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Hybridjournalismus

Auch wenn sich der Verdacht aufdrängt: Nein, nein, um unzulässige Schleichwerbung bzw. einen Verstoß gegen die (laut Pressekodex und gemäß den “journalistischen Leitlinien” bei Springer) gebotene Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung handelt es sich bei der Toyota-Beseeltheit der heutigen “Bild”-Titelgeschichte selbstverständlich nicht. In einem ähnlichen Fall hielt der Presserat dergleichen jedenfalls für “zulässiges Eigenmarketing”. Warum auch immer.

Doch wenn sich “Bild” und “BamS” nun gemeinsam mit Toyota unter dem gewagten Motto “Wir machen Deutschland sauber” als Umweltschützer gerieren, freuen wir uns einfach abermals über den erstaunlichen Sinneswandel im Hause “Bild”: Hatte die “Bild am Sonntag” doch vor gerade mal zwei Monaten fast eine Seite freigeräumt (siehe Ausriss), um eine angebliche “Empörung im Bundestag” zu promoten — darüber nämlich, dass die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt schon seit längerem genau das tut, was “Bild” und “BamS” seit gestern groß anpreisen: einen Hybrid-Toyota fahren.

Mit Dank auch an Stefan M.

Allgemein  

“…dass sich das nicht wiederholt”

Am vergangenen Freitag gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann im Hamburger NDR-Radio 90,3 eines seiner seltenen Interviews. Angesprochen auf die Rügen durch den Presserat sagte er:

“Wir drucken diese Rügen selbstverständlich ab und achten auch sehr darauf, dass sich das nicht wiederholt. Es gibt, um ein Thema zu sagen, das Thema der Selbstmorde. Da hat sich eben etwas verändert, auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Bei uns muss jede Berichterstattung über einen Selbstmord vom Chefredakteur abgesegnet werden, ob das zulässig ist oder nicht zulässig. Egal, ob das in einer Regional- oder einer Lokalausgabe ist. Das muss mit mir abgestimmt werden. Einfach um zu verhindern, das wir in diesem Bereich — weil wir das insgesamt in dem Pressekodex, den wir uns als Printmedium gegeben haben, sehr sehr eng sehen.”

Kai Diekmann ist seit 1. Januar 2001 Chefredakteur der “Bild”-Zeitung.

Im selben Jahr rügt der Presserat “Bild” dafür, “in ausführlichen Bildstrecken und unter voller Namensnennung den Tod eines jungen Mannes dargestellt” zu haben, “der erfolgreich an einem Selbstmordversuch gehindert wurde, beim Abstieg von einem Gerüst jedoch zu Tode stürzte.”

Ebenfalls 2001 rügt der Presserat “Bild” dafür, “ohne erkennbares öffentliches Interesse über den Selbstmord eines jungen Mannes berichtet” zu haben.

2002 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung von einer Frau, die sich auf einem Friedhof angezündet hatte, das gut erkennbare Leichenfoto gezeigt, “jegliche Zurückhaltung vermissen” gelassen und sich hinterher nicht öffentlich entschuldigt habe.

2003 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung identifizierbar über den Tod eines Mannes berichtet und die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde “grob missachtet” habe.

2005 rügt der Presserat “Bild” dafür, über den Freitod eines Polizisten unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht auf das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen zu haben.

2006 rügt der Presserat “Bild” dafür, detailliert, identifizierbar und mit ausführlichen Spekulationen über den Selbstmord einer überschuldeten Mutter berichtet zu haben.

Andererseits: Seit wann die behaupteten Vorsichtsmaßnahmen in der “Bild”-Redaktion in Kraft sind, hat Diekmann ja nicht gesagt.

PS: Der zuletzt vom Presserat gerügte Selbstmord-Artikel aus dem Jahr 2006 ist bei Bild.de nach wie vor unverändert online.

Wie “Bild” eine Vorverurteilung wieder gutmacht

Dass eine Überschrift “Das ist der Rotkohl-Killer. Er hat das Baby seiner Freundin zu Tode gefüttert” über dem unverfremdeten Foto eines nicht verurteilten Menschen eine unzulässige Vorverurteilung darstellt, findet sogar der Presserat. Er hat auf unseren Antrag hin daher eine “Missbilligung” ausgesprochen. Im Nachhinein hatte sich sogar der ganze Tathergang, den “Bild” am 14. Januar 2006 minutiös als Tatsache beschrieben hatte, als falsch herausgestellt.

