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Nach der Umfrage ist vor der Umfrage

Wenn Journalisten mit Statistiken jonglieren, ist immer äußerste Vorsicht geboten. Bei Umfrageergebnissen verhält es sich offenbar ganz ähnlich. Fangen wir bei “stern.de” an.

Zwei Tage nachdem Schwarz-Gelb Ende Januar bei der Landtagswahl in Niedersachsen eine Schlappe hinnehmen musste, hatte das Portal doch noch eine gute Nachricht für die Anhänger von Union und FDP:stern-RTL-Wahltrend - Keine Gefahr für Schwarz-Gelb auf Bundesebene

“stern.de” weiß:

Die Union kann weiter zuversichtlich auf das Wahljahr blicken.

Denn im “stern-RTL-Wahltrend” hält sie “mit 42 Prozent (…) einen ihrer besten Werte seit Angela Merkel Bundeskanzlerin ist”. Die SPD hingegen “verharrt weiter im Tief: Zum zweiten Mal in Folge erreicht sie nur 23 Prozent”.

Durchgeführt wurde die Befragung für den “stern-RTL-Wahltrend” vom Forsa-Institut, dessen Chef Manfred Güllner ebenfalls zu Wort kommt:

Dass die SPD trotz des rot-grünen Wahlerfolgs in Niedersachsen bundesweit schwach bleibt, ist für Forsa-Chef Manfred Güllner nur auf den ersten Blick ein Gegensatz.

Auf den zweiten Blick ist ihm dann vielleicht etwas ganz anderes aufgefallen. Nämlich, dass sein Institut die Umfrage vom 14. bis 18. Januar durchgeführt hat – also mehrere Tage vor der Niedersachsenwahl. Dass die Wahl die Umfrageergebnisse nicht beeinflusst hat, könnte also durchaus daran liegen, dass sie zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht mal begonnen hatte.

Das müssten die Leuten bei “stern.de” eigentlich auch bemerkt haben, denn am Ende des Artikels schreiben sie selbst:

Datenbasis: 2506 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger, befragt vom 14. bis 18. Januar 2013, statistische Fehlertoleranz: +/- 2,5 Prozentpunkte. Institut: Forsa Berlin.

Und schon am Anfang des Textes:

Im stern-RTL-Wahltrend, der vor der Wahl in Niedersachsen erhoben wurde, (…)

(Hervorhebungen von uns.)

Und auch sonst beweist “stern.de” viel Geschick darin, inhaltliche Widersprüche einfach zu ignorieren. Während es noch in der Überschrift heißt, es gebe “keine Gefahr für Schwarz-Gelb auf Bundesebene”, und im Teaser, Schwarz-Gelb habe im Wahltrend “triumphiert”, stellt sich dieser Triumph im Text ein bisschen anders dar: Die FDP ist bundesweit nämlich “nur auf 4 Prozent” gekommen — und wäre damit nicht mal im Parlament. Nicht die besten Voraussetzungen für eine schwarz-gelbe Zukunft.

Eine ähnliche Verrenkung hat heute “Spiegel Online” hinbekommen: Umfrage: Union legt trotz Schavans Plagiatsaffäre kräftig zu

Die Deutschen scheinen die Union wegen der Aufregung um Annette Schavan nicht abstrafen zu wollen, ganz im Gegenteil: Trotz der Aberkennung des Doktorgrads und dem Rücktritt der ehemaligen Bildungsministerin klettern CDU und CSU laut dem Wahltrend von “Stern” und RTL im Vergleich zur Vorwoche um zwei Prozentpunkte.

Dass die Union “trotz Schavans Plagiatsaffäre” zulegt, mag ja sein. Das heißt aber nocht nicht, dass sie es “trotz der Aberkennung des Doktorgrads und dem Rücktritt” tut:

Der Doktortitel wurde Frau Schavan am 5. Februar aberkannt. Durchgeführt wurde der Wahltrend, wie “Spiegel Online” selbst schreibt, “in der Zeit vom 4. bis 8. Februar”. Einige Befragte konnten also noch gar nichts von der Aberkennung des Doktortitels wissen. Vom Rücktritt wussten sogar noch weniger der befragten Personen — niemand, um genau zu sein. Denn der wurde erst einen Tag nach der Umfrage bekanntgegeben.

Mit Dank an Jascha H.

