu, Kurt W. Zimmermann)
Kurt W. Zimmermann denkt nach über den Begriff des “Qualitätsjournalismus”: “In verwandten Berufen kennt man diese Unterscheidung zwischen gehobener und minderwertiger Güteklasse nicht. Den Ausdruck Qualitätsliteratur gibt es nicht. Es gibt auch keine Qualitätsmalerei, keinen Qualitätsgesang und keine Qualitätspoesie. Wer dauernd von Qualität redet, der verrät darum nur eines. Er hat ein Problem mit sich selbst.”

2. “Der Hintergrund zur Nennung der Herkunft von Straftäter*innen”
(georgsander.at)
Georg Sander beschäftigt sich mit der Nennung der Nationalität in den Medien: “Wenn die Herkunft also keine Rolle spielt, lasst sie unerwähnt.”

3. “Der Flugzeugabsturz und der mediale Zwang zur Sichtbarkeit”
(medienkorrespondenz.de, Dietrich Leder)
Dietrich Leder fasst die Berichterstattung zum Absturz von Germanwings-Flug 9525 zusammen: “Der Absurdität, ein Bild zu zeigen, das man in seinem Aussagekern unkenntlich macht, war man bei ARD und ZDF schon in den ersten beiden Tagen erlegen, als man Aufnahmen von Angehörigen der Absturzopfer präsentierte, bei denen man ebenfalls die Gesichter unkenntlich gemacht hatte. Auf die Idee, auf diese Bilder ganz zu verzichten, kam man nicht, denn das bedeutete ein Eingeständnis der Grenzen, die dem Bildermedium Fernsehen gesetzt sind: Ein Röntgenbild der Seele des mutmaßlichen Täters wird es nicht geben, auch wenn es sich alle wünschten.”

4. “How Is It Possible That the Inane Institution of the Anchorman Has Endured for More Than 60 Years?”
(nymag.com, Frank Rich, englisch)
Frank Rich fragt, warum es den Anchorman immer noch gibt: “When Brian Williams has spoken about why he wanted to be a network anchor since roughly the age of 6, he hasn’t emphasized reporting but the thrill of being everyone’s focus of attention during a national cataclysm. He’s fond of quoting Simon & Garfunkel: ‘a nation turns its lonely eyes to you.'”

5. “Kein Witz”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Tobias Haberl)
Tobias Haberl gesteht, den Radiosender “Bayern 1” zu hören: “Inzwischen schalte ich auch gern mal abends ein, dann kommt nämlich Volksmusik. Nicht Hansi Hinterseer, sondern richtige Blaskapellen oder Zithermusik, die Leitzachtaler Buam oder die Gesangsgruppe Eberwein; die spielen mal einen Landler, mal einen Dreiviertler, ich lege mich ins heiße Fichtennadelbad und bin – ich kann es nicht anders sagen – glücklich.”

6. “Trendforscher: Gegen den Mainstream zu sein inzwischen voll Mainstream”
(der-postillon.com)

Andreas L.

Vorab eine kurze persönliche Anmerkung. Ich bin jetzt seit drei Jahren beim BILDblog und habe schon viele krasse Sachen gesehen. Aber die letzten Tage haben mich wirklich fertiggemacht. Gerade gestern*, als ich mitansehen musste, wie sich immer mehr Medien reflexartig und bar jeden Anstands auf einen Menschen und dessen Familie stürzten, habe ich mich so ohnmächtig und verzweifelt gefühlt wie lange nicht mehr. Dennoch, oder gerade deshalb, will ich versuchen, mich im Folgenden einigermaßen sachlich mit den Ereignissen auseinanderzusetzen, und ich hoffe sehr, dass diese ganze Tragödie wenigstens dazu führt, dass einige Journalisten ihr eigenes Handeln zumindest ein kleines bisschen überdenken.

***

Was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist in weiten Teilen, in sehr weiten Teilen kein Journalismus mehr, sondern eine Jagd. Eine Jagd nach Informationen und Bildern, die für das Verständnis des Geschehens komplett irrelevant sind.

Um eines gleich ganz klar zu sagen: Selbstverständlich muss über ein solches Geschehen berichtet werden. Meinetwegen auch schnell und laut und in hoher Frequenz. Aber es gibt eine Grenze zwischen der Versorgung mit relevanten Informationen und dem Bedienen voyeuristischer Interessen. Diese Grenze wurde in den letzten Stunden und Tagen auf übelste Weise überschritten, und ich glaube, dass die allermeisten Journalisten ganz genau wissen, wann sie das tun — was es nur noch viel trauriger macht.

Ob die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten eine solche Grenzüberschreitung ist, darüber sind sich die Medien bemerkenswert uneinig. Viele Journalisten diskutieren derzeit darüber, ob man seinen vollständigen Namen nennen und sein Foto unverpixelt zeigen darf und soll, einige Medien haben (was so gut wie nie vorkommt) Begründungen für ihre jeweiligen Entscheidungen veröffentlicht, das Portal watson.ch ließ sogar seine Nutzer darüber abstimmen, ob es den Namen nennen solle (die meisten stimmten für Nein, das Portal nennt ihn trotzdem), und Kai Biermann von „Zeit Online“ hat sich beim Presserat über sich selbst beschwert, um herauszufinden, ob er mit der Nennung des Namens gegen den Pressekodex verstoßen hat.

Ich persönlich finde, dass man durchaus auf die Identifizierung verzichten kann. Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich einen Artikel lese, in dem der Mann zu erkennen ist, oder einen, in dem er anonym bleibt. Es lässt mich das Geschehen weder mehr noch weniger begreifen, darum kann man, finde ich, seine Identität auch weglassen.

„Spiegel Online“ sieht sah es ähnlich und schrieb gestern:

FAZ.net hingegen nennt seinen vollständigen Namen und zeigt sein Foto ohne Unkenntlichmachung. In der Begründung, die FAZ.net-Digitalchef Mathias Müller von Blumencron heute veröffentlicht hat, heißt es:

Es ist ein schrecklicher Unfall, ausgelöst durch das Verhalten des Kopiloten. Die Opfer und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wer das Unglück ausgelöst hat. […] Im Zentrum der Erklärung steht ein Mensch, genauer sein Kopf, sein möglicherweise irregeleitetes Gehirn. Das ist das Unerklärliche, was uns soviel Schwierigkeiten bereitet: Es ist die Psyche von Andreas [L.], die Unfassbares verursacht hat. Die Lösung ist nach gegenwärtigem Stand nur in der Person des Kopiloten zu finden. Wir müssen uns mit ihm beschäftigen, wir müssen ihn ansehen, wir dürfen ihn sehen.

Deshalb hat FAZ.NET das Foto von Andreas [L.] gezeigt.

Soll, wenn ich das richtig verstanden habe, heißen: Weil der Kopf des Co-Piloten des Rätsels Lösung ist, dürfen wir ihn uns auch angucken. Oder wie?

