Suchergebnisse für ‘Dreckschwein’

Sexy Urlaubsfotos von Teenager-Mädchen

Menschen, die sexuelles Interesse an Minderjährigen zeigen, bezeichnet “Bild” als “Sex-Täter”. Männer, die sich tatsächlich an Minderjährigen vergriffen haben, nennt die Zeitung “Schwein”, “Dreckschwein” oder “Sex-Monster”.

Anders verhält es sich bei Menschen, die so etwas über Minderjährige schreiben:

Am Strand macht Aurora auch mindestens so eine gute Figur wie ihre Model-Mama. Das findet Michelle Hunziker wohl auch und lässt ihre Tochter für sexy (private) Urlaubsfotos posieren.

Die nennt Bild.de “Mitarbeiter”.

Aurora, die 14-jährige Tochter von TV-Moderatorin Michelle Hunziker, macht derzeit offenbar Strandurlaub mit ihrer Mutter. Und Bild.de schreibt:

Andere Teenies finden die Outfits ihrer Mütter oft nur peinlich! Michelle und Aurora wurden sogar im Partnerlook gesichtet: In knappen pinken Bikinis.

Und weil sich die Wenigsten vorstellen können, wie das so aussieht, wenn eine Frau und ein Mädchen knappe pinke Bikinis tragen, hat Bild.de eine kleine Bildergalerie zusammengestellt.

Im sexy Partnerlook: Michelle Hunziker und ihre Tochter Aurora haben Spaß am Strand von Formentera

Ganz schön heiß! Mama Michelle lässt Töchterchen Aurora für die Urlaubsfotos posieren

Wo ist eigentlich Stephanie zu Guttenberg, wenn man sie braucht?

Mit Dank an Timo W., Jan S. und Jan.

Blome um Blome, Quoos um Quoos

Die spektakuläre Tötung von Osama bin Laden ist nicht nur Anlass für umfangreiche Spekulationen über die genauen Umstände und Hintergründe der amerikanischen Kommandoaktion, sie bietet auch einiges an Diskussionsstoff.

Während etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer ersten Stellungnahme unverhohlene Freude über den Tod bin Ladens ausdrückte, stellen andere inzwischen die Frage, ob es angemessen war und ist, die Tötung eines Menschen zu bejubeln und ob es sich mit dem Völkerrecht vereinbaren lässt, falls das einzige Ziel des Einsatzes die Exekution bin Ladens war.

Für Nikolaus Blome, den Leiter des Hauptstadtbüros von “Bild” ist die Sache herrlich klar. Da er für eine Zeitung arbeitet, die dem Prinzip “Rache” wohl am liebsten mehr Raum in der deutschen Rechtsprechung lassen würde, überrascht sein bereits am Montag verfasster “Zwischenruf” auf Bild.de wenig:

Obama lässt Osama töten Haben die USA ein Recht auf Rache? JA!

Blome schreibt:

Ein Land, die einzige Super-Macht der Welt, wollte Rache nehmen. Und sie hatte das Recht dazu!

Dieser Wille zur Vergeltung, diese Sehnsucht nach Genugtuung, es liegt auf der Hand: Die amerikanische Jagd auf Osama bin Laden hatte etwas Biblisches – Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Darf man das, am Anfang des 21. Jahrhunderts, gut finden?

Ja, man darf.

Das biblische Zitat “Auge um Auge — Zahn um Zahn” stammt aus dem Alten Testament und wenn man das im 21. Jahrhundert gut finden darf, dann muss man — um einmal bei der Bibel zu bleiben — Jesus wiederum schlecht finden, der in der neutestamentarischen Bergpredigt sagte:

Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für Zahn.
Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand,
sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin.

Überhaupt bringt Blome keine Argumente, sondern versucht lediglich zu erklären, dass Osama bin Laden mit seinen Verbrechen eine Schwelle überschritten hat, ab der die eigentlich universellen Menschenrechte und das Völkerrecht nicht mehr gelten:

Im Rückblick (…) mag klar sein, dass die amerikanischen Regierungen bei Weitem nicht alles richtig gemacht haben. Aber die Jagd auf den Drahtzieher der Anschläge war gerecht. Und sie zu Ende zu bringen, auch. (…)

Osama hat die freie Welt und ihre offenen Gesellschaften in einen Krieg der Kulturen gestürzt.

