Begeht man den großen Fehler, einfach das zu glauben, was “Bild”-Oberchef Julian Reichelt so behauptet, könnte man meinen, die Redaktion der “Tagesthemen” hat kollektiv den Verstand verloren:
Aber es handelt sich eben um Julian Reichelt, bei dem hinlänglich bekannt sein sollte, dass er sich für ordentliches Informieren nicht allzu sehr interessiert, und bei dem Skepsis immer angebracht ist. Konnte in den “Tagesthemen” also eine “NPD-Vorsitzende” mir nichts, dir nichts den Rücktritt des Bürgermeisters von Kandel fordern? Nein.
Die “Tagesthemen” machten gestern Abend mit einem großen Block zum Mord an einer 15-Jährigen in dem rheinland-pfälzischen Ort auf. Die Anmoderation von Caren Miosga, der Beitrag aus Kandel, ein Interview mit einem “Konflikt- und Gewaltforscher”, ein Kommentar zum Thema — all das nahm 10:32 Minuten der insgesamt 30-minütigen Sendung ein.
Julian Reichelt pickte sich für seinen Tweet aus diesen 10:32 Minuten neun Sekunden heraus, in denen die stellvertretende Vorsitzende der NPD Rheinland-Pfalz in eine ARD-Kamera sagt:
“Also, dass der Bürgermeister dieser Kritik ausgesetzt ist, da habe ich kein Mitleid mit ihm. Normalerweise müsste dem sein Kopf rollen. Der hätte, der müsste sofort sein Amt enthoben werden.”
Nun ist es ein riesiger Unterschied, ob dieses Zitat von den “Tagesthemen” als eine von vielen ganz normalen Aussagen aus Kandel dargestellt wird oder ob es für die Redaktion als Beispiel dafür dient, auf welch eklige Weise Rechtsextreme die schreckliche Tat für ihre Zwecke instrumentalisieren.
Caren Miosga moderierte den Beitrag, in dem das Zitat der NPD-Vizevorsitzenden vorkommt, mit folgenden Worten an:
Der Mord an einer 15-Jährigen gehört zu jenen Verbrechen, die so sehr erschüttern, dass Orte, an dem sie geschehen, fortan zum Synonym für die Tat werden. Die rheinland-pfälzische Kleinstadt Kandel ist so ein Synonym. Seitdem am 27. Dezember ein afghanischer Flüchtling ein Mädchen erstochen hatte, steht dieser Ort auch jenseits seiner Grenzen für die schaurige Tat.
Er steht aber auch für den Umgang mit derselben. Und der ist gleichsam schaurig. Denn noch bevor die Behörden das Verbrechen haben aufklären und die Einwohner um den Verlust des Mädchens haben trauern können, kaperten vor allem Rechtsextreme Trauer und Gedenken und schürten offenbar so viel Angst, dass kaum noch jemand über die Ereignisse zu sprechen wagt; geschweige denn über die anderen etwa 200 Flüchtlinge, die auch in diesem Ort leben. So hat es Peter Sonnenberg erfahren, der mehrere Tage in Kandel verbrachte.
Und Peter Sonnenberg sagt in seinem Beitrag:
Kandel ist geschockt. Viele Menschen möchten trauern, doch kurz nach der Tat erwacht bei anderen der Hass. Die Tragödie wird zur Bühne für Parolen. (…)
Auch die NPD hofft, dass ihre Parolen in diesen Tagen in Kandel auf fruchtbaren Boden fallen. “Also, dass der Bürgermeister dieser Kritik ausgesetzt ist, da habe ich kein Mitleid mit ihm. Normalerweise müsste dem sein Kopf rollen. Der hätte, der müsste sofort sein Amt enthoben werden.” Und bei manchen Zuhörern fällt es auf fruchtbaren Boden.
Viel klarer kann die Redaktion der “Tagesthemen” das Zitat der NPD-Vertreterin nicht einordnen. Viel bewusster kann Julian Reichelt es nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Natürlich handelt es sich nur um einen Tweet. Er zeigt aber einmal mehr, mit was für Methoden der Mann arbeitet, der am Ende entscheiden kann, worüber und wie Deutschlands größte Tageszeitung berichtet.
