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Sind immer die andern V

Angenommen, jemand behauptet fälschlicherweise über Sie, Sie würden regelmäßig Giraffen mit Hustenbonbons bewerfen. Und dieser jemand erzählt das der “Bild am Sonntag”. Und die “Bild am Sonntag” ruft bei Ihnen an und fragt Sie, ob das stimmt. Und Sie haben keine Lust, mit der “Bild am Sonntag” zu reden, und sagen das auch der “Bild am Sonntag”. Darf die “Bild am Sonntag” dann über Sie schreiben: “… bewirft regelmäßig Giraffen mit Hustenbonbons”?

Natürlich nicht. Aber genau wie ihre Schwesterzeitung “Bild” glaubt die “Bild am Sonntag”, das zu dürfen.

Und findet es deshalb sehr ungerecht, heute diese Gegendarstellung von Günther Jauch abdrucken zu müssen:

Gegendarstellung Jauch. Die Anordnung meines persönlichen Erscheinens ist vom Landgericht Potsdam mit Beschluss vom 30. Mai 2006 aufgehoben worden.

Am 6. August 2006 hatte die “Bild am Sonntag” behauptet, Jauch müsse wegen einer Klage des Boxers Rene Weller vor Gericht erscheinen:

Richter zitiert Jauch vor Gericht

Diese Behauptung, die offenbar vom Anwalt von Rene Weller stammte, war zweifellos falsch. Das räumt nach Bild.de heute auch die “Bild am Sonntag” ein. Sie fügt aber u.a. hinzu:

Die BamS-Redaktion hat vor der Veröffentlichung Dr. Christian Schertz, den Anwalt von Günther Jauch, angerufen und danach befragt, ob sein Mandant tatsächlich am 7. September 2006 vor Gericht erscheinen müsse. Obwohl Dr. Schertz zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass das Landgericht inzwischen die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Günther Jauch aufgehoben hatte, lehnte er nach Rücksprache mit seinem Mandanten eine Stellungnahme ab. Hätte uns Dr. Schertz über den neuen Sachverhalt informiert, hätten wir auf eine Berichterstattung verzichtet.

Mit anderen Worten: Wenn es der “Bild am Sonntag” nicht gelingt, korrekte Tatsachen über Günther Jauch zu recherchieren, liegt das nicht an den Recherchemängeln von “Bild am Sonntag”, sondern an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft von Günther Jauch.

Noch aus einem anderen Grund scheint die “BamS” es ungerecht zu finden, dass sie gerichtlich zum Abdruck der Gegendarstellung gezwungen wurde. Sie schreibt:

[Wir haben] unsere Leser bereits in der Ausgabe vom 13. August darüber informiert, dass Günther Jauch vom persönlichen Erscheinen vor dem Landgericht befreit worden ist.

Das klingt, als hätte die “BamS” ihren Fehler schnell korrigiert. Und wenn sie das getan hätte, wäre Jauch es tatsächlich schwer gefallen, eine Gegendarstellung durchzusetzen.

Richtig ist zwar, dass die “BamS” am 13. August berichtet hatte:

Richter: Jauch muss nicht zum Prozess erscheinen

“BamS”-Redakteurin Angelika Hellemann, die schon den falschen ersten Artikel geschrieben hatte, vermied dabei aber konsequent den Hinweis, dass dies bereits seit Monaten feststand. Mit vielen Formulierungen erweckte sie den Eindruck, erst nach ihrem ursprünglichen Artikel hätte sich der neue Sachverhalt ergeben:

“Sie müssen sich vor Gericht doch nicht in die Augen blicken.”

“…braucht nicht mehr persönlich im Gerichtssaal zu erscheinen…”

“…teilte Gerichtssprecher Dr. Tiemann jetzt mit.”

