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“6 vor 9”-Sonderausgabe: Corona in und bei Medien

1. Der Corona-Aufklärer der Nation
(sueddeutsche.de, Carolin Gasteiger)
Professor Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie an der Berliner Charité, ist in den Medien derzeit nahezu omnipräsent. Er sitzt in der Bundespressekonferenz, äußert sich unter anderem in der “Tagesschau” und ist beim täglichen Podcast “Das Coronavirus Update” (NDR) zu hören. Carolin Gasteiger stellt den Wissenschaftler vor.

2. Wie deutsche Medien auf die Corona-Pandemie reagieren
(deutschlandfunk.de)
Wie wollen Medien in Corona-Zeiten die Berichterstattung sichern? Welche Auswirkungen auf das Programm gibt es? Wie gehen Soziale Medien mit dem Coronavirus um? Der Deutschlandfunk versucht sich an Antworten auf diese und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen.
Weiterer Lesetipp: Coronavirus-Fall beim “Tagesspiegel”: Wie das Virus unseren Alltag auf die Probe stellt (tagesspiegel.de, Maris Hubschmid).

3. Corona-Pandemie: Wie Medienhäuser, Werbe- und die Eventindustrie die Auswirkungen beurteilen
(meedia.de)
Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Medien-, Werbe- und Eventindustrie aus? Die Arbeit im Home Office wird angeordnet, Dienstreisen werden abgesagt. Die Anzahl persönlicher Meetings wird reduziert und Veranstaltungen werden verschoben. Siehe dazu auch: Springer schickt alle Mitarbeiter nach Hause (uebermedien.de, Jürn Kruse).

4. Corona trifft Medien: Was das Publikum erwarten kann
(br.de, Jonathan Schulenburg, Audio: 23:04 Minuten)
Im Podcast “Das Medienmagazin” (BR) geht es in der aktuellen Ausgabe auch um das Thema Corona und die Medien: Wie bereitet sich der Bayerische Rundfunk auf die Pandemie vor? Wie können Medien derzeit in der italienischen Hauptstadt arbeiten? Welche Verschwörungstheorien und Falschinformationen zum Coronavirus breiten sich im Internet aus? Und wie erkennt man sie?

5. Coronavirus in den Medien: Von Experten und «Experten»
(medienwoche.ch, Servan Grüninger)
Servan Grüninger hat sich angeschaut, wie in der Schweiz über das Thema Corona berichtet wird. Sein Resümee: Die Journalisten und Journalistinnen “sollten dem Publikum dabei helfen, irreführenden Nonsens von verlässlichen Informationen unterscheiden, und damit im Krisenfall eine Art ‘geistige Rettungsgasse’ schaffen, damit die relevanten und verlässlichen Informationen durchdringen können. Dazu gehört insbesondere, die befragten Experten konsequent nach Quellen und Unsicherheiten fragen, diese richtig wiederzugeben und auf Zuspitzungen und Übertreibungen verzichten.”

6. Historischer Krisentag: dpa verschickte 31 Eilmeldungen
(t-online.de, Lars Wienand)
Freitag gab es bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine rekordverdächtige Zahl von Eilmeldungen. Ganze 31 wurden über den Basisdienst verschickt. Damit habe es an einem Tag halb so viele Eilmeldungen gegeben wie im gesamten Jahr 2019 zu Terror (60).

7. Ein Thread, um die Widerstandsfähigkeit gewöhnlicher Menschen zu feiern
(twitter.com/leonardocarella)
Extralink: Zum Schluss ein bewegender Blick nach Italien, wo die Menschen in Zeiten von Quarantäne und Lockdown zusammenhalten, sich über die Balkongrenzen hinweg Gesellschaft leisten, singen, tanzen und Musik machen.

Corona-Berichterstattung, Xavier Naidoo, Apotheken-Postillen

1. Das Coronavirus und die Medien
(ndr.de, Armin Ghassim & Gabor Halasz, Video: 2:51 Minuten)
Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, hält die Berichterstattung über das Coronavirus für teilweise kontraproduktiv: “Die Bundespressekonferenz zuletzt habe ich als Zeitverschwendung empfunden. Ich wurde nur nach leeren Fußballstadien und dem CDU-Parteitag gefragt, anstatt inhaltliche, medizinische Fragen zu beantworten.”
Weiterer Lesehinweis: Sternstunde für die Regionalen: “Die überregionalen Medien berichten längst nicht mehr über jede Neu-Infektion mit Corona. Nun schlägt die Stunde des Lokaljournalismus — zum Beispiel beim ‘Bonner General-Anzeiger'” (deutschlandfunk.de, Annika Schneider, Audio: 4:53 Minuten).
Und auf vielen Ebenen interessant: So veranschaulichen Datenjournalist:innen das Coronavirus (netzpolitik.org, Dominic Lammar) — aber Achtung: Diese Coronavirus-Karte stiehlt Passwörter (futurezone.at).

