Du stellst eine geöffnete Flasche Cola auf seinen Schreibtisch — in die Du vorher Abführmittel gekippt hast.
Du läufst gegen einen Pfosten und erzählst nachher, die blauen Flecken stammten von ihr!
Mit den meisten vorgestellten Formen der Rache hätte man sich strafbar gemacht (BILDblog berichtete).
Der Bauer-Verlag, in dem die “Bravo” erscheint, meint, dass die Zeitschrift die Rache-Ideen gar nicht empfiehlt, sondern im Gegenteil vor ihnen warnt. Es handele sich nämlich um Satire, teilte die Staabsstelle Medienrecht dem Presserat mit, der ihre Stellungnahme so zusammenfasst:
Bekanntermaßen geschehe bei Satire die Sichtbarmachung von Missständen (z.B. “Mein Partner trennt sich von mir”) durch Stilmittel, die eine Verfremdung zur Folge hätten, da der Text von dem normalerweise zu erwartenden abweiche. Folglich setze die Satire als Stilmittel unter anderem die Verdrehungen ein: Gefährliches werde als harmlos dargestellt.
Vor diesem Hintergrund mache die “Hot-List” deutlich, dass jemand, der von seinem Partner verlassen wird, eben gerade bestimmte Rachepläne nicht umsetzen sollte.
Der Beschwerdeausschuss des Presserates war nicht ganz überzeugt:
Mit einigen der Tipps [wie zum Beispiel den beiden oben zitierten] wird die Grenze zwischen einem noch zulässigen Streich hin zu einem Straftatbestand überschritten. Eine auch für die Leserinnen und Leser klar erkennbare satirische Diktion sah der Ausschuss nicht. Die Redaktion ist hier eindeutig zu weit gegangen. Insbesondere im Hinblick auf die jugendliche Leserschaft von BRAVO ist es ethisch nicht akzeptabel, wenn solche Empfehlungen gegeben werden.
Der Presserat urteilte (schon im vergangenen Herbst), “Bravo” habe gegen die Ziffer 11 des Pressekodex (Jugendschutz) verstoßen, und gab der Redaktion einen entsprechenden “Hinweis”.
Was ein Glück! Kurz nach den Feiertagen fand sich auf der Startseite von stern.de genau das Richtige für Leser, die sich bei all den Plätzchen, Festtagsbraten und mit Plätzchen gefüllten Festtagsbraten nicht zurückhalten konnten:
Wer dem Link in Richtung “Kampf den Kilos” folgt, landet bei einem stern.de-Artikel:
Der stern-Abnehm-Coach hilft und erklärt, wie man sein Gewicht dauerhaft reduziert.
Wissenshungrige können alle Fakten und Neuigkeiten zum Thema Übergewicht im stern-Abnehm-Coach nachlesen. (…)
Der Coach basiert auf dem aktuellen Stand der Ernährungs- und Sportwissenschaften und orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). (…)
Per Mausklick zur Wunschfigur
Dass hier neben dem Wunsch nach schlanken Lesern auch kommerzielles Interesse mitschwingt, zeigt sich im letzten Absatz:
Wenn es um gesunde Ernährung und Sport geht, kommt immer wieder die Geldfrage auf. Fitnessstudios sind teuer, gute Ernährungsberater erst recht. Nicht hier: Der stern-Ernährungscoach ist professionell und kostet weniger als 15 Euro im Monat.
Der Link führt auf die Domain stern-abnehm-coach.de. Die aber gehört nicht, wie man denken könnte, dem “Stern”, stern.de oder dem Verlag Gruner + Jahr. Sie gehört der Berliner Firma xx-well.com AG.
Der “Stern-Abnehm-Coach” ist eine umlackierte Version des “Abnehm-Coaches” der Firma xx-well.com. Wer sich für den “Stern-Abnehm-Coach” anmeldet, bewegt sich dabei zwar die ganze Zeit auf Seiten, die aussehen wie die von stern.de. Er schließt aber einen Vertrag mit der Firma xx-well.com AG.