Das Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (62, CDU) und ihrem SPD Herausforderer Martin Schulz (61) — wenn es nach den Deutschen geht, dann hat die Amtsinhaberin klar die Nase vorn!
Eine “Blitzumfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA” (“Bild plus”-Artikel hinter Bezahlschranke) habe diesen recht deutlichen Vorteil von Angela Merkel gegenüber dem neuen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz ergeben:
Sven Lorig, der die Zahlen in der Sendung präsentiert, sagt dazu:
Wir stellen ja regelmäßig die Frage, wie sich die Bürger entscheiden würden, wenn sie den Bundeskanzler oder die Kanzlerin direkt wählen könnten. Angela Merkel käme in der Direktwahlfrage auf 41 Prozent. Das sind zwei Punkte weniger als im Dezember, als wir die Frage zuletzt gestellt hatten. Und Martin Schulz? Festhalten. Der käme ebenfalls auf 41 Prozent. Das sind fünf Punkte mehr als im Dezember. Und damit liegen beide gleichauf.
Diese Gegenüberstellung der Ergebnisse soll nicht bedeuten, dass das eine besser oder schlechter, richtiger oder falscher ist als das andere. Wir finden die sehr unterschiedlichen Werte aber durchaus interessant. Und es dürfte Gründe geben, die zumindest ein Stück weit erklären, warum sie so unterschiedlich sind.
Erstmal gibt es aber einige Ähnlichkeiten: Bei der “INSA”-Umfrage, die Bild.de veröffentlicht hat, wurden 1009 Leute befragt. “Infratest dimap”, verantwortlich für die Daten der “Tagesthemen”, hat 1011 Leute befragt. In beiden Fällen wurden die Antworten am Telefon eingeholt.
Und auch die Fragen, die bei dieser fiktiven Bundeskanzler-Direktwahl gestellt wurden, sind sehr ähnlich. “INSA” fragte:
Wenn Sie den Bundeskanzler direkt wählen könnten, für wen würden Sie stimmen?
Wenn man den Bundeskanzler direkt wählen könnte, für wen würden Sie sich entscheiden: für Angela Merkel oder für Martin Schulz?
Allerdings sind die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten verschiedene gewesen. Bei der “INSA”-Umfrage gab es drei: “Angela Merkel”, “Martin Schulz” und “keinen von beiden”. Bei “Infratest dimap” gab es hingegen nur zwei: “Angela Merkel” und “Martin Schulz”. Nur wenn der Angerufene von sich aus gesagt hat, dass er keinen der zwei Kandidaten wählen würde, zählte die Stimme als “keiner von beiden”.
Und auch der Befragungszeitraum war nicht komplett deckungsgleich: “INSA” hatte die Befragten am Dienstag und am Mittwoch angerufen. “Infratest dimap” nur am Mittwoch. Also zu einem Zeitpunkt, als man der Berichterstattung über den neuen SPD-Kanzlerkandidaten nicht mehr entkommen konnte.
Okay, machen wir es kurz — wir haben hier schließlich schon oft genug drauf hingewiesen: Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (“EGMR”) ist kein “EU-Gericht”!
Nein, er ist KEIN “EU-Gericht”. Er hat zwar gestern entschieden, dass muslimische Schülerinnen zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verpflichtet werden können. Aber: Der “EGMR” ist kein “EU-Gericht”.
In völliger Verzweiflung klammern sich Menschen ja auch mal an Sprichwörter. Aktuell und mit Bezug auf den Wahlsieg von Donald Trump zum Beispiel: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Soll heißen: Trumps wildeste Ankündigungen im Wahlkampf — Bau einer Mauer an der mexikanischen Grenze, genereller Einreisestopp für Muslime und so weiter — waren eben nur wilde Ankündigungen im Wahlkampf und keine ernsthaften politischen Vorhaben.
Doch die meisten seiner Pläne sind bisher nicht viel mehr als Gedankenspiele und Worthülsen. Zwei seiner umstrittensten Forderungen sind inzwischen von der Homepage verschwunden: der Einreisestopp für Muslime und die Kündigung des Klimapaktes.
