Sie können es nicht lassen. Sie wollen ihren Spaß. Sie wollen provozieren.
Oder, wie Bild.de selber schreibt:
Sie können es nicht lassen. Sie wollen ihren Spaß. Sie wollen provozieren.
Nachdem “Bild” in der vergangenen Woche schon so emsig die Werbetrommel für sogenannte Facebook-Partys gerührt hatte (BILDblog berichtete), geht der Irrsinn ungerührt weiter: Schon letzten Donnerstag berichtete “Bild” in Hamburg über “mehr als 19 000 (!) ‘Facebook’-Mitglieder”, die sich schon für eine Party in Hamburger U- und S-Bahnen angemeldet hätten — und nannte natürlich Datum, Uhrzeit und den Titel, unter dem man die Veranstaltung bei Facebook finden kann.
Gestern Abend dann machte Bild.de groß mit diesem Veranstaltungstipp auf:
Natürlich nennt Bild.de das geplante Datum und den geplanten Ort. Den “Veranstalter” (also jene noch anonyme Person, die die Veranstaltung bei Facebook angelegt hatte), dessen erklärtes Ziel es ist, “50.000 Menschen zusammen zu bekommen”, zitiert das Onlineportal mit den anstachelnden Worten:
“Andere Städte haben es schon vorgemacht, doch diese Party wird alles übertreffen.”
Bild.de weiter:
Bislang gibt es 2381 Zusagen, aber das kann sich über Nacht vervielfachen.
Die Zahl der Zusagen lag heute um 15 Uhr bei 6.200, inzwischen ist die Veranstaltung bei Facebook verschwunden.
Die Pressestelle der Stadt Bochum zeigte sich auf unsere Anfrage hin eher unglücklich über die Berichterstattung der Medien. Der Pressesprecher sagte, er appelliere an alle Journalisten, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein, und im Vorfeld auch auf Panikmache zu verzichten.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. Der weiße Mann und die Mär (taz.de, Natalie Tenberg)
Amina Arraf, lesbische Bloggerin aus Syrien, die über die dortige Revolution berichtete, ist in Wahrheit ein amerikanischer Mann. Oder, wie Natalie Tenberg schreibt, ein “pfuschender Wichtigtuer, der die Sympathien der Welt ausnutzte”, etwa indem er das Foto einer unbeteiligten Frau von Facebook klaute (dazu auch: Der “Guardian” entschuldigt sich für die Verwendung des Fotos und kündigt an, zukünftig bei Internetquellen dem Leser den “Grad der Verifizierung” mitteilen zu wollen).
2. ‘Paula Brooks,’ editor of ‘Lez Get Real,’ also a man (washingtonpost.com, Elizabeth Flock & Melissa Bell, Englisch)
Auch die lesbische Bloggerin, auf deren Website die angebliche Amina Arraf zunächst ihre Texte veröffentlicht hatte, ist in Wirklichkeit ein Mann.
3. Ehec: Alarm im Jenseits (politplatschquatsch.com, PPQ)
“650 Quellen melden laut dpa: Viele Ehec-Tote werden nie mehr ganz gesund”
4. Wozu Städte-Ratings? (matthiasdaum.ch, Matthias Daum)
Ein Plädoyer wider die Städte-Rankings von Wirtschafts- und Style-Magazinen.
5. Audacity of Streaming (notes.computernotizen.de, Torsten Kleinz)
kino.to ist Geschichte. Und nun? Wird die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen die Nutzer belangen — und falls ja: in welcher Höhe wären ihre Forderungen gerechtfertigt? Und lassen sich legale von illegalen Streaming-Diensten unterscheiden?
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1. “Bild”-Zeitung, Nationalelf und viele Abhängigkeiten (zeit.de, Roger Repplinger)
In dem Buch “Die Nationalmannschaft: Auf der Spur zum Erfolg” schildert der Autor unter anderem das Verhältnis zwischen “Bild” und der Fußball-Nationalmannschaft: “Es geht bei diesen Kampagnen, die zu Kampagnen werden, weil die seriösen Blätter, das Fernsehen, Magazine und Illustrierte, einsteigen, nie darum, die beste Lösung für den deutschen Fußball zu finden, sondern um die Interessen des Verlags.”