Man ahnt das nicht, wenn man nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liest, denn stern.de schreibt bloß davon, das Angebot werde “in Kooperation mit xx-well.com” gemacht.
Wenn stern.de für den “Stern-Abnehm-Coach” wirbt, wirbt es für das Angebot eines externen Unternehmens. Und stern.de wirbt wie verrückt: In vielen, vielen, vielen, vielenredaktionellenArtikeln.
Auch der gedruckte “Stern” wirbt in seinem vermeintlich redaktionellen Teil immer wieder für das kommerzielle Angebot. Im Mai 2008 hieß es etwa: “Per Mausklick schlanker werden: Der neue Abnehm Coach des stern macht das Leben leichter (…)”. Auch im aktuellen Heft 2/2011 stehen wieder ein paar Zeilen, unter der Überschrift:
“Persönlicher Helfer im Kampf gegen die Weihnachtspfunde”.
Verleger und Redakteure (…) achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.
Vermutlich bekommt stern.de Provision von xx-well.com für den stern.de-Leser, der auf diese Weise zum xx-well.com Kunden wird. Die Firma bietet jedem Online-Medium ein entsprechendes “Partnerprogramm” an, das mit Provisionen zwischen 4 und 35 Euro pro vermittelten Kunden lockt — stern.de könnte als spezieller Partner auch eigene Konditionen ausgehandelt haben.
Es scheint ein gutes Geschäft zu sein — nur nicht unbedingt für die Leser.
Worauf stern.de nämlich nicht hinweist: Wer das “Coaching”-Angebot direkt von xx-well.com abonniert, zahlt deutlich weniger als bei der “Stern”-Variante — und das, obwohl sich die beiden Angebote laut Marketingabteilung von xx-well.com nur in Nuancen (etwa einzelne Rezepte) unterscheiden:
Und dabei hatte stern.de auf der Hauptseite des “Stern-Abnehm-Coaches” neben “weniger Pfunde” und “mehr Aktivität” auch “faire Preise” versprochen:
Mit großem Dank an Kevin R.
Nachtrag, 11. Januar: Ein aufmerksamer Leser hat uns darauf hingewiesen, dass das Verlagshaus Gruner + Jahr, zu dessen Publikationen unter anderem “Stern” und “Brigitte” gehören, bereits seit 2007 die Aktienmehrheit von xx-well.com hält und seine Anteile 2010 auf 95 Prozent erhöht hat. Damit geht es beim “Stern-Abnehm-Coach” nicht nur um Provisionen, wie wir zuerst mutmaßten, sondern um ganz konkrete Einnahmen.
Für Jugendzeitschriften sind wir BILDblogger alle zu alt bzw. zu kinderlos. Die “Bravo Girl” haben wohl die wenigsten von uns jemals in den Händen gehalten. Dabei hat dieses bunte Mädchenmagazin im vergangenen Jahr fast unbemerkt den Deutschen Presserat beschäftigt.
In einer Ausgabe hatte “Bravo Girl” über eine 15-jährige Schülerin berichtet, die sich nach anhaltendem Mobbing ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler das Leben genommen hatte.
Doch was heißt da “berichtet”? In schönste Suizid-Prosa gegossen hatten die Redakteure den Selbstmord:
Wie ferngesteuert geht Phoebe rauf in ihr Zimmer, greift sich einen langen, bunten Schal. Vorsichtig bindet sie ihn zu einer Schlinge. Ihre schmale Finger zittern. Unendlich traurig fällt ihr Blick noch ein letztes Mal in ihr Mädchenzimmer. Tränen tropfen von ihren blassen Wangen. Phoebe seufzt. Dann erhängt sie sich. Phoebe wollte sterben, weil sie zu hübsch war.