Nachtrag, 20.10 Uhr: “Spiegel Online” hat sich unauffällig korrigiert. Der betreffende Absatz lautet nun so:

Die Deutschen scheinen die Union wegen der Aufregung um Annette Schavan nicht abstrafen zu wollen, ganz im Gegenteil: Trotz der Debatte um ihre Doktorarbeit klettern CDU und CSU laut dem Wahltrend von “Stern” und RTL im Vergleich zur Vorwoche um zwei Prozentpunkte.

Und aus dem Satz …

Für die Umfrage wurden 2505 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger in der Zeit vom 4. bis 8. Februar befragt.

… ist Folgender geworden:

Für die Umfrage wurden 2505 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger in der Zeit vom 4. bis 8. Februar befragt – also noch vor dem Rücktritt der Ministerin. Diese zog sich am 9. Februar vom Amt der Bildungsministerin zurück.

Der GEZ-Spuk der Friedhofsbagger

Seit ein paar Tagen geistern Friedhofsbagger durch die Berichterstattung über die neue Rundfunkabgabe. Auslöser war ein Bericht des “Kölner Stadt-Anzeiger” Ende Januar, wonach die Stadt Köln die Zahlung der Rundfunkgebühren vorerst verweigere. Sie sah sich nicht im Stande, Fragen zu beantworten wie die, ob sie “jetzt auch für unsere Friedhofsbagger Gebühren zahlen müssen”.

Die “Süddeutsche Zeitung” griff diese Frage auf, ohne sie zu beantworten (und titelte sogar: “Ein Bagger sieht fern”); “taz” und “Tagesspiegel” hielten es ebenso. Das “Handelsblatt” nannte die “absurde” Frage als Beispiel dafür, dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags “nicht so simpel” sei, “wie uns die Anstalten weismachen wollen”.

Dabei findet sich die Antwort auf die Frage dort, wo man sie vermuten würde: auf der offiziellen Seite des Rundfunk-Beitragsservice unter “Kraftfahrzeuge”:

Sind Bagger, Kehrfahrzeuge oder Gabelstapler beitragspflichtige Kraftfahrzeuge?

Kraftfahrzeuge, die nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) keiner Zulassung bedürfen, sind nicht beitragspflichtig (siehe § 3 FZV). Dazu zählen u.a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger und Kehrfahrzeuge) sowie Stapler (z. B. Gabelstapler).

Doch die Geschichte mit den angeblich möglicherweise rundfunkbeitragspflichtigen Friedhofsbaggern wurde nicht begraben, im Gegenteil. Sie tauchte gestern als Untoter an prominenter Stelle wieder auf: in einer dpa-Meldung über eine Pressekonferenz der ARD. Die Agentur berichtete um 16.01 Uhr:

Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Als Beispiele nannte er Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe. (…)

Erst um 18.48 Uhr korrigierte dpa sich, wies nun explizit darauf hin, dass “Friedhöfe und Bagger nicht beitragspflichtig sind” und änderte den Anfang der Meldung so:

Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Zum Beispiel müssten demente Patienten in Pflegeheimen keine Beitrage zahlen. Es werde zur Zeit viel geschrieben über Gebührenrechnungen zum Beispiel für Friedhöfe und Bagger. Diese seien jedoch in Wahrheit nicht beitragspflichtig.

Das hätten Journalisten auch vor der Korrektur wissen können, aber selbst die Korrektur half nur wenig.

Die “Hamburger Morgenpost” behauptet:

Firmen, Städte und Gemeinden leisten den Beitrag bislang nach Betriebsstätten und Fahrzeugen. Bei Fällen wie Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe könnte es jetzt allerdings Entlastungen geben.

Bei der vermeintlichen Fachzeitschrift “w&v” steht die Falschmeldung online sogar noch in der Überschrift:

Rundfunkbeitrag für Bagger und Friedhöfe? ARD will nachbessern

In der gedruckten “Badischen Zeitung” steht der Fehler heute ebenso wie auf den Internetseiten von “Stern” und “Schleswig-Holsteinischem Zeitungsverlag”.

“Spiegel Online” — wo die Meldung die steile Überschrift trägt: “ARD verspricht Änderungen bei GEZ-Beitrag” — hat den ursprünglichen Vorspann unauffällig und ohne Hinweis geändert. Ursprünglich lautete er:

Rundfunkbeitrag für Bagger oder Friedhöfe? Dass dies absurd ist, scheint auch den Öffentlich-Rechtlichen klar zu werden.