Und nicht nur im “Ersten” wurde über das Verschwinden der Trump-Forderungen berichtet. “Zeit Online” hatte ebenfalls eine Meldung dazu auf der Seite:
Von der Wahlkampfseite des künftigen Präsidenten sind einige brisante Punkte verschwunden. Dazu zählt das von Trump geforderte Einreiseverbot für Muslime.
Einige der umstrittensten Forderungen des künftigen US-Präsidenten Donald Trump sind von dessen Wahlkampf-Website entfernt worden. Dazu zählt der Aufruf, Muslimen die Einreise in die USA zu verbieten und sein Versprechen, das Pariser Klimaabkommen zu kippen. Auch eine Liste mit potenziellen Richtern für den Obersten Gerichtshof sowie diverse Details seiner Wirtschafts-, Verteidigungs- und Regulierungsvorhaben finden sich nicht mehr auf der Seite.
Die Quelle für diese Artikel ist eine “Reuters”-Meldung. Durch die Agentur ist die Info, dass das Team von Donald Trump einige ausgewählte Ankündigungen und Pressemitteilungen gelöscht haben soll, auf vielen Nachrichtenseiten in die Ticker zur US-Wahl gerutscht.
Schauen wir uns mal die Sache mit dem Einreisestopp für Muslime genauer an. Anders als von “Tagesthemen”, “Zeit Online”, n-tv.de und allen anderen behauptet, kann man Trumps “Statement On Preventing Muslim Immigration” vom 7. Dezember 2015 aktuell auf seiner Wahlkampf-Website abrufen. Es war allerdings tatsächlich mal für eine Weile nicht abrufbar — das zeigt ein Test mit der “Wayback Machine”, bei der man ältere Versionen einer Webseite abrufen kann.
Also: Die umstrittene Ankündigung von Donald Trump war zwischenzeitlich tatsächlich nicht abrufbar, allerdings nicht erst nach der erfolgreichen Wahl, sondern schon vor und am Wahltag.
Manche Medien haben erkannt, dass Trumps Aussage inzwischen wieder online einzusehen ist. Handelsblatt.com zum Beispiel. Erst hieß es dort:
Die meisten Kernforderungen Trumps fanden sich durchweg auf der Website, etwa sein Versprechen, eine unüberwindbare Mauer an der Grenze zu Mexiko hochzuziehen, für deren Bau das Nachbarland zahlen solle.
“The website was temporarily redirecting all specific press release pages to the homepage. It is currently being addressed and will be fixed shortly,” the campaign told The Post in a statement.
Da die “Wayback Machine” nicht für alle Statements von Donald Trump hinreichend viele Vorgänger-Versionen abgespeichert hat, ist es nicht möglich, diese Aussage komplett zu überprüfen. Es gibt aber Hinweise, dass nicht nur die kontroversesten Pressemitteilungen für eine gewisse Zeitspanne nicht abrufbar waren, sondern deutlich mehr, vielleicht sogar alle.
Nehmen wir mal die drei aktuellsten Trump-Statements:
Die Ursache dafür, dass die Forderung nach einem Einreisestopp für Muslime zwischenzeitlich nicht auf der Trump-Website zu finden war, dürfte also tatsächlich technischer Natur gewesen sein. Oder anders gesagt: Donald Trump hat sich keineswegs von seinen radikalen Forderungen verabschiedet.
Vorab eine kurze persönliche Anmerkung. Ich bin jetzt seit drei Jahren beim BILDblog und habe schon viele krasse Sachen gesehen. Aber die letzten Tage haben mich wirklich fertiggemacht. Gerade gestern*, als ich mitansehen musste, wie sich immer mehr Medien reflexartig und bar jeden Anstands auf einen Menschen und dessen Familie stürzten, habe ich mich so ohnmächtig und verzweifelt gefühlt wie lange nicht mehr. Dennoch, oder gerade deshalb, will ich versuchen, mich im Folgenden einigermaßen sachlich mit den Ereignissen auseinanderzusetzen, und ich hoffe sehr, dass diese ganze Tragödie wenigstens dazu führt, dass einige Journalisten ihr eigenes Handeln zumindest ein kleines bisschen überdenken.