Dagegen klingt sogar die Begründung der „Bild“-Zeitung nachvollziehbar: Weil Andreas L. einen „Ritualmord“ begangen habe (ja, das steht da wirklich), mache ihn das zu einer Person der Zeitgeschichte, darum müsse er auch im Tod „hinnehmen, dass er mit seiner vollen Identität, seinem Namen und auch seinem Gesicht für seine Tat steht.“

Es kann durchaus sein, dass Gerichte das ähnlich bewerten würden; rechtlich gesehen ist es vermutlich in Ordnung, den Namen auszuschreiben. Medienanwalt Dominik Höch schreibt dazu in einem lesenswerten Beitrag:

Die Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass der Name des Betroffenen nicht tabu sein muss, wenn der Verdachtsgrad hoch genug ist und es um eine die Öffentlichkeit besonders berührende Angelegenheit geht. Beides dürfte hier vorliegen.

Er schreibt aber auch, dass man letztlich fragen müsse:

Welcher Mehrwert an Information ergibt sich durch die Namensnennung wirklich? Ist es wirklich zwingend ihn zu nennen?

Denn, und diesen Punkt vermisse ich in den meisten Diskussionen zu diesem Thema:

Durch die Nennung des Namens und des Wohnortes dürften [die Eltern und anderen Angehörigen des Co-Piloten] für eine Vielzahl von Personen erkennbar sein. Sie sind schuldlos an der Katastrophe und müssen nun neben dem Verlust des Kindes mit den neueren Erkenntnissen leben. Sie müssen außerdem erhebliche Anfeindungen befürchten; sie müssen eine – unzulässige – Durchleuchtung ihres Privatlebens durch Medien befürchten. Davor sind sie zu schützen. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verleiht Ihnen das Recht auf Privatsphäre. Sie sind  eigentlich – vereinfacht gesprochen – nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses. Das ist ein hohes Schutzgut.

Und dieses Schutzgut finde ich wichtiger als das Wissen um den Nachnamen des Mannes. Wenn ich zum Beispiel vom “Amokläufer Tim K.” spreche, wissen Sie sicher alle, wen ich meine und welche Geschichte dahinter steckt — ohne den vollen Namen zu nennen. Und wenn das den Angehörigen viel Leid erspart, dann kann ich getrost auf den Namen verzichten.

Es geht in diesem Fall aber nicht nur um das Ob. Sondern auch — und vor allem — um das Wie. “Bild” und “Express” zum Beispiel bezeichnen den Mann heute als “Amok-Piloten” und zeigen ihn, wie auch andere Medien, riesengroß auf der Titelseite (Ausrisse siehe ganz oben). Wenn man als Medium aber schon von einer “Amok”-Tat ausgeht, darf man, um Nachahmungstaten zu vermeiden, den Täter umso weniger in Postergröße auf der Titelseite abbilden. Schon nach dem Amoklauf in Winnenden zitierte der Presserat in einem Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) einen Psychologen mit den Worten, bei Berichten über den Täter sei Zurückhaltung geboten, weil eine gewisse Form der Berichterstattung mögliche Nachahmungstäter bestärken könne:

“Nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund rücken, sondern die Tat, keine Klischees fördern, keine Bilder vom Täter zeigen und keine Namen nennen”, sagte [Prof. Dr. Herbert] Scheithauer. Bei allem legitimen öffentlichen Interesse sollten sich Journalisten stets die Frage stellen, wie ihre Beiträge auf potenzielle Täter wirken könnten.

Auch im Fall des Co-Piloten besteht eine solche Nachahmungsgefahr. Prof. Dr. Thomas Bronisch vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie sagte heute im “Mittagsmagazin”:

“Man muss damit rechnen, dass bei einem so spektakulären Ereignis es auch Nachahmer findet. Sicherlich ist es eine extreme Form, sich umzubringen, und es werden nur wenige bereit dazu sein, aber es könnte für manche doch dazu gereichen, diese Tat mit diesem spektakulären Aspekt durchzuziehen.”

Aber lassen wir den Punkt erst einmal beiseite.

Sofort nachdem bekannt geworden war, dass der Co-Pilot die Maschine möglicherweise absichtlich in den Berg geflogen hat, begaben sich ganze Heerscharen von Journalisten auf Spurensuche: Sie belagerten das Elternhaus des Mannes, befragten seine angeblichen Freunde („Spiegel Online“), Nachbarn (Stern.de), Bekannten („Focus Online“), Weggefährten („Passauer Neue Presse“), die Mutter einer ehemaligen Klassenkameradin (FAZ.net) und den Besitzer der Pizzeria in der Nähe seiner Zweitwohnung („Bild“), sie durchwühlten sein Umfeld, seine Facebookseite, seine Krankenakte.

Dagegen ist auch erstmal nichts zu sagen. Es kommt darauf an, wie die Medien dabei vorgehen und was sie daraus machen. Wenn aber eigentlich nichts dabei rauskommt, die Nicht-Erkenntnisse aber trotzdem mit übertriebener Bedeutung aufgeladen werden, wenn also beispielsweise FAZ.net schreibt …

„Das war ein lieber Junge“, sagte die Mutter einer Klassenkameradin gegenüber FAZ.NET. Ihre Tochter ist in Tränen aufgelöst und steht für Gespräche vorerst nicht zur Verfügung. „Er hatte gute familiäre Hintergründe“, sagt sie. Allerdings habe sich Andreas [L.] ihrer Tochter vor einigen Jahren anvertraut mit dem Hinweis, er habe in seiner Ausbildung eine Auszeit genommen: „Offenbar hatte er ein Burnout, eine Depression“. Die Tochter habe ihn zuletzt vor Weihnachten gesehen, da habe er ganz normal gewirkt.

… dann trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei, sondern heizt allenfalls die unsinnigen Spekulationen an.

Und ich frage mich jedes Mal: Werden die Ereignisse für mich als Leser in irgendeiner Art greifbarer, wenn ich erfahre, in welchem Haus der Co-Pilot gewohnt hat und was der Schwippschwager der Nachbarin eines Bekannten von ihm hielt? Wenn ich weiß, welche Musik er gerne hörte („Focus Online“), welche Marathon-Zeit er gelaufen ist („Bild“), welchen Beruf seine Eltern ausüben („Blick“) oder in welches Fastfood-Restaurant er am liebsten ging („Welt“)? Und die einzige Antwort, die ich jedes Mal finde, ist: Nein.

In einigen Fällen sind die so zutage geförderten Dinge aber nicht nur belang- und geschmacklos, sondern schlichtweg falsch. In vielen Medien wurde zum Beispiel dieses Foto veröffentlicht, das den Co-Piloten Andreas L. zeigen soll:

Tatsächlich zeigt es aber Andreas G., der mit der Sache gar nichts zu tun hat, wie das Portal tio.ch schreibt:

(Unkenntlichmachung des rechten Fotos von uns. Den Artikel haben wir per Google Translator übersetzt. Da im Original das Gesicht des „echten“ Co-Piloten zu erkennen ist, haben wir auf einen Link verzichtet.)