Interessanter als der Beschluss des Beschwerdeausschusses (eine Missbilligung ist zwar Ausdruck eines “schwerwiegenden” Verstoßes gegen den Pressekodex, aber für die betroffene Zeitung folgenlos*) ist die Argumentation der Rechtsabteilung der Axel Springer AG in dieser Sache. Sie erklärte, das Verfahren sei “wegen Wiedergutmachung … für beendet zu erklären”. Die “Wiedergutmachung” habe darin bestanden, dass “Bild” am 3. November 2006 einen Artikel veröffentlichte, in dem es hieß:

“Das Kind starb wegen eines ausgesetzten Schluckreflexes aufgrund des Schüttelns — nicht wie BILD im Januar berichtet hatte, weil Markus V. es mit Rotkohl gefüttert hatte. BILD hatte Markus V. damit zu einem Zeitpunkt zum Täter gemacht, als das Gericht seine Schuld noch nicht festgestellt hatte.”

Das sind für “Bild” ungewöhnliche Formulierungen. Und anzunehmen, dass diese Offenheit etwas mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Presserats-Verfahren zu tun hat, ist natürlich reine Spekulation.

Tatsächlich scheint die vermeintliche “Wiedergutmachung” in einigen “Bild”-Ausgaben erschienen zu sein (z.B. in Hamburg). In der Regionalausgabe Berlin-Brandenburg aber haben wir sie weder am 3. noch am 4. November 2006 gefunden — obwohl auch hier zehn Monate zuvor der falsche und vorverurteilende, fast halbseitige Artikel veröffentlicht wurde. Auf unsere Frage, ob die “Wiedergutmachung” in Berlin-Brandenburg nicht erschienen sei, teilte uns “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit, da könne er uns “leider nicht weiterhelfen”.

Wie auch immer: Der Presserat sah in diesem “Versuch einer Korrekturmeldung” keine “Wiedergutmachung”.

*) Es besteht nach der Beschwerdeordnung des Presserates “zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet in der Regel auf diesen Ausdruck fairer Berichterstattung.

Hinten, unten, klein, spät

Im September 2006 hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür gerügt, dass sie ohne Einwilligung der Eltern das Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlichte, der bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war.

“Bild” hat sich verpflichtet, die Rügen des Presserates abzudrucken.

Aber wie, wann und wo? Das Blatt ist ja auch ohne Rügen jeden Tag immer schon voll.

Heute, über drei Monate nach dem Urteil des Presserates, ergab sich in der “Bild”-Zeitung offenbar auf den hinteren Seiten endlich eine Lücke, die groß genug war, um den schweren Verstoß der “Bild”-Zeitung gegen das Persönlichkeitsrecht eines toten zehnjährigen Jungen in angemessener Größe zu würdigen:

Danke an Nadja G.!

6 vor 9

Partizipativer Journalismus bei der FAS
(floriansteglich.de)
Die FAS lässt ihre Online-Leser bei der Entstehung eines Artikels mitwirken.

“Das war einfach nur boshaft und verletzend” (Teil 2, Teil 3)
(tagesschau.de, Sarah Strohschein und Ada von der Decken)
Prominente brauchen Medien, Medien brauchen Prominente. Doch wer benutzt eigentlich wen? In einem sehr persönlichen Interview erzählt Familienministerin Ursula von der Leyen für das Buchprojekt “Medienmenschen”, warum sie sich nicht mehr beim Plätzchenbacken fotografieren lässt und welcher Journalist sie tief gekränkt hat.

Der skrupellose Moralist
(telepolis.de, Doreen Müller und Urs Blohm)
Martin Sonneborn lebt von den Abfällen der Mediengesellschaft und ist glücklich mit dieser Rolle. Im Interview sprach der Satiriker über entlarvenden Humor und warum er Harald Schmidt verachtet.