***
Was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist in weiten Teilen, in sehr weiten Teilen kein Journalismus mehr, sondern eine Jagd. Eine Jagd nach Informationen und Bildern, die für das Verständnis des Geschehens komplett irrelevant sind.
Um eines gleich ganz klar zu sagen: Selbstverständlich muss über ein solches Geschehen berichtet werden. Meinetwegen auch schnell und laut und in hoher Frequenz. Aber es gibt eine Grenze zwischen der Versorgung mit relevanten Informationen und dem Bedienen voyeuristischer Interessen. Diese Grenze wurde in den letzten Stunden und Tagen auf übelste Weise überschritten, und ich glaube, dass die allermeisten Journalisten ganz genau wissen, wann sie das tun — was es nur noch viel trauriger macht.
Ob die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten eine solche Grenzüberschreitung ist, darüber sind sich die Medien bemerkenswert uneinig. Viele Journalisten diskutieren derzeit darüber, ob man seinen vollständigen Namen nennen und sein Foto unverpixelt zeigen darf und soll, einige Medien haben (was so gut wie nie vorkommt) Begründungen für ihre jeweiligen Entscheidungen veröffentlicht, das Portal watson.ch ließ sogar seine Nutzer darüber abstimmen, ob es den Namen nennen solle (die meisten stimmten für Nein, das Portal nennt ihn trotzdem), und Kai Biermann von „Zeit Online“ hat sich beim Presserat über sich selbst beschwert, um herauszufinden, ob er mit der Nennung des Namens gegen den Pressekodex verstoßen hat.
Ich persönlich finde, dass man durchaus auf die Identifizierung verzichten kann. Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich einen Artikel lese, in dem der Mann zu erkennen ist, oder einen, in dem er anonym bleibt. Es lässt mich das Geschehen weder mehr noch weniger begreifen, darum kann man, finde ich, seine Identität auch weglassen.
„Spiegel Online“ siehtsah es ähnlich und schrieb gestern:
FAZ.net hingegen nennt seinen vollständigen Namen und zeigt sein Foto ohne Unkenntlichmachung. In der Begründung, die FAZ.net-Digitalchef Mathias Müller von Blumencron heute veröffentlicht hat, heißt es:
Es ist ein schrecklicher Unfall, ausgelöst durch das Verhalten des Kopiloten. Die Opfer und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wer das Unglück ausgelöst hat. […] Im Zentrum der Erklärung steht ein Mensch, genauer sein Kopf, sein möglicherweise irregeleitetes Gehirn. Das ist das Unerklärliche, was uns soviel Schwierigkeiten bereitet: Es ist die Psyche von Andreas [L.], die Unfassbares verursacht hat. Die Lösung ist nach gegenwärtigem Stand nur in der Person des Kopiloten zu finden. Wir müssen uns mit ihm beschäftigen, wir müssen ihn ansehen, wir dürfen ihn sehen.
Deshalb hat FAZ.NET das Foto von Andreas [L.] gezeigt.
Soll, wenn ich das richtig verstanden habe, heißen: Weil der Kopf des Co-Piloten des Rätsels Lösung ist, dürfen wir ihn uns auch angucken. Oder wie?
Dagegen klingt sogar die Begründung der „Bild“-Zeitung nachvollziehbar: Weil Andreas L. einen „Ritualmord“ begangen habe (ja, das steht da wirklich), mache ihn das zu einer Person der Zeitgeschichte, darum müsse er auch im Tod „hinnehmen, dass er mit seiner vollen Identität, seinem Namen und auch seinem Gesicht für seine Tat steht.“
Es kann durchaus sein, dass Gerichte das ähnlich bewerten würden; rechtlich gesehen ist es vermutlich in Ordnung, den Namen auszuschreiben. Medienanwalt Dominik Höch schreibt dazu in einem lesenswerten Beitrag:
Die Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass der Name des Betroffenen nicht tabu sein muss, wenn der Verdachtsgrad hoch genug ist und es um eine die Öffentlichkeit besonders berührende Angelegenheit geht. Beides dürfte hier vorliegen.
