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Presserat billigt Titelseite mit toten Kindern

Der Deutsche Presserat hat die nebenstehende “Bild”-Titelseite nicht beanstandet.

Am 16. März zeigte die “Bild”-Zeitung die Portraits von 15 Kindern, die bei einem Busunglück in der Schweiz ums Leben gekommen waren. Die Bilder waren in einem Gedenkraum im Rathaus von Lommel, der belgischen Heimatstadt der Kinder, abfotografiert worden.

In der ARD sagte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann hinterher, man habe vom Bürgermeister die Genehmigung zu dieser Art der Veröffentlichung bekommen. Der Bürgermeister dementierte. Seine Sprecherin sagte ebenfalls in der ARD, er habe die Medien von Anfang an aufgefordert, keine Fotos zu zeigen. Die Eltern der Kinder hätten ausdrücklich darum gebeten, ihre Privatsphäre zu respektieren.

Wer hat Recht? Der Beschwerdeausschuss des Presserates urteilte: “Bild”. Und wies mehrere Beschwerden als unbegründet zurück:

Die Zeitung hatte die Bilder mit Genehmigung der Stadtverwaltung in dem Gedenkraum aufgenommen. Sie konnte in gutem Glauben davon ausgehen, dass eine Einwilligung der betroffenen Eltern vorlag.

Auf Nachfrage von uns erklärt eine Sprecherin des Presserates, wie das Gremium zu diesem Urteil kam:

Wir haben uns im Zuge der Beschwerde mit dem belgischen Presserat (Raad vor de Journalistiek) in Brüssel in Verbindung gesetzt und von dort erfahren, dass nach deren Erkenntnis es von Seiten der Stadtverwaltung den Journalisten tatsächlich genehmigt worden war, in dem Gedenkraum zu fotografieren.

Dort gab es nach Veröffentlichung ebenfalls große Diskussionen wegen der Opferfotos. Inwieweit Vertreter der Stadt die Genehmigung im Namen der Eltern geben konnten, wird beim Presserat in Belgien zurzeit stark diskutiert.

Die “Bild”-Zeitung hat in ihrer Stellungnahme dem Presserat gegenüber überzeugend dargelegt, dass sie nach einer Pressekonferenz in Lommeln mindestens zwei Personen der Stadt gefragt hat, ob sie in dem Gedenkraum fotografieren dürfe. Diese hätten den Fotografen genehmigt, Aufnahmen zu machen.

Vor diesem Hintergrund hat der Presserat die Veröffentlichung akzeptiert.

Beanstandet wurde vom Presserat dagegen die Art des “Berliner Kurier”, über das Unglück zu berichten. Das Blatt hatte u.a. auf dem Titel Gruppenbilder der Kinder gezeigt; die Gesichter, die nicht von Sonnenbrillen verdeckt wurden, hatte der “Kurier” verpixelt. Der Presserat urteilte:

Die Bilder stammten aus dem privaten Bereich und standen nicht mit der Gedenkfeier in Zusammenhang. Eine Einwilligung der Eltern für eine Veröffentlichung lag offensichtlich nicht vor. In der Berichterstattung zitierte die Redaktion zudem aus dem Reisetagebuch, das die Schüler ins Internet eingestellt hatten. Darin hinterließen sie persönliche Gefühle und Nachrichten an ihre Eltern. Der Ausschuss sah in der Verbindung von Text und Fotos einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre von Kindern und Angehörigen und sprach eine Missbilligung aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Warum ein “schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre” von tödlich verunglückten Kindern und ihren Angehörigen nur zu einer “Missbilligung” führt und nicht zur schärfsten stumpfen Waffe des Presserates, einer “Rüge”, ist eines der nach wie vor ungelösten und mutmaßlich unlösbaren Rätsel dieses Selbstkontroll-Gremiums.

Lisa Feldmann, Luka Rocco Magnotta, Closer

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Ist das Wirtschaftsjournalismus?”
(falter.at, Reinhard Christl)
Die Ressorts Politik und Wirtschaft hängen eng zusammen, deshalb sollten sie sich einerseits vermehrt füreinander interessieren, sich andererseits mehr der Sache als den Personen zuwenden. Die “Intelligenteren unter den Lesern” würden nämlich den Eindruck gewinnen, “dass es herzlich wenig bringt, sich etwa ein TV-Interview mit einem österreichischen Minister zur Finanzmarktkrise anzusehen. Denn erstens hat er keine Lösung anzubieten. Und zweitens spricht er über Dinge, die er selber bestenfalls halb, das Publikum oft gar nicht versteht: über EFSF, ESM, CDS, CDO und Acta.”