In seinem Namen wurde eine ganze Religion, der Islam, zum Synonym für Intoleranz und Gewalt gemacht. In seinem Namen wurden nicht nur Karikaturen-Zeichner mit dem Tod bedroht, sondern eine ganze Art zu leben. Unsere Art zu leben.

So muss man sich wohl das Böse vorstellen.

Wer entscheidet, wann diese Schwelle zum Bösen überschritten ist, diese Antwort bleibt Blome schuldig, aber es passt zu seiner Zeitung, in der Menschen immer wieder das Menschsein abgesprochen wird, indem sie zum “Schwein”, “Dreckschwein” oder im Falle bin Ladens zum “Teufel” erklärt werden.

Noch bunter treibt es Blomes Kollege Jörg Quoos, der heute in “Bild” unter der Überschrift “Falsches Mitleid” die “jüngsten Grünen-Stimmen zum Tode Osama bin Ladens” kommentiert.

Quoos leitet seinen Kommentar mit einem Zitat des Malers Max Liebermann ein, welches dieser im Zuge der Machtergreifung der Nazis 1933 äußerte.

“Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte”.

Vermutlich würde Liebermann es wieder äußern, wenn er wüsste, in welchem Zusammenhang er hier zitiert wird.

Quoos kritisiert in seinem Kommentar ausschließlich die Bedenken von Politikern der Grünen, die eine gezielte Tötungsmission als “Hinrichtung” oder als “Akt des Krieges” bezeichnet haben, und ist sichtlich empört:

WIE BITTE?

Da jagen westliche Armeen – inklusive Bundeswehr – mit hohem Blutzoll jahrelang den schlimmsten Terroristen der Welt. Und am Ende berührt sein Tod grünes Gerechtigkeitsgefühl. (…)

Nein, Herr Ströbele, die Kanzlerin hat recht. Es ist gerecht, dass dieser Menschenfeind endlich tot ist.

Dass sich Quoos jedoch allein auf die Grünen versteift, ist dreist. Mindestens ebenso laute Kritik an den Äußerungen der Kanzlerin und Zweifel an den rechtlichen Grundlagen für die Tötung bin Ladens kommt von Unionspolitikern wie Siegfried Kauder, der gegenüber der “Passauer Neuen Presse”, sagt:

“Eine willkürliche Tötung ist nach dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Freiheiten nicht erlaubt. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, Bin Laden war schon längst nicht mehr aktiv, könnte die Tötung willkürlich sein”, sagte der Rechtsausschussvorsitzende. Es bestehe “eine außerordentlich schwierige rechtliche Gemengelage”, die differenziert aufgearbeitet werden müsse. “Das Prinzip, der Zweck heiligt die Mittel, ist keine juristische Grundlage. Wir brauchen genaue rechtliche Regeln”, forderte Kauder.

Und auch die Deutsche Bischofskonferenz kann die Genugtuung nicht teilen, die Quoos verspürt. Sie verweist auf die Äußerung des Vatikansprechers Federico Lombardi:

(…) Dennoch ist der Tod eines Menschen für einen Christen niemals Grund zur Freude.

Aber auf den Vatikan oder auf die Union zu schimpfen, geht einem “Bild”-Redakteur wohl nicht so leicht von der Hand, wie einmal mehr auf dem liebgewonnenen Feindbild “Die Grünen” herumzuhacken.

Immerhin: Unter Blomes “Zwischenruf” hat Bild.de die Kommentare offengelassen. Ein Großteil derer, die sich dort äußern, sieht die Dinge ausnahmsweise nicht so eindimensional wie “Bild” und Bild.de.

taz.de  

Nochmal Schwein gehabt

Reiner Metzger hat auf taz.de seiner Wut auf die Informationspolitik der Atomlobby freien Lauf gelassen:

Dieses Vertuschen und Verzögern ist ein unfassbarer Skandal: Die Methoden der Atomlobby KOMMENTAR VON REINER METZGER

Verglichen mit einem japanischen Kernreaktor scheint sich das Gemüt eines stellvertretenden Chefredakteurs der “taz” jedoch einigermaßen leicht abkühlen zu lassen. Denn wie man an der URL erkennen kann, war die Überschrift bei Veröffentlichung des Artikels noch deutlich deftiger:

die-dreckschweine-von-der-atomlobby

Es ist vielleicht ganz gut, dass die “taz” den ursprünglichen Titel geändert hat, denn wer andere Menschen als “Dreckschweine” bezeichnet, befindet sich in schlechter Gesellschaft.

