Suchergebnisse für ‘Presserat’

Meinungsvielfalt, Illustrationen, Hannover 96

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Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Beim Leistungsschutzrecht hört die Meinungsvielfalt auf”
(stefan-niggemeier.de)
Die “Wetterauer Zeitung” erklärt einem Leser, warum sie seinen Leserbrief zum Thema Leistungsschutzrecht nicht veröffentlicht.

2. “Augen zu und durch!”
(danielgrosse.com)
Die “Leipziger Volkszeitung” illustriert einen Bericht über den neuen VW Golf VII mit einem Foto des VW Golf VI: “Wer auch immer die Bildunterschrift ‘Rauschende Weltpremiere: Der neue VW Golf 7. Foto: AFP’ eingefügt hat, er muss blind gewesen sein. Steht doch quasi direkt über der Autorenkennung im Nummernschild des gezeigten Golfs zu lesen: ‘Golf VI 2008-2012’.”

3. “Absurde Fotos zur Euro-Krise”
(spiegel.de, Friederike Ott)
Die Mühe von Fotografen, immer neue Symbolbilder für die Eurokrise zu finden: “Fotografen nennen diese Bilder Illustrationen. Sie sollen abstrakte Vorgänge visualisieren. Die meisten Krisen verschwinden nach einigen Wochen oder Monaten aus dem Fokus der Öffentlichkeit. Bei der Euro-Krise ist das anders.”

4. “Presserat prüft Verkauf von Kandidatenporträts in Lokalzeitung”
(aargauerzeitung.ch, Fabian Muster)
Kandidierende für das Aargauer Kantonsparlament können bei Lokalzeitungen des Verlags Effingerhof AG ein Porträt über sich kaufen: “Entweder schalten sie Inserate in der Höhe von 550 Franken [rund 455 Euro] oder bezahlen diesen Betrag direkt für einen Artikel über sich selbst.”

5. “Schwierige Dreharbeiten – Sanitäter behindern Kameramann”
(ndr.de, Video, 5:14 Minuten)
Ein Kameramann, der in und um Rostock Unfälle und Katastrophen filmt, kommt immer wieder in Konflikt mit Sanitätern und Polizisten.

6. “Zeuge Hannovas: Serienmörder, Hurensöhne und Arschlöcher”
(reesessportkultur.de, Klaas Reese)
Fans des Fußballvereins Hannover 96, Präsident Martin Kind, Serienmörder Fritz Haarmann und “Bild”.

Jonah Lehrer, Martin Meyer, Attentäter

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1. “Kein Podium für ruhmsüchtige Attentäter”
(lto.de, Henning Ernst Müller)
Der Presserat empfehle bislang nicht, die Identifizierung eines Attentäters oder die Verbreitung seines Fotos zu unterlassen. “Die Täter werden in ihrem Streben nach Prominenz bislang regelmäßig zufrieden gestellt: Nationale wie internationale Medien verbreiten meist schon kurz nach einem Anschlag Namen und Bild des Tatverdächtigen. Nicht etwa eine Goldmedaille bei den olympischen Spielen, sondern ein Anschlag mit möglichst vielen Toten scheint die effektivste Methode zu sein, weltweiten Ruhm zu erlangen, sei er auch noch so negativ besetzt.”

2. “US-Journalist erfindet Bob-Dylan-Zitate”
(zeit.de)
Der 31-jährige Journalist Jonah Lehrer kündigt seinen Job beim “New Yorker”, nachdem ihm Zitatfälschungen nachgewiesen werden.

3. “Der preussische Zürcher”
(bazonline.ch, Hansjörg Müller)
Ein Porträt des NZZ-Feuilletonchefs, Martin Meyer.

4. “Ich wünsche mir eine Deutsche Nationalmediathek, oder: Das kurze Gedächtnis von RTL”
(leitmedium.de, ccm)
Caspar Clemens Mierau fordert, dass “auch private Sender in die Pflicht genommen werden, ein Archiv zu führen. Mindestens alle ausgestrahlten Sendungen sollten vorgehalten werden, wie auch wichtige Begleitmaterialien, Verträge, Pressetexte, usw. Es ist einfach bedauerlich, wenn kulturelle Geschichte nur versendet wird.”

5. “Die Schweizerische Depeschenagentur erhält schon heute zu viele Subventionen, sie braucht nicht noch mehr Steuergelder”
(arslibertatis.com)
Ars Liberatis denkt nach über die Unabhängigkeit der Medien vom Staat.