Wann es auch den Berichterstattern klar wird, ist noch offen.

Nachtrag, 13.00 Uhr. Auch die gedruckten Ausgaben von “Bild” und “Kölner Stadt-Anzeiger” berichten heute entsprechend falsch.

Ataroids

Es gibt keinen Zweifel: Die Marke Atari ist eine Legende. Und so ist es kein Wunder, dass sich am Montag viele Medien der Nachricht widmeten, dass — mal wieder — ein Unternehmen mit dem Namen Atari in finanzielle Schieflage geraten ist. Doch wie bei vielen Legenden ist es nicht einfach den wahren Kern zu erblicken.

Zum Beispiel bei Welt Online

Der Computerspiele-Pionier Atari hat einen Insolvenzantrag für sein Geschäft in den USA gestellt. Das mehr als 30 Jahre alte Unternehmen, dass mit Spielen wie Pong oder Asteroids einst an den Anfängen der Computerspiele-Industrie stand, will sich unter Schutz vor seinen Gläubigern sanieren.

Und bei Spiegel Online:

Mit “Pong” und “Asteroids” wurde er berühmt, jetzt hat der legendäre Computerspielhersteller Atari für sein US-Geschäft Insolvenz angemeldet. Die Firma soll nun mithilfe neuer Investoren saniert werden und hofft auf eine Zukunft mit mobilen Spielen.

Alleine: Mit dem Hersteller von Pong und Asteroids hat das jetzt in die Insolvenz gegangene Unternehmen wenig zu tun. Wie auch Spiegel Online zum 40. Jubiläum der Marke selbst feststellte: Das eigentliche Unternehmen Atari existiert schon lange nicht mehr.

Markenname und andere Bestandteile der Spielelegende wurden mehrfach weiterverkauft. Was sich heute Atari nennt, stammt von der Firma GT Interactive ab, die nach einer Reinkarnation als Infogrames schließlich die Namensrechte an Atari kaufte und sich umbenannte.

Den Vogel 8-Bit-Gorilla schoss aber mal wieder Bild.de ab. Der Witschaftsticker titelte hier so:

Screenshot: Bild.de

Donkey Kong ist in der Tat ein Spiele-Klassiker — er stammt aber von Nintendo.

Mit Dank an Alexander A., Tobias T. und Matthew L.

Nachtrag, 23. Januar: Bild.de hat die Bildunterschrift geändert in “‘Donkey Kong’ – der Spiele-Klassiker von Nintendo auf der Atari-2600-Konsole.”

Newtown im deutschen Onlinejournalismus

Heute vor einem Monat erschoss ein Mann in Newtown, Connecticut 27 Menschen, darunter 20 Kinder einer Grundschule.

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatte der Deutsche Presserat im Jahr 2010 einen Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) veröffentlicht, in dem die deutschen Medien zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Opfer, Angehörige und Täter aufgerufen werden.

In welcher Form und in welchem Ausmaß deutsche Onlinemedien wie Bild.de, “Spiegel Online”, “Focus online”, FAZ.net oder sueddeutsche.de in der ersten Woche über die Ereignisse von Newtown berichtet haben, haben wir in einer Übersicht zusammengefasst:

  • Die deutsche Online-Berichterstattung über den Amoklauf in Newtown (PDF)

Von Antisemiten und Antisemanten (2)

Letzten Dienstag schrieben wir hier im BILDblog über die angebliche “Liste der schlimmsten Antisemiten” auf der sich der deutsche Journalist Jakob Augstein befinden soll.

Die Liste des Simon Wiesenthal Centers (PDF), ist allerdings die “2012 Top Ten Anti-Semitic/Anti-Israel Slurs”, also die Top Ten der anti-semitischen bzw. anti-israelischen Verunglimpfungen im Jahr 2012.

Die Deutsche Presse Agentur (dpa) hat am Mittwoch mit jemandem gesprochen, der an dieser Liste mitgearbeitet hat:

Das amerikanische Simon-Wiesenthal-Zentrum hat seinen Antisemitismus-Vorwurf gegen den Journalisten und Verleger Jakob Augstein differenziert. In einer Rangliste des Zentrums seien israelkritische Äußerungen Augsteins zu den zehn schlimmsten weltweit gezählt worden – das bedeute aber nicht automatisch, dass Augstein ein Antisemit sei. “Wir sprechen nicht von der Person, sondern von den Zitaten”, stellte der für die Liste mitverantwortliche Rabbi Abraham Cooper im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag (Ortszeit) klar.