Er schreibt aber auch, dass man letztlich fragen müsse:
Welcher Mehrwert an Information ergibt sich durch die Namensnennung wirklich? Ist es wirklich zwingend ihn zu nennen?
Denn, und diesen Punkt vermisse ich in den meisten Diskussionen zu diesem Thema:
Durch die Nennung des Namens und des Wohnortes dürften [die Eltern und anderen Angehörigen des Co-Piloten] für eine Vielzahl von Personen erkennbar sein. Sie sind schuldlos an der Katastrophe und müssen nun neben dem Verlust des Kindes mit den neueren Erkenntnissen leben. Sie müssen außerdem erhebliche Anfeindungen befürchten; sie müssen eine – unzulässige – Durchleuchtung ihres Privatlebens durch Medien befürchten. Davor sind sie zu schützen. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verleiht Ihnen das Recht auf Privatsphäre. Sie sind eigentlich – vereinfacht gesprochen – nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses. Das ist ein hohes Schutzgut.
Und dieses Schutzgut finde ich wichtiger als das Wissen um den Nachnamen des Mannes. Wenn ich zum Beispiel vom “Amokläufer Tim K.” spreche, wissen Sie sicher alle, wen ich meine und welche Geschichte dahinter steckt — ohne den vollen Namen zu nennen. Und wenn das den Angehörigen viel Leid erspart, dann kann ich getrost auf den Namen verzichten.
Es geht in diesem Fall aber nicht nur um das Ob. Sondern auch — und vor allem — um das Wie. “Bild” und “Express” zum Beispiel bezeichnen den Mann heute als “Amok-Piloten” und zeigen ihn, wie auch andere Medien, riesengroß auf der Titelseite (Ausrisse siehe ganz oben). Wenn man als Medium aber schon von einer “Amok”-Tat ausgeht, darf man, um Nachahmungstaten zu vermeiden, den Täter umso weniger in Postergröße auf der Titelseite abbilden. Schon nach dem Amoklauf in Winnenden zitierte der Presserat in einem Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) einen Psychologen mit den Worten, bei Berichten über den Täter sei Zurückhaltung geboten, weil eine gewisse Form der Berichterstattung mögliche Nachahmungstäter bestärken könne:
“Nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund rücken, sondern die Tat, keine Klischees fördern, keine Bilder vom Täter zeigen und keine Namen nennen”, sagte [Prof. Dr. Herbert] Scheithauer. Bei allem legitimen öffentlichen Interesse sollten sich Journalisten stets die Frage stellen, wie ihre Beiträge auf potenzielle Täter wirken könnten.
Auch im Fall des Co-Piloten besteht eine solche Nachahmungsgefahr. Prof. Dr. Thomas Bronisch vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie sagte heute im “Mittagsmagazin”:
“Man muss damit rechnen, dass bei einem so spektakulären Ereignis es auch Nachahmer findet. Sicherlich ist es eine extreme Form, sich umzubringen, und es werden nur wenige bereit dazu sein, aber es könnte für manche doch dazu gereichen, diese Tat mit diesem spektakulären Aspekt durchzuziehen.”
Aber lassen wir den Punkt erst einmal beiseite.
Sofort nachdem bekannt geworden war, dass der Co-Pilot die Maschine möglicherweise absichtlich in den Berg geflogen hat, begaben sich ganze Heerscharen von Journalisten auf Spurensuche: Sie belagerten das Elternhaus des Mannes, befragten seine angeblichen Freunde („Spiegel Online“), Nachbarn (Stern.de), Bekannten („Focus Online“), Weggefährten („Passauer Neue Presse“), die Mutter einer ehemaligen Klassenkameradin (FAZ.net) und den Besitzer der Pizzeria in der Nähe seiner Zweitwohnung („Bild“), sie durchwühlten sein Umfeld, seine Facebookseite, seine Krankenakte.