Jetzt ist Weller enttäuscht…”

(alle Hervorhebungen von uns)

Einen Fehler zuzugestehen, war der “Bams” offenbar nicht möglich. Kein Wunder: Nach ihrem journalistischen Verständnis lag der Fehler ja nicht bei ihr, sondern bei Jauch.

PS: Unmittelbar über die große Jauch-Gegendarstellung hat die “BamS” heute dieses Stück u.a. von Angelika Hellemann platziert:

Sicher reiner Zufall.

Günther Jauch hat Recht

Als Bild.de am 6. August einen Artikel aus der “BamS” übernahm, übernahm Bild.de natürlich auch die Überschrift:

“Richter zitiert Jauch vor Gericht”

Denn der Richter habe für eine Verhandlung am 7. September “das persönliche Erscheinen von (…) Herrn Jauch angeordnet”. Dummerweise war diese Anordnung aber bereits am 30. Mai, also mehr als zwei Monate vor dem Bild.de/”BamS”-Bericht, aufgehoben worden.

So jedenfalls steht es heute in einer “Gegendarstellung” Jauchs mit Datum vom 9. August, die Bild.de heute veröffentlicht. Und mit Datum vom 17. November fügt “Die Redaktion” hinzu:

"Herr Jauch hat Recht"

“Bild” schockiert über “Bild”-Methoden

Es ist schon oft geschrieben worden, dass die Entertainerin Charlotte Roche von der “Bild”-Zeitung “erpresst” wurde, damals im Jahr 2001, kurz nachdem mehrere Familienmitglieder Roches bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen waren. (1) &quote;Dann meldete sich die
'Bild-Zeitung. 'Sie haben
mich erpresst', sagt Roche.
'Entweder du gibst uns ein
Interview, oder wir machen
eine Geschichte, die nicht
gut ist für dich. (...)'&quote;

   &quote;Stern&quote; v. 20.11.2003

(2) &quote;Dem 'Stern' erzählt die
Moderatorin später, dass sie
kurz nach diesem 'Abschuss'
von jemandem aus der 'Bild'-
Redaktion angerufen worden
sei. (...)&quote;

  &quote;Tagesspiegel&quote; v. 5.9.2004

(3) &quote;Dem 'Tagesspiegel' liegt
allerdings ein Schreiben
eines Mitarbeiters der Pres-
seabteilung von Viva vor,
dem Sender, bei dem Char-
lotte Roche damals mode-
rierte. Darin heißt es: 'Kurze
Zeit nach dem tödlichen Un-
fall von Charlottes Brüdern
hat sich damals ein 'Bild'-
Redakteur bei mir telefonisch
gemeldet. (...)&quote;

   &quote;Tagesspiegel&quote; v. 14.11.2004

(4) &quote;Die 'Bild'-Leute riefen
bei Viva an. Ein Mitarbeiter
des Senders hat seine Erin-
nerungen an das Gespräch
notiert: 'Kurze Zeit nach dem
tödlichen Unfall hat sich ein
'Bild'-Redakteur bei mir
gemeldet. (...)'&quote;

   &quote;Stern&quote; v. 12.12.2005

Und “Bild” hat es stets bestritten.

Genauer gesagt, hat “Bild” es nicht öffentlich bestritten, als 2003 der Erpressungsvorwurf erstmals öffentlich gemacht wurde (1). Wohl aber, als der “Tagesspiegel” Roches Vorwurf aus dem “Stern” ein Jahr später wiederholte (2). “Bild” setzte eine Gegendarstellung durch, der “Tagesspiegel” präzisierte daraufhin den Erpressungsvorwurf (3), wogegen “Bild” offenbar wiederum nicht vorging. Als allerdings der “Stern” — abermals ein Jahr später — die nunmehr präzisierte “Bild”-Erpressungsversion wiederholte (4), wollte “Bild” auch dies doch wieder nicht hinnehmen.

Seitdem streiten sich “Bild” und “Stern” vor Gericht — zuletzt am gestrigen Montag vor dem Landgericht München I.