Wie Google Karrieren zerstört
(welt.de, André Bense)
Das Internet ist längst zur Datenfalle geworden. Persönliche, unbedacht gemachte und schmutzige Einträge bringen Menschen zu Fall. Wer sich etwa für einen Job bewirbt, sollte im Netz eine weiße Weste haben – der Personalchef findet pikante Daten garantiert. Zum Glück gibt es jetzt Hilfe: Eine US-Internetfirma hat sich darauf spezialisiert, rufschädigende Einträge zu entfernen.

BILD vs. BILDblog
(htwm.de, Anja Zeutschel)
Die Axel Springer AG fordert den Deutschen Presserat auf, eine Beschwerde gegen das Unternehmen nicht zu behandeln. BILDblog.de hatte wegen einer nicht gekennzeichneten Anzeige im August 2006 in der Bild eine Rüge beim Presserat beantragt.

“Wie wandelnde Leichen”
(spiegel.de, Ayala Goldmann)
Tief liegende Augen, blasse Gesichtsfarbe, zitternde Hände: Rund eine Million Deutsche sind abhängig von Computer und Web. In schweren Fällen von Internet-Sucht hilft nur kalter Entzug.

“Bild” verzählt sich bei Rechtsextremen (3)

Im vergangenen Frühjahr berichtete “Bild”, die Zahl der rechtsextremen Straftaten sei 2005 “offenbar zurückgegangen”. “Bild” nannte sogar konkrete Zahlen, die das deutlich belegten, insbesondere für Gewaltverbrechen.

Die Meldung war bekanntlich falsch. Sowohl die Zahl der Gewalttaten als auch die der Straftaten insgesamt hat 2005 zugenommen, um jeweils rund ein Viertel. “Bild” hatte vorläufige Zahlen von 2005 mit endgültigen von 2004 verglichen – eine unzulässige Rechnung, vor der zum Beispiel die Bundesregierung zuvor und regelmäßig ausdrücklich gewarnt hatte (siehe Kasten links). “Bild” rechnete falsch — und die falsche Rechnung wurde von mehreren Agenturen verbreitet.

Wir hielten das Vorgehen von “Bild” für grob fahrlässig und forderten den Presserat auf, “Bild” zu rügen. Der Presserat sieht dazu aber keinen Anlass. Einstimmig urteilte er, dass die Zeitung die vorläufigen Zahlen als korrekt ansehen durfte. Und:

Dass es sich dabei nicht um die endgültigen Zahlen handelt, hat BILD mit der Formulierung im ersten Satz “offenbar zurückgegangen” deutlich gemacht.

 
PS: Wir wissen nicht, wie sehr sich der Beschwerdeausschuss in seinem Urteil von der mit Unwahrheiten gespickten Stellungnahme der “Bild”-Chefredaktion hat beeindrucken lassen. Nach Angaben des Presserates gab “Bild” u.a. zu Protokoll, “dass die Zahl der Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund und fremdenfeindlicher Tendenz laut Verfassungsschutzbericht zurückgegangen sei” (was nachweisbar falsch ist), dass BILDblog “mit einem niedersächsischen Bericht aus dem Vorjahr verwirre” (was nachweisbar falsch ist) und dass sich “erst im Nachhinein herausgestellt habe”, dass das Zahlenmaterial noch einmal verändern würde (was nachweisbar falsch ist).

Allgemein  

“Bild” klaut Bild

Wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert, versucht “Bild” für gewöhnlich irgendwie an Fotos von Beteiligten zu gelangen. Dabei ist “Bild” offenbar jedes Mittel recht.

Am 2. Januar passierte etwas Schlimmes im Landkreis Böblingen. Ein Mann erschlug seine Mutter. Darüber berichtete “Bild” am 3. Januar. “Bild” war auch an ein Foto des Mannes, der als Künstler arbeitet, gelangt und druckte es in der Stuttgarter Ausgabe sehr groß und in der bundesweiten Ausgabe etwas kleiner ab. Am 4. Januar fand sich das gleiche Foto noch einmal groß zumindest in der Stuttgarter Ausgabe.