Neben der „Kronen Zeitung“ hat auch „Österreich“ das Foto heute auf der Titelseite abgedruckt (via Kobuk):

Hierzulande wurde das falsche Foto unter anderem von den „Tagesthemen“ und „ZDF heute“ veröffentlicht (immerhin: verpixelt), beide Redaktionen haben sich inzwischen dafür entschuldigt.

Was für Folgen eine solche Verwechslung haben kann, lässt sich heute in der „Rhein-Zeitung“ (Abo-Link) nachlesen. In einem Restaurant sei die Freundin von Andreas G. von Journalisten förmlich überfallen worden:

„Sie saß bei einem Geschäftsessen“, berichtet Andreas [G.] unserer Zeitung. „Plötzlich kommen 20 Journalisten rein und sie wird vor laufender Kamera mit der Frage bombardiert, wie sie sich fühlt, mit einem Mörder zusammen gelebt zu haben.“ Die Freundin ist offenbar so leicht nicht zu erschüttern: „Sie konnte dann schnell aufklären, dass ich gar nicht Pilot bin“, so der im Stromhandel tätige Deutsche. „Die Journalisten sind dann wieder weg.“

„Witwenschütteln“ nennt man diese furchtbare Praxis (hier ein eindrucksvoller Erfahrungsbericht zu diesem Thema, den wir heute auch bei „6 vor 9“ verlinkt haben), und die Freundin des falschen Piloten war nicht die einzige, die dermaßen von Reportern belästigt wurde. Vor allem die Mitschüler der bei dem Unglück gestorbenen Kinder aus Haltern am See haben in den letzten Tagen unglaubliche Dinge erlebt. In einem Post bei Facebook heißt es:

Wer zum Gedenken eine Kerze abstellen oder einen Moment an der Treppe zum Gymnasium innehalten möchte, fühlt sich wie im Zoo oder auf einem Laufsteg:

Vor einer Front aus teilweise über 50 Kameras wird jeder Emotionsausbruch von den geifernden Kameraleuten schnell eingefangen und geht kurz darauf um die Welt und wird von distanzierten Stimmen kommentiert.

Als ob man nicht sehen würde, dass es den Menschen hier schlecht geht!

Selbstverständlich besteht ein großes Interesse der Öffentlichkeit aufgrund der Dimension dieses Unglücks.
Die internationale Anteilnahme berührt uns natürlich sehr. Es tut gut, so viele Trost spendenden Stimmen aus der ganzen Welt zu lesen und zu hören.

In Momenten aber, in denen Eure Kollegen KINDERN GELD dafür anbieten, Informationen preiszugeben oder VORGEGEBENE SÄTZE in die Kameras zu sprechen ODER sich eine Fotografenmeute auf einen Mann stürzt, der vor Kummer in der Fußgängerzone zusammenbricht, WIRD HALTERN AM SEE ZUSAMMENHALTEN UND EUCH IN EURE SCHRANKEN VERWEISEN!

Dass Kindern Geld für Informationen angeboten wurde, ist uns von mehreren Quellen aus Haltern am See bestätigt worden. Die „Ruhrnachrichten“ schreiben außerdem:

Bürgermeister Bodo Klimpel berichtet von einer erschreckenden Situation am Bahnhof. Ein ausländisches Reporterteam soll dort einem Jugendlichen ein lukratives Honorar angeboten haben. Als Gegenleistung sollte der Schüler mit seinem Handy Aufnahmen von der internen, nicht-öffentlichen Trauerveranstaltung, die im Joseph-König-Gymnasium stattfindet, machen.

So bleibt für mich am Ende die — aus journalistischer Sicht — traurigste Erkenntnis aus diesem ganzen Unglück: Dass viele Journalisten, die ja eigentlich dazu beitragen sollten, dass wir die Welt besser verstehen und dass in Zukunft weniger schlimme Dinge passieren, im Moment viel eher damit beschäftigt sind, das Leid noch zu vergrößern.

Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!

*Nachtrag, 29. März: Hier stand zunächst ein sprachliches Bild (der Co-Pilot sei “zum Abschuss freigegeben” worden), das von einigen Lesern zurecht kritisiert wurde, weil es natürlich nicht besonders glücklich gewählt war. Ich habe es daher gestrichen und bitte um Entschuldigung!

Absturz des Journalismus

Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag stammen von uns.

Als BILDblogger schaut man jeden Tag in die Abgründe des Journalismus, aber es gibt Tage, an denen vor lauter Abgründen kaum noch Journalismus zu sehen ist. Gestern war so ein Tag.

Am frühen Mittag, weniger als eine Stunde nachdem bekannt geworden war, dass die Germanwings-Maschine 4U9525 über Frankreich abgestürzt ist, umfasste der Liveticker bei Bild.de schon über 35 Einträge. Bei „Focus Online“ über 20.

Das ist eine dieser furchtbaren Eigenarten des deutschen Onlinejournalismus: Dass die Portale in den ersten Stunden nach solchen medialen Großereignissen alles rausjagen, was sie in die Finger kriegen, egal, wie irrelevant, spekulativ oder nichtssagend die „Nachricht“ auch sein mag. Hauptsache Content. Hauptsache Klicks.

Bild.de zum Beispiel.
@fernsehkritiktv).
Letztere „Nachricht“ wurde allerdings von niemandem so schamlos fürs Clickbaiting missbraucht wie von „Focus Online“ und „Huffington Post“:
wie blöd geklickt werden: Einer der Artikel, die in den sozialen Netzwerken gestern am meisten herumgereicht wurden, war: „Rapper Moneyboy verhöhnt 4U9525-Absturz“ — selbstverständlich erschienen bei „Focus Online“.

Selbst das Alter der abgestürzten Maschine wurde von einigen Medien als (erschreckende) Sensation verkauft:

völlig normal.

Besonders problematisch wird diese gedankenlose Veröffentlichungswut dann, wenn Gerüchte genauso behandelt werden wie gesicherte Fakten. Frank Schneider etwa, NRW-Chefreporter der “Bild”-Zeitung, twitterte gestern Nachmittag, dass “unbestätigten Informationen” zufolge zum Zeitpunkt des Absturzes “ein starkes Gewitter über der Region getobt” habe.

Obwohl nicht mal eine Quelle angegeben war, übernahm Bild.de den Tweet gleich im Liveticker:

Fehlinformation gewesen war — da war sie aber schon längst im Umlauf:

(Aus der Kommentarspalte bei „Zeit Online“.)

Ein anderes Beispiel von heute:

doch ausgewertet werden konnte. Was „Bild“ dann auch gleich wieder vertwitterte …

… natürlich ohne auf den eigenen Fehler hinzuweisen.

Es sind vor allem diese halbgaren, nicht überprüften Informationen, die die unnötige Sensationsgier befeuern. Lieber schnell was Falsches rauskloppen, das man später lautlos kassieren kann, als sich Ewigkeiten um bestätigte Inhalte zu bemühen.

