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“Frei erfunden”: Bizarre Mohnhaupt-Entlassung

Nun ja, dass die Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt in der Nacht zum Sonntag bei ihrer Entlassung aus dem Frauengefängnis Aichach von Journalisten angesprochen worden sei und gesagt habe, “dass sie keine Interviews geben und in Ruhe gelassen werden wolle”, ist offenbar nicht wahr. Behauptet hatte das die Nachrichtenagentur dpa (und u.a. auch “Süddeutsche Zeitung”, süddeutsche.de, heute.de und stern.de). In den “Aichacher Nachrichten” heißt es dazu unter Verweis auf den Gefängnisdirektor Wolfgang Deuschl:

Kann schon sein, dass da jemand fotografiert oder angesprochen wurde (…): Aber sicher nicht die ehemalige Gefangene.

Das “Bild”-Märchen von der Mohnhaupt-Entlassung:

1.40 Uhr: Durch die Sicherheitsschleuse an Gefängnistor 2 fährt ein weißer VW Golf in die JVA.
1.50 Uhr: Der Wagen verlässt die JVA wieder durchs Haupttor, parkt außerhalb des Geländes.
1.57 Uhr: Ein blauer VW-Bus (…) rast (…) aus dem Knast. BILD-Reporter Sigi Kiener: “Auf der Rückbank saß zusammengekauert eine Frau. Sie versteckte sich unter einer Decke. Ich konnte nur ein paar blonde Strähnen sehen.” Die wartenden Journalisten sind sich sicher: “Das ist die Mohnhaupt” und nehmen die Verfolgung auf.
1.57 Uhr: Ein JVA-Beamter fährt mit dem weißen Golf unbemerkt vor die Wohnung des Knastchefs auf dem Gefängnisgelände.
1.58 Uhr: JVA-Beamte führen Mohnhaupt von ihrer Zelle in den Garten des JVA-Chefs. Durch eine Gartenpforte verlässt sie den Vorgarten, steigt zu dem JVA-Beamten in den Golf. Der fährt sie zu einem Parkplatz bei Aichach. Dort wartet eine Freundin der Ex-Terroristin in einem dunklen Wagen. Versteckt bewachen und beobachten LKA-Personenschützer alles – um einzugreifen, falls doch ein Fotograf auftaucht.
2.15 Uhr: Mohnhaupt steigt in das Auto ihrer Bekannten. Die Frauen umarmen sich kurz. Dann fahren sie auf die Autobahn A 8 München–Stuttgart. (…)

Ausrisse und O-Ton: “Bild” vom 26.3.2007

Aber kommen wir zur “Bild”-Zeitung, die (Augenzeugen zufolge) “eine Art ‘Schichtdienst’ zur Überwachung rund um die JVA eingerichtet”, 20 Zimmer angemietet und in der fraglichen Nacht rund zehn Reporter mit mehreren Autos vor Ort hatte. Denn auch “Bild” berichtet heute natürlich groß über Mohnhaupts Haftentlassung. Beziehungsweise:

BILD dokumentiert die letzten bizarren Stunden in Gefangenschaft.

Es folgt eine detaillierte und überaus komplizierte Geschichte, zu der uns Gefängnisdirektor Deuschl auf Anfrage sagt:

Am “Bild”-Bericht stimmen drei Dinge. Erstens: Es ist (wenngleich nicht um 1.40 Uhr wie “Bild” behauptet, sondern um 1.20 Uhr) ein weißer Golf auf das Gelände der JVA gefahren. Zweitens: Um 1.57 Uhr hat ein VW-Bus das JVA-Gelände verlassen. Und drittens: Am Sonntagmittag gab es Eintopf mit Wursteinlage.

