Deniz Yücel hat bei der “taz” ungefähr den Posten inne, den bei “Bild” Franz Josef Wagner, beim “Tagesspiegel” Harald Martenstein und bei der “Welt” Henryk M. Broder bekleiden: Er pfeift als Kolumnist auf Politische Korrektheit, Logik oder auch einfach nur Fakten, bricht mit Konventionen und in die Tastatur und gefällt sich als Mischung aus Wutbürger, Stammtischgänger und ADHS-Grundschüler.
Vom Deutschen Presserat bekam Yücel im Dezember eine “Missbilligung”, weil er über Thilo Sarrazin geschrieben hatte:
So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.
(Das mit dem “Schlaganfall” war auch noch sachlich falsch.)
Nach der Landtagswahl in Niedersachsen schreibt Yücel heute einen Abgesang auf den vermutlich scheidenden Innenminister Uwe Schünemann, den er, wie es so seine Art ist, mit “Tschüss, Kotzbrocken!” überschrieben hat.
Yücel bezeichnet Schünemann als “beste[n], weil dümmste[n] Innenminister der westlichen Welt” und führt aus:
Ob Handyverbote für Terroristen, Bundeswehreinsätze gegen Killerspiele oder Fußfesseln für Schulschwänzer, ob Nachtischverbot für Stützeempfänger, Arbeitsdienst für Fünfjährige oder Hymnenpflicht für Blogger – keine Forderung, die zu absonderlich oder zu faschistoid gewesen wäre, als dass Schünemann im Laufe seiner zehnjährigen Amtszeit sie nicht erhoben hätte oder bei der man hätte sicher sein können, dass er sie nicht noch irgendwann erheben würde.
Wer das zweifelhafte Vergnügen hatte, Anfang Juli 2012 Yücels Kolumne über den niedersächsichen Innenminister Uwe Schünemann lesen zu müssen, könnte an dieser Stelle ein Déjà-vu erlitten haben, denn damals hatte Yücel geschrieben:
Ob Handyverbote für Terroristen, Bundeswehreinsätze gegen Killerspiele, Fußfesseln für Schulschwänzer, Knast für Fünfjährige, Nachtischverbot für Stützeempfänger – keine Forderung, die nicht zu abwegig oder autoritär wäre, als dass Schünemann sie nicht schon erhoben hätte oder sie nicht noch erheben würde.
Wenig später fährt Yücel heute fort:
“Lieber ein harter Hund als ein Warmduscher”, sagte er über sich und bekannte sich, um auch mal so etwas wie eine menschliche Seite zu zeigen, zu seiner “Leidenschaft für Gummibärchen”.
Vor einem halben Jahr klang das bei ihm so:
“Lieber ein harter Hund als ein Warmduscher”, sagt er über sich. Und um sich auch mal von einer menschlichen Seite zu zeigen, bekennt er sich auf seiner Homepage zu seiner “Leidenschaft für Gummibärchen” – und spätestens jetzt weiß man, dass die einzige Leidenschaft, zu der so einer fähig ist, der präfaschistische Furor des entfesselten Kleinbürgers ist.
Heute witzelt Yücel vor sich hin:
Doch während andere niedersächsische Politiker später Karriere machten und Bundesminister (Trittin, von der Leyen), Bundesvorsitzende (Rösler, Gabriel), Bundeskanzler (Schröder) oder Wulff (Wulff) wurden, blieb Schünemann in Niedersachsen.
Im Sommer hatte er geschrieben:
Er hadert damit, dass andere niedersächsische Politiker später Karriere machten. Sie wurden Bundesminister (Trittin), Bundeskanzler (Schröder) oder Wulff (Wulff). Nur Schünemann blieb, was er immer war. Und seit dort eine Frau Ö. oder Ü. am Kabinettstisch sitzt, ist er nicht einmal mehr der bekannteste niedersächsische Minister der Welt.
Sogar den – auf Aygül Özkan bezogenen – Umlaut-Kalauer hat er heute an anderer Stelle noch einmal aufgewärmt:
Denn der war kein Dutzendminister in der deutschen Provinz; er ist auch nicht so leicht zu ersetzen wie die andere (zumindest in Fachkreisen) halbwegs bekannte niedersächsische Ministerin, für die sich gewiss eine andere Frau Ö. oder ein Herr Ü. finden lassen wird.