Ein Blick auf die Originalliste hätte diese Lesart von vorne herein nahegelegt, aber immerhin war die “differenzierte” Kritik an Augstein jetzt im Umlauf.

Und sah bei “Spiegel Online” zum Beispiel so aus:

Antisemitismus-Debatte: Jüdisches Zentrum relativiert Vorwürfe gegen Augstein

So kann man es natürlich auch nennen, wenn das Simon Wiesenthal Center noch einmal explizit erklärt, was eigentlich die ganze Zeit über der verdammten Liste gestanden hatte.

Geht aber noch besser:

Mit seiner Platzierung des SPIEGEL-ONLINE-Kolumnisten Jakob Augstein auf der Liste der zehn übelsten Antisemiten hatte das Simon-Wiesenthal-Center eine Kontroverse ausgelöst. […] Nun hat das amerikanische Zentrum seinen Vorwurf gegen Augstein differenziert. In der Rangliste seien israelkritische Äußerungen Augsteins zu den zehn schlimmsten weltweit gezählt worden – das bedeute aber nicht automatisch, dass Augstein ein Antisemit sei.

“Wir sprechen nicht von der Person, sondern von den Zitaten”, stellte der für die Liste mitverantwortliche Rabbiner Abraham Cooper im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag klar.

Am Freitagnachmittag passierte dann etwas, was von Beobachtern zuvor als ähnlich wahrscheinlich eingestuft worden war wie eine Eröffnung des neuen Berliner Großflughafens: Der Dampfplauderer Henryk M. Broder, dessen Einschätzung, Augstein sei “ein lupenreiner Antisemit”, das Simon Wiesenthal Center in seiner Liste zitiert hatte, entschuldigte sich auf der Internetseite der “Welt” bei Jakob Augstein — zwar explizit “nur dafür”, Augstein als “kleinen Streicher” bezeichnet zu haben, aber immerhin entschuldigte er sich.

Darüber berichtete auch wieder “Spiegel Online” — und verhedderte sich erneut in den Begrifflichkeiten:

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hatte Augstein zuvor auf die Liste der zehn übelsten Antisemiten gesetzt, sich wenig später allerdings differenzierter geäußert: Es gehe um die Zitate, nicht um Personen. In der Rangliste seien israelkritische Äußerungen Augsteins zu den zehn schlimmsten weltweit gezählt worden – das bedeute aber nicht automatisch, dass Augstein ein Antisemit sei, sagte der für die Liste mitverantwortliche Rabbiner Abraham Cooper am Dienstag.

Und im aktuellen gedruckten “Spiegel” heißt es in einem Streitgespräch zwischen Jakob Augstein und dem Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, an die Adresse von Augstein:

SPIEGEL: Das Simon Wiesenthal Center hat sich jetzt noch einmal korrigiert und gesagt, nicht Sie als Person seien antisemitisch, aber einige Ihrer Äußerungen seien es, und es könne sein, dass Ihnen das gar nicht bewusst sei.

Ein cleverer Schachzug: Wenn Medien mit ein paar Wochen Verspätung entdecken, dass sie ausuferndst über eine Liste berichtet haben, ohne genau verstanden zu haben, was diese Liste eigentlich beschreiben soll, korrigieren sie sich nicht etwa selbst, sondern tun so, als ob die Autoren der Liste sich korrigiert hätten.

Mit Dank auch an Ekkehard K. und Daniel.

Die Königin macht einen Hausbesuch

Es war ein historisches Ereignis, das da gestern im Amtssitz des britischen Premierministers David Cameron stattfand, da sind sich die deutschen Medien sicher.

Nur was genau war daran so historisch? “Spiegel Online” erklärt es in einem Video so:

Es ist ein Jahrhundertbesuch: Mit Queen Elizabeth II. setzt erstmals seit mindestens einhundert Jahren eine Monarchin ihren Fuß in 10 Downing Street.

Im dazugehörigen Artikel heißt es etwas anderes:

Es war das erste Mal seit mindestens 100 Jahren, dass ein britischer Monarch an einem Kabinettstreffen teilnahm: Königin Elizabeth II. wohnte einer Sitzung in der Downing Street 10 bei.

Ja, was denn nun? Der erste Besuch eines Monarchen in 10 Downing Street seit mehr als hundert Jahren oder der erste Monarch, der seit mindestens hundert Jahren an einer Kabinettssitzung teilnimmt? Beides? Nichts davon?

