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Doch keine schwule Fahnenflucht

Man kennt das. Die Fotos von der Hochzeit sind endlich entwickelt, man hat schon einen Bilderrahmen besorgt, und dann das: Hinter dem glücklichen Brautpaar ein Regenbogen. Ein verdammter Regenbogen. Kein echter, sondern so ein … ein … widernatürlicher: eine Schwulen-Fahne! Die passt einfach nicht zu Renates Brautkleid. Und zum Anlass schon gar nicht. Tränen, Hysterie, und was wird Tante Gertrud sagen. Es sollte doch der schönste Tag im Leben sein – und Renates Vater hatte extra eine neue Digitalkamera … Na, schöne Scheiße!

Es ist der Alptraum von Kristin Breuer, die für die gestrige Hamburg-Ausgabe von “Bild” groß schrieb:

Es soll die Erinnerung an den schönsten Tag im Leben werden – und dann das: Auf dem Hochzeitsfoto vorm Rathaus prangt im Hintergrund die Regenbogenfahne, das Symbol aller Schwulen und Lesben! Genau diese Peinlichkeit drohte jetzt wahr zu werden.

Wie kann es bei den sonst so steifen Hanseaten zu solchen Peinlichkeiten kommen, wie kann man unbescholtene Frischvermählte derart in Schwulitäten bringen?

Nun: Am übernächsten Wochenende findet in Hamburg der Christopher Street Day statt. Aus diesem Anlass soll am Rathaus eine Regenbogenfahne, das Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung hängen. Ausgerechnet an dem Wochenende, an dem im Hamburger Rathaus geheiratet werden darf.

Weil Hochzeitspaare sie nicht auf dem Foto haben wollen: Ärger um Schwulen-Flagge am Rathaus

Allein: Nach unseren Informationen hat sich bis heute kein Brautpaar, das am 1. August im Hamburger Rathaus heiraten will, über die Fahne beschwert.

Der Vorstand von Hamburg Pride e.V. kommentierte das auf unsere Anfrage wie folgt:

Liebe “Bild”, bitte zeigt uns ein Brautpaar, das sich beschwert hat, wir laden die Frischvermählten gerne am 2. August auf den Hamburg Pride Wagen ein.

Und auch das, was “Bild” weiter schreibt, stimmt nicht:

Nun wird zwar Donnerstagabend die Regenbogenflagge zunächst mit einer kleinen Zeremonie und anschließendem Empfang gehisst, Freitag wird sie dann bis nachmittags aber mit Rücksicht auf die Hochzeitspaare wieder heruntergenommen.

Wie man uns auf Anfrage im Hamburger Rathaus bestätigte, wird die Fahne am Donnerstag aufgehängt und am Sonntag eingeholt. Dazwischen wird sie die ganze Zeit hängen bleiben.

Die Behauptung …

Am 24. Juli wird um 17.30 Uhr die Regenbogenflagge am Rathaus gehisst. Mit Rücksicht auf Hochzeitspaare wird sie aber gleich einen Tag später wieder eingeholt

… ist somit doppelter Blödsinn, weil die Flagge auch nicht am 24. Juli gehisst wird, sondern erst am 31. Juli.

Deshalb ist es auch merkwürdig, dass Farid Müller, der schwulen- und lesbenpolitische Sprecher der GAL-Fraktion, das kurzfristige Einholen der Fahne laut “Bild” eine “praktikable Lösung” genannt haben soll — und tatsächlich bestreitet sein Sprecher laut Queer.de auch, dass es sich um ein autorisiertes Zitat handele.

Wenn man also alles, was faktisch falsch oder diffus schwulenfeindlich ist, aus dem “Bild”-Artikel rausstreicht, bleibt noch ungefähr so viel übrig:

Peinlichkeit

Mit Dank auch an Marvin!

Deutschlands schnellste Meinungsmache

Seit gestern kann man im Online-Angebot der “Bild”-Zeitung darüber abstimmen, ob man die “Urteile gegen die U-Bahn-Schläger für gerecht” halte.