Was “Bild” darüber hinaus noch so “dokumentiert”, ist laut Deuschl “frei erfunden”. Und Deuschl meint damit nicht nur das eigentliche Märchen der Mohnhaupt-Entlassung (siehe Kasten), sondern auch viele andere “Bild”-Details. So habe Mohnhaupt z.B. weder um Mitternacht geweckt werden müssen, noch habe sie anschließend “die blaue Sträflingskleidung” abgelegt, weil es in der JVA Aichach nicht nur keine “blaue”, sondern “gar keine Sträflingskleidung” gebe. Und auch, dass der VW-Bus aus dem Knast gerast sei, will Deuschl nicht bestätigen. Der Wagen habe die JVA langsam verlassen — gerast sei da höchstens einer der “Bild”-Reporter bei seinem offenbar erfolglosen Versuch, einen Blick ins Wageninnere zu erhaschen…

Nachtrag, 27.3.2007: In einem weiteren, ausführlichen Artikel zitieren die “Aichacher Nachrichten” Gefängnischef Deuschl zur “Bild”-Version der Mohnhaupt-Entlassung mit den Worten: “Schlichtweg völliger Blödsinn.”

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“Bild” und “BamS” klauen Mohnhaupt-Fotos

Wie sieht die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wohl heutzutage aus? “Bild” wollte das gerne zeigen. Da sie aber nur uralte Fahndungsfotos von Mohnhaupt kannte, veröffentlichte “Bild” am 17. Februar eine Art Phantom-Bild, das angeblich nach Zeugenaussagen angefertigt wurde. Dazu stellte “Bild” die Frage: “Sieht RAF-Mohnhaupt heute so aus?”

Die “BamS”, die auch gerne zeigen wollte, wie Mohnhaupt heute aussieht, hatte einen Tag später eine andere Idee: Sie zeigte echte, ziemlich aktuelle Fotos von Mohnhaupt. Eines auf der Titelseite und ein noch größeres auf der Seite zwei (siehe Ausriss). Und am Tag darauf zeigte dann auch “Bild” eines dieser Fotos. Beide hatten kein Recht dazu.

Die Fotos stammten aus dem “Trostberger Tagblatt”. Das hatte sie bereits am 14. Februar veröffentlicht — exklusiv. Bekommen hatte das “Tagblatt” die Fotos von Mohnhaupts ehemaligem Gefängnisseelsorger Siegfried Fleiner, den Mohnhaupt schon seit einigen Jahren regelmäßig besuchen durfte. Das “Trostberger Tagblatt” hatte mit Fleiner über Mohnhaupt gesprochen und in einem Artikel über das Gespräch auch die Bilder veröffentlicht. Der Redaktionsleiter des “Trostberger Tagblatts”, Karlheinz Kas, sagt uns, man habe Fleiner zugesichert, die Fotos nicht weiterzugeben. Und daran habe man sich gehalten. (Allerdings hatten weder Fleiner, noch das “Trostberger Tagblatt” Mohnhaupt gefragt, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sei).

Und trotzdem fanden sich die Fotos aus dem “Trostberger Tagblatt” also wenig später in “Bild” und “BamS” (dort inklusive Fotonachweis “Trostberger Tagblatt, Privat”). “Bild” und “BamS” hatten die Bilder einfach “geklaut”. Deshalb geht das “Trostberger Tagblatt” jetzt juristisch gegen den Springer-Verlag vor. Wie man uns bei der beauftragten Kanzlei Beiten Burkhardt sagt, hat Springer bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben, in der sich der Verlag verpflichtet, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen. Außerdem werde man in Kürze Schadenersatz geltend machen.

“Bild” und “BamS” werden es wohl verschmerzen. Voraussichtlich werden sie zwar etwas mehr zahlen müssen, als wenn sie die Fotos regulär gekauft hätten, aber das konnten sie ja nicht. Schließlich hätten weder Fleiner noch das “Trostberger Tagblatt” “BamS” oder “Bild” das Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben — wenn sie denn gefragt worden wären.

“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

Lebenslängliche Statistikschwäche

Dass die “Bild”-Zeitung nicht damit einverstanden ist, dass Ex-RAF-Terroristen wie Christian Klar oder Brigitte Mohnhaupt genau die gleiche Behandlung erfahren, wie andere lebenslänglich Verurteilte, ist hinlänglich bekannt.