“Erpresst die Bild-Zeitung Promis mit Telefonterror?” fragt deshalb heute die “Süddeutsche Zeitung”, beschreibt noch einmal minutiös, wie “Bild” damals, vor inzwischen fast fünfeinhalb Jahren, vorgegangen sein soll und lässt nicht unerwähnt, dass “Bild” die Schilderung falsch und “verheerend” finde.

Das Gericht allerdings zweifelt laut “Süddeutsche” nicht an Roches Schilderung.

Weil sich aber offenbar die zentrale “Stern”-Behauptung (“Die ‘Bild’-Leute riefen bei Viva an”) nicht beweisen lässt, könne das Gericht nicht ausschließen, “dass etwa freie Reporter unter der Flagge des Blattes [“Bild”] segelten”. Es habe daher einen Kompromiss vorgeschlagen:

Der “Stern” dürfe zwar schreiben, dass sich die Anrufer als ‘Bild’-Reporter ausgegeben hätten — aber nicht, dass sie es auch tatsächlich gewesen seien.*

… auch wenn der “Stern”-Anwalt darauf hinwies, dass es unwahrscheinlich sei, “dass acht Trittbrettfahrer sich nacheinander ausgerechnet auf ‘Bild’ berufen würden”.

*) Laut “Süddeutsche” haben die Verlage bis zum 10. November Zeit, dem vom Gericht vorgeschlagenen Kompromiss zuzustimmen, andernfalls wird am 22. November ein Urteil verkündet.

Kai Diekmann arbeitet mit “Bild”-Methoden

Nein, das Verhältnis von “Bild”-Zeitung und Heide Simonis ist wahrlich kein entspanntes.

Aktuell hat Simonis nun einen Prozess gegen “Bild” vor dem Berliner Landgericht verloren. Simonis verlangte 50.000 Euro Schmerzensgeld für den Abdruck einiger Fotomontagen, die “Bild” am 2. Mai auf der Titelseite und im Blattinneren veröffentlicht hatte. Die Montagen zeigten u.a. das Gesicht der Politikerin mit Maden übersät sowie ihren Kopf auf einem mit Jauche besudelten Bikinikörper und stellten — so Simonis’ Anwalt — eine “Verletzung der Menschenwürde” dar.

“Bild” reagierte auf das Gerichtsurteil mit einer Pressemitteilung. Darin heißt es korrekt:

“Eine ein Schmerzensgeld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung konnte das Landgericht (…) nicht erkennen.”

Unter der Überschrift “Kein Geld für Hoppel-Heide” äußert sich in der Mitteilung jedoch auch “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann wie folgt:

“Heide Simonis hat mit ihrer Tanzshow ihr Ansehen nachhaltig beschädigt. An einer lächerlichen Show teilnehmen wollte sie, aber darüber lachen sollte man nicht. Sie hat als Unicef-Botschafterin das Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef abgelehnt und auf Zahlung einer Geldentschädigung an sich selbst bestanden. Nun hat sie vor dem Landgericht die Quittung erhalten. Und wieder ein schwerer Ausrutscher!”

Allerdings sind Diekmanns hämische Äußerungen mehr als irreführend: Nicht nur verschweigt der “Bild”-Chef, dass Simonis wegen desselben “Bild”-Berichts vor Gericht bereits eine “Aufsehen erregende Gegendarstellung” (AP) hatte durchsetzen können; der “Bild”-Chef erweckt darüber hinaus den Eindruck, Simonis’ “Geldentschädigung an sich selbst” und das “Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef” stünden in irgendeinem direkten Zusammenhang. (Immerhin sind beide Sachverhalte in Diekmanns Statement durch ein schlichtes “und” miteinander verbunden.)

Doch der Eindruck trügt: Medienberichten zufolge bezog sich das “Vergleichsangebot” von “Bild” nämlich gar nicht auf Simonis’ (erfolglose) Schadensersatzklage, sondern auf ihr (erfolgreiches) Gegendarstellungsbegehren, gegen das sich “Bild” über Monate vehement gewehrt hatte.