2. “Kino.to ist noch nicht zu Ende.” (netzfeuilleton.de, Pëll)
Am Donnerstag wurde von der Polizei das bekannte Streaming-Portal kino.tolahmgelegt. In diesem Interview spricht ein anonymer Insider über Arbeitsweise, Werbeeinnahmen und Unrechtsbewusstsein.
3. Journalismus zwischen Leichenbergen (sueddeutsche.de, Camilo Jiménez und Inga Rahmsdorf)
Interview mit der Polizeireporterin Lucy Sosa, die täglich über die Toten des Drogenkriegs in Mexiko berichtet. “Viele der kriminellen Banden hinterlassen Botschaften bei den Leichen. Sie setzen darauf, dass die Medien diese Botschaften verbreiten. Wir müssen also sehr aufpassen, dass wir nicht benutzt werden. Wir können aber eben auch nicht zulassen, dass die Regierung nur ihre Version verbreitet.”
4. Carta macht Pause (carta.info Robin Meyer-Lucht)
Herausgeber Robin Meyer-Lucht verabschiedet das Blog-Projekt in eine Sommerpause von unbestimmter Dauer. “Carta ist in seiner derzeitigen Form aber leider kein Projekt, das ‚mal eben nebenbei‘ weiterführt. Ein Gruppenblog braucht einen gewissen Veröffentlichungsdurchsatz, eine gewisse Grundpflege, um zu gedeihen. Carta hat aber als Konzept Problemzonen bei der Skalierbarkeit und Refinanzierung gezeigt – auch deshalb, weil es nie groß genug war, um sich selbst zu vermarkten.”
5. Wohin mit den Edelfedern? taz.de, Steffen Grimberg
Bei der Zusammenlegung von “Frankfurter Rundschau” und “Berliner Zeitung” gibt es Schwierigkeiten. “Derzeit wird in Berlin wie Frankfurt allerdings weniger die Frage, ob eine FR von der Spree funktioniert, als vielmehr über das Wie diskutiert wird: Zwei in Sachen Format und Konzept ganz unterschiedliche Blätter aus einer Redaktion, die mit ein paar FR-Gewächsen garniert wird, bedeuten zumindest für die Berliner deutlich mehr Arbeit.”
Es ist ein vernichtender Satz, den das Mannheimer Landgericht am Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann den Medien mit auf den Weg gegeben hat. Michael Seidling, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, formulierte in seiner Urteilsbegründung:
Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.
(Hervorhebung von uns.)
Er nannte leider keine Namen, aber vermutlich ist eh kein größeres Medium gemeint, das man kennen könnte.
Ausführlich hatte der Richter zuvor die Medien gescholten:
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.
Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente. (…)
Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun. (…)
Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.
Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.
Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.
Gemeint ist mit dem letzten Punkt mindestens die Zeitschrift “Bunte”, die drei Zeuginnen für ihre anklagenden Auftritte im Blatt bis zu 50.000 Euro zahlte.
die “Süddeutsche Zeitung”, die am 22. April 2010 unter der Überschrift “Messer mit Fingerabdrücken” exklusiv berichtete, Ermittler hätten “nach eigener Aussage Teile von Fingerabdrücken und DNS von Kachelmann“ auf einem Messer gefunden. In Wahrheit hat die Spurensicherung keine eindeutig nachweisbaren Spuren gefunden.
die “Zeit”, in der Sabine Rückert massiv Partei für Kachelmann ergriffen hat — in der Regel (und auch aktuell) ohne die Leser wenigstens darüber darüber zu informieren, dass Rückert mit dem Anwalt Kachelmanns zusammengearbeitet hat und ihn sogar der Verteidigung empfohlen hat.
der “Focus”, der im Dezember eine “neue Zeugin gegen Kachelmann” präsentierte, deren Aussage ihn angeblich “schwer belastet”, und bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung “Indizien auch im Bad” gefunden, “Tausende Ermittlungsseiten” der “Akte Kachelmann” protokolliert und das Tagebuch des mutmaßlichen Opfers abgedruckt hatte.