Dagegen ist auch erstmal nichts zu sagen. Es kommt darauf an, wie die Medien dabei vorgehen und was sie daraus machen. Wenn aber eigentlich nichts dabei rauskommt, die Nicht-Erkenntnisse aber trotzdem mit übertriebener Bedeutung aufgeladen werden, wenn also beispielsweise FAZ.net schreibt …
„Das war ein lieber Junge“, sagte die Mutter einer Klassenkameradin gegenüber FAZ.NET. Ihre Tochter ist in Tränen aufgelöst und steht für Gespräche vorerst nicht zur Verfügung. „Er hatte gute familiäre Hintergründe“, sagt sie. Allerdings habe sich Andreas [L.] ihrer Tochter vor einigen Jahren anvertraut mit dem Hinweis, er habe in seiner Ausbildung eine Auszeit genommen: „Offenbar hatte er ein Burnout, eine Depression“. Die Tochter habe ihn zuletzt vor Weihnachten gesehen, da habe er ganz normal gewirkt.
… dann trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei, sondern heizt allenfalls die unsinnigen Spekulationen an.
Und ich frage mich jedes Mal: Werden die Ereignisse für mich als Leser in irgendeiner Art greifbarer, wenn ich erfahre, in welchem Haus der Co-Pilot gewohnt hat und was der Schwippschwager der Nachbarin eines Bekannten von ihm hielt? Wenn ich weiß, welche Musik er gerne hörte („Focus Online“), welche Marathon-Zeit er gelaufen ist („Bild“), welchen Beruf seine Eltern ausüben („Blick“) oder in welches Fastfood-Restaurant er am liebsten ging („Welt“)? Und die einzige Antwort, die ich jedes Mal finde, ist: Nein.
In einigen Fällen sind die so zutage geförderten Dinge aber nicht nur belang- und geschmacklos, sondern schlichtweg falsch. In vielen Medien wurde zum Beispiel dieses Foto veröffentlicht, das den Co-Piloten Andreas L. zeigen soll:
Tatsächlich zeigt es aber Andreas G., der mit der Sache gar nichts zu tun hat, wie das Portal tio.ch schreibt:
(Unkenntlichmachung des rechten Fotos von uns. Den Artikel haben wir per Google Translator übersetzt. Da im Original das Gesicht des „echten“ Co-Piloten zu erkennen ist, haben wir auf einen Link verzichtet.)
Neben der „Kronen Zeitung“ hat auch „Österreich“ das Foto heute auf der Titelseite abgedruckt (via Kobuk):
Hierzulande wurde das falsche Foto unter anderem von den „Tagesthemen“ und „ZDF heute“ veröffentlicht (immerhin: verpixelt), beide Redaktionen haben sich inzwischen dafürentschuldigt.
Was für Folgen eine solche Verwechslung haben kann, lässt sich heute in der „Rhein-Zeitung“ (Abo-Link) nachlesen. In einem Restaurant sei die Freundin von Andreas G. von Journalisten förmlich überfallen worden:
„Sie saß bei einem Geschäftsessen“, berichtet Andreas [G.] unserer Zeitung. „Plötzlich kommen 20 Journalisten rein und sie wird vor laufender Kamera mit der Frage bombardiert, wie sie sich fühlt, mit einem Mörder zusammen gelebt zu haben.“ Die Freundin ist offenbar so leicht nicht zu erschüttern: „Sie konnte dann schnell aufklären, dass ich gar nicht Pilot bin“, so der im Stromhandel tätige Deutsche. „Die Journalisten sind dann wieder weg.“
„Witwenschütteln“ nennt man diese furchtbare Praxis (hier ein eindrucksvoller Erfahrungsbericht zu diesem Thema, den wir heute auch bei „6 vor 9“ verlinkt haben), und die Freundin des falschen Piloten war nicht die einzige, die dermaßen von Reportern belästigt wurde. Vor allem die Mitschüler der bei dem Unglück gestorbenen Kinder aus Haltern am See haben in den letzten Tagen unglaubliche Dinge erlebt. In einem Post bei Facebook heißt es:
Wer zum Gedenken eine Kerze abstellen oder einen Moment an der Treppe zum Gymnasium innehalten möchte, fühlt sich wie im Zoo oder auf einem Laufsteg:
Vor einer Front aus teilweise über 50 Kameras wird jeder Emotionsausbruch von den geifernden Kameraleuten schnell eingefangen und geht kurz darauf um die Welt und wird von distanzierten Stimmen kommentiert.