2. RTL trennt sich mit sofortiger Wirkung von Xavier Naidoo
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
Nachdem fragwürdige Videos des Künstlers Xavier Naidoo mit äußerst irritierenden, teils rassistischen Textstellen aufgetaucht sind, hat sich RTL von Naidoo getrennt. Dem Wortlaut der Stellungnahme des Privatsenders nach, beziehe sich das zunächst aber nur auf die nächste “Deutschland sucht den Superstar”-Ausgabe. “Dass Naidoo jedoch zu ‘DSDS’ zurückkehren wird, hält man nicht nur bei der Produktionsfirma UFA Show & Factual für unwahrscheinlich”, so “DWDL”-Chefredakteur Thomas Lückerath.

3. Irreführende Aussagen über rechten Terror
(tagesschau.de, Patrick Gensing & Georg Mascolo)
Der heutige AfD-Europaabgeordnete und frühere stellvertretende “Bild am Sonntag”-Chefredakteur Nikolaus Fest weiß in einem Video von angeblich brisanten Informationen zu berichten: Ein Bericht der EU-Polizeibehörde Europol sehe seiner Aussage nach keine Gefahr durch rechten Terror. Vielmehr seien Islamismus und Linksterror die großen Bedrohungen. Dies wolle man jedoch, so die Fest-Diktion, aus politischen Gründen nicht eingestehen und habe den Bericht daher als geheim eingestuft. Der ARD-“Faktenfinder” ist dem Fall nachgegangen und kommt zum gegenteiligen Ergebnis. Damit konfrontiert, gerät Fest ziemlich ins Rumeiern.

4. NDR verzichtet auf Studiopublikum und sagt Veranstaltungen ab
(presseportal.de)
Der Norddeutsche Rundfunk hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Krankheitserregers zu verlangsamen. Das reicht von der Einschränkung des Besucherverkehrs bis hin zu Veranstaltungsabsagen. Sendungen, die auf dem NDR-Gelände produziert werden, etwa die “NDR Talk Show” und “extra 3”, fänden bis auf Weiteres ohne Studiopublikum statt.

5. Und dann will das BKA an Ihr Passwort
(zeit.de, Lisa Hegemann)
Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag ein Gesetzesentwurf diskutiert, der Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Sozialen Netzwerken bekämpfen soll. Was sinnvoll klingt, hat seine Tücken, denn das Gesetz greife massiv in unsere Grundrechte ein und sei untauglich. Lisa Hegemann erklärt die Problemfelder und berichtet von den Bedenken der Kritikerinnen und Kritiker.

6. Kundendienst
(sueddeutsche.de, Helena Ott)
Hinter der Gesundheitspostille “Apotheken-Umschau” steckt ein pfiffiges Konzept: Das Gratisblatt bezahlen nämlich nicht die Leser und Leserinnen, sondern die Apotheken. Je nach Vertrag sollen dies um die 35 Cent pro Stück sein. Nun wolle der Verlag den Erfolg mit einem anderen Magazin wiederholen: Er habe dazu 650.000 Exemplare des “Digital-Ratgebers” gedruckt und bundesweit an Apotheken ausgeliefert. Das erste Heft sei für die Apotheken kostenlos. Wie es danach weitergeht, sei noch nicht bekannt.

Goldene Blogger, Trickreiche TikTokker, Empörte Fußballreporter

1. 119 Angriffe auf Reporter in fünf Jahren
(faz.net)
Eine Erhebung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig liefert beunruhigende Zahlen: In den vergangenen fünf Jahren sei es in Deutschland in 119 Fällen zu Angriffen auf Journalisten und Journalistinnen gekommen. Trauriger Spitzenreiter sei Sachsen mit fast der Hälfte aller bundesdeutschen Attacken auf Medienschaffende.

2. Fukushima: Freie Berichterstattung zulassen
(reporter-ohne-grenzen.de)
Exakt neun Jahre ist es her, dass im japanischen Fukushima aus einer Naturkatastrophe eine Nuklearkatastrophe wurde. Neun Jahre, in denen sich Medien immer wieder darüber beklagen würden, von Regierung und Atomlobby in ihrer Berichterstattung behindert zu werden. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, fordert ein Umlenken: “Die japanischen Behörden müssen sicherstellen, dass Medien uneingeschränkt über Fukushima berichten können. Journalistinnen und Journalisten — dazu gehören auch Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten sowie freie Medienschaffende — müssen Zugang zu den kontaminierten Regionen und zu allen verfügbaren Daten bekommen.”

3. Nach Angriff auf RTL-Kameramann: Rapper Fler verhaftet
(dwdl.de, Kevin Hennings)
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gab gestern bekannt, dass gegen den Rapper Fler ein Haftbefehl wegen Raubes und Körperverletzung “zum Nachteil eines RTL-TV-Teams” erlassen und vollstreckt worden sei. Kevin Hennings erklärt bei “DWDL” den Hintergrund und den vorangegangenen Streit um die “unhatewomen”-Kampagne zu verbaler Gewalt gegen Frauen in Rap-Texten.
Nachtrag: Die Generalstaatsanwaltschaft teilt auf Twitter mit: “Im Termin zur Verkündung des Haftbefehls ist der Ermittlungsrichter der Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt und hat den HB wegen Zweifeln am dringenden Tatverdacht aufgehoben. Der Beschuldigte ist entlassen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einlegung einer Beschwerde.”

