1. “Facebook-Pranger” von “Bild” bleibt unzulässig (tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der sogenannte Facebook-Pranger, den die “Bild”-Zeitung 2015 aufgestellt hatte, bleibt unzulässig. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und lehnte Springers Wunsch nach einer Revision ab. “Bild” hatte in Print und online fremdenfeindliche Facebook-Kommentare samt Nutzerfotos und Namen der Kommentierenden veröffentlicht und selbst von einem “Pranger” gesprochen. Während der Presserat diese Art der Berichterstattung 2015 noch für zulässig gehalten hatte, verurteilte das Oberlandesgericht München diese Praxis ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel. Dies wurde nun vom BGH bestätigt.
2. Verständnis für Rechtsextreme (taz.de, Ralf Leonhard)
Der österreichische Milliardär und Unternehmer Dietrich Mateschitz (Red Bull) sponsert nicht nur diverse Extremsportler wie den “Stratosphärenspringer” und politisch rechtsaußen stehenden Felix Baumgartner, sondern besitzt auch den Fernsehsender “Servus TV”. Damit fördere der Brauseabfüller auch die Verbreitung rechten Gedankenguts, so der Vorwurf von Kritikern.
3. Nur 155 Zuschauer: Til-Schweiger-Film scheitert spektakulär (ostsee-zeitung.de)
Til Schweigers “Head Full of Honey” lockte am Wochenende gerade mal 155 Zuschauer in die Kinos — bei 86 im Umlauf befindlichen Kopien … klingt unwirtschaftlich, oder? Ist es aber nicht unbedingt, denn die 4,6 Millionen Euro deutsche Fördergelder sind an den deutschen Kinostart gekoppelt.
4. Das Lügen geht weiter (golem.de, Friedhelm Greis)
Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform würden die “Lügen für das Leistungsschutzrecht” weitergehen, konstatiert Friedhelm Greis in seiner Analyse. Besonderen Unmut ruft bei ihm ein Interview des Springer-Vorstands und BDZV-Chefs Mathias Döpfner hervor, das “so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen enthält, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll.” Greis fordert: “Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.”
5. Wa(h)re Verbrechen: Der True-Crime-Boom (ndr.de, Christine Seidemann, Video: 5:48 Minuten)
Sogenannte True-Crime-Formate erfreuen sich großer Beliebtheit, ob im Print, Fernsehen oder als Podcast. Das Medienmagazin “Zapp” hat mit zwei hochkarätigen Experten über den Boom des Genres gesprochen: Mit Giuseppe Di Grazia (“Stern Crime”) und mit Sabine Rückert (“Zeit Verbrechen”). Eine derart breite mediale Beschäftigung mit besonders spektakulären Gewalttaten könne jedoch dazu beitragen, dass die Kriminalitätsfurcht steigt, warnt Bernd-Rüdiger Sonnen, Rechtswissenschaftler von der Uni Hamburg.
6. Was labert der? Die Sprache der Nummer-Eins-Hits in Deutschland (einfacherdienst.de)
Von der Mitte der Neunzigerjahre bis in die jüngste Vergangenheit kritisierten viele Menschen die Übermacht englischsprachiger Musik im Radio. Und immer wieder gab es seine Diskussion um eine Quote für deutschsprachige Musik. Eine Debatte, die sich heutzutage nicht mehr stellt: Sämtliche Lieder der Top 10 der MTV-Single-Charts haben deutschsprachige Texte. (Wobei Bandnamen und Songtitel teilweise nicht ohne die englische Sprache auskommen. Aber “Kirsche Kirsche Dame” von “Hauptstadt Büstenhalter” beziehungsweise “Besitztumsbruder” klinge zugegebenermaßen auch etwas irritierend.)
1. Zensurheberrecht: Landgericht Köln zwingt FragDenStaat, staatliches Glyphosat-Gutachten zu löschen (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Das Landgericht Köln hat dem Transparenz-Portal “FragDenStaat” per einstweiliger Verfügung untersagt, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung zu veröffentlichen. “FragDenStaat” will dies nicht hinnehmen und hat angekündigt, nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen: “Das Glyphosat-Gutachten ist staatlich finanziert und von Beamten erstellt worden. Dass das Urheberrecht als Zensurheberrecht missbraucht wird, ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!” Das Portal fordert alle Menschen dazu auf, ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und ebenfalls das Glyphosat-Gutachten beim Bundesinstitut anzufragen. Obwohl das Dokument nicht veröffentlich werden darf, müsse es die Behörde nämlich jedem Interessierten zukommen lassen. Die Anfrage ist dank vorbereitetem Formular mit einem Mausklick möglich und wurde binnen weniger Stunden schon mehr als 20.000 Mal durchgeführt (Stand: 8:30 Uhr).
2. Steuerfahnder haben schon eine Milliarde Euro zurückgeholt (sueddeutsche.de, Frederik Obermaier & Bastian Obermayer)
Da sage einer, Journalismus habe keine Wirkung: Drei Jahre nach der Veröffentlichung der sogenannten “Panama Papers” haben sich Steuerbehörden weltweit mehr als eine Milliarde Euro an Steuergeldern zurückgeholt. Auf Deutschland entfallen davon etwa 150 Millionen Euro. Ins Rollen gekommen war der Skandal, nachdem ein Whistleblower der “Süddeutschen Zeitung” ein Konvolut von mehr als 11,5 Millionen Dokumenten zugespielt hatte. Für die Aufarbeitung hatten sich neben der “SZ” noch das Internationale Konsortium für Investigative Journalisten (ICIJ) sowie über 100 Medien in rund 80 Ländern zusammengeschlossen.
3. In eigener Sache: Wir gehen gerichtlich gegen die KfW vor, weil sie uns Unterlagen zum WWF nicht geben will (buzzfeed.com, Marcus Engert)
Anfang März hatte “Buzzfeed” schwere Vorwürfe gegen den WWF und die Bundesregierung erhoben: In einem vom Entwicklungsministerium geförderten WWF-Projekt im Kongo sei es zu Folter, Massenvergewaltigungen und Mord gekommen. Die deutsche Förderbank KfW habe dies durch die Bereitstellung von etlichen Millionen indirekt mitfinanziert. “Buzzfeed” wollte Licht ins Dunkel bringen und hat bei der KfW die Einsicht in Dokumente gemäß Informationsfreiheitsgesetz verlangt. Obwohl die KfW wie eine staatliche Stelle auftritt, verweigerte sie die Auskünfte. Sie übe “als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich (…) aus” und könne “deshalb nicht als Behörde (…) eingeordnet werden.” Dagegen geht “Buzzfeed” nun juristisch vor.
