Der Radiosender WDR5 hat gestern ein Gespräch des WDR-Moderators Jürgen Wiebicke mit Kai Diekmann, dem Chefredakteur der “Bild”-Zeitung, zum Thema “Verantwortung” ausgestrahlt (das man hier – unter einer ganz passablen Zusammenfassung – komplett nachhören kann).
Nach gut 30 Minuten des fast einstündigen Gesprächs schließlich wird der Moderator konkret:
Diekmann antwortet darauf nach einigem Hin und Her:
Es geht darum, einer Tragödie, einer abstrakten Tragödie, ein individuelles Gesicht zu geben, um sie so erfahrbar zu machen und Empathie zu wecken. Ich war gerade eine Woche in Isreal und habe dort mit Kollegen zusammen ein Seminar in Yad Vashem gemacht, der Zentralen Holocaust-Gedenkstätte, die ein ganz neues Konzept zur Erinnerung an die Shoa erarbeitet haben. Wenn wir immer von sechs Millionen getöteten Juden sprechen, dann klingt das sehr abstrakt, dann ist das ‘ne Zahl, damit verbinde ich überhaupt nichts. Aber wenn Sie nur das Schicksal eines einzigen Kindes erklären, erzählen, mit Foto, und ihre Lebensgeschichte – wird auf einmal die Zahl, sechs Millionen, in ihrer ganzen furchtbaren Dimenson erfahrbar.
Und man mag nun lange darüber nachdenken, wie selbstgerechtunverfroren geistreich Diekmanns So-wie-die-Zentrale-Holocaust-Gedenkstätte-Fotos-von-Holocausopfern-zeigt,-druckt-auch-die-“Bild”-Zeitung-Fotos-von-Opfern-eines-Autounfalls-Analogie sein mag, aber…
… als sich der Moderator dann doch nicht mit Diekmanns Reiseerinnerungen zufriedengeben will und den “Bild”-Chef darauf hinweist, dass er und sein Blatt “von Hinterbliebenen in unzähligen Fällen geradezu dafür verflucht werden, dass Sie solche Bilder veröffentlichen”, da antwortet Diekmann:
Ich weiß nicht, dass wir in unzähligen Fällen dafür verflucht werden, dass wir solche Bilder veröffentlichen – sondern wir versuchen das natürlich immer in Übereinstimmung mit denjenigen zu tun. (…) Wenn sie es nicht wollen, dann tun wir das natürlich auch nicht. Und wenn ich wüsste, jemand will das nicht, dann würde ich es auch nicht tun. Das ist doch keine Frage.
Einen “Eid darauf ablegen” möchte Diekmann angesichts “einer Redaktion mit 850 Mitarbeitern” dann zwar lieber doch nicht. Allerdings:
Wenn ich aber wüsste, dass irgendjemand unter keinen Umständen die Veröffentlichung eines solchen Fotos wünscht, dann würde ich selbstverständlich diese Veröffentlichung auch nicht vornehmen.
Das klingt deutlich.
Es sei denn, wir zitieren mal aus ein paar Entscheidungen des Presserats:
BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. (…)
Eine öffentliche Rüge erhielt BILD. Die Zeitung hatte ein Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlicht, der im April bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war. Dies geschah ohne Einwilligung der Eltern, so dass das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt wurde. (…)
Ebenfalls wegen einer Bildveröffentlichung gerügt wurde BILD (Hannover). Die Zeitung hatte zu einem Artikel über die Pisa-Studie ein aus dem Jahr 2002 stammendes Foto einer Grundschulklasse veröffentlicht. Das Bild war damals zu einem anderen Zweck aufgenommen und jetzt ohne Rücksprache mit der Schule als Symbolfoto erneut publiziert worden. (…)
Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt. (…)
BILD (Bremen) erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Ziffern 8, 2 und 1 des Pressekodex. Die Zeitung hatte berichtet, dass zwei Mädchen im Alter von eins und vier Jahren auf Veranlassung ihrer Mutter zur Beschneidung nach Afrika gebracht werden sollten, was aber durch den Vater und einen Polizeieinsatz habe verhindert werden können. Ausschlaggebend für die Rüge war ein beigestelltes Foto, das beide Kinder ungeblendet zeigte. Hierfür gab es nicht die Einwilligung beider Eltern. (…)
Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD aus. Die Boulevardzeitung hatte in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg das Foto eines jungen Mädchens veröffentlicht, das vor zwei Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen war. Das Foto erschien zu einem Beitrag über den damaligen Freund des Mädchens, der Anfang dieses Jahres ebenfalls bei einem tragischen Unglück zu Tode kam. Der Ausschuss erkannte in der Veröffentlichung des Bildes, das ohne Einverständnis der Hinterbliebenen erfolgte, einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte (…).