Aber es gibt auch positive Beispiele. “Zeit Online” zum Beispiel oder Sueddeutsche.de haben sich gestern (und auch schon davor, bei ähnlichen Ereignissen) sichtlich bemüht, keinen unnötigen Quatsch zu veröffentlichen und sich möglichst auf die gesicherten Fakten zu konzentrieren. Sueddeutsche.de leitete den Artikel (ähnlich wie der “Guardian” oder die “New York Times”) auch mit “Was wir wissen” und “Was wir nicht wissen” ein.

So dauert es zwar deutlich länger, bis man seine Leser mit Informationen versorgen kann, aber Journalismus braucht eben manchmal Zeit. Das vergessen seine Macher und seine Nutzer — gerade in solchen Situationen — leider viel zu oft.

***

Gegen 13 Uhr tauchten dann die ersten Fotos von Angehörigen auf. Ganz vorne mit dabei, mal wieder: Frank Schneider, NRW-Chefreporter der “Bild”-Zeitung.

Immerhin: Die Gesichter waren nicht zu erkennen. Noch nicht.

Eine knappe Stunde später — der Liveticker bei Bild.de umfasste inzwischen über 70 Einträge — veröffentlichte Bild.de dann die erste Großaufnahme von weinenden Angehörigen. Ohne Quellenangabe. Und ohne Verpixelung.

Auch auf der Startseite war das Foto riesengroß und ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen:

“Bild”-Chef Kai Diekmann rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass andere Medien sowas ja auch machen:

Erst nachdem sogar eingefleischte “Bild”-Leser das unverpixelte Foto kritisiert hatten, nahm Bild.de es wieder runter.

Ohnehin gab es gestern viel Kritik an der Berichterstattung der Medien, vor allem, wenn es um Fotos von trauernden Angehörigen ging. Und in manchen Fällen brachte es tatsächlich etwas: “RP Online” zum Beispiel hatte zunächst eine 14-teilige Klickstrecke von trauernden Angehörigen veröffentlicht (deren Gesichter immerhin verpixelt waren), doch nachdem sich einige Leser massiv beschwert hatten, nahm das Portal die Strecke wieder offline.

Eine Praxis, wie sie für Burdas Journalismusimitationsportale “Focus Online” und “Huffington Post” natürlich niemals infrage käme. Bei “Focus Online” sind die unverpixelten Angehörigen auch heute noch zu sehen:

Und bei der “Huffington Post” hatten sie nicht mal ein Problem damit, die weinenden Gesichter fast über die gesamte Breite der Startseite zu legen:

Darunter sah es übrigens — ungelogen — so aus:

Da wundert es auch nicht, dass sich die Mitarbeiter von “Huffpo” und “Focus Online” sofort auf jeden stürzten, der auch nur annähernd möglicherweise irgendwen kennen könnte, der vielleicht fast im Flugzeug gesessen hätte:

Sie bekamen folgende Antwort:

***

Aber nochmal zurück zu den Fotos von trauernden Angehörigen. Auch in vielen sogenannten seriösen Medien waren gestern etliche (Bewegt-)Bilder von weinenden Menschen zu sehen, in den meisten Fällen ohne jede Unkenntlichmachung.

Die “Tagesthemen” etwa zeigten sowohl trauernde Schüler als auch trauernde Angehörige — alle unverpixelt.

“ZDF heute” hatte zwar die Schüler unkenntlich gemacht, zeigte dann aber — unverpixelt — weinende Angehörige in Spanien, die noch verzweifelt versuchen, sich zum Schutz vor den Kameraleuten Jacken vor ihre Gesichter zu halten.

Das “heute journal” verzichtete zwar auf Bilder von Angehörigen, zeigte allerdings trauernde Schüler — unverpixelt.

N24 zeigte sowohl unverpixelte Angehörige als auch unverpixelte Schüler.

“RTL aktuell” gab sich spürbar Mühe, Angehörige und Schüler nur von hinten oder aus weiter Entfernung zu zeigen. Dafür brachten sie ein (großflächig unkenntlich gemachtes) Klassenfoto und zeigten eine Animation des (geratenen) Flugverlaufs, bei der das Flugzeug am Ende in einem Feuerball explodiert.

Sat.1 zeigte in einer Sondersendung sowohl das (unkenntlich gemachte) Klassenfoto als auch unverpixelte Bilder von trauernden Schülern. Und: trauernde Angehörige im Großformat, in Zeitlupe und mit trauriger Klaviermusik hinterlegt.

Und selbst die “Tagesschau” zeigte in ihren Ausgaben um 16 und 17 Uhr die Gesichter weinender Angehöriger in Spanien. Erst für die Hauptausgabe um 20 Uhr hatte die Redaktion die Gesichter verpixelt. Allerdings auch nur im Beitrag selbst. Am Anfang der Sendung war im Hintergrund ein großes Foto weinender Angehöriger zu sehen — unverpixelt.

***

Neben den hier dokumentierten Fällen sind freilich noch viel mehr eklige Dinge passiert, auf die wir aus Zeit- und Nervengründen gar nicht alle eingehen können — etwa auf das Clickbaiting, auf die Rumspekuliererei, auf Franz Josef Wagner — aber es wäre schon sehr viel geholfen, wenn sich die Journalisten in Zukunft wenigstens das zu Herzen nehmen würden, was Lorenz Meyer hier zusammengestellt hat:

Mit Dank an alle Hinweisgeber, inbesondere an Bernhard W., Jonas J. und Simon H.!

Presserat rügt Vergewaltiger-Selfie

Vor gut sechs Monaten berichtete „Bild“ über einen Mann, der zwei Frauen vergewaltigt und sich währenddessen mit den Opfern fotografiert hatte. „Selfie-Vergewaltiger“ nannte „Bild“ den Mann — und druckte eines der bei den Taten entstandenen Fotos unfassbarerweise auf der Titelseite ab:


(Verpixelung von uns.)

Für die Veröffentlichung sind „Bild“ und Bild.de am Freitag vom Presserat öffentlich gerügt worden. Obwohl das Gesicht des Opfers unkenntlich gemacht worden war (online soll es, wie uns eine Leserin schrieb, kurzzeitig sogar ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen gewesen sein), erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Achtung der Menschenwürde), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Als besonders gravierende Verletzung der Würde des Opfers bewertete er den Umstand, dass BILD und BILD Online ein Foto veröffentlichten, welches der Täter während der Tat als „Trophäe“ angefertigt hatte.

… heißt es in der Mitteilung des Presserats.

Es war bei Weitem nicht die einzige „Sanktion“, die der Beschwerdeausschuss gegen die „Bild“-Medien ausgesprochen hat: Insgesamt erhielten sie drei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und vier Hinweise, also mal wieder mehr als jedes andere Medium.

Die zweite Rüge erhielt Bild.de für die identifizierende Berichterstattung über ein Mordopfer. Das Portal hatte ein unverpixeltes Foto der Frau bei der Arbeit gezeigt und verstieß damit gegen Richtline 8.2 des Pressekodex, nach der die Identität von Opfern besonders zu schützen ist.