4. Anwaltskanzlei von Cristiano Ronaldo unterliegt gegen den SPIEGEL (spiegel.de, Rafael Buschmann & Nicola Naber & Christoph Winterbach & Michael Wulzinger)
Ein sich über Jahre hinziehendes “Eilverfahren” hatte es dem “Spiegel” unmöglich gemacht, über die “Football Leaks” zu berichten, in denen es um das Finanzgebaren und die Steuertricks diverser Fußball-Weltstars geht. Nun ging der Rechtsstreit zu Ende — zugunsten des Magazins. Damit sind nun wieder folgende Reportagen frei zugänglich: Der Fall Mourinho: “José Mourinho ist der Star unter den Startrainern — und einer, der auch abseits des Platzes alle Tricks kennt. Wie Football Leaks enthüllt, hat er eine Briefkastenfirma in der Karibik genutzt, um Millionen zu verschleiern.” “Das sieht richtig übel aus”: “Anderthalb Jahre lang trieben die spanischen Finanzbehörden den deutschen Nationalspieler Mesut Özil vor sich her. Dann verdonnerten sie ihn zu einer Millionenzahlung.” Die Dose des Ronaldo: “Ihr schwerster Gegner war das Finanzamt: Superstar Cristiano Ronaldo und Trainerlegende José Mourinho haben für ihre Werbemillionen Briefkastenfirmen in der Karibik benutzt.”
5. Facebook unterstützt lokale Verlage mit 2 Mio. Euro (dwdl.de, Uwe Mantel)
Insgesamt 300 Millionen Euro hat Facebook zur Unterstützung lokaler Medien angekündigt, zwei Millionen davon sollen an deutsche Lokalzeitungsverlage gehen. Die Medienhäuser sollen das Geld für den “Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle” verwenden. Von Facebooks Geldsegen profitieren die Funke Mediengruppe, MHS Digital, Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung, Rheinische Post Digital, Nordbayern Infonet, Oberpfalz Medien, Verlag und Druckerei Main-Echo, DuMont, Ippen Digital, Mediengruppe Main-Post, Mediengruppe Oberfranken und Lensing Media.
Weiterer Lesehinweis: t-online.de-Chef Florian Harms kommentiert unter Scheinheiligkeit, wohin man schaut: “Die Kunst, Gegner zu Gefolgsleuten umzupolen, beherrscht Herr Zuckerberg aus dem Effeff. Daran dürfen wir uns erinnern, wenn wir den nächsten Leitartikel zu einem Digitalthema aus einem dieser Verlagshäuser aufgetischt bekommen.”
6. Blick muss wegen «Fall Spiess-Hegglin» vor Gericht: Deshalb könnte es richtig teuer werden (tagblatt.ch, Pascal Hollenstein)
Die Schweizer Ringier-Gruppe droht die Herausgabe des Gewinns, den es mit den Print- und Onlineartikeln über die Netzaktivistin und Feministin Jolanda Spiess-Hegglin erwirtschaftet hat. Dabei könnte einiges zusammenkommen, denn der Medienkonzern hat mit mehr als 200 Artikeln Klicks und Kasse gemacht. Ein Experte spricht von weit mehr als einer Million Franken, die Ringier mit der publizistischen Ausbeutung von Spiess-Hegglin verdient habe. Und nun dank “Gewinnabschöpfung” eventuell wieder herausgeben muss.
1. Herr Grindel und seine besondere Beziehung zur Deutschen Welle (journalist-magazin.de, Olaf Wittrock)
DFB-Präsident Reinhard Grindel brach unlängst vor laufender Kamera ein Interview mit der “Deutschen Welle” ab, wegen unbequemer Fragen zu einem angeblichen Milliardendeal. Nun stellt sich heraus, dass dies nicht der erste Fall dieser Art war. Schon vor acht Jahren habe Grindel ein Interview mit einer früheren freien Mitarbeiterin der “Deutschen Welle” abgebrochen — mit angeblich dramatischen Folgen für die freie Mitarbeiterin: Sie habe nach dem Vorfall keine neuen Aufträge bekommen und sei regelrecht kaltgestellt worden. Grindel sei zu dieser Zeit Mitglied des Verwaltungsrates der “Deutschen Welle” gewesen und habe dies auch während des Interviews deutlich anklingen lassen, was die Interviewerin als Drohung empfunden habe. Laut “Deutscher Welle” habe sich alles mit rechten Dingen zugetragen: “Herr Grindel hat seinen Unmut hierüber der Mitarbeiterin gespiegelt. Das betrachten wir als das gute Recht eines jeden Interviewten.”
3. Der ORF hat Facebook nicht ganz richtig verstanden (nzz.ch, Reto Stauffacher)
Unlängst hat der Österreichische Rundfunk (ORF) seinen Abschied von Facebook verkündet. In einer Stellungnahme führte der Sender mehrere Gründe dafür an, von grundlegenden Bedenken gegenüber dem Netzwerk als solchem bis hin zu pragmatischen Erwägungen. Reto Stauffacher kritisiert die Entscheidung als Kapitulation vor dem Social-Media-Netzwerk und falsches Signal: “Es ist eine Kernaufgabe von Medien, auf Facebook präsent zu sein, Verantwortung zu übernehmen, zu intervenieren und zu moderieren. Und es ist eine Herausforderung, sich mutig und selbstbewusst der Kritik und der Häme entgegenzustellen. Medienhäuser schaffen das natürlich nur, wenn Ressourcen gesprochen werden. Das allerdings sollte für den ORF, der sich mit Gebührengeldern finanziert, kein Problem sein.”
4. Zwischen Landlust und Randfrust (message-online.com, Gisbert Strotdrees)
“Landlust”, “Liebes Land”, “Landliebe”, “Schönes Land”, “Landgenuss”, “Landkind”, “Landapotheke” … In den letzten Jahren erschienen etliche Hochglanz-Magazine, die sich der schönen heilen Welt auf dem Land widmen. Fernsehsender und Printmedien haben das Thema für sich entdeckt und berichten in zahlreichen Land-, Dorf- und Provinz-Reportagen über das Regionale. In einem längeren Lesestück untersucht Gisbert Strotdrees das Phänomen, das zwischen Klischees und realem Abbild schwankt.