Es gibt viele Beispiele dafür, dass “Spiegel Online” Fehler transparent korrigiert. Man könnte deshalb annehmen, dass “Spiegel Online” alle seine Fehler transparent korrigiert. Das wäre ein Irrtum.
Am Freitagabend machte “Spiegel Online” mit einer spektakulär erscheinenden Meldung auf:
Angesichts der Positionierung ganz oben auf der Startseite konnte man den Eindruck gewinnen, irgendwelche Leute der Piratenpartei hätten ein französisches Atomkraftwerk sabotieren wollen.
Die Geschichte hätte vermutlich etwas weniger Aufmerksamkeit (und Klicks) bekommen, wenn “Spiegel Online” deutlich gemacht hätte:
Es wurde nicht die Piratenpartei durchsucht, sondern ein von ihr gemieteter Server beschlagnahmt.
Das Vorgehen der Polizei richtete sich nicht gegen die Piratenpartei selbst.
Ob die Polizei einen “Angriff” “vereitelt” hat, ist ungewiss, aber unwahrscheinlich.
Die Hacker nahmen nicht die Anlagen des Stromkonzerns oder gar ein Atomkraftwerk ins Visier, sondern eine Internetseite*.
Im Lauf des Abends muss auch bei “Spiegel Online” jemand gemerkt haben, dass man es selbst für eigene Erregungsverhältnisse übertrieben hatte. Nun sah die Geschichte plötzlich so aus:
Auch die aktuelle Version ist mit Formulierungen wie “Hacker sollen Angriffe auf Energieversorger geplant haben” zum Foto eines Atomkraftwerkes immer noch sensationsheischend. Aber “Spiegel Online” hat einige Dinge verändert. Zum Beispiel:
Alte Version
Neue Version
Polizei vereitelt Hacker-Angriff auf AKW-Betreiber
Hacker planten Angriff auf AKW-Betreiber
Hacker planten offenbar einen Angriff auf einen französischen Energieversorger: Auch in Deutschland rückten Ermittler aus, die Server der Piratenpartei wurden abgeschaltet. Sie sollen zur Planung der Tat benutzt worden sein. Die Partei sieht zwei Tage vor der Wahl in Bremen ihre Arbeit boykottiert.
Ein französischer Energieversorger war offenbar im Visier von Hackern. Auch in Deutschland rückten Ermittler aus, die Server der Piratenpartei wurden abgeschaltet. Sie sollen zur Planung der Tat benutzt worden sein – offenbar ohne das Wissen der Partei, die kurz vor der Bremen-Wahl ihre Arbeit behindert sieht.
Unbekannte planten offenbar einen konzertierten Hacker-Angriff auf einen französischen Elektrizitätskonzern, so berichteten es am Freitag mehrere Quellen.
Unbekannte hatten offenbar einen konzertierten Hacker-Angriff auf einen französischen Elektrizitätskonzern geplant, so berichteten es am Freitag mehrere Quellen. Nun sollen die Motive für den womöglich bereits erfolgten Angriff aufgeklärt werden.
Das Amtsgericht in Offenbach erteilte am Freitag den Durchsuchungsbeschluss, weil über einen Server der Piratenpartei ein sogenannter SSH-Key verbreitet wurde. Dieser ließe sich zu einem Angriff auf den Konzern verwenden.
Das zuständige Amtsgericht erteilte am Freitag den Durchsuchungsbeschluss, weil über einen Server der Piratenpartei ein sogenannter SSH-Key verbreitet wurde. Dieser ließe sich zu einem Angriff auf die Website des Konzerns verwenden, teilte die Piratenpartei unter Berufung auf Ermittler mit.
