Es ist Sommer, wir schreiben eine gerade Jahreszahl und viele Privatfahrzeuge sind beflaggt wie sonst nur Staatskarossen. Kein Zweifel: Uns steht ein internationales Fußballgroßereignis ins Haus.
Anlässlich der Fußball-WM 2006 hatte “Bild” mit einem “WM-Knaller” überrascht: Mit einem in der Zeitung abgedruckten Gutschein konnte man beim Discounter Lidl für 99 Cent 6 Flaschen “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips” und eine Deutschland-Fahne erstehen.
Nach langem Zögern sah der deutsche Presserat darin einen Verstoß gegen die Ziffern 6 und 7 des Pressekodex und sprach – unter anderem wegen eines Verstoß gegen des Trennungsgebot von Werbung und redaktionellen Inhalten – gegen “Bild” einen “Hinweis” aus (BILDblog berichtete).
Zwei Jahre später bekam der geneigte Leser zur Fußball-EM für “nur einen Euro” sechs Flaschen “Grafenwalder Premium Pils” und ein Paket Grillwürstchen (“Dulano, 350 Gramm”). “Bild” pries die “größte EM-Aktion aller Zeiten” zwei Mal auf der Titelseite an und schwärmte in den dazugehörigen Artikeln u.a. vom “Party-Hammer”. Der Gutscheincoupon selbst war immerhin – gleich zwei Mal – mit dem Wörtchen “Anzeige” versehen (BILDblog berichtete auch dazu).
Heute startet – wie die Meisten vielleicht mitbekommen haben – mal wieder eine Fußballweltmeisterschaft — und da sind “Bild” und Lidl natürlich bestens aufgestellt:
Im … äh: “redaktionellen” Artikel wurde gestern schon mal vom “WM-Knaller von BILD und Lidl” geschwärmt, der “sechs Flaschen Grafenwalder Pils und ein Paket Grillwürstchen (6 Stück) für nur 1 Euro” verspricht (“Sie sparen bis zu 70 Prozent gegenüber dem Einzelkauf!”).
Heute nun ist es laut “Bild”-Titelseite ein “Mega-Kracher zum WM-Start”.
Auf einer Viertelseite wird in der Zeitung “die größte Fan-Aktion aller Zeiten” gefeiert, “mit allem, was Sie für Ihre WM-Feier brauchen”. Als “Anzeige” gekennzeichnet ist allerdings – in alterTradition – nur der Gutschein-Coupon selbst. Das aber natürlich wieder doppelt:
Die Axel Springer AG geht erstmals juristisch gegen BILDblog vor. Sie hat uns vorletzte Woche gleich drei Abmahnungen zugestellt. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten will sie von uns erstattet bekommen: 2407,36 Euro.
Am 9. April hatten wir darüber berichtet, wie schwer sich “Welt Online” damit tat, eine Presserats-Rüge für einen Schleichwerbe-Artikel zu akzeptieren. Wir behaupteten dabei auch, dass “Welt Online” diese Rüge immer noch nicht veröffentlicht habe. Das war falsch. “Welt Online” hat es zwar seinen Lesern schwer gemacht, den entsprechenden Hinweis (siehe Screenshot rechts) zu entdecken: Man findet ihn nicht, wenn man in der “Welt Online”-Suchfunktion zum Beispiel nach “Presserat” sucht, obwohl dieser Begriff im Text vorkommt. Und die Rüge verschwindet aus dem Artikel, sobald man ihn ausdruckt. Aber wenn man sich den Artikel auf dem Bildschirm ansieht, ist der Hinweis da.
Sobald wir unseren Irrtum ein paar Stunden später bemerkt hatten, strichen wir die beiden fehlerhaften Sätze in unserem Eintrag durch und fügten eine Korrektur hinzu, in der wir auf die Veröffentlichung hinwiesen. Dennoch wurden wir eineinhalb Stunden später von der Geschäftsführung der “Welt” abgemahnt. Deren Anwälte behaupteten, wir würden trotz unserer Korrektur noch den falschen Eindruck erwecken, “Welt Online” sei die Bestätigung der Rüge durch den Presserat bereits seit vier Wochen bekannt und habe sie nicht unverzüglich veröffentlicht.
