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Das alte Vorurteil, “Bild” würde lügen

“Das ist ein gut gemachter Spot, natürlich haben wir auch darüber gelacht. Er lebt aber von dem alten Vorurteil, BILD würde lügen — was durch eine witzige Wiederholung jedoch auch nicht wahrer wird.”

(“Bild”-Sprecher Dirk Meyer-Bosse über den BILDblog-Werbefilm)

Ein altes Vorurteil, soso.

Als Service für Herrn Meyer-Bosse (und unsere Leser) haben wir eine kleine, unvollständige Auswahl von “Bild”-Lügen aus den vergangenen zwei Jahren zusammengestellt, der Übersicht halber grob in zehn Kategorien unterteilt:

Lügen mit Fotos

Lügen mit Toten und Verletzten

Lügen mit Zitaten

Lügen mit Tieren

Lügen zur Verteidigung

Lügen mit Wissenschaftlern

Lügen mit Terroristen

Lügen mit Politik

Lügen mit Gewalttaten

Lügen mit Zeitangaben

6 vor 9

Aufforderung zur Gegendarstellung
(Spiegel Online, Frank Patalong)
“Google wagt in seinem amerikanischen Nachrichtenangebot ein pikantes Experiment: Ab dieser Woche sollen dort Betroffene, über die in Nachrichten berichtet wurde, mit Kommentaren zu Wort kommen.”

IVW setzt auf User Generated Content
(deutsche-startups.de, Alexander Hüsing)
Die IVW ergänzt Kategorien-System. “Bisher teilte sich die Zahlenwelt der Informationsgemeinschaft in die Rubriken ‘Redaktioneller Content’, ‘E-Commerce’, ‘Kommunikation’, ‘Verzeichnisse/Auskunftsdienste’, ‘Spiele’ und ‘Diverses’. Nun gibt es auch die Rubrik ‘User generierter Content’.”

The Seehofers – Der Film
(stefan-niggemeier.de, Christoph Schultheis)
Für “Schlagzeilen sorgt der ‘Star-Regisseur’ seit Jahren immer dann, wenn wieder mal irgendeine Sau durchs Dorf getrieben wird. Kurz vor dem Ortsausgangsschild steht dann Wedel”.

Dildo-Atacke auf Deutschlands Online-Journalisten
(Indiskretion Ehrensache, Thomas Knüwer)
“Dildos, Gleitcreme, Kondome, Pornos. Nein, das ist kein Scherz und keine knüwersche Übertreibung. Seit gestern sind 37 Pakete mit Erotikware an unsere Online-Redaktion geliefert worden.”

Fair Radio
(blog-cj.de, Christian Jakubetz)
Ist es “wirklich zu viel verlangt, wenn man sich ein Programm mit Musik von mehr als 150 Titel in der Rotation wünscht und Moderatoren, die nicht schon in hysterisches Gelächter ausbrechen, wenn sie das Wort ‘Unterhose’ sagen.”

Vorsicht, Hochspannung!
(Tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Wie die ARD-‘Sportschau’ künftig für den Fall eines Stromausfalls gerüstet ist. Ein Krisenreaktionsprogramm von Joachim Huber.

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Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier von Montag bis Freitag handverlesene Links zu Online-Storys aus alten und neuen Medien.

Bolzenschneiderjournalismus jetzt auch bei Bild.de

Zur Erinnerung: Als “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann gerade mal vier Wochen im Amt war, beging “Bild” einen Fehler, der Diekmann bis heute verfolgt. “Bild” zeigte nämlich ein altes Foto von Jürgen Trittin auf einer Demo, in das “Bild” sowohl einen “Schlagstock” als auch einen “Bolzenschneider” interpretiert hatte (siehe Ausriss), obwohl auf dem Foto gar kein Schlagstock und Bolzenschneider zu sehen waren.

Das war im Januar 2001.

Und gut sechseinhalb Jahre später gab der Verlag Axel Springer eine Pressemitteilung heraus, wonach “Bild”-Chef Diekmann (inzwischen auch Herausgeber von “Bild” und “BamS”) in den Vorstand der Bild.T-Online AG berufen worden ist: “In seiner neuen Funktion sichert Kai Diekmann übergreifend die enge Zusammenarbeit (…) mit der Redaktion der BILD-Zeitung”, heißt es in der Mitteilung. Und nicht nur das. Von einer Stärkung der journalistischen Kompetenz ist darin die Rede, von einer “Konzentration auf den publizistischen Kern der Marke BILD” und einer “inhaltlichen Offensive”.