Nun ist es nicht so, dass Deniz Yücel seine gesamte Kolumne aus dem Juli 2012 recycelt hätte: Ein paar Passagen hat er nicht wiederholt — vielleicht, weil er sie zuvor schon einmal wiederholt hatte.
So schrieb er vor einem halben Jahr:
Doch Schünemann genügt sein toller Job in Niedersachsen und die Freizeit, die er im Sportschützen-Club Holzminden vielleicht auch mit ein paar Betriebsräten von VW verbringt, nicht.
Also ziemlich genau das, was er schon im Januar 2006 in der “Jungle World” in einem Text über Schünemann geschrieben hatte:
Doch Uwe Schünemann (CDU) genügen sein toller Job in Niedersachsen und die Freizeit, die er im Sportschützen-Club Holzminden, vielleicht auch mit ein paar Betriebsräten von VW verbringt, nicht.
“taz”, 2012:
Vielleicht wird seiner Ehefrau Ines im Supermarkt hinterhergetuschelt: “Die Ärmste, ihr Mann ist schon bald 50 und immer noch nur Landesminister!” – “Wie sie das bloß aushält?” – “Wenn meiner immer nur so was bliebe, würde ich die Kinder nehmen und gehen.”
Darum gibt Schünemann alles, damit sich seine Frau Ines (47) und die Kinder Milena (17) und Timo (13) nicht für den Papi (sie dürften ihn alle drei so nennen) schämen müssen.
“Jungle World”, 2006:
Möglichweise wird im Supermarkt hinter seiner Ehefrau getuschelt: “Die Ärmste, ihr Mann ist nur Landesminister!” – “Wie sie das aushält?” – “Wenn meiner immer nur sowas bliebe, würde ich die Kinder nehmen und gehen.”
Doch Schünemann gibt alles, damit sich seine Ehefrau Ines (40) und die Kinder Timo (6) und Milena (10) für den Papa (vermutlich werden alle drei ihn so nennen) nicht schämen müssen.
So gesehen ist Deniz Yücel doch nicht der Broder oder Wagner, sondern nur der Wolfram Weimer der Linken.
Heute vor einem Monat erschoss ein Mann in Newtown, Connecticut 27 Menschen, darunter 20 Kinder einer Grundschule.
Nach dem Amoklauf von Winnenden hatte der Deutsche Presserat im Jahr 2010 einen Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) veröffentlicht, in dem die deutschen Medien zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Opfer, Angehörige und Täter aufgerufen werden.
In welcher Form und in welchem Ausmaß deutsche Onlinemedien wie Bild.de, “Spiegel Online”, “Focus online”, FAZ.net oder sueddeutsche.de in der ersten Woche über die Ereignisse von Newtown berichtet haben, haben wir in einer Übersicht zusammengefasst:
Die deutsche Online-Berichterstattung über den Amoklauf in Newtown (PDF)
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Stil ist… ein eingebauter narrensicherer Scheiss-Detektor” (blog.tagesanzeiger.ch, Constantin Seibt)
“Sobald man in einem Text alle Scheusslichkeiten und Dummheiten streicht und nur den Rest stehen lässt, so hat dieser Rest automatisch Stil”, schreibt Constantin Seibt. “Tatsächlich sind Sie ab dem Moment ein guter Schreiber, in dem Sie keinen Scheiss schreiben. Oder genauer: ihn nicht publizieren.”
2. “‘Zufrieden bin ich nicht'” (journalist.de, Monika Lungmus)
Ein Interview mit Lutz Tillmanns, dem Geschäftsführer des Deutschen Presserats: “Verstöße stellen wir stärker beim Umgang mit den Persönlichkeitsrechten fest, die in Ziffer 8 und 9 des Pressekodex behandelt sind: Schutz des Privatlebens und der Intimsphäre von Menschen, Schutz der Ehre. Weitere Verstöße registrieren wir gegen das Trennungsgebot zwischen Redaktion und Werbung. Hier ist die Trefferquote auch höher zwischen dem, was uns die Beschwerdeführer vortragen, und dem, was auch der Presserat moniert.”
3. “Kurios: Sat.1 ließ seine Models schon mal jubeln” (dwdl.de, Alexander Krei)
Das Finale der Sat.1-Sendung “Million Dollar Shootingstar” wurde in drei Varianten aufgezeichnet, das Telefonvoting entscheidet, welche gezeigt wird. “Jede der potenziellen Gewinnerin durfte im Vorfeld schon einmal über den möglichen Gewinn jubeln – obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht klar war, dass sie überhaupt gewinnen würde.”