Die Schilderungen sind nicht nur wahnsinnig detailliert angesichts der Tatsache, dass es keine Zeugen gab, sie sind auch falsch: Phoebe erhängte sich im Treppenhaus.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Der Presserat sah in dem Artikel einen Verstoß gegen die Ziffer 8 und Ziffer 11 und kritisierte vor allem die extrem ausführliche Darstellung des Suizids. Nach Richtlinie 8.5 ist bei der Berichterstattung über Selbstmorde aus gutenGründen besondere Zurückhaltung geboten. Diese Regel habe die Redaktion völlig außer Acht gelassen. Außerdem habe sie mit ihrer “unangemessen sensationellen” Berichterstattung gegen Ziffer 11 des Pressekodex verstoßen.
Gegenüber dem Beschwerdeausschuss des Presserats begründete die Rechtsvertretung der Bauer Media Group das Vorgehen damit, dass der Suizid des Mädchens eine einzigartige Sonderstellung einnehme: Neben den besonderen Umständen, die zur Selbsttötung des Mädchens geführt und die weltweit Bestürzung hervorgerufen hätten, sei der Fall anschließend vor einem US-Gericht verhandelt worden und hätte zu einer Gesetzesänderung geführt.
Der Presserat störte sich besonders an der “absurden Feststellung” (die der Komplexität des Falles schwerlich gerecht wird), “Phoebe wollte sterben, weil sie zu hübsch war”, mit der die Redaktion die Grenze des Zulässigen überschritten habe.
In der Veröffentlichung von Namen und Fotos des toten Mädchens und der mobbenden Mitschüler sah der Presserat ein Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne der Richtlinie 8.1 des Pressekodex. Gerade im Hinblick auf das jugendliche Alter der Beteiligten wäre eine strenge Anonymisierung erforderlich gewesen.
Die Rechtsvertretung von Bauer erklärte dazu, der Fall könne in aller Ausführlichkeit in der Wikipedia nachgelesen werden und die Eltern des Mädchens hätten die Privatsphäre freiwillig relativiert, um einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Der kritisierte Artikel sei alles andere als unethisch. Er beschreibe in einer emotionalen, aber zurückgenommenen (sic) Erzählform die Geschehnisse und räume mit dem Vorurteil auf, dass hübsche Mädchen sowieso nicht gemobbt würden.
Doch auch hier blieb der Presserat hart: Die in den USA übliche identifizierende Berichterstattung rechtfertige nicht die von der Redaktion gewählte Darstellungsform. Die Regeln für deutsche Presseerzeugnisse werde nicht dadurch aufgehoben, dass “in anderen Ländern im Hinblick auf Presseveröffentlichungen andere ethische Standards bestehen”.
Der Presserat entschied sich schließlich für seine “härteste” Maßnahme und sprach eine öffentliche Rüge gegen “Bravo Girl” aus.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
2. “Gleichschaltung durch die Fidesz-Regierung” (nzz.ch, Charles E. Ritterband)
Das ungarische Parlament beschliesst ein neues Mediengesetz: “Die Redaktionen der öffentlichrechtlichen elektronischen Medien werden weitgehend aufgelöst. Zugleich wurde eine ‘Medienverfassung’ erlassen, welche private Medien – auch Printmedien und Internetforen – an die Kandare nimmt und sie zu ‘ausgewogener’ Berichterstattung und ‘politischer Unparteilichkeit’ verpflichtet. Im Falle von Verstössen kann die Medienbehörde Geldbussen in Höhe von umgerechnet bis zu 90 000 Euro verhängen oder Zeitungen und Sendestationen schliessen lassen.”
3. “Presserat missbilligt BILD-Berichterstattung” (truckonline.de)
Eine Klage über die Berichterstattung von “Bild” beim Presserat hat eine Missbilligung zur Folge. “Der Beschwerdeausschuss 1 gelangt zu dem Ergebnis, dass die BILD – Zeitung mit Ihrer Berichterstattung unter der Überschrift ‘Brummifahrer tot im Bordell’ auf der Titelseite, sowie der fortgesetzten Berichterstattung unter der Überschrift ‘Als diese Hure sich auszog, kippte der Trucker um’ im Innenteil der Ausgabe gegen die Ziffer 8, Richtlinie 8.1 verstoßen hat.”
