Dass die wilden 70er schon lange zurückliegen, erkennt man an einer Meldung der Deutschen Presseagentur dpa über die Pläne der Bundesregierung, verschreibungspflichtige Cannabis-Medikamente zuzulassen. Dort heißt es unter anderem:
Eigentlich ist Cannabis ein Rauschgift, das aus Hanfblättern gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.
Profikiffern dürfte angesichts dieser naiven Aussage der Kragen platzen — wenn sie nicht so lethargisch wären. Erstens ist Cannabis nämlich kein Rauschgift, sondern lediglich der wissenschaftliche Name der vielseitig einsetzbaren Pflanze Hanf. Zweitens werden Marihuana und Haschisch nicht aus Hanfblättern, sondern aus den Blüten bzw. ihrem THC-haltigen Harz gewonnen. Für Marihuana werden zwar auch die kleinen Blättchen über den Blüten der weiblichen Pflanze mitverarbeitet, doch das, was in der dpa-Meldung gemeint ist und was im Zusammenhang mit Cannabis überall abgebildet wird, hat abgesehen von einer abführenden überhaupt keine Wirkung.
Nachtrag, 20.31 Uhr: Bei “Zeit Online” hat sich inzwischen das Bewusstsein erweitert und der Fehler ist korrigiert. Bei “Spiegel Online” wurden zwar wenigstens die wirkungslosen Hanfblätter geerntet, aber man hat immer noch nicht verstanden, dass Cannabis Hanf ist und nicht aus Hanf gewonnen wird:
Eigentlich ist Cannabis ein Rauschmittel, das aus Hanf gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.
Nachtrag, 19. August. dpa hat sich an einer Korrektur versucht, was allerdings nur halb gelungen ist. In einer neuen Fassung der Meldung heißt es nun:
Der Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol ist eigentlich ein Rauschgift, das vor allem aus den Blättern der Hanfpflanze gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.
Auf die “Berichtigung” macht dpa in einem “redaktionellen Hinweis” aufmerksam:
Im letzten Satz wurde klargestellt, dass der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol das Rauschmittel darstellt und vor allem aus der Blüte gewonnen wird, nicht aus den großen Blättern.
“Wurde klargestellt” hier offenbar in der Bedeutung von “hätte klargestellt werden sollen”.
Es ist ein schrecklich geschundenes Gesicht, das “Bild” am 11. August 2004 in Großaufnahme zeigt. Das linke Auge des Mannes ist fast zugeschwollen, im Mund ist getrocknetes Blut zu sehen, auf Wangen und Nase haben Schläge deutliche Spuren hinterlassen.
Das Foto des Mannes war von einer Nachrichtenagentur unter Berufung auf die thailändische Zeitung “Pattaya Mail” verbreitet worden. Die Geschichte zu dem Gesicht erzählte “Bild” so: Ein deutscher Geschäftsmann namens F. habe sich als “Sex-Tourist” im thailändischen Urlaubsort Pattaya aufgehalten.
Er engagierte ein Thai-Mädchen, versprach ihr viel Geld für ein privates Pornovideo. (…)
Für 1000 Baht (umgerechnet 20 Euro) willigte die Prostiuierte ein, ging mit ihm aufs Zimmer — und ließ sich filmen. Aber nach dem Sex wollte der Bayer plötzlich den vereinbarten Lohn nicht zahlen! Lautstarker Streit, die Hure wurde handgreiflich, sie stürzte sich auf den Deutschen, schlug ihm ins Gesicht. (…) Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.
Erst Polizisten konnten den Deutschen und die Hure trennen. (…)
Eine tolle Geschichte, oder wie “Bild” schrieb: “ein unglaublicher Fall”, den das Blatt natürlich trotzdem unbesehen geglaubt hatte.
Doch die Geschichte ist falsch. Das fängt schon damit an, dass der Mann, den “Bild” groß im Foto zeigt und mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen, Alter und Heimatort nennt, kein “Sex-Tourist” ist, sondern in Pattaya lebt. Und es hört nicht damit auf, dass der Mann in seiner eigenen Wohnung zusammengeschlagen wurde, nicht in einem Bordell, weshalb auch keinen anderen Prostituierten oder gar eine Bordellchefin dazwischen gingen.