4. “Neue Maßeinheit für Großprojekte” (netzfundbuero.de, Tom Hillenbrand)
Zur besseren Einschätzung, welches Ausmaß die Kosten von Großprojekten eingenommen haben, will Tom Hillenbrand die Maßeinheit Elbphilharmonie einführen.
5. “Was ist denn schlimm an dem Wort ‘Arzthelferin’?” (zeit.de, Harald Martenstein)
“In der politisch korrekten Sprachverschiebung” sei inzwischen “die zweite Ebene erreicht, ähnlich wie bei der zweiten germanischen Lautverschiebung um 500 nach Christus”, glaubt Harald Martenstein zu beobachten. “Alles wird immer mehr verfeinert und verschnörkelt, wie in der Kultur des Rokoko.”
Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten diese Woche in Berlin und sprachen anschließend drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, acht Missbilligungen und 17 sogenannte Hinweise aus.
Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de für die Berichterstattung über einen Jagdunfall. Ein Jäger hatte einen Mann für ein Wildschwein gehalten und versehentlich erschossen, Bild.de zeigte bei der Berichterstattung ein Foto des Opfers, das nach Ansicht des Presserats nicht hätte gezeigt werden dürfen.
Einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte eines Opfers sah der Beschwerdeausschuss bei der Münchener “tz” gegeben, die bei der Berichterstattung über ein Familiendrama den Vornamen, die Adresse, den Beruf und die Herkunft des Opfers genannt und sein Foto gezeigt hatte. Dafür erhielt die Zeitung eine öffentliche Rüge.
Eine solche gab es auch für die “Wetzlarer Neue Zeitung”, die nach dem Autounfall eines ehemaligen Handball-Nationalspielers fälschlicherweise berichtet hatte, dieser sei zu Tode gekommen. Am Tag danach berichtigte sie sich und erklärte, der Mann habe den Unfall überlebt, aber schwere Hirnverletzungen erlitten. Auch das war allerdings falsch. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex, die Journalisten auffordert, Informationen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Schließlich gab es auch noch eine öffentliche Rüge gegen die Online-Ausgabe des “Münchner Merkur”, die in ihrer Rubrik “Outdoorteil der Woche” positiv über eine Stirnlampe berichtet und dabei Preis und Website des Herstellers genannt hatte. Der Beschwerdeausschuss sah die Grenze zur Schleichwerbung überschritten, da “ohne erkennbare redaktionelle Begründung eine einzelne Lampe aus einer Palette ähnlicher Produkte hervorgehoben wurde”.
In seiner Pressemitteilung erwähnt der Presserat auch einen Text von Deniz Yücel auf taz.de, zu der 25 Beschwerden eingegangen waren. In seiner Kolumne “Besser” hatte Yücel unter der Überschrift “Der Ausländerschutzbeauftragte” über einen Mann namens “Thilo S.” geschrieben: “[…] dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.” Der Beschwerdeausschuss hielt es “für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen” und sprach eine “Missbilligung” aus.
Ja, bloß eine “Missbilligung”, keine “Rüge” (s. Kasten). Und damit kommen wir zu den Mediendiensten, die über die neuesten Entscheidungen des Presserates berichteten:
dwdl.de titelt zwar fälschlicherweise von einer “Rüge” für taz.de, bekommt es im Artikel selbst aber richtig hin und schreibt dort von einer “Missbilligung”.
meedia.de war bei der Aufbereitung richtig glücklos und spricht in Überschrift und Text von einer “Rüge”.
Mit Dank an Florian G.
Nachtrag, 16.15 Uhr: “Meedia” hat seine Überschrift in “Presserat: Rügen für Bild.de und TZ” geändert und den Artikel überarbeitet:
Anmerkung:
In einer früheren Version dieses Textes stand fälschlicherweise, dass die taz eine Rüge kassiert hätte. Das war falsch und wurde korrigiert.
dwdl.de spricht in der Überschrift (und im Vorspann, wie uns erst jetzt aufgefallen ist) immer noch von einer “Rüge” für taz.de.
2. Nachtrag, 17.10 Uhr: Jetzt lautet die Überschrift bei dwdl.de “Presserat nimmt sich u.a. ‘Bild.de’ und ‘taz.de’ vor” und auch im Vorspann ist jetzt von der “Missbilligung” die Rede.