“Bild” hat das Foto wahrscheinlich aus dem Internet und hätte es nicht abdrucken dürfen. Es wurde nämlich von einem freien Fotografen für die Baden-Württembergische Lokalzeitung “Gäubote” anlässlich einer Ausstellungseröffnung aufgenommen. Und beim “Gäuboten” teilt man uns mit:

Weder die “Gäubote”-Redaktion, noch der Fotograf haben dafür das Einverständnis gegeben — davon abgesehen, dass es nicht einmal den Versuch der “Bild” gab, das Einverständnis überhaupt einzuholen.

Warum “Bild” nicht versucht hat, das Einverständnis einzuholen, wissen wir nicht. Daran, dass sie nicht wusste, woher das Foto stammt, kann es jedenfalls nicht gelegen haben. In der Stuttgarter “Bild”-Ausgabe vom 3. Januar gibt es nämlich einen korrekten Fotonachweis (siehe Ausriss), der allerdings in der Bundesausgabe fehlt.

Wer weiß, vielleicht ahnte man bei “Bild”, wie man beim “Gäuboten” reagieren würde. Vergangenen Montag erschien jedenfalls unter der Überschrift “Ungefragt und gegen unseren Willen” im “Gäuboten” ein Kommentar zum Thema. Darin heißt es:

Ohne unser Wissen und erst recht ohne unsere Billigung hat “Bild” in der vergangenen Woche ein “Gäubote”-Foto von dem Täter, das ihn vor einem Nackt-Gemälde zeigt und im Dezember von unserem Fotografen Gabriel Holom aufgenommen wurde, großformatig abgedruckt und auch im Internet verwendet. Der Foto-Vermerk “Gäubote/Holom” unter diesem Bild legt den Schluss nahe, Fotograf und “Gäubote” hätten dieses Bild aus freien Stücken und womöglich noch gegen Geld der “Bildzeitung” zur Verfügung gestellt. Genau das aber ist nicht Fall. Weder Fotograf noch “Gäubote”-Redaktion sind um Erlaubnis gefragt worden. Wären wir gefragt worden, so hätten wir aus Gründen unseres Selbstverständnisses nicht zugestimmt. Vielmehr hat die “Bildzeitung” — trotz des urheberrechtlichen Schutzes – dieses Bild eigenmächtig aus dem “Gäubote”-Internetarchiv beschafft. Ein klassischer Raubdruck. Komplize einer solch’ billigen Darstellung wollen wir nicht sein. Gegen Verantwortliche der “Bildzeitung” sind deshalb rechtliche Schritte eingeleitet worden.

Außerdem will der Fotograf seine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen, wie man uns beim “Gäuboten” sagt. Und der “Gäubote” hat beim Presserat eine Beschwerde gegen “Bild” eingereicht, in der es u.a. heißt:

“Mit dem Foto-Vermerk in der Bildzeitung ‘Gäubote/Holom’ wird außerdem indirekt eine Unterstützung und Billigung der vorliegenden Bild-Veröffentlichung durch uns suggeriert, die den ‘Gäubote’ als seriöse lokale Tageszeitung in ihrem Ruf schädigt. Wir selbst haben aus ethischen Gründen auf die Veröffentlichung des Fotos (Aktbild mit [dem Künstler]) verzichtet, da uns diese Darstellung im Kontext der Bluttat als unangemessen und billige Effekthascherei erschienen ist.”

  

Die wundersame Welt der Presseselbstkontrolle

(Hervorhebungen in den Zitaten von uns.)

Am 9. Juli 2006 schrieben wir folgenden Brief an den Presserat:

Beschwerde gegen “Bild am Sonntag” vom 2. Juli 2006, Seite 50: “Hinein ins Vergnügen!” und 9. Juli 2006, Seite 56: “Feiern Sie Geburtstag im Holiday Park!” wegen Verstoß gegen Ziffer 7.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den beiden oben genannten Ausgaben bringt die “Bild am Sonntag” unter der Rubrik “Service” jeweils ein einseitiges “Reiserätsel”. Die Artikel sind aufgemacht wie redaktionelle Beiträge und auch im Inhaltsverzeichnis entsprechend angekündigt, geschrieben sind sie von Michael Quandt, laut Impressum Ressortleiter Reise der “Bild am Sonntag”. Es handelt sich aber um rein werbliche Veröffentlichungen. Am 2. Juli preist die “Bild am Sonntag” den Heide Park Soltau an, am 9. Juli den Holiday Park Hassloch — “zwei der schönsten Freizeitparks Deutschlands”. Zu beiden Zielen können Leser Reisen gewinnen.