“Bild” hatte zwei Jahre lang Unrecht

Diese Gegendarstellung, die “Bild” heute veröffentlicht, ist eine Richtigstellung: “Bild” räumt ein, dass dem wegen schweren Betrugs verurteilten Schauspieler Karsten Speck und seiner Frau und Managerin Cora nie vorgeworfen wurde, 20 Millionen Schaden durch betrügerische Immobiliengeschäfte angerichtet zu haben. Genau das hatte “Bild” vor zwei Wochen noch behauptet.

Die Zeitung räumt damit indirekt auch ein, dass weite Teile ihrer Berichterstattung über den Fall Speck fehlerhaft waren. Denn bereits am 19. Oktober 2004 schrieb “Bild”:

Speck und seiner Frau Cora werden windige Immobiliengeschäfte vorgeworfen. Privatanleger und Banken sollen um 20 Millionen Euro geprellt worden sein.

Am 18. Oktober 2004 schrieb “Bild”:

Karsten Speck werden windige Immobiliengeschäfte vorgeworfen. Er soll Investoren um rund 20 Millionen Euro geschädigt haben.

Am 17. Oktober 2004 schrieb “Bild”:

Schauspieler Karsten Speck sitzt seit Donnerstag in Dortmund im Gefängnis. Ihm werden windige Immobilien- und Kreditgeschäfte vorgeworfen, bei denen er Investoren um 20 Millionen Euro geschädigt haben soll.

Am 16. Oktober 2004 schrieb “Bild”:

Speck, gegen den seit zwei Jahren ein Prozeß wegen Immobilienbetrugs läuft, soll Banken und Privatanleger um rund 20 Millionen Euro geprellt haben.

Am 15. Oktober 2004 schrieb “Bild”:

Seit Januar 2003 sitzt Karsten Speck schon auf der Anklagebank. Ihm werden windige Immobilien- und Kreditgeschäfte vorgeworfen. Speck soll Investoren um 20 Millionen Euro geschädigt haben.

Über Tage hatten die Prozess-Berichterstatter von “Bild” also nicht gemerkt (oder nicht merken wollen), dass niemand den Specks vorwarf oder vorwirft, Investoren um 20 Millionen Euro geschädigt zu haben — der Schaden, der ihnen zur Last gelegt wird, ist sehr viel geringer. Die 20 Millionen sind der Gesamtschaden, der durch eine ganze Gruppe von Angeklagten entstand. Im Jahr zuvor hatte auch “Bild” das noch gewusst, aber dann waren die anderen, nichtprominenten Beschuldigten plötzlich aus den “Bild”-Berichten verschwunden. Und tauchten nie wieder auf.

“Bild” verleumdet Sozialarbeiterin (3)

Am 7. Juni dieses Jahres schrieb “Bild” über die Sozialarbeiterin Fatma Celik:

"Sozialarbeiterin verhöhnt verprügelte Lehrerin!"

Das war unwahr. Celik hatte die “verprügelte Lehrerin” nicht verhöhnt, sondern “Bild” hatte sinnentstellend aus einem Interview mit Celik in der “taz” zitiert. Und aus dem sinnentstellenden und verkürzten Zitat schlussfolgerte “Bild” dann die falsche Überschrift und einen “neuen Skandal um Schulhofschläger Mohamed O.”, weil Celik dem “Prügelkind scheinbar recht” gegeben habe. Entsprechend muss “Bild” (wie kürzlich übrigens auch schon der “Tagesspiegel”) heute die bereits angekündigte Gegendarstellung veröffentlichen. Darin heißt es:

In der Bildzeitung (…) verbreiten Sie unter der Überschrift “Sozialarbeiterin verhöhnt verprügelte Lehrerin” auf S. 5 über mich ein unvollständiges und damit sinnentstelltes Zitat: (…)

Das hätte auch “Bild” natürlich schon bei Veröffentlichung des Artikels klar sein müssen. Und insofern haben wir dem nicht mehr hinzuzufügen als “Bild” der Gegendarstellung:

Fatma Celik hat recht,
die Redaktion

Wogegen sich Kai Diekmann wehrt V

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann streitet sich mit dem toten Rudi Carrell.