Am vergangenen Mittwoch hat sich ein Mann in einem Kölner Supermarkt mit Benzin übergossen und selbst angezündet. Er wurde lebensgefährlich verletzt.
Viele Medien berichten seitdem über den Fall. Vermutlich sind es die besonderen Begleitumständen der Tat – insbesondere die Tatsache, dass der Mann auch andere Menschen in Gefahr gebracht hat –, die aus Sicht der Journalisten eine Berichterstattung rechtfertigen.
Einige Medien hielten sich dabei sogar (mehr oder weniger) an das, was der Presserat und Psychologen seit Jahren immer wieder fordern, nämlich zurückhaltend über (versuchte) Suizide zu berichten.
“Bild” gehörte nicht dazu.
Die Zeitung schilderte nicht nur sämtliche Details der Tat, sondern zeigte auch ein nicht unkenntlich gemachtes Foto des Mannes beim Kauf des Benzins. Dazu werden im Text sein Vorname sowie weitere Einzelheiten aus seinem Privatleben genannt.
Und dann war da noch das:
So sah die Seite drei der “Bild”-Bundesausgabe vom letzten Freitag aus.
Bei “Bild” ist das eine gängige Masche, vor allem bei tödlichenUnfällen, Morden und anderenbrutalenGeschichten: Wenn die Redakteure schon kein grausames Foto auftreiben können, lassen sie eben eine grausame Zeichnung anfertigen.
All denjenigen, die sich nicht vorstellen können, wie eine Kinderleiche oder ein brennender Mann aussehen, hilft “Bild” also nach. Ob sie wollen oder nicht.
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1. “Falschmeldung mit hoher Reichweite: Google kauft Wi-Fi-Unternehmen ICOA für 400 Millionen Dollar” (drweb.de, Dieter Petereit)
Google hat kein Unternehmen für 400 Millionen US-Dollar übernommen. “Die falsche Pressemitteilung, eingereicht über einen kostenlosen Presseservice namens PRWeb, hatte vermutlich zum Ziel, den Wert der ICOA-Aktie, der bei einem Bruchteil eines Pennies vor sich hindümpelt, kurzfristig zu erhöhen. Das gelang sogar. Der Wert vermehrfachte sich.”
3. “Journalisten-Kodex verletzt” (persoenlich.com) “Das Magazin” hat in einem Artikel versehentlich die Namen von zwei Personen unverändert abgedruckt. Ein Fall für den Presserat wurde es, weil sich das Magazin weder öffentlich für den Fehler entschuldigt, noch genügende Korrekturmaßnahmen eingeleitet hatte.
4. “Zugespitztes Zitat von Ex-Tagesschau-Sprecherin war rechtmäßig” (heise.de/tp, Markus Kompa) Eva Hermann verliert vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit um eine Passage im “Hamburger Abendblatt”: “Die Beschwerdeführerin, der es nicht gelungen sei, sich unmissverständlich auszudrücken, müsse die streitgegenständliche Passage als zum ‘Meinungskampf’ gehörig hinnehmen.”
5. “Journalisten am Ende?” (statistiker-blog.de, Tilman Weigel)
In der Zeit von 1999 bis 2011 stieg die Zahl der Beschäftigten im Bereich “Publizisten” gemäß der Bundesagentur für Arbeit um rund 25 Prozent an.
Auf den ersten Blick ist es ein ganz normaler Artikel, der am vergangenen Donnerstag auf hna.de, dem Online-Auftritt der “Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung” erschienen ist:
Auch inhaltlich bleibt es größtenteils eher belangharmlos. So erfährt der Leser etwa, dass er morgens Zeit sparen könne, indem er “Kajal statt Eyeliner” benutzt (lässt sich schneller auftragen) oder “sich schon am Vorabend für ein Outfit entscheidet und es bereit legt”. Soso!
Interessant wird’s aber unter der Zwischenüberschrift “Multitalente im Multitasking”. Dort heißt es:
Wer statt Tagescreme, Sonnenschutz, Abdeckstift, Make-up & Co. eine sogenannte “BB Cream” wie zum Beispiel die neue NIVEA BB Cream 5-in-1 verwendet, spart damit morgens im Bad wertvolle Minuten! Die Trendhautpflege von NIVEA ist nämlich ein wahres Multitalent: Sie glättet das Hautbild, verfeinert die Poren, deckt kleine Schönheitsmakel ab, perfektioniert den Teint, versorgt die Haut lang anhaltend mit Feuchtigkeit und schützt sie gleichzeitig mit LSF 10 vor lichtbedingter, vorzeitiger Hautalterung. BB Cream ist die perfekte, wirkungsvolle Tagespflege mit Multitaskingfaktor!