“Spiegel Online” erklärt das mit dem Kabinettstreffen so:

Cameron erklärte, es sei das erste Mal seit König George III. im Jahr 1781, dass ein Monarch an einer Kabinettssitzung teilnehme. Anderen Berichten zufolge hatte jedoch auch die 1901 verstorbene Queen Victoria dieses Recht wahrgenommen.

Und dpa weiß noch von einem späteren Treffen:

Auch Elizabeths Vater, König George VI., hatte sich mit den Ministerin [sic!] getroffen. Während des Zweiten Weltkriegs hatte er sich über die Lage informieren lassen – jedoch nicht in der Downing Street.

Na gut. Und das mit dem Besuch?

Nun, zuletzt war die Queen am 24. Juli dieses Jahres zum Lunch mit vier Premierministern (davon drei ehemalige) im Regierungssitz. Davor am 21. Juni 2011 anlässlich des 90. Geburtstags von Prinz Philip, was der “Daily Telegraph” als einen “seltenen Besuch” bezeichnete und hinzufügte, der vorherige habe wohl im April 2002 stattgefunden.

Seitdem sind die Besuche der Queen beim Premierminister wohl etwas häufiger geworden.

Neben diversen Detailfragen, über die sich auch die britischen Medien uneins sind, bleibt dann vor allem eine zentrale Frage offen: Wenn ein Ereignis in Großbritannien offenbar nur dann für die deutschen Leser interessant genug ist, wenn man es zum Jahrhundertereignis überjazzt — könnte man dann nicht stattdessen besser einfach auf eine Berichterstattung verzichten?

Mit Dank an Thomas U.

Quatsch mit Karamellsauce

Vergangene Woche hatten wir erklärt, warum der Vergleich der Wörterzahlen zwischen den Zehn Geboten, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons in der “Süddeutschen Zeitung” Quatsch war: Die “EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons” gibt es nicht.

Laut Wikipedia geht die Mär von der Karamellverordnung zurück auf Alwin Münchmeyer, den damaligen Präsidenten des Bundesverbandes deutscher Banken, der 1974 im “Spiegel” mit diesem Bonb… Quatsch: mit diesem Bonmot zitiert wurde.

Damals hatte die angebliche Verordnung allerdings noch “26 911 Wörter”, was der Dokumentation des Nachrichtenmagazins irgendwie entgangen sein muss, als sie 12 Jahre später diese Passage absegnete:

Bayerns Ministerpräsident Franz Josef Strauß findet für den inflationären Zustand einen eindrucksvollen Vergleich: “Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter. Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons umfaßt exakt 25911 Wörter”

Mit diesem Zitat, das den Faktencheck von “Hart aber fair” sicher nicht überstanden hätte, ist Strauß auch Jahrzehnte nach seinem Ableben noch gern gesehener Gast in den Medien: Die österreichische “Kronen Zeitung” etwa packte den Ausspruch am 21. Januar 2008 gemeinsam mit Sentenzen von Joschka Fischer, Franz Müntefering und John McCain in eine Zitatensammlung.

Neben Münchmeyer und Strauß gibt es aber noch andere Quellen. Der “Tagesspiegel” etwa schlug es am 23. November 2001 “dem” Heinz Ossenkamp zu, Chef der Gewerkschaft für die Beamten und Angestellten im Dienst der Länder und Kommunen:

Wie nun das Meer seit Jahren jedes Mal etwas höher steigt, so schwillt die Papierflut von Jahr zu Jahr an. Der Heinz Ossenkamp hat das jetzt an einem Beispiel genau ausgerechnet: “Das Vaterunser hat 56 Wörter, die zehn Gebote haben 297. Aber eine Verordnung der EU-Kommission über den Import von Karamellen und Karamellprodukten zieht sich über 26.911 Wörter dahin.”

Ganz ohne Zitatgeber kam “Spiegel Online” am 12. August 2004 aus, wo eine Linksammlung mit diesen Worten eröffnet wurde:

Was kommt dabei heraus, wenn Menschen zu viel Zeit haben? Im schlimmsten Fall eine EU-Verordnung zum Im- und Export von Karamellbonbons (rund 25.000 Worte), im besten Fall eine Web-Perle: Wir haben wieder einige davon zu bieten.