5. Konrad Weber, wie müssen sich öffentlich-rechtliche Medien verändern? (anchor.fm/unterzwei, Levin Kubeth & Felix Ogriseck, Audio: 60 Minuten)
Der Journalist des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Konrad Weber hat ein Manifest veröffentlicht, wie öffentlich-rechtliche Medien heutzutage aussehen sollten. Im Interview mit dem Medienpodcast “Unter Zwei” erzählt er, wie die Entwicklung der 15 Punkten verlief, welche Mitstreiter es gab und welche Konflikte es zu überwinden gilt: “Es geht darum, als Journalist — vor allem der öffentlich-rechtlichen Medien — vom hohen Ross herunterzukommen und stattdessen zu lernen, wie die digitalen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden können.”
6. Erst Klima-Aktivistin ehren, dann Mini-SUV verschenken (uebermedien.de, Boris Rosenkranz, Video: 1:30 Minuten)
Die Funke Mediengruppe hat die Umweltaktivistin Greta Thunberg am Samstagabend für ihr Engagement mit einer “Goldenen Kamera” ausgezeichnet. Sponsor der Veranstaltung war der Autokonzern VW, der live einen Mini-SUV an eine Schauspielerin verschenkte. Boris Rosenkranz hat die beiden Vorgänge kontrastiert, indem er die entsprechenden Sendungsausschnitte gegenübergestellt hat.
Weiterer Lesetipp: Greta Thunberg und Atomkraft: Wie viel CO2 macht eine Nebelkerze?: “Konservative Medien behaupten, die Umweltaktivistin befürworte Atomenergie. Das ist nicht nur falsch — es ist ein bewusstes Ablenkungsmanöver.” (taz.de, Finn Holitzka).
7. Der Bildblog und die HuffPost – die Geschichte einer wahren Liebe (huffingtonpost.de)
Heute noch ein Zusatzlink: Die deutsche “HuffPost” schließt und verabschiedet sich vom BILDblog mit einem Dank “für die vielen anerkennenden Texte, die Ihr eine zeitlang über uns geschrieben habt!” Nun ja, das mit der Anerkennung, das habt Ihr vielleicht nicht ganz … ach, egal! Macht es gut, liebe HuffPostler und zum Abschied ein WinkeWinke von Eurem BILDblog.
1. Wie schwer kann es sein, über bezahlte Inhalte “Anzeige” zu schreiben? (uebermedien.de, Juliane Wiedemeier)
Laut Pressekodex müssen “bezahlte Veröffentlichungen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind”. Bezeichnungen wie “Advertorial”, “Sponsored Post” oder “Verlags-Sonderveröffentlichung” würden nicht ausreichen und kein “presseethisch anerkanntes Synonym” für Werbung darstellen. Doch genau mit derartigen Verschleierungs-Vokabeln tricksen viele Medien munter weiter, wie Juliane Wiedemeier anhand verschiedener Beispiele beweist. Das betrifft namhafte Medien wie “FAZ”, “National Geographic” und “Stern”.
2. Gegen abschreckende Gebühren: Wir klagen gegen das Bundesinnenministerium (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Die Transparenz-Initiative “FragDenStaat” klagt gegen das Bundesinnenministerium. Dieses akzeptiere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Deswegen müsse man jetzt abermals vor Gericht, um endgültig zu klären, dass Gebühren bei Anfragen nicht abschrecken dürfen. Die mündliche Verhandlung findet am Freitag, 29. März, um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin statt. Interessierte seien herzlich eingeladen. Eine Anmeldung sei nicht erforderlich.
3. Die neuen Täler der Ahnungslosen (medienwoche.ch, Lothar Struck)
Immer mehr journalistische Angebote verschwinden hinter Bezahlschranken. Das ist von Verlagsseite verständlich, doch die Vielzahl von Bezahlmodellen mit ihren teilweise fein verästelten Preisstrukturen mache die Sache unübersichtlich und kostspielig. Lothar Struck sieht daneben noch ein weiteres Problem: “Was nämlich frei zugänglich bleibt, sind entweder die Beiträge der zunehmend in einer Legitimationsskrise steckenden öffentlich-rechtlichen Medien oder freie Angebote, die mit reisserischen und unter Umständen falschen Behauptungen eine maximal mögliche Reichweite erzielen müssen, um sich so noch von den Resten der Online-Werbung zu finanzieren. Diese Texte werden gefunden und verbreiten sich. Dies führt zu neuen Tälern von Ahnungslosen, die dann den politischen und gesellschaftlichen Diskurs zunehmend bestimmen.”
4. Die unsichere Kommunikation mit anonymen Quellen (deutschlandfunk.de, Christopher Ophoven, Audio: 4:44 Minuten)
Investigativ-Reportagen wie “Lux-Leaks”, “Panama-Papers” und “Football-Leaks” sind auf Informanten angewiesen, die teilweise erhebliche Risiken für sich in Kauf nehmen. Um diese Risiken zu minimieren und einen Anreiz zu schaffen, Informationen einzureichen, haben viele Medienhäuser digitale anonyme Briefkästen eingerichtet. Doch die Sicherheit der elektronischen Kommunikationswege ist höchst unterschiedlich.
5. Pyrrhussieg heißt jetzt Voss-Sieg (spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo kommentiert die Abstimmung zur Reform des Urheberrechts im Europa-Parlament: “Die Urheberrechtsreform ist der Versuch, die Regeln des analogen 20. Jahrhunderts dem digitalen 21. Jahrhundert überzustülpen, das muss zwingend scheitern. (…) Die Befürworter dieser Reform glauben, das Rennen gewonnen zu haben. Sie werden feststellen, dass sie in eine Sackgasse gerannt sind, in eine sehr, sehr einsame Sackgasse.”
6. game over – Wie Zalando mich in die Abmahnfalle geschickt hat (the-shopazine.de)
Fashionbloggerin Berit schildert einen besonders tragischen Fall einer für sie kostspieligen Abmahnung. Ende 2013 habe ihr ein milliardenschwerer Online-Versandhändler Presse-Fotos zugeschickt mit der ausdrücklichen Bitte, damit eine Modelinie zu bewerben. Später sei sie für das Verwenden dieser Fotos abgemahnt worden. Was sie nicht wusste und wovon man auch schwerlich ausgehen konnte: Der Online-Versandhändler hatte die Bilder anscheinend nur für sechs Monate beim Fotografen lizensiert. Die daraus resultierende Abmahnung habe sie einen hohen vierstelligen Eurobetrag gekostet. Vom Versandhändler habe es keinerlei Unterstützung gegeben, weder in moralischer noch in finanzieller Hinsicht.