Es werde jedoch nicht gegen die Piratenpartei ermittelt, betonten Sprecher der Partei.
Die Ermittlungen richteten sich jedoch nicht gegen die Piratenpartei, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt auf Anfrage mit.
Dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt klargestellt hatte, das Verfahren richte sich nicht gegen die Piratenpartei, hatte die Nachrichtenagentur dpa übrigens bereits am Freitagmittag um 13:46 Uhr gemeldet.
PS: Die voreilige Überinterpretation aus der Überschrift, die “Spiegel Online” unauffällig korrigiert hatte, blieb auch danach in der Welt bzw. in der “Welt”. “Welt Online” titelte zufällig: “Polizei verhindert Hacker-Angriff auf AKW-Konzern”. Im zugehörigen Artikel ist keine Rede davon.
*) Nachtrag/Korrektur, 11:20 Uhr. Ganz so eindeutig ist es nicht, dass es nur um eine Website ging. Je nachdem, was wirklich auf dem Server der Piratenpartei lag, hätten Hacker damit womöglich auch Unfug in der IT-Infrastruktur anstellen können, zum Beispiel mit Kundendaten o.ä.
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1. “nr-Mediendisput zur Bild-Zeitung” (ustream.tv, Video, 102 Minuten)
Bela Anda, Markus Feldenkirchen, Wolfgang Storz, Ulrike Simon, Harald Schumann und Thomas Leif diskutieren über “Bild”. Ab 2 Minuten stellt Hans-Jürgen Arlt die “Bild-Studie” vor: “Das Wesentliche an der Bild-Zeitung kriegt man nicht mit, wenn man sie journalistisch und politisch beobachtet.” Über den Abend berichtet auch Sonja Pohlmann für Tagesspiegel.de.
2. “Falsche Fotos, falsche Fakten” (spiegel.de, Stefan Kuzmany)
Der in Peking lebende Autor Christian Y. Schmidt hält Teile der westlichen China-Berichterstattung für Propaganda: “In den westlichen Medien wird zum Teil Propaganda betrieben, wenn es um China geht. Und das wird in China gerade von den Nationalisten immer wieder aufgegriffen: Falsche Fotos, falsche Fakten, das wird alles mit großer Begeisterung im chinesischen Internet aufgelistet. Die Fallbeispiele sind sehr umfangreich.”
3. “Schwarm-Intelligenz und Schwarm-Feigheit” (sprengsatz.de, Michael Spreng)
Die Meinungsfreiheit ist (neben seiner Frau) die grosse Liebe des Lebens von Michael Spreng: “Meinungsfreiheit ist nicht von Generationen vor mir mit Blut und Opfern erkämpft worden, um im Internet zu anonymer Denunziation zu verkommen. (…) In einer freien Gesellschaft, in der man seine Meinung offen äußern darf, gehört zur Meinungsäußerung, erst recht zur Entblößung anderer, auch der Absender. Das bisschen Mut muss sein.”
4. “Die mediale Vorverurteilung von Strauss-Kahn” (ndr.de, Video, 6:39 Minuten) Dominique Strauss-Kahn wird von einer Hotelangestellten der Vergewaltigung beschuldigt. “Spekulationen gibt es viele, Tatsachen bislang nur wenige. (…) Er ist noch nicht einmal angeklagt, doch in den Medien schon verurteilt.”
5. “Hamburger Anzeigenblatt” (golfnerd.de, Denis Krah)
Denis Krah über das Golfmagazin “Eagle”, das unter der Marke “Hamburger Abendblatt” erscheint. “500 Euro werden für ein redaktionelles Clubporträt plus 1/4-Seiten-Anzeige verlangt. Einen Hinweis auf diese bezahlte Berichterstattung sucht man in ‘Eagle’ vergebens. Keine ‘Sonderveröffentlichung’ und auch keine ‘Anzeige’ prangt über den Auftragsarbeiten/Advertorials.”