F. hat die “Bild”-Zeitung damals verklagt. Nach über fünf Jahren Verhandlung hat das Landgericht Hamburg in der vergangenen Woche endlich ein Urteil gefällt: Das Blatt habe das Persönlichkeitsrecht von F. “in schwerwiegender Weise” verletzt. Der Inhalt des Artikels sei “unwahr”. Durch die Veröffentlichung des Fotos habe die Zeitung “in evidenter und krasser Weise” gegen F.s Recht am eigenen Bild verstoßen:
Es handelt sich um eine großformatige Portraitaufnahme des Klägers, die ihn entstellt zeigt, nachdem er Opfer einer Straftat geworden ist. Sie zerrt den Kläger an die massenmediale Öffentlichkeit, zeigt ihn in einem Zustand, der einer Krankheit vergleichbar ist, und macht diesen für jedermann sichtbar. Der Kläger wird entwürdigend und anprangernd dargestellt.
Und was kostet sowas? Nicht viel: Das Gericht verurteilte “Bild” zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld, und nicht einmal die wird der Kläger vollständig bekommen.
Ein Sieg ist das nicht.
Dass der “Bild”-Bericht in den wesentlichen Punkten falsch ist, steht außer Frage. Umstritten ist, ob er einen wahren Anlass hat.
Die “Bild”-Zeitung hatte als Teil ihrer Verteidigung einen Mann zur “Nachrecherche” nach Thailand geschickt und behauptete nun, Hintergrund des Angriffs seien mehrere Pornofilme gewesen, die F. mit einer Prostituierten gedreht habe, deren Herausgabe sie forderte und die später von der Polizei auf F.s Computer gefunden worden seien. Als F. der Forderung nicht nachkam, habe die Frau Freunde zu Hilfe gerufen, woraufhin es zu den Handgreiflichkeiten gekommen sei.
F. bestreitet einen solchen Zusammenhang und schildert die Tat als einen brutalen Raubüberfall von zwei Männern auf ihn. Die Frau, die ihn laut “Bild” mit verprügelt haben soll, sei gar nicht anwesend gewesen. Auf seinem Computer seien zwar pornografische Filme gewesen, aber keiner mit der betreffenden Frau.
Das Hamburger Gericht ließ in Thailand einen Polizeibeamten als Zeugen vernehmen, der mit dem Fall damals zu tun hatte, aber nicht vor Ort war. Das trug mit zu der erstaunlichen Verlängerung der Prozessdauer bei, brachte aber nur bedingt Klarheit. Am Ende glaubte das Gericht, dass ein Streit um die Videos, die während der Beziehung zwischen der Frau und F. “zum Hausgebrauch” entstanden seien, Hintergrund der Körperverletzung gewesen sei. Somit sei die Berichterstattung von “Bild” zwar in weiten Teilen unwahr, sei aber “auf ein reales Geschehen zurückzuführen”. Das mindere den Schadensersatzanspruch von F.
Als entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Summe wertete das Gericht auch, inwieweit die “Bild”-Berichterstattung Folgen für F. hatte. Ungefähr die einzige Aussage des Opfers, die die “Bild”-Anwälte ihm glaubten, war die, dass er kein “Sex-Tourist” ist, sondern seinen Wohnsitz in Thailand hat. In Thailand, so die Argumentation der “Bild”-Anwälte, würden aber nicht einmal 400 Exemplare des Blattes täglich verkauft. Dass die Familie von F. in Oberstdorf lebe, dass er regelmäßig dorthin zu Besuch fahre, dass die Mutter von F. vielfach auf den “Bild”-Artikel über ihren Sohn angesprochen worden sei, all das bestritten die Anwälte pauschal.
Das Gericht urteilte, dass F. von der falschen und seine Persönlichkeitsrechte verletzenden Berichterstattung “weniger intensiv betroffen” sei, weil er seinen Lebensmittelpunkt in Thailand habe.
Anstelle der Forderung von 30.000 Euro, für die das Gericht dem Kläger ursprünglich Prozesskostenhilfe bewilligt hatte, sprach die Zivilkammer 24 dem “Bild”-Opfer nur 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ursprünglich hatte F. auch versucht, “Bild” zu einem Widerruf zu zwingen — eine Forderung, die F.s Anwalt zurückziehen musste, weil es sich als unmöglich erwies, Zeugen des Tatverlaufs in Thailand aufzutreiben. Den Streitwert eines solchen Widerrufs hatte das Gericht mit 50.000 Euro angegeben. Die 10.000 Euro entsprechen somit nur einem Achtel der Forderungen des Klägers, der deshalb sieben Achtel der Kosten tragen muss.