6. “Machen Sie sich das ganze Bild!”
(fernsehkritik.tv)
Fernsehkritik.tv veröffentlicht von der Sat.1-Dokusoap “Schwer verliebt” einen Drehplan, einen Kandidatenvertrag und einen Einwilligungsvertrag für Angehörige.

Schwer verliebt, Kronen Zeitung, Olympia

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1. “Schwer unter Druck gesetzt”
(fernsehkritik.tv, Video, 22:12 Minuten)
Die Sat.1-Sendung “Schwer verliebt” droht einem Kandidaten wiederholt mit Konventionalstrafen in der Höhe von 250.000 Euro.

2. “‘Krone’ dramatisiert Foto aus Syrien: Leser wenden sich an Presserat”
(derstandard.at, Sabine Bürger)
Christoph Dichand, Chefredakteur der “Kronen Zeitung”, nimmt Stellung zum manipulierten Foto aus Syrien: “Während wir die Copyrights beider Fotos korrekt angegeben haben, fehlte leider der Hinweis darauf, dass es sich eben um das journalistische Stilmittel einer Fotomontage handelt.”

3. “Leistungsschutzrecht: Google will Runden Tisch bei Angela Merkel”
(deutsche-wirtschafts-nachrichten.de)
Kay Oberbeck von Google zum neuen Entwurf des von Presseverlegern angestrebten Leistungsschutzrechts: “Der jetzt vorgelegte Gesetzesvorschlag bedeutet einen Eingriff in die Informationsfreiheit und würde Deutschland weltweit isolieren. Schon jetzt kann sich jeder Verlag durch eine einfache Programmierungszeile aus der Google Suche herausnehmen – dafür bedarf es keines neuen Gesetzes. Presseverlage profitieren in erheblichem Umfang von Suchmaschinen und anderen Online-Diensten. Alleine durch Google werden pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter geleitet. Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen.”

4. “ARD&ZDF: Disqualifikation bei den Olympischen Spielen”
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
ARD und ZDF weisen in ihrer Olympia-Übetragung nicht sauber aus, was live ist und was aufgezeichnet: “Während also in Wirklichkeit oft schon Medaillen verteilt sind, gaukeln ARD und ZDF mit zeitversetzt gezeigten Aufzeichnungen noch Spannung vor – ohne das kenntlich zu machen. (…) Da man annehmen darf, dass die beiden Sender doch technisch in der Lage sind, dies umzusetzen, will man die Fernsehzuschauer also bewusst in die Irre führen.”

5. “Trauerberichterstattung”
(sueddeutsche.de, Saskia Aleythe)
ARD und ZDF beschwören aufgrund ausbleibender Medaillen deutscher Athleten eine Trauerstimmung: “Im gefühlten Halbstundentakt schoben die Kollegen von Katrin Müller-Hohenstein einen dreiminütigen Film zum ‘Schwarzen Tag der deutschen Schwimmer’ ein. (…) Mit langem Gesicht saß Expertin Franziska van Almsick vor der Kamera und hielt das Mikrofon starr wie eine brennende Kerze, bei der jede Schieflage ein Wachsdesaster zur Folge hätte.”

6. “Dicker Mann auf Sofa empört über schlechte Leistung deutscher Athleten bei Olympia”
(der-postillon.com)

Opfer eines Autounfalls instrumentalisiert

Das Foto zeigt einen Vater, der weinend auf der Straße hockt und Abschied nimmt von seinem Sohn, der an dieser Stelle gerade bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist.

Die “Bild am Sonntag” stellte diesen intimen Moment groß aus; die “Bild”-Zeitung zeigte das Foto am nächsten Tag noch einmal (BILDblog berichtete). Sie taten das angeblich nicht, um die Schaulust zu befriedigen, sondern um die Zahl der Opfer von alkoholisierten Autofahrern zu reduzieren.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat missbilligte ihre Berichterstattung trotzdem.

Mehrere Menschen hatten sich über “Bild am Sonntag” und “Bild” beschwert. Sie hätten die Betroffenen ein zweites Mal zu Opfern gemacht und ihre Gefühle der Angehörigen nicht respektiert.