Auch logisch nicht ganz unspannend ist der Schluss eines Artikels über Spracherkennungssoftware aus der “Financial Times Deutschland” vom 25. Februar 2005:

Die wachsende Informationsflut tut ihr Übriges: Die Zehn Gebote kommen mit 279 Wörtern aus, die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung bringt es auf 3000 Wörter, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons umfasst bereits 26 000 Wörter. Die Folge: Der Wortschatz künftiger Spracherkennungen wird stetig wachsen müssen.

Aber wohl kein anderes Medium hat die Karamellverordnung derart oft durchgekaut wie die “Süddeutsche Zeitung”:

In der Rezension eines Auftritts des Kabarettisten Werner Koczwara in der Ausgabe vom 12. Januar 2001:

Daneben haben Zahlen eine große Bedeutung. Nicht nur, weil ja schon in den Gesetzen schier unendlich viele Paragraphen irrlichtern. Nein, Koczwara errechnet darüber hinaus auch, dass die zehn Gebote 279 Wörter haben, die EU-Verordnung zur Einführung von Karamellbonbons dagegen 25 911 Worte braucht.

Im Lokalteil Fürstenfeldbruck am 2. Februar 2007 über ein Treffen von Schülern mit einem Abgeordneten des Europaparlaments:

“Die Zehn Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Staaten von 1776 zählt 300 Wörter, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons von 1981 besteht aus 25 911 Wörtern”, zitierte ein Jugendlicher und fragte nach dem Stellenwert der Bürokratie in der EU. Das sei aber nicht schlimmer als in den Gemeinden, ganz gleich ob in Bayern oder in Berlin, meinte Radwan.

Ganz meta am 29. September 2007:

Journalisten lieben abgenudelte Vergleiche. Und deshalb liest man in Glossen über den bürokratischen Regelungswahn immer mal wieder, wie viele Wörter die Zehn Gebote umfassen, wie viele die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und wie viele irgendeine absurde EU-Verordnung über irgendetwas garantiert völlig Nebensächliches wie etwa den idealen Krümmungsgrad von Bananen. Natürlich schneidet die EU-Verordnung dabei immer ganz schlecht ab, weil sie für ihr lächerliches Ansinnen etwa tausendmal so viele Wörter braucht wie die Zehn Gebote für das ihre.

Die jüngste Erwähnung vom Freitag schaffte es dann am Samstag auch noch in die “Aargauer Zeitung”:

Kleiner Trost: Die Schweiz steht nicht allein da. Die EU produziert noch viel mehr Gesetze. Die “Süddeutsche Zeitung” machte gestern diesen lustigen Vergleich: “Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons exakt 25911.”

Ein Blick in die Erdinger Regionalausgabe der “Süddeutschen Zeitung” vom 5. Juni 2010 hätte allerdings auch im aktuellen Fall helfen können:

Die CSU war ja schon zu Lebzeiten von Franz-Josef Strauß, dem Namenspatron unseres Flughafens, skeptisch gegenüber der EU-Bürokratie. Berühmt ist sein Zitat: “Die Zehn Gebote erhalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25 911!” Rhetorisch brillant, nur hat es so eine Verordnung nie gegeben.

Überhaupt scheinen sich die Redakteure in Erding besser mit der Materie auszukennen als die der Mantelredaktion, denn erst am 13. Oktober stand dort wieder in der Regionalausgabe:

Die Zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911!” Mit diesen Worten hat bereits 1986 der damalige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß die überbordende Bürokratie auf europäischer Ebene angeprangert. Diese Verordnung war tatsächlich einmal in Vorbereitung, ist aber nicht realisiert worden.

Nachtrag, 4. Januar 2013: Twitter-User @ungeruehrt hat uns darauf hingewiesen, dass bereits 1973, ein Jahr vor dem “Spiegel”-Artikel, diese Passage in der “Zeit” gestanden hatte:

Im übrigen aber beklagte Münchmeyer neben anderen Inflationstendenzen die Inflation der Worte. Das anschauliche Beispiel des Privatbankiers: Das Vaterunser hat 56 Worte, die Zehn Gebote 297 Worte, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 und eine Verordnung der Europäischen Kommission für den Import von Karamel und Karamelerzeugnissen 26911 Worte.

