Vergangene Woche sind am tunesischen Strand von Port el Kantaoui, den „Bild“ den „Todesstrand“, „Strand des Grauens“, „Strand des Terrors“ und „Strand der Tränen“ nennt, 38 Menschen getötet worden.
Bild.de zeigte auf der Startseite grausame Fotos:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Die „Bild“-Medien zeigten Fotos des erschossenen Attentäters in einer riesigen Blutlache (in „Bild am Sonntag“ und bei Bild.de immerhin verpixelt, in „Bild“ nicht), Fotos von blutüberströmten Verletzten, von blutüberströmten Sonnenliegen, von blutüberströmten Treppenstufen, von weinenden Angehörigen und immer wieder Fotos von Leichen, die am Strand liegen.
Aber das war den Leuten von Bild.de offenbar immer noch nicht grausam genug. Bei mindestens einem Foto — es zeigt zwei notdürftig bedeckte Leichen zwischen Sonnenstühlen — haben sie, bevor sie es auf die Startseite gepackt haben, einen Filter über das Foto gelegt, um das Opfer blutiger zu machen.
Zum Vergleich (Achtung, auf dem Foto ist der Arm einer Leiche zu sehen): Vergleich
Die „Rhein-Zeitung“ wusste schon ein paar Tage zuvor davon, hat es aber für sich behalten, „damit seine Familie und seine Freunde in Ruhe Abschied von ihm nehmen konnten“, wie Chefredakteur Christian Lindner erklärte. Gestern hat die Zeitung lediglich einen kurzen Satz über die Beerdigung geschrieben, der im Grunde nur die Information enthielt, dass sie stattgefunden hat.
Für dieses Vorgehen hat die Redaktion viel Lob bekommen. Auch wir wurden mehrfach darauf hingewiesen, da könnten wir doch ruhig mal über ein positives Beispiel berichten. Machen wir ja auch gerade, aber gezögert haben wir schon, und so ganz können wir die Begeisterung immer noch nicht teilen.
Erst einmal: So sah das Ganze gestern aus:
Die Meldung steht rechts oben, über der weißen Fläche:
Co-Pilot ist in seiner Heimat beerdigt worden
Montabaur. Der Germanwings-Co-Pilot Andreas L. (29), der im März 149 Menschen mit Absicht in den Tod geflogen hat, ist am Samstag in aller Stille in seiner Heimatstadt Montabaur beerdigt worden.*
Unter der weißen Fläche steht:
*Die Redaktion dieser Zeitung wusste vorab von dem Begräbnis. Wir haben uns dafür entschieden, darüber nur mit einem Satz zu berichten. Mehr zu unserer Entscheidung auf Rheinland-Pfalz
Im Innenteil schreibt Chefredakteur Lindner dann „in eigener Sache“ (online kostenpflichtig):
Ein Satz.
Das genügt.
Verantwortungsvolle Journalisten zeichnen sich auch durch Haltung aus. Gute Redaktionen reagieren auch im Internetzeitalter überlegt statt übereilt. Seriöse Zeitungen und Webseiten machen bewusst nicht alles, was möglich wäre.
Ganz in diesem Sinne hat die Redaktion dieser Zeitung nachgedacht, abgewogen, entschieden und gehandelt, als wir schon vor einigen Tagen erfuhren, dass der Co-Pilot Andreas L. (…) in seiner Heimatstadt Montabaur beerdigt wird. Wir haben diese Information bis zwei Tage nach der Beerdigung für uns behalten. Damit seine Familie und seine Freunde in Ruhe Abschied von ihm nehmen konnten. Damit die Weltpresse bei diesem Begräbnis nicht erneut über Montabaur herfällt. Damit Privates privat bleibt und nicht ohne Not und ohne Sinn öffentlich wird.
Ja, wir hätten aus der Ferne Fotos von der Beerdigung machen können. Ja, wir hätten die Beerdigung als einziges Medium beschreiben können. Ja, wir hätten die Bilder weltweit verkaufen, hätten unseren exklusiven Text deutschlandweit und auch international vermarkten können.
Auf all das haben wir bewusst verzichtet.
Das klingt alles sehr reflektiert, es klingt aber auch so, als solle man der „Rhein-Zeitung“ jetzt ganz doll dankbar sein. Aber wofür? Dafür, dass sie die Weltpresse doch nicht auf die Trauernden gehetzt hat? Dass sie sich dagegen entschieden hat, Kapital aus dem Leid der Angehörigen zu schlagen?
Auf all das haben wir bewusst verzichtet. Stattdessen setzen wir in der knappestmöglichen Form einen Schlusspunkt in diesem Drama um Flug 4U 9525 – indem wir in gerade mal in einem Satz melden, dass Andreas L. nun seine letzte Ruhe gefunden hat. Und wir machen unseren bewussten Verzicht auf jede weitere Zeile – auch stellvertretend für die vielen respektvollen Publikationen der Medienbranche – mit einem weißen Raum auf der Titelseite unserer Zeitung deutlich. Zum ersten Mal seit ihrer Gründung 1946 überhaupt.
Nun ja. Kann man natürlich machen. Kann man aber auch lassen.
Wenn sich ein Koch abends ins Restaurant stellt und sich damit brüstet, dass er heute niemandem ins Essen gespuckt hat, dann ist das sein gutes Recht. Aber isst man nicht doch lieber dort, wo man das Gefühl hat, dass es keine Besonderheit ist, nicht ins Essen zu spucken, sondern der Normalzustand?
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Es ist toll, dass die „Rhein-Zeitung“ darauf verzichtet hat, etwas Schlimmes zu tun. Aber wir fänden es noch toller, wenn sie das als Selbstverständlichkeit betrachten würde. Das ist der Grund, warum wir uns etwas schwer damit tun, die „Rhein-Zeitung“ für diese Sache so zu feiern, wie sie es selbst tut. Aber das sind natürlich alles Maßstäbe für den Bereich des verantwortungsvollen Journalismus.
Nicht für die „Bild“-Zeitung.
Die hat das mit der Beerdigung gestern auch mitbekommen. Und sieht heute so aus:
Innen zeigt „Bild“ das Grab nochmal groß aus einer anderen Perspektive, der letzte Gruß der Eltern an ihren toten Sohn prangt als riesige Überschrift über dem Artikel.
Auch Bild.de zeigt das Grab groß auf der Startseite …
… den Rest gibt es aber nur gegen Bezahlung:
Wer alles zur Beerdigung kam, wie sich Verwandte und Freunde von dem Amok-Flieger verabschiedeten und was die Angehörige eines Friedhofsnachbarn sagt, lesen Sie mit BILDplus!
Mahnke hat das Grab des Co-Piloten aus mehreren Perspektiven fotografiert, die Kränze und Blumen der Angehörigen, auch den Zettel, mit dem die Friedhofsverwaltung darauf hingewiesen hat, dass der Friedhof am Samstag gesperrt sei, und beim Grabschmuck der Freundin ist der Fotograf extra nah rangegangen, damit man ihre Abschiedsworte auch schön nachlesen kann (immerhin: die Namen der Angehörigen hat Bild.de verpixelt).
Wenn man das so sieht, lässt sich erahnen, was los gewesen wäre, wenn die Weltpresse doch vorher Wind von der Sache bekommen hätte, und irgendwie sind wir der “Rhein-Zeitung” dann doch dankbar.
Mit Dank auch an Christian P., Geesej R. und Markus G.!