2. Anwalt von Billy Six widerspricht seinem Mandanten (tagesspiegel.de, Madlen Haarbach)
Der Journalist Billy Six schreibt für rechtskonservative Medien wie die “Junge Freiheit” und ist nach Angaben von “Reporter ohne Grenzen” vom radikal rechten Verein “Die Deutschen Konservativen” für eine Reportage nach Venezuela entsandt worden. Dort saß er vier Monate in Haft, wegen angeblicher Rebellion, Spionage und dem Verletzen von Sicherheitszonen. Vor einigen Tagen wurde er überraschend freigelassen und ist wieder zurück in Deutschland. Nun behauptet Six, die deutschen Diplomaten hätten nicht gegen seine Inhaftierung protestiert und ihm nicht geholfen: Man habe ihn dort “verrecken” lassen wollen. Aussagen, denen sogar sein eigener Anwalt widerspricht.
3. Über das Gründegeben (christophkappes.de)
Christoph Kappes nimmt den Abgang des nun ehemaligen “FAZ”-Herausgebers Holger Stelzner zum Anlass, eine persönliche Geschichte zu erzählen: Kappes hatte selbst für die “FAZ” geschrieben und erhielt irgendwann die überraschende Nachricht, der zuständige Redakteur dürfe keine Texte mehr von ihm annehmen. Kappes versuchte, der Zurückweisung auf den Grund zu gehen, was sich als nicht so einfach erwies. Am Ende blieb nur eine Vermutung.
4. Auch das Private ist geschäftlich (tagesschau.de, Frank Bräutigam)
Pamela Reif ist sogenannte Influencerin in Sachen Fitness und Mode und hat über vier Millionen Instagram-Follower. In einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe wurde Reif verpflichtet, bestimmte Posts als Werbung zu kennzeichnen. Dabei ging es um Beiträge, von denen Reif behauptet hatte, es seien Ausschnitte aus ihrem Privatleben. Die Posts waren jedoch mit Tags zu Markennamen zu ihrer Kleidung versehen, was vom Gericht als Werbung gewertet wurde.
6. “Mario Barth deckt auf” oder: Verantwortungsloses Fernsehen (dwdl.de, Thomas Lückerath)
Kennste-Kennste-Komiker Mario Barth hat in der vergangenen Ausgabe seiner Aufdecker-Sendung (“Mario Barth deckt auf”, RTL) mal wieder alle Populismus-Register gezogen. In einer AfD-verdächtigen Dummifizierung hat er sich der Debatte um die Diesel-Grenzwerte gewidmet. Ein einseitiges und irreführendes Stück Fake News, in dem Barth die Argumentation des längst widerlegten Lungenfacharztes und Zahlen-Konfusius Dieter Köhler ins Spiel brachte.
Alle Täter haben sich an anderen orientiert, besonders an den Amokläufern der Columbine Highschool. Die Tat war medial besonders inszeniert — einer der Täter hatte eine Homepage, über die er seinen Hass verbreitet hat. Außerdem ist ein Video eines Teils dieser Tat ins Internet gelangt. Das ist Nachahmungsmaterial für Pubertierende, die Vorbilder suchen: Sie sehen die Klamotten der Täter, sehen, wie sie herumstolzieren.
Schulamokläufer und Terroristen sichern sich durch das kalkulierte Ausüben von Gewalt einen Platz in den Schlagzeilen der Weltpresse. Sie folgen damit einer bewährten Kommunikationsstrategie, die ebenso menschenverachtend wie durchschaubar ist. Dieses Kalkül der Täter geht insbesondere dann auf, wenn Medien die destruktiven Botschaften der Täter ungefiltert weitertragen. Sie verbreiten auf diese Weise Angst in der Gesellschaft, belasten die Opfer und liefern im schlimmsten Fall eine Inspiration für Nachahmer.
Die Identifikation mit früheren Tätern, die durch die extensive Berichterstattung berühmt geworden sind, einschließlich der Veröffentlichung ihrer Namen, Gesichter, Lebensgeschichten und Hintergründe, löst einen mächtigeren Schub in Richtung Gewalt aus als psychische Erkrankungen oder der Zugang zu Waffen.
Wie viel und vor allem welche Berichterstattung ist angemessen? Wo verläuft die Grenze zwischen richtiger und notwendiger Information der Öffentlichkeit und einer Berichterstattung, die den Terroristen in die Hände spielt?
Beim Terrorismus geht es nicht in erster Linie ums Töten. Es geht vielmehr um das “Terrorisieren”, es ist eine spezielle Form der Provokation. Eine Tat, die keine Verbreitung findet, ist daher nutzlos.
Wir zeigen diese Bilder ganz bewusst. Wir glauben, dass wir diese Bilder zeigen müssen.
… schreibt “Bild”-Chef Julian Reichelt. Er meint damit die “Bilder und Sequenzen aus dem Video, das der rechtsextreme Terrorist von Christchurch während seiner abstoßenden Tat anfertigte.” Am vergangenen Freitag erschoss ein Mann in der neuseeländischen Stadt offenbar gezielt Muslime in zwei Moscheen. 50 Menschen starben.
Schon kurz nach den ersten Meldungen über Schüsse in Christchurch veröffentlichte Bild.de einen Zusammenschnitt der Aufnahmen des Attentäters, die dieser auf seiner Facebook-Seite live streamte. Die Redaktion warb auf ihrer Startseite mit dem Hinweis “MIT VIDEO” um Klicks:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
Zu dieser Zeit bat die neuseeländische Polizei bei Twitter darum, das Video nicht zu verbreiten. Bild.de zeigt es trotzdem. Die Redaktion hat jene Videosequenzen rausgeschnitten, in denen Menschen erschossen werden; sie zeigt stattdessen Standbilder daraus. Darauf sind Leichen und Blut zu sehen, auch ein Opfer, das direkt vor dem Täter steht, kurz bevor es erschossen wird. Schüsse sind zu hören.
Als gäbe es keine Abstufungen zwischen dem Zeigen dieses ganzen Materials auf der einen Seite des Spektrums und Trauer auf der anderen, schreibt “Bild”-Chef Reichelt:
Aber Trauer allein reicht im Journalismus nicht. Trauer ist keine journalistische Disziplin. Journalismus muss zeigen, was geschehen ist. Journalismus ist dazu da, Bilder der Propaganda und Selbstdarstellung zu entreißen und sie einzuordnen.