Im Zweifel tot

Um 11.15 Uhr Uhr heute vormittag gab die Nachrichtenagentur Reuters eine Eilmeldung heraus:

EIL-Explosion in einem Bus in Tel Aviv

Jerusalem, 21. Nov (Reuters) – Bei einem Anschlag auf einen Bus in der israelischen Küstenstadt Tel Aviv hat es am Mittwoch nach Angaben von Rettungsdiensten mindestens zehn Opfer gegeben. Die Polizei sprach von einem terroristischen Akt.

Aber was bedeutet “Opfer” oder, im englischen, casualties? Bei “Spiegel Online” sind sie es gewohnt, immer das Schlimmste anzunehmen, und so meldeten sie eilig:

Israel: Viele Tote bei Anschlag auf Bus in Tel Aviv. In Tel Aviv hat sich eine Explosion in einem Autobus ereignet. Die Polizei spricht von einem Terroranschlag. Berichten zufolge gibt es mindestens zehn Verletzte.

Das war aber nicht das, was aus Tel Aviv gemeldet wurde. Die Deutsche Presse-Agentur dpa hatte ebenfalls um 11.15 Uhr schon konkretisiert:

Viele Verletzte bei Anschlag auf Autobus in Tel Aviv

Tel Aviv (dpa) – Bei einem Bombenanschlag auf einen Autobus in Tel Aviv sind am Mittwoch nach Medienberichten zahlreiche Menschen verletzt worden. Der israelische Rundfunk meldete, es gebe mindestens zehn Opfer. Krankenwagen rasten zum Ort des Geschehens.

Kurz darauf bekam dann auch “Spiegel Online” die eigene Hyperventilation unter Kontrolle und änderte in Überschrift, Artikel und später auch URL die “Toten” in “Verletzte”. Einen Hinweis auf den Fehler und die Korrektur gibt es nicht.

Stattdessen twitterte “Spiegel Online” als nächstes auf seinem Eilmeldungs-Account:

Das war wenigstens nicht falsch — nur 14 Tage alt.

Aber dafür hat sich “Spiegel Online” anschließend auf Twitter entschuldigt:

Mit Dank an Mathias S.

Nachtrag, 12.57 Uhr: “Spiegel Online” hat sich jetzt auch für den ersten Tel-Aviv-Tweet entschuldigt:

Unter dem Artikel prangt jetzt auch dieser Hinweis:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde von vielen Toten berichtet, tatsächlich handelt es sich um viele Verletzte. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Wechseln will gelernt sein

Dies ist die Geschichte von Peter Müller (“Name geändert”). Seine private Krankenversicherung hatte die monatliche Prämie um 33 Prozent erhöht, er konnte den Monatsbeitrag von 550 Euro nicht mehr berappen. Dann lernte er Versicherungsmakler Javier Garcia aus Bad Oeynhausen kennen:

Der 40-Jährige verkauft ebenfalls Krankenversicherungen. Er gehört aber nach Müllers Meinung zum Kreis derjenigen Branchenvertreter, die anders als etliche Kollegen ihr Gewissen nicht zugunsten des Girokontos geopfert haben.

Peter Müller ist leider kein Einzelfall: Auch Michael Firsching hatte Ärger mit seiner privaten Krankenversicherung, der DKV. Sein Monatsbeitrag war auf 600 Euro gestiegen, die DKV wollte ihm keinen Tarifwechsel gestatten. Firsching schaltet den Versicherungsmakler Javier Garcia aus Bad Oeynhausen ein:

Und der entdeckt gleich zwei DKV-Tarife, die Firschings Wünschen entsprechen und deutlich günstiger sind.

Dies ist aber auch die Geschichte von Michael Hogrefe (“Name geändert”). Er erfuhr, dass er bei seiner privaten Krankenversicherung, der Gothaer, ab Januar rund 100 Euro mehr zahlen soll, 1022 Euro statt bisher 921 Euro. Ende Oktober schaltete Hogrefe den Versicherungsmakler Javier Garcia ein:

Der soll für ihn nun einen günstigeren Tarif bei der Gothaer finden. Bei der Suche erfuhr der Makler, wie sich der Tarif seines Kunden entwickelt – und fand entsprechende Alternativen.

Im Grunde ist es also die Geschichte des Versicherungsmaklers Javier Garcia — und die von “Spiegel Online”. Dreimal hat das Nachrichtenportal über Garcia berichtet, im November 2011, im Juni 2012 und jetzt am Dienstag. Jedes mal hatte sich Garcia in der scheinbar ausweglosen Situation eines privat Krankenversicherten als Retter in der Not erwiesen und beim dritten Mal verlinkte “Spiegel Online” sogar seine Website.