4. Das sind die Preisträger*innen der Goldenen Blogger 2019
(die-goldenen-blogger.de)
Anfang der Woche wurden in Berlin zum dreizehnten Mal die “Goldenen Blogger” verliehen. Die Wahl erfolgte per Online-, Saal- und Akademievoting und erstreckte sich auf insgesamt 19 Kategorien. Mit dem “Sonderpreis fürs Lebenswerk” wurde der Autor und “Spiegel”-Kolumnist Sascha Lobo ausgezeichnet. Die weiteren Preisträger samt der dahinterstehenden Projekte finden sich auf der oben verlinkten Seite.

5. Wie Fußballreporter im Empörungsrausch den Ton angeben
(uebermedien.de, Andrej Reisin)
Wenn Fußballreporter über Kritik der Fußballfans und Ultras am Sportbusiness berichten, seien differenzierte Betrachtungen oft Mangelware, so Andrej Reisin auf “Übermedien”. Ein Grund dafür sei mangelnde Professionalität und mangelnde Distanz zum Berichtsgegenstand: “Die Ausbildung zum Sportjournalisten findet im besten Fall in extra eingerichteten Studiengängen statt, von denen es nur wenige gibt, die sich wiederum (wie an der Sporthochschule Köln) geradezu ihrer Praxisverbundenheit rühmen. Das heißt: Je näher der Berichterstatter am sportlichen Geschehen ist, vielleicht sogar einst selbst Athlet war, desto besser. Das alte Klischee vom Fan, der es auf die andere Seite der Absperrung geschafft hat, trifft hier noch immer häufig zu. Das Resultat ist allzu oft eine vollkommen fehlende Distanz vom Gegenstand der Berichterstattung. Reporter werden zu Gala-Empfängen nach Europapokalspielen als Gäste eingeladen; einige duzen Spieler, Trainer und Vereinsbosse vor laufender Kamera — in anderen Feldern der Berichterstattung ein absolutes No-Go.”

6. TikTok-Tricks: Mit diesen drei Engagement-Hebeln hacken TikTokker die Für-Dich-Seite
(omr.com, Roland Eisenbrand)
Wer sich ein wenig für die Social-Video-App TikTok interessiert, sollte unbedingt einen Blick auf Roland Eisenbrands Analyse werfen. Dort verrät er, wie TikTokker mit ungewöhnlichen Ideen und schmutzigen Tricks Reichweite erzeugen und Kasse machen.

Recherche? Ist “Bild” doch Extrawurst!

Am Mittwoch hat die “Bild”-Redaktion es geschafft, ein altes Lieblingsthema — das wiederholte Draufhauen auf eine 17-Jährige — mit einem neuen Lieblingsthema — der “Coronakrise” — zu verknüpfen:

Screenshot Bild.de - Auftritt mit von der Leyen bei der EU - Warum kriegt Greta in der Coronakrise eine Extrawurst?

“EU-Parlament ist für alle Besucher gesperrt, aber sie darf rein”, steht in der Unterzeile. Und “Bild”-Reporter Albert Link schreibt über den Besuch von Greta Thunberg in Brüssel:

Die Schwedin war für 13 Uhr im Europaparlament zu einem Meinungsaustausch im Umweltausschuss eingeladen. Und das, obwohl die Regeln derzeit zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus keine Besucher zulassen. Sogar für Mitarbeiter aus den Wahlkreisen der Abgeordneten gilt ein von Parlamentspräsident Davids [sic] Sassoli erlassenes, striktes Zutrittsverbot.

Der “Bild”-Autor hat auch einen deutschen Politiker gefunden, der ganz der Redaktionsmeinung ist:

Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber ist deswegen auf der Zinne. Als Antwort auf die Mail-Bestätigung des Thunberg-Termins schrieb er dem Umweltausschuss: “Warum darf sie das Europäische Parlament betreten — und meine lokale Assistentin nicht?”

“Uns erklärt man, es gebe keine Ausnahmen, und dann wird für Greta Thunberg doch eine gemacht. Das hat für mich ein Gschmäckle”, legte Ferber im Gespräch mit BILD nach.

Es wäre praktisch gewesen, wenn sich Albert Link und Markus Ferber vor ihrem aufgeregten Schnauben mal die Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, über die sie reden, angeschaut hätten. Darin steht zwar tatsächlich etwas von Einschränkungen wegen des Coronavirus, und Sassoli listet detailliert auf, wer derzeit alles nicht ins Parlament darf; er schreibt aber auch:

Unless otherwise specified in paragraph 1, the governing bodies of Parliament, plenary, ordinary and extraordinary committee meetings, and the political groups shall not be restricted in their ability to function normally, however without attendance of interest representatives nor visitors other than those specifically invited by the respective Chair as a speaker.