6. “Mit den Millionären kann man es ja machen” (sportmedienblog.de) Matthias Brügelmann, Chefredakteur von “Sport Bild”, fordert in einem Editorial sowas wie ein Berufsverbot für Fußballspieler Diego: “Spieler wie Diego, die so drastisch gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen, müssen für Vereine in der ganzen Welt gesperrt werden können bei gleichzeitigem Gehaltsstopp. Das wäre die einzig wirksame Abschreckung für solche Typen.”
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1. “Verärgerung als Straftat” (begleitschreiben.twoday.net, Gregor Keuschnig)
Gregor Keuschnig geht auf die Verärgerung von Journalisten durch die FDP ein, die in einem “Tagesspiegel”-Artikel festgestellt wurde: “Welchen Informationswert hätten Fotos der beiden Kinder Röslers gehabt? Was hätte dies für mein politisches Urteil über Rösler und die FDP bedeutet? Die Antwort lautet zweimal – Nichts. Fotos der beiden Kinder hätten überhaupt keine Bedeutung gehabt. Ihr politischer Informationswert tendiert gegen Null.”
2. “Die Quotenfrau” (zeit.de, Anna Marohn und Christof Siemes) Scripted Reality: RTL-Chefin Anke Schäferkordt beantwortet die Frage, ob Zuschauer unterscheiden können zwischen “echten” Fällen und erfundenen: “Ja, das können sie sehr gut. Die Frage kommt immer wieder, weil es so schön einfach ist, den Zuschauer permanent zu unterschätzen. Es steht im Vorspann und im Abspann, dass die Geschichten gescriptet, also geschrieben sind. Ein Großteil der Zuschauer hat das wahrgenommen. Das wirklich Interessante ist, dass es den meisten Zuschauern völlig egal ist. Sie fragen nur: Ist das eine Geschichte, die mich fesselt und unterhält?”
3. “Die Wahrheit der großen Zahl” (magda.de, Susanne Fischer)
Susanne Fischer fragt sich, wie Bilder aus Krisenregionen verifiziert werden können: “Praktisch jeder Fernsehsender, der das Filmmaterial von YouTube und die Fotos von Facebook für die eigene Berichterstattung aus Syrien verwendet, fügt den Standardsatz ‘Die Authentizität der Bilder konnte nicht unabhängig verifiziert werden’.”
4. “Wider die Anonymität politischer Debatten im Netz” (dradio.de, Markus Reiter)
Markus Reiter spricht sich für Klarnamen im Web aus: “Wenn wir einen sinnvollen politischen Diskurs im Internet wollen, müssen die Teilnehmer öffentlich zu ihrer Meinung stehen.”
5. “Unkritische Tagesschau hinterfragt Experten nicht” (infosperber.ch, Urs P. Gasche)
Die “Tagesschau” des Schweizer Fernsehens vermeldet steigende Gesundheitskosten als “gute Nachricht”. Denn verglichen werden die aktuellen Zahlen nicht mit denen des Vorjahrs, sondern mit den damals gestellten Prognosen. So kommt man darauf, dass die Kostensteigerung “abgeschwächt” werden konnte. “Die Online-Ausgabe der Tagesschau titelte ‘Weniger Wachstum bei den Gesundheitskosten’.”
6. “Bitte Abstand halten” (faz.net, Uta Rasche)
Wie Eltern subtil und weniger subtil auf die Spielkameraden ihrer Kinder Einfluss nehmen: “Erziehungswissenschaftler sehen den Trend zur Segregation kritisch, weil sie die Chancengleichheit, die zum Selbstverständnis demokratischer Gesellschaften gehört, unterhöhlt. In der Grundschule als ‘Schule des Volkes’ sollten Kinder aus allen Schichten miteinander zurechtkommen.”
Für die Redakteure von “Bild” ist es schwer hinnehmbar, dass auch Menschen, die schlimme Dinge getan haben, Rechte haben. Menschenrechte zum Beispiel.
