Suchergebnisse für ‘Brigitte Mohnhaupt’

Kurz korrigiert (315)

Nachdem “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner gestern bereits (wie berichtet) die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt fälschlicherweise als “begnadigt” bezeichnet hatte, macht er heute wieder einen Fehler.* Wagner schreibt:

Der Bundesgerichtshof hat nun für die Vielleicht-Väter entschieden und gegen die Lügenmütter.

Es war natürlich das Bundesverfassungsgericht. Die Kollegen aus der “Bild”-Redaktion wussten das und haben Wagner trotzdem wieder nicht korrigiert. Aber deswegen zu behaupten, dass bei “Bild” niemand mehr liest, was Wagner da so zusammen schreibt, wäre natürlich eine gemeine Unterstellung.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis.

*) Gestern hatten wir an dieser Stelle noch der Fairness halber die Möglichkeit formuliert, dass Wagner sich extrem gut mit Rechtsthemen auskenne — ein Hinweis, auf den wir rückblickend auch getrost hätten verzichten können.

“Bild”-Kolumnist begnadigt RAF-Terroristin

Das Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) hat gestern entschieden, dass die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im März nach 24 Jahren Haft entlassen werden soll. Und “Bild” erklärt in einem Seite-2-Text, warum die Freilassung nach “Recht und Gesetz” erfolge:

Denn: Nach dem Strafgesetzbuch (§ 57 a) bedeutet “lebenslange Freiheitsstrafe” nicht unbedingt Haft bis zum Tode. Nach frühestens 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht die “besondere Schwere der Schuld die weitere Vollstreckung gebietet”. In diesem Fall setzt das Gericht eine Mindesthaftdauer fest — bei Mohnhaupt waren es 24, bei Klar 26 Jahre!

"Post von Wagner: Begnadigte Brigitte Mohnhaupt"“Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner allerdings hat das entweder nicht gelesen, oder er hat es nicht verstanden. Und offenbar hat er auch sonst nicht viel gelesen.* Denn Wagner schreibt heute an die “Begnadigte Brigitte Mohnhaupt”. Im Text heißt es:

Die deutsche Justiz hat Sie, vielfache Mörderin, Brigitte Mohnhaupt, begnadigt.

Das ist falsch. “Die deutsche Justiz” kann niemanden begnadigen. Eine solche Entscheidung trifft (im Falle von sogenannten “Staatsschutzdelikten”) der Bundespräsident nach freiem Ermessen. Die Entscheidung über die von “Bild” beschriebene Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB hingegen ist an bestimmte, im Gesetz beschriebene, Voraussetzungen gebunden. Darauf wies das OLG Stuttgart gestern in einer Pressemitteilung (die Wagner offenbar auch nicht kennt) sogar ausdrücklich hin:

Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.

Offenbar hat niemand bei “Bild” Wagner auf seinen Fehler aufmerksam gemacht. Aber er passt ja auch ganz gut zur Haltung von “Bild”. So erkennt Hans-Jörg Vehlewald die Mohnhaupt-Entscheidung in seinem Kommentar (“Recht ohne Gerechtigkeit”) zwar als “rechtens” an, findet sie aber ungerecht, weil Mohnhaupt “kein Zeichen von Reue” habe erkennen lassen. Reue allerdings ist keine Voraussetzung für die Freilassung nach Paragraph 57 a StGB. Bei einer Begnadigung hingegen, kann man das so oder so sehen.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

*) Es besteht übrigens auch die entfernte Möglichkeit, dass Wagner an die “begnadigte” Mohnhaupt schreibt, weil er sich extrem gut mit dem Thema auskennt. Tatsächlich wird nämlich die Haftentlassung nach Paragraph 57 a StGB in Juristenkreisen offenbar zuweilen als “kleine Gnade” bezeichnet. Aber das sei hier nur der Fairness halber erwähnt.

Kurz korrigiert (314)

Heute morgen um kurz nach 8 Uhr veröffentlichte die Nachrichtenagentur AP eine Meldung über die für heute erwartete Entscheidung zur Freilassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt. Darin hieß es:

Mohnhaupt war 1985 unter anderem wegen Mordes an (…) Arbeitgeberpräsident Hanns-Eberhard Schleyer (…) verurteilt worden.
(Hervorhebung von uns.)

Das ist etwas peinlich. Schließlich weiß ja jeder, dass der ermordete Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer hieß (Hanns-Eberhard ist sein Sohn). Fast jeder. Bei Bild.de nämlich merkte man nicht nur nicht, dass AP da ein Fehler unterlaufen war, sondern übersah offenbar auch die Berichtigung, die AP eine dreiviertel Stunde später herausgab. Und auch, als der Bild.de-Text überarbeitet wurde, nachdem die Entscheidung zur Freilassung Mohnhaupts bekannt wurde, bemerkte noch immer niemand den “Eberhard”. Bei Bild.de heißt es um kurz nach 13 Uhr weiterhin:

Dass der Name in einer Fotounterzeile in demselben Bild.de-Text richtig ist, macht’s übrigens auch nicht besser.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 13.21 Uhr: Das ging jetzt aber schnell.

Aufstand ohne Buback

Ja, auch “Bild” berichtet heute über die mögliche vorzeitige Entlassung der inhaftierten, ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Und zum Schluß des Artikels mit der Überschrift “Aufstand der RAF-Opfer! Angehörige lehnen Entlassung der Terroristen ab” zitiert “Bild” den Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback:

Buback zu BILD: “Wer von Gnade redet, sollte wenigstens den Ablauf der Tat offenbaren, für die er gebüßt hat.”

Hier endet der heutige “Bild”-Artikel. Und das ist erstaunlich, denn mit genau dem selben Satz wird Buback seit gestern abend auch in Agenturmeldungen und anderen Medien zitiert — allerdings nicht mit der Quellenangabe “zu BILD”, sondern meistens mit dem Zusatz:

(…) sagte Michael Buback “Spiegel Online”.

Zudem heißt es bei “Spiegel Online” seit gestern abend weiter:

Buback sagte, es sei gut, dass die Angehörigen nicht über die Begnadigung zu entscheiden hätten, und kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren. “Wenn andere zum Urteil kommen, die Inhaftierten gehören auf freien Fuß, werde ich mich nicht sträuben.” Es sei für ihn grundsätzlich kein Problem, dass Klar und Mohnhaupt in Freiheit lebten.

Im “Aufstand der RAF-Opfer” der “Bild”-Zeitung ist davon nirgends die Rede — ebensowenig wie von den ebenfalls wenig aufständischen Worten Bubacks, die bereits seit gestern nachmittag der Radiosender NDR Info verbreitet:

“Ich bin froh, dass Angehörige nicht beteiligt sind an Begnadigungen. Das müssen andere tun, die sicher eine Prognose abgeben können über die Frage, ob noch eine Gefahr von einem Täter ausgeht oder ob das nicht der Fall ist”, sagt Michael Buback im Exklusiv-Interview mit NDR Info. Dies gelte auch für den speziellen Fall von Christian Klar: Es sei für sein Wohlbefinden oder Unwohlbefinden unerheblich, ob er noch in Haft sei oder nicht, so Buback. “Ich möchte auch keinesfalls, dass er wegen meines Wohlbefindens länger in Haft bleibt, als es sinnvoll und richtig ist.”

Mit Dank an Jos G. für den Hinweis.

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