2. “Zweitabdruck statt Unterlassung”
(sueddeutsche.de, Katharina Riehl)
Das Klatschmagazin “Closer” druckt zwei mal ein Foto, das die Ehepaare Günter Jauch, Thomas Gottschalk und Guido Westerwelle beim Abendessen zeigt. Auf eine Unterlassungsforderung geht der Bauer-Verlag nicht ein.

3. “Kioskklatsch (KW 23): Brad, Bushido, Babs & Boris”
(klatschkritik.blog.de, Antje Tiefenthal)
Antje Tiefenthal gleicht verschiedene Klatschmagazine der Woche mit der Realität ab.

4. “Ein Drink an der Bar mit Lisa Feldmann”
(bar-storys.ch, Christian Nill)
Christian Nill spricht mit Lisa Feldmann, Chefredakteurin der Schweizer Frauenzeitschrift “Annabelle”: “Sagen wir, dass eine Frauenzeitschrift auch eine Ghettoisierung ist: Jedes special interest schliesst immer andere Themen aus. Positiv gesagt ist es eine Auswahl, die mich daran hindert, jeden Mist lesen zu müssen, der mich gar nicht interessiert.”

5. “The Queen Who Stares at Boats”
(thedailyshow.com, Video, 4:35 Minuten)
Wie begeistert CNN das 60. Thronjubiläum von Queen Elisabeth II. feiert.

6. “Das Berliner Opfer des Kanada-Kannibalen”
(vice.com, Johannes Niederhauser)
Johannes Niederhauser besucht Kadir Anlayisli in Berlin Neukölln. Er machte die Polizei darauf aufmerksam, dass sich der international gesuchte Luka Rocco Magnotta aktuell im Internet-Café befindet, in dem er angestellt ist, worauf dieser verhaftet wurde. Nun wird der Laden von Reportern belagert, Umsatzeinbussen sind die Folge.

Bild  

Wenn Diekmann wüsste…

Der Radiosender WDR5 hat gestern ein Gespräch des WDR-Moderators Jürgen Wiebicke mit Kai Diekmann, dem Chefredakteur der “Bild”-Zeitung, zum Thema “Verantwortung” ausgestrahlt (das man hier – unter einer ganz passablen Zusammenfassung – komplett nachhören kann).

Nach gut 30 Minuten des fast einstündigen Gesprächs schließlich wird der Moderator konkret:

Es verunglückt ein Bus in der Schweiz. Es sterben Kinder. Und “Bild” druckt Fotos von toten Kindern.
(Link von uns.)

Diekmann antwortet darauf nach einigem Hin und Her:

Es geht darum, einer Tragödie, einer abstrakten Tragödie, ein individuelles Gesicht zu geben, um sie so erfahrbar zu machen und Empathie zu wecken. Ich war gerade eine Woche in Isreal und habe dort mit Kollegen zusammen ein Seminar in Yad Vashem gemacht, der Zentralen Holocaust-Gedenkstätte, die ein ganz neues Konzept zur Erinnerung an die Shoa erarbeitet haben. Wenn wir immer von sechs Millionen getöteten Juden sprechen, dann klingt das sehr abstrakt, dann ist das ‘ne Zahl, damit verbinde ich überhaupt nichts. Aber wenn Sie nur das Schicksal eines einzigen Kindes erklären, erzählen, mit Foto, und ihre Lebensgeschichte – wird auf einmal die Zahl, sechs Millionen, in ihrer ganzen furchtbaren Dimenson erfahrbar.