Nur findet man diese Einordnung im Zusammenschnitt von Bild.de nicht. Die Redaktion blendet ein paar Sätze ein, in denen steht, was man gerade sieht. Das war’s. Ansonsten ist es das bloße Abspulen der vom Täter erstellten und von Bild.de gekürzten Aufnahme. Reichelt und sein Team reichen die “Propaganda und Selbstdarstellung” lediglich weiter. Worin soll hier ein Informationswert stecken? Welche Erkenntnis liefern die Bilder, die man nicht durch das einfache Beschreiben erreichen könnte? Worin steckt der aufklärerische Wert? Bild.de verbreitet die Aufnahmen, die der Attentäter verbreiten wollte. Die Redaktion hilft ihm beim Versuch, Aufmerksamkeit zu generieren, Angst zu machen und sich zu inszenieren, wie sie es schon bei früherenAttentatenund Amokläufen getan hat. Reichelt schreibt in seinem Kommentar, durch Journalismus werde “aus einem Ego-Shooter-Video ein Dokument, das Hass demaskiert und aufzeigt, was der Terrorist von Christchurch ist: kein Kämpfer, kein Soldat.” Nein, bei Bild.de bleibt das Ego-Shooter-Video ein Ego-Shooter-Video. Auch wenn Reichelt die Entscheidung weiter rechtfertigt:
Das Video des Massakers ist online überall genauso verfügbar, wie der Täter es wollte. Journalismus darf solche Bilder aber nicht Social Media überlassen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass es hauptsächlich darum geht, Social Media nicht die Klicks zu überlassen.
Schaut man sich die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung vom Samstag an, wird noch einmal klar, wie fadenscheinig Reichelts Argumentation mit dem Einordnen ist. “Bild” bietet dem Täter, seinem Anschlag und seinem Manifest die Öffentlichkeit, die er sich gewünscht haben dürfte: die Titel- und fast eine komplette Doppelseite (die Opfer bekommen nur die untere rechte Ecke ab):
Die journalistische Einordnung, von der Julian Reichelt spricht, sieht dann etwa so aus: Ein eigener Artikel dazu, welche Waffen der Täter dabeihatte. Es ist ein bloßes Runterrattern: Der hatte das dabei und das und das und davon zwei. Am Ende noch ein Hinweis, dass das eine Gewehr auch schon mal von einem anderen Attentäter eingesetzt wurde. Das soll die Einordnung sein, die alles ändert? Und welche einordnende Wirkung soll ein “Protokoll”, versehen mit reichlich Standbildern aus dem Video des Terroristen, haben?
Ähnlich schlimm wie “Bild” macht es die “B.Z.”:
Diese Titelseite, vermutlich das Ergebnis eines hirnrissigen Zwangs, alles möglichst aufs Lokale runterzubrechen, ist das Gegenteil von Einordnung. Sie verklärt. Sie übernimmt die Erzählung des Attentäters, dass es sich um Rache handelt — als könnte das Morden an Muslimen in Neuseeland tatsächlich irgendwie das Morden eines Islamisten in Deutschland rächen. “B.Z.”-Chrefredakteurin Miriam Krekel stellt es so dar, als wäre der rechtsextreme Terror in Christchurch eine zu erwartene Reaktion auf den Anschlag am Breitscheidplatz, wenn sie schreibt:
“Auge um Auge, Zahn um Zahn.” Unschuldige Gläubige sollen sterben, weil ein krankhaft “Gläubiger” am Breitscheidplatz unschuldige Menschen tötete. Die Tat zeigt einmal mehr, dass Rache und Hass mehr Rache und Hass hervorrufen.
Die Kritik an der Berichterstattung von Bild.de, “Bild” und “B.Z.” bedeutet natürlich nicht, dass Redaktionen das Attentat in Christchurch verschweigen sollten, so, wie sie kein Attentat verschweigen sollten. Sie sollten aber auch nicht zum medialen Handlangern eines rechtsextremen Terroristen werden. Eigentlich hat “Bild”-Briefonkel Franz Josef Wagner, den man nun wahrlich nicht oft als Positivbeispiel anführen kann, bereits 2011 alles gesagt, als er zum rechtsextremen Terror in Norwegen schrieb:
Wie geht man mit so einem Massenmörder um?
Zigarette? Kaffee, Wasser?
Galgen, Todesspritze?
Ich glaube, die höchste Strafe für den Attentäter wäre die Bedeutungslosigkeit. Nicht mehr über ihn zu berichten, seine Fotos nicht mehr zu zeigen, seine wirren Ideen nicht mehr im Internet zu lesen.
Dieser Typ will ja, dass alle Welt über seine Morde berichtet. Die Höchststrafe für diesen Psycho ist, dass er ein kleines Arschloch ist.
Nachtrag, 17. Juni: Bild.de hat für die Veröffentlichung der Videosequenzen vom Deutschen Presserat eine Rüge bekommen. Die Redaktion habe “sich zum Werkzeug des Täters gemacht”:
Mit der Veröffentlichung seiner Video-Ausschnitte bot die Redaktion dem Täter genau die öffentliche Bühne, die er haben wollte. BILD.DE verstieß damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf. Zwar veröffentlichte die Redaktion unter der Schlagzeile „17 Minuten Mordfeldzug“ nicht die Taten selbst, sondern zeigte den mutmaßlichen Mörder auf dem Weg zu den Moscheen und beim Laden seiner Waffen. Diese Bilder reichten jedoch, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse an dem Geschehen hinausgingen. Auch die detaillierte, dramatisierende Schilderung und drastische Bebilderung im Begleittext zum Video bedienten nach Ansicht des Beschwerdeausschusses überwiegend Sensationsinteressen.
1. Der Troll-Terrorist (spiegel.de, Sascha Lobo)
Der Terroranschlag auf Moscheebesucher im neuseeländischen Christchurch wurde vom Täter in Echtzeit bei Facebook gestreamt. Dazu veröffentlichte der Mann eine Art Manifest. Er verknüpfe “seine faschistische Ideologie mit der Netzkultur”, schreibt Sascha Lobo: “Die mediale Verbreitung der Tat ist Teil des Terrors — wir müssen uns hüten, unabsichtlich mitzumachen.”
Weitere Lesehinweise: Auch Simon Hurtz warnt in seinem Beitrag davor, Attentätern eine Bühne zu geben: “Wer nicht will, dass Terroristen Aufmerksamkeit für ihre Verbrechen bekommen, sollte ihre Selbstinszenierung nicht verbreiten: keine Links auf ihre Manifeste, keine Ausschnitte aus ihren Videos, keine Bilder, am besten nicht einmal ihre Namen nennen.”
Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen kritisiert Medien wie “Bild”, deren Verhalten er “grotesk” nennt (deutschlandfunkkultur.de, Gesa Ufer).