Wir, das heißt: Stefan Niggemeier als Autor des Eintrags und Lukas Heinser als Verantwortlicher im Sinne des Telemediengesetzes, wurden einzeln aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und uns zu verpflichten, diesen Eindruck nicht mehr zu erwecken. Unter anderem wurde dabei auch der Satz “Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her.” abgemahnt, den wir zu diesem Zeitpunkt schon durchgestrichen hatten. Außerdem forderte die Axel Springer AG eine Gegendarstellung.
Wir haben diese Forderungen nicht erfüllt, aber auf Anraten unseres Anwalts dem Eintrag eine weitere Korrektur hinzugefügt, die auch die Aussage von “Welt Online” enthält, erst am 1. April 2010 von der endgültigen Bestätigung der Schleichwerbe-Rüge erfahren und sie noch am selben Tag veröffentlicht zu haben.
Die Gegenseite teilte uns daraufhin mit, ihre (vermeintlichen) Rechtsansprüche gegen uns nicht weiter verfolgen zu wollen. Weil wir durch unsere Meldung jedoch die Unternehmenspersönlichkeitsrechte Springers verletzt hätten, seien wir dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Das heißt: Wir sollen Springers Anwaltskosten zahlen.
Da wir unseren Fehler noch vor der Abmahnung von uns aus korrigiert hatten, sehen wir aber keinen Anspruch Springers auf eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung. Auch die geforderte Gegendarstellung hätte Springer nach Ansicht unseres Anwalts gerichtlich vermutlich nicht durchsetzen können. Zudem sei die Berechnung der Anwaltskosten künstlich erhöht. Wir haben uns deshalb entschieden, die Forderungen nicht zu erfüllen.
Dennoch sind uns durch die völlig unnötige juristische Auseinandersetzung bisher schon Kosten für unseren Anwalt in Höhe von über 2000 Euro entstanden. Je nach dem weiteren Vorgehen Springers und dem Ausgang möglicher gerichtlicher Entscheidungen können die Gesamtkosten noch deutlich steigen. Anders als für die Axel Springer AG sind solche Beträge für uns erheblich.
Wir sehen in dem Vorgehen der “Welt” kein (selbstverständlich legitimes) Bemühen, eine korrekte Darstellung der Fakten zu erreichen, sondern nur den Versuch, einem lästigen Kritiker das Leben schwer zu machen. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen könnten.
“Welt Online” tut sich schwer damit, eine Rüge des Presserates zu akzeptieren. Vor vier Monaten beanstandete das Gremium einen aus der “Welt am Sonntag” übernommenen Artikel, der in den höchsten Tönen von Aperol-Sprizz schwärmte — einem Getränk, das offenbar “selig” macht.
Für alle, denen die Werbebotschaft im Text noch zu subtil war, hatte “Welt Online” den Artikel mit einem prägnanten Foto des Herstellers illustriert:
Nun könnte man das für ein fast schulbuchmäßiges Beispiel für eine fehlende Trennung von redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen halten, wie sie der Pressekodex unter Ziffer 7 untersagt. Nicht so “Welt Online”: Dort legte man Beschwerde gegen den Beschluss des Presserates ein und wies u.a. darauf hin, dass man das Werbefoto im Artikel doch ausgetauscht habe, nachdem der Presserat sich gemeldet hatte.
Also beschäftigte sich der Presserat noch einmal mit der Sache, aber auch der zweite Ausschuss, der sich mit dem Thema befasste, kam zum selben Ergebnis wie der erste. Es bleibt bei der Rüge.
Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her. Veröffentlicht hat “Welt Online” die Beanstandung noch nicht.
Wie es übrigens aussieht, wenn ein Qualitätsmedium wie die “Welt am Sonntag” seiner Pflicht nachkommt, die Leser über eine solche Rüge zu informieren, konnte man am 3. Januar dieses Jahres sehen:
Dass es sich bei “Ziffer 7” um das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion handelt, die Zeitung also für (besonders krasse) Schleichwerbung gerügt wurde, dieses Wissen setzt die “WamS” bei ihren Lesern einfach mal voraus. Man muss so Sachen ja auch nicht über-erklären. Dieses Prinzip hat die andere große Qualitätszeitung im Haus ja erfolgreich vorgemacht.