4. “Traditionelle Journalisten recherchieren ‘besser'” (markuskienast.com)
Markus Kienast sieht einen Text der Nachrichtenagentur APA über einen “Guardian”-Artikel zu den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Julian Assange falsch zusammengefasst. “Es wird hier suggeriert, es hätten nach dem ersten konsensualen Sex, weitere nicht konsensuale Sexualakte mit Frau A stattgefunden.”
6. “Cyrano 2.0” (volkerstruebing.wordpress.com)
Volker Strübing mag sich nicht ärgern über wetterbedingte Zugverspätungen: “Der Mann von Welt macht es wie ich: Ich habe mich auf zwei Stunden Verspätung eingestellt und die Bahn hat es in anderthalb Stunden Verspätung geschafft. Da habe ich mich gefreut.”
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die Studio-Hocker” (tagesspiegel.de, Bernd Gäbler)
“Ungefähr 30 Debattenkünstler der ersten Garnitur” und “etwa 80 bis 90 weitere aus der zweiten Liga” stehen in den Talkshows stellvertretend für die gesellschaftliche Debatte. Bei der Auswahl der Diskutanten herrsche lähmende Orthodoxie, stellt Bernd Gäbler fest. “Kenntnisreiche Politiker aus der zweiten Reihe des Bundestages, populäre Bürgermeister großer Städte wie Nürnberg oder Gelsenkirchen, gar Kultur-Menschen werden dem Publikum nicht zugemutet. Vielleicht zwingt demnächst ja einfach die Vielzahl der Runden zu Originalität.”
2. “Gute Rezensionen garantiert: Bücher von Journalisten” (blog.dummy-magazin.de, Oliver Gehrs)
Viele Journalisten schreiben Bücher. Die von anderen Journalisten oft positiv rezensiert werden. “Neulich wurde z.B. das Yoga-Buch einer Autorin, die auch für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung schreibt, in eben dieser Zeitung fast halbseitig gelobt. Hemmungen gibt es in dieser Hinsicht schon lange nicht mehr.”
Gleich drei BILDblog-Einträge zum Preis von einem hat sich die Hamburger Regionalausgabe von “Bild” mit einem Artikel über einen Einbruch beim Nachrichtensprecher Claus-Erich Boetzkes verdient.
Da wäre zunächst die Kategorie “Der lustige Verschreiber”, verbunden mit der Frage, welche einstigen “Popstars”-Gewinner wohl inzwischen aus finanziellen Gründen auf Diebstähle angewiesen sind:
Weniger lustig:
Da steht “Bild” mal wieder knietief in der Kategorie “Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex”, der bei Berichterstattungen über Straftaten dazu aufruft, die ethnische Zugehörigkeit der Verdächtigen nur dann zu erwähnen, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Tat steht.
Und dann ist da noch der erstaunliche Umstand, dass Norbert “Das Markenlexikon” Körzdörfer offenbar auch noch einen Satz für den Artikel beisteuern durfte:
Wenn ein Boulevardmedium von einer “peinlichen Bordell-Panne” schreibt, bringt man das vielleicht nicht unbedingt direkt mit dem heute in Deutschland gestarteten “Street View”-Dienst von Google in Zusammenhang. Doch genau so ist es laut Bild.de, dem Zentralorgan der Street–View–Verdammung:
Sagen Sie nicht, der Mann auf dem Street-View-Screenshot sei ja wohl unkenntlich gemacht: “BILD hat diese Fotos massiv verfremdet”.
Dieses und sechs andere Fotos, die den Weg des Street-View-Autos vorbei an dem Bordell “in einer deutschen Großstadt” dokumentieren, bis schließlich …
Eingang noch da, Mann plötzlich weg. Ob er tatsächlich ins Bordell ging, bleibt unklar
Bild.de ist deshalb ernsthaft erzürnt:
Fatal: Die Gesichter von zwei vermeintlichen Freudenmädchen sind von Google unkenntlich gemacht. Das Gesicht des Mannes ist aber teilweise deutlich von der Seite zu sehen. Bild.de hat diese Szene unkenntlich gemacht.