(Die Auflistung ist alles andere als vollständig – zumal sie nur Entscheidungen des Presserats berücksichtigt.)
8.52 Uhr: Viele Journalisten und Fotografen warten darauf, dass die angeklagten Geschwister in den Gerichtssaal geführt werden. Vor dem Beginn der Verhandlung darf für einige Minuten fotografiert werden. Einzige Bedingung, die Gesichter der Angeklagten müssen vor Veröffentlichung in den Medien unkenntlich gemacht werden.
Und so (also ohne die gelben Kleckse, die sind von uns) berichtet die “Bild”-Zeitung heute über den Prozess:
P.S.: Außer “Bild” (und Bild.denatürlich) ist uns kein anderes Medium untergekommen*, das sich nicht an die Bedingung des Gerichts gehalten hätte.
Mit Dank an Martin V.!
*) Nachtrag, 16.18 Uhr(mit Dank an Tim): Während das ZDF am Mittwoch in der “drehscheibe deutschland” die Angeklagten noch unkenntlich gemacht hatte, verzichtete der Sender darauf in späteren Sendungen ebenfalls.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Der Erfinder des analogen Dauershitstorms” (begleitschreiben.net, Gregor Keuschnig)
Gregor Keuschnig widmet sich dem 100. Geburtstag von Axel Springer und dem “analogen Dauer-Shitstorm BILD”: “Ich behaupte, dass BILD heute nicht mehr derart beim Publikum verfängt wie zu ihren Hochzeiten. Die Leute sind skeptischer geworden. Selbst ein BILD-Leser glaubt nicht mehr alles, was im Blatt steht. BILD funktioniert eher wie moderne Werbung: Entscheidend ist, was dann doch irgendwo haften bleibt.” Siehe dazu auch “Springer ohne Schneider” (sueddeutsche.de, jja).
2. “Fünf Jahre nachtkritik.de – eine kleine Zwischenbilanz” (nachtkritik.de, Dirk Pilz)
Heute wird das Theaterkritikportal Nachtkritik.de fünf Jahre alt. “Ich kenne keinen Pressespiegel, der nicht die positive Kritik aus der Zeit immer vor die aus der, zum Beispiel, Lausitzer Rundschau heftet. Die Markengläubigkeit ist enorm, das Lesevermögen gering ausgebildet. Es gilt hier offenbar, was auch sonst gilt: Argumente allein überzeugen kaum. Man kann das beklagen – es ist beklagenswert! –, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass alle Debatten, gerade im Theaterbetrieb, macht- und oft genug filzgesteuert sind. Das schadet, auf lange Sicht, allen Beteiligten.”