Das Justiziariat der Axel Springer AG erwiderte, die ausschließliche Motivation der Berichterstattung sei es gewesen, auf die schrecklichen Folgen von Alkoholmissbrauch am Steuer hinzuweisen. Es sei unstreitig, dass weniger Unfälle passieren würden, wenn Verkehrsteilnehmern diese Folgen deutlich gemacht würden — auch die Deutsche Verkehrswacht nutze Plakate mit drastischen Darstellungen.

Außerdem sei die Leiche abgedeckt und keiner der Beteiligten identifizierbar.

Der Presserat sah in den Veröffentlichungen zwar keinen Verstoß gegen die Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex) und auch keine unangemessen sensationelle Darstellung von Leid (Ziffer 11). “Bild am Sonntag” habe aber die Privatheit der Opfer missachtet (Ziffer 8). In Richtlinie 8.3 heißt es:

Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.

Die Familie sei aufgrund vieler Details identifizierbar. Ihre private Trauer werde einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Wenn die Zeitung auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hinweisen wollte, hätte sie über den Unfall auch in anderer Form berichten können. “Bild am Sonntag” habe die Betroffenen “instrumentalisiert”.

Gesünder Werben mit AOK Plus

Drei- bis viermal im Jahr laden die “Dresdner Neuesten Nachrichten” für einen Tag einen “Gast-Chefredakteur” ein, der gemeinsam mit der Redaktion eine Ausgabe mit einem thematischen Schwerpunkt entwickelt. Darauf ist der Chefredakteur der “Dresdner Neuesten Nachrichten” offenbar so stolz, dass er in einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Presserat ausführlich über dieses Projekt referiert und auflistet, welche prominenten und nicht-prominenten “Gast-Chefredakteure” es schon gegeben habe und welche Themen diese dabei bearbeitet hätten.

Diese Stellungnahme war nötig geworden, weil sich ein Leser beim Presserat über die “DNN”-Ausgabe vom 15. Februar beschwert hatte, deren “Gast-Chefredakteur” Rolf Steinbronn, Vorstandsvorsitzender der Krankenkasse AOK Plus, war.

In seinem Leitartikel hatte Steinbronn erklärt, wie viel Geld die AOK Plus (die “größte gesetzliche Krankenkasse in Sachsen und Thüringen”) wofür ausgibt, und dass die AOK Plus allein im vergangenen Jahr 70 Millionen Euro durch Rabattvertäge mit Pharmafirmen gespart habe.

Und solche Einsparungen sind natürlich was Tolles für die Versicherten der AOK Plus:

Vom Spareffekt profitieren letztlich alle Versicherten, indem sie sich darauf verlassen können, bei der AOK Plus bis mindestens 2014 von Zusatzbeiträgen verschont zu bleiben.

Und was die AOK Plus sonst noch tolles macht, konnte der Leser fast überall in dieser Ausgabe der “DNN” erfahren:

  • Im Lokalteil etwa kamen die Mitarbeiter eines Jugendgästehauses zu Wort, die dank der Gesundheitsförderung der Dresdner AOK jetzt drei Übungsstunden à 60 Minuten mit individuellen, arbeitsplatzbezogenen Rückenübungen bekommen haben.
  • Im Kulturteil stand ein Artikel über ein Präventionsprojekt, bei dem Musiker des Landesjugendorchesters Sachsen spezielle Übungen zur Stärkung ihres Bewegungsapparats lernen sollten, um Haltungsschäden zu vermeiden. Gefördert von der AOK Plus, wie der Leser erfuhr.
  • Und im Sportteil erschien ein Interview mit dem Leiter des Betriebssportvereins der AOK in Dresden, das “Entspannung bei Zumba in der Mittagspause” versprach. Man muss aber gar nicht bei der AOK arbeiten, um dort mitmachen zu dürfen: “Unser Sportverein richtet sich aber nicht nur an AOK-Mitarbeiter, sondern ist für alle offen.”

Der Beschwerdeführer fand insgesamt acht Artikel, in denen er das Gebot der klaren Trennung von Redaktion und Werbung verletzt sah.

Der Chefredakteur der “DNN”, Dirk Birgel, betonte in seiner Stellungnahme, dass die Veröffentlichung weder von dritter Seite bezahlt noch durch geldwerte Vorteile belohnt worden sei. Auch ein Kopplungsgeschäft liege nicht vor.