(Hervorhebung durch uns.)

Also: Wer von einer oder einem Ausschussvorsitzenden als Rednerin oder Redner eingeladen wird, darf weiterhin ins Europaparlament, unabhängig davon, ob es sich bei dieser Person um Greta Thunberg handelt. Das war von Anfang an in den von David Sassoli aufgestellten Regeln so vorgesehen. Wie Albert Link selbst schreibt, wurde Thunberg eingeladen. Eine “Extrawurst” gab es also nicht für die Schwedin.

Mit Dank an Miloš für den Hinweis!

Wann die “Bild”-Medien Roma und Romnja erwähnen

Eine Frau hat mehreren Rentnern Lügengeschichten erzählt und ihre Opfer dabei um viel Geld gebracht: Mal behauptete sie, dass sie ein Vermögen auf einem Schweizer Konto liegen hätte, an das sie aber nur rankäme, wenn man ihr Geld für Notar und Anwalt leiht; mal sagte sie, dass sie Probleme bei der Rückzahlung eines Darlehens hätte. Die Männer gaben ihr teilweise sechsstellige Summen, die sie nie wiederbekamen — insgesamt 1,5 Millionen Euro soll sich die Frau auf diese Weise ergaunert haben. Vergangene Woche wurde sie zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Bild.de und die Frankfurt-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichteten über den Prozess:

Screenshot Bild.de - Betrügerin gaukelte Geldprobleme vor - R. (49) zockte 1,5 Millionen Euro bei Rentnern ab
(Zur Unkenntlichmachung: Verpixelung links und Augenbalken rechts durch “Bild”, der Rest durch uns.)

Der Autor schildert in seinem Text auch das Vorgehen der Frau und schreibt als Einleitung in “Bild”:

DIE MASCHE DER ROMA:

Bei Bild.de wurde daraus eine Zwischenüberschrift:

Screenshot Bild.de - Die Masche der Roma

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Taten der Frau mit ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu tun haben. Und es gibt genauso wenig Anhaltspunkte dafür, dass man diese “Masche” als eine “der Roma”, wohlgemerkt im Plural, bezeichnen kann.

Der Presserat schreibt in Richtlinie 12.1 seines Pressekodex:

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Genau das befürchtet die Initiative Sinti-Roma-Pride. Sie hat einen Offenen Brief an die “Bild”-Redaktion geschrieben. Zu dem “zutiefst rassistischen, reißerischen und unzutreffenden” sowie “antiziganistischen Zusatz” im “Bild”-Artikel heißt es dort:

Als Angehörige der Ethnie selbst würden wir gerne mehr darüber erfahren, wieso das unsere Masche ist und wieso wir alle trotz dieser uns fest zugeschriebenen Masche selbst noch keine 1,5 Mio. € erwirtschaftet haben, weil wir dahinter noch nicht gekommen sind, da der Großteil der deutschen Sinti und Roma eben nicht kriminell ist, sondern ganz normal einer geregelten Arbeit nachgeht.

Die Nennung der ethnischen Herkunft der verurteilten Betrügerin findet Sinti-Roma-Pride auch deswegen so auffällig, weil eine solche Nennung an andere Stelle ausbleibe: Wenn Roma und Romnja Opfer sind, wie beim rassistischen Anschlag in Hanau, bei dem auch zwei Roma und eine Romni getötet wurden. Der “Bild”-Redaktion schreibt die Initiative:

Wir als Interessenvertretung für Sinti und Roma, fragen uns angesichts dieser ungleichwertigen Benennung von Tätern und Opfern, welches Motiv Sie bei diesem sich immer wieder wiederholenden Vorgehen verfolgen.

Das ist eine sehr gute Frage, finden wir.

Mit Dank an Birgit B. für den Hinweis!

Fremdenfeindlich vs. rassistisch, Bunte Lügen-Tweets, Subventionen

1. Zum Begriff Fremdenfeindlichkeit
(blog.tagesschau.de, Marcus Bornheim)
Nach der Tat von Hanau wurde viel über die Verwendung der Begriffe “fremdenfeindlich” und “rassistisch” diskutiert. ARD-aktuell-Chefredakteur Marcus Bornheim stellt dazu fest: “Zum Teil war es und ist es so, dass fremdenfeindlich auch als vermeintliches Synonym für rassistisch verwendet wurde und wird. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn der Begriff rassistisch als zu stark empfunden wird. Rassistische Taten sollten aber auch so benannt werden. Die unglaubliche Tat von Hanau war rassistisch. Punkt.”
Weiterer Lesehinweis: Auf Twitter äußert sich dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger zur Sprachregelung, die man bei der Agentur gefunden habe.

2. Links: @Bild-Chef @jreichelt beschwert sich über Journalisten, die verfrüht die Niederlage der AfD verkündet haben. Rechts: …
(twitter.com, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier stellt auf Twitter zwei in ihrer Aussage höchst konträre Screenshots von “Bild” und “Bild”-Chef nebeneinander. Dabei geht es um das Abschneiden der AfD bei der gestrigen Bürgerschaftswahl in Hamburg. Niggemeier resümiert: “Es ist der ganz normale, alltägliche Realitätsverlust, die Selbstblindheit und der Fanatismus des Bild-Chefredakteurs.”