5. “Freie Fahrt für Trolle?” (medienwoche.ch, Nick Lüthi)
Der Schweizer Presserat beschäftigt sich mit einem vom Chefredakteur der Zeitung “Südostschweiz” für das Online-Portal gesperrten Nutzer: “Eine Redaktion kann zwar frei darüber entscheiden, ob sie einzelne Leserbriefe, Einträge in Internet-Foren oder Kommentare im Internet veröffentlicht. Wenn sie aber einzelne Personen, Personengruppen oder Institutionen in einem Medium mit einer Publikationssperre belegt, kann dies gegen die Grundsätze der freien Meinungsbildung, der Meinungspluralität und der Fairness verstossen. Für eine Publikationssperre braucht es sehr gute Gründe. Solche liegen hier nicht vor. Deshalb ist die Publikationssperre nicht gerechtfertigt.” Siehe dazu auch “Die Rückkehr des Trolls” (suedostschweiz.ch, David Sieber).
NebenHitler gibt es bei Bild.de ja auch noch das Thema Krebs, das immer für eine Schlagzeile gut ist. Und während es in der heutigen Printausgabe noch relativ vorsichtig “Bald Impfung gegen Krebs möglich?” heißt, erklärt Bild.de die Krankheit Krebs quasi für besiegt:
Im eigentlichen Artikel schwingt dann doch schon deutlich mehr Konjunktiv mit. Da heißt es, die Forscher “wollen (…) einen universellen Impfstoff gegen die tödliche Krankheit entwickelt haben”. Es ist von “ersten Tests” die Rede und am Ende heißt es:
Nun hoffen die Wissenschafter, mit größeren Studien beweisen zu können, dass ihr Wirkstoff jede Krebsart bekämpfen kann. Sie glauben, mit dem neu geschaffenen Impfstoff könnte nicht nur das Immunsystem gestärkt, sondern es könnten auch kleine, früh entdeckte Tumore bekämpft werden. Außerdem soll die Injektion Streuung und Rückfall vorbeugen. Als Impfstoff für gesunde Menschen zur Vorbeugung von Krebs sei “ImMucin” aber nicht entwickelt worden.
Allerdings wäre die Diagnose Krebs mit dem neuen Schutzstoff kein Todesurteil mehr. Die Mediziner hoffen, dass er in sechs Jahren auf den Markt kommen könnte. Bis dahin soll geforscht werden.
[Hervorhebungen von uns.]
Die Überschrift ist somit ein Paradebeispiel für das, was in Ziffer 14 des Pressekodex gemeint ist:
Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.
Doch genau das passiert in schöner Regelmäßigkeit auf Bild.de, wie diese Beispiele aus den letzten Jahren illustrieren (weitgehend chronologisch ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Im vergangenen November fand man in Leipzig in einem Fluss die zerstückelte Leiche eines jungen Mannes. Anfang Dezember konnte er als Jonathan H. identifiziert werden. “Bild” bastelte sich aus den Spuren, die Jonathan H. im Internet hinterlassen hatte, das Psychogramm einer “bizarren Welt” (BILDblog berichtete) und die “Dresdner Morgenpost” spekulierte über einen “Manga-Mord”.
Beide Zeitungen beschrieben das Leben des Getöteten (bzw. den Teil seines Lebens, der im Internet dokumentiert war) detailliert und zitierten Spekulationen von Nachbarn über die Intimsphäre des Toten. Illustriert waren die Artikel mit mehreren privaten Fotos. Eine Bekannte von Jonathan H. veröffentlichte auf BILDblog einen offenen Brief über die diffamierende Berichterstattung von “Bild” und “Morgenpost”, der größere Aufmerksamkeit erregte.
Vergangene Woche beschäftigte diese Berichterstattung auch den Deutschen Presserat: Der Beschwerdeausschuss sprach nicht-öffentliche Rügen gegen Bild.de (wo der “Bild”-Artikel ebenfalls erschienen war) und die “Dresdner Morgenpost” aus, da er in den Artikeln eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach Ziffer 8 des Pressekodex sah. Der Presserat habe im konkreten Fall “kein öffentliches Interesse” erkennen können, das das Persönlichkeitsrecht des Opfers überlagert hätte.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die “Dresdner Morgenpost” kassierte außerdem auch noch eine öffentliche Rüge, weil sie auf der Titelseite und im Innenteil unter der Überschrift “Junge (17) warf sich vor Zug – tot” über den Suizid eines Teenagers berichtet hatte. Die “Morgenpost” schilderte die Selbsttötung ausführlich, spekulierte über das Motiv und beschrieb die Verletzungen des Jungen detailliert. Der Presserat sah durch diese Darstellungen die in Richtlinie 8.5 gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötung verletzt.
Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt die “B.Z.” für die Berichterstattung über einen schweren Autounfall, bei der sie mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines 32-jährigen Opfers gezeigt hatte, das die Redaktion ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht hatte. Der Presserat betont, dass über Unfallopfer “im Hinblick auf den Schmerz der Hinterbliebenen besonders zurückhaltend berichtet werden” müsse. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung sei auch hier nicht zu erkennen gewesen.
Bemerkenswert ist die Titelgeschichte, für die das “PC Magazin” eine öffentliche Rüge erhielt: Unter der Überschrift “Quellen der Raubkopierer” und dem Hinweis “So haben Polizei und Abmahner keine Chance” beschäftigte sich der Artikel mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet. Dabei nannte die Redaktion konkrete Websites und bewertete in einer Tabelle u. a. das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes. Der Presserat sah in dieser Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse: Es sei nicht mit der Ziffer 1 Pressekodex vereinbar, wenn eine Redaktion illegale Downloadmöglichkeiten beschreibe, durch deren Nutzung Urheberrechte verletzt werden. Im vergangenen Jahr hatte das NDR-Medienmagazin “Zapp” über die Tipps verschiedener Computerzeitschriften berichtet, die sich “ganz nah am Rande der Legalität” bewegten, das “PC Magazin” selbst war bereits 2006 in zwei ähnlichen Fällen gerügt worden.
Ebenfalls gerügt wurden die “Lünepost”, ein Anzeigenblatt der “Landeszeitung für die Lüneburger Heide” (wegen Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), das “Deutsche Waffenjournal” (Diskriminierung), sowie die “Bunte” und der “Weserkurier” (beide Schleichwerbung).
Das muss man auch erst einmal können: Sich auf die Straße hocken, wo gerade ein Unfall passiert ist und ein junger Mann tot auf dem Asphalt liegt, und ein Foto davon machen, wie der Vater sein Gesicht in der Hand des Jungen vergräbt und weint und um seinen Sohn trauert.
Das muss man auch erst einmal können. Das muss man auch erst einmal wollen.
Der Fotograf Tim Foltin kann das und will das. Auf seiner Internetseite steht:
In seinem Portfolio zeigt er auch eindrucksvolle Fotos, die er von den Toten auf der Loveparade in Duisburg gemacht hat, wie sie im Müll liegen, ihre nackten Arme und Füße ragen unter den notdürftigen Abdeckungen heraus.
In der Nacht zum Samstag überfuhr ein alkoholisierter Autofahrer vor einer Discothek in Dinslaken zwei Fußgänger, die die Straße überquerten. Einer kam mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus, der andere verstarb noch am Unfallort. Hier machte Foltin das eingangs beschriebene Foto.
Foltin arbeitet für die “Bild”-Zeitung. Am nächsten Tag erschien die “Bild am Sonntag”:
Der Artikel liest sich, als zeige “Bild am Sonntag” das Foto aus pädagogischen Gründen. Als diene die Veröffentlichung nicht, die Schaulust zu befriedigen, sondern als könne sie helfen, die Zahl der Opfer von alkoholisierten Autofahrern zu reduzieren. Der Text endet mit den Worten:
Vielleicht wird der Totraser irgendwann dieses Foto sehen. Und mit ihm jeder, der immer wieder betrunken Auto fährt und damit das Leben anderer aufs Spiel setzt.