Die Kosten des Gerichtes und seines eigenen Anwaltes trägt die Staatskasse. Von den 10.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen, die “Bild” F. zahlen muss, kann das Blatt rund 3000 Euro eigene Anwaltskosten gleich abziehen.
F. ist außerordentlich frustriert. Er beschwert sich über die massive Verzögerungstaktik des Richters Andreas Buske und meint, dass schon die Veröffentlichung des “schrecklichen Fotos” von ihm eindeutig unzulässig gewesen sei. Er muss sich nun entscheiden, ob er Berufung gegen das Urteil einlegt.
Für “Bild” sind die paar Euro für die Entwürdigung und Verleumdung eines Menschen sicher leicht zu verschmerzen.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Rettung für den physischen Journalismus” (notes.computernotizen.de, Torsten Kleinz)
Konservative Führungskräfte verhindern die Erneuerung der Print-Branche, ist in einer Studie einer Beratungsgesellschaft zu lesen. Torsten Kleinz schlägt vor, dass die Printverlage Lese-Cafés gründen, in denen Cafedakteure als Rückkanäle in Stellung gebracht werden. “Brauereien haben über Jahrzehnte in Kneipen investiert, warum sollten Verlage nicht in Cafes investieren?”
2. “‘Fernsehgarten’ macht Werbung für Modelabel” (journalist.de, Peer Schader)
Der ZDF-“Fernsehgarten” sieht den Einsatz von mehreren Kooperationspartnern durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gedeckt. “Bei einem gemeinsamen Auftritt mit der Chefdesignerin der Firma Betty Barclay lobte Kiewel die Kleider ‘in der tollen Betty-Barclay-Modenschau’, ließ ihren Gast für Schmuck-Accessoires werben und verabschiedete sich mit den Worten: ‘Danke, Betty Barclay!'”
3. “Journalisten schreiben über ‘mutmaßliche Täter'” (mainpost.de, Anton Sahlender)
“Leseranwalt” Anton Sahlender erklärt, warum und wie man von mutmaßlichen Tätern spricht. “Bei Unsicherheit über eine Täterschaft darf ‘mutmaßlich’ nicht verwendet werden. Meist ist dann nur vom Angeklagten und von den Vorwürfen gegen ihn die Rede.”
4. “Herdentrieb der Journaille” (tagesspiegel.de, Robert Leicht)
Robert Leicht stellt fest, dass mit der Herde gehende Journalisten ihre Maßstäbe bei der Bundespräsidentenwahl und bei der Debatte um die Rücktritte von Ministerpräsidenten “von einer Sekunde auf die andere” total ausgewechselt haben.
5. “Eine Aufsichtsbehörde für die Presse” (telemedicus.info, Adrian Schneider)
Adrian Schneider spielt mit dem Gedanken einer Presse-Aufsichtsbehörde. “Auch wenn der Gedanke manchmal wirklich verlockend erscheint, komme ich zu dem Schluss: Eine Aufsichtsbehörde wäre zu gefährlich für die freie Presse in Deutschland, das Missbrauchspotential zu hoch.”
Heute machen wir mal ein Bilderrätsel: Was stimmt an folgendem Screenshot aus dem Düsseldorfer Regionalressort von Bild.de nicht? Sehen Sie ganz genau hin:
Na? Wer hat’s bemerkt? Richtig: Die “Berge von Altpapier”, die uns Bild.de hier präsentiert, wären deutlich mickriger, wenn die Aufnahme nicht ungefähr ab der Mitte künstlich in die Länge gezogen worden wäre. Zu diesem Zweck wurde dieser schmale Bereich zwischen rotem Gabelstabler und Bildmitte mehrfach nach rechts gespiegelt:
Ob der Brand dadurch imposanter wirken sollte oder ob aufgrund von Formatvorgaben manipuliert wurde, darüber lässt sich spekulieren. Besonders honorieren muss man jedoch die Energie, die in der Nachbearbeitung dieses Fotos steckt. Zugeben, das mit dem Spiegeln war nicht so geschickt, aber:
1. Auf der durch die Spiegelung entstandenen “Säule” in der Mitte wurde das Feuer nicht einfach gespiegelt, sondern nachbearbeitet.