3. SPIEGEL schafft Ombudsstelle
(spiegel.de)
Mehr als ein Jahr nach dem Fall Relotius hat der “Spiegel” eine sogenannte Ombudsstelle eingerichtet. Es handelt sich um ein aus drei Personen bestehendes Gremium, das “Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Berichterstattung entgegennimmt und diesen nachgeht”. Auch der anonyme Meldeweg über die Adresse eines externen Rechtsanwalts sei möglich.

4. Twitter will Tweets mit Lügen farblich kennzeichnen
(golem.de, Tobias Költzsch)
Nach Angaben von NBC News testet Twitter ein System zur farblichen Kennzeichnung von Falschbehauptungen und Lügen. Dies könnte in Hinblick auf die kommenden US-Präsidentschaftswahlen im November interessant werden, bei denen mit einem erhöhtem Aufkommen von Unwahrheiten zu rechnen ist.

5. Subventionen für Print
(taz.de, Daniel Bouhs)
Daniel Bouhs berichtet von den widersprüchlichen Positionen der Zeitungsbranche zu staatlichen Subventionen. 40 Millionen Euro wolle die Bundesregierung im nächsten Haushalt zur Verfügung zu stellen — für die einen die Bedrohung verlegerischer Unabhängigkeit, für die anderen die längst fällige, jedoch aus ihrer Sicht viel zu niedrige Unterstützung.

6. So hemmungslos verbreiten Neonazis rechtsextreme Musik auf Telegram
(vice.com, Muriel Kalisch & Sebastian Meineck)
“Wenn Neonazis keinen Bock auf Stress haben, gehen sie zu Telegram.” Muriel Kalisch und Sebastian Meineck haben sich die WhatsApp-Alternative angeschaut, die sich zu einer der wichtigsten Plattformen für Rechtsextreme entwickelt habe: “Mindestens 57 Gruppen und Channels von rechtsextremen Bands lassen sich in der Chat-App finden. Hier machen sie, was sie auf vielen Plattformen sonst nicht mehr dürfen: Sie teilen verbotene Musik, informieren über Konzerte, verkaufen CDs und T-Shirts.”
Weiterer Lesehinweis: Gesucht: Influencer*in, jung rechts (correctiv.org, Alice Echtermann): “Mit großem Aufwand bauen Neue Rechte ein Netzwerk von Medien und Influencern auf, in dem oft Desinformation verbreitet wird. Junge Youtuber wie Niklas Lotz mit seinem Kanal ‘Neverforgetniki’ oder Naomi Seibt profitieren davon.”

“Bild”-Verspekulierer, Tichy vs Roth, Die Nöte der Blaulicht-Fotografen

1. Morde im “Milieu”: Was “Bild” über Hanau spekulierte
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier, Video: 3:37 Minuten)
Als ob es die NSU-Morde sowie die damaligen Fehlspekulationen und falschen Täterzuschreibungen nie gegeben hätte, fuhr die “Bild”-Redaktion in einer Live-Sendung die wildesten Theorien auf und spekulierte immer wieder, dass es sich bei den Morden in Hanau vermutlich um Taten in einem “kriminellen Milieu” handle. Medienbeobachter Stefan Niggemeier hat die einschlägigen Zitate in einem dreiminütigen Video zusammengeschnitten. Ein Video, das auf Youtube übrigens auf Veranlassung des Axel-Springer-Konzerns umgehend gesperrt wurde.
Weiterer Lesehinweis: Siehe auch unsere aktuelle Berichterstattung: Spekulationen zum Täter von Hanau: Warum “Bild live” der letzte Mist ist.

2. Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy
(augsburger-allgemeine.de, Michael Stifter)
Im Interview mit der “Augsburger Allgemeinen” hatte sich die Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth wie folgt geäußert: “Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht — von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.” Daraufhin war sie von Tichy und Broder verklagt worden. Tichys Verfahren sei vom Landgericht Stuttgart gestern abgewiesen worden. Roths Kommentar: “Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen”.

3. Blaulicht-Fotograf klagt gegen Feuerwehr
(ndr.de, Melanie Boeff, Video: 5:19 Minuten)
Für die sogenannten “Blaulicht-Fotografen” wird die Arbeit immer schwieriger. Zunehmend würden Feuerwehren ihre Einsätze selbst fotografieren und die Bilder den lokalen Medien zum Kauf anbieten. Meist sind es die spektakuläreren Bilder, denn freie Fotografen treffen naturgemäß erst später ein. Nun will ein Blaulicht-Fotograf diese Praxis gerichtlich überprüfen lassen und hat Klage eingereicht.