Wem diese Frage zu kompliziert ist, oder wer beispielsweise mit Begriffen wie Gerechtigkeit nicht so viel anfangen kann, dem bietet “Deutschlands schnellste Meinung” die Möglichkeit, die Frage gar nicht zu beantworten und sich für die Option “D” zu entscheiden. Eine Mehrheit der Leser (derzeit 47 Prozent) hat das getan:

"Halten Sie die Urteil gegen die U-Bahn-Schläger für gerecht? Ausländische Straftäter immer ausweisen!"

Passend dazu fragt “Bild” heute:

"Wann werden die Schläger abgeschoben?"

Gut möglich, dass das genau die Frage ist, die “Bild”-Leser heute bewegt. Aber sie ist falsch gestellt – und die Antwort, die “Bild” gibt, auch deshalb wenig hilfreich:

Die Täter müssen einen Teil der Strafe in Deutschland absitzen, erklärt die zuständige Behörde. Mindestens die Hälfte, möglicherweise aber auch drei Viertel der Haft. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte erneut an, an der Abschiebung nach der Haft festzuhalten.

Das hatte Herrmann schon gestern gefordert – in “Bild”. Doch was “Bild” offenbar nicht wahrhaben will: Herrmann kann das überhaupt nicht entscheiden, sondern die “zuständige” Ausländerbehörde (gegen deren Entscheidung wiederum vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden kann). Und die müsste erstmal klären, ob die “Schläger” überhaupt ausgewiesen werden dürfen. Anders als “Bild” offenbar meint, ist das keineswegs sicher.

Zwar steht in Paragraph 53 Aufenthaltsgesetz, ein Ausländer “wird ausgewiesen”, wenn er zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Aber EU-Bürger genießen einen erhöhten Ausweisungsschutz (einer der Verurteilten ist Grieche). Und der Paragraph 56 schränkt die “zwingende Ausweisung” aus Paragraph 53 unter bestimmten Voraussetzungen ein. So zum Beispiel für Leute, die längere Zeit rechtmäßig in Deutschland leben oder “mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft” leben (der andere Verurteilte wurde in Deutschland geboren, ist mit einer Deutschen verlobt und hat ein Kind mit ihr). Gemäß Paragraph 56 Aufenthaltsgesetz genießt ein Ausländer in diesen Fällen einen “besonderen Ausweisungsschutz”:

Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen.

Bei Verurteilungen zu Haftstrafen von über drei Jahren liegen diese Gründe zwar “in der Regel” vor – aber eben nur “in der Regel”. Und das Bundesverfassungsgericht entschied im August 2007, dass es bei sogenannten “faktischen Inländern” (Ausländer, die seit vielen Jahren rechtmäßig in Deutschland leben) immer auf deren “individuelle Lebensumstände” ankommt.

Auch wenn die “Bild”-Zeitung und ihre Leser es offenbar gerne anders hätten, müsste die korrekte Frage auch nach der Verurteilung der beiden “U-Bahn-Schläger” noch immer lauten:

"Werden die Schläger abgeschoben?"

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Selbst Justiz

Ein Foto von Serkan A., einem der beiden sogenannten “U-Bahn-Schläger”, die gestern zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, ist heute in vielen Zeitungen zu sehen. Es zeigt ihn, wie auch “Bild” schreibt, wie er aus dem schmalen Fensterschlitz eines Gefangenen-Transporters den Fotografen den Mittelfinger zeigt. Die Fotografen hatten bei der Gerichtsverhandlung u.a. auch (teilweise gegen deren offenkundigen Willen) Aufnahmen von seiner Mutter, seiner Schwester, seiner Verlobten und seiner sieben Monate alten Tochter gemacht.

Die “Bild”-Zeitung wertet diese Geste so:

So zeigt der U-Bahn-Schläger, was er von unserer Justiz hält

Und online schreibt “Bild” sogar, was die Geste angeblich zu bedeuten hat:

U-Bahn-Schläger verhöhnen deutsche Justiz

Vielleicht kann man viele Grenzüberschreitungen, die die “Bild”-Zeitung und ihre Reporter und Fotografen begehen, damit erklären: Dass sie sich ernsthaft für einen Teil unserer Justiz halten.

Mit Dank an Torsten K.!