Das war am vergangenen Mittwoch.

Kaum aber war Bild.de-Vorstand Diekmann vier Tage im Amt, veröffentlichte und betextete Bild.de folgendes Foto:

Und wahrscheinlich können wir gottfroh sein, dass das Foto bei Bild.de nicht noch ganz anders aussah…

Mit Dank an Tal für den Hinweis.

Nachtrag, 7.8.2007: Der betreffende Bild.de-Artikel ist seit heute unter seiner URL nicht mehr zu finden.

“Bild” ruft die Polizei wegen Giulia Siegel… an

"Promille-Alarm! Polizei holt Giulia Siegel aus Bar"“Promille-Alarm! Polizei holt Giulia Siegel aus Bar” schrieb “Bild” gestern (siehe Ausriss). Siegel soll sich, wie der Betreiber der Bar “Bild” erzählt habe, “total daneben” benommen haben. Sie sei von der Bar als DJ engagiert worden und hätte einen anderen DJ angespuckt. Danach hätte sie sich, entgegen der Aufforderung des Betreibers, geweigert, die Bar zu verlassen. Kurz vor dem vereinbarten Ende ihres Auftritts, sei dann die Polizei gekommen und habe sie aus dem Lokal “geführt” (bei Bild.de, wo der Artikel inzwischen entfernt wurde, hieß es sogar “abgeführt”). “Bild” lässt Siegel die Vorwürfe bestreiten, druckt aber ein Foto, das belegt, dass die Polizei vor Ort war — und zitiert auch einen Polizeisprecher:

“Wir wurden gerufen, weil ein Randalierer die Bar nicht verlassen wollte. Wir haben die Dame dann hinausbegleitet.”

Der Betreiber der Bar bestätigt uns im Wesentlichen die “Bild”-Geschichte.

Giulia Siegel hingegen bestätigt uns zwar, dass sie von der Polizei gebeten worden sei, die Bar zu verlassen, bestreitet aber den Rest. In einer Stellungnahme auf ihrer Internetseite schreibt sie:

Hi an alle, was heute in der Bild Zeitung steht ist erstunken und erlogen !!! Weder hatte ich getrunken, noch habe ich mich daneben benommen. Ich kenne diesen Club Besitzer nicht und wurde für diesen Abend von Virtualnights, einem Partyinternetforum gebucht. Der Veranstalter von Virtualnights hat den ganzen Abend neben mir gestanden und hat auch der Bildzeitung bestätigt (…), dass alles von diesem Club Besitzer erlogen ist, um Werbung für sich selber zu machen. (…)

Das Gespräch zwischen dem Veranstalter und der “Bild”-Zeitung sei von “Bild” mitgeschnitten worden. Bei Virtualnights bestätigt man uns Siegels Darstellung.

Soweit also die Betroffenen. Und wir waren nicht dabei.

Ein Polizeisprecher sagt uns allerdings:

“Wir wurden in der Tat wegen eines Randalierers, dessen Personalien aufgenommen wurden, in die Bar gerufen.

Im Rahmen dieses Einsatzes hat uns der Betreiber dann gebeten, eine Dame, bei der es sich offenbar um Frau Siegel handelte, hinauszubegleiten. Aus polizeilicher Sicht gab es für uns keinen Grund gegen diese Dame vorzugehen.”

Und so, wie die Äußerungen von Siegel, Virtualnights und Polizei der “Bild”-Version widersprechen, ist es plötzlich gar nicht mehr erstaunlich, dass sich in dem Artikel diverse Formulierungen finden, die ungewöhnlich sind für “Bild”:

Peinlich, peinlich — was sich Giulia Siegel (32) da geleistet haben soll… Die Tochter von Musikproduzent Ralph Siegel (61) wurde morgens um 4 Uhr angeblich betrunken von der Polizei aus einem Lokal geführt. (…) soll sie die Musik bis zum Anschlag aufgedreht haben. (…) Der Gastronom bat Giulia Siegel zu gehen. Doch die soll sich geweigert haben (…)
(Hervorhebungen von uns)

Mit Dank an J.W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 3.8.2007: Bild.de veröffentlicht heute eine Gegendarstellung von Giulia Siegel, in der sie feststellt: “Ich bin nicht von der Polizei abgeführt worden. Ich war auch nicht betrunken.”

Allgemein  

Im Zweifel für den Rufmord

Am Freitag, dem 9. März, waren zwei Jungen, elf- und zwölfjährig aus Leipzig, von zu Hause ausgerissen und hatten eine Nacht bei einem 28-jährigen Berliner verbracht. Am Samstagmorgen wurden sie dort von der Polizei abgeholt. Soweit das.