Die “DNN” beharrte auf ihre redaktionelle Unabhängigkeit: Nur der Leitartikel sei vom Chef der AOK Plus verfasst und durch den Chefredakteur selbst geprüft worden. Alle anderen Beiträge seien durch die Redaktion selbst erarbeitet worden. Es sei “naheliegend”, dass sie thematisch im Zusammenhang mit dem Gast-Chefredakteur stünden.

Wenn überhaupt, so der Chefredakteur, dann könnte allenfalls in der Mitteilung, dass die AOK bis 2014 keine Zusatzbeiträge erheben wolle, eine werbliche Wirkung gesehen werden. Er erklärte aber auch eindrucksvoll, warum das eigentlich nicht sein könne: Da die Meldung die überwiegende Anzahl der Leser betreffe, überlagere hier das öffentliche Interesse einen möglichen Werbeeffekt. Auch in allen anderen Artikeln überlagere der Informationswert eindeutig eine mögliche Werbewirkung für die AOK.

Einer der vom Leser kritisierten Artikel mit dem Titel “Last-Minute-Fitness für Wintersportler” gehöre übrigens gar nicht zu den mit dem AOK-Chef vorbereiteten Texten, führte der Chefredakteur weiter aus: Es handele sich dabei vielmehr um den vorletzten Teil der zwölfteiligen Serie “Gesund und aktiv”, die von der AOK lediglich durch die Schaltung einer Anzeige in Form eines Logos begleitet werde. Dieser Text sei aber auch keine AOK-Veröffentlichung, sondern ein von einem Facharzt für Orthopädie verfassten Beitrag zum Thema “Skilanglauf und Abfahrtski” ohne Bezug zur AOK. Auf der Seite finde sich zudem ein Interview mit einer Ernährungsberaterin, in dem der einzige Bezug zur AOK sei, dass diese bei der Krankenkasse arbeite.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats konnte sich der Argumentation der “Dresdner Neuen Nachrichten” nicht anschließen und erkannte in der Berichterstattung eine Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung. Die gemeinsam mit der AOK Plus entstandenen Beiträge überschritten die Grenze zwischen einer Berichterstattung von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 Pressekodex.

Die Häufung von Beiträgen, in denen über die Krankenkasse und ihr im Wettbewerb stehendes Angebot berichtet wird, sei redaktionell nicht mehr zu begründen. Es entstehe dabei eine Werbewirkung für die AOK, die nicht durch ein Leserinteresse an der Berichterstattung zu rechtfertigen ist.

Der Presserat sprach deshalb eine “Missbilligung” gegen die “Dresdner Neuesten Nachrichten” aus.

Bob Dylan, Landleben, Tierfilme

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1. “Konzert-Kritik-Kritik”
(hogymag.wordpress.com, almasala)
Kritiken zum Berlin-Konzert von Bob Dylan auf “Spiegel Online” und im “Nibelungen Kurier” unter der Lupe.

2. “Was kann Google – und was will Springer?”
(heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
“(…) welchen Vorteil brächte es für Journalisten, wenn ihnen Rechte nicht per Vertrag, sondern durch ein Gesetz entzogen werden?”, fragt Peter Mühlbauer in einem Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

3. “Sat.1-Talkshows entpuppen sich als Scripted Reality”
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
Zwei Talkshows, die auf Sat.1 zur Mittagszeit ausgestrahlt werden sollen, “Annica Hansen” und “Ernst-Marcus Thomas”, werden als geskriptete Sendungen geplant: “Das heißt: Darsteller spielen Rollen.”

4. “Glücklich in der Heide”
(spiegel.de, Hilal Sezgin)
Journalistin Hilal Sezgin zieht aufs Land: “Tatsächlich hat sich an meiner Arbeit als Kulturjournalistin und Kolumnistin nicht viel geändert: Ich lese dieselben Nachrichten per Internet, bekomme dieselben Bücherberge zur Rezension geschickt, führe dieselben Recherchegespräche per Telefon. Abgesehen davon, dass ab und zu der Hahn dazwischen kräht, bekommen die Gesprächspartner meinen ländlichen Hintergrund gar nicht mit.”

5. “Stafettenwechsel im journalistischen Borderlining”
(wienerzeitung.at, Engelbert Washietl)
“Österreich” laufe der “Krone” den Rang in negativer Auffälligkeit ab, findet Engelbert Washietl. “Ginge die Zeitung ‘Österreich’ von einem konstruktiven Ansatz aus, könnte sie beim Presserat einfach mitmachten und sich über ihre eigene Leistung und auch die der Konkurrenzblätter auseinandersetzen. Sie arbeitet aber offenbar darauf hin, sich medienethisch unantastbar und nahezu sakrosankt zu machen.”