Es stimmt: Auf einigen der Bilder bei Street View ist der Mann unverpixelt im Halbprofil zu sehen. Eine Position, mit der sich viele Angeklagte, die “Bild” vorGerichtfotografiert hat, wohl schon zufrieden geben würden.
Aber es heizt natürlich die Street-View-Panikmache an, wenn man jetzt schon Gefahr läuft, dass der Puffbesuch öffentlich gemacht wird.
Apropos:
Der vermeintliche Puffgänger, den “Bild” vor zwei Jahren unverpixelt zeigte, war allerdings psychisch krank.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 19. November: Google hat reagiert und den Mann deutlich(er) anonymisiert.
Stellen Sie sich doch bitte einmal folgende Meldung vor:
Vor den Augen seiner 16-jährigen Tochter Kirstin hat der Deutsche Harald B. (44) gestern Vormittag seine Frau Sandra (38) erschossen. (…) Auch auf die verhassten Nachbarn hatte es der selbständige Spediteur wohl abgesehen. Nach den tödlichen Schüssen trat der Christ die Wohnungstür der Familie Z. im fünften Stock ein.
Oder die hier:
In Siegburg verübte ein Mitteleuropäer am Montag einen Brandanschlag auf einen Linienbus.
Klingt komisch, oder? Sie fragen sich bestimmt, welche Relevanz es hat, ob ein mutmaßlicher Täter “Deutscher” oder “Mitteleuropäer” ist oder welche Rolle sein Glaube spielt. Die richtige Antwort lautet – außer etwa, wenn nach einem Täter gefahndet wird – so gut wie immer: Keine Relevanz, keine Rolle.
Auf Bild.de ist von Herkunft oder Glaube in der Regel keine Rede, solange die Straftat von einem Mitglied der Bevölkerungsmehrheit begangen wurde. Handelt es sich bei mutmaßlichen Straftätern jedoch um Angehörige bestimmter ethnischer oder religiöser Minderheiten, dann werden solche überflüssigen Details scheinbar plötzlich relevant.
So lauten die betreffenden Sätze der ersten Meldung auf Bild.de in Wirklichkeit:
Vor den Augen seiner 16-jährigen Tochter Melissa hat der Bosnier Bajro H. (44) gestern Vormittag seine Frau Indira (38) erschossen. (…) Auch auf die verhassten Nachbarn hatte es der selbständige Spediteur wohl abgesehen. Nach den tödlichen Schüssen trat der Moslem die Wohnungstür der Familie Z. im fünften Stock ein.
(Hervorhebungen von uns)
In Siegburg verübte ein Südländer am Montag einen Brandanschlag auf einen Linienbus.
(Hervorhebung von uns)
In beiden Fällen hatten Herkunft und Glaube keinerlei Bezug zu den jeweiligen Vorfällen, was man auch daran sehen kann, dass “Stuttgart Journal” und ksta.de gut ohne ihre Nennung auskamen. Bild.de hat damit also klar gegen Ziffer 12 des Pressekodex verstoßen:
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Das ist eine überraschende Nachricht heute in “Bild”:
Die meisten Umfragen bisher hatten eine Mehrheit gegen das Bahnhofsprojekt gesehen. Entweder gibt es also, wie “Bild” suggeriert, einen Stimmungsumschwung.
Oder nicht.
Zunächst einmal ist die Umfrage nicht repräsentativ — eine Information, zu der “Bild” sogar laut Pressekodex verpflichtet wäre.
Der Verein “Mobil in Deutschland”, auf dessen Seite die Online-Befragung veranstaltet wurde, nennt als ein zentrales Ziel seiner Arbeit, “Mobilität zu fördern”, unter anderem durch den “Ausbau der Infrastruktur (Strasse, Schiene, Flughäfen)”. “Mobil in Deutschland” kämpft auch konkret für “Stuttgart 21”.