Doch lebenslängliche Freiheitsstrafen sind “Bild” ohnehin viel zu kurz – und sie werden, wenn man “Bild” Glauben schenkt, sogar immer kürzer:

"Lebenslängliche dürfen immer früher raus"

Lebenslange Haft – in der Praxis der deutschen Gerichte heißt das inzwischen nur noch: durchschnittlich 17 Jahre Gefängnis!

Wie “Bild” es versteht:

“Es ist ein Gesetz, das man als Bürger nicht immer verstehen kann – ein Gesetz, das offenbar immer weiter aufgeweicht wird!
LEBENSLANGE HAFT? VON WEGEN!

Gestern berichtete BILD über die brisante Studie der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden: Schwerverbrecher, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, sitzen im Schnitt nur noch 17 Jahre! Bis 1975 saßen zu ‘lebenslänglich’ Verurteilte noch über 20 Jahre!”

Das schrieb “Bild” vor einer Woche auf der Titelseite und berief sich dabei auf Zahlen der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden (KrimZ). Bis 1975 hätten lebenslänglich Verurteilte im Schnitt noch “über 20 Jahre” eingesessen, ehe sie begnadigt wurden. Zwischen 1982 und 1989 sei die durchschnittliche Haftdauer jedoch “bereits auf 18 Jahre, 7 Monate” gesunken. Und 2006 eben auf 17 Jahre.

Das sieht wie ein deutlicher Trend aus.

Die “Bild”-Zeitung fand diese Zahlen so brisant, dass sie sie am Tag darauf noch einmal wiederholte (siehe Kasten), und vier Fälle dokumentierte, die “beispielhaft” für den von ihr ausgemachten Trend seien.

Vorgestern widmete Zeit.de der “Bild”-Schlagzeile einen eigenen Artikel. Der Kriminologe Arthur Kreuzer kommt darin zu dem Ergebnis, man müsse annehmen, “dass sich die wirkliche durchschnittliche Haftzeit der Lebenslänglichen inzwischen etwas erhöht hat”. Und er schreibt:

Ganz andere Schlüsse zieht “Bild” aus Daten der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Nur: Diese Daten belegen überhaupt nicht die Schlagzeile.

Axel Dessecker von der KrimZ sagt uns dazu auf Anfrage:

“Das sehe ich genauso.”

Er muss es wissen. Schließlich ist er der Autor der Studie (pdf), auf die “Bild” sich beruft.

Zahlenspiele:

Sowohl bei den Zahlen für 1982 bis 1989, wie auch bei den Zahlen bis 1975 seien andere Erhebungsmethoden angewandt worden als die der KrimZ, so Dessecker zu BILDblog. Die gleiche Messmethode sei jedoch Voraussetzung für die Vergleichbarkeit. Im Zeitraum bis 1975 existierte zudem der § 57a StGB (Strafaussetzung auf Bewährung) noch nicht. Der Ermittelte Wert von 20 Jahren bezieht sich auf Entlassungen wegen Begnadigungen.

Dabei geht es ihm nicht mal so sehr darum, dass “Bild” Zahlen miteinander vergleicht, die nicht miteinander vergleichbar sind (siehe Kasten). Das Hauptproblem der “Bild”-Schlagzeile liegt für Dessecker woanders:

“Das Problem ist, dass mit der Überschrift der Eindruck erweckt wird, dass die Verbüßungsdauer von lebenslänglich Verurteilten kontinuierlich gesunken sei.”

Das sei jedoch nicht der Fall.

Seit dem Jahr 2002 erhebt die KrimZ Zahlen zur Haftdauer von lebenslänglich Verurteilten, allerdings nur bei denen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im jeweiligen Jahr beendet wird. So saßen 2006 knapp 2.000 Menschen “lebenslänglich” im Gefängnis, und nur bei 61 endete die lebenslange Freiheitsstrafe – bei 40 davon, weil die Reststrafe nach Paragraph 57a des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nur um die Haftdauer dieser 40 geht es bei den KrimZ-Zahlen für 2006, die “Bild” zitiert.