6. “‘Am Abend schlafe ich fern'”
(bernerzeitung.ch, Fabian Sommer)
Was die 80-jährige Theresia Salzmann zum Fernsehprogramm zu sagen hat: “Ich würde Tierfilme zeigen. Tiere sind nicht so verlogen wie die Menschen.”

Österreich, Ciudad Juárez, Lokaljournalismus

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1. “Presserat lässt sich nicht von ‘Österreich’ verbiegen”
(diepresse.com)
Die Mediengruppe “Österreich” klagt gegen den österreichischen Presserat: “Die Klage soll offenbar darauf hinauslaufen, dass der Presserat künftig Artikel und Beiträge der Tageszeitung ‘Österreich’ nicht mehr prüfen dürfen soll und Verurteilungen nicht mehr publik gemacht werden. (…) Bei ‘Österreich’ vertritt man die Ansicht, dass sich im Presserat vor allem Konkurrenzmedien zusammengetan hätten und Entscheidungen vor diesem Hintergrund getroffen würden.”

2. “‘Wir machen nicht Online, wir machen Journalismus'”
(vocer.org, Sabrina Santoro und Tobias Kröger)
Stefan Plöchinger, Chefredakteur von Süddeutsche.de, im Interview: “Medien sind im Umbruch und werden vermutlich in zehn Jahren noch mal anders aussehen als jetzt. Ob dann weniger oder mehr Leute als heute Jobs in ihnen finden, hängt in erster Linie davon ab, wie wir uns jetzt verhalten, wie wir mit den Chancen umgehen oder ob wir bloß Angst haben vor Risiken.”

3. “‘Der Teufel ist von der Kette gelassen'”
(nzz.ch, Kathrin Zeiske)
Ein Bericht aus der mexikanischen Stadt Ciudad Juárez: “Der ‘Diario de Juárez’ als wichtigstes Printmedium der Grenzstadt im Drogenkrieg übt nicht selten Zurückhaltung in seiner Bildsprache. Manche Killer beziehen die Medien in ihr Kalkül ein. Sie ermorden zur Hauptsendezeit, um in die Fernsehnachrichten zu kommen.”

4. “Euro-Krise ist Medien-Krise”
(wissen.dradio.de, Audio, 5:53 Minuten)
Rodothea Seralidou blickt auf die aktuelle Situation der griechischen Medien und auf die Zeit vor der Krise. Viele Redaktionen waren damals personell überdotiert und eng verflochten mit dem Staat.

5. “Hunde und Reis – Warum Journalismus im Kleinen beginnt”
(media-bubble.de, Sanja Döttling)
Sanja Döttling berichtet aus dem Alltag des Lokaljournalismus: “Über all die internationale Politik und die hochgestochenen Feuilleton-Kritiken vergisst man als angehender Journalist schnell, was in jedem Artikel die Hauptrolle spielt: die Menschen.”

6. “Gründe für das politische Engagement junger Menschen”
(graphitti-blog.de, katja)

Bild  

“Bild” findet ein Korn

In “Bild” werden “häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht”, Kai Diekmann sucht “bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer” — das haben die Zeitung und ihr Chefredakteur vor neun Jahren vom Landgericht Berlin schriftlich bekommen.

Für “Bild” ist es eine Zumutung, wenn der Deutsche Presserat darauf beharrt, dass die Zeitung Gerichtsfotos von Angeklagten nur anonymisiert drucken solle. Es ist für “Bild” ja schon unerträglich, dass Verbrecher ihre Menschenrechte behalten.

Aber da Tiere bei “Bild” ja bekanntlich mehr Respekt genießen als Menschen und die die Selbstironievortäuschungssucht von Kai Diekmann offenbar ansteckend ist, berichtetet die Zeitung heute so über einen “irren Prozess um Hahnen-Schrei”:

Ein Fall für das Amtsgericht Nürtingen: Hahn Ottmar II. (4). Noch ist seine Schuld nicht bewiesen. Fotos: Michael Hahn (Kein Witz!)

Mit Dank an Frank P.