Mit Dank auch an den Hinweisgeber.

BKA? Da könnte ja jeder bitten! (3)

Geschichte wiederholt sich bekanntlich nicht — es sei denn als Farce. Wie die nächste Wiederholungsstufe heißt, ist bisher noch nicht überliefert, aber mit der Bezeichnung “Bild” läge man vermutlich nicht allzu falsch.

Im August 2009 fahndete das Bundeskriminalamt mit Bildern nach einem Mann, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde und der sich bei seinen Taten selbst gefilmt hatte. Nachdem der Mann sich selbst gestellt hatte, bat das BKA die deutschen Medien, die Fahndungsfotos nicht weiter zu verwenden. Die Medien kamen dieser Bitte mit unterschiedlichem Eifer nach (BILDblog berichtete), “Bild” und Bild.de erhielten für den wiederholten Abdruck der Bilder in Tateinheit mit der Bezeichnung des mutmaßlichen Täters als “Dreckschwein” gar eine “Missbilligung” vom Deutschen Presserat (BILDblog berichtete ebenfalls).

Knapp einen Monat später fahndete das BKA erneut über die Medien nach einem Mann, dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie zur Last gelegt wurde. Hier kam es zur erwarteten Farce, denn wie sich kurz nach der Verhaftung des Mannes herausstellte, war der Mann für seine Taten bereits 15 Jahre zuvor verurteilt worden und hatte seine Strafe abgesessen — was die Medien freilich nicht davon abhielt, die Fahndungsfotos, deren weitere Verwendung sich das BKA verbeten hatte, weiter zu verwenden (BILDblog berichtete auch hier).

Letzte Woche nun fahndete das BKA über die Fernsehsendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” mal wieder nach einem Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung kinderpornografischer Schriften “dringend verdächtig” war. Zwei Tage nach der Ausstrahlung der Sendung wurde der Mann aus Bad Oeynhausen am Freitag festgenommen und das BKA schrieb in seine Pressemitteilung die inzwischen traditionelle Bitte:

Wichtig:
Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Fotoaufnahmen nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Was jetzt passierte, ist vielleicht am Besten mit dem Begriff “Irrsinn” zu beschreiben, denn Bild.de kam der Bitte des BKA zunächst tatsächlich nach: Der ursprüngliche Fahndungsaufruf wurde durch einen Artikel über die Festnahme des Tatverdächtigen ersetzt, in dem kein einziges Foto zu sehen war. Dann muss jemandem bei Bild.de aufgefallen sein, dass man ja Bild.de ist.

Also erschien am Samstag ein neuer Artikel, in den die zehnteilige Bildergalerie mit den Fahndungsfotos eingebunden ist, deren weitere Veröffentlichung das BKA unterbinden wollte:

Geschnappt! Der dicke Kinderschänder, der zwei Mädchen missbrauchte.

“Bild am Sonntag” wiederum verzichtete auf einen Abdruck der Fahndungsfotos — und veröffentlichte stattdessen ein anderes, besser identifizierbares Foto des Verhafteten:

Nach XY-Sendung: Kinderschänder festgenommen

Ganz andere Bilder brachte “Bild” am Montag in ihrer Regionalausgabe:

Mieser Kinderschänder aus NRW! Verhaftung nach Aktenzeichen XY

Mit Dank an Lukas S., Sven S., Kaweh und AJ.

Bild  

Schwein gehabt

“Bild” darf Menschen – auch Verbrecher – nicht als “Schwein” oder “Dreckschwein” bezeichnen, das hat der Presserat mehrfach betont.

Trotzdem ist es wenig überraschend, dass “Bild” heute mit dieser Überschrift aufwartete:

Hat dieses Schwein den Mann an der A5 ermordet?