Vielleicht wollte “Bild” bloß ganz sicher gehen, dass der “Totraser und mit ihm jeder, der immer wieder betrunken Auto fährt” das Foto sieht, und hat es deshalb am Montag noch einmal gebracht:
Diesmal soll das Foto — ergänzt u.a. um eine Aufnahme, wie die eingepackte Leiche weggetragen wird — offenbar nicht nur andere aufrütteln, sondern auch Teil der Strafe für den Verursacher des Unfalls sein:
Schau her, Suffraser, das hast DU angerichtet! Vielleicht sehen dieses Foto auch andere Fahrer, die gerne mal ein Gläschen trinken — und lassen das Auto jetzt lieber stehen!
Ist das eine realistische Annahme? Ist das ein legitimes Anliegen?
Das sind ernst gemeinte, keine rhetorische Fragen. Aber dazu kommt die folgende: Ist das eine glaubwürdige Rechtfertigung für die Veröffentlichung, wenn sie von einem Blatt kommt, das regelmäßig beweist, dass ihm die Befriedigung niederer menschlicher Instinkte im Zweifel wichtiger sind als die Möglichkeit, Positives zu bewirken?
Und noch eine Frage: Wäre nicht trotzdem die Einwilligung der Familie des getöteten Jungen notwendig, die Zustimmung des Vaters, bevor man ihn in diesem intimsten Moment zeigt?
Wir haben Tim Foltin, den Fotografen gefragt, ob er eine Genehmigung hatte und ob er sie für notwendig hält. Seine Antwort:
Eine Einwilligung des Vaters habe ich nicht.
Sowas macht im Prinzip aber niemand bei Unfällen.
Wie aber da die genaue Rechtslage aussieht, weiß ich leider nicht.
Gedruckt wurde das Foto ja und von daher wird das so auch OK sein.
Die “Bild”-Zeitung teilte uns mit, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu “Redaktionsinterna”.
Nachtrag, 23:45 Uhr. Foltins Homepage ist nicht mehr zugänglich. Und Bild.de hat seinen Namen unter dem Foto entfernt.
Nachtrag, 20. März. Jetzt ist Foltins Homepage wieder da — anscheinend auch in ihrer ursprünglichen Form.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die Sendung ‘Der Bachelor’ hat meinen Ruf zerstört” (madonna.oe24.at)
Katja Runiello, Kandidatin bei “Der Bachelor”, berichtet über die positiven beruflichen und negativen privaten Folgen der RTL-Sendung: “Ich gehe seit Wochen nicht mehr aus dem Haus. Ich gehe nicht einmal mehr ins Fitnessstudio, fahre auch nicht mehr mit der Bahn. Ich kann den Leuten leider nicht begreiflich machen, dass das alles nur eine Show war und ich in Wirklichkeit ganz anders bin.”
2. “Die 7 Irrtümer beim Porträtschreiben” (journalist.de, Joachim Käppner)
Der Leitende Redakteur im innenpolitischen Ressort der “Süddeutschen Zeitung” gibt Tipps zum Schreiben von Porträts.
4. “Freizeit Woche – die nächste Yellow-Ente” (meedia.de, swi)
“Königin Beatrix – Rücktritt!”, titelt die “Freizeit Woche”. “Seltsam nur, dass man von dem angekündigten Rücktritt des Staatsoberhauptes in der niederländischen Botschaft in Berlin rein gar nichts weiß. Von einem Rücktritt der Königin sei nichts bekannt, teilte man dort auf Anfrage von MEEDIA mit.”
Das Geschäft mit der toten Whitney Houston († 48) kennt keine Skrupel! Das US-Magazin “National Enquirer” hat jetzt ein Foto der Sängerin im offenen Sarg veröffentlicht.
In Frieden ruhen… Das kann Whitney Houston wohl vorerst nicht!