Die dritte Rüge ging an die Hamburger “Bild”-Ausgabe, die den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort sowie ein Porträtfoto eines 16-Jährigen veröffentlicht hatte, der wegen Mordverdachts vor Gericht saß.

Über einen jugendlichen Straftäter derart identifizierend zu berichten, wertete der Ausschuss als einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex (Ziffer 8, Schutz der Persönlichkeit, Richtlinien 8.1 und 8.3). Die Identität von Kindern und Jugendlichen genießt besonderen Schutz, auch bei schweren Straftaten.

Kritisiert wurde auch dieser Artikel der Dresdner “Bild”-Ausgabe:


(Unkenntlichmachung von uns.)

Im Text behauptete der “Bild”-Reporter:

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Bautzen kaufte dem Rettungsdienst stich- und schusssichere Westen. (…) Offenbar geht es vor allem um Einsätze im Spreehotel – der Vier-Sterne-Herberge, wo neuerdings Asylbewerber untergebracht sind.

Allerdings haben die Polizei, das DRK und der Betreiber des Heims schon mehrfach klargestellt, dass diese Darstellung falsch ist. Denn erstens ist das Hotel keine “Vier-Sterne-Herberge” mehr (der Hotelbetrieb wurde vor geraumer Zeit eingestellt), zweitens sind es höchstens stich- und keine schusssicheren Westen, und drittens wurden sie nicht „aus Angst vor Attacken aus dem Asyl-Hotel“ besorgt, wie „Bild“ behauptet, sondern um die Rettungskräfte ganz allgemein und bei allen Einsätzen zu schützen (BILDblog berichtete hier und hier.) Auch der Presserat erkannte in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und sprach eine Missbilligung aus.

Ebenfalls beanstandet wurde die Veröffentlichung eines Fotos bei Bild.de, auf dem ein Baby zu sehen ist, das von seinem Vater schwer verletzt worden sein soll. Da das Foto im Krankenhaus entstanden ist, einem laut Pressekodex besonders geschützten Raum, erhielt Bild.de eine Missbilligung.

Missbilligt wurde auch dieser “Bild”-Artikel:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

“Bild” hatte die Bilder der Überwachungskamera (auch auf der Titelseite) veröffentlicht, ohne die Staatsanwaltschaft oder die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis zu bitten (BILDblog berichtete). Der Presserat wertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationelle Darstellung (Verstoß gegen Ziffer 11) und sprach eine Missbilligung aus.

Und dann war da ja noch dieser Artikel:

“Bild” hatte kurz vor Weihnachten suggeriert, dieser Vorschlag sei vom Grünen-Politiker Omid Nouripour eingebracht worden (in der Print-Ausgabe hieß es gar: “Politiker fordern”). Doch tatsächlich stammte er von der Zeitung selbst (BILDblog berichtete): Nouripour erklärte uns, dass ihn eine “Bild”-Reporterin angerufen und gesagt habe:

Wir bringen zu Weihnachten ja immer gute Nachrichten. Und da haben wir uns gefragt, ob es nicht eine schöne Idee wäre, wenn in christlichen Weihnachtsgottesdiensten muslimische Lieder gesungen würden.

Daraufhin habe er geantwortet: Nein, das sei keine gute Idee. Wenn, dann sollte es eine Art Tausch geben: Muslimische Lieder in der Kirche, christliche Lieder in der Moschee.

In einer Pressemitteilung erklärte die “Bild”-Zeitung später, sie habe die Zitate im Artikel korrekt wiedergegeben, was ja auch stimmen mag. Dass die Schlagzeile den Sachverhalt trotzdem falsch zusammenfasst, befand aber auch der Beschwerdeausschuss des Presserats, der deshalb eine weitere Missbilligung gegen “Bild” aussprach.

Einen sogenannten Hinweis bekam Bild.de außerdem wegen der Verwendung der Lach-Wein-Wut-Wow-Staun-Leiste unter einem Artikel über ein Attentat mit mehreren Toten.

Die Möglichkeit, diese Nachricht auf Basis von positiven Emotionen zu bewerten, verstößt aus Sicht des Beschwerdeausschusses gegen das Ansehen der Presse gemäß Ziffer 1 des Pressekodex. Die Redaktion hätte diese Bewertungsmöglichkeit für den Artikel vorab deaktivieren müssen.

Auch unter anderen Artikeln können die Leser bei Bild.de über Tote und Verletzte lachen, was sie auch tun (BILDblog berichtete, andere auch). Dass der Presserat nur diesen einen Fall kritisiert hat, liegt daran, dass nur dazu Beschwerden eingegangen sind. Deaktiviert wird die Leiste im Übrigen nur selten — bei Kommentaren von “Bild”-Chef Kai Diekmann zum Beispiel.

Die “Goslarsche Zeitung”, die Zeitschrift “Welt der Wunder” und die “TV Hören und Sehen” fingen sich jeweils eine Rüge ein, in allen drei Fällen wegen Verstößen gegen Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion).

Eine weitere Rüge ging schließlich an shz.de, das Nachrichtenportal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, das im Jahr 2009 in der Berichterstattung über einen laufenden Mordprozess identifizierend über einen Angeklagten und dessen Vater berichtet hatte. Der Ausschuss stellte einen Verstoß gegen Ziffer 8 fest: Die identifizierende Berichterstattung vor Abschluss des Strafverfahrens sei unzulässig.

Siehe auch: Mitteilung des Presserats

“Bild” und die Sadomaso-Sabberei

Am Donnerstag kommt “Fifty Shades of Grey” in die Kinos, was von “Bild” seit geraumer Zeit mit einem knisternden Artikelfeuerwerk gewürdigt wird:

Das Liebes-Loft von Christian Grey - Countdown zum heißesten Film des Jahres ++ In Malaysia ist er verboten
Literarisches Vorspiel zum Kino-Start von 'Fifty Shades of Grey' - Das heißeste Sex-Kino ist immer noch Ihr Kopf
'50 Shades of Grey' in 6 Tagen im Kino - Schlecht ist GEIL! - Warum erobert ein eher unbeholfen geschriebenes Märchen über dunklen Sex die ganze Welt?
Wenn der Film vorbei ist... So klappt das 'Shades of Grey'-Nachspiel zu Hause!
BILD zu Besuch im SM-Folterkeller - In den Händen des deutschen Mr. Grey
Neue BILDplus-Serie - Ich mache mein Geld mit der Lust
'Fifty Shades of Grey' für Anfänger - Der große SM-Ratgeber bei BILD

Das da oben sind nur die Schlagzeilen aus den letzten sechs Tagen. Begonnen hat die Hechelei aber schon vor vielen Monaten (Liste mit Sicherheit unvollständig):

50 Schlagzeilen zu SM-Sex

Als das Buch rauskam, präsentierte Bild.de “exklusive Auszüge”, zum Hörbuch gab es “exklusive Audioproben”, und seit die Verfilmung angekündigt wurde (SM-Sex! Auf der Leinwand! Mit Hollywood-Stars!), drehen sie in der Redaktion ohnehin völlig am Rad.