Wahrscheinlich haben sie in der Redaktion feixend unter den Tischen gelegen und diese Überschrift für noch unangreifbarer gehalten als die mit dem durchgestrichenen “Schwein”.

Aber sehen Sie selbst:

Motivationstrainer Detlef S. (50) im Schweinchenkostüm beim Marathonlauf

Der Tatverdächtige war so unvorsichtig gewesen und hatte sich zu einem früheren Zeitpunkt bei einem ganz anderen Anlass in einem Schweinekostüm fotografieren lassen.

Interessanterweise endet der längere Artikel auf Bild.de übrigens so:

Die Beweislage gegen Detlef S. und seinen Freund ist laut Fahndern erdrückend – doch ob und, wenn ja, warum sie dann die Tat begingen, wird wohl erst ein Prozess klären können…

… aber bis dahin hat man den Mann wenigstens schon mal medial verurteilt.

Mit Dank an Dennis und Spot.

Post für den Presserat

Es ist ja leider nicht so, dass der Pressekodex des Deutschen Presserates vollkommen eindeutig wäre. Zum Persönlichkeitsrecht heißt es etwa unter Ziffer 8:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Dass die “Bild”-Zeitung und Bild.de diese Regeln im besten Falle sehr lax auslegen und im schlechteren Falle schlichtweg missachten, ist keine Neuigkeit. Und auch die entsprechenden Reaktionen des Presserats sind keineswegs neu (s. Kasten).

Als “Bild” “nun” – ohne die zutreffende Formulierung “zum wiederholten Male” – vom Presserat (“dem obersten Sittenwächter der Presse”) “getadelt” wurde, nahm die Zeitung dies zum Anlass für einen großen Artikel in eigener Sache:

Deutscher Presserat entscheidet: BILD soll Kinderschänder nur noch so zeigen

Wörtlich heißt es da:

Trotz der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit urteilte der Presserat: “Zwar handelt es sich bei Kindesmissbrauch um eine sehr verwerfliche Straftat. Dies rechtfertigt aber nicht die identifizierende Darstellung des Täters.”

Und weiter:

Seit Wochen diskutiert ganz Deutschland über den sexuellen Missbrauch von Kindern durch ihre Lehrer an Schulen und kirchlichen Einrichtungen – aber der Presserat hält den Wunsch der Täter nach Anonymität für wichtiger als den Anspruch der Bürger auf klare und vollständige Information.

Neu ist allerdings, dass “Bild” und Bild.de die Regeln des Presserates nicht einfach nur ignorieren, sondern Stimmung gegen diese machen und versuchen, den Presserat selbst unter Druck zu setzen. Und zwar mit Hilfe ihrer Leser.

Daran schloss sich der Aufruf an die Leser an, sich per E-Mail, Post oder Fax an den Presserat zu wenden:

Was sagen Sie dazu? Schreiben Sie dem Presserat!

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Nun kam die “hohe öffentliche Aufmerksamkeit” nicht von ungefähr, sondern wurde ganz maßgeblich durch die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung hervorgerufen. Würde man der Argumentation des Springer-Blattes folgen, könnte “Bild” letztlich selbst bestimmen, wer durch Ziffer 8 des Pressekodex geschützt wird und wer nicht — was die Regelung nun wirklich vollkommen ad absurdum führen würde.

Und natürlich handelt es sich nicht einfach um den “Wunsch der Täter nach Anonymität”, sondern um ein fundamentales Bürgerrecht, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch all diese durchaus wichtigen Aspekte unterschlägt “Bild” — mit entsprechenden Konsequenzen für die Post an den Presserat.

Bis 13 Uhr waren dort etwa 250 E-Mails von “Bild”-Lesern eingegangen, bis 16 Uhr waren es über 350. Die Mehrheit der “Bild”-Leser folgte wenig überraschend der Argumentation der Boulevardzeitung. Einige der Mails waren nach Angaben des Presserats beleidigend. Manche Schreiber unterstellten gar, der Presserat selbst sei von Pädophilen beherrscht und würde sich nur daher auf die Seite der Täter schlagen. Nur wenige Kommentatoren lobten den Presserat für sein Eintreten für die Persönlichkeitsrechte.