Entsprechend jubelt der Verein in einer Pressemitteilung über die angeblichen Ergebnisse seiner Umfrage:
Was noch vor 3 oder 4 Wochen undenkbar schien, wird jetzt offenbar Realität. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung scheint hinter Stuttgart 21 zu stehen. “Offenbar hat sich der Wind gedreht”, so Dr. Michael Haberland 1. Vorsitzender von Mobil in Deutschland e.V. “Gesprächsbereitschaft, Verhandlung und Kommunikation aber auch Beharrlichkeit in dem Ziel der Umsetzung scheint ein gutes Konzept zu sein.”
Und Desinformation, natürlich. Anders als der Verein und “Bild” behaupten, wurden die Teilnehmer der Umfrage nämlich gar nicht gefragt, ob sie “für” oder “gegen” “Stuttgart 21” sind. Die erste Frage lautete stattdessen:
Halten Sie Stuttgart 21 für ein wichtiges Verkehrsprojekt?
59 Prozent antworteten mit Ja — aber für ein wichtiges Projekt kann man Stuttgart 21 auch halten, wenn man gegen seine Verwirklichung ist.
Die Frage, auf die sich “Bild” in seiner Überschrift bezieht, ist die zehnte. Sie lautet:
Sollte die Politik an großen Infrastruktur- und Verkehrsprojekten wie Stuttgart 21 festhalten?
Der Mobilitäts-Verein schreibt dazu:
Dies ist die entscheidende Frage in unserer Umfrage und hat ein klares Ergebnis. Fast 58 % der Befragten sind der Meinung, dass man an Stuttgart 21 festhalten soll. Nur 37 % der Befragten möchten das nicht.
Die Uminterpretation des Ergebnisses ist fast schon lächerlich plump. Es ist, als würde man die Menschen fragen: “Sollten Eltern ihre Kinder erziehen (z.B. durch Hausarrest)?” — und wenn 58 Prozent mit Ja antworten, behaupten, 58 Prozent der Menschen seien für Hausarrest.
Ein Verein macht Stimmung für sich und ein von ihm unterstütztes Projekt. Und Medien wie “Bild” und die “Abendzeitung” helfen ihm dabei.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Schule tritt Flucht nach vorne an” (siegener-zeitung.de)
Der angebliche “Schnitzelkrieg” (BILDblogberichtete) hat Folgen für den Leiter der Christophorus-Grundschule in Betzdorf. Er hat rund 250 E-Mails erhalten, “in denen er bedroht oder beleidigt wird”. Weiter klärt der Artikel auf über die Rolle von “Bild” und RTL. Eine Stellungnahme (von Schulleitung, Schulelternbeirat, Personalrat) ist auf der Website der Schule zu lesen.
2. “Lauterkeit der Recherche” (presserat.ch)
In einem ausführlichen Bericht behandelt der Schweizer Presserat eine Beschwerde eines Amateurfußballers gegen die Boulevardzeitung “Blick”, in der es unter anderem darum geht, ob die Recherchen auf Facebook korrekt waren oder nicht (Zusammenfassung).
3. “Bewegung im Presserecht” (faz-community.faz.net/blogs/wort, Joachim Jahn)
Joachim Jahn kommentiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es um die Wort- und Bildberichterstattung über prominente Personen geht. Zu “Promianwälten”, “die die Medien gerne schrotflintenartig verklagen”, schreibt er: “Die Aversion gegenüber der Nennung des eigenen Namens erlischt übrigens auch dann schlagartig, wenn diese Advokaten von wohlmeinenden oder ahnungslosen Journalisten als vermeintlich objektive ‘Experten’ befragt werden, etwa zur (natürlich zu beherzigenden) Unschuldsvermutung für Verdächtige.”
4. “Crazy-Con” (heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
Peter Mühlbauer porträtiert den US-amerikanischen TV- und Radiomoderator Glenn Beck. “Die hohen Einschaltquoten erklären sich unter anderem daraus, dass Beck unbestreitbar unterhaltsam ist. Und diese Unterhaltsamkeit rührt zu einem großen Teil aus seiner Unberechenbarkeit und aus Tabubrüchen.”