Korrektur, 15.50 Uhr. Wir hatten übersehen, dass in dem gerügten Aperol-Artikel von “Welt Online” doch schon ein Kasten steht, der auf die Rüge hinweist — mit derselben kryptischen Formulierung (siehe rechts).
Korrektur / Nachtrag, 12. April. Soweit wir oben den Eindruck erweckt haben, dass “Welt Online” bereits seit vier Wochen von der Bestätigung der Rüge durch den Presserat wusste und die Veröffentlichung schuldhaft
verzögert hat, stellen wir fest: Das war falsch. “Welt Online” hat nunmehr mitgeteilt, erst am 1. April 2010 von der Rüge erfahren zu haben und diese noch am gleichen Tag veröffentlicht zu haben. Lukas Heinser, Stefan Niggemeier
In der Kategorie “geschmacklose Witze über den Selbstmord eines Torwarts” hatte das Satire-Magazin “Titanic” bisher weit vorne gelegen (und sich eine entsprechende Presserats-Rüge abgeholt).
Aber dann schrieb Thorsten Keller in seiner Kolumne “Bolzplatz” auf der Internetseite des “Kölner Stadt-Anzeigers” folgendes:
Der Karnevalsverein,* der Hannover 96 zuletzt so gnadenlos überrollte wie ein Regionalexpress einen Lebensmüden, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht.
*) Keller ist Fan von Borussia Mönchengladbach. Mit “Karnevalsverein” ist der 1. FC Köln gemeint.
Mit Dank an erz und xeniCds.
Nachtrag, 3. April: Seit gestern Abend lautet der Vergleich auf ksta.de:
Der Karnevalsverein, der Hannover 96 zuletzt so übel zurichtete wie Mel Gibson seinen Jesus-Darsteller, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht
Unter dem Artikel steht jetzt folgender Hinweis:
In eigener Sache:
Liebe Leser, die Redaktion hat diesen Text nach zahlreicher Leserkritik überarbeitet. Eine Formulierung war als Anspielung auf den Selbstmord des Torhüters Robert Enke verstanden worden. Wir bitten hierfür um Entschuldigung.
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Manchmal stellt sich der Presserat aber auch an. Jetzt hat er eine Zeitschrift mit dem leicht pleonastisch klingenden Titel “Gesunde Medizin”gerügt, weil darin Produkte wie sogenannte “Job-Strümpfe” detailliert vorgestellt wurden, obwohl es daran “kein öffentliches Interesse” gebe.
Pah. Dabei waren die “Job-Strümpfe” doch nur Thema in der regelmäßigen Rubrik “Leser-Test” der “Gesunden Medizin”. Dabei kann sich jeder bewerben, ein vorgestelltes Produkt zum Ausprobieren nach Hause zu bekommen, in diesem Fall Stützstrümpfe von der Firma Varilind. Die Redaktion zitiert dann ihre Urteile, das liest sich etwa so:
Frank Hessberger aus Neuberg berichtete: “Schon beim Auspacken hatte ich das Gefühl, ein hochwertiges Produkt in den Händen zu halten.” Ellen Wagner aus Langenselbold gefielen die Strümpfe sofort wegen der feinen Struktur des Materials. Sabine Glassen aus Hanau erinnert sich an den Duft, der beim Öffnen der Packung entströmte.
Aber es fallen keineswegs alle Urteile positiv aus. Zwischen vielen euphorischen Sätzen finden sich auch Bemerkungen wie diese:
Sigrid Wegener aus Göttingen fiel sofort die breite Zehenspitze auf, außerdem fühle sich das Baumwollgemisch für sie zu synthetisch an.
Ergänzt wird das Urteil der Amateurtester über die Varilind-Strümpfe durch eine “Expertenmeinung”. In diesem Fall kommt sie von Dipl. Kfm. Heiko Michel. Er sagt: “Durch den hohen Baumwollanteil sind die Strümpfe hautfreundlich und atmungsaktiv, der stufenlose Druckverlauf unterstützt die Venen, ohne die Beine einzuschnüren.” Heiko Michel muss es wissen. Er ist Projektleiter Varilind bei der Paracelsia Pharma GmbH.