Bild.de zitiert eine Twitter-Userin, die den Verkäufer des Fotos als “niederträchtigen, verdorbenen, skrupellosen Untermensch” bezeichnet, und den Promi-Blogger Perez Hilton, der die Veröffentlichung “geschmacklos, unsensibel und morbide” nennt.
Bild.de ist der Online-Ableger des Blattes, das am 27. Juni 2009 auf der Titelseite mit einem riesigen Foto aufgemacht hatte, auf dem Michael Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war. Die Schlagzeile lautete: “Hier verliert er den Kampf um sein Leben”.
Bild.de selbst brachte wenig später ein computergeneriertes Bild eines entstellten Michael Jackson ohne Haare, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Beide Veröffentlichungen wurden als “unangemessen sensationell” vom Presserat gerügt.
Im Vergleich dazu ist das Foto von Whitney Houston im offenen Sarg harmlos — schon weil sie natürlich eigens dafür hergerichtet worden war, angesehen zu werden (wenn auch mutmaßlich nicht von der Weltöffentlichkeit). Wie Bild.de selbst schreibt, zeigt das Foto die Sängerin “mit sorgfältigem Make-up, hochgesteckten Haaren, in einem violetten Kleid und goldenen Schuhen”.
Skrupellos das Sterben eines Prominenten ausschlachten. Und anderen vorwerfen, skrupellos den Tod eines Prominenten auszuschlachten. Das ist die ganz spezielle doppelte Skrupellosigkeit von “Bild”.
Es sieht nicht so aus, als ob sie sich bei “Welt Online” überhaupt Gedanken darüber hätten, ob sie die Angeklagten, die da im Ausland vor Gericht standen, anonymisieren sollten: Das Aufmacherfoto zeigt den Hauptangeklagten “beim Verlassen des Gerichts” bzw. beim nicht wirklich geglückten Versuch, sein Gesicht vor den Kameras zu verbergen. Unter dem Foto steht sein Name, der im Artikel noch weitere Male auftaucht, ebenso wie sein ehemaliger Arbeitgeber, sein Alter und die Namen, Altersangaben und Berufe der Mitangeklagten.
“Welt Online” schrieb im vergangenen August nicht über ein brutales Kapitalverbrechen, wo das Medium die identifizierende Berichterstattung noch mit dem immensen “öffentlichen Interesse” an dem Fall hätte rechtfertigen können, sondern über einen vergleichsweise unspektakulären Fall von “white collar crime” — Wirtschaftskriminalität, über die kaum ein anderes deutschsprachiges Medium berichtet hat.
Ein Leser des Artikels beschwerte sich beim Deutschen Presserat über die identifizierende Berichterstattung. Die Chefredaktion von “Welt Online” erklärte in ihrer Stellungnahme, “dass die Berichterstattung nicht die Intim-, Geheim- und Privatsphäre berühre, sondern allein die Sphären des Wirtschafts- und Berufslebens”. Die Berichterstattung betreffe “ausschließlich die Sozialsphäre”, in der das Persönlichkeitsrecht hinter dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit (außer in Ausnahmefällen) zurückstehen müsse.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Der Beschwerdeausschuss wollte sich dieser Meinung nicht anschließen: Zwar bestehe “ohne Zweifel” ein öffentliches Interesse daran, über die im Ausland erhobenen Vorwürfe gegen eine Frau und einen Mann aus Deutschland zu berichten. Im konkreten Fall finde die Berichterstattung jedoch ihre Grenzen in den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten. Zur vollständigen und verständlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die im Raum stehenden Vorwürfe seien die identifizierende Abbildung des Mannes und die Erwähnung beider Namen nicht notwendig gewesen. Mit Blick auf die Sozialsphäre und das persönliche Umfeld, welches die Angeklagten in Deutschland hätten, hätte “Welt Online” anonymisiert berichten müssen.
Insgesamt sah der Presserat den Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex durch “Welt Online” als so schwerwiegend an, dass er eine “Missbilligung” (s. Kasten) aussprach.