Außerdem lesenswert der Bericht über das Bemühen von Polizei und sozialen Medien, das Video aus dem Netz zu entfernen: Polizei will Anschlag-Videos aus dem Netz tilgen (spiegel.de, Sonja Peteranderl).
Und Stefan Fries erklärt noch einmal gründlich, “warum es falsch ist, die Namen der Täter und ihr Manifest zu veröffentlichen”.
In einem Twitter-Thread hinterlässt Journalist Georg Diez “ein paar Worte zu dem Tweet von AKK, die ja doch die nächste Bundeskanzlerin werden will”.
2. Wenn dem Sprecher schlecht wird (blog.tagesschau.de, Kai Gniffke)
Vergangenen Donnerstag erlitt “Tagesschau”-Sprecher Jan Hofer vor laufenden Kameras einen Schwächeanfall. Vor allem die Boulevardmedien weideten das Geschehen verkaufsorientiert und klickheischend aus. ARD-Aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke berichtet, wie es Jan Hofer mittlerweile geht (deutlich besser), und erklärt, wie hoch die Belastung als “Tagesschau”-Sprecher ist, ob es ein Krisenszenario für solche Fälle gibt und warum die Kamera so lang auf Hofer stehen blieb.
3. “Tragödienjournalismus außer Rand und Band”: Medienethikerin über den Fall Rebecca und Reporter im Jagdfieber (meedia.de, Thomas Borgböhmer)
“Meedia” hat sich mit der Medienethikerin Marlis Prinzing unter anderem über die Frage unterhalten, warum sich die Familie der verschwundenen 15-jährigen Rebecca eine Reporterin der “Bunte” ins Haus holte: “Es ist nachvollziehbar, dass eine Familie auch emotional völlig durcheinander ist, wenn eine 15-jährige über Wochen hinweg verschwunden bleibt und mit allem zu rechnen ist. Nachvollziehbar ist ferner, dass Menschen in solchen Extremsituationen überfordert und wenig rational reagieren. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, wenn manche Medien diesen emotionalen Ausnahmezustand als Freibrief und als Einfallstor nutzen, um eine reichweitenträchtige Schicksalsstory rund um ein mutmaßliches Verbrechen aus dem Esszimmer der Betroffenen zu erzählen und jedem, dem das gefällt, ermöglichen, sich aus der Nähe am Leid der anderen zu vergnügen.”
4. Nach Relotius: Die Kunst der wahren Erfindung (nzz.ch, Rainer Stadler)
Wie weit darf die künstlerische Freiheit in der Reportage gehen? Darüber scheinen die Meinungen immer noch auseinanderzugehen. Hochkarätige Journalisten und Verfasser von Journalismus-Lehrbüchern vertreten beziehungsweise vertraten den Standpunkt, man könne Aussagen von verschiedenen Personen auf eine Figur “zusammenziehen”. Doch mit dieser Methode begebe man sich auf eine Gratwanderung, wie Rainer Stadler in seiner Kolumne ausführt. Entscheidend sei Transparenz: “Entsprechend sollte man am Ende einer verdichteten Erzählung darlegen, mit welchen und wie vielen Personen gesprochen wurde. Erklärungsbedürftig sind ferner die in Reportagen beliebten filmreifen Szenen, welche die Illusion einer Augenzeugenschaft des Autors schaffen. Wer sein Tun offenlegt, stärkt seine Glaubwürdigkeit. Das ist nötiger denn je.”
5. Post aus Washington (getrevue.co, Fabian Reinbold)
Fabian Reinbold berichtet für t-online.de aus Washington. Einmal die Woche schickt er seinen Newsletter-Abonnenten “Post aus Washington”. Diesmal hat sich Reinbold für seine Leserschaft aufgeopfert und eine Woche Donald Trumps Lieblingssendung “Fox & Friends” angeschaut. Das liest sich nicht nur unterhaltsam, sondern trägt auch zum tieferen Verständnis des Systems Trump bei.
6. Frank A. Meyer über Moral und Manipulation in den Medien (blick.ch, Frank A. Meyer, Video: 6:13 Minuten)
Der Schweizer Journalist und Ringier-Berater Frank A. Meyer klagt in einer Wutrede die Medienbranche samt ihrer Mitglieder an: “Das sind heute Cliquen, Cliquen und Claquere! (…) Die applaudieren sich längst selbst, diese Journalistinnen und Journalisten. Es ist peinlich. Es gibt keinen einzigen Preis für Journalismus, der sich kritisch mit Journalismus auseinandersetzt.”
2. “Dieses Urteil ist für mich ein Signal” (deutschlandfunk.de, Isabelle Klein, Audio: 9:15 Minuten)
Im “Deutschlandfunk” geht es um die Aufhebung des Urteils gegen die österreichische grüne Ex-Abgeordnete Sigi Maurer, die mit obszönen Privatbotschaften via Facebook belästigt worden und trotz vorliegender Beweise vom Inhaber des Accounts unter anderem wegen übler Nachrede verklagt worden war. Der für den “Spiegel” arbeitende Korrespondent Hasnain Kazim begrüßt die Entscheidung. Kazim hat im Laufe seiner Karriere schon unzählige Hassmails bekommen. Einige davon hat er in seinem Buch “Post von Karlheinz” verarbeitet. Kazim kündigte auf Twitter an, verstärkt gegen die Verfasser von Hassbriefen vorgehen zu wollen. Auch wenn er vor Gericht nicht unbedingt mit einem Erfolg rechnen könne. Außerdem kommt Christian-Oliver Moser, Anwalt für Presserecht, zu Wort, der Noah Becker, den Sohn von Boris Becker, bei seiner Klage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier vertreten hatte.
3. Lasst sie ihre Arbeit machen! (taz.de, Finn Holitzka)
Im ZDF-“Morgenmagazin” ist gestern eine zeternde Zuschauerin vor laufenden Kameras aus dem Publikum aufgestanden und hat sich rabiat zwischen die Moderatoren gedrängt. Das “Morgenmagazin”-Moderatorenduo ist ruhig geblieben. Die Moderatorin Dunja Hayali hat der pöbelnden Störerin sogar ein Gespräch angeboten. “taz”-Autor Finn Holitzka lobt in seinem Kommentar die “souveräne und deeskalierende Coolness der Moderatoren”, gibt jedoch zu bedenken: “Dialogbereitschaft gegenüber Personen, die drängeln, pöbeln, blaffen, dürfte als Einladung gesehen werden: Wer laut genug krächzt, kriegt ein Mikro hingehalten.”