2. Auf der rechten “Säule” wurde das Feuer gänzlich entfernt.
3. Die Kräne im Hintergrund wurden nur einmal gespiegelt und weiter rechts retuschiert.
4. Die “riesige gelb-graue Rauchwolke” am Himmel müsste ebenfalls bearbeitet sein, da sich hier außer bei der ersten Spiegelung keine Muster wiederholen.
Mit seinem heftigen Foul an Michael Ballack am 15. Mai im Finale des englischen Fußball-Pokals machte sich Kevin-Prince Boateng nicht gerade beliebt in Deutschland. Immerhin verletzte er den Kapitän der deutschen Nationalmannschaft dabei so schwer, dass er nicht an der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika teilnehmen konnte. Schnell war angesichts dieser Verletzung auch vergessen, dass Ballack selbst zuvor in der 32. Spielminute bereits wegen einer Tätlichkeit gegen Boateng mit Rot vom Platz hätte gehen müssen.
Und so verwundert es auch nicht, dass die “Bild”-Leute — und auch andere Medien (BILDblog berichtete) — in den folgenden Tagen nicht gerade zimperlich mit dem 23-jährigen Deutsch-Ghanaer umsprangen. Statt von Kevin-Prince war nur noch die Rede vom “Kaputt-Treter”, “Ballack-Treter”, “Brutalo-Treter” oder “Übel-Treter” Boateng. Folgende Worte geben die Stimmung treffend wieder:
ER ist seit acht Tagen der meistgehasste Mann im deutschen Fußball. Die Szene hat sich eingebrannt.
Eingebrannt hat sich diese Szene vor allem bei den Sportredakteuren von “Bild”. Denn während man die Wortwahl der ersten Meldungen vielleicht noch als Revanchefoul auffassen kann, hat die ständige Nachtreterei in der WM-Berichterstattung von “Bild” und “Bild.de” schon penetrante Züge angenommen — zumal Boateng auch in 345 WM-Minuten für die ghanaische Nationalmannschaft noch keine einzige gelbe Karte erhalten hat.
Nach dem Vorrundenspiel gegen Serbien hieß es:
Ausgerechnet Ballack-Treter Kevin-Prince Boateng (23) feierte seinen ersten WM-Sieg. Der Mann, der unseren Kapitän Michael Ballack im englischen Cup-Finale kaputtgetreten hatte, war einer der großen Sieger beim Duell unserer Gruppengegner. (“Serbien – Ghana 0:1 – Ballack-Treter feiert ersten Sieg”)
Vor dem Spiel gegen Australien:
Mittelfeld-Stratege und Ballack-Treter Kevin-Prince Boateng kann mit Ghana die Tabellenführung in der Gruppe D übernehmen. (“Ghana mit Treter Boateng auf Platz 1?”)
Vor dem Spiel gegen Deutschland:
Erst hat Kevin-Prince Boateng (23) mit einem üblen Foul Michael Ballack (33) um die WM gebracht, dann tönt er auch noch in Südafrika gegen Deutschland. (“Boateng lacht Deutschland aus!”)
Selbst nachdem sich Boateng im Spiel gegen die USA selbst am Oberschenkel verletzt hat, konnte man sich bei “Bild” nicht zurückhalten:
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. […]
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. […]
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.
Aber das ist graue Theorie. Bunt hingegen sind die Fotos, mit dem die Angehörigen einer verschwundenen jungen Frau aus Norddeutschland in der vergangenen Woche nach ihr gesucht hatten. Inzwischen ist die Frau wieder aufgetaucht, aber das hält die “Hamburger Morgenpost” natürlich nicht davon ab, die Fotos weiterhin auf ihrer Internetseite zu zeigen.
Und wenn die Polizei den Verdacht äußert, dass es sich um einen Fall von Freiheitsberaubung und ein Sexualdelikt handeln könnte, dann nennt die “MoPo” natürlich weiterhin den vollen Namen und Wohnort der jungen Frau und reichert diese Meldung mit mehreren Bildergalerien an, auf deren Fotos sie gut zu erkennen ist.