Carrell hatte Diekmann im “SZ-Magazin” vorgeworfen, er habe seinen Tod “herbeigesehnt” und sich nie für die verletzende Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über seine Krebserkrankung entschuldigt. Diekmann ging daraufhin juristisch gegen die Zeitschrift vor. Nach dem Tod Carrells verlangte er eine “Richtigstellung”, die das Blatt heute abdruckt.

Aber der Reihe nach.

Am 17. März erschien im “SZ-Magazin” ein langes Gespräch mit Rudi Carrell, das “Bild” in Auszügen nachdruckte und in dem es auch um die “Bild”-Zeitung ging:

SZ-Magazin: Wie kam Ihre Krankheit an die Öffentlichkeit?

Carrell: Ich hatte der Bunten ein ehrliches Interview gegeben. Na gut, ich habe versucht, den Krebs etwas herunterzuspielen. “Ich habe zwar eine schwere Krankheit”, habe ich gesagt, “aber ich lebe, habe keine Schmerzen, kann arbeiten.” Und was hat die Bild-Zeitung daraus gemacht? Haarausfall, schwer abgenommen! Ich war stinksauer. Und dann diese schlimmen Fotos: Ich fand die ganze Sache nicht fair – mir gegenüber und Hunderttausenden, die Angst vor einer Krebsvorsorge haben oder selbst vor einer Chemotherapie stehen.

Hat sich die Bild-Zeitung bei Ihnen entschuldigt?

Nein, obwohl ich mich schriftlich beim Chefredakteur beschwert habe: “Ich lasse mich von euch nicht lebendig begraben!” (…)

Haben Sie eine Antwort auf Ihren Brief bekommen?

Ja. “Sie wissen doch, wir sind Ihre größten Fans!”, hat Kai Diekmann zurückgeschrieben. Zwei Tage zuvor hatte er noch meinen Tod herbeigesehnt.

Diekmann erwirkte u.a. gegen diese Passagen eine einstweilige Verfügung. Sie sind deshalb aus dem Online-Auftritt des “SZ-Magazins” spurlos verschwunden.

Außerdem verlangte Diekmann vom “SZ-Magazin” den Abdruck einer Gegendarstellung. Zunächst unterlag er mit dieser Forderung vor Gericht. Wenige Tage vor der nächsten Gerichtsverhandlung starb Carrell. Diekmanns Anwälte verzichteten daraufhin auf ihre Forderung — doch der Tod Carrells war für Diekmann offenbar kein Grund, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Einige Tage später ließ er eine neue Forderung stellen: Das “SZ-Magazin” solle nun eine eigene Richtigstellung abdrucken.

Der Verlag kam dieser Forderung heute nach und stellte im “SZ-Magazin” richtig:

(…) dass der Chefredakteur der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, sich in einem Schreiben an Rudi Carrell für die Berichterstattung in Bild über seine Krebserkrankung entschuldigt hat.

(…) dass Kai Diekmann niemals den Tod von Rudi Carrell herbeigesehnt hat.

In der Formulierung, die Diekmann veranlasste, steckt eine erstaunliche Behauptung. Denn wie Carrell können auch wir in Diekmanns Brief keine Entschuldigung für die Berichterstattung entdecken. In seinem Fax vom 22. Dezember 2005 an Carrell räumt er keinerlei Fehlverhalten seiner Zeitung ein. Stattdessen schreibt er:

Sehr geehrter Herr Carrell,

ich finde es sehr bedauerlich, daß Sie sich durch unsere Berichterstattung verletzt fühlen. Das war nicht unsere Absicht. (…)

BILD ist seit Jahren einer Ihrer treuesten Fans. Ich bedaure sehr, daß Sie mit unserer Berichterstattung unzufrieden sind (…).