Und man mag nun lange darüber nachdenken, wie selbstgerecht unverfroren geistreich Diekmanns So-wie-die-Zentrale-Holocaust-Gedenkstätte-Fotos-von-Holocausopfern-zeigt,-druckt-auch-die-“Bild”-Zeitung-Fotos-von-Opfern-eines-Autounfalls-Analogie sein mag, aber…

… als sich der Moderator dann doch nicht mit Diekmanns Reiseerinnerungen zufriedengeben will und den “Bild”-Chef darauf hinweist, dass er und sein Blatt “von Hinterbliebenen in unzähligen Fällen geradezu dafür verflucht werden, dass Sie solche Bilder veröffentlichen”, da antwortet Diekmann:

Ich weiß nicht, dass wir in unzähligen Fällen dafür verflucht werden, dass wir solche Bilder veröffentlichen – sondern wir versuchen das natürlich immer in Übereinstimmung mit denjenigen zu tun. (…) Wenn sie es nicht wollen, dann tun wir das natürlich auch nicht. Und wenn ich wüsste, jemand will das nicht, dann würde ich es auch nicht tun. Das ist doch keine Frage.

Einen “Eid darauf ablegen” möchte Diekmann angesichts “einer Redaktion mit 850 Mitarbeitern” dann zwar lieber doch nicht. Allerdings:

Wenn ich aber wüsste, dass irgendjemand unter keinen Umständen die Veröffentlichung eines solchen Fotos wünscht, dann würde ich selbstverständlich diese Veröffentlichung auch nicht vornehmen.

Das klingt deutlich.

Es sei denn, wir zitieren mal aus ein paar Entscheidungen des Presserats:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. (…)

Eine öffentliche Rüge erhielt BILD. Die Zeitung hatte ein Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlicht, der im April bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war. Dies geschah ohne Einwilligung der Eltern, so dass das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt wurde. (…)

Ebenfalls wegen einer Bildveröffentlichung gerügt wurde BILD (Hannover). Die Zeitung hatte zu einem Artikel über die Pisa-Studie ein aus dem Jahr 2002 stammendes Foto einer Grundschulklasse veröffentlicht. Das Bild war damals zu einem anderen Zweck aufgenommen und jetzt ohne Rücksprache mit der Schule als Symbolfoto erneut publiziert worden. (…)

Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt. (…)

BILD (Bremen) erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Ziffern 8, 2 und 1 des Pressekodex. Die Zeitung hatte berichtet, dass zwei Mädchen im Alter von eins und vier Jahren auf Veranlassung ihrer Mutter zur Beschneidung nach Afrika gebracht werden sollten, was aber durch den Vater und einen Polizeieinsatz habe verhindert werden können. Ausschlaggebend für die Rüge war ein beigestelltes Foto, das beide Kinder ungeblendet zeigte. Hierfür gab es nicht die Einwilligung beider Eltern. (…)

Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD aus. Die Boulevardzeitung hatte in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg das Foto eines jungen Mädchens veröffentlicht, das vor zwei Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen war. Das Foto erschien zu einem Beitrag über den damaligen Freund des Mädchens, der Anfang dieses Jahres ebenfalls bei einem tragischen Unglück zu Tode kam. Der Ausschuss erkannte in der Veröffentlichung des Bildes, das ohne Einverständnis der Hinterbliebenen erfolgte, einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte (…).

(Die Auflistung ist alles andere als vollständig – zumal sie nur Entscheidungen des Presserats berücksichtigt.)

Mit Dank an Johannes K. für den Hinweis!

Seniorenunterhaltung, Staatsräson, Neonazis

6 vor 9

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1. “15 Thesen zum Journalismus im 21. Jahrhundert”
(blog.tagesanzeiger.ch, Constantin Seibt)
Wie alternde Schlagersänger seien Printjournalisten längst größtenteils in der Seniorenunterhaltung tätig, stellt Printjournalist Constantin Seibt fest. Der Ausweg aus der Lage sieht er im Stil. “Weil Stil ein eleganter, energischer Weg ist, die drei zentralen Probleme im heutigen Journalismus gleichzeitig anzugehen: die angeschlagene Glaubwürdigkeit, die in Routine erstarrten Redaktionsstrukturen, das alternde Publikum.”

2. “Neonazis attackieren ‘Lausitzer Rundschau'”
(tagesspiegel.de, Sandra Dassler)
Ein Redakteur der “Lausitzer Rundschau” nimmt den Verfassungsschutzbericht 2011 zum Anlass, “über die zunehmende Präsenz von rechtsextremen Gruppen in der Stadt an der Grenze zu Sachsen zu berichten”. Daraufhin wird das Redaktionsgebäude bemalt und beklebt. “In der Nacht zu Dienstag wurden dann Innereien von Tieren ans Schild der Redaktion gehängt.” Die Redaktion will sich nicht einschüchtern lassen (lr-online.de, Johannes M. Fischer). Im Gegenteil, sie ist “ermuntert, noch engagierter zu recherchieren und sich intensiv mit der Feder gegen den Rechtsextremismus zu wehren”. “Der Fall zeigt lediglich die Primitivität der Täter, deren Respektlosigkeit gegenüber fremdem Eigentum und das infantile Unvermögen, andere Meinungen zu ertragen.”