(…) Die Werbung beschränkt sich nicht auf die Vorstellung des Preises, sondern die ganze Seite, das eigentliche Rätsel inklusive, dient ausschließlich dazu, die beiden Freizeitparks anzupreisen. Die beiden Haupttexte (deren Aufmachung sich in nichts von einem redaktionellen Artikel unterscheidet) stellen ausführlich, undistanziert und im Tonfall einer Werbebeilage die Attraktionen der Parks vor.

(…) Die beiden gesamten Seiten dienen ausschließlich der Bewerbung der beiden Parks, sind aber nicht in irgendeiner Form als Anzeigen oder bezahlte Inhalte ausgewiesen. Damit verstoßen sie systematisch gegen Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:

“Verleger und Redakteure (…) achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.”

Wir bitten Sie daher, die “Bild am Sonntag” für diese Artikel zu rügen.

Mit freundlichen Grüßen (…)

 
Mit Datum vom 16. August 2006 antwortete uns der Presserat:

Ihre Beschwerde vom 09.07.2006
./. BILD AM SONNTAG

Sehr geehrter Herr Niggemeier,

ich komme zurück auf Ihre o. g. Eingabe. Diese habe ich mit dem Vorsitzenden des zuständigen Beschwerdeausschusses, Herrn Manfred Protze, besprochen. Wir sind gemeinsam zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei den Beiträgen “Hinein ins Vergnügen!” in der Zeitung BILD AM SONNTAG vom 02.07.2006 und “Feiern Sie Geburtstag im Holiday Park!” in der BILD AM SONNTAG vom 09.07.2006, jeweils veröffentlicht auf der Service-Seite mit ausführlichem Hinweis einmal auf den Heide-Park Soltau und das andere mal auf den Holiday Park in Hassloch, nicht um redaktionelle Beiträge handelt.

Sie stellen aus unserer Sicht vielmehr eindeutig werbliche Veröffentlichungen dar, die als solche auch für den Leser unzweideutig erkennbar sind.

Den mit Ihrer Beschwerde monierten Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex konnte der Presserat daher nicht erkennen. Ihre Beschwerde ist demzufolge offensichtlich unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen

(Lutz Tillmanns)
Geschäftsführer

 
Am 24. August 2006 schrieben wir erneut:

Ihr Schreiben vom 16. August 2006 / Meine Beschwerde vom 9. Juli 2006

Sehr geehrter Herr Tillmanns,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Beschwerde. (…)

Leider lassen Sie in Ihrer Antwort offen, woran der Leser den werblichen Charakter dieser Veröffentlichungen erkennen können soll. Sie verzichten völlig auf eine Erklärung, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen.

Die beiden Reiserätsel, deren “werblicher Charakter” angeblich offensichtlich ist

  • sind im Inhaltsverzeichnis wie redaktionelle Beiträge angekündigt: Das “Reiserätsel” erscheint hier gleichberechtigt als “Rubrik” zwischen dem redaktionellen Ressort “Reise” und dem redaktionellen Ressort “Gesundheit”.
  • unterscheiden sich in der Aufmachung in keiner Weise von redaktionellen “Bild am Sonntag”-Artikeln: Sie verwenden für Überschriften, Artikel, Bildtexte und Autorenzeilen exakt die selben Schriftarten.
  • sind nicht als “Anzeigen”, “Werbung” oder “Promotion” gekennzeichnet, sondern als “Service”. Diesen gleichen Rubrikentitel “Service” tragen auch redaktionelle “Bild am Sonntag”-Artikel wie Gesundheitsratgeber, Essenstips, der “BamS-Familienrat” und der Autotest.
  • sind geschrieben von Michael Quandt, der im Impressum als Leiter des Reiseressorts der “Bild am Sonntag” ausgewiesen wird. Der Leser hat also allen Grund zur Annahme, dass es sich bei Texten, die von einem leitenden Redakteur der “Bild am Sonntag” geschrieben werden, auch um redaktionelle Texte handelt.