Was Diekmann bedauert, ist nicht die Berichterstattung von “Bild”, sondern Carrells Unzufriedenheit.

So war das also: In der gleichen Woche, in der Diekmann in seiner Zeitung den Tod “des großen Rudi Carrell”, des “TV-Giganten” und “großen Entertainers” betrauern ließ, beauftragte er seine Anwälte, gegen dessen Aussagen vorzugehen.

“Bild” macht mit Korrekturspalte auf

Hey, gleich zwei Richtigstellungen heute in “Bild”. Die eine Sache korrigiert “Bild” freiwillig, das steht klein auf Seite 2: Ein von Mäusen befallener Supermarkt liegt nicht in dem Ort Westerwald in Niedersachsen, sondern im Westerwald in Rheinland-Pfalz.

Die andere Sache korrigiert die “Bild”-Zeitung nicht freiwillig, sondern weil sie muss. Dafür steht die Richtigstellung nicht klein auf Seite 2, sondern groß auf Seite 1.

Und zwar so:

Gegendarstellung. Zu der Überschrift in Bild vom 2. 5. 2006 "Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?" stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Vergügung stehe. 2. Mai 2006 RA Johannes Eisenberg für Heide Simonis. Anmerkung der Redaktion: Frau Simonis hat stets erklärt, daß sie zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.

Gegendarstellung
Zu der Überschrift in Bild vom 2. 5. 2006 “Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?” stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.
2. Mai 2006 RA Johannes Eisenberg für Heide Simonis

Darunter steht folgende “Anmerkung der Redaktion”:

Frau Simonis hat stets erklärt, daß sie zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.

Mit anderen Worten: “Bild” muss einräumen, dass die Antwort auf die von ihr gestellte Frage “Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?” bereits vorher feststand. Sie lautete: Nein.

Die Gegendarstellung ist deshalb so groß, weil auch die Überschrift, auf die sie sich unmittelbar bezieht, so groß war:

Der Artikel war Teil einer längeren Kampagne von “Bild” gegen Simonis. Bereits zwei Tage nach der Veröffentlichung hatte Simonis vor dem Landgericht Berlin eine (vorläufige) einstweilige Verfügung erwirkt, wonach “Bild” diese Gegendarstellung auf der Titelseite drucken muss. Offenbar hat “Bild” sich seitdem juristisch gegen den Beschluss gewehrt.

(“Bild” veröffentlicht solche und ähnliche Gegendarstellungen traditionell meistens samstags, weil dann die Auflage ohnehin niedriger ist als an Werktagen.)

“Bild” führt Korrekturspalte wieder ein

Ende Mai traf sich Springer-Vorstand Mathias Döpfner mit dem Schriftsteller Günter Grass zum Gespräch. Es ging darin auch um die “Bild”-Zeitung und darum, dass Opfern journalistischer Berichterstattung Genugtuung verschafft werden müsse. Döpfner sagte u.a.:

“Ja, wenn falsch berichtet worden ist, muss das korrigiert werden. Und zwar nicht nur durch eine Gegendarstellung, sondern auch durch einen redaktionellen Widerruf. Ich finde die amerikanische Einrichtung der Korrekturspalte am festen Ort ausgesprochen sinnvoll. Das begrüße ich sehr.”

Es gab so etwas ja schon mal in “Bild”. Udo Röbel hatte in seiner Zeit als Chefredakteur eine Korrekturspalte eingeführt. Unter seinem Nachfolger, Kai Diekmann, gab es sie nicht mehr. Aber: Offenbar hat man mittlerweile auch bei “Bild” ihre Notwendigkeit wiederentdeckt und heute die Gelegenheit genutzt, schon mal einen Fehler auf der Seite 1 zu korrigieren und die Korrekturspalte ab morgen als feste Einrichtung anzukündigen (siehe Ausriss).