3. “Keine Verkäuferin, nicht verletzt”
(skensegeng.wordpress.com, 18. April 2012)
Eine Frau aus Klagenfurt findet sich mit ihrem Facebook-Foto in der Zeitung wieder: “Sie war mit Name und Bild in der Tageszeitung ‘Österreich’ abgebildet – als Opfer eines brutalen Raubüberfalles, mit dem sie niemals etwas zu tun hatte.”

4. “Armee dementiert Chaos bei Armeewaffen”
(nzz.ch, Markus Häfliger)
Der Chef der Schweizer Armee, André Blattmann, wirft der “Sonntagszeitung” Manipulation von Zitaten vor. Zu Unrecht, fand Markus Häfliger heraus. “Auf Anfrage stellte die ‘Sonntagszeitung’ der NZZ ihren Mailwechsel zur Verfügung, den sie am letzten Freitag und Samstag mit dem zitierten Armeesprecher geführt hatte. Diese Mails zeigen, dass der Blattmanns Armeesprecher die Zitate wörtlich und schriftlich exakt so autorisiert hatte, wie sie in der ‘Sonntagszeitung’ wiedergegeben wurden.”

5. “Springer? 1,70 Euro pro Zeile! Äh … Anteilsschein!”
(freischreiber.de)
Freischreiber, ein Berufsverband freier Journalisten, macht auf den Unterschied zwischen Zeilengeld und Unternehmensgewinn im Axel-Springer-Verlag aufmerksam.

6. “Die Top Ten! – Belletristik”
(ardmediathek.de, Video, 9:20 Minuten)
Literaturkritiker Denis Scheck sieht in den Reaktionen auf das Gedicht “Was gesagt werden muss” von Günter Grass einen “typisch deutschen Ausgrenzungsdiskurs”: “Statt für die Freiheit des Wortes Partei zu nehmen, hat die deutsche Literaturkritik auf Staatsräson gepocht. Statt Abweichler in Schutz zu nehmen, hat man sich im Reihenschluß geübt. Statt ästhetische Maßstäbe anzulegen, hat man sie zugunsten eines politischen Verdikts über Bord geworfen (…)”

Roboterjournalismus, Syrien, Pepsch

6 vor 9

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1. “Texte in null Komma nichts”
(faz.net, Evgeny Morozov)
Roboterjournalismus: Forbes “stützt sich auf die junge Firma Narrative Science, mit deren Hilfe automatisch Artikel über die voraussichtliche Entwicklung von Unternehmenszahlen generiert werden. Man gibt ein paar statistische Daten ein, und im Handumdrehen liefert die Software gut lesbare Artikel.”

2. “3…2…1… meins!”
(fernsehkritik.tv, Fernsehkritiker)
“TV Psychologin verschenkt Behandlung für übergewichtigen Teeny!” Die Castingagentur manitwo sucht Opfer für Reality-Sendungen mithilfe von Kleinanzeigen auf eBay, Kategorie: “zu verschenken”.

3. “‘Um Syrien tobt eine Schlacht der Bilder'”
(theeuropean.de, Florian Guckelsberger)
Der Journalist und Fotograf Marcel Mettelsiefen warnt davor, sich als Berichterstatter im Syrien-Konflikt emotional auf eine Seite zu schlagen: “Wenn wir nach Syrien gehen, begeben wir uns in die Hände von Menschen, die uns eine bestimmte — ihre — Realität sehen lassen wollen. In einer solchen Situation ist es schwer, neutral zu bleiben — allein die Entscheidung einer illegalen Einreise zu den Rebellen ist an sich schon politischer Aktivismus.”

4. “q.e.d.”
(katrinschuster.de, Katrin Schuster)
Nachdem sich der Schriftsteller Ralf Bönt über eine Kritik an seinem Buch “Das entehrte Geschlecht” geärgert hat, druckt die “Berliner Zeitung” Raum eine Art Gegendarstellung in Form eines Interviews. Der Ressortleiter Harald Jähner unterstellt seiner Autorin Katrin Schuster gleich am Anfang, sie habe zwei Passagen aus Bönts “Manifest” “sinnentstellend zitiert”.