An der Entscheidung aber, beteuerte man beim Presserat auf Anfrage, werden weder die Kampagne von “Bild”, noch all die E-Mails etwas ändern. Falls jemand den Presserat für diese Aufrichtigkeit loben mag, hier ist die E-Mail-Adresse: [email protected]

Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Bild  

Schweine-Pandemie

"Schon wieder so ein brandgefährlicher Kinderschänder frei -- JUSTIZ LÄSST ******* LAUFEN (Schwein darf BILD nicht schreiben, sonst gibt es Ärger mit dem Presserat)"

Zu Beginn des Jahres bekam “Bild” wegen dieser Überschrift eine “Missbilligung” vom Deutschen Presserat, der darin eine Verletzung der Menschenwürde des betroffenen Mannes sah (BILDblog berichtete).

Im Oktober bezeichnete die Zeitung einen weiteren Sexualstraftäter als “Drecksschwein” (BILDblog berichtete). Mit diesem Fall wird sich der Presserat nach einer Beschwerde von uns bei seiner nächsten Sitzung befassen.

Vielleicht glaubt man bei “Bild”, dass der Presserat Bonushefte ausgibt. Heute jedenfalls füllt diese Überschrift über einen Sexualstraftäter, den sein eigener Anwalt laut “Bild” als “schwachsinnig” bezeichnet, ein gutes Viertel der Seite 3 in der Ruhrgebietsausgabe:

Justiz-Schande! Sex-Schwein (19) vergewaltigt Schüler (8) im Wald

BKA? Da könnte ja jeder bitten!

Es war vielleicht die “erste Multimedia-Verbrecherjagd” und “eine der spektakulärsten Fahndungen in der Kriminalgeschichte”, wie “Bild” heute schreibt: Am Mittwoch hatte das BKA in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” und im Internet nach einem Mann gefahndet, dem mehrfacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.

Da sich der Mann bei seinen Taten selbst gefilmt hatte und alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen erfolglos waren, entschied man sich zur Veröffentlichung von Videos und Fotos.

Nach dem großen Medien-Echo hat sich der mutmaßliche Täter gestern gestellt, wie das BKA sofort vermeldete. Die Pressemitteilung enthielt einen weiteren Hinweis:

Wichtig:

Da mit der Identifizierung der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien gebeten, die veröffentlichten Videos, Bilder und Stimmproben nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Und so kamen die Medien dieser Bitte heute nach (alle gelben Flächen sind von uns):

Schlimmster Kinderschänder stellt sich: So zeigte sich das Dreckschwein im Internet
(“Bild”)

Dieses Bild stammt aus einem Film, den der Täter gedreht hat
(“Tagesspiegel”)

Der Täter filmt sich selbst
(“Süddeutsche Zeitung”)

Aber selbst Menschen, die der widerlichsten Verbrechen beschuldigt sind, haben Rechte. Der Rechtsanwalt Markus Kompa schreibt in seinem Blog:

Für eine Anprangerung in den Medien eines nicht verurteilten Täters gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Regeln über die Art und Weise entsprechender Berichterstattung sind im Kodex des Deutschen Presserates hinreichend ersichtlich. Strafe ist Sache des Strafrichters.

(…) Was mich (…) stört, ist die unprofessionelle Gleichgültigkeit, die manche angeblich seriösen Medien an den Tag legen. Wenn es sich um ein sozial besonders geächtetes Delikt handelt, dann scheint man mit zweierlei Maß messen zu dürfen.

Zahlreiche Onlinemedien haben die Fahndungsfotos nach wie vor in ihren Archiven. Dass es durchaus möglich wäre, der Bitte des BKA nachzukommen und die Rechte des Beschuldigten zu respektieren, beweist u.a. “Spiegel Online”.

Für das “Dreckschwein” (aus dem online eine “Sex-Bestie” wurde) kann sich “Bild” wahrscheinlich schon mal auf Post vom Presserat einstellen, was die Zeitung sicher gelassen zur Kenntnis nehmen ignorieren wird.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 23:55 Uhr: Und so illustrierte “RTL Aktuell” den Fall heute um 18:45 Uhr, mehr als 24 Stunden nach der Mitteilung des BKA:

Alle haben ihm vertraut

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