Im vergangenen Dezember wurde ein Krankenpfleger aus Berlin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet. In seiner Wohnung fand die Polizei Filmaufnahmen, die ihn bei den Taten zeigen. In der Untersuchungshaft unternahm der Mann einen Selbstmordversuch und trennte sich einen Hoden ab. In einem Abschiedsbrief bereute er seine Taten und entschuldigte sich dafür.
All das schrieb “Bild” am 22. Dezember in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg. Dann muss der Redaktion aufgefallen sein, dass die eigene Berichterstattung viel zu sachlich war.
Deshalb sah die Berichterstattung am nächsten Tag ein bisschen anders (man könnte auch sagen: “Bild”-typischer) aus:
In der Berliner Ausgabe prangte ein großformatiges Foto des Tatverdächtigen, in der riesigen Überschrift fragte “Bild” “Wie wird so einer zum Sex-Monster?”
Der Bruder des mutmaßlichen Täters, der seit dessen Selbstmordversuch dessen vorläufiger Betreuer ist, ging Anfang Januar mit anwaltlicher Hilfe gegen die Berichterstattung vor und forderte die Axel Springer AG auf, die Verbreitung der privaten Fotos zu unterlassen. Springer lehnte mit der Begründung ab, es bestehe ein “außerordentliches Berichtsinteresse der Öffentlichkeit” und die Taten seien besonders verwerflich.
Am 11. Januar erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die “Bild” verbietet, weiterhin Fotos zu verbreiten, auf denen der Mann erkennbar abgebildet ist. Gegen diese einstweilige Verfügung zog die Axel Springer AG vor Gericht — verlor aber überwiegend.
Dabei hatten sich die Springer-Anwälte so eine schöne Begründung zurechtgelegt, warum “Bild” auf diese Weise berichten dürfe: Der Mann sei “zweifelsfrei” der Täter, dem die schwer kranken Kinder hilflos ausgeliefert gewesen seien. Weil er seine Stellung als Pfleger auf einer Intensivstation ausgenutzt haben soll, bestehe ein “erhebliches öffentliches Interesse” an seiner Person, eine Berichterstattung mit Foto sei wegen der “Schwere und der Art der Begehung” dieser Taten auch zulässig.
Sogar den Selbstmordversuch wertet “Bild” als Grund für ihre Berichterstattung: Er stelle wegen der Selbstverstümmelung einen “ebenfalls ganz außergewöhnlich brutalen Zerstörungsakt” dar, weshalb von einem herausragenden zeitgeschichtlichen Ereignis zu sprechen sei. Und dass “Bild” ein Foto des Mannes zeigen konnte, sei der ja quasi selbst schuld: Er habe das Bild ja selbst auf der Internetseite StudiVZ “für alle registrierten Nutzer öffentlich gemacht”.
Das Landgericht Berlin bestätigte die einstweilige Verfügung “im Tenor”. In seiner sehr differenzierten Urteilsbegründung (PDF) erklärt das Gericht, die erste Berichterstattung von “Bild” sei nicht zu beanstanden, wohl aber die weiteren Artikel:
Bereits in der großformatigen Überschrift wird der Antragsteller (“so einer”) nicht als Mensch sondern als “Sex-Monster” bezeichnet. Der Artikel enthält wenig objektive Information, stattdessen verschiedene reißerische Textpassagen (“Wie wird so einer zum Sex-Monster”, “ER IST EIN MONSTER. DAS HABE ICH NICHT ERKANNT”, “Es war offenbar die Maske eines Perversen.”), die über ein bloßes boulevardmäßiges Zuspitzen von Tatsachen hinausgehen.
Die Angst des mutmaßlichen Täters, er könne anhand der Fotos identifiziert und durch die Berichterstattung zum Opfer gewalttätiger Übergriffe werden, erschien dem Gericht “nicht völlig abwegig”. Die Veröffentlichung des Fotos sei daher nicht zulässig gewesen.