5. “It’s time for Azerbaijan to earn some points for Human Rights”
(youtube.com, Video, 1:45, englisch)
Aserbaidschan will sich mit der Ausrichtung des Eurovision Song Contest als modernes Land präsentieren — Amnesty International gibt ihm null Punkte für Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

6. “Nachrichten vom Niedergang der politischen Karikatur XXIII”
(taz.de, Jakob Hein)
Über eine Karikatur in der “Süddeutschen Zeitung” vom “verlässlich verheerenden ‘Pepsch'”: “Gezeigt werden Merkel und Rösler, die mit Vorschlaghämmern in der Hand eine große Photovoltaikanlage hinterlassen, in die sie das Wort ‘Subventionen’ gehämmert zu haben scheinen. Zwei Männer stehen fassungslos, auf dem Koffer des einen das Wort ‘Insolvenz’. (…) Was ist in dem Köfferchen mit der Aufschrift ‘Insolvenz’ drin? Wer sind die beiden Männer und warum steht nichts auf ihnen? Wird das pepsche Augenlicht im Alter zu schwach, um auf alle Figuren seiner ‘Karikaturen’ was draufzuschreiben?”

Eine Hand wäscht die andere in Unschuld (2)

Die “Welt am Sonntag” und die “Berliner Morgenpost am Sonntag” (zwei Zeitungen, die bekanntlich teilweise den gleichen Inhalt haben) berichten heute über eine “Woche wie in einem Horror-Film”, die die Kleinstadt Emden hinter sich habe. Vergangenen Samstag wurde dort ein 11-jähriges Mädchen ermordet, am Dienstag ein 17-jähriger Tatverdächtiger verhaftet, der von einem Beinahe-Lynchmob bedroht wurde, sich aber am Freitag als unschuldig erwies (BILDblog berichtete).

Der Reporter berichtet von “Journalisten, die Jugendlichen 20 Euro in die Hand drückten, damit sie vor der Kamera ein bisschen traurig guckten” und von solchen, die gleich 50 Euro bezahlten, “damit Jugendliche ihren Facebook-Zugang bereitstellten, um auf das Profil des 17-Jährigen zugreifen zu können.”

Er fährt fort:

Doch nicht deswegen schlug in Emden irgendwann die Stunde der Wichtigtuer und Denunzianten. Die waren schon vorher da, verbreiteten Gerüchte über den später Festgenommenen, dessen Familie, auch über andere, darunter auch die Familie des Opfers. In der Presse war darüber nichts zu lesen, auch die gern zu solchen Anlässen gescholtenen Boulevardmedien hielten sich zurück. Sie wurden ihrer Verantwortung weitgehend gerecht. So wurde der 17-Jährige in den Medien nicht als Täter vorverurteilt, es wurde auch nicht in Zeitungen dazu aufgerufen, ihn zu steinigen, aufzuhängen, ihn zu foltern – und kein Journalist forderte, das Polizeikommissariat zu stürmen, um den Jugendlichen “da rauszuholen”.

Nun könnte man anmerken, dass es ja wohl das Mindeste sei, dass kein Journalist solche Forderungen erhoben habe. Oder dass die “Zurückhaltung” von “Bild”, die wie “Welt am Sonntag” im Axel-Springer-Verlag erscheint, so aussah:

Polizei sicher: ... von Schüler getötet!

Aber lassen wir lieber Bernard Südbeck zu Wort kommen. Der Auricher Oberstaatsanwalt sprach heute auf der Pressekonferenz zur Festnahme einen neuen Tatverdächtigen, der ein Teilgeständnis abgelegt hat.