Heute anonym XIX

  • Finden Sie eigentlich, dass die Medien das Persönlichkeitsrecht von Angeklagten achten sollten?
  • Oder ist es Ihnen eher egal, wenn über einen mutmaßlichen Straftäter, der zur Tatzeit noch minderjährig war, mit Foto und ohne Unkenntlichmachung berichtet wird?

Bei Bild.de hat man gestern Abend unter einem Text über die beiden mutmaßlichen “U-Bahn-Schläger” Serkan A. und Spyridon L. eine Lösung gefunden, beide Leser-Typen zufrieden zu stellen, wie dieser Screenshot zeigt:

Mit Dank an Boris H. auch für den Screenshot.

neu  

Heute (endlich) anonym XVIII

Im Fall der “Todesmutter von Darry” hat sich “Bild” offensichtlich entschieden, Vater und Mutter der getöteten Kinder zu anonymisieren:

Pressekodex:

“Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

“Bild”:

“Die Mutter (…) befindet sich wegen schwerer psychischer Störungen in einer geschlossenen Anstalt.”

Bild.de:

“[Die Mutter] gilt als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 32-Jährige bei der Begehung der Taten ‘infolge einer krankhaften seelischen Störung unfähig war, das Unrecht ihrer Taten einzusehen'”.

Das ist, vor allem was die Mutter angeht, zwar eigentlich nicht der Rede wert, sondern im Pressekodex sogar vorgeschrieben (siehe Kasten), aber dann doch erstaunlich, weil “Bild” und Bild.de die Mutter in der Vergangenheit schon wiederholt ohne Unkenntlichmachung gezeigt haben und der Vater selbst sogar mit vollem Namen im Fernsehen aufgetreten ist.

Doch es sieht so aus, als habe “Bild” heute tatsächlich dafür Sorge tragen wollen, dass Mutter und Vater zumindest für “Bild”-Leser nicht ohne weiteres identifizierbar sind. Und auch Bild.de hat sich entschieden, in der Übernahme des “Bild”-Berichts weitere Fotos, die ein “Bild”-Fotograf während der Exhumierung der Kinder geschossen hat, nachträglich so zu bearbeiten, dass auch auf den Grabsteinen der Kinder der Nachname der K.s nicht erkennbar ist:

Das alles ist erfahrungsgemäß für “Bild” ein bemerkenswerter Aufwand. Er ist nur leider völlig bedeutungslos.

Denn die “Bild”-Zeitung weist in ihrem heutigen “Todesmutter”-Artikel auf ein “aktuelles Video zum Fall” bei Bild.de hin, das dort seit gestern anzuschauen ist. Anders als auf den Fotos jedoch war bis heute Nachmittag* in mehreren Sequenzen des Videos der Nachname auf den Grabsteinen problemlos zu entziffern:

*) Rund 24 Stunden lang war das mangelhaft anonymisierte Video online. Und das, obwohl die Redaktion (nach einem Hinweis von BILDblog) bereits kurze Zeit nach der Veröffentlichung von der “Bild”-Pressestelle über die Anonymisierungslücke informiert worden war, wie uns die “Bild”-Pressestelle mitteilte. Handlungsbedarf sahen die Verantwortlichen aber offenbar zunächst nicht: Erst nach weiteren Anfragen unsererseits wurden die Namen auf den Grabsteinen nun auch im Video verpixelt.

Bild.de-Ausfall

Knapp 30 Millionen Menschen sahen gestern im ZDF das Fußball-EM-Halbfinale Deutschland:Türkei in Basel – aber Bild.de-Redakteurin Britta Frischemeyer gehörte offenbar nicht dazu. Denn kurz nach Spielende hieß es unter ihrem Namen auf Bild.de:

"(...) über Wien, dem Austragungsort, war während des Spiels ein Gewitter aufgezogen."

Aber vielleicht gab es für Frischemeyer auch Wichtigeres als Sachkenntnis, während sie ihr ohnehin ahnungsloses Artikelchen schrieb, das Bild.de so präsentierte:

"Deutschland gegen die Türkei
Peinlichste TV-Panne des Jahres
Drei Bildausfälle bei EM-Halbfinale
Von Britta Frischemeyer
TV-Skandal beim ZDF: In der zweiten Halbzeit des EU-Knallers Deutschland gegen die Türkei wurde dreimal die Übertragung unterbrochen – einmal sogar über sieben Minuten lang. Grauer Bildschirm, nix zu sehen. (...)"