Als ob man nicht sehen würde, dass es den Menschen hier schlecht geht!
Selbstverständlich besteht ein großes Interesse der Öffentlichkeit aufgrund der Dimension dieses Unglücks.
Die internationale Anteilnahme berührt uns natürlich sehr. Es tut gut, so viele Trost spendenden Stimmen aus der ganzen Welt zu lesen und zu hören.
In Momenten aber, in denen Eure Kollegen KINDERN GELD dafür anbieten, Informationen preiszugeben oder VORGEGEBENE SÄTZE in die Kameras zu sprechen ODER sich eine Fotografenmeute auf einen Mann stürzt, der vor Kummer in der Fußgängerzone zusammenbricht, WIRD HALTERN AM SEE ZUSAMMENHALTEN UND EUCH IN EURE SCHRANKEN VERWEISEN!
Dass Kindern Geld für Informationen angeboten wurde, ist uns von mehreren Quellen aus Haltern am See bestätigt worden. Die „Ruhrnachrichten“ schreiben außerdem:
Bürgermeister Bodo Klimpel berichtet von einer erschreckenden Situation am Bahnhof. Ein ausländisches Reporterteam soll dort einem Jugendlichen ein lukratives Honorar angeboten haben. Als Gegenleistung sollte der Schüler mit seinem Handy Aufnahmen von der internen, nicht-öffentlichen Trauerveranstaltung, die im Joseph-König-Gymnasium stattfindet, machen.
So bleibt für mich am Ende die — aus journalistischer Sicht — traurigste Erkenntnis aus diesem ganzen Unglück: Dass viele Journalisten, die ja eigentlich dazu beitragen sollten, dass wir die Welt besser verstehen und dass in Zukunft weniger schlimme Dinge passieren, im Moment viel eher damit beschäftigt sind, das Leid noch zu vergrößern.
Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!
*Nachtrag, 29. März: Hier stand zunächst ein sprachliches Bild (der Co-Pilot sei “zum Abschuss freigegeben” worden), das von einigen Lesern zurecht kritisiert wurde, weil es natürlich nicht besonders glücklich gewählt war. Ich habe es daher gestrichen und bitte um Entschuldigung!
Von Politikern ist ja bekannt, dass sie sich gerne wiederholen, ohne dabei irgendetwas konkretes auszusagen.
Hören Sie also nun, was der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer gestern in der 20-Uhr-Ausgabe der “Tagesschau”, zur Frauenquote sagte, die die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP spaltet:
Und nun, wie sich Horst Seehofer in den “Tagesthemen” zur Meinungsverschiedenheit zwischen Union und FDP beim Betreuungsgeld äußerte:
Die Aussage “Ich kann nur empfehlen: Eine Koalition handelt gemeinsam, mit Ausnahme von Gewissensfragen, und ich kann nicht erkennen, dass dies eine ist” passt natürlich zu beiden Themen — und mutmaßlich zu weiten Teilen der Regierungsarbeit dieser Koalition. Aber so offensichtlich hat sich Seehofer dann doch nicht wiederholt.
Wir haben bei der Redaktion von “ARD-aktuell” nachgefragt, wozu sich Seehofer wirklich geäußert hat und wieso sein Statement in beiden Einspielfilmen auftauchte. Der Zweite Chefredakteur Thomas Hinrichs schrieb uns:
Da beißt die Maus keinen Faden ab, der O-Ton von Horst Seehofer bezieht sich nur auf den Zusammenhang der Frauenquote. Dass dieser Umstand vier Kontrollinstanzen in Berlin und Hamburg durchgegangen ist, erklärt sich wohl nur damit, dass die Koalition gleich mehrere Baustellen hat, auf den der Sinnzusammenhang Seehofers zutrifft. Wir ändern das.