Nach einigen einführenden Worten wurde er grundsätzlich:

Wir haben in den letzten Tagen vieles lesen und hören können über die Entwicklung der Ermittlungen und ich möchte an dieser Stelle erneut an alle Personen appellieren, die über diese Sache berichten: Wir alle und Sie alle haben eine große Verantwortung, das haben wir anlässlich der Festnahme eines letztendlich Unschuldigen in den letzten Tagen spüren müssen. Wenn ich höre, dass nun schon wieder Fotos von den Gebäuden gemacht werden, wo Eltern des jetzt festgenommenen Tatverdächtigen wohnen, dass man die Familie des ursprünglich Tatverdächtigen angeht, dann sollten wir doch an diesem Punkt zur Vernunft kommen. Ich möchte wirklich darum bitten, dass man diese Personen nicht fotografisch abbildet, dass man sie nicht unbedingt befragt. Die Familie des Opfers, für die gilt das gleiche. Das sind Dinge, ich meine, das muss man bei allem Verständnis für Berichterstattung nicht unbedingt tun.

Das gleiche gilt für Facebook und andere Soziale Netzwerke. Wir haben uns über diese Dinge unterhalten und die Medien haben sich in den letzten Tagen auch mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Ich höre allerdings, dass auch jetzt wieder Namen des Tatverdächtigen, des jetzt Festgenommenen, im Internet kursieren. Ich weiß nicht, ob man nicht lernen will oder nicht lernen kann, wir haben gesagt, wir werden diese Dinge beobachten und werden sie auch konsequent verfolgen, wenn dort zu Straftaten aufgerufen wird oder wenn dort verleumdet wird. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal klar und deutlich sagen.

Mit Dank auch an Jan J. und Matthias M.

Von Manga-Mord und Profi-Piraten

Im vergangenen November fand man in Leipzig in einem Fluss die zerstückelte Leiche eines jungen Mannes. Anfang Dezember konnte er als Jonathan H. identifiziert werden. “Bild” bastelte sich aus den Spuren, die Jonathan H. im Internet hinterlassen hatte, das Psychogramm einer “bizarren Welt” (BILDblog berichtete) und die “Dresdner Morgenpost” spekulierte über einen “Manga-Mord”.

Beide Zeitungen beschrieben das Leben des Getöteten (bzw. den Teil seines Lebens, der im Internet dokumentiert war) detailliert und zitierten Spekulationen von Nachbarn über die Intimsphäre des Toten. Illustriert waren die Artikel mit mehreren privaten Fotos. Eine Bekannte von Jonathan H. veröffentlichte auf BILDblog einen offenen Brief über die diffamierende Berichterstattung von “Bild” und “Morgenpost”, der größere Aufmerksamkeit erregte.

Vergangene Woche beschäftigte diese Berichterstattung auch den Deutschen Presserat: Der Beschwerdeausschuss sprach nicht-öffentliche Rügen gegen Bild.de (wo der “Bild”-Artikel ebenfalls erschienen war) und die “Dresdner Morgenpost” aus, da er in den Artikeln eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 des Pressekodex sah. Der Presserat habe im konkreten Fall “kein öffentliches Interesse” erkennen können, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Dresdner Morgenpost” kassierte außerdem auch noch eine öffentliche Rüge, weil sie auf der Titelseite und im Innenteil unter der Überschrift “Junge (17) warf sich vor Zug – tot” über den Suizid eines Teenagers berichtet hatte. Die “Morgenpost” schilderte die Selbsttötung ausführlich, spekulierte über das Motiv und beschrieb die Verletzungen des Jungen detailliert. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.

Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die “B.Z.” für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall, bei der sie mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt hatte, das die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht hatte. Der Presserat betont, dass über Unfallopfer “im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden” müsse. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung sei auch hier nicht zu erkennen gewesen.

Hier saugen Profi-Piraten - So haben Polizei und Abmahner keine ChanceBemerkenswert ist die Titelgeschichte, für die das “PC Magazin” eine öffentliche Rüge erhielt: Unter der Überschrift “Quellen der Raubkopierer” und dem Hinweis “So haben Polizei und Abmahner keine Chance” beschäftigte sich der Artikel mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. Dabei nannte die Redaktion konkrete Websites und bewertete in einer Tabelle u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes. Der Presserat sah in dieser Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse: Es sei nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibe, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Im vergangenen Jahr hatte das NDR-Medienmagazin “Zapp” über die Tipps verschiedener Computerzeitschriften berichtet, die sich “ganz nah am Rande der Legalität” bewegten, das “PC Magazin” selbst war bereits 2006 in zwei ähnlichen Fällen gerügt worden.

Ebenfalls gerügt wurden die “Lünepost”, ein Anzeigenblatt der “Landeszeitung für die Lüneburger Heide” (wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), das “Deutsche Waffenjournal” (Diskriminierung), sowie die “Bunte” und der “Weserkurier” (beide Schleichwerbung).