Gestern hat das Landgericht Darmstadt das Urteil im Tuğçe-Prozess gesprochen. Der Angeklagte Sanel M. wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Während der gesamten Ermittlungen hatte es immer wieder harsche Kritik an den Medien gegeben, sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und dem Richter. Vor allem die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung wurde stark kritisiert: Sie habe ein falsches Bild von Täter und Opfer gezeichnet, Zeugen beeinflusst und die Ermittlungen damit massiv erschwert.
Rückblick. An einem Abend im November schlug Sanel M. der Studentin Tuğçe A. auf einem Parkplatz in Offenbach gegen den Kopf. Die junge Frau stürzte, erlitt schwere Kopfverletzungen, fiel ins Koma und starb zwei Wochen später.
Was in den Minuten vor dem Schlag geschah, ist zwar bis heute nicht eindeutig geklärt. Doch für „Bild“ war die Sache schon drei Tage nach der Tat völlig klar:
Lehramts-Studentin Tugce A. (22) wollte nur helfen – und wurde ins Koma geprügelt. (…) Samstagnacht in einer Offenbacher McDonald‘s-Filiale: Tugce A. greift mutig ein, als zwei Frauen auf der Damen-Toilette von drei Männern belästigt werden. Vor dem Fastfood-Laden eskaliert der Streit: Die junge Türkin wird von einem der Männer angegriffen!
Ein Schlag trifft sie an der Schläfe, sie knallt mit dem Kopf auf den Boden – Schädelbruch, Klinik, künstliches Koma.
Sofort waren die Rollen verteilt: hier der brutale Verbrecher, dort die mutige Heldin; Teufel gegen Engel, so einfach, so eindeutig. „Es ist die Geschichte Böse gegen Gut“, schrieb „Bild“-Kolumnist Franz-Josef Wagner Anfang Dezember.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten „Bild“, „Bild Frankfurt“ und die “Bild am Sonntag” schon über dreißig Artikel zu der Sache gedruckt:
Das sind, wohlgemerkt, allein die Artikel, die in den ersten drei Wochen nach der Tat gedruckt wurden (eine Sammlung der Online-Artikel haben wir im Dezember hier zusammengestellt). Dieses Ausmaß ist selbst für „Bild“-Verhältnisse ungewöhnlich. Der Umgang mit dem Täter ist es nicht.
„Koma-Schläger“ und „Totschläger“ nannten ihn die “Bild”-Medien, sie veröffentlichten Details aus seinem Privatleben und zeigten immer wieder Fotos von ihm, meistens unverpixelt oder nur mit winzigem Balken über den Augen.
Eine regelrechte Kampagne, wie auch der Vorsitzende Richter laut „FAZ“ gestern bei der Urteilsverkündung sagte:
„Anfangs hat es eine Kampagne gegeben, das lässt sich gar nicht anders beschreiben“ (…). Da sei ein junger Mann von gerade 18 Jahren gewesen, „der sich mit seinen Mitteln nicht dagegen wehren kann, einer großen Zeitung ausgeliefert zu sein“. (…) Einen „Killer“ und „Koma-Schläger“ habe man ihn dort genannt – das sei er aber nicht.
M. habe mit seinem Schlag „vieles gewollt, was nicht in Ordnung ist, aber sicher nicht den Tod eines Menschen“. Aber gegen das Bild, das von ihm gezeichnet und „von vielen Medien blind“ übernommen worden sei, das sich aber im Prozess „wenn überhaupt nur in Teilen bestätigt“ habe, sei M. nicht angekommen.
(Sogar bei Bild.de haben sie gestern ein paar dieser Sätze zitiert, aber so getan, als wüssten sie nicht, wer gemeint ist: Der Richter habe die Worte “an die Presse” gerichtet, heißt es nur.)
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Punkt, den der “Spiegel” im Dezember erwähnt hat:
Die Ermittler in Offenbach fragen sich inzwischen, ob Sanel M. überhaupt jemals wieder in Deutschland leben kann, wenn er nach der Untersuchungshaft oder einer möglichen Freiheitsstrafe wieder auf freien Fuß kommt. Und die Empörten, die im Internet sein Bild verbreiten und nach einer knallharten Strafe für den “Koma-Schläger”, wie ihn die Bild-Zeitung nennt, verlangen, könnten sogar das Gegenteil bewirken. “Grundsätzlich ist es so, dass solche Auswüchse in Berichten und Kommentaren von Gerichten auch strafmildernd gewertet werden können”, sagt der Offenbacher Oberstaatsanwalt Axel Kreutz.
Je härter also ein Medium auf einen Täter einprügelt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er eine mildere Strafe bekommt. Das haben sie bei “Bild” anscheinend nicht verstanden. Oder es steckt Kalkül dahinter, schließlich lässt sich dann wieder gegen die Weichei-Justiz wettern, und fertig ist der Empörungskreislauf.
Der Oberstaatsanwalt jedenfalls kritisierte die Berichterstattung ebenfalls und sagte laut „FAS“, man habe „am Anfang“ den Eindruck haben können, „dass Teile der Medien jeden Grauton vermeiden wollten“.
Bei „Bild“ kamen leichte Grautöne erst zum Vorschein, als der „Spiegel“ am 8. Dezember berichtete, dass laut Augenzeugen die Provokation nicht nur von Sanel M. ausging, sondern auch von Tuğçe A. (wovon inzwischen auch der Richter ausgeht). Von da an nahm die Intensität der „Bild“-Berichterstattung stark ab, auch die Darstellung des Geschehens wurde etwas differenzierter. Aber da hatte sich das Schwarz-Weiß-Bild, diese “Geschichte Böse gegen Gut”, längst in den Köpfen der Öffentlichkeit etabliert und schon eine Menge Schaden angerichtet.
Insbesondere die Ermittler klagten immer wieder darüber, dass die Berichterstattung die Untersuchungen massiv erschwere. Schon vor einem halben Jahr schrieb die „FAZ“:
Aus den Behörden ist zu hören, dass es enorm schwierig sei, in einem Fall zu ermitteln, der medial so stark begleitet werde. Mit „medial“ meinen die Beamten auch die Einträge in den sozialen Netzen, die von Anfang an vom Entsetzen über die Tat und Beileidsbekundungen bis hin zu Beschimpfungen und Drohungen gegen den mutmaßlichen Täter reichten. Polizeigewerkschafter Grün sagt, es gebe auch in vermeintlich eindeutigen Fällen kein „Schwarz und Weiß“. Womöglich auch in diesem Fall nicht.
Zum Problem wurde die Schwarz-Weiß-Malerei der Medien auch bei der Befragung der Zeugen. Laut „FAZ“ sagte der Richter gestern, dass eigentlich alle Zeugenaussagen als „vergiftet“ zu betrachten seien, …
weil die Freunde des Täters wie auch die Freundinnen des Opfers vor allem durch die Berichterstattung erheblich beeinflusst gewesen seien. Die dichotomische Fixierung der Medien auf M. und [A.] habe dazu geführt, dass Zeugen besonders M. Handlungen zugeschrieben hätten, deren Urheber er nicht gewesen sein könne.
Auch der Reporter der „FAS“ beobachtete, dass sich die Freundinnen des Opfers …
weniger an der eigenen Wahrnehmung orientierten als vielmehr versuchten, diese mit der öffentlichen Stimmungslage in Deckung zu bringen. Bei denjenigen Zeugen, die man zum Lager des Angeklagten rechnen kann, war es nicht besser, nur dass sie in ihren Aussagen, zum Teil erklärtermaßen, versuchten, das Bild, das in der Öffentlichkeit entstanden war, zu konterkarieren. Auch mehrere neutrale Zeugen konnten sich den Umständen offensichtlich nicht entziehen. Besonders deutlich wurde das, wenn sie vermeintlich Belastendes über die Tote sagten und dabei das Wort „leider“ anfügten.