Die Empörung über den “TV-Skandal beim ZDF” ist nach wie vor (inzwischen immerhin ohne den dummen “Wien”-Satz*) online – obwohl die gedruckte “Bild” doch heute in ihrer Titelgeschichte ausdrücklich, gefettet und offenbar zu Recht zurückrudert schreibt:

"Alles keine Schuld des ZDF!"

Mit Dank an Michael. F., Pascal J., Stefan R., kauf, Maik, Manuel, Daniel K., Florian C., M.M., Björn G., Roland, Torsten D. und ZDF-Sprecher Walter Kehr für die nächtlichen Hinweise und Screenshots.

*) Nachtrag, 14.30 Uhr: Bild.de hat sich noch einmal an den “Pannen”-Text gesetzt – und aus dem “EU-Knaller” einen “EM-Knaller” gemacht. Was den angeblich peinlichen “TV-Skandal beim ZDF” anbelangt, scheint die Bild.de-Redaktion jedoch bei ihrer Darstellung bleiben zu wollen.

“Bild” ist fotokleptomanisch

Im November vergangenen Jahres hatte die “Bild”-Zeitung mal wieder Fotos geklaut und sie zum Teil großformatig bundesweit und online ihren Lesern gezeigt. Wie so oft, ohne die abgebildeten Personen unkenntlich zu machen.

"60-Jähriger erwürgt seine brasilianische Ehefrau (26)"Anlass war der Tod einer 26-jährigen Brasilianerin, die offenbar von ihrem Ehemann erwürgt und in einem Kanal versenkt worden war (siehe Ausriss). Auch vom mutmaßlichen Täter druckte “Bild” ein Foto. Ebenfalls ohne Genehmigung. Die Fotos hatte “Bild” sich kurzerhand von der Internetseite eines Karnevalsvereins besorgt.

Deshalb hat sich der Axel Springer Verlag nun zur Zahlung von Schadensersatz an den Fotografen verpflichtet. In einer Pressemitteilung des Rechtsanwalts Dierk Straeter heißt es:

Im Auftrag des Urhebers wurde die Axel Springer AG (…) von uns abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines fünfstelligen Schadensersatzes aufgefordert.

Zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Schritte hat sich der Springerverlag daraufhin mit einer Unterlassungserklärung unter Anerkennung einer Vertragsstrafe unterworfen und einen Schadensersatzbetrag an den Fotografen gezahlt.

Nach unseren Informationen zahlte Springer letztlich eine höhere vierstellige Summe. Immerhin, könnte man sagen. Doch die Axel Springer AG wird den Schadensersatz verschmerzen können.

Und es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass “Bild” sich in Zukunft davon abhalten lässt, auf dubiosem oder unzulässigem Weg Fotos zu beschaffen, um sie dann millionenfach zu verbreiten. Sicher immer in dem Wissen, dass die wenigsten deswegen gegen “Bild” vorgehen.

Hineingeheimnissen mit Angelina Jolie (3)

Willkommen zu einer neuen Folge von: “Dinge, die wir über Angelina Jolie schon wussten, leider vergessen haben und deshalb nochmal enthüllen”. Wie immer mit Bild.de:

Sie hantierte mit Messern im Bett - Angelina Jolie: Narben durch Sex-Spiele

In dem zehnzeiligen Artikel, der mit einer 27-teiligen Bildergalerie aufgemotzt wurde, steht unter anderem:

Die schöne Frau an der Seite von Schauspieler Brad Pitt steht auf harte Nummern, enthüllt jetzt: “Mit meinem ersten Freund habe ich im Bett mit Messern gekämpft.” Pikant: Laut Femalefirst.co.uk war Angelina zum Zeitpunkt der gefährlichen Sex-Spiele erst 14 Jahre alt.