“Bild” zeigt’s dem Suffraser

Das muss man auch erst einmal können: Sich auf die Straße hocken, wo gerade ein Unfall passiert ist und ein junger Mann tot auf dem Asphalt liegt, und ein Foto davon machen, wie der Vater sein Gesicht in der Hand des Jungen vergräbt und weint und um seinen Sohn trauert.

Das muss man auch erst einmal können. Das muss man auch erst einmal wollen.

Der Fotograf Tim Foltin kann das und will das. Auf seiner Internetseite steht:

ICH KANN WEIL ICH WILL WAS ICH MUSS

In seinem Portfolio zeigt er auch eindrucksvolle Fotos, die er von den Toten auf der Loveparade in Duisburg gemacht hat, wie sie im Müll liegen, ihre nackten Arme und Füße ragen unter den notdürftigen Abdeckungen heraus.

In der Nacht zum Samstag überfuhr ein alkoholisierter Autofahrer vor einer Discothek in Dinslaken zwei Fußgänger, die die Straße überquerten. Einer kam mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus, der andere verstarb noch am Unfallort. Hier machte Foltin das eingangs beschriebene Foto.

Foltin arbeitet für die “Bild”-Zeitung. Am nächsten Tag erschien die “Bild am Sonntag”:

Der Artikel liest sich, als zeige “Bild am Sonntag” das Foto aus pädagogischen Gründen. Als diene die Veröffentlichung nicht, die Schaulust zu befriedigen, sondern als könne sie helfen, die Zahl der Opfer von alkoholisierten Autofahrern zu reduzieren. Der Text endet mit den Worten:

Vielleicht wird der Totraser irgendwann dieses Foto sehen. Und mit ihm jeder, der immer wieder betrunken Auto fährt und damit das Leben anderer aufs Spiel setzt.

Vielleicht wollte “Bild” bloß ganz sicher gehen, dass der “Totraser und mit ihm jeder, der immer wieder betrunken Auto fährt” das Foto sieht, und hat es deshalb am Montag noch einmal gebracht:

Diesmal soll das Foto — ergänzt u.a. um eine Aufnahme, wie die eingepackte Leiche weggetragen wird — offenbar nicht nur andere aufrütteln, sondern auch Teil der Strafe für den Verursacher des Unfalls sein:

Schau her, Suffraser, das hast DU angerichtet! Vielleicht sehen dieses Foto auch andere Fahrer, die gerne mal ein Gläschen trinken — und lassen das Auto jetzt lieber stehen!

Ist das eine realistische Annahme? Ist das ein legitimes Anliegen?

Das sind ernst gemeinte, keine rhetorische Fragen. Aber dazu kommt die folgende: Ist das eine glaubwürdige Rechtfertigung für die Veröffentlichung, wenn sie von einem Blatt kommt, das regelmäßig beweist, dass ihm die Befriedigung niederer menschlicher Instinkte im Zweifel wichtiger sind als die Möglichkeit, Positives zu bewirken?

Und noch eine Frage: Wäre nicht trotzdem die Einwilligung der Familie des getöteten Jungen notwendig, die Zustimmung des Vaters, bevor man ihn in diesem intimsten Moment zeigt?

Wir haben Tim Foltin, den Fotografen gefragt, ob er eine Genehmigung hatte und ob er sie für notwendig hält. Seine Antwort:

Eine Einwilligung des Vaters habe ich nicht.

Sowas macht im Prinzip aber niemand bei Unfällen.

Wie aber da die genaue Rechtslage aussieht, weiß ich leider nicht.

Gedruckt wurde das Foto ja und von daher wird das so auch OK sein.

Die “Bild”-Zeitung teilte uns mit, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu “Redaktionsinterna”.

Nachtrag, 23:45 Uhr. Foltins Homepage ist nicht mehr zugänglich. Und Bild.de hat seinen Namen unter dem Foto entfernt.

Nachtrag, 20. März. Jetzt ist Foltins Homepage wieder da — anscheinend auch in ihrer ursprünglichen Form.