Zur Erinnerung: Dieser Text steht als “Meldung” im redaktionellen Teil von hna.de – optisch aufgemacht wie jeder andere Artikel und ohne jegliche Werbekennzeichnung.
Oder besser: So stand er da. Vier Tage lang. Am Sonntag fragten wir dann bei der Redaktion der “HNA” nach, warum eine solche Werbebotschaft ohne Kennzeichnung im redaktionellen Teil veröffentlicht wird. Wenige Stunden später sah der Artikel plötzlich so aus:
Farblich abgehoben und mit dem deutlichen Hinweis “Anzeige”.
Der Artikel hatte in den Tagen davor zeitweise sogar auf der Startseite gestanden — ohne besondere Kennzeichnung. Die Redakteure bei hna.de haben also offenbar bis zu unserer Nachfrage entweder tagelang nicht bemerkt, dass ein PR-Text im redaktionellen Teil steht, oder sie haben ihn absichtlich so dort platziert. Was schlimmer ist, dürfen Sie selbst entscheiden.
Nun könnte man natürlich sagen: Ups, kann ja mal passieren. Klar, könnte man — wenn es denn mal passiert wäre. Allerdings war das bei weitem nicht der erste Artikel auf hna.de, in dem massiv für Nivea geworben wurde. Denn die Marke taucht dort seit Monaten immer wieder im vermeintlich redaktionellen Teil auf. Und wie.
Los ging es am 6. August 2011 mit diesem “Interview mit Dr. Henrike Neuhoff, die seit 2009 das Labor NIVEA VISAGE der Produktentwicklung leitet”:
Die Fragen klangen etwa so:
Welche Philosophie steht denn eigentlich hinter Pure & Natural?
Die Antworten so:
Bei NIVEA versuchen wir schon seit Jahrzehnten, nachhaltige Pflege auf so schonende und natürliche Weise wie möglich zu formulieren. So verwenden wir natürliche Pflanzenwirkstoffe in unseren Cremes und setzen bewusst Stoffe ein, die schon in der Natur oder in der Haut vorkommen, wie z.B. körpereigenes CoEnzym Q10. Mit Pure & Natural gehen wir noch einen Schritt weiter. Die Inhaltstoffe der Pure & Natural Serie sind zu 95% natürlich oder natürlichen Ursprungs. (…)
Kaum verwunderlich also, dass dieser Text (in einer minimal anderen Version) woanders unter der Rubrik “Anzeige” zu finden ist. Bei hna.de hingegen steht er im redaktionellen Teil.
Jetzt ist die ideale Jahreszeit, um die Haut zu regenerieren, bevor sie sich auf neuen Stress einstellen muss: den Wechsel zwischen klirrender Kälte und trockener Heizungsluft. Was die Haut nun also unbedingt benötigt, ist Energie. Die erhält sie durch Q10. (…)
Seine Premiere in der Hautpflege feierte der Inhaltsstoff Q10 1998, als NIVEA ihn erstmals für eine Pflegeserie einsetzte. Dem Original kann man vertrauen: Mit der Q10-Pflege von NIVEA lässt sich der natürliche Verlust von Q10 nachweislich effektiv ausgleichen. Die Haut wirkt länger jung und strahlend. Auch den Körper verwöhnt die Q10-Pflege: Die Haut wird gestrafft und geschmeidiger.
Auch die Haut benötigt Energie. Die erhält sie durch den Energiespender Q10. (…)
Deshalb verlost die HNA Gesundheitsredaktion gemeinsam mit NIVEA zwei Tageslichtleuchten von Philipps und zwei Produktpakete der NIVEA Q10 Pflegeserie. (…)
Das NIVEA Q10-Programm umfasst eine komplette Pflege-Serie für Gesicht und Körper. Bereits bestehende Fältchen werden gemildert, der Entstehung neuer Falten wird vorgebeugt. Denn das wertvolle Coenzym Q10 unterstützt den Zellstoffwechsel der Haut und regt dadurch den Zellschutz und die Zellregeneration an. Als Antioxidans neutralisiert Q10 zudem DNA-schädigende freie Radikale. Den Körper verwöhnt die Body Lotion Q10plus mit ihrem Geheimnis für eine spürbar straffere Haut.