Aber dies ist die Geschichte, wie “Bild” einen Mann zwei Tage lang fast seitenfüllend zu Unrecht als “Kinder-Fänger in der Unterhose” verunglimpfte — und, nachdem sich der Mann dagegen wehrte, die Schuld nicht bei sich, sondern bei anderen suchte.

"Der Kinderfänger in der Unterhose" "Warum sitzt dieser Kinderfänger nicht im Knast?"Am 15. und 16. März berichtete “Bild” über einen 28-jährigen Mann (siehe Ausrisse). “Bild” nannte ihn zwar Horst Z., nannte aber auch den Berliner Stadtteil, in dem er wohnt, und garnierte beide Geschichten mit einem großen Foto von Horst Z., auf dem er nicht unkenntlich gemacht war. In beiden Artikeln behauptete “Bild”, der “Kinderfänger in der Unterhose” sei “wegen Kindesmissbrauchs” vorbestraft. Zudem erweckte “Bild” in beiden Artikeln den Eindruck, als sei den Jungen etwas Schlimmes widerfahren. So fragte sie am 15. März bereits in der Unterzeile: “Was hat er ihnen nur angetan?”

Dabei wusste man bei “Bild” schon da, dass Ärzte festgestellt hatten, dass die Jungs “körperlich unversehrt” waren. Dennoch schrieb “Bild” noch am 16. März:

Gestern berichtete BILD über Horst Z. (28), den vorbestraften Kinderfänger in der Unterhose. (…) Aber warum kam der Mann, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist, nicht gleich in den Knast?

Und der Text endet mit den Worten:

Elf Stunden hatte Horst Z. so Zeit mit den Kindern. Was in der Zeit geschah, weiß niemand…

"Gegendarstellung"Danach dauerte es zwei Wochen, bis “Bild” am vergangenen Freitag erneut über Horst Z. berichtete. Diesmal allerdings wesentlich weniger auffällig und in Form einer Gegendarstellung (siehe Ausriss), in der drei Dinge richtig gestellt wurden:

In der Bildzeitung vom 15. März 2007 verbreiten Sie (…) über mich die Darstellung, ich sei wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Das ist falsch. Ich bin nicht vorbestraft.

Sie zitieren mich wie folgt: “Später schliefen sie in meinem Bett ein. Ich habe ihnen zugeschaut, bin wohl auch eingenickt.” Dazu stelle ich fest: ich habe weiter gesagt, dass ich nicht in meinem Bett lag dabei, sondern auf einer Fitnessliege.

Zu ihrer Darstellung in der Bildzeitung vom 16. März 2007 (…), ich hätte die Jungs eine Nacht lang in meiner Wohnung gehalten, erst dann seien sie von der Polizei befreit worden, stelle ich fest: Die Jungs gingen ein und aus, auch ohne mich. Sie mussten nicht befreit werden.

“Bild” schreibt zu dieser Gegendarstellung in einer Anmerkung der Redaktion:

Horst Z. hat recht. Die Falschbehauptung über die Vorstrafe basierte auf einer falschen Pressemitteilung der Leipziger Polizei, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Die Polizei ermittelte auch gar nicht wegen der Beherbergung der beiden Ausreißer gegen Horst Z., weil es keinerlei Straftaten gab.

Also alles die Schuld der Leipziger Polizei?

Nicht wirklich. Zwar hieß es in einer Pressemitteilung der Polizei vom 13. März tatsächlich, dass Horst Z. wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft sei. Doch dass den Jungen nichts passiert war, ließ sich ihr auch deutlich entnehmen. So hieß es darin:

Umgehend wurden die Berliner Kollegen informiert, die die zwei Kinder am Samstagmorgen wohlbehalten aus der Wohnung des “Mitreisenden” herausholten. (…) Laut eigenen Aussagen wurde den Kindern kein Leid zugefügt.

Außerdem habe die Leipziger Polizei, so eine Sprecherin zu BILDblog, bereits am 14. März, also einen Tag vor dem ersten “Bild”-Artikel, die Pressemitteilung zurückgezogen, in der Horst Z. als wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft bezeichnet worden war. Zugleich habe man die Medien über den Fehler informiert.

Die “Bild”-Zeitung hielt das nicht von ihrer falschen und verunglimpfenden “Exklusiv-Story” ab. Sie muss nach unseren Informationen ein erhebliches Schmerzensgeld an Horst Z. zahlen.