Kaum einer hätte noch damit gerechnet, aber jetzt ist der Winter doch noch da. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Osteuropa, wie die “Tagesthemen” gestern berichteten.
Da ist der Mann in Tschechien, der morgens eine halbe Stunde länger schlafen kann, weil er seinen Weg zur Arbeit über einen gefrorenen Stausee abkürzt. Ein Sachse erklärt, es sei nun mal Winter, kein Sommer, und konfrontiert den Reporter mit der Frage, ob ihm etwa kalt sei. Tausende haben in Osteuropa keine warme Unterkunft, weil die Stromleitungen kollabieren und die Wasserrohre bersten.
Und auch dafür ist noch Zeit beim Osteuropa-Hopping:
Eine Streife der ukrainischen Miliz in einem Park der Hauptstadt Kiew. Bis unter Minus 33 Grad sind die Temperaturen vergangene Nacht gefallen. Er ist froh, diese Nacht überlebt zu haben — in einem Zelt: Walordimir, 41 Jahre alt. 40.000 Menschen leben in der Ukraine derzeit in Notunterkünften, weit über 100 Menschen sind in Osteuropa bereits erfroren.
Das alles mag stimmen, aber es gibt da ein Problem mit der “Streife der ukrainischen Miliz”:
Auf den Westen der Männer steht “Straż Miejska”, was Polnisch ist und “Stadtpolizei” bedeutet. Polnische Polizisten im Einsatz in Kiew?
Kai Gniffke, Chefredakteur von “ARD Aktuell”, erklärt dazu auf unsere Anfrage:
Uns hat auch bereits ein Zuschauer auf die ukainische Miliz in polnischer Uniform aufmerksam gemacht. Unser Prag-Korrespondent hatte gestern den Beitrag über die Kältewelle in Osteuropa gemacht. Dabei bekam er Material vom MDR in Leipzig zugespielt. Bei der Bearbeitung des Materials hat er dann die sogenannten “Dope-Sheets” verwechselt d.h. die Listen, auf denen vermerkt ist, wo welches Material wann gedreht wurde. Und obwohl er als gebürtiger Sorbe die slawischen Sprachen ganz gut kennt, sind ihm die “polnischen Ukrainer” leider nicht aufgefallen. Und in der Endkontrolle bei uns ist es eben auch nicht aufgefallen. Polen und die Ukraine richten zwar gemeinsam die EM aus, aber die Ordnungshüter treten nach wie vor in unterschiedlichen Uniformen auf – das ist uns jetzt ein für allemal klar.
Mit Dank an Christian L.
Nachtrag, 5. Februar: In der Mediathek von tagesschau.de, in der die ARD bekanntlich keine fehlerhaften Beiträge archivieren will, haben sich die Redakteure für eine kreative Lösung entschieden. Wenn eigentlich die Männer mit den “Straż Miejska”-Westen im Bild wären, erscheint einfach diese Einblendung:
Thomas Hinrichs, zweiter Chefredakteur von “ARD aktuell” hatte uns gestern noch erklärt, wie die “Tagesschau” mit inhaltlichen Fehlern umgeht. Er sagte dazu, dass Fehler natürlich immer passieren können, sich die Redaktion aber natürlich größte Mühe gebe, dass ihr keine unterliefen.
So gesehen hat die Redaktion von “ARD aktuell” offenbar eine Pechsträhne. Denn auch die gestrige Ausgabe der “Tagesthemen” musste im Archiv auf tagesschau.de gekürzt werden:
Der Beitrag hatte behauptet, die Schuldenobergrenze der USA sei bei “14,3 Milliarden Dollar” erreicht. In Wahrheit liegt die Staatsverschuldung der USA derzeit bei 14,3 Billionen Dollar.
Womöglich wollte da jemand den klassischen Fehler vermeiden, das englische “billion” (Milliarde) mit dem deutschen “Billion” zu übersetzen — und hat dann einfach die deutsche “Billion” mit “Milliarde” “übersetzt”. Im Englischen belaufen sich die Staatsschulden der USA derweil auf “14.3 trillion dollars”.