Besonders stark kritisiert wurde die “Bild”-Zeitung für die Veröffentlichung des Überwachungsvideos, auf dem die Tat zu sehen ist:
Sowohl in der Print-Ausgabe als auch bei Bild.de wurden die Szenen der Überwachungskamera — „die letzten Minuten, die Tugce bewusst erlebte!“ — detailliert dokumentiert, die entscheidenen Momente hatte die Redaktion sogar extra von einem Illustrator nachzeichnen lassen:
Schon kurz nach der Veröffentlichung äußerten Staatsanwaltschaft und Polizei die Befürchtung, dass die Zeugen dadurch beeinflusst werden könnten:
Durch die Veröffentlichung des Videos werde das Beweismittel zwar nicht wertlos für den Gerichtsprozess, allerdings bestehe die Gefahr, dass dadurch Zeugen in ihrer Aussage manipuliert werden könnten. “Man muss damit rechnen, dass sich Zeugen vor ihrer Vernehmung das Video anschauen und ihre Aussage dann damit abgleichen”, so [Oberstaatsanwalt] Kreutz. Dadurch könnten unter anderem subjektive Erinnerungen an das Geschehen eingefärbt werden.
Auch Interpretationen des Videos, die im Vorfeld eines Prozesses über die Medien verbreitet würden, könnten einen Einfluss auf Zeugenaussagen haben — womöglich auch auf die Schöffen in einem Gerichtsverfahren.
Und so kam es dann auch: Laut „FAS“ hatten „im Grunde alle Zeugen“ das Video vor ihrer gerichtlichen Einvernahme “und zum Teil schon vor ihrer Aussage bei der Polizei gesehen”.
Eine Vernehmungsbeamtin sagte deshalb vor Gericht, es sei schwer gewesen, überhaupt eine objektive Aussage zu bekommen.
Von all der Kritik ist in der “Bild”-Zeitung von heute natürlich kein Wort zu lesen. Die titelt:
Belege finden sich im Artikel keine. Dafür aber ein großes Foto der Mutter des Täters — ohne jede Unkenntlichmachung.
Vergangene Woche hat der Presserat neben der Germanwings-Berichterstattung auch die “regulären” Beschwerden bearbeitet und im Anschluss (zusätzlich zu den zwei Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweisen zu Germanwings) sechs Rügen, 26 Missbilligungen und 27 Hinweise ausgesprochen.
Am fleißigsten unjournalistisch unterwegs waren mal wieder die “Bild”-Medien und die der Regenbogenpresse.
***
Eine Rüge bekam Bild.de für die Veröffentlichung eines Notruf-Mitschnitts aus den USA, in dem eine schwer verletzte Frau berichtet, dass sie schwanger sei und ihr der Bauch aufgeschnitten wurde:
(Inzwischen offline.)
Der Beschwerdeausschuss bewertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationell (Verstoß gegen Ziffer 11):
Der über fünf Minuten lange Mitschnitt ermöglichte es den Hörern, am Leiden der Frau teilzunehmen. Ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Da die Frau auch mit Bild gezeigt wurde und sie bei dem Notruf ihren Vornamen, ihr Alter und ihre Adresse nennt, lag zudem eine Verletzung des Schutzes ihrer Persönlichkeit vor.
Dass ein Begleittext fehlte, ist übrigens so nicht ganz richtig. Im Video-Bereich von Bild.de erschien das Video zwar ohne eigenen Text, geschrieben hat das Portal über den Fall aber an anderer Stelle. Und da umso ausführlicher:
Darüber hat sich aber niemand beim Presserat beschwert.
„Bild“ und Bild.de erhielten außerdem fünf Missbilligungen.
Auf Bild.de war ein Artikel über einen Mann erschienen, der angeblich heimlich ein Mädchen gefilmt hatte und von dessen Vater daraufhin zu Tode geprügelt wurde. Im Artikel wurden beide Männer unverpixelt gezeigt, worin der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) erkannte.
Ebenfalls gegen Ziffer 8 verstieß nach Ansicht des Presserats dieser Artikel:
… weil Bild.de die Gesichter der Opfer unverpixelt gezeigt hatte.
Auch in diesem Fall …
… verzichtete Bild.de auf eine Anonymisierung des Opfers, allerdings ist wohl davon auszugehen, dass eine Erlaubnis der Eltern vorlag (sie haben sich auch selbst von „Bild“ fotografieren lassen).
Eine Erlaubnis für das Zeigen des Täters hatte Bild.de aber offensichtlich nicht; der Presserat sprach erneut eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 aus.
Missbilligt wurde zudem dieser Beitrag:
Das Video wurde zwar von der Mutter selbst veröffentlicht, dennoch erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde).
***
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegen die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ aus. Das Blatt hatte eine Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl veröffentlicht. Darin stand, dass die Verdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss bewertete das als diskriminierend und als „einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtinie 12.1 des Pressekodex“, in der steht:
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Dieser Bezug fehlte nach Ansicht des Presserats in diesem Fall.
***
Ebenfalls gerügt wurde die „Märkische Allgemeine“. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen den Lesern jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde (Notizbuch, Haarpflegemittel, Raumspray), inklusive Produktfotos und Preisnennung. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel zudem als „Wundermittel“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuss sah durch diese Angaben die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 überschritten.
***
Alle weiteren Rügen gingen diesmal wieder an die Regenbogenpresse.
Unter anderem an “Das neue Blatt“. Das Heft aus dem Bauer-Verlag hatte im vergangenen Jahr getitelt:
Die Geschichte ging so: Neulich ist mal eine Artistin im Düsseldorfer Varieté aus vier Metern Höhe gestürzt und hat sich verletzt. Helene Fischer macht bei ihrer Tour auch ein paar Kunststücke in luftiger Höhe. Ende.
Oder wie „Das neue Blatt“ zusammenfasst:
Sie will überraschen, das Publikum begeistern: Für ihre Fans gibt Helene Fischer alles! Dabei ist die Gefahr, sich zu verletzen oder dass Schlimmeres passiert, groß, wie ein schwerer Unfall zeigt. […] Ob Helene nach diesem Drama vernünftig wird?
Auch der Presserat wertete die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile als „bewusst irreführend“ und als Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt).
***
Gleich zwei Rügen (ebenfalls wegen Verstößen gegen die Ziffern 1 und 2) kassierte der „Alles Gute Verlag“ — für einen identischen Artikel in zwei verschiedenen Heften. Beide hatten getitelt:
Diese Mehrfachverwurstung ist in der Regenbogenpresse übrigens üblich.
Die Informanten für die Story sind angeblich irgendwelche „Palastinsider“, die angeblich „von einer ausgewachsenen Depression“ bei Norwegens Prinzessin sprechen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung liefern die Blätter nicht.
Das Foto auf dem Titel haben die Redaktionen noch dazu komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Ja, sie weint auf dem Foto, aber nicht wegen der angeblichen „Schock-Diagnose“, sondern weil sie um die 77 Opfer trauert, die bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 ums Leben kamen. Darunter auch Mette-Marits Stiefbruder, der auf der Insel Utøya erschossen wurde.