Die Tote aus der Tiefkühltruhe

Ende Februar fand die Polizei in Spenge in Ostwestfalen durch Zufall eine Frauenleiche, die in einen Koffer gezwängt in einer Tiefkühltruhe lag. Ein Tatverdächtiger war schnell gefunden: Ein 42-Jähriger, gegen den bereits wegen Menschenhandels ermittelt wurde, und der die Garage angemietet hatte, in der die Tiefkühltruhe stand.

Die Identität des Opfers blieb jedoch zunächst unklar, weswegen sich die Polizei ein paar Tage später an die Presse wandte und Fotos der Leiche und ihrer Kleidungsstrücke veröffentlichte. Die Fotos erschienen in regionalen und überregionalen Medien, Zeugen identifizierten die Tote als Angestellte eines Herforder Bordells.

Noch bevor Polizei und Staatsanwaltschaft ihre gemeinsame Pressemitteilung veröffentlichten, konnten sie in “Bild” folgende Sätzen lesen:

Sie lag erdrosselt in einer Tiefkühltruhe. Weil niemand die Tote vermisste, suchte die Polizei mit Fotos der Leiche nach Zeugen. Jetzt die spektakuläre Wende in dem Fall.

Nach BILD-Informationen heißt die Tote Olga P., stammt aus der Ukraine und arbeitete in Deutschland als Prostituierte. Das erklärte ein Zeuge gestern beim Staatsanwalt.

(Inwiefern es eine “spektakuläre Wende” sein kann, wenn die Polizei eine erste Spur hat, weiß wohl auch nur “Bild” allein.)

Die mutmaßliche Identifizierung der Toten hielt “Bild” und Bild.de nicht davon ab, weiterhin das Foto der Leiche zu verbreiten, mit dem die Polizei nach Zeugen gesucht hatte. Mehr noch: Bild.de konnte das Foto jetzt (mehrfach) gemeinsam mit Bildern zeigen, die noch zu Lebzeiten der Frau entstanden waren:

Die Tote aus der Tiefkühltruhe: Der Bruder des Killers gab den entscheidenden Tipp.

Ein Leser beschwerte sich über diese Berichterstattung beim Deutschen Presserat, weil er darin eine unangemessen sensationelle Darstellung und einen Verstoß gegen die Menschenwürde der Toten sah.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die Rechtsabteilung von Bild.de sah das wie üblich anders. In ihrer Stellungnahme erklärte sie, bei der Aufnahme der Leiche handele es sich um ein offizielles Foto, das Polizei und Staatsanwaltschaft zu Fahndungs- bzw. Ermittlungszwecken veröffentlicht hätten. Die Aufnahme sei in allen regionalen und überregionalen Zeitungen und Newsportalen erschienen. Sie sei presserechtlich und presseethisch zulässig.

Die Berichterstattung habe sich mit den laufenden Ermittlungen beschäftigt und über eine möglicherweise gelungene Identifizierung der Toten und einen ersten Verdacht bezüglich eines Täters berichtet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Ausnahmetatbestand, der die Veröffentlichung des Fahndungs- und Ermittlungsfotos rechtfertige, noch in vollem Umfang gegeben gewesen, denn die Fotoveröffentlichung habe weiterhin der Suche nach weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung gedient.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats mochte sich dieser Einschätzung nicht anschließen:

Die Abbildung, insbesondere die Kombination des Fotos einer Lebenden mit dem Foto einer Leiche, berührt das Privatleben der Abgebildeten und ihrer Angehörigen in einem Maße, das nicht mehr vom öffentlichen Interesse gedeckt ist. Für das Verständnis der Tat ist das Wissen um die Identität des Opfers unerheblich. Besondere Begleitumstände, die eine Identifizierung rechtfertigen könnten, liegen hier ebenfalls nicht vor. Die Argumentation von BILD Online, das Foto diene zur abschließenden Aufklärung des Verbrechens, trägt nicht. Die Berichterstattung erweckt den Eindruck einer nahezu abgeschlossenen Ermittlung. Hierfür sprechen die Überschrift, sowie die ausführliche Beschreibung des Täters und der Ermittlungsergebnisse. Damit hat sich der Fahndungszweck, zu dem das Foto der Toten ursprünglich veröffentlicht wurde, erledigt.

Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Toten und damit einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex und sprach eine sogenannte “Missbilligung” aus.