Neue Antwort auf “Bild”-Frage aufgetaucht

Am 19.1.2007 (also ausgerechnet wenige Tage vor einer wichtigen parteiinternen Wahl) stellte die “Bild”-Zeitung in einer kleinen “BILD-Exklusiv-Story” über den brandenburgischen CDU-Politiker Sven Petke die Frage: “Ist Petke ein Raffke?” Und schaut man sich den damaligen “Bild”-Artikel [pdf] an, hat man den Eindruck, “Bild” beantworte die Raffke-Frage mit einem klaren Ja. Aber das war offenbar ein Fehler.

Nach Lektüre der heutigen Gegendarstellung Petkes zum damaligen “Bild”-Artikel nämlich ist der Eindruck, den “Bild” erweckt, plötzlich ein ganz anderer, geradezu gegenteiliger. Denn Petke nennt fast alles, was “Bild” ihm damals vorwarf, “unzutreffende Darstellungen” — und in einer “Anmerkung der Redaktion” fügt “Bild” nur hinzu:

"Herr Petke hat recht."

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“BamS” stellt Wahrheit richtig

In der vergangenen Woche stand ein Artikel über die ehemalige “No Angels”-Sängerin Vanessa Petruo in der “Bild am Sonntag”. Darunter standen die Kürzel von nicht weniger als vier Autoren. Und darüber in der Schlagzeile ein großes Wort: “Wahrheit”.

VANESSAS ungeschminkte Wahrheit

Auch in dieser Woche steht ein Artikel über die ehemalige “No Angels”-Sängerin Vanessa Petruo in der “Bild am Sonntag”. Darunter steht der Name ihres Anwaltes. Und darüber in der Schlagzeile ein anderes großes Wort:

RICHTIGSTELLUNG

Die “Bild am Sonntag” hatte behauptet, Vanessa sei niedergeschlagen, wolle sich nicht wieder “dem Druck der Erfolgsmaschinerie” aussetzen, solle an Depressionen leiden und deshalb in Behandlung sein, die Musik sei allerdings ihr “Rettungsanker”, und sie habe schon neue Songs im Studio aufgenommen. Jeden einzelnen dieser Punkte bestreitet Vanessa Petruo. Und dadurch, dass die Zeitung über den Text von Vanessas Anwalt nicht “Gegendarstellung”, sondern “Richtigstellung” schrieb, räumt sie ein, dass Vanessa recht hat — und an dem Ursprungsartikel ungefähr nichts stimmte.

Außer das Zitat aus der E-Mail, die Vanessa der Redaktion geschickt hatte:

“Ich möchte wirklich keinen Kommentar abgeben. Ich hoffe, ihr könnt das akzeptieren.”

Natürlich nicht.

Bock als Gärtner im Gespräch

Der Branchendienst Kress.de verbreitet derzeit die Meldung, “Bild” habe offenbar einen Nachfolger für Unterhaltungschef Martin Heidemanns gefunden: Kai Winckler, seit 2001 Chefredakteur von “Das Neue Blatt” und laut Kress.de ein “Spezi von Heidemanns”.

Winckler wäre ein, nunja, würdiger Nachfolger. Ein Blick ins Archiv zeigt: “Das Neue Blatt” ist schon so mancher “Fehlinformation aufgesessen” (Winckler/2003) und verließ sich unter seiner Verantwortung offensichlich “leider immer wieder auf Fehlinformationen” (Winckler/2004). So berichtete die Zeitschrift beispielsweise 2003 über ein heimliches Wiedersehen zwischen Kronprinzessin Victoria von Schweden und Felipe von Spanien, das aber “nicht stattgefunden” hatte, wie das Blatt im Nachhinein reumütig einräumte einräumen musste. Und ein Jahr später verbarg sich hinter der Überschrift “Keine Tragödie um Victoria! Nicht verraten, verlassen, verzweifelt. Keine Krebserkrankung!” der Widerruf von gleich vier grundfalschen Artikeln.

Widerruf - Silvia & Carl Gustaf - Keine Ehekrise! Keine Untreue!
Keine Scheidungsabsichten!Unter einer ganz ähnlichen Überschrift (siehe Ausriss) berichtete Wincklers “Neues Blatt” übrigens 2004 auch dies:

Das neue Jahr beginnt mit einer guten Nachricht aus dem schwedischen Königshaus: Königin Silvia (60) und König Carl Gustaf (57) sind und waren immer ein glückliches Ehepaar! Berichte über angeblich untreues Verhalten des Königs sowie eine daraus folgende Ehekrise mit Scheidungsabsichten stimmten nicht!