Und vergleicht man nun diese Zahlen für 2006 mit den einzig vergleichbaren, also denen, die KrimZ seit 2002 ermittelt hat, ergibt sich folgendes Bild:

Die mittlere Haftdauer hat – gemessen mit dem Medianwert – im Zeitraum zwischen 2002 und 2005 von 17 auf 19 Jahre zugenommen; 2006 fiel sie wieder auf den Wert von 2002 zurück.
(Link von uns)

So steht es wörtlich in der KrimZ-Studie, die “Bild” so “brisant” findet. Um daraus einen Abwärtstrend ableiten zu können, muss man es schon sehr wollen.

Mit Dank an Daniela L. für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” lässt Begnadigung vor Recht ergehen

Dass der “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner sich schwer tut mit Begriffen wie “vorzeitige Haftentlassung” (genauer: Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung) und “Begnadigung”, wussten wir schon. Dass Wagner damit in der “Bild”-Redaktion kein Einzelfall ist, hatten wir geahnt — und bekamen gestern, rund drei Monate nach den vehementen Diskussionen um die vorzeitige Haftentlassung der Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt und die Begnadigung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar, die Bestätigung. Da schrieb “Bild” nämlich in einem Text über die “Freilassung des Sedlmayr-Mörders”:

Für den Mord hatte das Münchener Landgericht den Mann zu lebenslanger Haft verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgetellt. Das sollte eine vorzeitige Begnadigung verhindern. Der zweite Täter im Mordfall Sedlmayr, der in einem bayerischen Gefängnis sitzt, hat seine vorzeitige Begnadigung beantragt.

Das ist Unsinn. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld soll keine Begnadigung verhindern, sondern die sonst übliche Haftentlassung nach 15 Jahren (§ 57a StGB).

Und angesichts der abenteuerlichen “Bild”-Konstruktion der “vorzeitigen Begnadigung” fragen wir uns: Wann werden Mörder nach Ansicht von “Bild” denn eigentlich planmäßig begnadigt?

Mit Dank an Eric H. für den sachdienlichen Hinweis.

Rechtsweg ausgeschlossen

Der Rechtsanwalt der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, Hellmuth Jipp, hat die “Bild”-Zeitung in einer Abmahnung aufgefordert, Mohnhaupt nicht mehr “schlimmste Terroristin” oder “Mörderin” zu nennen. “Bild” nimmt das heute zum Anlass, Mohnhaupt in einem großen Seite-2-Text mehrfach “Mörderin” und “Terroristin” zu nennen:

"Jetzt schickt sie ihren Anwalt los: Terroristin Mohnhaupt will nicht mehr

Und nachdem “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner bereits am Montag “unfassbar” fand, dass “in unserem Land eine Mörderin die Chance hat, glücklich zu werden” (was er in seiner heutigen Kolumne bekräftigt), empört “Bild” sich heute darüber, dass sich “nicht nur Mohnhaupt”, sondern auch andere ehemalige RAF-Mitglieder auf “ihr Recht auf ‘Resozialisierung'” berufen, das (wir erinnern uns) vor rund 34 Jahren vom Bundesverfassungsgericht zum grundrechtlichen Anspruch erklärt wurde.

Und “Bild” findet noch etwas anderes “unfassbar”.

Es ist unfassbar! Sie bombte und mordete, um den deutschen Rechtsstaat, das “Schweinesystem BRD”, zu vernichten! Dafür bekam sie lebenslänglich. Der Rechtsstaat ließ sie nach 24 Jahren auf Bewährung frei — um ihr eine zweite Chance zu geben. Und nun will RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt (gerade vier Tage auf freiem Fuß) denselben Rechtsstaat benutzen, um nicht mehr “Terroristin” genannt zu werden! Auch nicht “Mörderin”!