Der Presserat urteilte über “Gesunde Medizin”, die Zeitschrift hätte “gleich mit mehreren Beiträgen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten”. Das ist ein schöner Euphemismus. Denn in Wahrheit macht sie den Eindruck, dass genau das ihre Aufgabe ist. Und dabei geht es nicht nur um “Genießertipps” wie die Nachrichten, dass es jetzt eine neue Sorte einer bestimmten Schokoladenmarke (“ein einzigartiges Geschmackserlebnis”) oder neue Antipasti-Spezialitäten (“ein echter Gaumenschmaus”) gibt. Die “Redaktion” von “Gesunde Medizin” hat sich ein cleveres System ausgedacht, um scheinbar seriös die Verkaufszahlen ihrer Werbepartner anzukurbeln.
Da steht dann zum Beispiel auf einer Doppelseite ein großer Artikel von Dr. Michaela Döll mit Tipps gegen Verdauungsbeschwerden:
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Frischpflanzen-Presssaft aus den Artischockenblütenknospen, der auf seine Wirksamkeit bei Verdauungsbeschwerden hin untersucht wurde. (…) Nach einer dreimonatigen Anwendungsdauer waren die Beschwerden bei den Studienteilnehmern sogar um 80 Prozent zurück gegangen.
Ein großer Vorteil der Frischpflanzen-Presssäfte besteht darin, dass in ihnen der gesamte Wirkstoffring der frischen Pflanze enthalten ist, wobei darauf geachtet werden sollte, dass dieser frei von Zusatzstoffen (z. B. Konservierungsmittel) und Alkohol ist. Außerdem sollten die verwendeten Pflanzen aus biologischem Anbau stammen.
Und daneben steht, brav als “Anzeige” gekennzeichnet, Werbung für “naturreinen Heilpflanzensaft” aus der Artischocke von der Firma Schoenenberger, “mit der GANZEN KRAFT der frischen Pflanze!” und einem kleinen “Bio”-Logo.
Ein andermal informiert dieselbe Dr. Michaela Döll darüber, wie sinnvoll es ist, “das Abnehmen mit entgiftenden Maßnahmen zu unterstützen”:
So fördert beispielsweise der Frischpflanzensaft aus der Artischocke die Produktion von Gallensäften und leistet einen wertvollen Beitrag zur Fettverdauung. Die im Zuge der Gewichtsreduktion gelösten Abfallstoffe und Schlacken können unter der Anregung der Nierenfunktion – z. B. mit Hilfe von Brennnesselsaft – besser aus dem Körper ausgeschieden werden. Kartoffelsaft neutralisiert überschüssige Säuren und hilft dabei, das gestörte Säure-Basen-Gleichgewicht wieder herzustellen. Sinnvoll ist die Kombination der genannten Frischpflanzensäfte mit vitalstoffreichen Gemüsesäften (z. B. Tomaten- oder Karottensaft), die – kurmäßig angewandt, zusammen mit einer gesunden Vollwertkost – nicht nur die Pfunde purzeln lassen, sondern sich auch geschmacklich gut mit den genannten Frischpflanzensäften vertragen.
Und wir notieren uns, was wir laut “Gesunde Medizin” zum Abnehmen brauchen: Artischocke, Brennnessel, Kartoffel, Tomate — und werfen, bevor wir einen Großeinkauf beim Gemüsehändler starten, schnell noch einen Blick auf die Werbung der Firma Schoenenberger für ihre “Schlankheits-Kur” unmittelbar rechts daneben:
Ja: “FasToFit” ist Tomatensaft. Woher wussten Sie?
(Sie müssen, um die informativen Ratgeber dieser Frau Dr. Michaela Döll zu lesen, übrigens nicht die zwei Euro investieren, die die vermeintliche Gesundheitszeitschrift kostet. Die Texte stehen auch kostenlos im Internet. Auf den Seiten der Firma Schoenenberger, unter der Rubrik “Aktuelles zu Schoenenberger”.)
So und so ähnlich informiert die Zeitschrift “Gesunde Medizin” also ihre Leser. Sie erscheint im PACs-Verlag. “PACs” steht für “Gesellschaft für Promotion, Advertising & Communication Services”. So gesehen ist die Rüge des Presserates ebenso zwingend wie niedlich.