In einer Pressemitteilung des Axel Springer Verlags heißt es:

Auf Seite 2 der Zeitung werden zukünftig Fehler in der Berichterstattung, die der Redaktion unterlaufen, aufgelistet und korrigiert.

Und entweder “Bild” braucht noch etwas Übung im Fehler-Korrigieren oder, wenn die Redaktion Fehler ungeprüft übernimmt, gelten die nicht als Fehler, “die der Redaktion unterlaufen”. Aus dem heutigen Text wird jedenfalls gar nicht deutlich, dass auch “Bild” gestern behauptet hatte, Andrea Kempter sei die “Sat.1-Wetterfee”.

Und was bedeutet eigentlich “solche oder ähnliche Fehler”? Dass “Bild” nur Geschichten korrigiert, die sich mit einer nackten Frau bebildern lassen?

“Wer Privates schützen will, kann das in der Regel”

Seit fast 40 Jahren boykottiert der Schriftsteller und Nobelpreisträger Günter Grass, wie einst von der Gruppe 47 beschlossen, den Springer-Konzern. Daran hält er weiter fest. Ende Mai traf er sich allerdings erstmals mit dem Vorstandschef Mathias Döpfner zu einem Gespräch, das von dem Publizisten Manfred Bissinger moderiert wurde.

Grass: Für mich ist die “Bild”-Zeitung aus kaltem, offenbar intellektuellem Kalkül ein Instrument des Appells an die niedrigsten Instinkte. Da wird Schadenfreude mobilisiert, da wird ein Personenkult auf der einen Seite betrieben, ebenso wie ein Niedermachen von Personen, wenn sie ihr zu groß geworden sind, da geht es bis ins Privateste hinein. Da wird es regelrecht widerlich. (…)

Döpfner: Größer als die Schlagzeilen der “Bild”-Zeitung ist gelegentlich nur die Heuchelei mancher Prominenter, wenn sie sich als Opfer stilisieren. Erst wollen sie von der Plattform profitieren, und hinterher, wenn’s mal unangenehm wird, kritisieren sie, dass “Bild” immer noch da ist. Wer Privates schützen will, kann das in der Regel auch[1]. (…) Für die “Bild”-Zeitung gilt das Prinzip: Wer mit ihr im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.

Grass: (…) Sie sollten vielleicht in Ihre Grundsätze noch aufnehmen: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

Döpfner: Das steht doch schon im Grundgesetz.

Grass: Dann sollten Sie das Grundgesetz den “Bild”-Redakteuren näherbringen.

Bissinger: Gehörte nicht in Ihre Grundlinien hinein, dass Opfern journalistischer Berichterstattung Genugtuung verschafft werden muss? Amerikanische Blätter haben die vielgelesene Korrekturspalte.

Döpfner: Ja, wenn falsch berichtet worden ist, muss das korrigiert werden. Und zwar nicht nur durch eine Gegendarstellung, sondern auch durch einen redaktionellen Widerruf[2]. Ich finde die amerikanische Einrichtung der Korrekturspalte am festen Ort ausgesprochen sinnvoll[3]. Das begrüße ich sehr.

[1] Für Ausnahmen von dieser “Regel” vgl. u.a. hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier.

[2] Üblicherweise korrigiert die “Bild”-Zeitung ihre Fehler entweder gar nicht oder nur in Form unkommentierter Gegendarstellungen oder nur auf Druck von außen oder nur durch eine weitere Verdrehung der Wahrheit.

[3] Unter Chefredakteur Udo Röbel hatte “Bild” eine solche Korrekturspalte. Unter seinem Nachfolger Kai Diekmann gibt es sie nicht mehr.

Der “Spiegel” dokumentiert das Gespräch in seinem aktuellen Heft.

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