4. 105 digitale Werkzeuge für Journalisten, Blogger und Online-Unternehmer: Die besten Tools, Apps und Programme für einen produktiven Arbeitsalltag
(amazon.de, Daniela Späth & Michel Penke)
Videojournalistin Daniela Späth und Datenjournalist Michel Penke haben lange Zeit über digitale Tools und multimediales Storytelling für Journalistinnen und Journalisten gebloggt. Nun haben sie all ihre Texte mit vielen Empfehlungen für den journalistischen Alltag frisch in ein E-Book gegossen, das man sich noch dieses Wochenende kostenlos bei Amazon herunterladen kann.

5. Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden
(reporter-ohne-grenzen.de)
In Zusammenhang mit der beginnenden Anhörung über die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange aus Großbritannien melden sich die Reporter ohne Grenzen (ROG) zu Wort. Die Organisation mahnt die britischen Behörden in einem eindringlichen Appell, dem Auslieferungsgesuch der USA nicht stattzugeben und Assange stattdessen aus humanitären Gründen freizulassen. Eine ROG-Delegation werde während der gesamten Anhörungswoche als Prozessbeobachter im Woolwich Crown Court in London zugegen sein.

6. Immer mehr Angriffe auf Medienschaffende
(mmm.verdi.de)
Die Linksfraktion hat sich mit einer Kleinen Anfrage an das Bundesinnenministerium gewandt und sich nach der Anzahl der “Angriffe auf Medienschaffende durch Neonazis” erkundigt. Laut Ministerium sei die Zahl von Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende von 93 Fällen im Jahr 2018 auf 104 Fälle im Jahr 2019 gestiegen. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung den Straftaten nicht ausreichend nachgehe beziehungsweise zu wenig im Vorfeld unternehme. Gewerkschaftsvertreterin Tina Groll dazu: “Es wird endlich Zeit, dass die Bundesinnenministerkonferenz aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und geeignete Maßnahmen auf den Weg bringt, um Medienschaffende besser zu schützen.”

“Bild” flicht Bodo Ramelow einen falschen Lieberknecht-Korb

Nun wird Christine Lieberknecht also doch nicht Übergangsministerpräsidentin in Thüringen. Die CDU-Politikerin und frühere Ministerpräsidentin des Landes habe “ihre Bereitschaft zurück gezogen, eine Übergangsregierung bis zur Durchführung von schnellen Neuwahlen anzuführen”, berichtet die “Thüringer Allgemeine”:

“Ich bin aus der Debatte raus”, sagte sie am Mittwochmorgen unserer Zeitung. Sie habe sich von Anfang an nur für die Lösung von Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bereit erklärt. Doch der Widerspruch zu ihrer CDU, die keine schnellen Neuwahlen wolle, lasse sich “nicht auflösen”.

Einzige Alternative für Lieberknecht ist nun eine Koalition von Linke und CDU. “Wer jetzt keine Neuwahlen will, muss Bodo Ramelow mit verlässlicher Mehrheit zurück ins Ministerpräsidentenamt verhelfen und dann am besten mit ihm in eine Regierung gehen, ob das nun Projekteregierung oder anders heißt”, sagte sie.

Christine Lieberknecht sagt also, sie sei nur für die Lösung von Bodo Ramelow zu haben gewesen, sie begründet ihre Absage mit der Haltung der CDU und plädiert nun für eine Rückkehr Ramelows ins Ministerpräsidentenamt.

In einer ersten Meldung bei Bild.de klang das etwas anders. Die Redaktion verdrehte Lieberknechts Rückzug zu dieser Schlagzeile:

Screenshot Bild.de - CDU-Politikerin sollte in Thüringen antreten - Lieberknecht gibt Ramelow einen Korb

Und auch bei Twitter verkündete “Bild” die “BREAKING NEWS”:

Screenshot eines Tweets der Bild-Redaktion - CDU-Politikerin sollte Ministerpräsidentin werden - Lieberknecht gibt Ramelow einen Korb

Die Behauptung, dass Bodo Ramelow “einen Korb” bekommen hat, passt auch viel besser in die Kampagne, die die “Bild”-Medien seit einigen Tagen fahren:

Screenshot Bild.de - Linke Nummer im Thüringen-Poker - Wie Ramelow sich zurück an die Macht tricksen will
Screenshot Bild.de - Dreister Auftritt bei Maischberger - So lügt sich Ramelow um Kopf und Kragen
Screenshot Bild.de - Nach Lüge um sein Klo-Manöver - Haben Ramelows Ausraster System?
Screenshot Bild.de - Klo-Affäre immer irrer - So verzettelt sich Ramelow in seinen Lügen

Bild.de hat die Überschrift des Artikels zur Entscheidung von Christine Lieberknecht inzwischen geändert. Sie lautet nun:

Screenshot Bild.de - Thüringen-Hammer - Ex-CDU-Regierungschefin will Koalition mit Linken

Mit Dank an @realAndrewBrigh, @Bilbo2810, @inurfazebitch1, @tumarx und @RantanplanSVW für die Hinweise!