Die Fotos wurden bei einer Trauerfeier aufgenommen und werde seitdem immerwieder von den Regenbogenredaktionen missbraucht, um ihre Lügengeschichten zu illustrieren.
Apropos. Die „Freizeit direkt“ aus dem Deltapark-Verlag sieht zurzeit so aus:
Und der “Alles Gute Verlag” hat seinen soeben doppelt gerügten Artikel einfach noch ein drittes Mal rausgejagt. Die aktuelle “Freizeit heute” sieht so aus:
Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zumobilisieren.
Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.
Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:
(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)
Und so:
„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.
Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:
Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.
Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:
Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …
Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).
Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:
Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“
Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:
Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:
Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:
Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.
Weiter schreibt der Presserat, …
dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.
Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:
Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.
Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:
Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.
Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”
Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung überden Germanwings-Absturz begonnen hat.
Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.
Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:
Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!
Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:
„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:
Und, klar:
Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:
Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …
1. “Mit Vollgas in die Vertrauenskrise” (infosperber.ch, Christof Moser)
Christof Moser befragt Mitarbeiter von Schweizer Onlineportalen zu ihren Arbeitsbedingungen: “Journalisten müssen damit beginnen, den Journalismus gegen seine Feinde zu verteidigen. Zu diesen gehören auch die Medienkonzerne, bei denen sie heute noch angestellt sind.”
2. “Wie die Presse versucht, WikiLeaks zu diskreditieren” (wolfgangmichal.de)
Wolfgang Michal beleuchtet die Beziehung zwischen Wikileaks und den etablierten Medien: “Die pressetypische Umsetzung von Leaks gleicht heute in ihrer seriellen Herstellung in verblüffender Weise der Zurückhaltung staatlicher Behörden gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Immer wenn es konkret wird, sind die Dokumente ‘geschwärzt’. So heißt es in der groß aufgemachten ‘Swiss Leaks’-Story der SZ über Steuerhinterzieher aus dem Hochadel, dem Sportbusiness und dem Rotlichtmilieu: ‘Die Süddeutsche Zeitung wird deren Namen nicht nennen’. Man möchte zwar den Pelz waschen, aber er soll nicht nass werden.”
3. “Germanwings-Foto: Presserat rügt ‘Krone’ und ‘Österreich'” (derstandard.at)
“Kronen Zeitung” und “Österreich” erhalten eine Rüge des österreichischen Presserats, weil sie einen Unbeteiligten zum Copilot des abgestürzten Germanwings-Flugs 9525 machten: “Auf der Titelseite der ‘Kronen Zeitung’ wurde das beanstandete Foto am 28. März 2015 klein und dieses Mal verpixelt mit einem kurzen Begleittext mit der Überschrift ‘Ich wurde mit dem Copiloten verwechselt’ noch einmal gebracht und der Fehler eingestanden.”
4. “Bull-Analyse: Die neuen Diener der Datenkraken” (blogs.taz.de/hausblog, Andreas Bull)
“Taz”-Geschäftsführer Andreas Bull kommentiert die Zusammenarbeit anderer Zeitungsverlage mit Google und Facebook: “Der Verlust der Entscheidungshoheit, was die Marke ihrem Publikum zeigen und zumuten will, wird dabei dem Altar purer pekuniärer Prosperität geopfert.”
5. “Zur Demokratie gehört eine freie Diskussionskultur” (hpd.de, Frank Nicolai)
Hamed Abdel-Samad erzählt von seinen Erfahrungen mit der Burschenschaft “Germania” in Marburg: “Ich geh nicht zu Rassisten, zu Leuten, die zu Gewalt aufrufen, nicht zu Menschen, die sich nicht zum Grundgesetz bekennen. Aber sonst rede ich mit jedem. Denn ich finde, man sollte mit jedem reden, auch wenn mein Gegenüber ein anderes Geschichtsbild oder Gesellschaftsbild hat als ich. Es hilft überhaupt nichts, wenn man eine Gruppe in die Isolation treibt, weil das genau das ist, was zur Radikalisierung führt.”
6. “der marktführer” (wirres.net, Felix Schwenzel)
Felix Schwenzel verfolgt ein Paket: “niemand fühlt sich zuständig. der versandhändler (der nicht amazon war) will mit den versandproblemen nichts zu tun haben und nicht intervenieren. DHL schiebt die schuld auf den kunden (weil der kunde nicht anwesend war, mussten wir das paket nach speyer fahren und die rücksendung ankündigen). der kunde (wir) fühlt sich von DHL verarscht. die auslieferungsfahrer sind überfordert und unglücklich.”
1. “‘Sie träumen nachts von mir?'” (sueddeutsche.de, Christina Koormann)
Zu oft werden Politikjournalistinnen zu Sexismus-Opfern, schreiben französische Journalistinnen in einem Manifest (liberation.fr, französisch): “Die Journalistinnen beschreiben, wie hochrangige Politiker sie während eines gemeinsamen Fluges auf einer Geschäftsreise schlafend fotografierten, wie ‘politische Schwergewichte’ lieber mit ihnen in ein Hotelzimmer gehen wollten anstatt ein Interview fortzuführen, oder wie ein Abgeordneter sich wünschte, dass sie unter einer Arbeiterkluft während einer Fabrikbesichtigung ‘besser nichts anhätten’.”
2. “Warum wir ein neues Urheberrecht brauchen” (faz.net, Andrea Diener)
Ein Interview mit Julia Reda zum Urheberrecht: “Wir haben das Problem, dass das Urheberrecht nicht mit der technischen Entwicklung schrittgehalten hat. 2001, als es zuletzt auf europäischer Ebene reformiert wurde, gab es noch kein Youtube, es gab kein Facebook, und auch Wikipedia fing gerade erst an. Damals hat man in Europa Mindeststandards für den Schutz von Rechteinhabern erstellt, aber keine Mindeststandards für den Schutz der Allgemeinheit. Die EU legt also fest, was mindestens verboten sein muss, aber nicht, was mindestens erlaubt sein sollte.”
3. “Verteilungskampf in der Bundesliga” (deutschlandfunk.de, Daniel Theweleit)
Fußball: Bundesliga-Vereine wollen neue Kriterien bezüglich der Höhe von an die Clubs ausgeschütteten Fernsehgeldern besprechen: “Zum Beispiel die Einschaltquoten bei den Live-Spielen im Bezahlfernsehen. Oder die Auslastung des eigenen Stadions. Oder die Menge der Auswärtsfans, die einen Klub begleiten.”
4. “Warum das Lobbyradar so kaum zu gebrauchen ist” (datenjournalist.de, Lorenz Matzat)
Lorenz Matzat bespricht das ZDF-Lobbyradar: “Das Lobbyradar ist in der jetzigen Form kaum zu gebrauchen. Es ist visuell zu überladen und hilft mit seiner einzigen Funktion, der Suche, nicht dabei, Lobbyismus transparenter zu machen.”
5. “Der Hochstapler” (ndr.de, Video, 30:26 Minuten)
Geschädigte eines Hochstaplers, unter ihnen Journalisten des ZDF und von Zeit.de, erzählen. Siehe dazu auch “Richtig reingelegt” (taz.de, René Martens).
