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Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)
… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.
Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.
NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:
- “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
“Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren. - “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
- “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen. - “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen. - “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus. - “Und ohne Versicherung?”
Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.). - “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
Kontakt:
Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
Rondorfer Str. 5
50968 Köln - “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.
Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.
Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.
Gute Zitate, selbstgemacht
In großer Aufmachung berichtet “Bild” heute erneut über den “Gier-Banker”, den “feinen Herrn Welteke”, der vor Gericht eine Erhöhung seiner Bundesbank-Pension von 8000 auf rund 12.500 Euro im Monat durchsetzte. “Bild” dokumentiert mit mehreren Zitaten, dass auch in anderen deutschen Zeitungen “Riesenempörung” über die “fette Pensions-Erhöhung” herrsche. An erster Stelle steht dieses:
Bemerkenswert an diesem Zitat ist, dass es kein Zitat ist — trotz der Anführungszeichen, die das Gegenteil suggerieren. Das Wort “zynisch” etwa kommt in dem “SZ”-Kommentar nicht vor.* Wenn man den Original-Text der “SZ” liest, kommt man auch ins Grübeln, ob er wirklich als Beleg für die “Riesenempörung über Weltekes fette Pensions-Erhöhung” taugt:
(…) Dass ein ehemaliger Bundesbankpräsident und Landesminister 12 500 Euro im Monat erhält, sollte die Debatte über das Verhältnis von Gehalt und späterer Pension bei Politikern beflügeln — unmoralisch hoch ist das aber nicht, verglichen mit vielen Manager-Abfindungen.
Warum also die Empörung über den angeblichen Raffke Welteke? Weil der Mann immer noch nicht verstanden hat, dass der Umgang mit viel Geld auch ethisch und intellektuell verpflichtet. Mit 33 Prozent des alten Gehaltes könne man nicht leben, hat er gesagt. Das ist schwer zu vermitteln gegenüber jenen, die jeden Cent umdrehen müssen. Und es eignete sich trefflich für jene Boulevard-Kampagne, die ihn 2002 den Posten bei der Bundesbank kostete. (…)
*) Nachtrag, 14. Dezember. Wir müssen uns korrigieren. Von dem Kommentar sind in verschiedenen Ausgaben der “Süddeutschen Zeitung” verschiedene Versionen erschienen. Die eine ist die, aus der wir oben zitieren. In einer anderen kommt tatsächlich das Wort “zynisch” vor. Im Kontext liest sich das so:
Mit 33 Prozent des alten Gehaltes könne man nicht leben, hat er gesagt. Das ist zynisch gegenüber jenen, die jeden Cent umdrehen müssen, und unbedarft gegenüber den Mechanismen des Boulevardjournalismus. 2002 kostete ihn das den Chefposten bei der Bundesbank; nun schrieb sich wieder einmal die Schlagzeile über Welteke wie von selber.
(Übrigens trat Welteke nicht 2002 zurück, wie die “SZ” schreibt, sondern 2004.)
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