Das hatte die Zeitschrift jedoch nicht von den folgenden, teilweise mehrseitigen, aber allesamt falschen Berichten abgehalten:

“Verzweifelte Königin Silvia — der schlimme Scheidungsskandal! Kann sie ihre Ehe jetzt noch retten?”
(“Das Neue Blatt”, 19/03)

“Weinend unterschrieb sie den Scheidungsvertrag — Die Tragödie einer tapferen Königin”
(“Das Neue Blatt”, 23/03)

“Königin Silvia: Sensationelle Wende! Unter Tränen verzeiht sie ihrem Mann.”
(“Das Neue Blatt”, 26/03)

In Wincklers umfassendem Widerruf hieß es dazu abschließend:

Um so bedauerlicher eine letzte Fehldeutung in Heft Nr. 32/03 vom 30. Juli 2003. Dort schilderten wir (S. 6 bis 7) unter der Überschrift “So gemein missbrauchte Carl Gustaf ihr Vertrauen. Königin Silvia: Die bitteren Tränen einer betrogenen Frau”, wie König Carl Gustaf mit einer fremden Frau gesehen wurde, was die Ehe der beiden erneut in eine Krise gestürzt habe. Auch dieser angebliche Vertrauensbruch stellte sich als falsch heraus.

Allerdings brauchte “Das Neue Blatt” immerhin zweieinhalb Jahre, um im vergangenen Jahr endlich auch Folgendes öffentlich festzustellen:

Auf der Titelseite von DAS NEUE BLATT Nr. 34 vom 13.08.2003 hatten wir berichtet: “Victoria & ihr Daniel — die Überraschungs-Hochzeit des Jahres… weil die Kronprinzessin ein Baby bekommt”. Daneben hatten wir ein Foto veröffentlicht, das Kronprinzessin Victoria von Schweden und Herrn Daniel Westling zeigt.

Diese Behauptungen widerrufen wir als unwahr. Eine Hochzeit zwischen Kronprinzessin Victoria von Schweden und Herrn Daniel Westling war nicht geplant. Kronprinzessin Victoria von Schweden war auch nicht schwanger. Das Foto ist eine ohne das Einverständnis von Kronprinzessin Victoria von Schweden hergestellte Fotomontage.

Aber zum Schluss zitieren wir vielleicht doch noch kurz aus einer Gegendarstellung von Sabine Christiansen aus dem Jahr 2003, der “Das Neue Blatt” zuvor eine Liebesbeziehung mit Thomas Roth unterstellt hatte. Denn am Ende der Gegendarstellung stand ein Satz, den wir ganz ähnlich auch aus “Bild” kennen:

Christiansen hat Recht. Der Verlag

“Riesen-Zoff um Unterhalt”: Jetzt spricht Bohlen

Es ist schon einen Monat her. Dieter Bohlen war noch nicht überfallen worden, hatte es aber trotzdem auf die Titelseite der “Bild am Sonntag” geschafft. In einem faktenarmen, suggestiven Artikel berichtete die “BamS” über einen angeblichen “Riesen-Zoff um Unterhalt” und schrieb:

“Der Pop-Produzent äußerte sich (…) nicht zu dem Fall.”

Jetzt hat er’s doch getan.

Obwohl er am vergangenen Montag überfallen wurde und Bild.de bereits drei Stunden nach dem Überfall als Allererstes berichten durfte, findet sich dort heute — zusätzlich zu den großen “Überfall auf Bohlen”-Ankündigungen (siehe rechts) — auch noch ein etwas kleinerer Teaser mit Bohlens Namen:

"13.12.2006 - Gegendarstellung: Dieter Bohlen"

Bild.de hatte nämlich (ganz ähnlich wie die “Bild am Sonntag” damals) bei besagtem “Riesen-Zoff”-Artikel einfach so die (verkürzte) grundsätzliche Einschätzung irgendeines “BamS”-Experten derart neben ein Foto von Dieter Bohlen montiert, dass sie aussah wie ein wörtliches Bohlen-Zitat.

Und deshalb stellt Bohlen nun auf Bild.de fest:

“Etwas Derartiges habe ich weder
wörtlich noch sinngemäß je gesagt.”

BILDblog-Leser wissen das schon länger. Jetzt wissen’s auch die Bild.de-Leser. Ob und wann die “BamS”-Leserschaft davon erfährt, bleibt abzuwarten. Und warum der beanstandete Bild.de-Teaser noch immer online ist, weiß wahrscheinlich nur Bild.de selbst.

  

Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
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  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
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  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
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  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

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