4. «Alle meine heiklen Artikel werden im Ausland publiziert» (medienwoche.ch, Benjamin von Wyl)
Der afghanische Investigativjournalist und Menschenrechtsaktivist Hassan Hakimy schreibt zu Themen wie Korruption, Vergewaltigung und Zwangsverheiratung von Kindern. Während einer Europareise hat er sich mit der “Medienwoche” unterhalten. Es geht um Medienfreiheit in Afghanistan, die afghanischen Flüchtlinge in Europa und Drohungen gegen ihn: “Wenn ich in Afghanistan bin, habe ich konstant Angst: Vielleicht sterbe ich jetzt; vielleicht bringt mich in einer Stunde jemand um.”
Weiterer Lesetipp: Soziale Medien im Nahen Osten: Tipps für Journalisten (de.ejo-online.eu, Damian Radcliffe & Payton Bruni).
5. Die Diskussion um diese Autorinnen-Liste zeigt, wie unsichtbar Frauen auf Wikipedia sind (vice.com, Lisa Ludwig)
Die Autorin Theresa Hannig wollte auf Wikipedia eine Liste deutschsprachiger Science-Fiction-Autorinnen anlegen. Das Normalste auf der Welt, möchte man meinen, aber weit gefehlt: Ein wahrscheinlich männlicher Wikipedia-Editor reichte umgehend einen Löschantrag ein. Lisa Ludwig erklärt den Vorgang, der nicht nur konkrete, sondern grundsätzliche Fragen aufwirft.
Update: In ihrem Blog schreibt Theresa Hannig in einem Nachtrag: “Nach der überwältigenden Unterstützung vieler, vieler Leute auf Twitter und in der Löschdiskussion, wurde der Löschantrag heute Nachmittag zurückgezogen.”
6. Aus Spaß belästigen, vergewaltigen und töten (zeit.de, Thomas Lindemann)
Kulturjournalist Thomas Lindemann schreibt über die Vorankündigung eines “Vergewaltigungsspiels” auf der Spieleplattform Steam und deren ungenügende Abgrenzung gegenüber gewaltverherrlichendem Digitalschund: “Am Ende scheitert also auch die weltgrößte Spieleplattform daran, klare Grenzen zwischen Sex, Sexualität, Sexismus und Gewalt zu definieren. Dabei ist Rape Day nur ein Teil eines größeren Problems. Seit vergangenem Sommer können Entwickler und Entwicklerinnen ihre Spiele auf Steam veröffentlichen, ohne dass diese vorher geprüft werden. Seitdem finden sich dort Nazi-Spiele, Pornos aller Art, auch Fakes, die gar nicht spielbar sind. Überall wird derzeit gegen Uploadfilter gewettert — hier würde man sich welche wünschen.”
1. Ex-“Tatort”-Koordinator Henke zieht Klage gegen Charlotte Roche zurück (spiegel.de, Laura Backes & Ann-Katrin Müller)
Es liest sich schon recht erbärmlich, was der “Spiegel” berichtet: Sechs Frauen hatten dem langjährigen “Tatort”-Koordinator und früheren WDR-Filmchef Gebhard Henke vorgeworfen, sie sexuell belästigt zu haben. Nachdem Henke sich mit dem WDR über sein Ausscheiden verständigt hatte, verklagte er den “Spiegel” sowie Charlotte Roche und versuchte, die Zeuginnen und die Journalistinnen zu diskreditieren. Besonders heftig und persönlich waren die Attacken gegen Roche, deren Glaubwürdigkeit er anzweifelte und als “sündenstolze Lügnerin” bezeichnete. Nun haben sieben weitere Frauen unter Nennung ihrer Namen Vorwürfe gegen Gebhard Henke erhoben. Wieder sei es um anzügliche Bemerkungen, um Po-Grapscher in aller Öffentlichkeit, um Hände auf dem Oberschenkel und um ungewollte Küsse gegangen. Das Resultat: “Keine 24 Stunden vor der Verhandlung zog Henke seine Klage dann zurück. Charlotte Roche darf also weiter sagen, von Gebhard Henke am Po begrapscht worden zu sein.”
2. Presserecht als Waffe (kontextwochenzeitung.de, Markus Köhler)
Der Jurist Markus Köhler hat die “Kontext Wochenzeitung” erfolgreich in dem Verfahren vertreten, das “Kontext” vor dem Landgericht Mannheim und dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen einen rechtsradikalen Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter führte. In einem Gastbeitrag schreibt Köhler über das “Presserecht als Waffe” und erläutert die Motive, die aus seiner Sicht hinter den Attacken stecken. Sein Resümee: “Mit dem Rechtsstaat ist es wie mit der Demokratie: Beide sind durch das als Waffe eingesetzte Presserecht verletzlich und müssen tagtäglich geschützt werden.”
Weiterer Lesehinweis: Ebenfalls bei “Kontext” bewertet Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin das Verfahren: Keine Macht dem Ungeist.
3. Schluss mit der Featureritis, her mit den Fakten! (journalist-magazin.de, Florian Harms)
Im Medienmagazin “journalist” gibt es einen weiteren Teil aus der Serie “Mein Blick auf den Journalismus”, in der prominente Mediengrößen über besseren Journalismus nachdenken. Diesmal hat Florian Harms, Chefredakteur von t-online.de, sieben Anregungen formuliert, wie eine Redaktion zum “Leuchtturm in der Informationsflut” werden kann.
4. Das “absolute Unverständnis” des Axel Voss (golem.de, Friedhelm Greis)
Der CDU-Politiker Axel Voss ist Berichterstatter des Europaparlaments bei der Urheberrechtsreform, eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der man eigentlich Kompetenz erwartet. Diese scheint jedoch nicht sonderlich ausgeprägt, wenn man sich die teilweise widersprüchlichen, teilweise falschen Äußerungen von Voss näher anschaut. Auch Friedhelm Greis kritisiert den Nicht-Experten: Obwohl dieser seit anderthalb Jahren über die EU-Urheberrechtsreform verhandele, habe er noch immer zentrale Punkte in der Debatte nicht verstanden. Greis fragt sich ratlos: “Wie soll das EU-Parlament auf Basis seiner Erläuterungen eine Entscheidung zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern treffen?”
5. Storytelling: “Der Datenjournalismus ist im Alltag angekommen” (fachjournalist.de, Ulrike Bremm)
Der “Fachjournalist” hat sich mit einem Fachmann für Datenjournalismus unterhalten: Sascha Venohr, dem “Head of Data Journalism” bei “Zeit Online”: Was macht den Datenjournalismus aus? Hat dieser bereits seinen Zenit überschritten? Und was empfiehlt Venohr Nachwuchsjournalisten jedweden Ressorts?