Stern TV, TV Sünde, Blogs

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bild nicht mehr ‘größte Tageszeitung Europas’: Britische Sun hat jetzt mehr Auflage”
(journalistiklehrbuch.wordpress.com, Klaus Meier)
“Sun” (2.751.219 Exemplare “average sale”) überholt “Bild” (2.702.206 Exemplare “verkaufte Auflage”): “es bleibt festzuhalten, dass die Aussage über die ‘größte Tageszeitung Europas’ künftig immer aktuell zu recherchieren ist und dass Lexikoneinträge umgeschrieben oder ergänzt werden sollten.”

2. “Im toten Winkel der Feuilletons”
(juedische-allgemeine.de, Thierry Chervel)
Thierry Chervel fragt, warum in den deutschen Feuilletons kaum über die Neonazimorde diskutiert wurde: “Es könnte an mangelnder Empathie mit den Opfern liegen. Anders als Breiviks Tat zielten die Morde der Zwickauer Nazis nicht auf eine Institution dieser Gesellschaft, sondern auf die ‘anderen’.”

3. “Farewell to Sin: Das Ende der ‘TV Sünde'”
(wortvogel.de, Torsten Dewi)
Torsten Dewi verabschiedet die Fernsehzeitschrift “TV Sünde” aus dem Gong Verlag.

4. “1000 Mal auf dem Boulevard”
(berliner-zeitung.de, Michael G. Meyer)
Stern TV feiert die 1000. Sendung: “Auch die tausendste Sendung konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten Geschichten biederster Boulevard waren: Familien mit adoptierten Kindern aus aller Welt und Emotionen, die aus der Tränendrüse kommen, sorgten für gute Quoten. Der Mainstream regiert – kaum eine Geschichte ragt aus dem Tal der Tränen und Träume heraus.”

5. “Und was machten die Blogs im Jahre 2011?”
(maingold.com, Marius Kiesgen)
Marius Kiesgen wirft “einen völlig subjektiven Blick auf das WWW und seine deutschsprachigen Blogs”. “Wenn man die Wortmeldungen der selbst ernannten Netzpolitiker kontinuierlich verfolgt, dann kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass das Urheberrecht der Menschheit mit Abstand größte Geisel wäre. Für die Luxusblogger aus geordneten Verhältnissen, die ihre Ärsche im Wohnzimmer an High Speed DSL Modems und überteuerter Apple Hardware wärmen, mag das sogar der Fall sein.”

6. “Gala” vs. “In”
(facebook.com, Foto)
“Bei den People-Magazinen scheint man sich absolut sicher zu sein, wie es um Jennifer Anistons Liebesglück bestellt ist.”

Stern  etc.

Die Bilderhändler von Winnenden

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatte der örtliche Schulfotograf plötzlich etwas, das alle wollten: Fotos von Täter und Opfern. Zuerst verbreiteten viele Medien die Aufnahmen ohne seine Genehmigung. Dann suchte er sich Partner und machte ein Geschäft daraus. Nun erschienen die Fotos mit seiner Einwilligung und brachten ihm Geld. Nur die Angehörigen der Opfer wurden weiterhin nicht gefragt.

Sechs Eltern von getöteten Kindern erstatteten daraufhin Anzeige gegen die Bilderhändler. Die Beschuldigten erhielten zunächst einen Strafbefehl, gegen den sie Widerspruch einlegten. Gestern hat das Amtsgericht Schorndorf das Verfahren gegen die Zahlung von 5700 Euro an den Förderverein der Albertville-Realschule eingestellt.

Die “Winnender Zeitung” berichtet ausführlich über das Verfahren und seine Vorgeschichte:

Eine besonders traurige Rolle spielt in dem Fall die Hamburger Illustrierte “Stern”. Sie hatte laut “Winnender Zeitung” mit dem Anwalt des Fotografen sogar für eine begrenzte Zeit einen Exklusivvertrag für alle Schulfotos abgeschlossen. Als verzweifelte Eltern eines der ermordeten Mädchens wissen wollten, wie ein privates Foto ihrer Tochter unter anderem in den “Stern” gelangen konnte, mauerte das Blatt und verweigerte die Auskunft. Auf Nachfrage des NDR-Magazins “Panorama”, woher die vom “Stern” gezeigten Bilder der Opfer stammen, ob die Angehörigen ihrer Veröffentlichung zugestimmt haben und wenn nein, warum man sie trotzdem zeigte, hatte der “Stern” damals lapidar geantwortet:

“Zu Redaktions-Interna erteilen wir keine Auskunft.”

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