Darüber, ob der “Rechtsstaat” (also zunächst das Hamburger Landgericht) ihr da Recht geben sollte, darf und kann man streiten.

Nicht streiten darf und kann man hingegen darüber, dass jeder Mensch — und das schließt Mörder und Terroristen ein — “in unserem Land” selbstverständlich das verfassungsmäßige Recht hat, den Rechtsweg zu beschreiten. Das weiß doch jedes Kind. “Bild” aber ist offenbar der Meinung, dass das für ehemalige RAF-Terroristen nicht gelten soll. Indem sie nämlich Mohnhaupt vorwirft, “denselben Rechtsstaat benutzen” zu wollen, der sie entlassen habe, “um ihr eine neue Chance zu geben”, spricht “Bild” ihr dieses Recht ab.

F. J. Wagner findet Verfassung “unfassbar”

“Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner schreibt heute wieder einmal an die ehemalige Terroristin Brigitte Mohnhaupt.

Der letzte Satz seines bösartigen Textes lautet:

Es ist unfassbar, dass eine Mörderin in unserem Land die Chance hat, glücklich zu werden.

Was Wagner so “unfassbar” findet, ist der Resozialisierungsgedanke, der im Jahr 1977 als “Vollzugsziel” explizit im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn aus Artikel 2 Absatz I des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz I Grundgesetz (Menschenwürde) entwickelt. Er ist seit nunmehr rund 34 Jahren ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Und wir dachten, Wagner hätte sich, wie alle Springer-Mitarbeiter, per Arbeitsvertrag zu den Unternehmensgrundsätzen und damit zum “freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland” bekannt.

Ex-Terroristen und ihr Persönlichkeitsrecht

Wie berichtet dokumentiert die “Bild”-Zeitung heute fast ganzseitig ihr eigenes Scheitern: Trotz eines erheblichen Aufwandes ist es keinem der zahlreichen “Bild”-Mitarbeiter, die bei der Entlassung der Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt auf der Lauer lagen, gelungen, Fotos von ihr zu machen. Stattdessen zeigt “Bild”: einen blauen VW-Bus bei Nacht, eine zeitlose Außenansicht der JVA Aichach, den Gefängnisdirektor — und natürlich, wie Mohnhaupt vor einem Vierteljahrhundert auf einem Fahndungsfoto aussah. Die Enttäuschung darüber ist “Bild” förmlich anzumerken:

Dass die nächtliche Belagerung der JVA Aichach der letzte Versuch von “Bild” gewesen sein könnte, Mohnhaupt zu fotografieren, ist unwahrscheinlich. Und dass die “Bild”-Verantwortlichen nicht zögern, ihren Lesern aktuelle Mohnhaupt-Fotos zu zeigen, ist ja bekannt. Bleibt die Frage: Dürften sie das?

  

Die Ex-Terroristin als “Glied der Gemeinschaft”

Im Jahr 1972 plante das ZDF ein Fernsehspiel über den Überfall auf ein Munitionslager in Lebach, bei dem vier Soldaten getötet wurden. Der Fall, der damals drei Jahre zurück lag, hatte in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Die Haupttäter wurden 1970 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Beteiligter hatte versucht, die Ausstrahlung des Fernsehspiel über die Tat per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen. Sein Antrag wurde abgelehnt, und er legte Verfassungsbeschwerde ein. Seitdem ist die Rechtslage, was die identifizierende Berichterstattung über Straftäter betrifft, deren Taten längere Zeit zurückliegen, relativ eindeutig.

Im Lebach-Urteil von 1973 nämlich entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Das Recht, allein gelassen zu werden

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”:

Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen.

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.

Erst im Oktober 2006 beispielsweise entschied das Landgericht Frankfurt a.M. im Wege der einstweiligen Verfügung [pdf], dass die identifizierende Berichterstattung über einen der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr unzulässig sei. Dessen bevorstehende vorzeitige Haftentlassung (ähnlich der im Fall Mohnhaupt) sah das Gericht explizit nicht als aktuellen Anlass an, der die Berichterstattung hätte rechtfertigen können.