Wir haben ob dieser Häufung bei “Spiegel Online” nachgefragt, ob es einen besonderen Grund gebe, warum immer wieder Javier Garcia zu Wort komme, wenn es um private Krankenversicherungen geht. Chefredakteur Rüdiger Ditz erklärte uns, dass Herr Garcia die Autoren mit seinen Kunden in Kontakt bringe, die dann als Fallbeispiele für aktuelle Entwicklungen herangezogen werden können. Man werde sich aber in Zukunft bemühen, auch andere Ansprechpartner zu Wort kommen zu lassen.

Der Link auf Garcias Website gehe “gar nicht” und wurde gestern bereits entfernt.

Mit Dank an Klaus und Rolf.

Nachtrag, 15.03 Uhr: Unsere Leser haben etwas entdeckt, was uns selbst entgangen war: Schon im bzw. neben dem ersten Artikel über Garcia tauchte ein Link auf dessen Website auf:

Nach unserem Hinweis hat “Spiegel Online” auch diesen Link entfernt.

Nachtrag, 16. November: Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) hat noch ein anderes, grundsätzliches Problem mit Garcias Expertenrolle:

Nach Meinung des PKV-Verbands mache sich Spiegel-Online zum unkritischen Sprachrohr eines Maklers, der damit sein Geld verdient, Privatversicherte gegen Honorar in andere Tarife zu lotsen und womöglich durch die Verunsicherung der Kunden mit Hilfe einiger Medien eine steigende Nachfrage nach seiner Hilfe provozieren möchte.

Wahrheit oder Pflicht?

Unsere Gesellschaft wäre ohne Sex nicht denkbar. Damit meinen wir gar nicht, dass die Menschheit ausstürbe, wenn sie sich nicht fortpflanzte, sondern: Artikelserien über “Nippelblitzer”, Klickstrecken mit Playmates und versehentlich an die Öffentlichkeit geratene Privatfotos irgendwelcher Prominenter. Der Online-Journalismus wäre arm dran ohne diese Themen, die die schlichtesten Triebe ihrer Leser (-innen ja wohl eher weniger) ansprechen sollen.

Und doch gibt es Menschen, denen alles Sexuelle fremd ist. Die kein Bedürfnis haben, sich unscharfe Fotos von halbnackten Promibrüsten anzusehen, oder selbst sexuell aktiv zu werden. Diesem Thema Asexualität hat “Spiegel Online” heute einen Artikel gewidmet.

Darin diese Passage:

Auch in Deutschland war das bis zur Scheidungsreform 1977 möglich: Die “Verweigerung des ehelichen Verkehrs” war ein Scheidungsgrund, bei dem der enthaltsame Ehepartner die Schuld zu tragen hatte – etwa durch Zahlung von Unterhalt oder Verlust von Ansprüchen. Die Vorstellungen von Sexualität in der Ehe mögen sich gewandelt haben, doch noch heute beschreibt ein Gesetz den Beischlaf als eheliche Pflicht. “Die Eheschließung als in aller Regel Ausdruck der tiefen Zuneigung und Sympathie, die die Eheleute füreinander empfinden, schließt die ‘Verpflichtung’ der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein”, heißt in Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. “Eine Leugnung dieser Rechtspflicht ist nicht gerechtfertigt.”

Kleines Problem: Die zitierte Formulierung “Die Eheschließung als in aller Regel Ausdruck der tiefen Zuneigung und Sympathie, die die Eheleute füreinander empfinden, schließt die ‘Verpflichtung’ der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein” steht nicht in § 1353 des BGB, auch nicht in früheren Versionen des Gesetzes.

Und der einzige Treffer bei Google ist der “Spiegel Online”-Artikel:

Wir haben bei der Autorin nachgefragt, wo sie auf diese Formulierung gestoßen ist.

Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten, aber “Spiegel Online” hat die Passage entfernt und den Artikel mit einem Hinweis versehen:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, in Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehe, die Eheschließung “schließt die Verpflichtung der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein”. Dies ist nicht der Fall. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Wir wüssten allerdings immer noch gern, wo diese Passage herkam.

Mit Dank an Dennis.

Nachtrag, 20.35 Uhr: “Spiegel Online” hat die Anmerkung um eine Quellenangabe ergänzt:

Die Passage stammt aus dem Erman-Kommentar zum BGB (2008).

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