Auch wenn Femalefirst ebenfalls von einer “Enthüllung” spricht: bei “Bild” hätte man die Nummer mit den Messern kennen können. Zum Beispiel aus dem eigenen Archiv. Im Dezember 2005 schrieb “Bild” etwa:

Jenny Shimizu enthüllt auch, daß Angelina und sie bizarre Sexspiele lieben. Jenny: “Angelina sammelte Messer und begeisterte mich rasch für ihre Kollektion. Wir spielten gerne mit ‘Butterfly’-Messern herum. Die Wunden an unseren Armen zeugen davon.”

Und im März 2007 hieß es in “Bild” noch präziser:

Offen spricht die Superschöne von Hollywood darüber, dass sie mit 14 entjungfert wurde und damals schon Sadomaso liebte: “Ich habe mich selbst verletzt, um einen Schmerz zu spüren. Darum habe ich meine Partner dazu ermutigt, gewalttätig zu sein. Ich habe eine Narbe an meiner Halsader die zeigt, wie gefährlich das war.” Oft habe sie gebeten, “mich zu schneiden oder ich schnitt ihn”.

Aber eigentlich ist die Messernummer ja schon seit 1999 bekannt.

T-Mobile hält sich an “BamS”-Wissen

"Neues iPhone 3G schon ab 1 Euro"Die “Bild am Sonntag” berichtet heute freundlicherweise über die T-Mobile-Tarife für das iPhone 3G (siehe Ausriss). Auf die Frage, wann das “Wunderhandy” in Deutschland auf den Markt kommt, lässt sie einen T-Mobile-Sprecher ganz im Sinne der beliebten Rubrik “BamS-Leser wussten es zuerst!” sagen:

“Sie hatten in der BILD am Sonntag letzte Woche ja schon erste Bilder vom neuen iPhone gezeigt – und ab dem 11. Juli wird das Handy exklusiv bei T-Mobile erhältlich sein.”

Tatsächlich? Wir haben das mit den ersten Bildern vom neuen iPhone in der “BamS” etwas anders in Erinnerung.

Wie “BILD hilft”

Das ist natürlich sehr unangenehm. Die “ganze Hartz-IV-Kohle” habe der Chef einer Fitness-Studio-Kette einer Münchner Familie vom Konto gepfändet, schreibt “Bild”:

Und entweder, die “Bild”-Zeitung weiß auch nicht, wie es weitergehen soll, oder sie hat es der Familie – auf jeden Fall aber ihren Lesern – verschwiegen, denn mit Olgas Hilflosigkeit endet der Artikel.

Deshalb haben wir mal eben versucht herauszufinden, wie es für die Familie weitergehen könnte: Sie sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht stellen. Auf der Internetseite der Schuldnerberatung Berlin heißt es in der Rubrik “Fragen zum Thema Kontopfändung”:

Mit Eingang des “Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) bei der Bank wird Ihr Konto gesperrt. Lassen Sie sich eine Kopie des “Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) von der Bank geben. Die einmalige 14-tägige Schutzfrist, in welcher die Bank nicht an den Gläubiger auszahlen darf, hat begonnen. Wenn kein Pfändungsschutz beantragt wird, geht das Geld danach an den Gläubiger. Wird auch vor dem nächsten Geldeingang kein Pfändungsschutz beantragt, geht dann diese zweite Zahlung von Gehalt, Rente etc. sofort ohne Schutzfrist an den Gläubiger. Um dies zu vermeiden, muss für die Freigabe vor dem nächsten Lohneingang der Antrag gestellt sein.

Und sogar an Hartz-IV-Empfänger hat man bei der Schuldnerberatung gedacht:

Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang “geschützt”. Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muß die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. (…) Hinweis: Nach Ablauf der 7-tägigen Frist haben Sie für laufende Sozialleistungen noch weitere 7 Tage Zeit, zumindest den bereits beschriebenen Pfändungsschutz zu beantragen.

Davon ausgehend, dass die “Hartz-IV-Kohle” regulär auf dem Konto der Familie eingegangen ist, wird die Zeit also knapp.

Deshalb unser Tipp: Wenden Sie sich in solchen Fällen besser gleich an jemanden, der sich mit sowas auskennt – und lieber nicht an die “Bild”-Zeitung.

Mit Dank an Sarah K. für den Hinweis.

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