Sie fragten:

Welche Hollywood-Beauty ist die perfekte Sex-Sklavin?

… und:

Wie fesselnd wird DER Film, den Frauen heiß ersehnen?

Freuten sich diebisch über …

'Fifty Shades of Grey' - die ersten Bilder vom Set!

… verkündeten enttäuscht:

Penis-Klausel! Wir werden IHN nicht nackt sehen!

… und feierten den bevorstehenden Trailer, als ginge es um die Ankunft des Heilands persönlich:

'Fifty Shades of Grey - Morgen kommt ER! ... der Film-Trailer, auf den die Welt wartet

Den ersten Trailer zu „Fifty Shades of Grey“ gibt es morgen natürlich bei BILD!

Natürlich.

Und natürlich diente das Buch immer wieder als willkommener Vorwand für fesselnde Erfahrungsberichte und rattenscharfe Ratgeber:

Wie geht eigentlich 'Shades of Grey'?
'Shades of hä' - wie geht eigentlich Fessel-Sex?' data-lazy-src=

Und selbst für solche Geschichten waren sich die “Bild”-Leute nicht zu blöd:
Von wegen 50 Shades of Grey! - 50 Shades of GRAU
Die Trilogie ist vor allem bei Frauen beliebt, aber nicht für jeden etwas. Daher hier UNSERE 50 Shades of Grau ... 1. Anthrazitgrau, 2. Schiefergrau, 3. Umbragrau, 4. Blaugrau, 5. Basaltgrau ...

Der Artikel geht tatsächlich bis 50 (“Lichtgrau”) weiter. Und endet danach ohne weitere Erklärung.

Jedenfalls — gestern kam dann endlich der Höhepunkt der Sabbersause:

BILD zeigt den Busen, auf den die Welt wartet! [Dazu ein großes Foto der halbnackten Dakota Johnson]

(Unkenntlichmachung von uns.)

Das Foto stammt jedoch nicht aus dem Film, denn von den so gierig ersehnten Nacktszenen sind bisher noch keine veröffentlicht worden. Nein, um die Notgeilheit ihrer Leser und Macher endlich zu befriedigen, musste die “Bild”-Zeitung in ihre Trickkiste greifen:

Diese Knospen erblühen ab Donnerstag auf unseren Kinoleinwänden! Da bislang keine Nacktszenen aus dem Film veröffentlicht wurden, gibt es von Dakota Johnson nur diese Aufnahmen beim Nacktbaden in Italien

In medialem Sadismus waren sie eben schon immer Experten.

Warum wir gegen die “Bild”-Zeitung kämpfen

Wir sind zurück!

Dank Ihnen.

Vor gut fünf Wochen haben wir an dieser Stelle um Spenden gebeten, weil wir die Finanzierung des Blogs nicht mehr aus eigener Kraft hätten stemmen können. Die Resonanz hat uns überwältigt: Hunderte von Ihnen sind dem Aufruf gefolgt und haben uns mit Spenden, Hinweisen und Kontakten versorgt, und inzwischen haben wir genug Geld beisammen, um den Blogbetrieb für dieses Jahr zu finanzieren.

Wir freuen uns sehr darüber und bedanken uns für die wunderbare Unterstützung. Wir werden verantwortungsvoll damit umgehen.

In der Zwischenzeit ist natürlich viel passiert in den Medien. Ein bisschen was davon wollen wir uns in den nächsten Tagen noch etwas näher anschauen. Heute konzentrieren wir uns aber erstmal auf die “Bild”-Zeitung, weil es da erstens noch einiges nachzuholen gibt, und zweitens, weil wir tatsächlich immer wieder gefragt werden, warum wir die “Bild”-Zeitung immer noch so schlimm finden. Warum? Nun, weil …

1. Weil sie Profit aus dem Leid von Menschen schlägt

… und die Opfer von Unfällen und Verbrechen ein zweites Mal zu Opfern macht.

Aktuelles Beispiel: Vor Kurzem soll ein Mann in Darmstadt seine 19-jährige Tochter getötet haben. Bild.de berichtete am Samstag so über den Fall:

(Namens-Unkenntlichmachung von uns.)

Eine Quelle für das Foto des Opfers ist nicht angegeben. In der Print-Version steht nur: „privat“. Wahrscheinlich hat „Bild“ es sich, wie so oft, einfach im Facebook-Profil des Opfers besorgt. Und es ist nicht davon auszugehen, dass die Eltern des Mädchens um Erlaubnis gebeten wurden – sie sitzen beide seit Tagen in U-Haft.

Immerhin, könnte man sagen, hat Bild.de das Gesicht des Mädchens auf der Startseite unkenntlich gemacht. Dahinter stecken jedoch keine ethischen oder journalistischen oder persönlichkeitsrechtlichen Gründe — sondern wirtschaftliche. Es soll die Leser zum Abschluss eines „Bild-Plus“-Abos anregen. Hinter der Paywall ist die Unkenntlichmachung dann verschwunden. Nur wer zahlt, darf das Opfer in aller Ausführlichkeit beglotzen.

***

2. Weil sie schon wieder gegen die Griechen hetzt.

… und es dabei auf die Allerärmsten abgesehen hat:

Die Autoren behaupten, die Wahlversprechen des neuen griechischen Ministerpräsidenten könnten nur auf „unsere“ Kosten umgesetzt werden, und rechnen empört vor, wie viel das sein wird:

„Die“ gegen „uns“. Faules Pack gegen fleißige Steuerzahler. Schwarzweißschreiberei ohne Platz für Grautöne, aber die interessieren bei „Bild“ ja auch niemanden. Wie sehr das Blatt die Wahrheit dabei tatsächlich entstellt, hat sich Thomas Otto vom Deutschlandfunk in diesem lesenswerten Blogpost näher angeschaut. Er schreibt zum Beispiel:

Minutiös listet das Blatt die Wahlversprechen von Alexis Tsipras auf und erweckt den Eindruck, als würden die Griechen in Saus und Braus leben – und das auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Vor lauter Galle, die die Autoren beim Schreiben gespuckt haben müssen, haben sie allerdings einige Fakten verdreht. Das beginnt schon bei der genannten Summe von 20 Milliarden Euro. Laut “Bild” hätten “Experten” diese Summe errechnet. Welche, das verraten die Autoren nicht. Und das könnte einen einfachen Grund haben:

Addiert man die einzelnen Posten des Wahlprogramms von Tsipras’ Syriza-Partei, so kommt man auf 11,382 Mrd. Euro – großzügig gerundet 12 Mrd. Euro. Genau diese Zahl ist auch den Autoren nicht ganz unbekannt. Eine Nachfrage beim Kieler Institut für Wirtschaftsforschung, das für die zweite genannte Zahl als Quelle angegeben wird, ergibt: Ein “Bild”-Redakteur hatte sich dort gemeldet und eine Anfrage gestellt: Wie groß wäre die Summe von 12 Mrd. Euro umgerechnet auf die Bundesrepublik? “Bild” kannte also die tatsächlich von Syriza geschätzten Kosten. Wohlwollend könnte man hier noch von einem (wiederholten) Tippfehler ausgehen – oder davon, dass 20 einfach viel besser klingt als zwölf…

Auch viele andere vermeintliche Tatsachen geben die „Bild“-Autoren auf ihrem krawalligen Feldzug kurzerhand falsch oder verzerrt wieder. Thomas Otto schreibt:

“Bild” pickt sich die Rosinen heraus, die in ihre politische Agenda passen und ignoriert die Fakten, die dem entgegenstehen. Ganz nach dem Motto “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt”. Das entlarvt einmal mehr, dass für “Bild” nicht die Information, sondern die Empörung im Mittelpunkt ihrer “Arbeit” steht. Aber warum sollte man seine Leser auch mit störenden Fakten ablenken, wenn die sich gerade so schön aufregen.