Vorab eine kurze persönliche Anmerkung. Ich bin jetzt seit drei Jahren beim BILDblog und habe schon viele krasse Sachen gesehen. Aber die letzten Tage haben mich wirklich fertiggemacht. Gerade gestern*, als ich mitansehen musste, wie sich immer mehr Medien reflexartig und bar jeden Anstands auf einen Menschen und dessen Familie stürzten, habe ich mich so ohnmächtig und verzweifelt gefühlt wie lange nicht mehr. Dennoch, oder gerade deshalb, will ich versuchen, mich im Folgenden einigermaßen sachlich mit den Ereignissen auseinanderzusetzen, und ich hoffe sehr, dass diese ganze Tragödie wenigstens dazu führt, dass einige Journalisten ihr eigenes Handeln zumindest ein kleines bisschen überdenken.
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Was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist in weiten Teilen, in sehr weiten Teilen kein Journalismus mehr, sondern eine Jagd. Eine Jagd nach Informationen und Bildern, die für das Verständnis des Geschehens komplett irrelevant sind.
Um eines gleich ganz klar zu sagen: Selbstverständlich muss über ein solches Geschehen berichtet werden. Meinetwegen auch schnell und laut und in hoher Frequenz. Aber es gibt eine Grenze zwischen der Versorgung mit relevanten Informationen und dem Bedienen voyeuristischer Interessen. Diese Grenze wurde in den letzten Stunden und Tagen auf übelste Weise überschritten, und ich glaube, dass die allermeisten Journalisten ganz genau wissen, wann sie das tun — was es nur noch viel trauriger macht.
Ob die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten eine solche Grenzüberschreitung ist, darüber sind sich die Medien bemerkenswert uneinig. Viele Journalisten diskutieren derzeit darüber, ob man seinen vollständigen Namen nennen und sein Foto unverpixelt zeigen darf und soll, einige Medien haben (was so gut wie nie vorkommt) Begründungen für ihre jeweiligen Entscheidungen veröffentlicht, das Portal watson.ch ließ sogar seine Nutzer darüber abstimmen, ob es den Namen nennen solle (die meisten stimmten für Nein, das Portal nennt ihn trotzdem), und Kai Biermann von „Zeit Online“ hat sich beim Presserat über sich selbst beschwert, um herauszufinden, ob er mit der Nennung des Namens gegen den Pressekodex verstoßen hat.
Ich persönlich finde, dass man durchaus auf die Identifizierung verzichten kann. Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich einen Artikel lese, in dem der Mann zu erkennen ist, oder einen, in dem er anonym bleibt. Es lässt mich das Geschehen weder mehr noch weniger begreifen, darum kann man, finde ich, seine Identität auch weglassen.
„Spiegel Online“ siehtsah es ähnlich und schrieb gestern:
FAZ.net hingegen nennt seinen vollständigen Namen und zeigt sein Foto ohne Unkenntlichmachung. In der Begründung, die FAZ.net-Digitalchef Mathias Müller von Blumencron heute veröffentlicht hat, heißt es:
Es ist ein schrecklicher Unfall, ausgelöst durch das Verhalten des Kopiloten. Die Opfer und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wer das Unglück ausgelöst hat. […] Im Zentrum der Erklärung steht ein Mensch, genauer sein Kopf, sein möglicherweise irregeleitetes Gehirn. Das ist das Unerklärliche, was uns soviel Schwierigkeiten bereitet: Es ist die Psyche von Andreas [L.], die Unfassbares verursacht hat. Die Lösung ist nach gegenwärtigem Stand nur in der Person des Kopiloten zu finden. Wir müssen uns mit ihm beschäftigen, wir müssen ihn ansehen, wir dürfen ihn sehen.
Deshalb hat FAZ.NET das Foto von Andreas [L.] gezeigt.
Soll, wenn ich das richtig verstanden habe, heißen: Weil der Kopf des Co-Piloten des Rätsels Lösung ist, dürfen wir ihn uns auch angucken. Oder wie?
Dagegen klingt sogar die Begründung der „Bild“-Zeitung nachvollziehbar: Weil Andreas L. einen „Ritualmord“ begangen habe (ja, das steht da wirklich), mache ihn das zu einer Person der Zeitgeschichte, darum müsse er auch im Tod „hinnehmen, dass er mit seiner vollen Identität, seinem Namen und auch seinem Gesicht für seine Tat steht.“
Es kann durchaus sein, dass Gerichte das ähnlich bewerten würden; rechtlich gesehen ist es vermutlich in Ordnung, den Namen auszuschreiben. Medienanwalt Dominik Höch schreibt dazu in einem lesenswerten Beitrag:
Die Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass der Name des Betroffenen nicht tabu sein muss, wenn der Verdachtsgrad hoch genug ist und es um eine die Öffentlichkeit besonders berührende Angelegenheit geht. Beides dürfte hier vorliegen.
Er schreibt aber auch, dass man letztlich fragen müsse:
Welcher Mehrwert an Information ergibt sich durch die Namensnennung wirklich? Ist es wirklich zwingend ihn zu nennen?
Denn, und diesen Punkt vermisse ich in den meisten Diskussionen zu diesem Thema:
Durch die Nennung des Namens und des Wohnortes dürften [die Eltern und anderen Angehörigen des Co-Piloten] für eine Vielzahl von Personen erkennbar sein. Sie sind schuldlos an der Katastrophe und müssen nun neben dem Verlust des Kindes mit den neueren Erkenntnissen leben. Sie müssen außerdem erhebliche Anfeindungen befürchten; sie müssen eine – unzulässige – Durchleuchtung ihres Privatlebens durch Medien befürchten. Davor sind sie zu schützen. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verleiht Ihnen das Recht auf Privatsphäre. Sie sind eigentlich – vereinfacht gesprochen – nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses. Das ist ein hohes Schutzgut.
Und dieses Schutzgut finde ich wichtiger als das Wissen um den Nachnamen des Mannes. Wenn ich zum Beispiel vom “Amokläufer Tim K.” spreche, wissen Sie sicher alle, wen ich meine und welche Geschichte dahinter steckt — ohne den vollen Namen zu nennen. Und wenn das den Angehörigen viel Leid erspart, dann kann ich getrost auf den Namen verzichten.
Es geht in diesem Fall aber nicht nur um das Ob. Sondern auch — und vor allem — um das Wie. “Bild” und “Express” zum Beispiel bezeichnen den Mann heute als “Amok-Piloten” und zeigen ihn, wie auch andere Medien, riesengroß auf der Titelseite (Ausrisse siehe ganz oben). Wenn man als Medium aber schon von einer “Amok”-Tat ausgeht, darf man, um Nachahmungstaten zu vermeiden, den Täter umso weniger in Postergröße auf der Titelseite abbilden. Schon nach dem Amoklauf in Winnenden zitierte der Presserat in einem Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) einen Psychologen mit den Worten, bei Berichten über den Täter sei Zurückhaltung geboten, weil eine gewisse Form der Berichterstattung mögliche Nachahmungstäter bestärken könne:
“Nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund rücken, sondern die Tat, keine Klischees fördern, keine Bilder vom Täter zeigen und keine Namen nennen”, sagte [Prof. Dr. Herbert] Scheithauer. Bei allem legitimen öffentlichen Interesse sollten sich Journalisten stets die Frage stellen, wie ihre Beiträge auf potenzielle Täter wirken könnten.
Auch im Fall des Co-Piloten besteht eine solche Nachahmungsgefahr. Prof. Dr. Thomas Bronisch vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie sagte heute im “Mittagsmagazin”:
“Man muss damit rechnen, dass bei einem so spektakulären Ereignis es auch Nachahmer findet. Sicherlich ist es eine extreme Form, sich umzubringen, und es werden nur wenige bereit dazu sein, aber es könnte für manche doch dazu gereichen, diese Tat mit diesem spektakulären Aspekt durchzuziehen.”