Auch bei der Berichterstattung in der Bundesausgabe hätte “Bild” auf ein Foto verzichten müssen:
Die dem Antragsteller zur Last gelegten Taten werden nicht als Vorwurf sondern als feststehende Tatsachen dargestellt. Im Übrigen wird auf einen bereits erfolgten Bericht der Zeitung verwiesen. Einerseits sind Artikel und Foto insgesamt klein gehalten. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der Artikel in Bezug auf den Antragsteller keine neue sachbezogene Information enthält, die das erneute Abdrucken des Fotos rechtfertigen könnte.
Unmissverständlich äußert sich das Gericht zu der bei “Bild” so beliebten “Quelle” Soziale Netzwerke:
Eine Einwilligung des Antragstellers in die Verbreitung der Bilder liegt nicht vor. Unbeachtlich ist, ob der Antragsteller mit der Verbreitung seines Bildnisses gegenüber dem begrenzten Kreis der Nutzer von “studiVZ” einverstanden war. Hier geht es um eine Veröffentlichung von Bildern in einer Zeitung im Zusammenhang mit dem Vorwurf schwerer Straftaten.
Mit Hilfe seines Anwalts Ulrich Dost hat der Mann auch einstweilige Verfügungen gegen die “B.Z.” und den “Berliner Kurier” erwirkt. Der “Kurier” hatte über mehrere Tage das Foto des Tatverdächtigen gezeigt und ihn als “Sex-Bestie” bezeichnet, einmal sogar auf der Titelseite. Das Berliner Landgericht hat auch die einstweilige Verfügung gegen den “Berliner Kurier” bestätigt.
In beiden Fällen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, da die unterlegenen Boulevardzeitungen in Berufung gegangen sind.
Seit Lena Meyer-Landrut ihre Deutschland-Tour begonnen hat, bemühen sich Journalisten, vor allem aber auch “Bild”, diese Tour als riesigen Flop zu beschreiben. “Nur 6000 Fans” waren zum Tourauftakt in die Berliner O2 World gekommen, die bis zu 17.000 Zuschauern Platz bieten könnte. Als Kylie Minogue die gleiche Halle mit 8.000 Fans ebenfalls nicht füllte, war das “Bild” allerdings keine kritische Zeile wert.
Vergangenen Dienstag hatten “nur 5500 Fans” den Weg in die Dortmunder Westfalenhalle 1 gefunden, was die Ruhrgebietsausgabe von “Bild” zu der gewagten Formulierung verleitete, es seien wie schon bei ihren vorherigen Konzerten “kaum Besucher” gekommen.
Doch nicht nur das:
Der harmlosere Fehler: Lenas Debütalbum hieß “My Cassette Player”. Der schwerwiegendere: Die Behauptung, Lena habe Playback gesungen, ist falsch, wie uns Lenas Management auf Anfrage bestätigte. “Lena singt natürlich live!”
Lena Meyer-Landrut hat “Bild” deshalb abgemahnt. Ihr Anwalt Heiko Klatt begründete diesen Schritt uns gegenüber damit, dass die in “Bild” verbreiteten Behauptungen inhaltlich nicht den Tatsachen entsprächen, da Lena “selbstverständlich” live und nicht Playback singe. Bis heute 18 Uhr hatten “Bild” und Bild.de Zeit, die Verbreitung dieser falschen Behauptungen zu unterlassen — bei Bild.de ist der Artikel inzwischen offline.
PS: Nur wenige Minuten, nachdem die Anwaltskanzlei am vergangenen Donnerstag die Abmahnung von Brainpool verschickt hatte, tauchte bei Bild.de auf der Startseite dieser Teaser auf:
Stefan Raab ist Gesellschafter bei Brainpool und Lenas Mentor. Die Überschrift des Artikels über Bushido hatte zunächst “Ich polarisiere nicht mehr, weil ich nicht mehr will” gelautet.