***

3. Weil sich ihr Chefredakteur auch noch einen großen Spaß daraus macht.

***

4. Weil sie die Fakten verdreht, wie es ihr gerade passt.

Nicht nur, wenn es gegen die Griechen geht, sondern genauso bei Hartz-IV-Empfängern, Muslimen, Roma, der EU, der Linkspartei und den Rundfunkgebühren, um nur mal die Klassiker zu nennen. Gut zu beobachten beispielsweise in der vorletzten Ausgabe der „Bild am Sonntag“. Kategorie: Die Bekloppten von der EU schon wieder!

Normalerweise ist dafür „Bild“-Chefkorrespondent Dirk Hoeren zuständig, aber weil der ja vergangene Woche schon woanders rumhetzte, durfte diesmal „Bams“-Kollege Nils Mertens ran, der bis dato eher durch sein Talent im Ausschlachten tragischer Einzelschicksale aufgefallen war. Jetzt also die EU.

Diesmal geht es um eine Norm namens EN 13814, die 2004 erarbeitet wurde und grundsätzlich alle „Fliegenden Bauten“ betrifft, also Karussells, Achterbahnen und so weiter. Sie soll seit dem 1. Januar 2015 für einheitliche Sicherheitsstandards in Europa sorgen, stößt bei deutschen Schaustellern aber auf wenig Begeisterung, weil viele ihre Fahrgeschäfte aufwendig umrüsten mussten. Vor allem ärgert sie, dass es keinen Bestandsschutz mehr gibt, also auch bestehende Karussells, die jahrelang als sicher galten, plötzlich umgebaut werden müssen.

So viel zum Hintergrund. Jetzt zum „Bams“-Artikel. Zum Einstieg dichtet Mertens:

Wenn du glaubst, du hast es schwer, kommt die EU daher – und dann wird’s richtig mühsam. Mit ihren Richtlinien hat es die Europäische Union bisher noch immer geschafft, die Bürger ihrer 28 Mitgliedstaaten in den Wahnsinn zu treiben. Man denke nur an die verbindlich vorgeschriebene Krümmung von Bananen.

Hach ja, die Bananen-Verordnung. Die frei erfundene Bananen-Verordnung, wie man ergänzen muss, denn eine „verbindlich vorgeschriebene Krümmung von Bananen“ hat es in Wirklichkeit nie gegeben. Ja, es gab da mal diese Gurken-Verordnung, aber auch die ist seit einigen Jahren Geschichte, und auch die gerne zitierte „EU-Verordnung zum Import von Karamellbonbons“ ist Blödsinn. Aber zurück zur „Bams“ und den Karussells. Mertens schreibt:

Jetzt hat’s die deutschen Schausteller erwischt (…). Die EU-Verordnung DIN EN 13814 regelt seit 2004 die Sicherheit von „Fliegenden Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks“.

Das heißt unter anderem: Ein Karussell mit 20 Sitzen durfte bisher maximal 1500 Kilo Menschenmasse rumschleudern, pro Fahrgast also 75 Kilo. Bei zehn 90-Kilo-Schwergewichten hätte der Rest also Modelmaße haben müssen. Dass dem nicht so ist, blieb auch den EU-Beamten nicht verborgen.

Jeder zweite Europäer ist laut OECD zu dick. Diese neue Fettleibigkeit wird nun zur Last der Karussellbetreiber. Deren Geräte sollen künftig im Schnitt 100 Kilo [statt 75 Kilo] tragen.

Dann noch ein armer, von der EU-Willkür gebeutelter Karussellbetreiber, der über die neuen Regelungen nur noch „stöhnt wie ein 200-Pfünder beim Treppensteigen“ (höhö) — und fertig ist der EU-Aufreger:

Fragt man Leute vom Fach, stellt sich die Sache allerdings ein bisschen anders dar.

Alles Unsinn.

… sagte der damalige Leiter der Abteilung „Fliegende Bauten“ beim TÜV Süd schon vor zwei Jahren zu dem Gerücht, die neuen Regelungen habe was mit der zunehmenden Fettleibigkeit zu tun.

Auch mit der neuen Norm gehen wir noch von einem mittleren Körpergewicht von 75 Kilo aus. So wird die Dynamik des gesamten Fahrgeschäfts berechnet. Aber früher mussten auch Einzelteile, wie etwa der Sicherheitsbügel bei der Achterbahn, nur für 75 Kilo ausreichen und dort ist die Vorschrift jetzt 100 Kilo.

Das habe aber nichts mit dicker werdenden Menschen zu tun, sondern einfach damit, dass sich „bei der Technik viel getan“ habe. Aber mal ganz abgesehen von der Motivation, die hinter den neuen Regelungen steckt: Es gibt noch einen weiteren Aspekt, den der „Bams“-Autor – aus gutem Grund – nicht erwähnt. Die „EU-Verordnung“, von der er spricht, ist in Wahrheit eine „EU-Norm“ — und vor allem: für die Mitgliedsstaaten freiwillig.

Die Europäische Kommission erklärt auf ihrer Internetseite:

Fakt: Grundsätzlich ist es Sache der EU Mitgliedsstaaten technische Vorschriften zu erlassen, die die Sicherheit von Karussells und anderen fliegenden Bauten betreffen. Dazu kann eine bestehende Norm von den zuständigen Behörden ganz oder teilweise für verbindlich erklärt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Mitgliedsstaaten – also Deutschlands.

In der jetzt kritisierten Norm EN 13814 hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) einheitliche Sicherheitsstandards für Karussells und andere fliegende Bauten für Jahrmärkte und Vergnügungsparks festgelegt. (…) Die Norm an sich ist jedoch freiwillig.

Hinzu kommt: Dass es in Deutschland keinen Bestandsschutz gibt — darüber ärgern sich die Schausteller ja besonders –, war keine Entscheidung der EU (in der EU-Norm ist eine solche Klausel enthalten), sondern wurde von den deutschen Behörden so festgelegt. Womöglich wäre es also sinnvoller, erstmal bei denen anzusetzen, statt gleich wild auf die EU einzuprügeln. Zumindest, wenn man an einer vernünftigen Auseinandersetzung mit der (sicherlich streitbaren) Norm oder der (zweifelsohne wahnwitzigen) EU-Bürokratie interessiert ist. Also im Gegensatz zu den Leuten von „Bild“.