Aber lassen wir den Punkt erst einmal beiseite.
Sofort nachdem bekannt geworden war, dass der Co-Pilot die Maschine möglicherweise absichtlich in den Berg geflogen hat, begaben sich ganze Heerscharen von Journalisten auf Spurensuche: Sie belagerten das Elternhaus des Mannes, befragten seine angeblichen Freunde („Spiegel Online“), Nachbarn (Stern.de), Bekannten („Focus Online“), Weggefährten („Passauer Neue Presse“), die Mutter einer ehemaligen Klassenkameradin (FAZ.net) und den Besitzer der Pizzeria in der Nähe seiner Zweitwohnung („Bild“), sie durchwühlten sein Umfeld, seine Facebookseite, seine Krankenakte.
Dagegen ist auch erstmal nichts zu sagen. Es kommt darauf an, wie die Medien dabei vorgehen und was sie daraus machen. Wenn aber eigentlich nichts dabei rauskommt, die Nicht-Erkenntnisse aber trotzdem mit übertriebener Bedeutung aufgeladen werden, wenn also beispielsweise FAZ.net schreibt …
„Das war ein lieber Junge“, sagte die Mutter einer Klassenkameradin gegenüber FAZ.NET. Ihre Tochter ist in Tränen aufgelöst und steht für Gespräche vorerst nicht zur Verfügung. „Er hatte gute familiäre Hintergründe“, sagt sie. Allerdings habe sich Andreas [L.] ihrer Tochter vor einigen Jahren anvertraut mit dem Hinweis, er habe in seiner Ausbildung eine Auszeit genommen: „Offenbar hatte er ein Burnout, eine Depression“. Die Tochter habe ihn zuletzt vor Weihnachten gesehen, da habe er ganz normal gewirkt.
… dann trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei, sondern heizt allenfalls die unsinnigen Spekulationen an.
Und ich frage mich jedes Mal: Werden die Ereignisse für mich als Leser in irgendeiner Art greifbarer, wenn ich erfahre, in welchem Haus der Co-Pilot gewohnt hat und was der Schwippschwager der Nachbarin eines Bekannten von ihm hielt? Wenn ich weiß, welche Musik er gerne hörte („Focus Online“), welche Marathon-Zeit er gelaufen ist („Bild“), welchen Beruf seine Eltern ausüben („Blick“) oder in welches Fastfood-Restaurant er am liebsten ging („Welt“)? Und die einzige Antwort, die ich jedes Mal finde, ist: Nein.
In einigen Fällen sind die so zutage geförderten Dinge aber nicht nur belang- und geschmacklos, sondern schlichtweg falsch. In vielen Medien wurde zum Beispiel dieses Foto veröffentlicht, das den Co-Piloten Andreas L. zeigen soll:
Tatsächlich zeigt es aber Andreas G., der mit der Sache gar nichts zu tun hat, wie das Portal tio.ch schreibt:
(Unkenntlichmachung des rechten Fotos von uns. Den Artikel haben wir per Google Translator übersetzt. Da im Original das Gesicht des „echten“ Co-Piloten zu erkennen ist, haben wir auf einen Link verzichtet.)
Neben der „Kronen Zeitung“ hat auch „Österreich“ das Foto heute auf der Titelseite abgedruckt (via Kobuk):
Hierzulande wurde das falsche Foto unter anderem von den „Tagesthemen“ und „ZDF heute“ veröffentlicht (immerhin: verpixelt), beide Redaktionen haben sich inzwischen dafürentschuldigt.
Was für Folgen eine solche Verwechslung haben kann, lässt sich heute in der „Rhein-Zeitung“ (Abo-Link) nachlesen. In einem Restaurant sei die Freundin von Andreas G. von Journalisten förmlich überfallen worden:
„Sie saß bei einem Geschäftsessen“, berichtet Andreas [G.] unserer Zeitung. „Plötzlich kommen 20 Journalisten rein und sie wird vor laufender Kamera mit der Frage bombardiert, wie sie sich fühlt, mit einem Mörder zusammen gelebt zu haben.“ Die Freundin ist offenbar so leicht nicht zu erschüttern: „Sie konnte dann schnell aufklären, dass ich gar nicht Pilot bin“, so der im Stromhandel tätige Deutsche. „Die Journalisten sind dann wieder weg.“
„Witwenschütteln“ nennt man diese furchtbare Praxis (hier ein eindrucksvoller Erfahrungsbericht zu diesem Thema, den wir heute auch bei „6 vor 9“ verlinkt haben), und die Freundin des falschen Piloten war nicht die einzige, die dermaßen von Reportern belästigt wurde. Vor allem die Mitschüler der bei dem Unglück gestorbenen Kinder aus Haltern am See haben in den letzten Tagen unglaubliche Dinge erlebt. In einem Post bei Facebook heißt es:
Wer zum Gedenken eine Kerze abstellen oder einen Moment an der Treppe zum Gymnasium innehalten möchte, fühlt sich wie im Zoo oder auf einem Laufsteg:
Vor einer Front aus teilweise über 50 Kameras wird jeder Emotionsausbruch von den geifernden Kameraleuten schnell eingefangen und geht kurz darauf um die Welt und wird von distanzierten Stimmen kommentiert.
Als ob man nicht sehen würde, dass es den Menschen hier schlecht geht!
Selbstverständlich besteht ein großes Interesse der Öffentlichkeit aufgrund der Dimension dieses Unglücks.
Die internationale Anteilnahme berührt uns natürlich sehr. Es tut gut, so viele Trost spendenden Stimmen aus der ganzen Welt zu lesen und zu hören.
In Momenten aber, in denen Eure Kollegen KINDERN GELD dafür anbieten, Informationen preiszugeben oder VORGEGEBENE SÄTZE in die Kameras zu sprechen ODER sich eine Fotografenmeute auf einen Mann stürzt, der vor Kummer in der Fußgängerzone zusammenbricht, WIRD HALTERN AM SEE ZUSAMMENHALTEN UND EUCH IN EURE SCHRANKEN VERWEISEN!
Dass Kindern Geld für Informationen angeboten wurde, ist uns von mehreren Quellen aus Haltern am See bestätigt worden. Die „Ruhrnachrichten“ schreiben außerdem:
Bürgermeister Bodo Klimpel berichtet von einer erschreckenden Situation am Bahnhof. Ein ausländisches Reporterteam soll dort einem Jugendlichen ein lukratives Honorar angeboten haben. Als Gegenleistung sollte der Schüler mit seinem Handy Aufnahmen von der internen, nicht-öffentlichen Trauerveranstaltung, die im Joseph-König-Gymnasium stattfindet, machen.
So bleibt für mich am Ende die — aus journalistischer Sicht — traurigste Erkenntnis aus diesem ganzen Unglück: Dass viele Journalisten, die ja eigentlich dazu beitragen sollten, dass wir die Welt besser verstehen und dass in Zukunft weniger schlimme Dinge passieren, im Moment viel eher damit beschäftigt sind, das Leid noch zu vergrößern.
Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!
*Nachtrag, 29. März: Hier stand zunächst ein sprachliches Bild (der Co-Pilot sei “zum Abschuss freigegeben” worden), das von einigen Lesern zurecht kritisiert wurde, weil es natürlich nicht besonders glücklich gewählt war. Ich habe es daher gestrichen und bitte um Entschuldigung!
Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag stammen von uns.