Sie haben Berufe, von denen kleine Jungen träumen. Ihr Arbeitsalltag bringt Verantwortung und gleichzeitig Spaß mit sich. Piloten, Trucker, Djs (…). So unterschiedlich die Berufe sind, so verschieden sind die Männer, die sie ausüben. Dementsprechend muss auch die individuelle Hautpflege völlig unterschiedliche Ansprüche erfüllen. Und für jede Herausforderung gibt es das passende Pflegeprodukt.
Und jetzt raten Sie mal, von welcher Marke. Richtig.
Für Piloten:
Die revitalisierende Gesichtspflege Q10 von NIVEA FOR MEN füllt die Energie-Depots von müder und gestresster Haut schnell und lang anhaltend wieder auf. Die Haut fühlt sich rund um die Uhr entspannt an und strotzt vor Energie.
Für DJs:
Einen Frische-Kick bekommt das Gesicht mit dem NIVEA FOR MEN Cool Kick Arctic Freeze Feuchtigkeitsgel. Die leichte Gel- Pflege mit Freeze Cooling Agents und Guarana vitalisiert und erfrischt sofort und versorgt die Haut mit Feuchtigkeit.
Für Snowboard-Lehrer:
Zuverlässigen Schutz gegen die Einflüsse der Natur bietet die NIVEA FOR MEN Sensitive Gesichtspflege. Ihre extra milde Active Comfort System Pflegeformel mit natürlicher Kamille, Vitamin E und UVA & UVB-Filtern erhöht schrittweise die Widerstandsfähigkeit der Haut. Die Haut wird beruhigt, vor Irritationen geschützt und intensiv mit Feuchtigkeit versorgt.
Für Trucker:
Der NIVEA FOR MEN Double Action After Shave Balsam erfüllt dank seiner schnell einziehenden Formel mit dem hauteigenen Coenzym Q10 und Kamille gleich zwei Aufgaben auf einmal: Er beruhigt die gestresste Haut nach der Rasur und gibt ihr zusätzlich einen Energie- und Feuchtigkeitsschub – mit 24h Wirksamkeit. Ergebnis: Die Haut fühlt sich beruhigt und revitalisiert an.
“Experte Dr. Jens Schulz, Leiter der Produktentwicklung Nivea for men” sagt darin zum Beispiel:
Nivea hat die sich ändernden Bedürfnisse der Männer sofort erkannt und war mit seiner Sparte Nivea for men als Trendsetter von Anfang an mit dabei. (…)
Doch in Studien ergründeten die Beiersdorf-Hautforscher mit modernsten Messmethoden die geschlechts-typischen Merkmale (…)
Die richtigen Pflegeprodukte lösen die Probleme der strapazierten Haut schnell und zuverlässig. Nivea for men bietet mit den Sensitive Produkten eine Pflegeserie speziell für empfindliche Haut. Um die Widerstandsfähigkeit der Haut schrittweise zu erhöhen und ihre intensive Versorgung mit Feuchtigkeit zu gewährleisten, empfiehlt sich die Anwendung des Nivea for men Sensitive Hydro Gels mit natürlicher Kamille und Aloe Vera als tägliche Gesichtspflege. Es zieht schnell ein, ohne fettige Rückstände zu hinterlassen. Während der Rasur pflegt dann das Nivea for men Sensitive Rasiergel mit Kamille und Vitamin E die sensible Haut optimal und beugt Hautirritationen vor. (…)
Grundsätzlich ist Hautpflege auch bei Männern Typsache. Allgemein legen sie Wert auf pflegende Texturen, die sich gut verteilen lassen, wenig fetten und besonders schnell einziehen. Außerdem sollen sie einen männlichen Duft haben. Dieser Wunsch wurde in allen Pflegeprodukten von Nivea for men realisiert.
Besonders Männer mit Berufen, die die Haut stark beanspruchen, etwa Piloten, DJs oder Trucker, brauchen eine besondere Pflege. Deshalb verlost die Gesundheit&Pflege-Redaktion der HNA gemeinsam mit NIVEA zehn Jogi Löw-Kulturtaschen samt Inhalt.
Die Weihnachtsgeschenkpackungen sind gefüllt mit den speziell für die Männerhaut entwickelten Pflegeprodukten von NIVEA FOR MEN. Im Mild Set sorgen das After Shave Mild, das Rasiergel Mild und die Dusche Muscle Relax für ein rundum gepflegtes Erscheinungsbild und ein angenehmes Hautgefühl.