Wir sind gespannt, wie lange es dauert, bis es bei denen heißt:

Mit ihren Richtlinien hat es die Europäische Union bisher noch immer geschafft, die Bürger ihrer 28 Mitgliedstaaten in den Wahnsinn zu treiben. Man denke nur an die Gaga-Verordnung für Dicke in Karussells.

Mit Dank an Jan R.!

***

5. Weil sie auf die Privatsphäre prominenter Menschen pfeift.

Als Heidi Klum Ende Dezember von einem Fotografen halbnackt am Strand erwischt wurde, druckte „Bild“ die Fotos groß auf der Titelseite …

Als Uli Hoeneß am Neujahrstag Haft-Urlaub hatte und von einem Fotografen beim Wald-Spaziergang mit seiner Frau erwischt wurde, druckte „Bild“ das Foto groß auf der Titelseite …

Als die Frau von Bushido nach einem Ehekrach einkaufen war und von einem Fotografen erwischt wurde, druckte „Bild“ das Foto groß auf der Titelseite …

All diese Fotos wurden offenbar heimlich und aus einiger Entfernung aufgenommen. Wir vermuten also, dass sie ohne Einverständnis der Abgebildeten gemacht und veröffentlicht wurden. Zumindest im Fall von Herbert Grönemeyer sind wir uns sogar ziemlich sicher: Als der Sänger neulich mit einem Kameramann und einem Fotografen aneinandergeriet, zeigte Bild.de das Video der Rangelei groß auf der Startseite — und musste es später wieder runternehmen, weil der Sänger eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Grönemeyer will sich auch weiterhin wehren und verlangt nun eine Gegendarstellung von der „Bild am Sonntag“. (Genaueres zu dem Fall hat Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ hier und hier aufgeschrieben.)

Nun ist es eine Sache, wenn Prominente behelligt werden. Die kennen sich aus im Geschäft, haben in der Regel Medienanwälte und die nötigen Mittel, um sich gegen die medialen Attacken zu wehren. Und nicht zuletzt stehen sie, meistens jedenfalls, freiwillig in der Öffentlichkeit.

Etwas anderes ist es aber, wenn sich die „Bild“-Zeitung auf Menschen stürzt, auf die all das nicht zutrifft.

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6. Weil sie auf die Privatsphäre nicht-prominenter Menschen pfeift.

… und Schicksale über Wochen hinweg gnadenlos ausschlachtet.

Wir haben das neulich am Fall einer jungen Mutter aufgezeigt, über deren Leben und Tod „Bild“ tagelang sensationslüstern berichtet hatte: Blutige Details, unverpixelte Facebook-Fotos, private Informationen, das volle Programm.

Ähnlich, aber noch heftiger, ging es bei der Berichterstattung über eine Studentin zu, die gestorben war, nachdem sie vermutlich versucht hatte, einen Streit zu schlichten: Über 50 Artikel veröffentlichten die „Bild“-Medien allein in den ersten Tagen nach dem Vorfall, mit unzähligen Fotos des Opfers, des mutmaßlichen Täters und der trauernden Hinterbliebenen; später schaltete sich sogar die Staatsanwaltschaft ein, weil „Bild“ ein Beweismittel — das Überwachungs-Video vom Tatort — ohne Genehmigung veröffentlicht hatte.

Solche Artikelserien — „So grausam starb die junge Frau“, „Hier wird sie beerdigt“, „So trauert das Netz“ — gibt es ständig; die “Bild”-Medien bringen sie reflexartig nach fast jedem brutalen Verbrechen, und am eifrigsten sind sie, wenn das Opfer weiblich und hübsch war.

Auch in den letzten Tagen gab es wieder eine solche Serie, diesmal zum Mord an einer schwangeren Frau, die in einem Berliner Waldstück lebendig verbrannt wurde — ein gefundenes Fressen für die Geier von “Bild”:















Bisweilen saßen sechs (!) „Bild“-Autoren gleichzeitig an dem Fall und haben ganze Arbeit geleistet: Das Blatt präsentiert unverpixelte Fotos des Opfers, unverpixelte Fotos der mutmaßlichen Täter, Fotos vom Abtransport der Leiche, Fotos vom Tatort, Fotos von der Festnahme, Fotos von der Schule des Opfers, Fotos von Trauernden, Informationen aus dem Privatleben des Opfers, Informationen aus dem Privatleben der mutmaßlichen Täter. Und, klar, jede Menge grausame Details und Spekulationen zu den Hintergründen der Tat.

Selbstverständlich auch in gedruckter Form:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Und es ist sicher nur eine Frage der Zeit, bis sich die “Bild”-Medien das nächste Opfer vorknöpfen. Eine potenzielle Kandidatin (s. Punkt 1) haben sie auf jeden Fall schon gefunden.

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7. Weil ihre Mitarbeiter solche Dinge von sich geben:

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8. Weil sie kein Problem mit Schleichwerbung hat.

Einfaches Beispiel:

Sieht zwar aus wie ein normaler, redaktioneller Service-Artikel, ist aber von vorne bis hinten Werbung — für das kostenpflichtige Abnehmprogramm von Schauspielerin Ursula Karven.

Wir wollen Ihnen die PR-Hymnen ersparen. Schauen Sie sich nur mal diese Infobox an:

Ja, ganz schön toll das alles, vor allem für Frau Karven. Und am nächsten Tag ging’s sogar weiter:

Und am übernächsten Tag auch:

Bei Bild.de gibt’s außerdem noch eine Reihe von Videos mit Frau Karven, die sind aber kostenpflichtig. Verdienen wenigstens alle was daran.

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9. Weil sie unglaublich scheinheilig ist.

Wir haben uns ja schon vor der Winterpause darüber aufgeregt, dass sich „Bild“-Zeitung plötzlich als die große „Pegida“-Bekämpferin inszenierte, ausgerechnet sie, die in den Wochen und Jahren davor mit ihren Lügengeschichten immer wieder Ressentiments gegen Ausländer und Muslime geschürt hatte.

Als vor zwei Wochen dann diese Titelstory erschien …


… waren wir schon kurz davor, unseren Winterschlaf zu unterbrechen, aber zum Glück war Lalon Sander zur Stelle und brachte es bei taz.de genau auf den Punkt:

„Bild“ will Pegida entlarven – und entlarvt vor allem sich selbst. Sie erkennt endlich, was andere schon wussten: dass sie eine rassistische Zeitung ist.

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Wir könnten noch Dutzende andere Gründe auflisten — die Homophobie der „Bild“-Zeitung, ihren Sexismus, Paul Ronzheimer — und es werden mit Sicherheit noch viele neue dazukommen.

Gut, mit ein bisschen Glück erledigt sich die Sache ja bald von selbst. Bis dahin werden wir aber die Stellung halten. Und sind dankbar, dabei Leser wie Sie an unserer Seite zu haben.

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