Als BILDblogger schaut man jeden Tag in die Abgründe des Journalismus, aber es gibt Tage, an denen vor lauter Abgründen kaum noch Journalismus zu sehen ist. Gestern war so ein Tag.
Am frühen Mittag, weniger als eine Stunde nachdem bekannt geworden war, dass die Germanwings-Maschine 4U9525 über Frankreich abgestürzt ist, umfasste der Liveticker bei Bild.de schon über 35 Einträge. Bei „Focus Online“ über 20.
Das ist eine dieser furchtbaren Eigenarten des deutschen Onlinejournalismus: Dass die Portale in den ersten Stunden nach solchen medialen Großereignissen alles rausjagen, was sie in die Finger kriegen, egal, wie irrelevant, spekulativ oder nichtssagend die „Nachricht“ auch sein mag. Hauptsache Content. Hauptsache Klicks.
Bild.de zum Beispiel.
@fernsehkritiktv).
Letztere „Nachricht“ wurde allerdings von niemandem so schamlos fürs Clickbaiting missbraucht wie von „Focus Online“ und „Huffington Post“:
wie blöd geklickt werden: Einer der Artikel, die in den sozialen Netzwerken gestern am meisten herumgereicht wurden, war: „Rapper Moneyboy verhöhnt 4U9525-Absturz“ — selbstverständlich erschienen bei „Focus Online“.
Selbst das Alter der abgestürzten Maschine wurde von einigen Medien als (erschreckende) Sensation verkauft:
völlig normal.
Besonders problematisch wird diese gedankenlose Veröffentlichungswut dann, wenn Gerüchte genauso behandelt werden wie gesicherte Fakten. Frank Schneider etwa, NRW-Chefreporter der “Bild”-Zeitung, twitterte gestern Nachmittag, dass “unbestätigten Informationen” zufolge zum Zeitpunkt des Absturzes “ein starkes Gewitter über der Region getobt” habe.
Obwohl nicht mal eine Quelle angegeben war, übernahm Bild.de den Tweet gleich im Liveticker:
Fehlinformation gewesen war — da war sie aber schon längst im Umlauf:
(Aus der Kommentarspalte bei „Zeit Online“.)
Ein anderes Beispiel von heute:
doch ausgewertet werden konnte. Was „Bild“ dann auch gleich wieder vertwitterte …
… natürlich ohne auf den eigenen Fehler hinzuweisen.
Es sind vor allem diese halbgaren, nicht überprüften Informationen, die die unnötige Sensationsgier befeuern. Lieber schnell was Falsches rauskloppen, das man später lautlos kassieren kann, als sich Ewigkeiten um bestätigte Inhalte zu bemühen.
Aber es gibt auch positive Beispiele. “Zeit Online” zum Beispiel oder Sueddeutsche.de haben sich gestern (und auch schon davor, bei ähnlichen Ereignissen) sichtlich bemüht, keinen unnötigen Quatsch zu veröffentlichen und sich möglichst auf die gesicherten Fakten zu konzentrieren. Sueddeutsche.de leitete den Artikel (ähnlich wie der “Guardian” oder die “New York Times”) auch mit “Was wir wissen” und “Was wir nicht wissen” ein.
So dauert es zwar deutlich länger, bis man seine Leser mit Informationen versorgen kann, aber Journalismus braucht eben manchmal Zeit. Das vergessen seine Macher und seine Nutzer — gerade in solchen Situationen — leider viel zu oft.
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Gegen 13 Uhr tauchten dann die ersten Fotos von Angehörigen auf. Ganz vorne mit dabei, mal wieder: Frank Schneider, NRW-Chefreporter der “Bild”-Zeitung.
Immerhin: Die Gesichter waren nicht zu erkennen. Noch nicht.
Eine knappe Stunde später — der Liveticker bei Bild.de umfasste inzwischen über 70 Einträge — veröffentlichte Bild.de dann die erste Großaufnahme von weinenden Angehörigen. Ohne Quellenangabe. Und ohne Verpixelung.
Auch auf der Startseite war das Foto riesengroß und ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen:
“Bild”-Chef Kai Diekmann rechtfertigte die Veröffentlichung damit, dass andere Medien sowas ja auch machen:
Erst nachdem sogar eingefleischte “Bild”-Leser das unverpixelte Foto kritisiert hatten, nahm Bild.de es wieder runter.
Ohnehin gab es gestern viel Kritik an der Berichterstattung der Medien, vor allem, wenn es um Fotos von trauernden Angehörigen ging. Und in manchen Fällen brachte es tatsächlich etwas: “RP Online” zum Beispiel hatte zunächst eine 14-teilige Klickstrecke von trauernden Angehörigen veröffentlicht (deren Gesichter immerhin verpixelt waren), doch nachdem sich einige Leser massiv beschwert hatten, nahm das Portal die Strecke wieder offline.
Eine Praxis, wie sie für Burdas Journalismusimitationsportale “Focus Online” und “Huffington Post” natürlich niemals infrage käme. Bei “Focus Online” sind die unverpixelten Angehörigen auch heute noch zu sehen:
Und bei der “Huffington Post” hatten sie nicht mal ein Problem damit, die weinenden Gesichter fast über die gesamte Breite der Startseite zu legen:
Darunter sah es übrigens — ungelogen — so aus:
Da wundert es auch nicht, dass sich die Mitarbeiter von “Huffpo” und “Focus Online” sofort auf jeden stürzten, der auch nur annähernd möglicherweise irgendwen kennen könnte, der vielleicht fast im Flugzeug gesessen hätte:
Sie bekamen folgende Antwort:
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Aber nochmal zurück zu den Fotos von trauernden Angehörigen. Auch in vielen sogenannten seriösen Medien waren gestern etliche (Bewegt-)Bilder von weinenden Menschen zu sehen, in den meisten Fällen ohne jede Unkenntlichmachung.
Die “Tagesthemen” etwa zeigten sowohl trauernde Schüler als auch trauernde Angehörige — alle unverpixelt.
“ZDF heute” hatte zwar die Schüler unkenntlich gemacht, zeigte dann aber — unverpixelt — weinende Angehörige in Spanien, die noch verzweifelt versuchen, sich zum Schutz vor den Kameraleuten Jacken vor ihre Gesichter zu halten.
Das “heute journal” verzichtete zwar auf Bilder von Angehörigen, zeigte allerdings trauernde Schüler — unverpixelt.
N24 zeigte sowohl unverpixelte Angehörige als auch unverpixelte Schüler.
“RTL aktuell” gab sich spürbar Mühe, Angehörige und Schüler nur von hinten oder aus weiter Entfernung zu zeigen. Dafür brachten sie ein (großflächig unkenntlich gemachtes) Klassenfoto und zeigten eine Animation des (geratenen) Flugverlaufs, bei der das Flugzeug am Ende in einem Feuerball explodiert.
Sat.1 zeigte in einer Sondersendung sowohl das (unkenntlich gemachte) Klassenfoto als auch unverpixelte Bilder von trauernden Schülern. Und: trauernde Angehörige im Großformat, in Zeitlupe und mit trauriger Klaviermusik hinterlegt.
Und selbst die “Tagesschau” zeigte in ihren Ausgaben um 16 und 17 Uhr die Gesichter weinender Angehöriger in Spanien. Erst für die Hauptausgabe um 20 Uhr hatte die Redaktion die Gesichter verpixelt. Allerdings auch nur im Beitrag selbst. Am Anfang der Sendung war im Hintergrund ein großes Foto weinender Angehöriger zu sehen — unverpixelt.