Es ist ein etwas verstörendes Video, das Bild.de da zeigt — und das liegt nur zu einem Teil an dem klischeebeladenen Off-Kommentar:
Engländer sind bekanntlich fußballverrückt und flippen schon mal aus, wenn es auf dem Platz nicht läuft. Dieser frustrierte Brite hier aber zeigt nach dem Unentschieden gegen Algerien: Wenn es um die Weltmeisterschaft geht, dann wollen sie sogar mit dem Kopf durch die Wand — oder durch das Glas.
Ob der Mann Brite, Engländer, fußballverrückt oder frustriert ist, können wir nicht sagen. Wohl aber, dass er ganz, ganz sicher nicht “nach dem Unentschieden gegen Algerien” mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe eingeschlagen hat:
Das Video steht nämlich seit Juli 2009 auf break.com und auf YouTube. Da war noch nicht mal klar, dass England bei der WM gegen Algerien spielen würde.
Mit Dank an Felix P.
Nachtrag, 22.40 Uhr: Bild.de hat den Off-Kommentar gegen ein vage zeitloses Gedicht (sic!) über englische Fußballfans ausgetauscht und die Dachzeile in ein mehrdeutiges “Das hat nichts mit Fußball zu tun” geändert.
2. Nachtrag, 21. Juni: Unser Leser Oliver H. hat ein paar Indizien zusammengetragen, die nahelegen, dass das Video in Australien entstanden sein könnte:
Erstens: Das KFZ-Kennzeichen des blauen Fahrzeugs links ähnelt den in Victoria und früher in South Australia verwendeten. Die britischen Kennzeichen verwenden seit Jahrzehnten andere Formate und sind auf der Heckseite ohnehin gelb.
Zweitens ist das Fahrzeug in der Mitte mit Sicherheit ein Ford Falcon XF, wie er nur für Australien von 1984 bis 1987 produziert worden ist.
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1. “Nach der Machtergreifung der Medien erläutern Pressegeneräle ihr Programm” (magda.de, Tom Schimmeck)
Tom Schimmeck malt sich aus, wie eine Medienjunta aus den Journalisten Kai Diekmann, Dirk Kurbjuweit, Gabor Steingart, Rainer Hank und Josef Joffe die Verantwortung übernimmt. “Wir hatten Rot-grün, Schwarz-rot und Schwarz-gelb heruntergeschrieben. Jetzt mussten wir selbst ran.”
3. “Bild Bams Glotze” (heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
Für Peter Mühlbauer sind die privaten Sender nicht schlechter als die öffentlich-rechtlichen. Qualitätsunterschiede gebe es “zwar bei einzelnen Sendungen, aber keineswegs mehr grundsätzlich”.
4. “Expertenwissen” (seefieber.de, Uwe Röttgering)
Uwe Röttgering entdeckt Fehler in der Segelberichterstattung von “Spiegel Online” und “Welt Online”: “Nun geht von diesen Fehlern nicht die Welt unter. Schwamm drüber, es geht ja nur ums Segeln. Was mir aber zu denken gibt, ist, dass uns diese Leute auch die Wirtschaftskrise und die große Politik erklären wollen. Es ist zu befürchten, dass sie davon genau so wenig Ahnung wie vom Segelsport haben.”
6. “WM-Übertragung in England” (faz.net, Gina Thomas)
Der britische TV-Sender ITV erhält mehr als fünftausend Beschwerden, nachdem die “1,5 Millionen HD-Zuschauer statt des Führungstors von Gerrard eine Werbung für Hyundai zu sehen bekamen”.
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1. “Du bist Dokusoap!” (fernsehkritik.tv/blog)
Der Fernsehkritiker dokumentiert Anmeldeformulare und Rollenbeschreibungen der TV-Produktionsfirma Norddeich. So teilt die Firma ihre Schauspieler in der Kategorie “Charakter” in die vier Kategorien “Sympath”, “Unsympath”, “Opfer” und “konservativ” ein.
2. “Wohlfeiles über die ‘Treberhilfe'” (ndr.de, Video, 7:07 Minuten)
Dass der Chef der “Treberhilfe” einen Maserati fährt, ist durch einen Bericht des “Tagesspiegels” schon länger bekannt. Breite Aufmerksamkeit fand die Geschichte aber erst, als sie von Nachrichtenagenturen aufgenommen wurde.