Ein paar Monate später, am 12. April 2012, erschien dieser Text samt Illustrationen:
Die NIVEA Haut-Expertin Nora Mohra hat sieben Übungen für einen schönen Hals, eine straffe Gesichts- und Augenpartie und klare Lippenkonturen zusammengestellt. (…)
Für alle, denen ihre bisherige Anti-Age-Pflege zu reichhaltig war, hat NIVEA die Q10 plus Anti-Falten Porenverfeinernde Pflege speziell für die Bedürfnisse von Frauen ab 30 mit Mischhaut entwickelt. Die innovative Formel mit Q10, Kreatin und einem Algenextrakt vereint die bekannte Anti-Falten-Wirkung aller NIVEA Q10 plus Produkte in einer leichten Gel-Creme, die intensiv Feuchtigkeit spendet ohne zu fetten.
Der gleiche Text ist im Internet auch an anderer Stelle zu finden, dort heißt es: “Text & Illustration: Beiersdorf” – bei hna.de gibt es keinen solchen Hinweis.
Ähnlich verhält es sich mit folgendem Text, der am 21. Juni 2012 erschien:
NIVEA erklärt zum Tag des Schlafs, warum gut schlafen für die Haut so wichtig ist und wie man sie bei der Regeneration optimal unterstützt. (…)
Wie man der Haut helfen kann, sich in der Nacht optimal zu regenerieren, das weiß Sepideh Reshad, Leiterin Produktentwicklung Face Care bei Beiersdorf.
Auf einer anderen Internetseite trägt der Artikel (dort zusätzlich mit den Fragen “Was ist das Besondere an der NIVEA Visage Pure & Natural Regenerierenden Nachtpflege?” und “Wie bereite ich meine Haut auf das nächtliche Beautyprogramm vor?”) den Hinweis “Text: Beiersdorf”. Bei hna.de nicht.
NIVEA hat in einem Experteninterview mit der Diplom-Psychologin Iris Nowacki die Bedeutung von Berührungen in der Schwangerschaft, in der Erziehung und der Familie genauer beleuchtet.
Das Oktoberfest ist in vollem Gange. Dass Mann ordentlich feiern kann und am nächsten Tag trotzdem wieder fit ist, dafür sorgt die Q10-Pflege-Serie von Nivea for Men. Deshalb verlost die HNA gemeinsam mit Nivea for Men zehn Pflegesets, die müde Männerhaut nach langen Nächten fit machen.
Männer, es muss rasiert werden! Zum “Ohne-Bart-Tag” verrät Dr. Jens Schulz, Produktentwickler bei NIVEA FOR MEN, die besten Tipps für eine perfekte Rasur.
Auch dieser Text taucht auf anderenPlattformen auf, dort heißt es dann: “Quelle: NIVEA FOR MEN” oder “Text: Beiersdorf/NIVEA”. Bei hna.de fehlt ein solcher Hinweis.
Nur mal zum Vergleich: Die Ankündigung einer Informationsveranstaltung zum Thema “Hüfterkrankungen” ist ganz klar als “Anzeige gekennzeichnet:
Vielleicht liegt es an den besonders cleveren Marketingleuten des Beiersdorf-Konzerns, vielleicht werden die Journalisten beim Gedanken an die blaue Dose wehmütig an ihre Kindheit erinnert und veröffentlichen deshalb alles, was von Nivea reinkommt. Wir wissen es nicht, aber es ist bemerkenswert, wie großzügig einige Medien über die gebotene Trennung zwischen Redaktion und Werbung hinwegsehen, wenn es um Nivea geht (BILDblogberichteteschonmehrfach).
Alle oben aufgeführten Artikel sind im redaktionellen Teil von hna.de erschienen, optisch aufgemacht wie jeder andere redaktionelle Beitrag. Lediglich am Ende einiger Texte steht das Kürzel “nh” — das steht in der Regel für “nicht honoriert” und wird sonst eigentlich bei Fotos verwendet.