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Neben den hier dokumentierten Fällen sind freilich noch viel mehr eklige Dinge passiert, auf die wir aus Zeit- und Nervengründen gar nicht alle eingehen können — etwa auf das Clickbaiting, auf die Rumspekuliererei, auf Franz Josef Wagner — aber es wäre schon sehr viel geholfen, wenn sich die Journalisten in Zukunft wenigstens das zu Herzen nehmen würden, was Lorenz Meyer hier zusammengestellt hat:
Mit Dank an alle Hinweisgeber, inbesondere an Bernhard W., Jonas J. und Simon H.!
Vor gut sechs Monaten berichtete „Bild“ über einen Mann, der zwei Frauen vergewaltigt und sich währenddessen mit den Opfern fotografiert hatte. „Selfie-Vergewaltiger“ nannte „Bild“ den Mann — und druckte eines der bei den Taten entstandenen Fotos unfassbarerweise auf der Titelseite ab:
(Verpixelung von uns.)
Für die Veröffentlichung sind „Bild“ und Bild.de am Freitag vom Presserat öffentlich gerügt worden. Obwohl das Gesicht des Opfers unkenntlich gemacht worden war (online soll es, wie uns eine Leserin schrieb, kurzzeitig sogar ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen gewesen sein), erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Achtung der Menschenwürde), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Als besonders gravierende Verletzung der Würde des Opfers bewertete er den Umstand, dass BILD und BILD Online ein Foto veröffentlichten, welches der Täter während der Tat als „Trophäe“ angefertigt hatte.
Es war bei Weitem nicht die einzige „Sanktion“, die der Beschwerdeausschuss gegen die „Bild“-Medien ausgesprochen hat: Insgesamt erhielten sie drei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und vier Hinweise, also mal wieder mehr als jedes andere Medium.
Die zweite Rüge erhielt Bild.de für die identifizierende Berichterstattung über ein Mordopfer. Das Portal hatte ein unverpixeltes Foto der Frau bei der Arbeit gezeigt und verstieß damit gegen Richtline 8.2 des Pressekodex, nach der die Identität von Opfern besonders zu schützen ist.
Die dritte Rüge ging an die Hamburger “Bild”-Ausgabe, die den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort sowie ein Porträtfoto eines 16-Jährigen veröffentlicht hatte, der wegen Mordverdachts vor Gericht saß.
Über einen jugendlichen Straftäter derart identifizierend zu berichten, wertete der Ausschuss als einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex (Ziffer 8, Schutz der Persönlichkeit, Richtlinien 8.1 und 8.3). Die Identität von Kindern und Jugendlichen genießt besonderen Schutz, auch bei schweren Straftaten.
Kritisiert wurde auch dieser Artikel der Dresdner “Bild”-Ausgabe:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Text behauptete der “Bild”-Reporter:
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Bautzen kaufte dem Rettungsdienst stich- und schusssichere Westen. (…) Offenbar geht es vor allem um Einsätze im Spreehotel – der Vier-Sterne-Herberge, wo neuerdings Asylbewerber untergebracht sind.
Allerdings haben die Polizei, das DRK und der Betreiber des Heims schon mehrfach klargestellt, dass diese Darstellung falsch ist. Denn erstens ist das Hotel keine “Vier-Sterne-Herberge” mehr (der Hotelbetrieb wurde vor geraumer Zeit eingestellt), zweitens sind es höchstens stich- und keine schusssicheren Westen, und drittens wurden sie nicht „aus Angst vor Attacken aus dem Asyl-Hotel“ besorgt, wie „Bild“ behauptet, sondern um die Rettungskräfte ganz allgemein und bei allen Einsätzen zu schützen (BILDblog berichtete hier und hier.) Auch der Presserat erkannte in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und sprach eine Missbilligung aus.
Ebenfalls beanstandet wurde die Veröffentlichung eines Fotos bei Bild.de, auf dem ein Baby zu sehen ist, das von seinem Vater schwer verletzt worden sein soll. Da das Foto im Krankenhaus entstanden ist, einem laut Pressekodex besonders geschützten Raum, erhielt Bild.de eine Missbilligung.
Missbilligt wurde auch dieser “Bild”-Artikel:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
“Bild” hatte die Bilder der Überwachungskamera (auch auf der Titelseite) veröffentlicht, ohne die Staatsanwaltschaft oder die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis zu bitten (BILDblog berichtete). Der Presserat wertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationelle Darstellung (Verstoß gegen Ziffer 11) und sprach eine Missbilligung aus.
Und dann war da ja noch dieser Artikel:
“Bild” hatte kurz vor Weihnachten suggeriert, dieser Vorschlag sei vom Grünen-Politiker Omid Nouripour eingebracht worden (in der Print-Ausgabe hieß es gar: “Politiker fordern”). Doch tatsächlich stammte er von der Zeitung selbst (BILDblog berichtete): Nouripour erklärte uns, dass ihn eine “Bild”-Reporterin angerufen und gesagt habe:
Wir bringen zu Weihnachten ja immer gute Nachrichten. Und da haben wir uns gefragt, ob es nicht eine schöne Idee wäre, wenn in christlichen Weihnachtsgottesdiensten muslimische Lieder gesungen würden.
Daraufhin habe er geantwortet: Nein, das sei keine gute Idee. Wenn, dann sollte es eine Art Tausch geben: Muslimische Lieder in der Kirche, christliche Lieder in der Moschee.
In einer Pressemitteilung erklärte die “Bild”-Zeitung später, sie habe die Zitate im Artikel korrekt wiedergegeben, was ja auch stimmen mag. Dass die Schlagzeile den Sachverhalt trotzdem falsch zusammenfasst, befand aber auch der Beschwerdeausschuss des Presserats, der deshalb eine weitere Missbilligung gegen “Bild” aussprach.
Einen sogenannten Hinweis bekam Bild.de außerdem wegen der Verwendung der Lach-Wein-Wut-Wow-Staun-Leiste unter einem Artikel über ein Attentat mit mehreren Toten.
Die Möglichkeit, diese Nachricht auf Basis von positiven Emotionen zu bewerten, verstößt aus Sicht des Beschwerdeausschusses gegen das Ansehen der Presse gemäß Ziffer 1 des Pressekodex. Die Redaktion hätte diese Bewertungsmöglichkeit für den Artikel vorab deaktivieren müssen.
Auch unter anderen Artikeln können die Leser bei Bild.de über Tote und Verletzte lachen, was sie auch tun (BILDblog berichtete, andere auch). Dass der Presserat nur diesen einen Fall kritisiert hat, liegt daran, dass nur dazu Beschwerden eingegangen sind. Deaktiviert wird die Leiste im Übrigen nur selten — bei Kommentaren von “Bild”-Chef Kai Diekmann zum Beispiel.
Die “Goslarsche Zeitung”, die Zeitschrift “Welt der Wunder” und die “TV Hören und Sehen” fingen sich jeweils eine Rüge ein, in allen drei Fällen wegen Verstößen gegen Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion).
Eine weitere Rüge ging schließlich an shz.de, das Nachrichtenportal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, das im Jahr 2009 in der Berichterstattung über einen laufenden Mordprozess identifizierend über einen Angeklagten und dessen Vater berichtet hatte. Der Ausschuss stellte einen Verstoß gegen Ziffer 8 fest: Die identifizierende Berichterstattung vor Abschluss des Strafverfahrens sei unzulässig.