3. “Massenepidemie. Doppelpunkt.” (weltwoche.ch, Kurt W. Zimmermann)
Kurt W. Zimmermann glaubt angesichts der Berichterstattung über die Schweinegrippe, dass sich heutige Journalisten vielfach nicht mehr als Beschreiber der Wirklichkeit sehen. “Sie sehen sich als Gestalter der Wirklichkeit. Die Wirklichkeit ist für sie eine Knetmasse, die sich formen lässt. Die Realität ist ihr Plastilin. Das vereinigte Plastilin ergibt am Schluss eine publizistische Pandemie.”
4. “Deutsche Blogger besetzen die FAZ” (carta.info, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal zum FAZ-Dossier “Deutsche Blogger”: “Die Tendenz der Story ist vom Anfangsmotiv vorgegeben: Willst du etwas niedermachen, vergrößere die Fallhöhe! Behaupte gleich zu Beginn, die Blogszene habe ursprünglich ein wahres Paradies schaffen wollen, sie habe hehre ‘webkommunistische’ Ziele gehabt. Dann wird die Realität – im Vergleich dazu – erst so richtig mies, kleinkariert und nichtig erscheinen.”
5. “was das blog alles kann” (gig.antville.org, andreaffm)
Andrea Diener denkt, dass Bloggen “noch nie inhaltlich begriffen” wurde, “immer nur formal oder wirtschaftlich, und das ist der große Fehler, den alle machen.”
6. Interview mit Markus Beckedahl (fr-online.de, Marin Majica) Re:publica-Organisator Markus Beckedahl im Gespräch: “Blogs werden ernster genommen, der Medienwandel wird ernster genommen, weil man realisiert, dass da etwas passiert. Das war vor drei Jahren völlig anders. Da träumten noch alle davon, dass die Zeitungen 30 Jahre weiterleben werden.”
Erinnern Sie sich an das traurige Weihnachts-Sparfestessen im “Gong”, das mit plumper Werbung für Produkte der Firma Unilever versetzt war? Das hat auch dem Presserat nicht geschmeckt. Er hat die einstmals renommierte Fernsehzeitschrift wegen dieser Schleichwerbung gerügt.
Insgesamt zwölf Rügen sprachen die Beschwerdeausschüsse jetzt aus. Gleich drei davon richteten sich gegen den Missbrauch von Fahndungsfotos durch Boulevardmedien. Die Polizei hatte jeweils Bilder von Verbrechensopfern herausgegeben, um ihre Identität zu klären. Die Online-Ableger von “Express” und “Bild” veröffentlichten die Aufnahmen von den Leichen aber auch nach dem Ende der Fahndung erneut, teils mehrfach.
In einem Fall ging es um eine geistig behinderte Frau, die grausam ermordet worden war und deren Foto Bild.de zusammen mit Details über den Zustand der zerstückelten Leiche und Einzelheiten aus ihrem Privatleben erneut veröffentlichte. Zusätzlich “unangemessen sensationell” fand der Presserat, dass Bild.de in einem anderen Fall die Leiche einer Jugendlichen wiederholt zeigte (BILDblog berichtete). Ebenso urteilte der Presserat über die Entscheidung von express.de, ein Foto, bei dem man der Leiche “unmittelbar ins Gesicht” blicke, auch nach dem Ende der Fahndung noch einmal zu zeigen.
Der Online-Ableger des Berliner Boulevardblattes “B.Z.” erhielt eine Rüge, weil er die Persönlichkeitsrechte eines jungen Mannes verletzt hatte. Er war im vergangenen Jahr festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, Autos angezündet zu haben. In einer Fotostrecke zeigte die “B.Z.” online Bilder von der Festnahme und nannte diverse Details aus seinem Privatleben. Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte, urteilte der Presserat. Dass die “B.Z.” anderer Meinung ist (insbesondere vermutlich, wenn es sich um einen Politiker der Linken handelt), demonstrierte eindrucksvoll ihre Titelseite zum Thema (siehe links).
Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah der Presserat in einem Witz, den die Satirezeitschrift “Titanic” in ihrer Online-Ausgabe über den Eisenbahn-Suizid des Torwartes Robert Enke riss. Das Foto zeigt einen Lokführer mit der in “Bild”-Typographie gesetzten Schagzeile: “Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort: ‘Ich habe Enke überlistet!'” Es handele sich dabei nicht um Satire, die auch drastisch, überspitzt und polemisch sein dürfe, sondern um das “reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden”, urteilte der Presserat und sprach eine Rüge aus.