Erinnern Sie sich an das traurige Weihnachts-Sparfestessen im “Gong”, das mit plumper Werbung für Produkte der Firma Unilever versetzt war? Das hat auch dem Presserat nicht geschmeckt. Er hat die einstmals renommierte Fernsehzeitschrift wegen dieser Schleichwerbung gerügt.
Insgesamt zwölf Rügen sprachen die Beschwerdeausschüsse jetzt aus. Gleich drei davon richteten sich gegen den Missbrauch von Fahndungsfotos durch Boulevardmedien. Die Polizei hatte jeweils Bilder von Verbrechensopfern herausgegeben, um ihre Identität zu klären. Die Online-Ableger von “Express” und “Bild” veröffentlichten die Aufnahmen von den Leichen aber auch nach dem Ende der Fahndung erneut, teils mehrfach.
In einem Fall ging es um eine geistig behinderte Frau, die grausam ermordet worden war und deren Foto Bild.de zusammen mit Details über den Zustand der zerstückelten Leiche und Einzelheiten aus ihrem Privatleben erneut veröffentlichte. Zusätzlich “unangemessen sensationell” fand der Presserat, dass Bild.de in einem anderen Fall die Leiche einer Jugendlichen wiederholt zeigte (BILDblog berichtete). Ebenso urteilte der Presserat über die Entscheidung von express.de, ein Foto, bei dem man der Leiche “unmittelbar ins Gesicht” blicke, auch nach dem Ende der Fahndung noch einmal zu zeigen.
Der Online-Ableger des Berliner Boulevardblattes “B.Z.” erhielt eine Rüge, weil er die Persönlichkeitsrechte eines jungen Mannes verletzt hatte. Er war im vergangenen Jahr festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, Autos angezündet zu haben. In einer Fotostrecke zeigte die “B.Z.” online Bilder von der Festnahme und nannte diverse Details aus seinem Privatleben. Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte, urteilte der Presserat. Dass die “B.Z.” anderer Meinung ist (insbesondere vermutlich, wenn es sich um einen Politiker der Linken handelt), demonstrierte eindrucksvoll ihre Titelseite zum Thema (siehe links).
Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah der Presserat in einem Witz, den die Satirezeitschrift “Titanic” in ihrer Online-Ausgabe über den Eisenbahn-Suizid des Torwartes Robert Enke riss. Das Foto zeigt einen Lokführer mit der in “Bild”-Typographie gesetzten Schagzeile: “Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort: ‘Ich habe Enke überlistet!'” Es handele sich dabei nicht um Satire, die auch drastisch, überspitzt und polemisch sein dürfe, sondern um das “reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden”, urteilte der Presserat und sprach eine Rüge aus.
Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de das Foto einer nackten Kinderleiche auf einem Obduktionstisch: Es zeigte die fünfjährige Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Die Redaktion, die behauptete, lange über das Für und Wider der Veröffentlichung diskutiert zu haben, hatte ihre Entscheidung damals mit dem Satz begründet: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete).
Genützt hat der selbstlose Einsatz nichts: Am 11. März 2009 fanden Notärzte und Polizisten in einer Hamburger Wohnung die Leiche der neun Monate alten Lara-Mia — “jämmerlich verhungert”, wie “Bild” am Samstag in der Hamburger Regionalausgabe kommentierte.
Der Text von Christian Kersting beginnt mit den Worten:
Die Bilder sind entsetzlich, brennen sich unauslöschlich ins Gedächtnis ein.
Und weil “Bild” die Gedächtnisse von Notärzten, Polizisten und anderen mit dem Fall betrauten Personen offenbar nicht ausreichten, hat man sich dazu entschieden, das Bild (“Der kleine Körper ist völlig abgemagert”) auch noch in die Gedächtnisse der Leser am Frühstückstisch einzubrennen.
Dabei war “Bild” natürlich nicht so blöd, noch einmal Fotos unbekannten Ursprungs zu verwenden und damit eine weitere – hilf- wie folgenlose – “Missbilligung” des Deutschen Presserats wegen Verletzung der Würde des Opfers zu riskieren — Nein!
Man gab einfach eine fast fotorealistische Zeichnung in Auftrag, die die Fotos brutalst möglich detailreich wiedergibt, großflächig in der Zeitung und auf der Startseite von Bild.de:
Neben der Zeichnung steht:
BILD-Zeichnerin Nora Nowatzky hat die Situation exakt so dargestellt, wie sie auf den Fotos in den Akten zu sehen ist. Der kleine Körper ist völlig abgemagert. So fanden Notärzte und Polizisten das Mädchen.