Wie “Bild” eine Kuscheljustiz für Vergewaltiger konstruiert

Es gebe “Verbrechen, die sprachlos machen”, schrieben “Bild” und Bild.de vergangene Woche. Die Vergewaltigung einer 100-Jährigen gehöre dazu. Und dann erst das Urteil des Gerichts:

Screenshot Bild.de - Nach dem Baden fiel er über sie her - Vergewaltiger (18) von 100-Jähriger bleibt frei!

… titelte Bild.de auf der Startseite. In der Thüringen-Ausgabe der gedruckten “Bild” gab es ebenfalls einen größeren Artikel:

Ausriss Bild Thüringen - Pfleger (18) vergewaltigt 100-Jährige - und bleibt frei!

Und in der “Bild”-Bundesausgabe eine Meldung:

Ausriss Bild Zeitung - Pfleger (19) vergewaltigt 100-Jährige - und bleibt frei!
(Zu den unterschiedlichen Altersangaben: Bei der Tat war der Mann 18 Jahre alt, bei der Gerichtsverhandlung bereits 19.)

Damit es zu diesem vermeintlichen Justizskandal reicht, muss die “Bild”-Redaktion allerdings manche Details weglassen, andere überbetonen und noch ein bisschen Politik reinrühren.

Die Tat schildern “Bild” und Bild.de so:

Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete, hatte die Aufgabe, eine 100-Jährige in ihrer Wohnung zu betreuen. Als die Seniorin nach dem Baden aus der Wanne stieg, packte der Jugendliche die 100-Jährige, vergewaltigte sie!

“fiel er über sie her”, “packte der Jugendliche die 100-Jährige”, “vergewaltigte sie” — darunter stellt man sich beim Lesen fast unweigerlich einen erzwungenen Geschlechtsverkehr vor. Den gab es in diesem Fall allerdings nicht. Die “Ostthüringer Zeitung” berichtete ebenfalls über den Prozess am Amtsgericht Gera. Redakteur Tino Zippel beschreibt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nachdem die Frau nackt aus der Badewanne gestiegen sei, habe der damals 18-Jährige sie abgetrocknet. Das habe er auch im Brust- und im Intimbereich getan. Dabei sei der Mann mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen, was zu erheblichen Schmerzen bei der 100-Jährigen geführt habe. Bei “Focus Online” schreibt Reporter Göran Schattauer:

Im Fall der 100-jährigen Frau war der Angeklagte nach Informationen von FOCUS Online zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt. (…)

Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.

Um eine Vergewaltigung handelte es sich trotzdem. Denn die liegt laut Gesetz auch vor, wenn ein Täter “sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (…), die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind”.

Zum Urteil schreiben die “Bild”-Medien:

Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt — auf Bewährung.

Zwar ergänzt die Redaktion noch, dass der heute 19-Jährige die Tat “im Prozess gestanden” habe, aber auch hier fehlen manche Details. Etwa dass der Täter für die gleiche Tat auf jeden Fall einen “Knast von innen” gesehen hätte, wäre er mindestens 21 Jahre alt gewesen. Das Gesetz sieht für eine Vergewaltigung eine “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren” vor, die dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.* Weil der Angeklagte mit 18 Jahren als Heranwachsender galt, wurde bei ihm allerdings das Jugendstrafrecht angewandt. Außerdem war er nicht vorbestraft und hat durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Und es hätten “sich in der Hauptverhandlung keine Hinweise ergeben, wonach er zukünftig Sexualstraftaten oder andere Delikte begehen könnte. Der Angeklagte ist nicht mehr in einem Pflegeberuf tätig und hat dies auch künftig nicht vor”, so Göran Schattauer bei “Focus Online”. Der Mann sei einsichtig gewesen.

Die Artikel von “Bild” und Bild.de haben aber auch eine politische Ebene:

Richter am Jugendschöffengericht: Eugen Wagner, früherer Stadtrat der Grünen in Gera, der schon mal für Aufsehen sorgte, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung hinter Gitter steckte.

(Die Redaktion bekommt es nicht mal hin, den richtigen Nachnamen des Richters zu recherchieren.)

Die Richtung ist klar: Ein Grüner, der einen schwarzfahrenden Rentner in den Knast steckt, aber einen Vergewaltiger frei rumlaufen lässt.

Auch hier fehlt das eine oder andere Detail: Der damals 73-Jährige war notorischer Schwarzfahrer, mehrere Dutzend Mal wurde er ohne Ticket erwischt. Er war zuvor schon mehrfach verurteilt worden, auch auf Bewährung. Erst später stellte sich raus, dass der Mann an Demenz leidet. Bei dem Vergewaltigungsprozess gegen den Pflegehelfer kommt hinzu: Mit dem Urteil — ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plus 101 Arbeitsstunden sowie ein fünfseitiger Aufsatz über “Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau”, den der Täter verfassen muss — lag das Gericht über den Forderungen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.