Doch gilt das auch für Brigitte Mohnhaupt oder andere ehemalige RAF-Terroristen? Das nach wie vor vorhandene Interesse an den Taten der RAF und damit auch an der Person Mohnhaupt ist offensichtlich. Quer durch alle Medien wurden die Taten der RAF und die Freilassung Mohnhaupts in den vergangenen Wochen und Monaten diskutiert. Oft wurden diese Berichte mit den alten Fahndungsfotos von Mohnhaupt illustriert, deren Veröffentlichung unproblematisch ist. Medienanwalt Matthies van Eendenburg sagt: “Die meisten alten Fotos die RAF betreffend sind als Dokumente der Zeitgeschichte einzustufen und dürfen veröffentlicht werden.”

Unzulässige Fotos in “Bild”

Das Gegenteil gilt nach Einschätzung des Presseanwalts Helmuth Jipp, der Brigitte Mohnhaupt vertritt, für aktuelle Fotos der Ex-Terroristin. “Natürlich gibt es ein großes öffentliches Interesse an der Person Brigitte Mohnhaupt, doch dagegen steht der Resozialisierungsgedanke.” Er verweist auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Hamburger Landgerichts, das der “Bild am Sonntag” per einstweiliger Verfügung untersagte vergleichsweise aktuelle Fotos Mohnhaupts zu zeigen, die das Blatt auf der Titelseite veröffentlicht hatte. Und auch das Berliner Landgericht entschied kürzlich, dass Veröffentlichungen von aktuellen Fotos der Ex-Terroristin Eva Haule in “B.Z.” und “Bild” unzulässig seien (wir berichteten).

Anwalt van Eendenburg sieht das ähnlich: “Für die Zulässigkeit solcher Veröffentlichungen könnte allenfalls sprechen, dass die RAF in besonderer Weise in das öffentliche Leben eingegriffen habe” — und Mohnhaupt daher weniger schutzwürdig sei. Allerdings glaubt er nicht, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Fotos von Mohnhaupt deshalb schwerer wiege als der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts. “Warum sollte man wissen müssen, wie jemand, der vor vielen Jahren eine Straftat begangen hat, heute aussieht?”

Ein Talkshow-Auftritt ändert vieles

Letztendlich dürfte Brigitte Mohnhaupt selbst also die einzige sein, die sich um den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts bringen kann, indem sie beispielsweise einer Zeitschrift ein Interview gibt. Allerdings rechtfertige auch das noch “nicht zwingend”, dass dann auch Fotoveröffentlichungen anderer Medien zulässig wären, sagt Eendenburg. Und Jipp meint: “Sollte sie sich entscheiden, in Talkshows aufzutreten, dürften natürlich auch aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht werden”.

Einstweilen bleibt also, was das Verfassungsgericht 1973 in seiner Begründung des Lebach-Urteils schrieb:

Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.

Ex-Terroristen gehen gegen “Bild” und “BamS” vor

Laut “Spiegel Online” hat die Ex-Terroristin Eva Haule den Springer-Zeitungen “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, Fotos zu veröffentlichen, “die – heimlich geschossen – sie als Freigängerin zeigen”. Außerdem sei es den Zeitungen untersagt, Einzelheiten über Haules Ausbildung zu verbreiten.*

Und auch der “Bild am Sonntag”, die (wir berichteten) Fotos der Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aus dem “Trostberger Tagblatt” “geklaut” und u.a. auf der Titelseite veröffentlicht hatte, wurde nun per einstweiliger Verfügung verboten, diese Fotos zu zeigen.

*) “Bild” hatte Haules Gesicht verpixelt. Laut “Spiegel Online” prüft man bei Springer, ob man gegen die einstweilige Verfügung vorgehen will.

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