Wir haben den “HNA”-Chefredakteur Horst Seidenfaden gefragt, welche dieser Texte von Nivea bzw. der Firma Beiersdorf selbst produziert und wie stark sie redaktionell bearbeitet wurden. Wir haben auch gefragt, ob es mit den journalistischen Grundsätzen der “HNA” vereinbar ist, solche Werbetexte ohne Kennzeichnung (oder wenn, dann lediglich mit dem unüblichen und kaum bekannten Kürzel “nh”) im redaktionellen Teil zu veröffentlichen und ob Nivea die einzige Marke ist, von der regelmäßig solche PR-Texte übernommen werden.
Nachtrag, 17.32 Uhr: Über den Artikeln sowie in den Unterbereichen der Rubrik “Magazin” steht seit gerade ein “redaktioneller Hinweis”:
Dieses Sonderthema im Magazin-Bereich wird von der Redaktion des HNA RD Media Pools betreut. Hier lesen Sie neben eigenen Texten der RD-Media-Redakteure auch Agentur- und Public Relations (PR)-Texte. Die Magazin-Artikel haben nichts mit den redaktionellen Beiträgen der Nachrichtenredaktionen zu tun.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Embedded Blogs” (carta.info, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal schreibt zum Zustand der deutschsprachigen Blogs. “Die Blogszene ist für die Medien heute das geworden, was früher die taz war: die Journalistenschule der Nation, der Pool, aus dem sich die großen Medien die Vielversprechendsten herausfischen können.”
3. “Aufregung statt Aufklärung” (heise.de/tp, Marcus Klöckner)
Eine Information aus einem Interview mit Hans-Peter Friedrich über untergetauchte Rechtsextreme breitet sich rasch aus. Eine “aufgeregte Berichterstattung” mache “den Eindruck, irgendwo da draußen im Land könnte sich breit angelegt eine Art zweiter Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) formieren.”
4. “Stellungnahme des Schweizer Presserats” (presserat.ch)
Der Schweizer Presserat nimmt Stellung zum Roma-Cover der “Weltwoche”: “Die ‘Weltwoche’ hat mit der Veröffentlichung der Titelseite vom 5. April 2012 (‘Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz’; ‘Familienbetriebe des Verbrechens’) die Ziffern 3 (Entstellung von Informationen, Archiv- und Symbolbilder) und 8 (Diskriminierung) der ‘Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten’ verletzt.”
5. “Programm-Macher” (christundwelt.de, Nikolaus Brender)
Nikolaus Brender schreibt an Bundeskanzlerin Angela Merkel: “Ergreifen Sie die Initiative zum Rückzug aller Politiker aus den öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien im Wahljahr 2013.”
6. “Likes für Laien” (spiegel.de, Stefan Niggemeier)
Die erfolgreiche RTL-II-Serie “Berlin – Tag & Nacht”: “Als vor zwei Wochen in Berlin die Herbstferien zu Ende gingen, schrieb die 18-jährige Hanna eine Nachricht auf Facebook. Sie lautete: ‘Meine Ferien sind schon fast vorbei. :( Gehts euch genauso? Hanna.’ Das blieb nicht ohne Folgen. Mehr als 13.000 Personen klickten auf ‘Gefällt mir’.”
Anfang Juni veröffentlichte die Koblenzer “Rhein-Zeitung” einen Artikel, der von den Erfolgen eines noch nicht zugelassenen Medikamentes gegen Knochenmarkkrebs schwärmte. Es handelte sich allerdings in Wahrheit um eine nur unwesentlich veränderte Pressemitteilung des Stiftungsklinikums Mittelrhein (BILDblog berichtete).
Der Presserat hat aufgrund einer Beschwerde von uns eine “Missbilligung” ausgesprochen. Der Artikel verstoße gegen die Richtlinie 1.3 des Pressekodex, wonach Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Chefredaktion der “Rhein-Zeitung” hatte es in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gremium bedauert, dass die journalistische Distanz nicht gewahrt wurde. Sie habe die Kritik zum Anlass genommen, die Redakteure schriftlich auf das Einhalten der journalistischen Grundsätze hinzuweisen. Auf Twitter hatte Chefredakteur Christian Lindner bereitsdamals erklärt, so etwas dürfe nicht vorkommen.
Der Presserat “empfiehlt” den Medien, “Missbilligungen” zu veröffentlichen, “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die Betroffenen verzichten aber in aller Regel darauf. Anders die “Rhein-Zeitung”, in der gestern folgender Artikel erschien:
In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.
Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).
Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.
Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:
Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.
Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.
Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.
Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.
Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.
Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.
Wagner hatte geschrieben:
Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.
Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.
Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.
Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.
Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:
Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:
“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.
brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.
2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:
Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst
Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.
Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.