Die Fotos der inzwischen zweifelsfrei identifizierten Leiche, die ja selbst laut Bild.de-Juristen nur “der Suche nach weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung” dienen sollten, sind bei Bild.de indes immer noch zu sehen. Dass “Bild” anschließend die Mutter der Toten in der Ukraine besucht und ihr eine ganze Reihe privater Fotos aus den Rippen geleiert hatte, ist eine andere Geschichte.

Bild  

6 Bier, 4 Würstchen, 1 Anzeige

Manche Dinge sind einfach sicher: die Rente, das Amen in der Kirche oder die sommerliche Kooperation von “Bild” und Lidl, zum Beispiel.

Nach dem “WM-Knaller” (2006), dem “EM-Paket” (2008), dem “WM-Paket” (2010) und dem namentlich nicht näher bezeichneten Paket zur Frauen-Fußballweltmeisterschaft (2011) war es letzten Freitag Zeit für die Ansage “Bitte nicht wieder wählen!” das “EM-Fan-Paket”:

Das ist die perfekte Vorbereitung auf den EM-Start! Im Paket stecken 6 Flaschen Grafenwalder Pils, 1 Paket mit 4 Gebirgsjäger-Rostbratwürsten und eine Deutschland-Autofahne. Einfach den Coupon in der Zeitung ausschneiden, in einer der mehr als 3100 Lidl-Filialen in Deutschland das Paket für 1,99 Euro holen und den Coupon an der Kasse abgeben.

Das mit den Stückzahlen hätte man Joelle (20) vielleicht noch mal genauer erklären sollen, die sich 12 Bier, 16 Würstchen und eine Fahne “geschnappt” hat:

Joelle (20) ist schon voll im EM-Fieber und hat sich gleich ein Fan-Paket geschnappt

Überhaupt hätten wir gedacht, dass sechs Flaschen Bier eigentlich ausreichen sollten, um das mit der Fahne selbständig auf die Reihe zu kriegen, aber so ein Ding fürs Auto kann ja nie schaden — falls man mal überraschend den Bundespräsidenten fahren muss, zum Beispiel.

Doch zurück zum “Fan-Paket”: In mittlerweile guter Tradition hat “Bild” nur den Coupon selbst mit dem Wort “Anzeige” versehen (das allerdings wieder doppelt).

Die Berichterstattung im Vorfeld muss demnach ebenso traditionell wohl als redaktioneller Inhalt angesehen werden:

Mittwoch, 6. Juni, Seite 1:

Freitag gibt

Donnerstag, 7. Juni, Seite 1:

Morgen Fan-Paket von Lidl & BILD holen!

Freitag, 8. Juni, Seite 1:

EM-Paket von BILD & Lidl: 6 Bier, 4 Würstchen, 1 Flagge für 1,99 Euro

Seite 8:

6 Bier, 4 Würstchen, 1 Flagge für 1,99 Euro: Holen Sie sich das EM-Fan-Paket!

Falls Sie sich wegen des Schleichwerbeverdachts beim Deutschen Presserat beschweren wollen: Sparen Sie sich die Mühe!

Zwar hatte der Presserat den “WM-Knaller” aus dem Jahr 2006 noch mit einem “Hinweis” beanstandet (mit einjähriger Verspätung), weil das Wort “Anzeige” fehlte, im vergangenen Jahr wies er eine Beschwerde über den Prosecco-Coupon zur Frauen-Fußball-WM aber schon frühzeitig zurück:

Im Rahmen der Prüfung gelangten wir zu dem Schluss, dass der Beitrag eine zulässige Veröffentlichung über eine gemeinsame Marketing-Aktion von BILD und LIDL darstellt. Der Leser kann sofort erkennen, das BILD hier mit dem Discounter zusammenarbeitet und im Rahmen einer Kooperation den Lesern ein spezielles Angebot offeriert. Solche Marketing- Aktionen können vorgestellt werden, wenn dabei die Regelungen der Ziffer 7 Pressekodex beachtet werden. Hier heißt es im letzten Satz: “Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.” Dieses Eigeninteresse wird nach unserer Auffassung auf den ersten Blick deutlich, so dass keine Verwechslungsgefahr mit einem redaktionellen Beitrag besteht. Der Leser kann die Veröffentlichung als Beitrag über eine Marketing-Aktion erkennen. Ihm ist daher klar, dass es sich nicht um eine unabhängige redaktionelle Veröffentlichung handelt.

Na dann: Prost!

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