All diese Indizien erwecken beim Leser den Eindruck, dass es sich bei den Texten um redaktionelle Artikel handelt. Woran kann er Ihrer Meinung nach “eindeutig” und “unzweideutig” erkennen, dass das Gegenteil der Fall ist?

Anders als der Presserat hält auch die “BamS” diese Texte nicht für werbliche Veröffentlichungen. Ich habe die Zeitung um eine Stellungnahme gebeten, ob es sich bei den Preisrätseln um Werbung oder Redaktion handele. Die Antwort, die ich heute telefonisch bekam, war eindeutig: Es handele sich beim Reiserätsel um redaktionelle Berichterstattung. Werbliche Inhalte seien in der “Bild am Sonntag” als solche gekennzeichnet oder klar erkennbar, beides sei hier nicht der Fall. Es handele sich auch nicht um “redaktionell gestaltete Anzeigen” oder “Advertorials”. Angesprochen auf den undistanzierten, euphorischen Ton in den Artikeln, sagte mir der Sprecher, auch Reisereporter könnten mal begeistert sein, und wiederholte: Es handele sich nicht um Werbung, nicht um Anzeigen.

Wenn die “Bild am Sonntag” der Meinung ist, es handele sich bei ihren “Reiserätseln” um redaktionelle Beiträge, und die Artikel so präsentiert, dass auch der Leser diesen Eindruck haben muss, wie kann dann der Presserat zu dem Urteil kommen, es handele sich “eindeutig” und “unzweideutig” um werbliche Veröffentlichungen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr Urteil erläutern könnten und möchte Sie bitten, meine Beschwerde noch einmal zu prüfen. Die Tatsache, dass ein und derselbe Text nach Ansicht der Zeitung selbst eindeutig einen redaktionellen Beitrag darstellt und nach Ansicht des Presserates eindeutig einen werblichen Beitrag, deutet meiner Meinung nach klar darauf hin, dass das Trennungsgebot nicht erfüllt ist. (…)

Mit freundlichen Grüßen

 
Das war, wie gesagt, am 24. August 2006. Wir haben seitdem in dieser Sache nichts mehr vom Presserat gehört.

6 vor 9

“Du” bist der Mensch des Jahres
(DIEWELT.de, Sibylle Ahlers)
Wie in jedem Jahr hat das US-Nachrichtenmagazin “Time” die Person gekürt, “die Nachrichten und unser Leben am meisten beeinflusst hat, im Guten oder im Schlechten, und die für das steht, was in diesem Jahr wichtig war?. Diesmal sind es wir alle.
… und hier der Originalartikel:
Person of the Year: You
(TIME.com, Lev Grossman)
Yes, you. You control the Information Age. Welcome to your world.

«60 Millionen Franzosen können sich irren»
(SonntagsZeitung, Barnaby Skinner)
Wikipedia-Mitbegründer Larry Sanger über seinen Abgang beim Online-Lexikon, den Konsens der Massen und sein neues Projekt.

Wikipedia 2006/2007 als Download
Wer sich von Larry Sanger (s.o.) nicht hat abschrecken lassen: Die DVD-ROM “Wikipedia – Die freie Enzyklopädie 2006/2007” (bei amazon für EUR 9,90) kann man jetzt auch herunterladen.

Zurück nach Unterföhring
(sueddeutsche.de, Martin Hesse)
Mit Permira und KKR übernehmen zwei alte Bekannte die Macht bei ProSiebenSat1.

Die Achse “Spiegel – Bild”
(tazblog)
Spiegel Online holt als neue Leiterin von “Panorama” BILD-Ressortleiterin, die 2004 vom Presserat gerügt wurde.

Onlinejournalismus 2007
Thomas Knüwer, Handelsblatt (Videoclip, ca. 1 Minute)
“Das Jahr 2007 wird ein extrem spannendes Jahr für den Onlinejournalismus.” – “Journalisten werden sich, finanziert von Venture Capital, selbstständig machen.”

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