6. In eigener Sache (deropernfreund.de)
“Der Opernfreund” ist die nach eigenen Angaben älteste deutsche private Opernzeitung und erscheint nun bereits im 51. Jahrgang. Die Website zählt vermutlich zu den meistgelesenen Opernwebsites im deutschsprachigen Europa. Das Besondere: Hier berichten begeisterte Opernliebhaber ohne finanzielles Interesse von ihren Opernbesuchen. Naturgemäß fällt manche Kritik negativ aus, und dann erweist sich, ob die Gegenseite damit gut umgehen kann. Im Fall des Intendanten des Staatstheaters Wiesbaden wohl weniger gut: Dieser habe mitgeteilt, dass es ab sofort keine Pressekarten für den “Opernfreund” geben würde. Pech für ihn, dass der Rezensent die Karten eh im Vorverkauf erwirbt. Nachtrag, 26. Februar: “Der Opernfreund” und das Staatstheater Wiesbaden konnten den Konflikt beilegen.
1. “Protagonistin erfunden”: SZ Magazin trennt sich von preisgekröntem Autor – Spiegel und Zeit überprüfen Artikel (meedia.de, Marvin Schade)
Laut “Meedia” hat das “SZ Magazin” einen freien Autor und Kolumnisten beim allzu freien Storytelling erwischt. Eine Verlagssprecherin dazu: “Das Süddeutsche Zeitung Magazin hat eine für den Druck vorgesehene Geschichte eines freien Journalisten nicht veröffentlicht, weil Redaktion und Dokumentation des Magazins feststellen mussten, dass eine die Geschichte tragende Person nicht existiert.” Man werte dies als “groben Verstoß gegen die journalistischen Standards” und habe die Zusammenarbeit mit dem Journalisten beendet. Der namentlich ungenannte Journalist hat auch für andere Medien gearbeitet. Dort würden nun alle bisherigen Texte des Autors geprüft.
2. Abtreibungsgegner Yannic Hendricks geht gegen BuzzFeed News in Berufung, weil wir seinen Namen nennen (buzzfeed.com/de, Juliane Loeffler)
Der Abtreibungsgegner und notorische Ärzte-Anzeiger Yannic Hendricks hat Berufung gegen das Urteil in einem Rechtsstreit mit “BuzzFeed News Deutschland” eingelegt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Januar entschieden, dass “BuzzFeed” den Namen von Yannic Hendricks öffentlich nennen durfte. Yannic Hendricks besteht jedoch anscheinend weiterhin darauf, dass sein Name (Yannic Hendricks) nicht genannt wird.
3. RTL-Gruppe macht Ex-Bild-Frau Tanit Koch zur n-tv-Chefin (wuv.de, Petra Schwegler)
Tanit Koch leitete zusammen mit Julian Reichelt die “Bild”-Redaktion, bis sie vor einem Jahr plötzlich aus dem Unternehmen ausschied. Von einem verlorenen Machtkampf mit Reichelt war die Rede. Nun wechselt Koch ins RTL/Bertelsmann-Imperium und übernimmt beim Fernsehsender n-tv die Geschäftsführung. Ihre Kernaufgabe laut RTL-Pressemitteilung: “Aufbau einer gemeinsamen, journalistischen Redaktions-Einheit für n-tv, die RTL-News & Magazine sowie die Digital-Plattformen der Mediengruppe RTL unter ihrer Führung als Chefredakteurin”.
4. “Interpretationsspielraum” (facebook.com, Christian Schilling)
So unterschiedlich können Wahrnehmungen sein: Die Prozessberichterstattung über die Verurteilung einer Hambacher-Forst-Aktivistin weicht in erheblichem Umfang voneinander ab. Bei der “WAZ” ist von übereinstimmenden Polizisten-Aussagen die Rede, die “taz” spricht von offenkundig widersprüchlichen Aussagen. Sogar zum Ende der Gerichtsverhandlung gibt es verschiedene Beobachtungen: Bei der “WAZ” grinst die Angeklagte nach dem Urteilsspruch, bei der “taz” hatte sie Tränen in den Augen. Christian Schilling, dem das Ganze aufgefallen ist, kommentiert auf Facebook: “Wie unterschiedlich Ohren doch hören können!”
5. Wenn Journalisten von “starken Frauen” sprechen (deutschlandfunk.de, Matthias Dell)
Wenn Journalisten im Zusammenhang mit der Berlinale von “starken Frauen” sprechen, hört sich das für viele oberflächliche Zuhörer und Leser vielleicht nach einem freundlichen Lob an, doch Kolumnist Matthias Dell erkennt darin eine große Portion Ignoranz: “Das automatisierte Reden von der “starken Frau” bezeichnet eine gewisse Denkfaulheit: Es gibt heute mehr Filme als vor 50 Jahren, in denen Frauen nicht nur Dekoration sind. Aber anstatt endlich über diesen Umstand hinwegzukommen und Frauen, das vermeintlich “schwache Geschlecht”, in den Filmen als das zu beschreiben, was sie wirklich sind, macht es sich die Kritik durchs scheinbare Lob einfach: Es geht um “starke Frauen”. Was übrigens auch schön zeigt, dass Frauen sich anstrengen, etwas Besonderes sein müssen, wenn sie das tun wollen, was Männer immer tun dürfen: Hauptrollen spielen.”
6. Complete List of Successfully Extracted VA (vossanto.weltliteratur.net, Frank Fischer & Robert Jäschke)
Formulierungen wie “der Franz Beckenbauer der Philosophie” werden in der Wissenschaft auch als “Vossianische Antonomasie” bezeichnet (“Teilweise kam die Figur der Vossianischen Antonomasie schon in der Antike vor. So nannte der Stoiker Panaitios von Rhodos Platon den “Homer der Philosophie”, der römische Kaiser Severus Alexander bezeichnete Vergil als den “Platon der Dichter””, Wikipedia). Die beiden Wissenschaftler Frank Fischer und Robert Jäschke haben in einem frisch veröffentlichten Paper beschrieben, wie sie Vossianische Antonomasie aus 20 Jahren “New York Times” extrahierten: “Dabei haben wir viel über journalistische Pattern gelernt: Welche bekannten Leute werden benutzt, um unbekanntere Leute zu beschreiben.” Auch für Nicht-Wissenschaftler ein bemerkenswertes Projekt, das unbedingt einen Besuch wert ist.