Es geht – wie bei “Bild” üblich – nicht um die kleinen Themen: Gleich die komplette Pressefreiheit war in Gefahr, als der damalige brandenburgische Innenminister Rainer Speer gerichtlich dagegen vorging, dass sich “Bild” bei seinen privaten E-Mails bediente.
Im September 2010 hatte “Bild” erstmals über eine mutmaßliche Unterhaltsaffäre des damaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer berichtet und dabei aus Quellen zitiert, die der Anwalt der Axel Springer AG selbst als “trübe” bezeichnet hatte. Speer war gerichtlich gegen die publizistische Nutzung der angeblichen privaten E-Mails vorgegangen und hatte zunächst Recht bekommen (BILDblog berichtete).
Dass Speer gleichzeitig versucht hatte, eine Berichterstattung zu dem Thema generell verbieten zu lassen, weil sie ausschließlich sein Privatleben betreffe, darf ruhigen Gewissens als taktisch unklug bezeichnet werden, denn es ging immerhin um den Vorwurf des Sozialbetrugs: Speer soll, so “Bild”, eine frühere Mitarbeiterin, mit der er ein uneheliches Kind hatte, dazu angehalten haben, ihn als Vater zu verleugnen, damit das Jugendamt den Unterhalt zahle. Diese Vorwürfe (und ein paar andere) führten letztlich binnen kürzester Zeit zu Speers Rücktritt. Wochen später räumte Speer ein, dass es sich tatsächlich um sein Kind handle, er davon aber bisher nichts gewusst habe. Speer zahlte die Unterhaltsvorschüsse zurück, die Ermittlungen gegen ihn wegen einer falschen Erklärung an Eides statt wurden im November eingestellt, die “Süddeutsche Zeitung” schrieb: “Von dem vermuteten Sozialbetrug ist nichts geblieben”.
Speer hatte “Bild” mit seinem unbeholfenen Vorgehen aber auch eine Steilvorlage geliefert: In den wenigen Tagen zwischen der ersten Niederlage vor Gericht und Speers Rücktritt brannte die Zeitung ein buntes Feuerwerk ab. In durchaus überraschendem Ausmaß trommelte die Zeitung für die vorgebliche Pressefreiheit:
Andere Medien und der Deutsche Journalistenverband schlossen sich dieser Kritik an und so geriet schnell in Vergessenheit, wie “Bild” überhaupt auf das Thema gekommen war.
Im September 2010 war beim Jugendamt und der Staatsanwaltschaft Potsdam ein anonymer Brief eingegangen, der auf einer beiliegenden CD-Rom und in Ausdrucken private E-Mails zwischen Speer und seiner früheren Geliebten dokumentierte. Diese E-Mails stammten wahrscheinlich von Speers Laptop, der ihm etwa ein Jahr zuvor gestohlen worden war, und müssen einen eher dubiosen Weg genommen haben. Sie sollen auch verschiedenen Journalisten angeboten worden sein — und schließlich hatte “Bild” über den Fall berichtet.
Am Montag nun entschied das Berliner Kammergericht, dass “Bild” nicht in direkter oder indirekter Rede aus den privaten E-Mails zitieren dürfe, da aus ihnen “ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis” erkennbar sei und sie “überwiegend wahrscheinlich” durch “Straftaten Dritter” beschafft worden seien. Die Berichterstattung über die Affäre selbst sei aber rechtmäßig gewesen, da ein “hohes Informationsinteresse” bestanden habe.
Auch in einer Pressemitteilung feiert die Axel Springer AG ihren “Teilerfolg”. Gleichzeitig erklärt Sprecher Tobias Fröhlich:
Dass die Einstweiligen Verfügungen in Bezug auf das direkte oder indirekte Zitieren dennoch bestätigt wurden, halten wir für falsch. Um Klarheit für die Nutzung von Quellen in der journalistischen Arbeit zu bekommen, werden wir diesen Fall im Hauptsacheverfahren und, wenn nötig, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung weiter führen.
Speer wiederum verklagt die Axel Springer AG gerade auf Schadenersatz in Höhe von angeblich 150.000 Euro.