Der unvollständige Artikel, in denen die “Bild”-Redaktion geschickt Fakten wegließ, verfehlte seine Wirkung nicht: Der dazugehörige Post auf der “Bild”-Facebookseite wurde über 1200 Mal kommentiert, vor allem mit Wut auf den Richter und die deutsche Justiz:

Warum???? Wie kann das sein das er nicht hinter Gitter muss??? Es ist für mich unfassbar wie die Gerichte hier entscheiden… Ergibt keinen Sinn und schon garkeine Gerechtigkeit!! In Amerika wäre er jetzt ewig eingesessen! Hier?? Darf er frei herum spazieren

unsere Richter scheinen unfähig Recht zu sprechen..unfassbar

Manche Richter sollte man unverzüglich vom Dienst freistellen!

Was sind das für Richter, ich bin einfach sprachlos

Bei der Parteizugehörigkeit des Richters wundert mich das Urteil nicht.

Vor allem gibt es Urteile, die noch sprachloser machen !! Ist der Richter vielleicht krank, ganz vorsichtig gefragt

Und auch andere griffen den Beitrag auf. Beispielsweise Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, verlinkte ihn bei Facebook und schrieb dazu:

Skandalurteile deutscher Gerichte
Bewährung für Vergewaltigung
Gefängnis für Schwarzfahren

AfD-Ortsgruppen und -Kreisverbände, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die Partei Die Republikaner sowie Dutzende Facebook-Seiten mit Namen wie “Baden-Württemberg Patrioten”, “Klartext für Deutschland – FREI statt bunt”, “NRW schaut nicht weg”, “Patrioten – BW Stuttgart” und “Mannheim / freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst” verbreiteten ebenfalls den Artikel.

Die Wut und der Hass blieben nicht nur im Internet. Göran Schattauer schreibt:

Nach Informationen von FOCUS Online ging beim Amtsgericht Gera sogar eine Todesdrohung gegen den 56-jährigen, aus Bayern stammenden Juristen ein.

Mit Dank an @daniel_burek für den Hinweis!

*Nachtrag, 12. Februar: Ein Leser weist uns darauf hin, dass durch Paragraph 56 des Strafgesetzbuchs durchaus die Möglichkeit besteht, dass auch eine Freiheitsstrafe, die genau zwei Jahre beträgt, unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Mit Dank für den Hinweis!

Ultimativ falsch

Heute ist Freitag, und damit läuft heute vermeintlich das Ultimatum des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ab, das dieser Syriens Machthaber Baschar al-Assad gestellt haben soll. Jedenfalls behaupten Bild.de und “Bild”-Redakteur Julian Röpcke so was:

Screenshot Bild.de - Ultimatum bis Freitag - Erdogan warnt Assad: Rückzug aus Idlib - oder es gibt Krieg!

Erneute Zuspitzung im Kampf um die syrische Provinz Idlib — letzte Rebellenhochburg gegen Assad und Heimat von mehr als drei Millionen Zivilisten.

Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan stellte dem syrischen Diktator Baschar al-Assad am Mittwochmorgen ein Ultimatum von 48 Stunden: In dieser Frist soll der sich von allen belagerten türkischen “Observationspunkten” in der Region zurückzuziehen.

Bei anderen Medien heißt es hingegen, Erdoğans Ultimatum gelte bis Ende Februar. Die Nachrichtenagentur Reuters schreibt zum Beispiel:

Die Türkei stellt der syrischen Regierungsarmee ein Ultimatum zum Rückzug in der Provinz Idlib hinter die türkischen Beobachtungsposten. Sollten sich die syrischen Soldaten nicht bis Ende des Monats hinter diese Linie zurückgezogen haben, werde die Türkei sie zurücktreiben, drohte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan am Mittwoch.

Noch bevor er seinen falschen Artikel bei Bild.de veröffentlichte, verbreitete Röpcke auch bei Twitter das falsche Ultimatum. Mehrere Leute wiesen ihn auf den Fehler hin. Dennoch landete der heutige Freitag als vermeintliches Ultimatum in Röpckes Beitrag. Als dann die “Bild”-Politikredaktion diesen Beitrag bei Twitter verlinkte, wiesen erneut mehrere Leute auf den Fehler hin. Auch das brachte nichts.

Erst heute reagierte Julian Röpcke: Er löschte nach eigener Aussage “zwei Tweets”. Seinen Artikel bei Bild.de korrigierte er hingegen nicht — er steht nach wie vor falsch online.

Mit Dank an Luca für den Hinweis!

Nachtrag, 8. Februar: Bei Bild.de haben sie den Fehler korrigiert. In der Dachzeile steht nun: “ULTIMATUM GESTELLT”. Und im Artikel:

Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan stellte dem syrischen Diktator Baschar al-Assad am Mittwochmorgen ein Ultimatum von drei Wochen: In dieser Frist soll der sich von allen belagerten türkischen “Observationspunkten” in der Region zurückzuziehen.

Am Ende des Beitrags gibt es einen Hinweis auf die Korrektur:

Nachtrag: In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, ein Teil des Ultimatums beziehe sich auf Freitag, den 7. Februar. Dies ist nicht der Fall. Das Ultimatum Erdogans an Assad gilt vollumfänglich bis Ende Februar 2020.

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