Wie “Bild” an diese Fotos gekommen ist, konnten Polizei und Staatsanwaltschaft auf unsere Anfrage nicht erklären — nur, dass sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen seien.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Das Bauchbinden-Drama bei Inka Bauses ‘Farm'” (faz-community.faz.net, Peer Schader)
Die Kandidaten der der RTL-Sendung “Die Farm” werden dem Publikum jeweils mit einem von der Redaktion ausgedachten und zum Namen und Alter eingeblendeten Satz vorgestellt. Mit dabei sind Informationen wie “hat vorher noch nie einen Euter berührt” oder “kann Steffi nicht leiden”.
2. “Das neue ‘uMag’ oder: Wie man eine Zeitschrift ruiniert” (dwdl.de, Thomas Lückerath)
Thomas Lückerath ist vom Relauch des uMag nicht begeistert: “Triste Optik, mangelnde Orientierung für den Leser und die gefährliche Abkehr vom Mainstream machen das ‘uMag’ allenfalls zum intellektuell anmutenden Couchtisch-Staubfänger.”
3. “Identifizierende Berichterstattung” (presserat.ch)
Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde gegen eine im Sommer letzten Jahres in der Boulevardzeitung “Blick” veröffentlichte Geschichte über Nacktbilder einer Sekretärin gut. 20min.ch berichtetedamals in zwei Artikeln darüber.
4. “Ein – zwangsweise berechtigtes – Plädoye(ah)r” (aheadwork.de, ichgehschlafen)
“Ich finde, dass die Süddeutsche Zeitung, die Printversion also, jeden Cent wert ist, ja, und mein Abo läuft auf jeden Fall weiter, aber, und das ist der springende Punkt, wenn ich Teil der ‘Internet-Generation’ wäre, dann hätte ich nicht im Traum daran gedacht, mir die SZ zu abonnieren. Lieber hätte ich mir ein Rätselheft gekauft und mich gewundert, warum keine journalistischen Beipackartikel mit abgedruckt wurden.”
5. “Zur Diskussion um die Web-Tagesschau: verfrüht, überzogen, unverhältnismäßig” (wir-muessen-twittern.de, Robert Kindermann)
Der langjährige NDR-Mitarbeiter Robert Kindermann glaubt, dass die Tagesschau und tagesschau.de Angebote sind, die “wichtiger kaum sein können für eine demokratische Gesellschaft”. Der Artikel schliesst mit dem Satz: “Denn wenn die Tagesschau im Netz nicht darf, was andere dürfen, wird sie zwangsläufig verschwinden, da in wenigen Jahren nur noch das Netz – die digitale Welt – existiert.”
6. “Meinungsmacher” (dctp.tv, Videos)
Vier neue, lange Interviews mit Bloggern und Bloggerinnen. Dabei: Esther Slevogt, Anne Roth, Felix von Leitner und Tim Pritlove.
In Dortmund wurde gestern ein Bordell zwangsversteigert — etwas, was man nicht alle Tage erlebt:
Reporter Dirk Berger besuchte für die “Westfälische Rundschau” den Gerichtssaal und formulierte stellenweise so salopp, dass ihm dabei mitunter die sprachlichen Bilder entglitten:
Reicht es, wenn der Autor selbst den Zusammenhang zwischen der Wirtschaftskrise und der “Hardware” von Freiern versteht?
Nicht verstanden zu haben scheint Herr Berger, dass es die Freiheit jeder Person ist, sich tätowieren zu lassen oder die Haare zu färben. Ins Solarium oder zum Krafttraining zu gehen. Oder Uhren zu tragen. Sogar im Gerichtssaal.
Sonst hätte er kein Urteil darüber gefällt, was zu viel ist an Körperschmuck, Haarfarbe, Hautfärbung, Körperstatur und Accessoires einzelner an der Versteigerung beteiligten Personen:
Es fragt sich, wie sehr der den Klischees Erlegene “frei von Vorurteilen” ist, wie es Ziffer 13 des Pressekodex für die “Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren” fordert.